Rede:
ID1018804000

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 726
    1. die: 67
    2. der: 59
    3. und: 41
    4. des: 27
    5. den: 20
    6. von: 19
    7. zu: 19
    8. in: 18
    9. im: 16
    10. eine: 15
    11. daß: 14
    12. für: 12
    13. das: 12
    14. nicht: 12
    15. auch: 11
    16. ist: 9
    17. —: 9
    18. durch: 8
    19. bei: 8
    20. an: 8
    21. zur: 7
    22. sich: 7
    23. auf: 7
    24. sind: 7
    25. noch: 7
    26. mit: 7
    27. Die: 6
    28. FDP: 6
    29. Bund: 6
    30. dem: 6
    31. Mischfinanzierung: 6
    32. oder: 6
    33. so: 6
    34. städtebaulichen: 5
    35. ein: 5
    36. ich: 5
    37. einer: 5
    38. zwischen: 5
    39. Beratung: 5
    40. um: 5
    41. Baunutzungsverordnung: 5
    42. Damen: 4
    43. werden,: 4
    44. Bundesregierung: 4
    45. als: 4
    46. allerdings: 4
    47. insbesondere: 4
    48. man: 4
    49. Länder: 4
    50. Sie: 4
    51. werden: 4
    52. wir: 4
    53. wird: 3
    54. ohne: 3
    55. Maßnahmen: 3
    56. Der: 3
    57. Baugesetzbuch: 3
    58. Abbau: 3
    59. Wir: 3
    60. müssen: 3
    61. daher: 3
    62. zum: 3
    63. erforderlichen: 3
    64. Bestimmungen: 3
    65. —,: 3
    66. am: 3
    67. Ländern: 3
    68. Bereich: 3
    69. Länder,: 3
    70. Finanzierung: 3
    71. es: 3
    72. haben,: 3
    73. wie: 3
    74. möglich: 3
    75. schafft: 3
    76. über: 3
    77. uns: 3
    78. Baugesetzbuches: 3
    79. Zielsetzungen: 3
    80. darf: 3
    81. Herr: 2
    82. Entwicklung: 2
    83. unserer: 2
    84. Gemeinden: 2
    85. Bedürfnissen: 2
    86. wird,: 2
    87. vorliegende: 2
    88. Gesetzentwurf: 2
    89. bundesgesetzlichen: 2
    90. Städtebauförderungsgesetz: 2
    91. Rechtsvorschriften,: 2
    92. mehr: 2
    93. eigentliche: 2
    94. Städtebaurecht,: 2
    95. Vorschriften: 2
    96. Städtebaurecht: 2
    97. Verwaltungsvereinfachung: 2
    98. unter: 2
    99. parallel: 2
    100. Bemühungen: 2
    101. sinnvoll: 2
    102. Für: 2
    103. Form: 2
    104. sie: 2
    105. Kontrolle: 2
    106. Gemeinde: 2
    107. Frau: 2
    108. Dr.: 2
    109. Fall: 2
    110. Das: 2
    111. bisherigen: 2
    112. entsprechenden: 2
    113. zahlt,: 2
    114. muß: 2
    115. ja: 2
    116. Zu: 2
    117. also: 2
    118. aber: 2
    119. Praxis: 2
    120. außerordentlich: 2
    121. Gesetzes: 2
    122. Zeit: 2
    123. dieses: 2
    124. meine: 2
    125. geltenden: 2
    126. sollten: 2
    127. Bedeutung: 2
    128. sehr: 2
    129. damit: 2
    130. Gesetz: 2
    131. müssen,: 2
    132. nach: 2
    133. sowie: 2
    134. Regelungen: 2
    135. weitgehend: 2
    136. werden.: 2
    137. Auffassung: 2
    138. gewährleistet: 2
    139. sein: 2
    140. deshalb: 2
    141. Eingriffe: 2
    142. städtebauliche: 2
    143. Versorgung: 2
    144. wettbewerbspolitischen: 2
    145. Einzelhandels: 2
    146. entsprechende: 2
    147. Grundlage: 2
    148. Ansiedlung: 2
    149. Herren,: 2
    150. dazu: 2
    151. Entwurf: 2
    152. gegenüber: 2
    153. nennen: 2
    154. Recht: 2
    155. Verbesserung: 2
    156. hier: 2
    157. Präsident!: 1
    158. Meine: 1
    159. Herren!: 1
    160. erwartet: 1
    161. Neuf: 1
    162. as-sung: 1
