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ID1018803900

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    Plenarprotokoll 10/188 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 188. Sitzung Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Inhalt: Aktuelle Stunde betr. tätliche Angriffe gegen den Frankfurter Oberbürgermeister auf dem Neujahrsempfang des DGB am 11. Januar 1986 in Frankfurt Frau Hürland CDU/CSU 14293 B Lutz SPD 14294 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 14295 B Schmidt (Hamburg-Neustadt) GRÜNE 14296 B Dr. Langner CDU/CSU 14297 A Dr. Glotz SPD 14298 B Link (Frankfurt) CDU/CSU 14299 B Haar SPD 14300 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 14301 D Dr. Wittmann CDU/CSU 14303 B Dreßler SPD 14304 A Mischnick FDP 14305 B Reddemann CDU/CSU 14306 A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Baugesetzbuch — Drucksache 10/4630 — Dr. Schneider, Bundesminister BMBau . 14307 B Dr. Zöpel, Minister des Landes NordrheinWestfalen 14311B, 14333 B Frau Dr. Segall FDP 14315 B Werner (Westerland) GRÜNE 14317 C Dörflinger CDU/CSU 14320 A Conradi SPD 14322 B Franke, Senator des Landes Berlin . . 14324 D Reschke SPD 14326 D Magin CDU/CSU 14329 B Dr. Möller CDU/CSU 14333 D Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Vogel, Roth, Müntefering, Conradi, Eickmeyer, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Ranker, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Sicherung preiswerten Wohnens — Drucksache 10/4292 — Müntefering SPD 14334 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 14336 D Werner (Westerland) GRÜNE 14338 C Frau Dr. Segall FDP 14339 D Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14341B Nächste Sitzung 14345 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14347*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14347* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14293 188. Sitzung Bonn, den 17. Januar 1986 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 17. 1. Amling 17. 1. Antretter * 17. 1. Bahr 17. 1. Bredehorn 17. 1. Büchner (Speyer) * 17. 1. Buschbom 17. 1. Frau Fischer 17. 1. Fischer (Osthofen) 17. 1. Gerstein 17. 1. Glombig 17. 1. Dr. Götz 17. 1. Grünbeck 17. 1. Haase (Fürth) 17. 1. Frau Dr. Hamm-Brücher 17. 1. Handlos 17. 1. Heimann 17. 1. Heyenn 17. 1. Jansen 17. 1. Junghans 17. 1. Kleinert (Hannover) 17. 1. Dr. Kreile 17. 1. Kroll-Schlüter 17. 1. Dr. Müller * 17. 1. Paterna 17. 1. Rawe 17. 1. Reuschenbach 17. 1. Schäfer (Mainz) 17. 1. Schmidt (Hamburg) 17. 1. Schmitz (Baesweiler) 17. 1. Schröder (Hannover) 17. 1. Schröer (Mülheim) 17. 1. Dr. Schwenk (Stade) 17. 1. Frau Seiler-Albring 17. 1. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim 17. 1. Verheugen 17. 1. Voigt (Sonthofen) 17. 1. Dr. Warnke 17. 1. Dr. Wieczorek 17. 1. Wieczorek (Duisburg) 17. 1. Wissmann 17. 1. Würtz 17. 1. Frau Zeitler 17. 1. Frau Zutt 17. 1. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften und ähnlichen Geschäften Gesetz zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen vom Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude und für moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen Gesetz zur Änderung des Bundesentschädigungs- und des Rechtsträger-Abwicklungsgesetzes Gesetz zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRiLiG) Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften Steuerbereinigungsgesetz 1986 Der Bundesrat hat zum Gesetz zur Durchführung der Vierten, Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinien-Gesetz - BiRi LiG) folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat weist darauf hin, daß die neuen Prüfungs- und Offenlegungspflichten für die kleinen und mittleren Unternehmen, vor allem in der Rechtsform der GmbH, einen erheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand zur Folge haben werden. Der Bundesrat bittet deshalb die Bundesregierung, in den Gremien der Gemeinschaft auf eine angemessene Anhebung der Schwellenwerte hinzuwirken, nach denen die kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften abgegrenzt werden. Der Bundesrat hat zum Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat geht davon aus, daß der mit dem vorliegenden Gesetz geregelte Kompromiß über die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen a) sachgerecht und b) verfassungsgemäß ist und daher auch für die Jahre 1986 und 1987 Bestand hat. Zur sachlichen Angemessenheit des Kompromisses verweist der Bundesrat auf die Erwägungen, die den Beschlüssen der Finanzminister und Finanzsenatoren der Länder vom 27. Juni 1985 und der Regierungschefs der Länder vom 5. Juli 1985 ausdrücklich zugrunde gelegt worden sind. Im übrigen ist es verfassungsgemäß, bei der Feststellung der Leistungsschwäche eines Landes vom letzten gesicherten Ist-Ergebnis des Länderfinanzausgleichs für ein ganzes Jahr, also für 1986 von dem Ist-Ergebnis des Jahres 1984 auszugehen. Ein Vergleich der jeweiligen Quartals-Zwischenergebnisse zeigt, daß diese starken Schwankungen unterliegen können und somit keine verläßliche Grundlage für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen darstellen. 