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    Plenarprotokoll 10/198 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 198. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 Inhalt: Nachträgliche Überweisung eines Antrags an den Haushaltsausschuß 15231A Erweiterung und Abwicklung der Tagesordnung 15231B, 15280 C Begrüßung von Mitgliedern der Kommission für die Zusammenarbeit mit den Parlamenten und der Öffentlichkeitsarbeit der WEU 15287 D Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 15338 D Beratung des Jahresgutachtens 1985/86 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung — Drucksache 10/4295 — in Verbindung mit Beratung des Jahreswirtschaftsberichts 1986 der Bundesregierung — Drucksache 10/4981 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Vogel, Dr. Apel, Frau Fuchs (Köln), Roth, Dr. Jens, Lutz, Dr. Spöri, Wieczorek (Duisburg) und der Fraktion der SPD Politik zur Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit und Überwindung der Wachstumsschwäche — Drucksachen 10/3431, 10/4561 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu dem Antrag der Abgeordneten Rohde (Hannover), Dr. Jens, Lutz, Dr. von Bülow, Buschfort, Collet, Dreßler, Egert, Dr. Ehrenberg, Frau Fuchs (Köln), Glombig, Heyenn, Jung (Düsseldorf), Junghans, Kirschner, Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Dr. Mitzscherling, Peter (Kassel), Reimann, Reuschenbach, Roth, Schreiner, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Urbaniak, Weinhofer, von der Wiesche, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Einführung eines Arbeitsmarktberichts durch die Bundesregierung — Drucksachen 10/1893, 10/4984 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu dem Antrag der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Huonker, Dr. Jens, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Purps, Ranker, Reschke, Roth, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Waltemathe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit — Drucksachen 10/3274, 10/4125 — Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 15232 C Roth SPD 15238 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 Hauser (Krefeld) CDU/CSU 15243 D Auhagen GRÜNE 15246 B Dr. Haussmann FDP 15248 C Dr. Ehrenberg SPD 15250 D Wissmann CDU/CSU 15252 D Dr. Mitzscherling SPD 15255A Kittelmann CDU/CSU 15256 D Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15258 C Kraus CDU/CSU 15259 C Ruf CDU/CSU 15261 B Dr. Jens SPD 15263 A Dr. von Wartenberg CDU/CSU 15264 C Namentliche Abstimmung 15266 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung „Aktivitäten des BND bei der Nachforschung nach Dioxinabfällen im Jahre 1983" in Verbindung mit Unterrichtung durch die Parlamentarische Kontrollkommission Private Zuwendungen an den Bundesnachrichtendienst im Jahre 1983 — Drucksache 10/5049 — Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI . 15269A Dr. Emmerlich SPD 15271A Dr. Waigel CDU/CSU 15274 D Ströbele GRÜNE 15277 B Dr. Hirsch FDP 15278 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zur Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Catenhusen, Frau Dr. Czempiel, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Frauen im öffentlichen Dienst — Drucksachen 10/2842, 10/4729 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für das Post- und Fernmeldewesen zu dem Antrag der Fraktion der SPD Verbesserung der Ausbildungssituation junger Frauen bei der Deutschen Bundespost — Drucksachen 10/1428, 10/4554 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst — Drucksachen 10/3055, 10/5026 — Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 15296 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15299 A Frau Pack CDU/CSU 15299 C Frau Dann GRÜNE 15302 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 15303 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 15305 B Schröer (Mülheim) SPD 15307 C Dr. Schwarz-Schilling, Bundesminister BMP 15309 D Frau Steinhauer SPD 15311C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Volmer, Frau Eid, Auhagen und der Fraktion DIE GRÜNEN Lieferbindung und Mischfinanzierung in der bundesdeutschen Entwicklungshilfe — Drucksachen 10/3643, 10/4602 — Volmer GRÜNE 15313 C Dr. Hüsch CDU/CSU 15314 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 III Dr. Holtz SPD 15315C Dr. Rumpf FDP 15316 C Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 15317 B Namentliche Abstimmung 15317 D Ergebnis 15319 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann und der Fraktion DIE GRÜNEN Vertriebsverbot für Krügerrand-Goldmünzen — Drucksache 10/3818 — Frau Eid GRÜNE 15318 B von Schmude CDU/CSU 15320C Toetemeyer SPD 15321 D Dr. Solms FDP 15322 D Dr. Sprung, Parl. Staatssekretär BMWI 15323A Namentliche Abstimmung 15324 A Ergebnis 15327 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Dr. Müller (Bremen), Vogel (München), Tatge und der Fraktion DIE GRÜNEN Haushaltspolitische, ökologische und entwicklungspolitische Risiken der Ausfuhrbürgschaften — Drucksachen 10/3855, 10/4549 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 15324 B Dr. Lippold CDU/CSU 15325 D Walther SPD 15329A Frau Dr. Segall FDP 15330 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 15331 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Pinger, Dr. Hüsch, Höffkes, Hedrich, Dr. Lammert, Lamers, Repnik, Schreiber, Sauter (Epfendorf), Borchert, Feilcke, Frau Fischer, Dr. Kunz (Weiden), Dr. Pohlmeier, Graf von Waldburg-Zeil, Herkenrath, Echternach, Kraus, Schulhoff, Hornung, Weiß, Wilz, Kolb, Dr. Hornhues, Eylmann, Seesing, Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Hoffacker, Schemken, Maaß, Jagoda, Magin, Ruf, Schneider (Idar-Oberstein), Link (Frankfurt), Sauer (Stuttgart), Dr. Olderog, Dr. Schroeder (Freiburg), Clemens und der Fraktion der CDU/CSU sowie der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Dr. Rumpf, Frau Dr. Hamm-Brücher, Dr. Feldmann, Frau Seiler-Albring, Ertl, Ronneburger, Dr. Solms, Dr. Weng (Gerlingen) und der Fraktion der FDP Reformen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen als Voraussetzung für Selbsthilfe in der Dritten Welt — Drucksache 10/4109 — Frau Eid GRÜNE 15333 D Dr. Pinger CDU/CSU 15334 D Dr. Hauchler SPD 15335 D Dr. Rumpf FDP 15336 D Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 15337 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag des Abgeordneten Schwenninger und der Fraktion DIE GRÜNEN Rüstungsexportstatistiken — Drucksachen 10/2959, 10/4281 — Volmer GRÜNE 15339 A Lattmann CDU/CSU 15340 A Gansel SPD 15341 A Beckmann FDP 15342 B Senfft GRÜNE (zur GO) 15343A Frau Hürland CDU/CSU (zur GO) . . 15343 B Vizepräsident Cronenberg 15343 C Fragestunde — Drucksache 10/5031 vom 14. Februar 1986 — Verhinderung des Beitritts Spaniens zur NATO über die Partei der Spanischen Sozialisten durch deutsche politische Kräfte MdlAnfr 39 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw StMin Möllemann AA 15280 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 15280 D Effektivität des Goethe-Instituts in Daressalam; Auswirkungen des geplanten Kulturabkommens mit Tansania MdlAnfr 40, 41 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Rose CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 15281 B ZusFr Dr. Rose CDU/CSU 15281 C ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . 15282 C Erkenntnisse der Bundesregierung über den Tod des Smart Alpha Kargbo in einem Gefängnis in Sierra Leone; abschließende Stellungnahme der Bundesregierung zum Fall Kargbo; Asylgewährung für eine in der Bundesrepublik Deutschland lebende Verwandte IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 MdlAnfr 42, 57 14.02.86 Drs 10/5031 Stahl (Kempen) SPD Antw StMin Möllemann AA 15282 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15282 D Streichung des Themas Menschenrechtsverletzung in Ost-Timor von der Tagesordnung der UN-Menschenrechtskommission auf Grund der Ausführungen des Delegierten der Bundesrepublik Deutschland; Vergabe von Stipendien an Ost-Timoresen MdlAnfr 43, 44 14.02.86 Drs 10/5031 Frau Eid GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 15284 B Einsatz des Staatssicherheitsdienstes der DDR in Nicaragua und Kambodscha MdlAnfr 45 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 15284 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15284 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15285A Präsidentschaftswahlen auf den Philippinen MdlAnfr 46 14.02.86 Drs 10/5031 Jäger (Wangen) CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 15285 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . 15285 C ZusFr Oostergetelo SPD 15285 D ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 15286 A ZusFr Stahl (Kempen) SPD 15286 B Herausgabe von Gedenkmünzen aus Silber zum Nennwert von 10 DM MdlAnfr 65 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Riedl (München) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF 15286 D ZusFr Dr. Riedl (München) CDU/CSU . . 15286 D Umfang des Einsatzes von DDR-Bauarbeiter-Kolonnen auf Baustellen in der Bundesrepublik Deutschland; Schutz der arbeitslosen deutschen Bauhandwerker MdlAnfr 73, 74 14.02.86 Drs 10/5031 Reuter SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 15287 C ZusFr Reuter SPD 15287 C ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . . 15288A ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . . 15288 B ZusFr Jäger (Wangen) CDU/CSU . . . . 15288 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . . 15288 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 15289 B ZusFr Oostergetelo SPD 15289 B ZusFr Klein (Dieburg) SPD 15289C ZusFr Büchner (Speyer) SPD 15290 C Gefährdung der Altölentsorgung durch Kurzarbeit bei der Dr. Dr. Meier AG (Uetze) MdlAnfr 58, 59 14.02.86 Drs 10/5031 Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU Antw PStSekr Grüner BMWi 15291 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 15291 C Verhinderung der Einfuhr von nach dem Washingtoner Artenschutz-Abkommen geschützten Tierprodukten, deren Begleitpapiere offenbar gefälscht sind MdlAnfr 77 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Weng (Gerlingen) FDP Antw PStSekr Gallus BML 15292 D ZusFr Dr. Weng (Gerlingen) FDP . . . 15293A Förderung der Ausdehnung der Industriestärke aus landwirtschaftlichen Rohstoffen MdlAnfr 78, 79 14.02.86 Drs 10/5031 Funk CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 15293 B ZusFr Funk CDU/CSU 15293C ZusFr Oostergetelo SPD 15293 D ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 15294A ZusFr Heistermann SPD 15294 D Erfolg der Umschulungsmaßnahmen für Arbeitslose durch die Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 82, 83 14.02.86 Drs 10/5031 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Höpfinger BMA 15295A ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . . 15295 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 15295 D Nächste Sitzung 15344 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15345* A Anlage 2 Veröffentlichung von Lohnleitlinien durch die Bundesregierung vor Tarifverhandlungen MdlAnfr 66 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15345* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 V Anlage 3 Nachlassender Leistungswille auf Grund der Steuerbelastung mit steigendem Einkommen MdlAnfr 69, 70 14.02.86 Drs 10/5031 Walther SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15345*C Anlage 4 Hinausschiebung des Stillegungstermins (Oktober 1986) des Kaltwalzwerks der Eisenwerk-Gesellschaft Maximilianshütte in Maxhütte-Heidhof; Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen MdlAnfr 71, 72 14.02.86 Drs 10/5031 Dr. Jobst CDU/CSU SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . 15346*A Anlage 5 Einfluß der Strompreise auf die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Industriebranchen MdlAnfr 75 14.02.86 Drs 10/5031 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 15346* C Anlage 6 Gründung von Milchquoten-Banken in den Niederlanden MdlAnfr 76 14.02.86 Drs 10/5031 Borchert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 15347*A Anlage 7 Widerspruch zwischen einer Untersuchung des Arbeitsamtes Ludwigshafen und der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat" über die Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 80, 81 14.02.86 Drs 10/5031 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15347*A Anlage 8 Anrechnung des Erziehungsgeldes auf andere Sozialleistungen für Rentnerinnen auf Grund des Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung; Größe des Personenkreises MdlAnfr 84, 85 14.02.86 Drs 10/5031 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15347* D Anlage 9 Unfallversicherungsschutz für die Wege zu und von Vorstellungsgesprächen MdlAnfr 86 14.02.86 Drs 10/5031 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 15348*C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Februar 1986 15231 198. Sitzung Bonn, den 20. Februar 1986 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 21. 2. Dr. Apel 21. 2. Berger ** 20. 2. Böhm (Melsungen) * 21. 2. Frau Borgmann 20. 2. Dr. Dollinger 21. 2. Dr. Enders * 21. 2. Erhard (Bad Schwalbach) 20. 2. Ertl 21. 2. Feilcke 21. 2. Fischer (Bad Hersfeld) ** 20. 2. Gattermann 21. 2. Gerstl (Passau) 20. 2. Dr. Glotz 21. 2. Jaunich 21. 2. Jung (Düsseldorf) 20. 2. Kalisch 21. 2. Kittelmann ** 20. 2. Klose 21. 2. Lamers 21. 2. Frau Dr. Lepsius 21. 2. Marschewski 21. 2. Frau Dr. Martiny-Glotz 20. 2. Dr. Mertens (Bottrop) 20. 2. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 2. Dr. Müller ** 20. 2. Neumann (Bramsche) 21. 2. Schäfer (Offenburg) 21. 2. Dr. Scheer ** 20. 2. Schmidt (Hamburg) 21. 2. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 21. 2. Schulhoff 21. 2. Stockleben 21. 2. Vosen 20. 2. Werner (Dierstorf) 21. 2. Dr. Wieczorek 21. 2. Frau Zeitler 21. 2. Zink 21. 2. Frau Zutt 21. 2. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/5031 Frage 66): Beabsichtigt die Bundesregierung, in Zukunft jedes Jahr vor anstehenden Tarifverhandlungen Lohnleitlinien zu veröffentlichen, wie es jetzt durch den Bundesminister für Wirtschaft, Dr. Bangemann, erfolgte, und wie beurteilt sie diesen Vorgang? Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, Lohnleitlinien zu veröffentlichen. Sie hat dies auch bisher nicht getan. Die in Ihrer Frage angesprochene Äußerung von Bundesminister Dr. Bangemann bezog sich ausdrücklich nicht auf konkrete Tarifverhandlungen, sondern war eine Erläuterung dessen, was die Bundesregierung in allgemeiner Form auch im Jahreswirtschaftsbericht 1986 zum lohnpolitischen Verteilungsspielraum sagt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Walther (SPD) (Drucksache 10/5031 Fragen 69 und 70): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Wissenschaftlichen Beirates beim Bundesminister für Wirtschaft, daß Leistungswille und Leistungsbereitschaft auf Grund der Steuerbelastung mit zunehmenden Einkommen nachlassen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beirates, daß der Leistungswille zunehmend mit der Höhe des Einkommens nachläßt? In der wissenschaftlichen Literatur sind generell die qualitativen leistungshemmenden Wirkungen hoher Abgabenbelastungen weitgehend unbestritten. Ich verweise z. B. auf den Bericht der TransferEnquete-Kommission. Auch die Bundesregierung ist der Auffassung, daß in einem marktwirtschaftlichen System allgemein ein angemessener Zuwachs des Einkommens erforderlich ist, damit erhöhte Leistungen erbracht werden. Dies wird auch international in der Regel so gesehen, wie entsprechende Steuerreformpläne in anderen Ländern zeigen. Andernfalls würde, wie jüngst etwa der wissenschaftliche Beirat beim BMWi zu Recht hervorhebt, der Leistungsanreiz mit steigendem Einkommen - gerade im Hinblick auf den progressiven Tarifverlauf der Lohn- und Einkommensteuer - zunehmend gelähmt werden. Die gesetzgebenden Körperschaften haben deshalb den Lohn- und Einkommensteuertarif mit ihrem Steuersenkungspaket 1986/1988 leistungsfreundlicher, aber auch beschäftigungs- und familienfreundlicher umgestaltet, und die Bundesregierung beabsichtigt - besonders mit Blick auf zusätzliche Leistungsanreize - diese steuerpolitische Linie fortzusetzen. Im übrigen darf ich darauf aufmerksam machen, daß in dem von Ihnen angesprochenen Gutachten des wissenschaftlichen Beirats nicht davon die Rede ist, daß der Leistungswille zunehmend mit der Höhe des Einkommens nachläßt. Vielmehr heißt es in dem Gutachten: „Wegen der Steuerprogression wächst die Lähmung des Leistungsanreizes mit steigendem Einkommen." 