Rede:
ID1019505000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Baum.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/195 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 195. Sitzung Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 15097 A Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 15097 B Porzner SPD 15098 A Mann GRÜNE 15099 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 15100A Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Laufs, Broll, Fellner, Dr. Blank, Dr. Blens, Clemens, Gerlach (Obernau), Dr. Göhner, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Regenspurger, Schmidbauer, Weirich, Weiß und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Baum, Kleinert (Hannover), Beckmann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, des Verwaltungsverfahrensgesetzes, des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Straßenverkehrsgesetzes — Drucksache 10/4737 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Miltner, Dr. Laufs, Broll, Fellner, Dr. Blank, Dr. Blens, Clemens, Gerlach (Obernau), Dr. Göhner, Kalisch, Krey, Dr. Warrikoff, Dr. Olderog, Regenspurger, Schmidbauer, Weirich, Weiß und der Fraktion der CDU/CSU sowie den Abgeordneten Dr. Hirsch, Baum, Kleinert (Hannover), Beckmann, Wolfgramm (Göttingen) und der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst — MAD-Gesetz — MADG — — Drucksache 10/4738 — Broll CDU/CSU 15100 D Schröder (Hannover) SPD 15102 C Dr. Hirsch FDP 15106A Ströbele GRÜNE 15108A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 15109 D Dr. Wernitz SPD 15111 D Fellner CDU/CSU 15114 D Baum FDP 15116 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit (20. Ausschuß) zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Qualifizierte selbsthilfeorientierte Entschuldung der Länder Afrikas südlich der Sahara — Drucksachen 10/3160, 10/4033 — Volmer GRÜNE 15119 D Repnik CDU/CSU 15120 D Bindig SPD 15121 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Dr. Rumpf FDP 15122 B Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 15123A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches und des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften — Drucksache 10/4682 — Seesing CDU/CSU 15124 A Dr. de With SPD 15124 D Beckmann FDP 15125 D Frau Wagner GRÜNE 15126 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Dr. Schöfberger, Dr. Emmerlich, Bachmaier, Fischer (Osthofen), Klein (Dieburg), Dr. Kübler, Lambinus, Frau Dr. MartinyGlotz, Reschke, Schmidt (München), Schröder (Hannover), Dr. Schwenk (Stade), Stiegler, Dr. de With, Wolfram (Recklinghausen), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bekämpfung des Kreditwuchers und zur Vertragshilfe bei notleidenden Krediten (Kreditwuchergesetz) — Drucksache 10/4595 — Dr. Schöfberger SPD 15127 D Lowack CDU/CSU 15129A Mann GRÜNE 15129 C Kleinert (Hannover) FDP 15130 C Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 15131 D Nächste Sitzung 15133 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 15135*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 15135* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 15097 195. Sitzung Bonn, den 31. Januar 1986 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein * 31. 1. Dr. Ahrens * 31. 1. Antretter * 31. 1. Berger * 31. 1. Böhm (Melsungen) * 31. 1. Büchner (Speyer) * 31. 1. Buschbom 31. 1. Dr. Corterier 31. 1. Dr. Ehrenberg 31. 1. Dr. Enders * 31. 1. Ertl 31. 1. Frau Fischer * 31. 1. Frau Fuchs (Köln) 31. 1. Gallus 31. 1. Gerstl (Passau) * 31. 1. Dr. Geißler 31. 1. Glos 31. 1. Dr. Glotz 31. 1. Haase (Fürth) * 31. 1. Handlos 31. 1. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 31. 1. Dr. Holtz * 31. 1. Frau Huber 31. 1. Ibrügger 31. 1. Jäger (Wangen) * 31. 1. Jaunich 31. 1. Jung 31. 1. Junghans 31. 1. Frau Kelly * 31. 1. Kiechle 31. 1. Kittelmann * 31. 1. Dr. Klejdzinski * 31. 1. Dr. Köhler (Wolfsburg) 31. 1. Kolbow ** 31. 1. Dr. Kreile 31. 1. Lamers 31. 1. Lange 31. 1. Lemmrich 31. 1. Lenzer * 31. 1. Lintner 31. 1. Matthöfer 31. 1. Dr. Mikat 31. 1. Dr. Mitzscherling 31. 1. Dr. Müller * 31. 1. Neumann (Bramsche) * 31. 1. Frau Pack * 31. 1. Petersen ** 31. 1. Dr. Pfennig * 31. 1. Reddemann * 31. 1. Reuschenbach 31. 1. Rossmanith 31. 1. Roth (Gießen) 31. 1. Dr. Rumpf 31. 1. Dr. Scheer * 31. 1. Schmidt (Hamburg) 31. 1. Schmidt (München) * 31. 1. Schröer (Mülheim) 31. 1. Schulte (Unna) * 31. 1. Schwarz * 31. 1. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Frau Simonis 31. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim * 31. 1. Dr. Unland * 31. 1. Verheugen 31. 1. Voigt (Sonthofen) 31. 1. Frau Dr. Wilms 31. 1. Wilz 31. 1. Wimmer (Neuss) 31. 1. Frau Dr. Wisniewski 31. 1. Dr. Wulff * 31. 1. Zierer * 31. