Rede:
ID1019507200

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Beckmann.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15097 A Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 15097 B Porzner SPD 15098 A Mann GRÜNE 15099 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 15100A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Laufs, Broll, Fellner, Dr. Blank, Dr. Blens, Clemens, Gerlach (Obernau), Dr. Göhner, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Regenspurger, Schmidbauer, Weirich, Weiß und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Baum, Kleinert (Hannover), Beckmann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 10/4737 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Laufs, Broll, Fellner, Dr. Blank, Dr. Blens, Clemens, Gerlach (Obernau), Dr. Göhner, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Regenspurger, Schmidbauer, Weirich, Weiß und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Baum, Kleinert (Hannover), Beckmann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst — MAD-Gesetz — MADG — — Drucksache 10/4738 — Broll CDU/CSU 15100 D Schröder (Hannover) SPD 15102 C Dr. Hirsch FDP 15106A Ströbele GRÜNE 15108A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15109 D Dr. Wernitz SPD 15111 D Fellner CDU/CSU 15114 D Baum FDP 15116 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (20. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Qualifizierte selbsthilfeorientierte Entschuldung der Länder Afrikas südlich der Sahara — Drucksachen 10/3160, 10/4033 — Volmer GRÜNE 15119 D Repnik CDU/CSU 15120 D Bindig SPD 15121 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Dr. Rumpf FDP 15122 B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 15123A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften — Drucksache 10/4682 — Seesing CDU/CSU 15124 A Dr. de With SPD 15124 D Beckmann FDP 15125 D Frau Wagner GRÜNE 15126 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schöfberger, Dr. Emmerlich, Bachmaier, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Frau Dr. MartinyGlotz, Reschke, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Kreditwuchers und zur Vertragshilfe bei notleidenden Krediten (Kreditwuchergesetz) — Drucksache 10/4595 — Dr. Schöfberger SPD 15127 D Lowack CDU/CSU 15129A Mann GRÜNE 15129 C Kleinert (Hannover) FDP 15130 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 15131 D Nächste Sitzung 15133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15135*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15135* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 15097 195. Sitzung Bonn, den 31. Januar 1986 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 31. 1. Dr. Ahrens * 31. 1. Antretter * 31. 1. Berger * 31. 1. Böhm (Melsungen) * 31. 1. Büchner (Speyer) * 31. 1. Buschbom 31. 1. Dr. Corterier 31. 1. Dr. Ehrenberg 31. 1. Dr. Enders * 31. 1. Ertl 31. 1. Frau Fischer * 31. 1. Frau Fuchs (Köln) 31. 1. Gallus 31. 1. Gerstl (Passau) * 31. 1. Dr. Geißler 31. 1. Glos 31. 1. Dr. Glotz 31. 1. Haase (Fürth) * 31. 1. Handlos 31. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 31. 1. Dr. Holtz * 31. 1. Frau Huber 31. 1. Ibrügger 31. 1. Jäger (Wangen) * 31. 1. Jaunich 31. 1. Jung 31. 1. Junghans 31. 1. Frau Kelly * 31. 1. Kiechle 31. 1. Kittelmann * 31. 1. Dr. Klejdzinski * 31. 1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 31. 1. Kolbow ** 31. 1. Dr. Kreile 31. 1. Lamers 31. 1. Lange 31. 1. Lemmrich 31. 1. Lenzer * 31. 1. Lintner 31. 1. Matthöfer 31. 1. Dr. Mikat 31. 1. Dr. Mitzscherling 31. 1. Dr. Müller * 31. 1. Neumann (Bramsche) * 31. 1. Frau Pack * 31. 1. Petersen ** 31. 1. Dr. Pfennig * 31. 1. Reddemann * 31. 1. Reuschenbach 31. 1. Rossmanith 31. 1. Roth (Gießen) 31. 1. Dr. Rumpf 31. 1. Dr. Scheer * 31. 1. Schmidt (Hamburg) 31. 1. Schmidt (München) * 31. 1. Schröer (Mülheim) 31. 1. Schulte (Unna) * 31. 1. Schwarz * 31. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Simonis 31. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 31. 1. Dr. Unland * 31. 1. Verheugen 31. 1. Voigt (Sonthofen) 31. 1. Frau Dr. Wilms 31. 1. Wilz 31. 1. Wimmer (Neuss) 31. 1. Frau Dr. Wisniewski 31. 1. Dr. Wulff * 31. 1. Zierer * 31. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 23. Januar 1986 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 Postverwaltungsgesetz den Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1986 übersandt. Der Voranschlag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom 23. Januar 1986 hat der Abgeordnete Curdt (SPD) mitgeteilt, daß er seine zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs. 7) - Drucksache 10/4264 - geleistete Unterschrift zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1985 bei Kap. 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz); hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Drucksache 10/4722) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Übereinstimmung des Vorschlags für ein EG-Forschungs- und Entwicklungsprogramm über nichtnukleare Energie (1983 bis 1987) mit den Auswahlkriterien für EG-Forschungsprogramme (Drucksache 10/2956) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Antwort der Bundesregierung auf den Prüfungsauftrag des Deutschen Bundestages zur „Verbesserung der Risikokapitalausstattung der deutschen Wirtschaft" (Drucksache 10/1315) vom 6. Juni 1984 (Drucksache 10/2881) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/618, 10/2353, 10/4601) 15136* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Änderungen des § 44 Arbeitsförderungsgesetz durch das Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Drucksache 10/3659) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien — KOM(85) 217 endg. — EG-Dok. Nr. 6917/85 — (Drucksache 10/3534 Nr.6, 10/3827 — Berichtigung —) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine spezifische Ausbildung der Allgemeinmedizin — EG-Dok. Nr. 11387/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 24) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und den Partnerländern des Generalvertrags über die zentralamerikanische Wirtschaftsintegration (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) sowie Panama andererseits — KOM(85) 588 endg. — Rats-Dok. Nr. 9853/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für eine bestimmte Art von Polyvinylpyrrolidon der Tarifstelle ex 39.02 X XIV a) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(85) 562 endg. — Rats-Dok. Nr. 9856/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 3) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — KOM(85) 565 endg. — Rats-Dok. Nr. 9957/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — KOM(85) 538 endg. — Rats-Dok. Nr. 9958/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1986) — KOM(85) 568 endg. — Rats-Dok. Nr. 10113/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 6)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPD hat den Jugendschutz stets sehr ernst genommen. Sie hat sich aber immer dagegen gewehrt, daß die Obrigkeit bestimmt, was der mündige Bürger zu lesen hat oder was er anschauen darf. Dabei soll es bleiben.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es gab Ende der 60er Jahre einen riesigen unkontrollierbaren grauen Markt aller möglichen Darstellungen und Schriften pornographischen Inhalts. Die 1973 durchgeführte Strafrechtsreform hat Abhilfe gebracht, ohne — ohne, sage ich — daß die Freiheit des mündigen Bürgers unziemlich eingeschränkt worden wäre.
    Als nun in den letzten Jahren die Videoflut ähnlichen Inhalts überhandzunehmen drohte, änderte der Bundestag mit Recht, mit unseren Stimmen, die entsprechenden Vorschriften. Diese traten am 1. April 1985 in Kraft. Es ist also noch nicht einmal ein Jahr her. Seitdem kann die Bundesprüfstelle für Jugendgefährdende Schriften angemessen zugreifen. Wesentliche Schwierigkeiten sind nicht bekanntgeworden. Auch die Bundesprüfstelle, Herr