15346* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1986 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jobst (CDU/CSU) (Drucksache 10/5031 Fragen 71 und 72): Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, das Kaltwalzwerk der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte in Maxhütte-Heidhof und damit die rund 720 Arbeitsplätze in diesem strukturschwachen und von höchster Arbeitslosigkeit gezeichneten Gebiet zu halten? Wird die Bundesregierung auf das Unternehmen Klöckner AG einwirken, daß zumindest der geplante Stillegungstermin Oktober 1986 hinausgeschoben wird, und welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, um die dort dringend erforderlichen Ersatzarbeitsplätze zu schaffen? Zu Frage 71: Die für die Umstrukturierung der deutschen Stahlindustrie erforderlichen Anpassungsmaßnahmen liegen in der Verantwortung der betroffenen Unternehmen und deren mitbestimmter Organe. Die Bundesregierung hat den unvermeidlichen Umstrukturierungsprozeß mit einem Hilfsprogramm in Höhe von rd. 3 Mrd. DM begleitet. Hieran hat auch die Maxhütte — entsprechend den hierfür vorgesehenen Kriterien — partizipiert. Nach Auskunft des Unternehmens sind umfangreiche zusätzliche Investitionen erforderlich, um Verlustquellen im Profilbereich zu beseitigen und die dort vorhandenen Arbeitsplätze auf Dauer zu sichern. Auch das Kaltwalzwerk könne auf Dauer nur erhalten werden, wenn erhebliche Investitionen getätigt werden. Da andere Finanzierungsmöglichkeiten nicht gegeben seien, bleibe dem Unternehmen nur der Ausweg, durch Verkauf des Kaltwalzwerkes die notwendigen Finanzmittel für die Modernisierung des Profilbereichs zu beschaffen. Die dabei freigesetzten rd. 720 Beschäftigten sollen zum überwiegenden Teil auf andere Betriebsstätten übernommen werden. Weitere Hilfen sind schon aus EG-rechtlichen Gründen nicht möglich. Die Bundesregierung sieht bei dieser Sachlage keine Möglichkeiten, auf die Maxhütte im Sinne einer Rückgängigmachung des Verkaufs des Kaltwalzwerkes einzuwirken. Zu Frage 72: Wie schon erwähnt, kann und will die Bundesregierung in Unternehmensentscheidungen nicht eingreifen. Dies gilt auch für den Termin der geplanten Stillegung des Kaltwalzwerkes. Nach Auskunft der Klöckner-Werke AG ist diese Entscheidung betriebswirtschaftlich notwendig. Die Bundesregierung hält die Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Eisen- und Stahlindustrie für notwendig, um die Auswirkungen des Anpassungsprozesses im Stahlbereich auf die hiervon betroffenen Regionen in Grenzen zu halten. Daher unterstützt sie im Rahmen der Bund-LänderGemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" in den Fördergebieten, zu denen auch die Mittlere Oberpfalz gehört, in erster Linie solche Investitionen, mit denen neue Dauerarbeitsplätze geschaffen werden. Diesem Ziel dient insbesondere auch das von Bund und Ländern im Jahre 1982 beschlossene und inzwischen bis zu der Neuabgrenzung der Fördergebiete verlängerte Sonderprogramm der Gemeinschaftsaufgabe zur Schaffung von Ersatzarbeitsplätzen außerhalb der Eisen-und Stahlindustrie („Stahlstandorteprogramm"). In dieses Programm sind auch die Arbeitsmarktregionen Amberg und Schwandorf, in denen die Betriebe der Maximilianshütte liegen, einbezogen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/5031 Frage 75): Wie beurteilt die Bundesregierung den Einfluß der Strompreise auf die Wettbewerbsfähigkeit der verschiedenen Industriebranchen, und hält sie es mit dem geltenden Recht für vereinbar, bestimmten Großkunden in bestimmten Bereichen und Regionen Strompreissonderkonditionen zu gewähren? Die Stromkosten bewegen sich für die meisten Industriebetriebe in der Größenordnung von einigen Prozent des Produktionswertes und stellen damit einen nicht zu vernachlässigenden Kostenfaktor dar. Bei einigen sog. stromintensiven Produktionen wie insbesondere im Bereich der Nichteisenmetallhütten und in der chemischen Industrie erreicht der Anteil der Stromkosten am geschaffenen Produktionswert 25% und mehr. Naturgemäß ist die Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen insbesondere im Verhältnis zu Wettbewerbern mit Standorten in Ländern mit hohen Anteilen kostengünstiger Wasserkraft und Kernenergie an der Stromerzeugung durch steigende Strompreise in besonderem Maße beeinflußt. Die betroffenen Unternehmen sehen mit Sorge die Kostensteigerungen in der Stromerzeugung insbesondere aufgrund der verschärften Umweltbestimmungen, die sich in den Strombezugsverträgen niederschlagen müssen, die in den kommenden Jahren in einer Reihe von Fällen zur Neuverhandlung anstehen. Das geltende Preis- und Wettbewerbsrecht erlaubt bzw. verlangt eine Differenzierung der Strompreise, soweit die Abnahmecharakteristika des jeweiligen Unternehmens wie Spannungsebene, hohe Benutzungsdauer, Unterbrechbarkeit etc. für die Kosten der Stromerzeugung Relevanz haben, nicht dagegen eine Differenzierung nach der Stromverwendung. Der kürzlich in der Bilanzpressekonferenz eines großen Versorungsunternehmens zur Diskussion gestellte Vorschlag, bestimmten stromintensiven Produktionen im gesamtwirtschaftlichen Interesse niedrigere Strompreise einzuräumen, zielte deshalb auch auf eine Änderung der entsprechenden Bestimmungen des Kartellgesetzes. Die Bundesregierung hat vor wenigen Tagen in einer Antwort auf eine Frage des Abgeordneten Wissmann deutlich gemacht, daß sie weder in einer staatlichen Sanktionierung der Benachteiligung anderer Abnehmer noch in einer direkten oder indirekten Subventionierung von Strompreisen einen gangbaren Weg sieht, die Probleme stromintensiver Produktionen in der Bundesrepublik zu lösen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1986 15347* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Borchert (CDU/CSU) (Drucksache 10/5031 Frage 76): Wie beurteilt die Bundesregierung die Gründung von Milchquoten-Banken in den Niederlanden, und beabsichtigt sie, die Bildung solcher „Banken" in der Bundesrepublik Deutschland, z. B. zum Ausgleich von Härtefällen, zu unterstützen? Der Bundesregierung ist offiziell von der Existenz von sogenannten Milchquoten-Banken in den Niederlanden nichts bekannt. Es muß darauf verwiesen werden, daß nach dem geltenden EG-Recht Referenzmengen nur mit Flächen übertragen werden können. Insoweit ist der freie Handel mit Referenzmengen auch über sogenannte Banken nicht zulässig. In der Bundesrepublik Deuschland sind die Bundesländer ermächtigt, Referenzmengen zum Zwecke der Umverteilung aufzukaufen. Davon haben die Mehrzahl der Flächenstaaten Gebrauch gemacht. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/5031 Fragen 80 und 81): Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen dem Ergebnis einer Sonderuntersuchung des Arbeitsamtes Ludwigshafen, in der festgestellt wird, daß Jugendliche unter 24 Jahren 41 v. H. aller Neuzugänge in die Arbeitslosigkeit stellen und die unter 35jährigen gar 69,5 v. H., und ihrer Stellungnahme zum Bericht der Enquete-Kommission „Jugendprotest im demokratischen Staat", daß die von ihr verfolgte Politik zu einer deutlichen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt für Jugendliche geführt hat? Wie erklärt die Bundesregierung den ständig steigenden Anteil an Neuzugängen mit abgeschlossener Berufsausbildung seit 1983 um 8,7 v. H. auf 51,7 v. H.? Die Bundesregierung hatte in ihrer Stellungnahme vom 2. Oktober 1984 ausgeführt, daß die von ihr verfolgte Politik zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen „seit den Sommermonaten des Jahres 1983 zu einer deutlichen Entspannung auf dem Arbeitsmarkt für Jugendliche geführt" hat. Dieser richtigen Aussage lag zugrunde, daß seit Juli 1983 die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren — jeweils im Vorjahresvergleich — eine von der Gesamtarbeitslosigkeit positiv abweichende Entwicklung genommen hat und erfreulicherweise ab Oktober 1983 in jedem Monat die Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren jeweils niedriger war als im Vergleichsmonat des Vorjahres. Diese günstige Entwicklung hat sich auch nach dem Zeitpunkt der Abgabe der Stellungnahme der Bundesregierung fortgesetzt. Im Jahresdurchschnitt 1983 waren 192 238 Jugendliche unter 20 Jahren arbeitslos, 1984 sank diese Zahl im Jahresdurchschnitt auf 166 182 und 1985 auf 158 999, zwischen 1983 und 1985 also um zusammen 17,3%. Die von Ihnen zitierten Ergebnisse der ZehnTage-Untersuchung Ende Mai/Anfang Juni 1985 über alle Zugänge in und alle Abgänge aus der Arbeitslosigkeit im Arbeitsamtsbezirk Ludwigshafen steht hierzu nicht im Widerspruch. Auch im Arbeitsamtsbezirk Ludwigshafen ist die durchschnittliche Zahl der arbeitslosen Jugendlichen unter 20 Jahren zwischen 1983 und 1985 mit 13 % erheblich zurückgegangen. Die Sonderuntersuchung, die in allen Arbeitsämtern des Bundesgebiets durchgeführt wird, gibt näheren Aufschluß über die Bewegungen am Arbeitsmarkt. Eine isolierte Betrachtung des Zugangs in die Arbeitslosigkeit führt zu Fehlschlüssen, wenn nicht auch gleichzeitig die Abgänge aus der Arbeitslosigkeit gegenübergestellt werden. In dem untersuchten Zehn-Tages-Zeitraum entfielen 40,1 % der Zugänge in Arbeitslosigkeit und 33,2 % der Abgänge aus der Arbeitslosigkeit auf die Altersgruppe bis unter 25 Jahre. Für die Analyse der jahresdurchschnittlichen Entwicklung des Niveaus der Arbeitslosigkeit sind die Anteilswerte nicht aussagekräftig. Wenn, wie in der Bundesrepublik Deutschland, immer mehr Personen beruflich qualifiziert sind, wächst auch die Wahrscheinlichkeit, daß mehr beruflich Qualifizierte arbeitslos werden, jedenfalls in einer schwierigen Arbeitsmarktsituation. Auch die unbestrittene Notwendigkeit einer Ausbildung über Bedarf kann zu zusätzlichen Fällen von Übergangsarbeitslosigkeit führen. Zur Überwindung dieser Probleme an der Nahtstelle zwischen Ausbildung und Beschäftigung wurden durch das 7. AFG-Änderungsgesetz zusätzliche Hilfsmöglichkeiten in das AFG aufgenommen. Nach wie vor ist aber das Risiko, arbeitslos zu werden, für beruflich qualifizierte Arbeitnehmer weit geringer als für nicht qualifizierte. Vor allem ist zu berücksichtigen, daß für beruflich nicht qualifizierte Arbeitnehmer zu dem hohen Zugangsrisiko auch ein höheres Verweilrisiko kommt; das heißt Arbeitslose ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind länger arbeitslos als solche mit abgeschlossener Berufsausbildung. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin (SPD) (Drucksache 10/5031 Fragen 84 und 85): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß das ab Januar 1986 in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung und das dadurch gewährte Erziehungsgeld pro Kind in Höhe von 25 DM auf die Sozialhilfe, Wohngeld oder sonstige Vergünstigungen für Rentnerinnen angerechnet wird und den betroffenen Frauen somit nur ein minimaler Restbetrag der ursprünglichen Höhe von 25 DM pro Kind bleibt? Wie groß ist nach Ansicht der Bundesregierung unter allen Personen, denen Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden, der Personenkreis, dem das gewährte Erziehungsgeld in Höhe von 25 DM pro Kind auf sonstige Hilfen angerechnet wird (absolut und prozentual)? 15348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 198. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 20. Januar 1986 Ab 1. Januar 1986 werden erstmals in der 100jährigen Geschichte der Rentenversicherung Kindererziehungszeiten rentenbegründend und rentensteigernd angerechnet. Hierdurch wird endlich anerkannt, daß die Tätigkeit in der Familie und bei der Kindererziehung der außerhäuslichen Erwerbstätigkeit gleichwertig ist. Ziel der Anrechnung von Kindererziehungszeiten ist es, Lücken in der Versicherungsbiographie von Vätern und Müttern auszugleichen, die dadurch entstehen, daß im Interesse der Erziehung von Kindern eine Erwerbstätigkeit in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt ausgeübt wird. Diese Mütter und Väter werden damit ebenso wie alle Erwerbstätigen in die Lage versetzt, im Alter oder bei vorzeitiger Invalidität ihren Lebensunterhalt ganz oder teilweise mit Hilfe einer Rente zu bestreiten, die eine Anerkennung ihrer Lebensleistung einschließlich der Erziehung von Kindern darstellt. Als Rentenbezieher sind sie ebenso wie alle anderen Rentenbezieher je nach der Höhe ihrer Rente überhaupt nicht oder nur in geringerem Umfang auf subsidiäre Sozialleistungen abgewiesen. Daß Renten zum Beispiel bei der Berechnung der Sozialhilfe als Einkommen berücksichtigt werden, ist Folge des Nachranggrundsatzes, der zu den Grundprinzipien dieser Sozialleistung gehört. Er besagt, daß ein Recht auf Sozialhilfe nur hat, wer nicht in der Lage ist, sich aus aus eigenen Kräften und Mitteln zu helfen und wer auch von anderer Seite keine ausreichende Hilfe erhält. Dieser Grundsatz wahrt die verfassungsrechtlich relevanten Belange der Allgemeinheit an der Abwehr ungerechtfertigter Anforderungen an staatliche Sozialleistungen, die ohne finanzielle Vorleistungen des einzelnen aus allgemeinen Steuermitteln erbracht werden. Entsprechend muß auch beim Wohngeld der einzelne im Rahmen des Zumutbaren zunächst die ihm zur Verfügung stehenden Mittel für seine Wohnkosten einsetzen. Bei Sozialhilfe und Wohngeld hat dies die Berücksichtigung von Einkommen zur Folge, zu dem auch die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung gehören. Deshalb müssen auch Rentenerhöhungen, die auf einer Anrechnung von Kindererziehungszeiten beruhen, berücksichtig werden. In den ersten Jahren werden etwa 350 000 bis 400 000 Mütter oder Väter jährlich in den Genuß der Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei ihrer Rente kommen. Dies sind Frauen oder Männer, die in der Vergangenheit Kinder erzogen haben und ab 1. Januar 1986 erstmals in Rente gehen oder einen erneuten Versicherungsfall haben. Bei wievielen dieser Personen die Rente, in der Kindererziehungszeiten enthalten sind, bei der Gewährung sonstiger Leistungen berücksichtigt wird, läßt sich nicht vorhersagen. In diesem Zusammenhang ist auch von Bedeutung, daß man zur Zeit nicht absehen kann, in welchem Umfang Kindererziehungszeiten bei den leiblichen Müttern oder bei anderen Erziehungspersonen (den leiblichen Vätern oder Adoptiv-, Stief- oder Pflegemüttern oder -vätern) angerechnet werden und wie sich die Einkommensverhältnisse dieser Personen im Versicherungsfall darstellen. Auch aus der Sicht der Sozialhilfe und des Wohngeldes ist die Größe des in Betracht kommenden Personenkreises mit dem verfügbaren statistischen Datenmaterial nicht zu bestimmen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/ 5031 Frage 86): Wird die Bundesregierung sich damit abfinden, daß Arbeitnehmer auf dem Weg zu Vorstellungsgesprächen nicht unfallversichert sind (vgl. Bundessozialgericht 2 RU 1/85), oder wird sie eine entsprechende Gesetzesänderung bei nächster Gelegenheit vorschlagen, die den Unfallversicherungsschutz für die Wege zu und von Vorstellungsgesprächen gesetzlich regelt? Sie fragen nach dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung auf den Wegen von und zu Vorstellungsgesprächen. Das Urteil des Bundessozialgerichts, auf das Sie sich in diesem Zusammenhang beziehen, ist bislang noch nicht veröffentlicht. Ich möchte Sie daher um Ihr Einverständnis bitten, Ihre Frage schriftlich beantworten zu dürfen, sobald der genaue Sachverhalt und die Entscheidungsgründe mit dem Urteil vorliegen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heidemarie Dann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Die Beschlußempfehlung des Innenausschusses auf Drucksache 10/4729 macht Schönwetter für Frauen. Die Förderrichtlinien zur Verbesserung der Ausbildungschancen werden befürwortet. Auch soll ein Bericht vorgelegt werden. Bis wann und mit welcher Zielsetzung — davon ist allerdings nicht die Rede. Vielversprechend schließt die Empfehlung mit den Worten, daß der Antrag der SPD damit erledigt sei. Dieser formale Umgang mit dem Problem wird der Realität mit keiner Silbe gerecht.
    Frauenförderrichtlinien und -förderpläne scheinen zur Zeit hoch im Kurs zu stehen und werden als Lösung gepriesen. Acht Bundesländer haben sich für diesen Weg entschieden. Zugegeben: Das ist ein Weg in die gewünschte Richtung. Nur nützen Empfehlungen wenig, wenn eine Durchsetzungsstrategie ausbleibt.
    Mit dieser Position trat Wolfgang Warburg, Vorstandsmitglied der ÖTV, an die Presse heran. Er meinte, Richtlinien sagten nichts darüber aus, mit welchen konkreten Schritten die Diskriminierung von Frauen im Bundesdienst abgebaut werden solle.
    Dementsprechend sieht auch die Realität aus. Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage und den Berichten über die Erfahrung mit Frauenförderplänen geht hervor, daß Frauen auf den unteren und mittleren Beschäftigungsebenen fast 50 Prozent — wie Herr Waffenschmidt bereits ausführte — ausmachen. Aber im gehobenen Dienst und in Führungspositionen werden nur vereinzelt Frauen angetroffen.
    Warum sieht es auch im öffentlichen Dienst nicht anders als in der Privatwirtschaft aus? Liegt es an der fehlenden Fähigkeit von Frauen, sich zu qualifizieren? Das wird wohl heute niemand mehr behaupten. Falls doch: Die Statistiken über die erwerbslosen Hochschulabsolventinnen zeigen deutlich, Frauen sind in allen Ausbildungsfachrichtungen vertreten. Im Vergleich zu ihren Kollegen bleibt jedoch ein größerer Anteil von Frauen aus sogenannten typischen männlichen Fachrichtungen erwerbslos.
    Man kann die Frage auch nicht mit dem Argument abtun, daß Frauen nicht die Bereitschaft zeigen, sich in die Führungspositionen hineinzuwagen und in die Laufbahn des gehobenen Dienstes einzutreten. Damit macht man es sich zu einfach. Der Punkt scheint ein ganz anderer zu sein: Entscheidungsgremien für Neueinstellungen sind entsprechend der erwähnten Statistik mit Männern besetzt. Hier ist in vielen Fällen eine ganz andere Sorge bestimmend. Ich verweise dazu auf das Beispiel, das Frau Däubler-Gmelin vorhin schon erwähnte.
    Der Präsident des Oberlandesgerichtes, Wassermann — ein SPD-Mitglied —, machte vorletzte Woche Schlagzeilen.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Der Kuthning machte leider keine Schlagzeilen!)