    163. Baurechts,: 1
    164. Förderung: 1
    165. künftigen: 1
    166. Städte: 1
    167. deutlich: 1
    168. verbessert: 1
    169. neu: 1
    170. auftretenden: 1
    171. gerecht: 1
    172. Planverwirklichung: 1
    173. beschleunigt: 1
    174. notwendigen: 1
    175. vereinfachten: 1
    176. Instrumentarien: 1
    177. geschaffen: 1
    178. denRechtsschutz: 1
    179. abzubauen: 1
    180. notwendige: 1
    181. Ausgleichsfunktion: 1
    182. Städtebaurechts: 1
    183. verschiedenen: 1
    184. berührten: 1
    185. privaten: 1
    186. öffentlichen: 1
    187. Belange: 1
    188. Frage: 1
    189. stellen.: 1
    190. neues: 1
    191. wesentlicher: 1
    192. Schritt: 1
    193. Fortentwicklung: 1
    194. einschlägigen: 1
    195. Rechtsvorschriften: 1
    196. betone:: 1
    197. Normen: 1
    198. einem: 1
    199. Gesetz.: 1
    200. Besonders: 1
    201. Zusammenfassung: 1
    202. Bundesbaugesetz: 1
    203. führt: 1
    204. erheblichen: 1
    205. Minderung: 1
    206. Zahl: 1
    207. bestehender: 1
    208. vor: 1
    209. allem: 1
    210. bisher: 1
    211. parallelen: 1
    212. Regelungen.Bauordnungsrecht: 1
    213. technische: 1
    214. Normen,: 1
    215. einzelnen: 1
    216. Bauherrn: 1
    217. oft: 1
    218. tangieren: 1
    219. fallen: 1
    220. Zuständigkeit: 1
    221. Bundes.\n: 1
    222. Öffentlichkeit: 1
    223. Eindruck: 1
    224. vermeiden,: 1
    225. werde: 1
    226. einheitliches: 1
    227. Regelwerk: 1
    228. schaffen,: 1
    229. alle: 1
    230. Bauen: 1
    231. betreffende: 1
    232. enthält.\n: 1
    233. hat: 1
    234. beschränken.Zur: 1
    235. Verwirklichung: 1
    236. genannten: 1
    237. Ziele,: 1
    238. Erleichterung: 1
    239. Bauens,: 1
    240. Rechts-und: 1
    241. unabweisbar: 1
    242. alles,: 1
    243. was: 1
    244. Stichwort: 1
    245. „Entbürokratisierung": 1
    246. zusammenfassen: 1
    247. kann: 1
    248. Bundes: 1
    249. gefordert.\n: 1
    250. gleichen: 1
    251. Strang: 1
    252. ziehen,: 1
    253. Minister.: 1
    254. Notwendig: 1
    255. es,: 1
    256. Aufgaben: 1
    257. abzugrenzen,: 1
    258. besonders: 1
    259. Hinblick: 1
    260. Städtebaus.: 1
    261. unterstützt: 1
    262. ausdrücklich: 1
    263. Absicht: 1
    264. 1.: 1
    265. Januar: 1
    266. 1988: 1
    267. abzubauen.\n: 1
    268. Liberale: 1
    269. schon: 1
    270. lang: 1
    271. unbefriedigende: 1
    272. öffentlicher: 1
    273. Aufgaben,: 1
    274. ganz: 1
    275. gleich,: 1
    276. welcher: 1
    277. erfolgt,: 1
    278. weil: 1
    279. Verwendung: 1
    280. Steuermitteln\n: 1
    281. parlamentarischen: 1
    282. entzieht.: 1
    283. Aussicht,: 1
    284. Durchführung: 1
    285. Maßnahme: 1
    286. Geld: 1
    287. bekommen,: 1
    288. verführt: 1
    289. dazu,: 1
    290. Projekte: 1
    291. Angriff: 1
    292. nehmen,: 1
    293. selbstverantwortlichen: 1
    294. betroffene: 1
    295. even-\n: 1
    296. Segalltuell: 1
    297. unterblieben: 1
    298. doch: 1
    299. sorgfältiger: 1
    300. abgewogen: 1
    301. worden: 1
    302. wären,\n: 1
    303. Vergangenheit: 1
    304. häufig: 1
    305. war.: 1
    306. Verlagerung: 1