14348* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Die im Gesetz vorgesehene Befristung auf 2 Jahre wird einerseits der Notwendigkeit gerecht, den betroffenen Landern Planungssicherheit für die Beurteilung der finanziellen Entwicklung der Landesfinanzen für die nahe Zukunft zu geben, und läßt andererseits die Möglichkeit offen, die weitere Entwicklung der Finanzkraft der einzelnen Länder in der Zwischenzeit auf ihre Dauerhaftigkeit hin zu untersuchen und daraus gegebenenfalls mit Wirkung ab 1988 Konsequenzen zu ziehen. Der Bundesrat hat zum Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 1986 (Haushaltsgesetz 1986) nachstehende Entschließung angenommen: Der Bundesrat geht davon aus, daß nach Zustimmung der Europäischen Gemeinschaften zur Erweiterung der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" künftig die erforderlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, um die Ausgleichszulage in den von den Ländern beantragten und auch vom BML in Aussicht gestellten Erweiterungen der benachteiligten Gebiete zu sichern. Der Bundesrat hält es nach wie vor für erforderlich, daß die Verpflichtungsrahmen für den Wohnungsbau wieder auf 510 Mio. DM erhöht werden. Der Bundesrat hat zum Gesetz zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird aufgefordert, a) darauf hinzuwirken, daß die Haushaltsdisziplin gemäß den Schlußfolgerungen der Europäischen Räte von Brüssel 1984 und von Fontainebleau zum unverzichtbaren Bestandteil der Ausgabenpolitik der Europäischen Gemeinschaften wird, b) bis 1987 mit allem Nachdruck darauf hinzuwirken, daß die Bundesrepublik Deutschland in den Genuß einer Korrekturmaßnahme kommt, c) einer möglichen Erhöhung der Eigenmittel der Gemeinschaft zum 1. Januar 1988 von 1,4 % bis 1,6 % der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer nur zuzustimmen, wenn — die notwendigen Schritte für eine Reform der Agrarpolitik eingeleitet, — die angestrebten Beschlüsse für die Vollendung des Binnenmarktes bis 1992 vorangetrieben, — die notwendigen Schritte der EG hin zu einer Europäischen Union mit Nachdruck fortgesetzt worden sind. Der Bundesrat hat zum Steuerbereinigungsgesetz 1986 die nachstehenden Entschließungen angenommen: 1. Der Bundesrat begrüßt die Bemühungen, Änderungen des Steuerrechts möglichst in einem Jahresgesetz zusammenzufassen. Der Bundesrat äußert Bedenken dagegen, daß der Bundestag bei der Behandlung des Steuerbereinigungsgesetzes 1986 eingebrachte Gesetzentwürfe zur Änderung des Steuerrechts nachträglich unter großem Zeitdruck mit Regelungen von erheblichem Gewicht angereichert hat. Der Bundesrat erwartet, daß künftig das Gesetzgebungsverfahren auch bei .Jahresgesetzen zeitlich so gestaltet wird, daß seine Mitwirkungsrechte nicht beschnitten werden. 2. Der Bundesrat sieht sich schließlich im Hinblick auf die vom Deutschen Bundestag gefaßten Entschließungen zu dem Hinweis veranlaßt, daß die von den Finanzverwaltungen der Länder gegenüber der zunächst vorgesehenen Einführung der verbindlichen Zusage bereits geltend gemachten Bedenken nicht ausgeräumt sind. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes Gesetz über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz — 3. ASEG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie in den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) Gesetz zu den Verträgen vom 27. Juli 1984 des Weltpostvereins Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERY- Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) Viertes Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften Der Bundesrat hat zum Vierten Gesetz zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften die nachstehende Entschließung angenommen: Die Bundesregierung wird gebeten, in Zusammenhang mit dem nächsten Bundesbesoldungserhöhungsgesetz einen Vorschlag zur Ergänzung des § 14 a des Beamtenversorgungsgesetzes vorzulegen, wonach der Ruhegehaltssatz von Beamten, die — wegen Erreichens einer vor Vollendung des 65. Lebensjahres liegenden Altersgrenze kraft Gesetzes in den Ruhestand getreten sind, — bis zum Beginn des Ruhestandes die Wartezeit von 180 Kalendermonaten für eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben, — das 61. Lebensjahr vollendet haben und — weder Arbeitseinkünfte im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Einkommensteuergesetzes, noch eine Betriebsrente beziehen, befristet bis zum 65. Lebensjahr pro Jahr der für die Erfüllung der rentenrechtlichen Wartezeit anrechnungsfähigen Pflichtversicherungszeiten um eins vom Hundert bis zu einem Höchstsatz von siebzig vom Hundert aufgebessert wird. Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 9. Januar 1986 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Einführung umweltfreundlicher Kraftfahrzeuge — Drucksache 10/1768 — zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14349* Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1985) (Drucksache 10/4374) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Ausgleich laufbahnmäßiger Verzögerungen infolge Geburt/Erziehung von Kindern (Drucksache 10/4488) zuständig: Innenausschuß (federführend) Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Berichte der Bundesregierung zur EG-Vorlage „Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen zu der Verordnung (EWG) Nr. 3331/82 über die Nahrungsmittelhilfepolitik und -verwaltung" (Drucksache 10/4500) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzungen der Nordatlantischen Versammlung am 14. und 15. Oktober 1985 in San Francisco (USA) (Drucksache 10/4508) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Unfallverhütung und das Unfallgeschehen in der Bundesrepublik Deutschland (Unfallverhütungsbericht) (Drucksachen 10/4601, 10/4635) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die gesetzlichen Rentenversicherungen, insbesondere über deren Finanzlage in den künftigen 15 Kalenderjahren, gemäß §§ 1273 und 579 der Reichsversicherungsordnung, § 50 des Angestelltenversicherungsgesetzes und § 71 des Reichsknappschaftsgesetzes (Rentenanpassungsbericht 1985) sowie das Gutachten des Sozialbeirats zur Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 1986 sowie zu den Vorausberechnungen der Bundesregierung über die Entwicklung der Finanzlage der Rentenversicherung bis 1999 (Drucksache 10/4550) zuständig: Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung im Anschluß an die Aussprache über die Erklärungen des Rates und der Kommission zur Tagung des Europäischen Rates vom 2. und 3. Dezember in Luxemburg (Drucksache 10/4556) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 3. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/4582) zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 2/86 — Zollkontingent 1986 für Bananen) (Drucksache 10/4627) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 17. April 1986 vorzulegen Aufhebbare Vierundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz — (Drucksache 10/4628) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 24. April 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Wirkung bisheriger Maßnahmen und eventueller weiterer Maßnahmen gegen Verlustzuweisungsgesellschaften, Bauherrenmodelle und vergleichbare Rechtsgestaltungen (Drucksache 10/1927) Der Vorsitzende des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Folgen des Gipfels von Mailand für die Europäische Union (Drucksache 10/3689) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Ereignissen der Tagung des Europäischen Rats in Mailand (Drucksache 10/3692) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 26. September bis 4. Oktober 1984 in Straßburg (Drucksache 10/2225) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsolidierung des Binnenmarktes (Drucksache 10/3664) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind — KOM (85) 116 endg. — EG-Dok. Nr. 5748/85 (Drucksache 10/3451) 14350* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen — ergänzender Vorschlag der Kommission an den Rat gemäß der Ankündigung in dem Dokument KOM (84) 226 endg. betreffend die Festlegung der Grenzwerte für 1995 — KOM (84) 564 endg. — EG-Dok. Nr. 10080/84 (Drucksache 10/2538 Nr. 16) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen (2. PCB PCT-Richtlinie) — KOM (84) 513 endg. — EG-Dok. Nr. 9628/84 (Drucksache 10/2286 Nr. 12) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine neunzehnte Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer zur Änderung der Richtlinie 77/388/EWG — gemeinsames Mehrwertsteuersystem — KOM (84) 648 endg. — EG-Dok. Nr. 11175/84 (Drucksache 10/2751 Nr. 22) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates zur Ermächtigung bestimmter Mitgliedstaaten, die Anwendung der Richtlinie 77/780/EWG hinsichtlich einiger Kreditinstitute aufzuschieben — KOM (85) 544 endg. — Rats-Dok. Nr. 9817/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 17) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Einführung einer Europäischen Notfall-Gesundheitskarte — EG-Dok. Nr. 11665/83 — (Drucksache 10/929 Nr. 15) Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Änderung der Entscheidung 77/97/EWG über die gemeinschaftliche Finanzierung bestimmter dringender Veterinärmaßnahmen — KOM (84) 662 endg. — EG-Dok. Nr. 10992/84 — (Drucksache 10/2751 Nr. 23) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 354/79 zu Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost — KOM (85) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7725/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 42) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur siebten Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/79 zur Aufstellung allgemeiner Regeln für die Bezeichnung und Aufmachung der Weine und der Traubenmoste — KOM (85) 329 endg. — EG-Dok. Nr. 7604/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 41) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Grundsätze