    Dr. de With
    Seesing, ruft nicht nach weitergehenden Bestimmungen.
    Heute gelten — um das einmal zu sagen — folgende Grundsätze:
    Erstens. Harte Pornographie, also solche in Verbindung mit Gewalt, Kindern oder Tieren, ist strafrechtlich ohne Ausnahme verboten.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Ist auch richtig so!)

    Zweitens. Strafrechtlich gibt es einen absoluten Schutz für Personen unter 18 Jahren vor Pornographie. Dazu gehören auch Videofilme.
    Drittens. Niemand darf gegen seinen Willen mit Pornographie konfrontiert werden. Deshalb ist der Versandhandel ebenso verboten wie der Verkauf an Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt. Deswegen können ferner pornographische Produkte an Erwachsene in allgemein zugänglichen Läden nur unter dem Ladentisch oder in Läden verkauft werden, die der Jugendliche nicht betreten kann. Gewerbliche Leihbüchereien oder Lesezirkel dürfen Pornographie nicht anbieten oder überlassen. Pornovideos dürfen an Erwachsene nur in Läden verkauft oder vermietet werden, die Jugendliche nicht betreten können.
    — Das, denke ich, ist eine ganze Menge.
    Durch die neuen Vorschriften des Bundesrates — sie sind von Bayern initiiert, und Bayern ist nicht einmal vertreten —

    (Stücklen [CDU/CSU]: Hier!)