    307. Entscheidung: 1
    308. Gremien: 1
    309. Ort,: 1
    310. dann: 1
    311. volle: 1
    312. Verantwortung: 1
    313. ihre: 1
    314. tragen: 1
    315. alte: 1
    316. liberale: 1
    317. Forderung.Die: 1
    318. Grauzone: 1
    319. gilt: 1
    320. schnell: 1
    321. abzuschaffen.: 1
    322. hierfür: 1
    323. Voraussetzungen.: 1
    324. grenzt: 1
    325. Förderungstatbestände: 1
    326. bereits: 1
    327. aus.: 1
    328. An: 1
    329. geht: 1
    330. unser: 1
    331. Appell,: 1
    332. Ausgleich: 1
    333. fristgerecht: 1
    334. einigen.Herr: 1
    335. Minister: 1
    336. Zöpel,: 1
    337. möchte: 1
    338. altes: 1
    339. Sprichwort: 1
    340. erinnern:: 1
    341. Wer: 1
    342. an.: 1
    343. Ergo: 1
    344. bedeutet: 1
    345. Entmischung: 1
    346. Regelung: 1
    347. Kompetenzen.: 1
    348. Ansonsten: 1
    349. daran: 1
    350. erinnern,: 1
    351. Verteilung: 1
    352. Kompetenzen: 1
    353. Grundgesetz: 1
    354. geregelt: 1
    355. ist.: 1
    356. beachten: 1
    357. einerseits: 1
    358. wer: 1
    359. andererseits: 1
    360. Kompetenzregelung: 1
    361. Grundgesetz.Dem: 1
    362. Bundesbauminister: 1
    363. zügige: 1
    364. Absprache: 1
    365. Ländern,: 1
    366. Beteiligung: 1
    367. frühestmöglichen: 1
    368. Zeitpunkt: 1
    369. danken.: 1
    370. Nur: 1
    371. frühzeitige: 1
    372. Vorlage: 1
    373. Bundestag: 1
    374. geworden.Daß: 1
    375. einige: 1
    376. SPD-regierte: 1
    377. letzten: 1
    378. Gesetzentwurfs: 1
    379. beteiligt: 1
    380. Interesse: 1
    381. Sache: 1
    382. bedauern.Wenn: 1
    383. Sie,: 1
    384. Herren: 1
    385. Opposition,: 1
    386. Interesse,: 1
    387. fordert,: 1
    388. zügigen: 1
    389. Vereinfachung: 1
    390. Entbürokratisierung: 1
    391. Rechts: 1
    392. konstruktiv: 1
    393. rasche: 1
    394. bemühen.Wir: 1
    395. Baugesetzbuchs: 1
    396. Verstetigung: 1
    397. Belebung: 1
    398. Bautätigkeit: 1
    399. wohl: 1
    400. bewußt.\n: 1
    401. aktiv: 1
    402. beteiligen.Es: 1
    403. gibt: 1
    404. keinen: 1
    405. Grund,: 1
    406. Verabschiedung: 1
    407. Gesetzbuchs: 1
    408. Zeitdruck: 1
    409. durchzupeitschen: 1
    410. durchdachte: 1
    411. vorausschauende: 1
    412. Gesetzgebung: 1
    413. aufs: 1
    414. Spiel: 1
    415. setzen.\n: 1
    416. Ich: 1
    417. aber,: 1
    418. intensiven: 1
    419. Diskussion: 1
    420. ausreichen: 1
    421. dieser: 1
    422. Wahlperiode: 1
    423. verabschieden.\n: 1
    424. Daß: 1
    425. Neufassung: 1
    426. Konzessionen: 1
    427. zustimmen: 1
    428. durchzusetzen: 1
    429. ist,: 1
    430. liegt: 1
    431. Hand.: 1
    432. Ob: 1
    433. vorgesehene: 1
    434. Ermächtigung: 1
    435. innerhalb: 1
    436. fünf: 1
    437. Jahren: 1
    438. Inkrafttreten: 1
    439. Bereichen: 1
    440. Enteignungsverfahrensrechts,: 1
    441. Teile: 1
    442. Erschließungsbeitragsrechtes: 1
    443. Ausgleichsbeitragsrecht: 1
    444. Sanierung: 1
    445. landesrechtliche: 1
    446. Stelle: 1
    447. bundesrechtlichen: 1
    448. treten: 1
    449. lassen,: 1
    450. nicht,: 1
    451. Laufe: 1
    452. Gesetzgebungsverfahrens: 1