der Guten Laborpraxis und der Kontrolle ihrer Anwendung bei Versuchen mit chemischen Stoffen — KOM (85) 380 endg. — EG-Dok. Nr. 8501/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 43) Der Vorsitzende des Ausschusses für Forschung und Technologie hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung eines mehrjährigen Forschungsaktionsprogramms über Materialien (Rohstoffe und moderne Werkstoffe) (1986-1989) — KOM (85) 399 endg. — Rats-Dok. Nr. 8684/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 8) Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 82/887/EWG über eine konzertierte Aktion der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft auf dem Gebiet der landseitigen Hilfen für die Navigation — KOM (85) 354 endg. — EG-Dok. Nr. 8210/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 48) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vollendung des Binnenmarktes Weißbuch der Kommission an den Europäischen Rat — KOM (85) 310 endg. — EG-Dok. Nr. 7674/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Erzeugnisse mit Ursprung in Malta (1986) — KOM (85) 476 endg. — RatsDok. Nr. 9083/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegiertem Stahl mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 486 endg. — Rats-Dok. Nr. 9086/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Ausgleichszolls — KOM (85) 488 endg. — Rats-Dok. Nr. 9054/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren bestimmter Textilerzeugnisse mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 480 endg. —Rats-Dok. Nr. 9289/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einreihung von Waren in Tarifstelle 27.03 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 505 endg. — Rats-Dok. Nr. 9299/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1698/85 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren von elektronischen Schreibmaschinen mit Ursprung in Japan — KOM (85) 512 endg. — Rats-Dok. Nr. 9335/85 — (Drucksache 10/4083 Nr. 3) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Protokolls über die finanzielle und technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Malta — KOM (85) 502 endg. — Rats-Dok. Nr. 9266/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zugunsten der Assoziation der südostasiatischen Länder, der Länder des Gemeinsamen Marktes von Mittelamerika und der Länder, die den Vertrag von Cartagena unterzeichnet haben (Anden-Gruppe), vorgesehene Abweichung von den Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 3749/83 der Kommission über die Begriffsbestimmung des Warenursprungs bei der Anwendung der von der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft für bestimmte Waren aus Entwicklungsländern gewährten Zollpräferenzen — KOM (85) 457 endg. — RatsDok. Nr. 9281/85 — (Drucksache 10/4184 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Haselnüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne äußere Schalen oder enthäutet, der Tarifstelle ex 08.05 G des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in der Türkei (1986) — KOM (85) 540 endg. — Rats-Dok. Nr. 9843/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 1) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 188. Sitzung. Bonn, Freitag, den 17. Januar 1986 14351* Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstokkung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3193/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 546 endg. — Rats-Dok. Nr. 9835/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 2) Entwurf für eine Verordnung (EWG) des Rates über die zeitweilige Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse, die zur Verwendung beim Bau, bei der Instandhaltung oder der Instandsetzung von Luftfahrzeugen bestimmt sind — KOM (85) 556 endg. — Rats-Dok. Nr. 9834/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kolophinium, einschließlich „Brais résineux", der Tarifstelle 38.08 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 554 endg. — Rats-Dok. Nr. 9826/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung und Verwaltung eines präferentiellen Gemeinschaftsplafonds für bestimmte in der Türkei raffinierte Erdölerzeugnisse und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung der Einfuhren dieser Erzeugnisse (1985) — KOM (85) 553 endg. — Rats-Dok. Nr. 9789/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 4) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Grége, weder gedreht noch gezwirnt, der Tarifnummer 50.02 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Seide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifnummer ex 50.04 des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung des Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs (1986) — KOM (85) 543 endg. — Rats-Dok. Nr. 9784/85 — (Drucksache 10/4260 Nr. 5)
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist mein Eindruck, wir erleben heute wahrscheinlich das banale Ende eines sowohl ehrgeizigen wie hoffnungsvollen Vorhabens.