    Die zunehmende Besetzung von Richterstellen mit Frauen ist für ihn Anlaß, die Einstellungsvoraussetzungen zugunsten von Männern zu ändern. Um Männern zu ermöglichen, erfolgreich mit Frauen zu konkurrieren, soll die Einstellungsnote von „vollbefriedigend" auf „befriedigend" gesenkt werden. Zudem sollen neue Testverfahren eingeführt werden, die männlichen Bewerbern bessere Chancen einräumen. Nach Wassermann gilt es, das geistige Kontinuum eines Bewerbers zu ermitteln.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch ein SPD-Politiker!)

    Keine Angst, meine Herren! Noch durchweht der Geist des Patriarchats unsere Gerichtssäle — zum Leidwesen der Frauen. Sie sind, wie Wassermann richtig einschätzt, auch als Richterin doppelt und dreifach belastet: im Beruf, als Ehefrau und als Mutter.
    Wassermanns „Männerförderplan" soll alte Verhältnisse festschreiben, obwohl gerade Juristen gegen die Quotierung im öffentlichen Dienst zugunsten von Frauen das Grundgesetz ins Feld führen, wonach Eignung, Befähigung und fachliche Leistung eines Bewerbers die maßgeblichen Einstellungskriterien sind.



    Frau Dann
    Die GRÜNEN haben in ihrem Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes und in dem Antrag auf Drucksache 10/4444 die mindestens 50 % ige Besetzung aller Ausbildungs- und Erwerbsarbeitsplätze im öffentlichen Dienst mit Mädchen und Frauen gefordert. Die Tatsache, daß die SPD die Mitbehandlung dieses Antrags in der heutigen Debatte ohne Begründung blockiert hat, zeigt, wie wenig ernst sie es mit Ihren Forderungen zur Förderung von Frauen meint.
    Die einzige Möglichkeit, die Ungleichbehandlung von Frauen im öffentlichen Dienst hier und heute zu beseitigen, ist die bevorzugte Einstellung von Frauen auf Grund formaler Qualifikation, bis die 50%-Quote auf allen Ebenen erreicht ist.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die GRÜNEN setzen diese Forderung in ihrer Fraktion in die Tat um. Dies ist nicht verfassungswidrig, sondern verfassungsrechtlich geboten. Solange die Gleichstellung der Frauen nicht gesellschaftliche Wirklichkeit ist, ist deren positive Förderung notwendig, um dem Gleichheitsgrundsatz genüge zu tun.
    Nun zur Ausbildungssituation der Frauen bei der Deutschen Bundespost. Der Antrag der SPD zielt auf eine notwendige und gerechtfertigte Korrektur der Qualifizierungsmöglichkeiten für Frauen ab. Die Reaktion der Bundesregierung und die geplanten Umstrukturierungen bei den Bundesbehörden lassen jedoch Schlimmes befürchten. So wird mit keinem Wort auf die Auswirkungen der neuen Technologien auf die Beschäftigung von Frauen eingegangen. Es ist nachgewiesen, daß durch die Automatisierung in erster Linie Frauenarbeitsplätze vernichtet werden. Die Stellungnahme des Ausschusses läßt diesen Aspekt außen vor. Einem verantwortlichen Arbeitgeber — in diesem Fall der Bundespost — stünde es gut an, die soziale Absicherung und die qualifizierte Ausbildung von Frauen besonders ins Auge zu fassen und nicht alles dem Diktat des technischen Fortschritts zu unterwerfen.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Die Bezirksfrauenkonferenz der Deutschen Postgewerkschaft, die Ende letzten Jahres in Koblenz stattfand, verabschiedete den Antrag, daß
    Frauen verstärkt in technischen Berufen ausgebildet werden müssen
    und daß
    der öffentliche Dienst als größter Arbeitgeber in diesem Bereich beispielhaft vorangehen muß.
    An dieser Stelle wäre es für die Bundesregierung ein leichtes, Maßnahmen vorzuschlagen, die dem Qualifizierungsinteresse von Frauen Rechnung tragen. Aber nein, das Gegenteil ist der Fall. Frauen werden wieder einmal vertröstet, bis es auf Grund der technologischen Entwicklung zu spät ist und ihre Arbeitsplätze wegrationalisiert worden sind. Im Sinne des Entwurfs eines Antidiskriminierungsgesetzes der GRÜNEN wäre hier auf jeden Fall eine über Empfehlungen hinausgehende aktive Einflußnahme der Bundesregierung auf die Verbesserung der Ausbildungsmöglichkeiten für Frauen geboten.
    Damit schließe ich meinen Beitrag.