    453. sicherlich: 1
    454. ausführlich: 1
    455. detailliert: 1
    456. enger: 1
    457. Zusammenarbeit: 1
    458. erörtern: 1
    459. müssen.\n: 1
    460. Bauordnungsrecht: 1
    461. Vielzahl: 1
    462. gesetzlichen,: 1
    463. politisch: 1
    464. gewollten: 1
    465. Rahmenbedingungen: 1
    466. eingeordnet,: 1
    467. sowohl: 1
    468. Bauleitplanung: 1
    469. Genehmigung: 1
    470. Einzelvorhaben: 1
    471. zumeist: 1
    472. beeinflussen: 1
    473. bestimmen.Parallel: 1
    474. Entwurfs: 1
    475. soll: 1
    476. überprüft: 1
    477. Nach: 1
    478. Grundsatz: 1
    479. festgehalten: 1
    480. allein: 1
    481. raumplanerischen: 1
    482. dienen: 1
    483. wettbewerbsneutrale: 1
    484. Anwendung: 1
    485. muß.: 1
    486. Insbesondere: 1
    487. §: 1
    488. 11: 1
    489. Abs.: 1
    490. 3: 1
    491. kein: 1
    492. Instrument: 1
    493. wettbewerbslenkende: 1
    494. Handelsbereich: 1
    495. sein.: 1
    496. Umgekehrt: 1
    497. verkannt: 1
    498. geordnete: 1
    499. verbrauchernahe: 1
    500. Gütern: 1
    501. täglichen: 1
    502. Lebens: 1
    503. sicherstellen: 1
    504. muß,: 1
    505. letztendlich: 1
    506. lupenreine: 1
    507. Trennung: 1
    508. ist.Bei: 1
    509. Novellierung: 1
    510. auseinandersetzen: 1
    511. ob: 1
    512. aufgezeigte: 1
    513. schwierige: 1
    514. Gratwanderung: 1
    515. quantitative: 1
    516. Abgrenzungskriterien: 1
    517. qualitative: 1
    518. ersetzt: 1
    519. ergänzt: 1
    520. können.: 1
    521. mißt: 1
    522. mittelständischen: 1
    523. Betriebsformen: 1
    524. Handwerks: 1
    525. Rahmen: 1
    526. Wirtschaftsordnung: 1
    527. besondere: 1
    528. zu.: 1
    529. ausgewogene: 1
    530. Bevölkerung: 1
    531. planungsrechtlichen: 1
    532. Bundesbaugesetzes: 1
    533. Bedeutung.: 1
    534. ausgestaltet: 1
    535. sein,: 1
    536. ihrer: 1
    537. Erfordernissen: 1
    538. Betrieben: 1
    539. kann.Bereits: 1
    540. bestehende: 1
    541. Rechtslage: 1
    542. erlaubt: 1
    543. weitgehende: 1
    544. Standortentscheidung: 1
    545. Einzelhandelsunternehmen.: 1
    546. Offensichtlich: 1
    547. scheinen: 1
    548. jedoch: 1
    549. viele: 1
    550. Bau-: 1
    551. Landesplanungsbehörden: 1
    552. vorhandene: 1
    553. rechtliche: 1
    554. Instrumentarium: 1
    555. genügend: 1
    556. auszuschöpfen,: 1
    557. unliebsame: 1
    558. Erscheinungen: 1
    559. großflächigen: 1
    560. Verkaufszentren: 1
    561. unbeplanten: 1
    562. innerstädtischen: 1
    563. bzw.: 1
    564. dörflichen: 1
    565. vorzubeugen.\n: 1
    566. SegallAndererseits: 1
    567. sollte: 1
    568. fairerweise: 1
    569. verschwiegen: 1
    570. einen: 1
    571. anderen: 1
    572. Nichtausschöpfung: 1
    573. aller: 1
    574. Planungsmöglichkeiten: 1
    575. geboten: 1
    576. kann,: 1
    577. wirtschaftliche: 1
    578. Nachteile: 1
    579. vermeiden.Meine: 1
    580. teile: 1
    581. Bundesbauministers,: 1
    582. Schwerpunkt: 1
    583. beim: 1
    584. Bau: 1
    585. sondern: 1
    586. vielfältigen: 1
    587. sonstigen: 1
    588. baurechtlichen: 1
    589. liegt.: 1