    (Gattermann [FDP]: Meinen Sie damit Ihre Rede? — Heiterkeit)

    — Sie sind wie immer voreilig.

    (Beifall des Abg. Conradi [SPD])

    Zu Beginn dieser Legislaturperiode haben Sie, Herr Bundesbauminister, angekündigt, Sie wollten als Jahrhundertwerk das Baurecht der Bundesrepublik verbessern, auf der Grundlage des Bauplanungsrechts, unter Einbeziehung anderer baurechtlicher Bestimmungen von Bedeutung.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das wird es auch!)

    Diesem Vorhaben haben eigentlich fast alle, die das interessierte, optimistisch zugestimmt, die Fachwelt, die Kommunen, die Länder. Wir haben zugestimmt, weil Sie damals den Mut hatten, sich Zeit nehmen zu wollen für ein Jahrhundertwerk.

    (Conradi [SPD]: So ist es!)

    Die sachlichen Gründe dafür lagen auf zwei Ebenen. Zum einen ist es eine selbstverständliche Aufgabe des modernen Verwaltungsstaates, dafür zu sorgen, daß seine Vorschriften nicht überhand nehmen und zeitlich bedingten Veränderungen der Wirklichkeit angepaßt werden. Zum zweiten waren wir alle der Auffassung, daß die Wirklichkeit unserer Städte und Gemeinden heute eine fundamental andere ist als in den Jahren, als das Bundesbaugesetz 1960 erstmal geschaffen wurde. Zu beiden ein paar Bemerkungen.
    Der Abbau von Vorschriften ist etwas Selbstverständliches. Je komplizierter die Wirklichkeit durch technische Veränderungen, durch ständige technische Innovationen wird, desto mehr muß man gukken: Was ist überflüssig? Was muß weg? Was hemmt? Aber auch: Was gibt es noch, was eigentlich gar nicht mehr gebraucht wird? Auf der anderen Seite bleibt es ganz sicher notwendig, zu fragen: Braucht eine veränderte Wirklichkeit auch neue Vorschriften? Wer nicht beides gleichzeitig sieht, wird einseitig. Man erlebt viel, wenn man sich diesem Thema zuwendet. Man erlebt, daß es gar nicht immer der Staat ist, der für Vorschriften sorgt. Für mich ist es ein bleibendes Erlebnis gewesen, als bei der Novellierung der Bauordnung in Nordrhein-Westfalen die Baustoffindustrie erschien und gegen die Verminderung der Zahl der Bestimmungen zur Standsicherheit protestierte. Ich lernte damals, daß die Sorge um die Standsicherheit und Absatz von Beton irgendwie zusammengehören.
    Aber dennoch: Wir haben daran gearbeitet, die Länder für sich. Fast alle Länder haben die Bauordnung novelliert. Wir zusammen, Herr Bundesbauminister, die Länder und Sie, arbeiten intensiv und erfolgreich daran, das Baunebenrecht der Bundesrepublik zu durchforsten. Vor allem den Normen wenden wir uns zu. Ich glaube, wir waren hier auf einem guten Wege.
    Der zweite Punkt ist die veränderte Wirklichkeit. Als 1960 das Bundesbaugesetz erstmals im Bundestag beschlossen wurde, gab es 10 Millionen Wohnungen in der Bundesrepublik. Heute sind es rund 26 Millionen. Ein Land, das sich territorial nicht vergrößert hat und nicht vergrößern soll, ist ein anderes, wenn es statt 10 Millionen 26 Millionen Wohnungen hat. Seine Städte sehen anders aus. Bei gleichbleibender oder nur langsam wachsender Bevölkerung müssen wir davon ausgehen, daß die Veränderung überwiegend nicht mehr durch Zubau, sondern durch qualitative und soziale Verbesserung und Erhaltung des Bestehenden erfolgen wird. Das bedingt ein anderes Baurecht.

    (Magin [CDU/CSU]: Genau darauf wird Rücksicht genommen!)

    — Darauf komme ich.
    Das zweite ist: Ein so dicht besiedeltes und dicht bebautes Land hat andere Herausforderungen mit Blick auf den Schutz der Umwelt. Boden ist knapp geworden. Auch darüber gibt es ja keinen großen Streit. Die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung vom Februar 1985 spricht ausdrücklich davon, daß die Inanspruchnahme von Flächen aus ökologischen Gründen begrenzt werden müsse.
    An der Gestaltung dieser beiden Bereiche — Überprüfung von Normen ist eine Selbstverständlichkeit des modernen Verwaltungsstaates, und eine veränderte bauliche und ökologische Wirklichkeit erfordert ein neues Bauplanungsrecht — haben alle mitgewirkt — auch die Länder in einer Fülle



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    von Arbeitskreisen —, um die Sache gut auf den Weg zu bringen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Und am Schluß wollen Sie sich an der Einzelberatung nicht mehr beteiligen!?)

    Dann, Herr Parlamentarischer Staatssekretär Jahn, kam die erste Kehrtwendung.

    (Waltemathe [SPD]: So ist es!)

    Irgendwann im Jahre 1984 hatten Sie den Eindruck, daß es mit der Bauentwicklung nicht so läuft, wie Sie sich das erträumt hatten. Da dachten Sie, Sie müßten etwas Neues tun, nachdem die ganze Legislaturperiode — nehmen Sie es mir nicht übel — hinsichtlich der Bauentwicklung von der Unfähigkeit dieser Regierung, die Probleme richtig zu analysieren — und logischerweise dann von der Unfähigkeit, richtig zu handeln —, bestimmt ist.

    (Beifall bei der SPD — Zuruf von der CDU/ CSU: Ausgerechnet!)

    Für den Rückgang in der Bauentwicklung gibt es eine Menge Gründe. Sie rufen „ausgerechnet". Aber dennoch, hören Sie zu und nehmen Sie einige Fakten zur Kenntnis.
    Ist es ein Wunder, daß seit Ende 1984 die Zahl der Bauaufträge und der Baufertigstellungen im Wohnungsbau zurückgeht, wenn die Finanzpolitik des Bundes auf dem Gebiet des Wohnungsbaus wie folgt verläuft? Summe der Wohnungsbauförderung des Bundes 1982 1,56 Milliarden DM, 1983 3,91 Milliarden DM — ganz toll —,

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Begrenztes Sonderprogramm!)

    1984 1,4 Milliarden DM, 1985 dasselbe. Von 1983 auf 1984 also ein Rückgang von gut 2,5 Milliarden DM. Wenn dann die Baukonjunktur heruntergeht, darf man sich bei diesen Zahlen der staatlichen Finanzpolitik nicht wundern. Aber Sie begannen ja, sich zu wundern.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Möller [CDU/ CSU]: Nordrhein-Westfalen hat die verfügbaren Mittel nicht einmal abgerufen!)

    — Herr Möller, jede Mark ist in Nordrhein-Westfalen bewilligt worden. Das habe ich Ihnen schon oft erzählt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bewilligt, aber nicht abgerufen! Sie haben das verzögert!)