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hat mit Schreiben vom 23. Januar 1986 unter Bezugnahme auf § 17 Abs. 5 Postverwaltungsgesetz den Voranschlag der Deutschen Bundespost für das Rechnungsjahr 1986 übersandt. Der Voranschlag liegt im Parlamentsarchiv zur Einsichtnahme aus. Mit Schreiben vom 23. Januar 1986 hat der Abgeordnete Curdt (SPD) mitgeteilt, daß er seine zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs. 7) - Drucksache 10/4264 - geleistete Unterschrift zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Haushaltsführung 1985 bei Kap. 15 02 Titelgruppe 07 (Leistungen nach dem Bundeskindergeldgesetz); hier: Zustimmung zu einer überplanmäßigen Ausgabe (Drucksache 10/4722) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur Übereinstimmung des Vorschlags für ein EG-Forschungs- und Entwicklungsprogramm über nichtnukleare Energie (1983 bis 1987) mit den Auswahlkriterien für EG-Forschungsprogramme (Drucksache 10/2956) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Antwort der Bundesregierung auf den Prüfungsauftrag des Deutschen Bundestages zur „Verbesserung der Risikokapitalausstattung der deutschen Wirtschaft" (Drucksache 10/1315) vom 6. Juni 1984 (Drucksache 10/2881) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/618, 10/2353, 10/4601) 15136* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 195. Sitzung. Bonn, Freitag, den 31. Januar 1986 Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Auswirkungen der Änderungen des § 44 Arbeitsförderungsgesetz durch das Arbeitsförderungskonsolidierungsgesetz und das Haushaltsbegleitgesetz 1984 (Drucksache 10/3659) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/404/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Detergentien — KOM(85) 217 endg. — EG-Dok. Nr. 6917/85 — (Drucksache 10/3534 Nr.6, 10/3827 — Berichtigung —) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über eine spezifische Ausbildung der Allgemeinmedizin — EG-Dok. Nr. 11387/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 24) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß eines Kooperationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und den Partnerländern des Generalvertrags über die zentralamerikanische Wirtschaftsintegration (Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua) sowie Panama andererseits — KOM(85) 588 endg. — Rats-Dok. Nr. 9853/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für eine bestimmte Art von Polyvinylpyrrolidon der Tarifstelle ex 39.02 X XIV a) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM(85) 562 endg. — Rats-Dok. Nr. 9856/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 3) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates zur zeitweiligen Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für einige industrielle Waren — KOM(85) 565 endg. — Rats-Dok. Nr. 9957/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 950/68 über den Gemeinsamen Zolltarif — KOM(85) 538 endg. — Rats-Dok. Nr. 9958/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur vollständigen oder teilweisen Aussetzung der Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse der Kapitel 1 bis 24 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Malta (1986) — KOM(85) 568 endg. — Rats-Dok. Nr. 10113/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 6)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Hermann Fellner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Nein, ich möchte meine Zeit nutzen, um das auszuführen, was ich mir vorgenommen habe.
    Zu dem, was Herr Kollege Schröder gesagt hat, nur noch folgende Anmerkung: Wenn er die Gesetzentwürfe gelesen hätte, dann hätte er, so meine ich, gemerkt, daß sich das, was man ihm dazu aufgeschrieben hat, hier sicherlich nicht als Wahlkampfbeitrag eignet; er hätte es besser seinlassen. Er wird nämlich in der Fraktion, wenn es in die konkrete Beratung geht, sehr bald feststellen, daß es sehr wenige Punkte sind, an denen Sie, wenn Sie konstruktiv mitarbeiten wollen, in der Sache wirklich noch Kritik üben könnten.
    Das, was vorliegt, ist innerhalb der Koalitionsparteien in langjähriger, in mehr als zweijähriger Arbeit erarbeitet worden. Vielleicht trifft es den Kern am besten, wenn ich sage: Wenn die FDP mit einem Gesetzentwurf nicht ganz zufrieden ist und auch die CSU nicht ganz zufrieden ist, dann ist das ein sicheres Zeichen dafür, daß der Entwurf in sich gut und ausgewogen ist, daß wir also einen sehr guten und tragfähigen Kompromiß in unseren Reihen gefunden haben. Selbstverständlich verwahren wir uns nicht dagegen, in den parlamentarischen Beratungen jetzt weitere Vorschläge, konstruktive Vorschläge entgegenzunehmen. Wir sind auch bereit, sie einzuarbeiten, wenn sie den Zielen dieser Gesetzentwürfe dienen. Dazu brauche ich, glaube ich, weiter nichts zu sagen.
    Es üben j a die Datenschützer heftige Kritik an diesen Entwürfen.