    590. Wenn: 1
    591. heute: 1
    592. hohe: 1
    593. Mietpreise: 1
    594. beklagen: 1
    595. darüber: 1
    596. j: 1
    597. a: 1
    598. gleich: 1
    599. unterhalten: 1
    600. vergessen,: 1
    601. Steigern: 1
    602. Standards: 1
    603. Normvorschriften: 1
    604. beigetragen: 1
    605. hat.: 1
    606. In: 1
    607. diesem: 1
    608. haben: 1
    609. Fachpolitiker: 1
    610. Fachverwaltungen: 1
    611. Fachverbänden: 1
    612. intensive: 1
    613. Nachfrager: 1
    614. Qualitätsniveaus: 1
    615. autonom: 1
    616. weiterentwickelt: 1
    617. Auswirkungen: 1
    618. Baukosten.\n: 1
    619. Nimmt: 1
    620. hinzu: 1
    621. kamen: 1
    622. steuerliche: 1
    623. forcierte: 1
    624. Wohnungsmodernisierung,: 1
    625. zudem: 1
    626. zeitweise: 1
    627. einzige: 1
    628. Möglichkeit: 1
    629. Überwindung: 1
    630. Mietpreis-stops: 1
    631. war,: 1
    632. braucht: 1
    633. wundern,: 1
    634. Zuge: 1
    635. Modernisierung: 1
    636. Altbauwohnungen: 1
    637. billiger: 1
    638. Wohnraum: 1
    639. vernichtet: 1
    640. Errichtung: 1
    641. neuer: 1
    642. Wohnungen: 1
    643. DIN-Normen: 1
    644. nur: 1
    645. teure: 1
    646. Wohnflächen: 1
    647. angeboten: 1
    648. wurden,: 1
    649. alles: 1
    650. Folge: 1
    651. falscher: 1
    652. Datensetzung: 1
    653. Politik: 1
    654. Verwaltung.: 1
    655. dürfen: 1
    656. Bemühungen,: 1
    657. Baunebenrecht: 1
    658. technischen: 1
    659. Baunormen: 1
    660. jeweiligen: 1
    661. Verfahren: 1
    662. anzupassen: 1
    663. überhöhte: 1
    664. überflüssige: 1
    665. bauliche: 1
    666. Anforderungen: 1
    667. abzubauen,: 1
    668. nachlassen.\n: 1
    669. begrüßen: 1
    670. ausdrücklich,: 1
    671. Arbeiten: 1
    672. Initiativen: 1
    673. ergriffen: 1
    674. hat.Meine: 1
    675. bringt: 1
    676. entscheidende: 1
    677. Vorteile: 1
    678. bestehenden: 1
    679. Regelungen.: 1
    680. Anerkennung: 1
    681. Stadterneuerungsaufgaben: 1
    682. Daueraufgaben: 1
    683. Städtebau: 1
    684. Aufnahme: 1
    685. Baugesetzbuch,: 1
    686. Verbesserungen: 1
    687. Zulässigkeit: 1
    688. Vorhaben: 1
    689. Bodenordnung: 1
    690. Erschließung,: 1
    691. Berücksichtigung: 1
    692. Denkmalschutzes: 1
    693. Bauleitplanung,: 1
    694. Erhaltungssatzung: 1
    695. Sanierungsrecht,: 1
    696. Stärkung: 1
    697. Planungshoheit: 1
    698. verfahrens-: 1
    699. materiellrechtlichen: 1
    700. Erleichterungen: 1
    701. Aufstellung: 1
    702. Bauleitpläne: 1
    703. Erhöhung: 1
    704. Spielraums: 1
    705. Gemeinden,: 1
    706. statt: 1
    707. Bebauungspläne: 1
    708. weniger: 1
    709. aufwendigen: 1
    710. Instrumenten: 1
    711. Ordnung: 1
    712. sichern,: 1
    713. Einführung: 1
    714. Anzeigeverfahrens: 1
    715. Bebauungsplänen,: 1
    716. Flächennutzungsplänen: 1
    717. aufgestellt: 1
    718. Weitere: 1
    719. Aufzählung: 1
    720. will: 1
    721. mir: 1
    722. ersparen.Insgesamt: 1
    723. festzustellen,: 1
    724. wesentliche: 1
    725. Rechtszustand: 1
    726. bringt.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Segall.