    — Immer, wenn jemand laut wird, ist er sichtlich getroffen.

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    Das zweite ist das Mietrecht. Sie haben zu Beginn Ihrer Regierungszeit das Mietrecht geändert mit dem erklärten Ziel, daß Mieterhöhungen dazu führen könnten, daß mehr gebaut wird. Das steht ausdrücklich in der Begründung. Inzwischen feiern Sie die Tatsache, daß dieses Ziel nicht eingetreten ist, nämlich daß Ihr Mietgesetz nicht zu Mieterhöhungen und damit nicht zu mehr Wohnungen geführt hat.

    (Conradi [SPD]: Ein Rohrkrepierer! — Dr. Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wir haben den niedrigsten Mietenanstieg seit 20 Jahren!)

    — Das ist doch schön. Ich spreche aber davon, Herr Kollege, daß Sie 1982 das Mietrecht mit dem erklärten Ziel geändert haben, die Mieten zu erhöhen, damit mehr gebaut wird.

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Die Mietenlüge haben Sie erfunden! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Von daher wage ich an dieser Stelle eine Prognose: Sie werden in einigen Jahren behaupten, der weitere Rückgang des Bauens in der Bundesrepublik sei der große Erfolg dieses ökologischen Baugesetzbuches, das den weiteren Rückgang immer schon beabsichtigt habe. So argumentieren Sie heute auf dem Gebiet des Mietrechts.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Wer Grüne poussiert, sollte sich über den Rückgang von Bauaufträgen nicht aufregen!)

    — Ich rege mich doch gar nicht darüber auf. Ich sehe nur, wie sehr Sie getroffen sind. Sie werden immer lauter und lauter.

    (Schulhoff [CDU/CSU]: Wir sind nur amüsiert über Ihren Blödsinn, entschuldigen Sie!)

    Ich spreche jetzt über den Gesetzentwurf, der dann kam. Bevor Sie ihn eingereicht haben, kam eine zweite Kehrtwendung. Sie haben nämlich selbst gemerkt, daß allein die Beschleunigung, die Sie wollten, um der Bauwirtschaft zu helfen, einer Wirklichkeit, in der auch Grüne gewählt werden, was Sie ja sehr ärgert,

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Sie nicht?) nicht mehr entspricht.

    Zu dem Zwischenruf: Ehrlich gesagt, mich ärgert es nicht.

    (Beifall bei den GRÜNEN) Das ärgert Sie wieder; das ist mir klar.


    (Schulhoff [CDU/CSU]: Wir amüsieren uns! — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Herr Rau sagt es anders!)

    Sie haben selbst gemerkt, daß man damit der Wirklichkeit nicht gerecht werden kann. Deshalb kamen nun die Sprüche: die Sprüche, daß es auch ökologische Verbesserungen geben müsse, die Sprüche, daß man die Stadterneuerung umpolen müsse. Das alles kam jetzt.
    Inzwischen kennen wir das alle: die große Ankündigung, ein Jahrhundertwerk solle auf den Weg gebracht werden, dann die erste Kehrtwendung, daß nur noch die Verwaltungsvereinfachung richtig sei. Dann kam die zweite Kehrtwendung: verbale Bekenntnisse zur Ökologie und zur Stadterneuerung.
    Wir wollen es an dem messen, was gekommen ist. Ich fange mit der Verwaltungsvereinfachung an. Ist



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    sie gelungen? Ich sage Ihnen sehr nüchtern: nein. Dazu einige Punkte. Wir haben von Anfang an gesagt — daran halte ich fest —: An dem schwierigsten Punkt des Bauplanungsrechts, nämlich dort, wo es um das notwendige Nebeneinander von wirtschaftlichen Interessen und Wohninteressen geht, wird eine Vereinfachung nur gelingen, wenn Sie gleichzeitig das Bauplanungsrecht und das Bundesimmissionsschutzgesetz und wahrscheinlich auch das Bundesnaturschutzrecht harmonisieren. Da Sie wegen der Eile völlig darauf verzichtet haben, die notwendigen Zusammenhänge von Bundesimmissionsschutzrecht und Bauplanungsrecht mit in die Beratung einzuführen, wird sich an der Wirklichkeit so gut wie nichts ändern, was nicht durch eine vernünftige Planungspraxis der Länder sowieso geregelt werden kann.
    Das ist der erste Punkt. Der zweite Punkt betrifft das Stadterneuerungsrecht. Zu Beginn der Legislaturperiode waren Sie j a noch vernünftigerweise der Auffassung, daß jede Teilnovellierung dieses Rechtsbereichs abwegig ist. Sie haben sich dann doch dazu verleiten lassen, neben der klassischen Sanierung eine vereinfachte Stadterneuerung einzuführen.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Auf Drängen der Länder, wohlgemerkt!)

    — Aber nicht auf Drängen von Nordrhein-Westfalen, Herr Kollege Möller. Die Länder haben allein aus der Problematik der Mischfinanzierung heraus gedrängt. Darauf komme ich gleich noch zurück.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)

    — Daß ich darauf gedrängt habe, werden Sie hier sicherlich nicht behaupten können. Wir haben immer dagegen gestimmt.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das habe ich auch nicht gesagt!)