    — das richtete sich an den Bundesrat, Herr Stücklen — gibt es folgende Änderungen — und das muß man genau wissen —: Erstens. Das gewerbliche Vermieten soll ohne Ausnahme verboten werden. Zweitens. Der Verkauf soll auf Läden beschränkt werden, die für Jugendliche unzugänglich sind. Wir wollen uns ausmalen, was das bedeutet. Das bedeutet, daß die Beate-Uhse-Läden und die Dr.-MüllersSex-Shops

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Dr. Müller [Bremen]!)

    größeren Zulauf erhalten werden, weil nur dort die einschlägige Literatur und die bekannten Videos verkauft werden dürfen. Videos sind, wie wir wissen, teuer. Es muß deshalb mit Sicherheit damit gerechnet werden, daß in Zukunft Pornovideos in unübersehbarer Weise abgekupfert und heimlich verkauft oder vermietet werden. Der Markt wird grau oder, besser gesagt, Herr Dregger, schwarz, schwarz wie er einmal war, und damit wieder unkontrollierbar.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer mit dem Spaten auf einen Eiterherd losschlägt, der muß sich nicht wundern, daß er dabei ganze Körperteile infizieren kann.
    Die Bundesregierung hat erfreulicherweise eine sehr zurückhaltende und sehr vorsichtige Stellungnahme abgegeben. Herr Seesing war weniger zurückhaltend. Ich hoffe, daß wir sehr sorgfältig prüfen, ehe wir handeln.
    Lassen Sie mich aber noch einen Blick auf die Statistik werfen. 1984 entfielen bei 791 Indizierungsanträgen 75% auf Videos, 1985, also im Jahr der Videonovelle, bei 756 Anträgen nur noch 58. Das heißt, die Videonovelle hat gegriffen. 1984 wurden 79 Produkte wegen pornographischen Gehalts und 254, also das Dreifache, wegen Verherrlichung und Verharmlosung von Gewalt eingezogen. 1985 lauteten die entsprechenden Zahlen: 66 Pornofälle und 240 Gewaltprodukte. Das heißt, die Verharmlosung und Verherrlichung von Gewalt werden in der öffentlichen Meinung eher verharmlost, und in der Praxis wird schamlos verkauft.
    Schließlich ein Weiteres, was wenig bekannt ist: Die Bundesprüfstelle hat 1984 in 23 Fällen wegen der Diskriminierung von Frauen eingreifen müssen. 1985 waren es schon 40 Fälle. Auch dieser Zahlenvergleich sollte aufhorchen lassen.
    Im übrigen noch ein Hinweis: Warum wurden der Bundesprüfstelle ab 1. Januar 1986 fünf Leute abgezogen? Sie hat genausoviel zu tun wie vordem. Und das unter der Regierung von CDU/CSU und FDP.
    Zum Schluß: Wir werden wachsam sein und sorgfältig prüfen. Wir werden aber auch dafür Sorge tragen, daß nicht das ohne Not zurückgenommen wird, was allein dem mündigen Bürger entspricht. Und wir werden Entwicklungen nicht hinnehmen, die Gewalttätigkeiten und Diskriminierungen fördern.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD, den GRÜNEN und des Abg. Eimer [Fürth] [FDP])



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Beckmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Klaus Beckmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ziel liberaler Rechtspolitik war es immer — und wird es in Zukunft auch immer bleiben —, Reformvorhaben und die damit verbundenen Regelungen insbesondere im strafrechtlichen Bereich nur am äußerst Notwendigen zu orientieren. Zudem wollen wir die rechtlichen Regelungen im Interesse der Anwender nicht ausschließlich im staatlichen, sondern vor allen Dingen im häufiger betroffenen privaten Bereich so knapp und einfach wie möglich halten. Es ist also letztlich das Ziel liberaler Rechtspolitik, den Freiheitsraum des Bürgers zu erhalten und ihm die Ausübung seiner verfassungsrechtlich garantierten Rechte zu sichern.

    (Bueb [GRÜNE]: Ja, wie bei den Sicherheitsgesetzen!)

    Diese Ziele werden in dem vorgelegten Entwurf nach meiner Auffassung nicht in vollem Umfang gewahrt. Ich will es gerne begründen. Zunächst ein Wort zu den angeblichen dringenden Regelungsnotwendigkeiten, die für den zu beratenden Gesetzentwurf vom Bundesrat reklamiert werden.
    Vor noch nicht einmal einem Jahr hat sich der Bundestag mit der vorliegenden Problematik befaßt und sein Votum hierzu mit großer Mehrheit abgegeben. Die Druckerschwärze im Bundesgesetzblatt ist noch nicht ganz trocken, und schon wieder steht



    Beckmann
    das Thema auf der Tagesordnung. Erneut sollen wir uns mit dieser Thematik beschäftigen und, ohne auch nur in etwa zu wissen, wie sich die letzte Reform in der Praxis ausgewirkt, ob sie sich bewährt hat, Nachbesserungen vornehmen.
    Ich glaube, wir sollten uns im Ausschuß zunächst einmal erklären lassen, wo denn nun eigentlich die Regelungslücke und der Regelungsbedarf für die angestrebten Änderungen liegen

    (Sehr wahr! bei den GRÜNEN)

    und wo vor allen Dingen die faktische Notwendigkeit liegt, nach so kurzer Zeit erneut gesetzgeberisch tätig zu werden.