    (Zustimmung bei der SPD und den GRÜNEN)

    Sie sind allerdings auch die einzigen, die in bescheidenem Umfang konkret werden.

    (Dr. Laufs [CDU/CSU]: Aber unzutreffend!)

    Aber ich meine, wenn die Datenschützer hurra schreien würden, dann wären die Gesetzentwürfe bestimmt nicht gut und sachgerecht, zumindest aber nicht ausgewogen.

    (Duve [SPD]: Das ist ja sehr interessant! — Weitere Zurufe von der SPD und den GRÜNEN)

    — Herr Kollege Duve, eine rein datenschutzrechtliche Prüfung wäre einseitig und falsch, weil der Gesetzgeber auch seine Schutzpflicht gegenüber dem Bürger erfüllen und dazu die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden gewährleisten muß. Schutz des Persönlichkeitsrechts und Wahrung der inneren Sicherheit sind nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts gleichermaßen Verfassungsgrundsätze, die zur Wirksamkeit gelangen müssen. Wenn die Datenschützer etwas zur Akzeptanz dieses Gesetzespakets beitragen wollen,

    (Duve [SPD]: Sie pfeifen doch auf den Datenschutz!)

    dann sollten sie sich in nächster Zeit im Detail damit auseinandersetzen. Dann werden sie sehen, daß die schwierigen Abwägungsprozesse, die hier vorzunehmen sind, in der Sache durchaus sachgerecht vorgenommen worden sind.
    Wir haben mit diesem Gesetzespaket versucht die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz mit seinen grundsätzlichen Ausführungen zum Datenschutz in eine wirksame gesetzliche Regelung umzusetzen.

    (Widerspruch bei der SPD)

    Kritiker der inneren Sicherheit, Herr Kollege Duve, wozu ich vorrangig auch Sie zähle, haben dieses Urteil des Verfassungsgerichts vorschnell dahin gehend interpretieren wollen, daß Datenschutz nunmehr absoluten Vorrang vor den Belangen der inneren Sicherheit haben müsse. Daß dem nicht so ist, liegt auf der Hand. Nach dem Volkszählungsgesetz-Urteil setzt die freie Entfaltung der Persönlichkeit unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 2 des Grundgesetzes umfaßt. Das Grundgesetz gewährleistet insofern das Recht des einzelnen, über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten grundsätzlich selbst zu bestimmen.