    — Wunderbar.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sie haben bis 16. Dezember gebraucht, um überhaupt die Vereinbarung zu unterschreiben!)

    — Nun hören Sie mal auf. Wir reden hier über das Bauplanungsrecht. Sie haben noch kein Geld für die Städtebauförderung ausgegeben, während es in Nordrhein-Westfalen schon Millionen waren. Sie ärgern sich doch nur, daß Sie damit zu spät gekommen sind.

    (Zustimmung bei der SPD — Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie sind zu spät gekommen!)

    — Das ist doch alles bewilligt, Herr Jahn. Selbst in Kinderhaus wofür Sie gekämpft haben, habe ich es gemacht, damit Sie sich von mir anständig behandelt fühlen.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Da lagen j a auch die Kriterien vor!)

    Aber nun zurück zum Stadterneuerungsrecht. Sie behalten die vereinfachte Stadterneuerung jetzt bei. Ich will Ihnen offen sagen: Das Stadterneuerungsrecht ist, indem Sie diese Novelle beibehalten, in einer Weise verkompliziert worden, daß damit keine Stadt mehr zurechtkommen wird. Die praktische Erfahrung lehrt: Für 90 % aller Stadterneuerungsfälle reichen das Bundesbaugesetz und eine normale Praxis der Förderung völlig, ohne jede zusätzliche Satzung.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Es bleiben 10 % übrig, bei denen Sie ein bodenrechtliches Instrumentarium brauchen, wenn Sie eingreifen wollen. Dazu braucht man das spezielle Bodenrechtsinstrumentarium des Städtebauförderungsgesetzes. Ich sage Ihnen: Die Stadterneuerung ist durch dieses Gesetz verkompliziert worden. Man wird das beste daraus machen und die Regelung, wenn man nicht auf Bundesgeld angewiesen ist, in den meisten Fällen nicht anwenden.

    (Zustimmung bei der SPD) Das sind überflüssige Bestimmungen.

    Zum dritten Punkt haben Sie sehr große Worte gefunden; Sie haben gesagt, der Nerv sei die Veränderung von der Genehmigungspraxis zur Anzeigepraxis im Verhältnis Kommune/Land. Ich muß Ihnen sagen, mich bewegt dieses Thema wenig. Es sind graduelle Unterschiede, ob da genehmigt oder angezeigt wird; das verändert das Verhältnis nicht grundsätzlich. Die Frage ist nur, ob Sie hier nicht im Grunde genommen einen Effekt erreichen, den Sie gar nicht erreichen wollen. 3 % der Bebauungspläne gehen zur Zeit vor Gericht kaputt. Der Hauptgrund dafür ist, daß entweder nicht alle Beteiligten gehört wurden oder daß falsch abgewogen wurde. Das sind die beiden wesentlichen Gründe. Genau dies wird bei der Genehmigung von den Regierungspräsidenten überprüft, und deshalb müssen alle Unterlagen geschickt werden; sonst kann man das ja nicht sehen. In Zukunft brauchen die Unterlagen nicht mehr geschickt zu werden. Nun gut, aber ich sehe eines voraus: Es wird sich die Zahl der Fälle vermehren,

    (Conradi [SPD]: Na klar!)

    in denen wegen mangelnder Abwägung oder wegen mangelnder Beteiligung vor Gericht gegangen wird.
    Natürlich gibt es auch die andere Möglichkeit: Der eifrige Oberregierungsrat beim Regierungspräsidenten weiß das, was ich hier sage, und tut eines: Immer, wenn eine Anzeige kommt, ruft er an und sagt: Schickt mir die Akten. Das darf er nämlich weiterhin. Dann hat sich gar nichts geändert. Was Sie hier als den Nerv der Angelegenheit bezeichnen, ist also nichts als eine Scheinlösung, über die ich mich nicht erregen kann. Von mir aus wird Nordrhein-Westfalen der Veränderung zustimmen, nur damit Sie hier nicht das behaupten können, was Sie gerne behaupten möchten, nämlich Sozialdemokraten hätten etwas gegen die Gemeinden.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Sie machen die Regierungspräsidenten zu Briefträgern!)

    — Regierungspräsidenten sind nachgeordnete Behörden der obersten Landesbehörden. Das ent-



    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    spricht dem Wählerauftrag. Das verstehen die manchmal falsch, weil sie sich immer für auf Dauer installierte Kleingötter halten.

    (Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Da haben Sie ausnahmsweise einmal recht!)

    — Sehen Sie, herrlich, jetzt habe ich es endlich geschafft, Sie zufriedenzustellen. Das macht mir Freude.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Diese Aussage entlarvt alles! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Nein, ich bin nicht schnell zufriedenzustellen, aber der Kollege war heute morgen so schlecht gelaunt, und da ist es doch etwas Wichtiges, daß wir ihn für eine Stunde in gute Laune versetzen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Die Laune ist nach dieser Büttenrede wirklich besser geworden!)