    (Beifall bei der FDP)

    Man könnte zudem auch die Auffassung vertreten, daß der Jugendschutz hier nur ein vorgeschobener, wenn nicht gar konstruierter Schutzzweck ist, den die angestrebte Änderung erfüllen soll. Es könnte vielmehr so sein, daß hier durch die Hintertür ganz andere, eher moralisierende Gedanken ins Spiel gebracht werden sollen, die in ihrer Festschreibung dem widersprächen, was wir als Liberale als eines der höchsten Güter unserer freiheitlichen Grundordnung ansehen: das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen Bürgers.
    Wir sind der Meinung, daß die Eltern sehr wohl selbst entscheiden können, wie sie — natürlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Grenzen — den Jugendschutz innerhalb ihrer eigenen vier Wände verwirklichen können. Wir sind ganz und gar nicht der Ansicht, daß sich der Staat noch viel mehr als bisher in diesen Bereich hineindrängen sollte. Wir können auch nicht zulassen, daß der Staat noch mehr als bisher bereits in das Erziehungsrecht der Eltern eingreift und so tut, als wenn diese nicht in der Lage wären, zu Hause aktiven Jugendschutz selbst auszuüben.
    Ich bin der Ansicht, daß es Aufgabe der Eltern ist, Mißbrauch mit Gewalt-Videos und pornographischen Darstellungen zu verhindern. Mit gesetzlichen Vorschriften kann man zwar erreichen, daß den Kindern und Jugendlichen der Kauf und das Anmieten von bestimmten, für sie ungeeigneten Filmen untersagt wird. Für den häuslichen, den privaten Bereich einer Familie ist und bleibt aber das Elternrecht entscheidend. Die Möglichkeiten des gesetzlichen Jugendschutzes müssen an der Wohnungstür des einzelnen Bürgers, dort, wo die frei bestimmte Privatsphäre beginnt, enden.
    Ich will nicht der totalen Selbstbestimmung der Erziehungsberechtigten das Wort reden. Die gibt es sowieso nicht mehr. Aber ich glaube nicht, daß wir mit der vorgesehenen Verschärfung der Rechtslage das erreichen können, was wir angesichts der rasanten Fortentwicklung unserer Informations- und Mediengesellschaft unbedingt erreichen müssen, nämlich den selbstverantwortlichen Umgang mit diesen Medien, den selbstverständlichen und selbstverantwortlichen Umgang mit den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten. Strafrechtliche Verbote oder sonstige staatliche Bevormundung ersetzen nicht Elternverantwortung und Elternmitarbeit. Sie erreichen -- dafür spricht alle Erfahrung — eher das Gegenteil.
    Wir sollten also nicht vergessen, daß die besten Gesetze nicht helfen, wenn nicht gleichzeitig Eltern und politisch Verantwortliche an einem Strick ziehen und sich gegenseitig darin unterstützen, einen familiengerechten Jugendschutz zu verwirklichen. Dazu gehört vor allem, daß die Öffentlichkeit mit pädagogischen und psychologischen Maßnahmen zu einem sinnvollen Umgang mit dem Video angeleitet wird. Dazu gehört aber auch, daß die Offentlichkeit über den Jugendmedienschutz aufgeklärt wird, daß die Kontrollmöglichkeiten der Ordnungs-
    und Polizeibehörden ausgebaut werden und auch die Strafverfolgung nach dem jetzt geltenden neuen Jugendschutzgesetz intensiviert wird. Erst wenn diese Maßnahmen alle versagt haben, scheint es mir angebracht zu sein, über neue rechtliche Schritte nachzudenken. Bis dahin ist jeder Bürger in unserem Lande aufgefordert, mitzuhelfen, daß unsere Kinder und Jugendlichen den ihnen gesetzlich garantierten Schutz erfahren und die Beeinträchtigung Jugendlicher durch gewaltverherrlichende Videos und andere schwer jugendgefährdende Darstellungen verhindert wird.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch eines hinzufügen: Wir wollen an dem Grundsatz festhalten, der im Strafrecht bisher immer gegolten und auch hier im Parlament unser Handeln bestimmt hat. Das Eingreifen mittels einer Strafvorschrift muß die Ultima ratio staatlichen Handelns sein.

    (Beifall bei der FDP und den GRÜNEN)

    Wir sind der Auffassung, daß repressive Maßnahmen der Rechts- und Kriminalpolitik nur dort eingesetzt werden dürfen, wo sie als letztes, äußerstes Mittel unumgänglich sind.
    So wollen wir es auch diesmal beim Jugendschutz halten. Meine Damen und Herren, das Verbrechen ist zu bestrafen, nicht Sünde oder Unmoral. In diesem Sinne wollen wir im Rechtsausschuß beraten.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei allen Fraktionen)