    Fellner
    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist indessen nicht schrankenlos gewährt. Auch das steht in diesem Volkszählungsgesetz-Urteil. Grundsätzlich muß der einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen. Die Einschränkungen bedürfen nach Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes einer verfassungsmäßigen gesetzlichen Grundlage, aus der sich die Voraussetzungen und der Umfang der Beschränkungen klar und für den Bürger erkennbar ergeben

    (Ströbele [GRÜNE]: Das wissen wir ja alles!)

    und die damit dem rechtsstaatlichen Gebot der Normenklarheit entspricht.

    (Ströbele [GRÜNE]: Und wo haben Sie das im Gesetz erwähnt, wo? — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    Genau das haben wir in diesen Gesetzesvorlagen umzusetzen versucht.

    (Ströbele [GRÜNE]: „Versucht"!)

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellt uns die Aufgabe, Datenschutz und innere Sicherheit in ein ausgewogenes Verhältnis zueinander zu bringen. Datenschutz ist eine Aufgabe von hoher Bedeutung. Auch wenn Sie es bestreiten, Herr Kollege: Gerade die CSU als eine Partei, die für die Freiheit und für die Rechte der Bürger eintritt,

    (Ströbele [GRÜNE]: Aha!)

    bekennt sich zum Datenschutz als einem Garanten für den notwendigen Schutz der Privatsphäre. Wogegen wir uns aber wehren müssen, ist der Versuch, einen unauflösbaren Gegensatz zwischen Datenschutz und innerer Sicherheit zu konstruieren. Die von den Verfechtern dieser These gezogene Konsequenz, Datenschutz müsse Vorrang vor innerer Sicherheit haben, ist ohne Zweifel falsch. Was nützt — auch wenn es hier pauschal klingt, aber ich sage es — dem Bürger der schönste Datenschutz, wenn er nicht mehr vor Straftätern oder den Gegnern unserer Demokratie sicher ist?
    Es war deshalb Sinn unserer Bemühungen, die Arbeit von Polizei- und Sicherheitsbehörden auf eindeutige rechtliche Grundlagen zu stellen und dabei den notwendigen Schutz der Daten des Bürgers zu gewährleisten. Das alles hat ohne ernsthafte Behinderungen der Behörden der inneren Sicherheit zu geschehen. Wir lassen uns nicht auf eine Scheinalternative Datenschutz oder innere Sicherheit ein.

    (Ströbele [GRÜNE]: Konkret werden!)

    Wir meinen, daß wir Datenschutz und innere Sicherheit gewährleisten können.
    Ich wollte hier auf die Kampagne einiger Presseorgane gegen diese Gesetzentwürfe eingehen. Aber weil Sie, Herr Kollege Ströbele, sagen: Werden Sie doch konkret!, muß ich sagen, in der Kürze der Zeit läßt sich das natürlich nicht konkret darstellen. Deshalb sollte man auch vermeiden, diese Gesetzentwürfe pauschal zu verdammen oder, wie Sie, zu
    polemisieren. Aber ich will mal zu dem meines Erachtens einfachsten und bescheidensten Komplex dieses Pakets ein Wort sagen, nämlich zu diesem sogenannten ZEVIS.

    (Ströbele [GRÜNE]: Ja, genau!)

    Die Benutzung der Datenbestände dieses Zentralen Verkehrsinformationssystems beim Kraftfahrtbundesamt durch andere Behörden, insbesondere aus dem Sicherheitsbereich, wird im Straßenverkehrsgesetz geregelt. Damit kann der seit 1982 ausgesetzte, bislang nur zur Hälfte das Bundesgebiet erfassende Aufbau dieses Informationssystems vollendet werden.

    (Ströbele [GRÜNE]: Wo ist der Datenschutz?)

    — Das will ich Ihnen jetzt schildern. Auskünfte aus diesem ZEVIS sind grundsätzlich nur im Rahmen des Registerzwecks zulässig, das heißt, wenn es um Personen in ihrer Eigenschaft als Kfz-Halter oder um Fahrzeuge eines Halters oder um Fahrzeugdaten geht und wenn es darum geht, diese Daten festzustellen.

    (Ströbele [GRÜNE]: Und?)