    (Beifall bei den GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Frau Abgeordnete Adam-Schwaetzer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ausgangspunkt für die heutige Debatte ist ein Antrag der SPD vom März 1985 über die Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst. Die FDP-Fraktion begrüßt es, daß gestern im Kabinett eine Richtlinie zur Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung vorgelegt und verabschiedet worden ist. Es ist sicherlich auch richtig zu sagen, daß der Antrag der SPD dazu beigetragen hat, daß diese Richtlinie in der Bundesregierung diskutiert und dann auch verabschiedet worden ist. Insofern war es sehr gut, daß wir einen solchen Antrag vorliegen hatten und ihn debattiert haben.
    Die Richtlinien zur Förderung von Frauen in der Bundesverwaltung muß man meines Erachtens ein wenig anders klassifizieren, als das Frau Däubler-Gmelin eben getan hat. Wir alle wollen sicherlich nicht mit Frauenförderrichtlinien neue Schutzzäune für Frauen aufbauen. Wir alle wollen sicherlich nicht, daß Frauen auf diesem Weg in bestimmte Positionen hineingeschoben werden. Wir wollen vielmehr, daß die Startchancen verbessert und daß Vorurteile abgebaut werden. Vorurteile, die sich auf die Leistungsfähigkeit von Frauen beziehen und nach denen die Leistungsfähigkeit der Frauen genauso wie die Einsatzbereitschaft geringer als die der Männer eingeschätzt wird. Das ist falsch, wie viele Frauen, die sehr aktiv im öffentlichen Leben stehen, immer wieder beweisen.
    Wir wollen die Beurteilung nach der Leistungsfähigkeit auch in der Zukunft, und wir wollen, daß die Leistungsfähigkeit bei allen gleichmäßig beurteit wird. Nicht nur Männer, sondern selbstverständlich haben auch Frauen eine Familie, und deshalb müssen auch Frauen durchaus häufig Geld verdienen, um zum Familienbudget beizutragen, nicht nur die Männer. Das heißt, die Kriterien zur Auswahl bei der Einstellung müssen für alle gleich sein.
    In der Theorie ist das alles wunderbar und in der Öffentlichkeit akzeptiert. Deshalb ist es unglaublich, was der Oberlandesgerichtspräsident aus Braunschweig, Herr Wassermann, im vergangenen Jahr offensichtlich in einer nicht öffentlichen Sitzung gesagt hat. Es nützt nichts, darum herumzureden; denn er hat wirlich vorgeschlagen, daß Bewertungskriterien bei der Einstellung nach unten verschlechtert werden sollen, weil man dadurch die Möglichkeit bekommt, aus einem größeren Angebot von Männern für die Einstellung in die juristische Laufbahn auswählen zu können.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das ist ein Skandal!)




    Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    Das ist grundgesetzwidrig, denn es verstößt gegen das Benachteiligungsverbot, das im Grundgestz festgelegt ist.

    (Dr. Blank [CDU/CSU]: Herr Wassermann ist doch Sozialdemokrat, wenn ich das richtig sehe!)

    — Herr Wassermann ist Sozialdemokrat, aber es gibt auch in CDU-regierten Ländern, wenn Sie genau hingucken, mit ziemlicher Sicherheit ähnliche Beispiele, und natürlich gibt es auch in meiner eigenen Partei Beispiele, die ich Ihnen zitieren könnte, daß solche Ansichten immer wieder vorgetragen werden. Ich finde, wir haben alle in unseren Parteien genügend Arbeit. Wir sollten nicht aufeinander einprügeln, sondern uns alle miteinander darum bemühen, daß diese Einstellung verschwindet.

    (Beifall bei der FDP)

    Die vorgelegte Richtlinie zur Förderung der Frauen in der Bundesverwaltung hat ein paar vernünftige Ansätze: Stellenausschreibungen sollen so gestaltet werden, daß sich Frauen auch wirklich darauf bewerben. Sie sollen also quasi einen Aufforderungscharakter haben, daß sich Frauen tatsächlich für die ausgeschriebene Stelle bewerben. Bei Einstellungen soll darauf hingewirkt werden, daß vor allen Dingen in den Bereichen mehr Frauen eingestellt werden, wo sie bisher nicht ausreichend zum Zuge gekommen sind. Auch bei Beförderungen sollen sie angemessen berücksichtigt werden. Ich finde, daß dies ein wenig vorsichtig formuliert ist.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Ich hätte mir in der Tat ein wenig mehr gewünscht. Ich wünsche mir, daß bei der Umsetzung dieser Richtlinie, die für alle Bundesbehörden gilt, konkreter verfahren wird,

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Man kann sie doch auch verschärfen!)

    daß z. B. zeitliche Vorgaben für die Realisierung genauer formulierter Ziele gegeben werden. Man kann sich z. B. einen Bereich heraussuchen und sagen: Innerhalb der nächsten fünf Jahre möchten wir, daß hier der Anteil der Frauen ganz erheblich verstärkt wird.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Das kann man in die Richtlinie hineinschreiben!)

    — Ich finde, so etwas sollte man durchaus in diese Richtlinie hineinschreiben.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr gut!)