Rede von Dr. Inge Segall
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP erwartet von der Neuf as-sung des Baurechts, daß die Förderung der künftigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden deutlich verbessert und neu auftretenden Bedürfnissen gerecht wird, die Planverwirklichung beschleunigt wird und die notwendigen vereinfachten Instrumentarien geschaffen werden, ohne den
Rechtsschutz abzubauen und die notwendige Ausgleichsfunktion des Städtebaurechts für die verschiedenen von städtebaulichen Maßnahmen berührten privaten und öffentlichen Belange in Frage zu stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Baugesetzbuch ist ein wesentlicher Schritt zur Fortentwicklung der bundesgesetzlichen einschlägigen Rechtsvorschriften — ich betone: der bundesgesetzlichen Normen — in einem Gesetz. Besonders die Zusammenfassung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz führt zu einer erheblichen Minderung der Zahl bestehender Rechtsvorschriften, vor allem durch den Abbau von bisher parallelen Regelungen.
Bauordnungsrecht und technische Normen, Rechtsvorschriften, die den einzelnen Bauherrn oft mehr tangieren als das eigentliche Städtebaurecht, fallen allerdings nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

(Conradi [SPD]: So ist es!)

Wir müssen daher in der Öffentlichkeit den Eindruck vermeiden, der Bund werde ein einheitliches Regelwerk schaffen, das alle das Bauen betreffende Vorschriften enthält.

(Conradi [SPD]: Das hat doch der Minister monatelang erzählt!)

Der Bund hat sich auf das eigentliche Städtebaurecht zu beschränken.
Zur Verwirklichung der genannten Ziele, insbesondere zur Erleichterung des Bauens, der Rechts-und Verwaltungsvereinfachung und zum Abbau von nicht unabweisbar erforderlichen Bestimmungen — alles, was man unter dem Stichwort „Entbürokratisierung" zusammenfassen kann —, sind parallel zu den Bemühungen des Bundes auch die Länder gefordert.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

Bund und Länder müssen am gleichen Strang ziehen, Herr Minister. Notwendig ist es, die Aufgaben zwischen Bund und Ländern sinnvoll abzugrenzen, besonders im Hinblick auf den Abbau der Mischfinanzierung im Bereich des Städtebaus. Die FDP unterstützt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung und der Länder, die Mischfinanzierung zum 1. Januar 1988 abzubauen.

(Müntefering [SPD]: Wie stellen Sie sich den Ausgleich vor?)

Für Liberale ist die Mischfinanzierung schon lang eine unbefriedigende Form der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, ganz gleich, in welcher Form sie erfolgt, weil sie die Verwendung von Steuermitteln

(Müntefering [SPD]: Und die parlamentarische Kontrolle?)

der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Die Aussicht, zur Durchführung einer Maßnahme Geld zu bekommen, verführt dazu, Projekte in Angriff zu nehmen, die bei einer selbstverantwortlichen Finanzierung durch die betroffene Gemeinde even-



Frau Dr. Segall
tuell unterblieben oder doch sorgfältiger abgewogen worden wären,

(Zuruf des Abg. Müntefering [SPD])

