Rede von
Dr.
Conrad
Schroeder
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Schöfberger, diese Untersuchung ist mir bekannt. Die Zahlen sind von vielen anderen Instituten und in anderen Untersuchungen als nicht unproblematisch bezeichnet worden. Es gab einen Gesetzentwurf zu einer Novellierung des § 138 BGB, eine Bundesratsinitiative von Hessen. Wir haben uns vor wenigen Wochen in diesem Hause darüber unterhalten. Ich habe damals an dieser Stelle ausgeführt, daß die Novellierung vielleicht zu einem früheren Zeitpunkt sinnvoll gewesen wäre, daß aber eine sehr verbraucherfreundliche, kreditnehmerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in der Zwischenzeit eine Absicherung gebracht hat, die den Gesetzentwurf inzwischen obsolet gemacht hat.
aber ich möchte nur soviel ausführen: Auch heute werden 99 % aller Verbraucherkredite der privaten Haushalte zurückgezahlt. Der hier erweckte Eindruck ist also unzutreffend, daß viele Bürger zur Befriedigung kurzfristigen Konsums Kredit aufnehmen müßten. In der Regel sind es Kredite zur Ausstattung mit langlebigen Verbrauchsgütern, also langlebigen Vermögensgegenständen: Pkw, Möbel, Kücheneinrichtungen, technisches Gerät, Video, Fernsehen und anderes.
Wir sehen keinen vordringlichen Handlungsbedarf für ein Kreditwuchergesetz, wie Sie es vorgelegt haben. Die Ursachen für notleidende Kredite liegen nämlich in erster Linie nicht in überhöhten Zinsen, sondern im wesentlichen in Einkommensrückgängen nach der Gewährung von Krediten infolge von Krankheit und Arbeitslosigkeit, Umständen also, die nicht durch ein Kreditwuchergesetz, sondern nur durch eine bessere Wirtschafts- und Finanzpolitik bekämpft werden können — eine Politik also, die von der jetzigen Bundesregierung mit Erfolg eingeleitet worden ist.
Meine Herren von der SPD, die beste Hilfe für Kreditnehmer sind niedrige Zinsen und stabile Preise, wie sie durch unsere Politik wieder möglich geworden sind.
Gegen Wucherzinsen schützt das geltende Recht bereits ausreichend.
Der Wucherparagraph 138 BGB, Herr Kollege Schöfberger, hat durch die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine ausgesprochen verbraucher- und kreditnehmerfreundliche Absicherung erhalten und ist kein Lotteriespiel, wie Sie hier behauptet haben.
Eine gesetzgeberische Initiative könnte hier eher sogar als verbraucherschädlich erscheinen. Auf die Bedenken der Deutschen Bundesbank gegen eine solche Obergrenze hat bereits der Kollege Lowak hingewiesen. Herr Kollege Mann, wenn Sie hier eine absolute Grenze von 20 % angeben wollen, so wäre die eher schädlich, weil sich dann viele risikolos nach oben herantasten könnten.
Meine Fraktion begrüßt es durchaus, wenn neben den Anlaufstellen bei den Amtsgerichten, die bei Kreditproblemen zwischen Schuldnern und Gläubigern beraten und Hilfe leisten, auch bei den Anwaltskammern und bei den Landgerichten solche Beratungen für einkommensschwache Bürger eingerichtet werden.
Wir haben Bedenken gegen eine richterliche Vertragshilfe. Ein solches Institut greift in die Vertragsfreiheit ein. Aber wir sind offen für Erfahrungen. Im Ausschuß werden wir uns hier mit den Erfahrungen sachkundig machen, die die Schweiz mit einem ähnlichen Institut gemacht hat. Wir werden hier offen die Erfahrungen auswerten. Es muß hier aber auch überprüft werden, ob sich nicht bei einem Mehr an Bürokratie und Verfahren Kreditnehmer eher leichtfertiger verschulden, da sie hoffen, dann später um so eher von ihren Verpflichtungen loskommen zu können. Auch das muß sehr kritisch überlegt werden. Es nützt nichts, wenn Hoffnungen erweckt werden und dann am Schluß doch bezahlt werden muß.
Ich möchte abschließend folgendes sagen. Der wirksamste Schutz für Kreditnehmer ist nicht ein Mehr an Bürokratie, sondern sind verbesserte wirtschaftliche Bedingungen und rechtzeitige sachgerechte Aufklärung und Beratung. Auch meine Fraktion will den in Zahlungsschwierigkeiten geratenen Kreditnehmern helfen; aber die Mittel hierzu müssen tauglich sein.
Der Überweisung des Gesetzentwurfs an die entsprechenden Ausschüsse wird meine Fraktion zustimmen.
Danke schön.