    Die Nutzung dieses ZEVIS für registerfremde Zwecke wird auf wenige, unabdingbare, aber genau definierte Ausnahmefälle beschränkt. Es wird weiter gewährleistet, daß Auskünfte aus ZEVIS wirksam kontrolliert werden, indem erstens sämtliche automatisierte und konventionelle Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt protokolliert werden müssen und zweitens bei Direktabrufen auch die anfragende Stelle nach einem Stichprobenverfahren zu protokollieren hat und lückenlose Protokolle bei allen Anfragen außerhalb des Registerzwecks und den sogenannten P-Anfragen vorzunehmen sind.

    (Ströbele [GRÜNE]: Wer darf denn anfragen?)

    Durch die Schaffung einer Kontrollmöglichkeit wird gewährleistet, daß kein Mißbrauch getrieben werden kann, daß also die Wahrnehmung dieser Möglichkeit nur im Rahmen des Registerzwecks und gebunden an enge Voraussetzungen erfolgen kann. Das ist nur ein Beispiel dafür, daß Sie sich jetzt in der Sache mit diesen Gesetzentwürfen auseinandersetzen sollten und aufhören sollten, sich einer parlamentarischen Beratung zu verweigern. Und das sage ich speziell den Kollegen der SPD.
    Danke schön.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Annemarie Renger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Baum.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gerhart Rudolf Baum


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst dem Kollegen Wernitz meinen Respekt erweisen für die Art und Weise, wie er hier diskutiert hat. Ich teile seine Kritik nicht, aber ich glaube, das war die Form, in der wir über diese Gesetze in diesem Hause reden müssen.

    (Broll [CDU/CSU]: Sehr richtig!)




    Baum
    Wir haben, gerade weil die Materie so kompliziert und so sensibel ist, alle miteinander eine Verantwortung auch für die Sicherheitsbehörden. Wir reden über Gesetze, die die Arbeit bestimmter Sicherheitsbehörden betreffen, deren Arbeit ohnehin schwierig darstellbar ist und die mitunter auch ohne eigenes Zutun ins Gerede kommen.

    (Beifall des Abg. Cronenberg [Arnsberg] [FDP])

    Wir sollten bei allem, was wir hier machen, darauf achten, daß wir hier die Arbeit und die Aufgaben dieser Behörden nicht durch maßlose Polemik und Kritik beschädigen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Wir haben über viele Monate in der Koalition beraten, das ist richtig. Das muß möglich sein. Aber ich möchte hier mit Nachdruck sagen, es sollte nicht der Regelfall sein, daß Gesetze über die Fraktionen eingebracht werden.

    (Mann [GRÜNE]: Sehr gut!)

    Es muß der Bundesrat, es müssen die Ressorts gefragt werden. Aber es waren besondere Umstände, die dieses Verfahren gerechtfertigt haben.

    (Mann [GRÜNE]: Welche besonderen Umstände denn?)

    Es geht nicht um das Zusammenarbeitsgesetz. Meine Fraktion sah dieses Gesetz noch nicht als entscheidungsreif an. Es ist ja sehr interessant, daß Sie hier Ihre Kritik ineinanderquirlen, daß Sie Kritikelemente aus dem Bereich des Zusammenarbeitsgesetzes in diesen Bereich herüberziehen. Sie haben sich ja der sachlichen Auseinandersetzung hier entzogen.
    Bei den SPD-regierten Ländern, Herr Wernitz, irritiert vor allen Dingen, daß diese wesentlichen ergänzenden Elemente, nämlich die des Polizeirechts, überhaupt nicht klar sind. Wo gibt es denn eine übereinstimmende Meinung der SPD-regierten Länder zum Polizeirecht?

    (Zustimmung bei der FDP)

    Da gibt es einen Entwurf von Hamburg, da gibt es einen von Hessen. Wir, die Freien Demokraten, haben gesagt, wir wollen eine Verzahnung mit dem Polizeirecht der Länder. Nun wirken Sie doch bitte einmal auf Ihre Länder ein, damit wir wissen, was Sie eigentlich wollen; auch Sie haben einen Schlüssel zu diesen Gesetzen in der Hand.