als es in der Vergangenheit bei der Mischfinanzierung häufig der Fall war. Die Verlagerung der Entscheidung auf die Gremien am Ort, die dann die volle Verantwortung für ihre Maßnahmen zu tragen haben, ist eine alte liberale Forderung.
Die Grauzone der Mischfinanzierung gilt es so schnell wie möglich abzuschaffen. Das Baugesetzbuch schafft hierfür die erforderlichen Voraussetzungen. Der Gesetzentwurf grenzt die bisherigen Förderungstatbestände bereits aus. An die Bundesregierung und die Länder geht unser Appell, sich über den entsprechenden Ausgleich fristgerecht zu einigen.
Herr Minister Zöpel, zur Mischfinanzierung möchte ich Sie an ein altes Sprichwort erinnern: Wer zahlt, schafft an. Ergo bedeutet Entmischung eine Regelung der Kompetenzen. Ansonsten muß ich Sie allerdings auch daran erinnern, daß die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern ja im Grundgesetz geregelt ist. Zu beachten sind also einerseits die Finanzierung — wer zahlt, schafft an — und andererseits die Kompetenzregelung im Grundgesetz.
Dem Bundesbauminister ist für die zügige Absprache zwischen Bund und Ländern, aber auch für die Beteiligung der Praxis zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu danken. Nur so ist die außerordentlich frühzeitige Vorlage des Gesetzes zur Beratung im Bundestag möglich geworden.
Daß einige SPD-regierte Länder sich in der letzten Zeit nicht mehr an der Beratung dieses Gesetzentwurfs beteiligt haben, ist im Interesse der Sache außerordentlich zu bedauern.
Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ein Interesse, wie es die Praxis fordert, an einer zügigen Vereinfachung und Entbürokratisierung des geltenden Rechts haben, sollten Sie sich konstruktiv um eine rasche Beratung bemühen.
Wir von der FDP sind uns der Bedeutung des Baugesetzbuchs für die Verstetigung und Belebung der Bautätigkeit sehr wohl bewußt.

(Müntefering [SPD]: Das erläutern Sie mal!)

Die FDP wird sich daher aktiv an der Beratung beteiligen.
Es gibt allerdings keinen Grund, die Verabschiedung des Gesetzbuchs unter Zeitdruck durchzupeitschen und damit eine durchdachte und vorausschauende Gesetzgebung aufs Spiel zu setzen.

(Werner [Westerland] [GRÜNE]: Warum dann die Eilbedürftigkeit?)

Ich meine aber, daß die Zeit auch bei einer intensiven Diskussion ausreichen wird, um das Gesetz noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden.

(Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

Daß die Neufassung des Baugesetzbuches nicht ohne Konzessionen an die Länder, die dem Gesetz ja zustimmen müssen, durchzusetzen ist, liegt auf der Hand. Ob die vorgesehene Ermächtigung der Länder, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes in Bereichen des Enteignungsverfahrensrechts, für Teile des Erschließungsbeitragsrechtes sowie für das Ausgleichsbeitragsrecht in der Sanierung landesrechtliche Regelungen an die Stelle der bundesrechtlichen Regelungen treten zu lassen, sinnvoll ist oder nicht, werden wir im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch sehr ausführlich und detailliert in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern müssen.

(Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig, Frau Kollegin!)

Das Städtebaurecht wie auch das Bauordnungsrecht sind in eine Vielzahl von weitgehend gesetzlichen, also politisch gewollten Rahmenbedingungen eingeordnet, die sowohl die Bauleitplanung als auch die Genehmigung von Einzelvorhaben zumeist weitgehend beeinflussen oder bestimmen.
Parallel zur Beratung des Entwurfs des Baugesetzbuches soll auch die Baunutzungsverordnung überprüft werden. Nach Auffassung der FDP muß an dem Grundsatz festgehalten werden, daß die Baunutzungsverordnung allein raumplanerischen und städtebaulichen Zielsetzungen dienen darf und daß eine wettbewerbsneutrale Anwendung gewährleistet sein muß. Insbesondere § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung darf deshalb kein Instrument für wettbewerbslenkende Eingriffe im Handelsbereich sein. Umgekehrt darf aber auch nicht verkannt werden, daß eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch eine verbrauchernahe Versorgung mit den Gütern des täglichen Lebens sicherstellen muß, so daß letztendlich eine lupenreine Trennung zwischen städtebaulichen und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen nicht möglich ist.
Bei der Novellierung der Baunutzungsverordnung wird man sich insbesondere damit auseinandersetzen müssen, ob für die aufgezeigte schwierige Gratwanderung zwischen städtebaulichen und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen quantitative Abgrenzungskriterien durch qualitative ersetzt oder ergänzt werden können. Die FDP mißt den mittelständischen Betriebsformen des Einzelhandels und des Handwerks im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung eine besondere Bedeutung zu. Für eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechende Versorgung sind auch die planungsrechtlichen Vorschriften des Bundesbaugesetzes und der Baunutzungsverordnung von Bedeutung. Sie müssen so ausgestaltet sein, daß auf ihrer Grundlage eine den städtebaulichen Erfordernissen entsprechende Ansiedlung von Betrieben des Einzelhandels gewährleistet werden kann.
Bereits die bestehende Rechtslage erlaubt weitgehende Eingriffe in die Standortentscheidung von Einzelhandelsunternehmen. Offensichtlich scheinen jedoch viele Bau- und Landesplanungsbehörden das vorhandene rechtliche Instrumentarium nicht genügend auszuschöpfen, um unliebsame Erscheinungen bei der Ansiedlung von großflächigen Verkaufszentren im unbeplanten innerstädtischen bzw. dörflichen Bereich vorzubeugen.