    Dies gebe ich als Wunsch für die Umsetzung der Vorgaben in jedem Hause mit auf den Weg.
    Die Quotierungsdiskussion, meine Damen und Herren — das ist hier soeben schon angeklungen —, ist allerdings ein Knackpunkt der ganzen Auseinandersetzung. Wir wollen keine Quotierung, wir wollen keine festen Quoten in irgendwelche Förderrichtlinien hineinschreiben, wir wollen auch keine festen Quoten in Gesetze hineinschreiben. Die Begründungen, die für Quotierungen gegeben werden, sind bisher für uns zumindest nicht überzeugend; denn mit einer solchen Quotierung ist nicht sichergestellt, daß tatsächlich ein anderes Erfordernis erfüllt ist, das wir für die Beschäftigung von Frauen für ebenso wichtig halten, daß nämlich gleiche Leistungsanforderungen gestellt werden. Mit einer Quotierung wäre das nicht mehr sichergestellt. Quotierungen führen dazu, Alibifrauen zu nehmen,

    (Frau Dann [GRÜNE]: Sie unterstellen, daß Frauen nicht qualifiziert sind!)

    und Alibifrauen werden niemals eine gleichberechtigte Stellung in unserer Gesellschaft haben. Wir wollen Wettbewerb, wir wollen Bewußstseinswandel. Nur dadurch kann man die Vorurteile abbauen, die heute noch verhindern, daß Frauen auch bei der Einstellung wirklich den angemessenen Anteil bekommen. Frauen sind einsatzbereit, sie sind leistungsfähig; aber nur wenn Vorurteile abgebaut werden können, werden sie auch angemessen zum Zuge kommen.
    Ich finde auch, daß die Quotierungsdiskussion zum Teil sehr halbherzig geführt wird. Auch in der Sozialdemokratischen Partei gibt es hier durchaus keine einheitliche Meinung, sondern das, was die Sozialdemokraten in ihrem Antrag zum öffentlichen Dienst fordern, haben sie bisher nicht in ihrer eigenen Partei umsetzen können. Konsequent in dieser Frage sind in der Tat nur die GRÜNEN, ohne allerdings zu sagen, welche Auswirkungen das haben würde. Ich würde gern mal wissen, ob Joschka Fischer in Hessen in seinem Ministerium diese Prinzipien auch anwendet.

    (Beifall bei der FDP — Dr. Müller [Bremen] [GRÜNE]: Das würde ich auch gern wissen!)

    In dieser Richtlinie wird ein Bereich angesprochen, der ganz besondere Bedeutung hat, nämlich der Bereich der Fortbildung für Frauen. Es reicht j a nicht, zu beklagen, daß Frauen in den höheren Positionen nur unzureichend vertreten sind, sondern man muß ihnen auch die Chance geben, sich innerhalb ihrer beruflichen Tätigkeit weiter zu qualifizieren, und da stehen häufig gerade familiäre Probleme entgegen. Bisher war die Wiedereinstiegsausbildung, vor allen Dingen aber auch die qualifizierende Ausbildung im öffentlichen Dienst für Frauen nicht ausreichend. Wir wissen, daß über 70 % der Frauen Familienarbeit und Erwerbsarbeit miteinander vereinbaren wollen. Wir wissen auch, daß über 40 % der Frauen nicht ständig berufstätig sein, sondern daß sie für die Zeit der Kindererziehung eine Pause einlegen möchten. Das heißt, vor allem für diese Frauen ist die Wiedereinstiegsausbildung besonders wichtig. Wir begrüßen es deshalb, daß in dieser Richtlinie steht, daß Frauen, die Erziehungsurlaub genommen haben, Frauen, die längerfristig zur Pflege ihrer Kinder aus dem Dienst ausscheiden, Angebote zur Fortbildung während dieser Pause bekommen, und daß es obligatorisch sein soll, sie auf Angebote hinzuweisen.
    Unzureichend ist aber — allerdings ist das keine Frage dieser Richtlinie —, daß Frauen, die eine sol-



    Frau Dr. Adam-Schwaetzer
    che Fortbildung wahrnehmen, bisher die Kosten dafür von niemandem bekommen. Sie bekommen sie nicht vom öffentlichen Arbeitgeber — dafür habe ich viel Verständnis —, aber sie können sie nicht einmal, wie jeder andere Arbeitnehmer, steuerlich berücksichtigen. Das halte ich allerdings für unzureichend.
    Meine sehr geehrten Damen und Herren, was hier vorgelegt worden ist, ist in meinen Augen ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es kann nicht ausreichen und uns auf die Dauer nicht zufriedenstellen. Deshalb ist es wichtig, daß wir weiter wachsam beobachten, wie die Umsetzung dieser Richtlinie in den öffentlichen Behörden vollzogen wird. Der öffentliche Dienst kann Vorreiterfunktion bei der Beschäftigung von Frauen haben, und er soll es unserer Meinung nach auch tun. Nicht in allen Behörden ist bisher dieser Wunsch, der immer wieder aus dem politischen Raum geäußert worden ist, angemessen berücksichtigt worden. Wir fordern deshalb alle auf, nicht bei dem stehenzubleiben, was hier vorgelegt worden ist, sondern bei der Umsetzung in den einzelnen Ministerien und in den Bundesbehörden mehr und konkreter die Bedürfnisse und die Wünsche von Frauen zu realisieren.
    Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem zweiten vorgelegten Antrag, den wir hier debattieren, sagen. Die sozialdemokratische Bundestagsfraktion hatte vorgeschlagen, einen spezifischen Ausbildungsgang für weibliche Beschäftigte bei der Post zu machen. Das Anliegen, nämlich für bestimmte Tätigkeiten, die nur bei der Post auftreten, eine spezifische Ausbildung anzubieten, ist richtig, und sie ist auch von uns gesehen worden. Der Weg dahin, nämlich nach dem Berufsbildungsgesetz eine eigene Ausbildung zu schaffen, scheint uns der falsche Weg zu sein. Dem Dienstrecht angemessen ist eine Lösung, die auch innerhalb des öffentlichen Dienstes Vorgaben für eine spezifische Ausbildung, die aber in der Laufbahn abgeleistet wird, vorsieht. Eine solche Lösung hat die Bundesregierung vorgelegt, und wir erwarten, daß sie auch in der Zukunft zügig umgesetzt wird, damit wirklich die Frauen, die darauf warten, qualifizierte Positionen bei der Post einzunehmen, diese Chance auch bekommen.
    Insgesamt, meine Damen und Herren, ist das, was in dieser Bundesregierung in bezug auf Frauenförderung gelaufen ist, hoch anzusetzen.

    (Zuruf von der SPD: Na, na!)

    Aber es ist noch nicht ausreichend. Daher ermuntern wir die Bundesregierung ausdrücklich, auf diesem Weg noch viele große Schritte zu tun.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)