Frau Dr. Segall
Andererseits sollte fairerweise nicht verschwiegen werden, daß in dem einen oder anderen Fall die Nichtausschöpfung aller Planungsmöglichkeiten geboten sein kann, um wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde zu vermeiden.
Meine Damen und Herren, ich teile die Auffassung des Bundesbauministers, daß der Schwerpunkt der Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung beim Bau nicht im Städtebaurecht, sondern in den vielfältigen sonstigen baurechtlichen Bestimmungen liegt. Wenn wir uns heute noch über zu hohe Mietpreise beklagen — darüber werden wir uns j a gleich noch unterhalten —, so sollten wir nicht vergessen, daß das Steigern von Standards durch Normvorschriften mit dazu beigetragen hat. In diesem Bereich haben Fachpolitiker mit Fachverwaltungen und Fachverbänden ohne intensive Kontrolle durch die Nachfrager Qualitätsniveaus autonom weiterentwickelt mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Baukosten.

(Conradi [SPD]: Aber Frau Kollegin, das war doch vor allem die Bauindustrie, die Ihnen nahesteht! — Weitere Zurufe von der SPD)

Nimmt man dazu noch die durch das Städtebauförderungsgesetz — hinzu kamen allerdings auch noch steuerliche Maßnahmen — forcierte Wohnungsmodernisierung, die zudem zeitweise die einzige Möglichkeit zur Überwindung des Mietpreis-stops war, so braucht man sich nicht zu wundern, daß im Zuge der Modernisierung von Altbauwohnungen billiger Wohnraum vernichtet und bei der Errichtung neuer Wohnungen nach den DIN-Normen nur noch teure Wohnflächen angeboten wurden, alles eine Folge falscher Datensetzung durch Politik und Verwaltung. Wir dürfen daher in den Bemühungen, das Baunebenrecht und die geltenden technischen Baunormen den jeweiligen Verfahren anzupassen und überhöhte oder überflüssige bauliche Anforderungen abzubauen, nicht nachlassen.

(Waltemathe [SPD]: Wer war damals Wirtschaftsminister?)

Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, daß die Bundesregierung parallel zu den Arbeiten am Baugesetzbuch die erforderlichen Initiativen ergriffen hat.
Meine Damen und Herren, der Entwurf des Baugesetzbuches bringt entscheidende Vorteile gegenüber den bestehenden Regelungen. Zu nennen sind die Anerkennung der Stadterneuerungsaufgaben als Daueraufgaben im Städtebau durch Aufnahme in das Baugesetzbuch, Verbesserungen bei den Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben sowie im Recht der Bodenordnung und der Erschließung, Verbesserung der Berücksichtigung des Denkmalschutzes insbesondere bei der Bauleitplanung, im Recht der Erhaltungssatzung und im Sanierungsrecht, die Stärkung der Planungshoheit der Gemeinden — zu nennen sind hier insbesondere die verfahrens- und materiellrechtlichen Erleichterungen für die Aufstellung der Bauleitpläne —, die Erhöhung des Spielraums der Gemeinden, statt mit Bebauungspläne mit weniger aufwendigen Instrumenten die städtebauliche Ordnung zu sichern, und die Einführung des Anzeigeverfahrens bei Bebauungsplänen, die auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen aufgestellt werden. Weitere Aufzählung will ich mir hier ersparen.
Insgesamt ist festzustellen, daß der vorliegende Entwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand bringt.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Werner (Westerland).