    — Klasse!
    Nun zum letzten Punkt, zur Mischfinanzierung. Wir in Nordrhein-Westfalen freuen uns darüber, daß die Bundesregierung entsprechend den Abreden damit weitermacht, die Mischfinanzierung abzubauen. Man muß natürlich eines sagen: Die Eile der Angelegenheit hat — das hat ja jetzt selbst das finanzstarke Baden-Württemberg im Bundesrat beunruhigt — dazu geführt, daß es bisher keine Ausgleichsregelungen gibt. Das hat mit der Eile zu tun, und ich füge noch hinzu: Für mich ist Abbau von Mischfinanzierung nicht so wichtig wie Abbau von Mischkompetenz, und da haben Sie gar nichts geleistet.

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: Reden Sie darüber einmal mit Herrn Posser!)

    — Herr Posser ist mit mir völlig einer Meinung, vor allem in bezug auf den Abbau der Mischkompetenz. Wenn ich sage, Abbau von Mischkompetenz ist das Wichtigste, was wir in der Bundesrepublik zur Entbürokratisierung tun können, so habe ich das nicht selbst erfunden, sondern davon hat mich der frühere rheinland-pfälzische Finanzminister Gaddum überzeugt, dessen Thema es war, daß die Mischkompetenz in dieser Republik das eigentliche bürokratische Hemmnis ist.
    Lassen Sie mich, da ich bei der Bürokratisierung bzw. bei ihrem Abbau bin, zum Schluß nur noch bei einer Petitesse ankommen, die ein bißchen dokumentiert, was Sie hier so als großen Erfolg ausgeben. Da erwähnen Sie als Erfolg, daß in § 126 der Abs. 3 entfallen soll. Was steht da? Daß demnächst Häuser keine Hausnummer mehr haben müssen! Dazu zwei Bemerkungen: Ob es wirklich der Entbürokratisierung dient, wenn Häuser keine Hausnummer mehr haben, wenn die Post und die privaten Zusteller von Briefen und Waren deswegen länger suchen müssen, will ich nicht abschließend beurteilen. Aber das Ganze ist auch nicht schlimm, denn die meisten Länder haben dafür ein Gesetz und werden es vermutlich auch nicht ändern.

    (Roth [SPD]: Das Haus in Bochum hat dann keine Nummer mehr, sondern heißt „Ministerhaus", und dann weiß jeder Bescheid!)

    — Ja, das ist natürlich ein Vorteil, Herr Kollege. — Es wird sich also nichts ändern, und das ist wohl der eklatanteste Beweis dafür, wie hier angeblich etwas vereinfacht wird, im Grunde aber nur in aller Eile Dinge zusammengeschrieben werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Lassen Sie mich damit zu der Frage kommen: Gibt es hier tatsächlich Verbesserungen? Eines will ich, bevor ich auf die ökologischen Fragen zu sprechen komme, einwenden: Wenn — was manchmal auch Sie sagen, wir Sozialdemokraten aber sicher öfter — Konflikte dadurch gelöst werden sollen, daß man Bürger an einem rationalen Prozeß beteiligt, darf man nicht zugleich die Partizipation beim Bauplanen vermindern. Das tun Sie, indem Sie § 34 erleichtern. Erleichterungen in § 34 sind letztlich nichts anderes als Ausschaltung der Bürger aus der Bauplanung. Das ist der eigentliche Grund, und das ist hier so gemeint.

    (Conradi [SPD]: So ist es auch gemeint, die stören doch! — Dr. Möller [CDU/CSU]: Das haben Sie nicht gelesen und deswegen nicht verstanden!)

    — Wissen Sie, ich habe da inzwischen vielleicht mehr Erfahrung als Sie, Herr Landrat.

    (Dr. Jahn [Münster] [CDU/CSU]: Nach dem Motto: Je höher die Weihen, desto höher der Sachverstand!)

    Nun aber zur Frage der Ökologie. Sie haben eben Ihre Ankündigung der ökologischen Verbesserung wieder vorgetragen. Sie haben wieder von Freiraumschutz gesprochen. Gucken Sie in das Gesetz: Wer einerseits davon spricht, der Bodenverbrauch in dieser Republik müsse gemindert werden, und wer dann das Bauen im Außenbereich nach § 35 erleichtert, der handelt genau entgegengesetzt,

    (Beifall bei der SPD)

    denn Bauen im Außenbereich erleichtert den Flächenverbrauch.

    (Müntefering [SPD]: Was sagt der Waffenschmidt dazu?)

    Wer es nach § 34 ermöglicht, daß in mehr Fällen als bisher ungeplant gebaut werden kann, der wird der Möglichkeit, in den Städten ökologischen Belangen Rechnung zu tragen, nicht gerecht. Hier liegt der eigentliche zentrale Widerspruch dieses Gesetzes. Es stellt ganz eindeutig eine ökologische Verschlechterung dar, und das sagt Ihnen jeder, der sich damit beschäftigt hat.

    (Beifall bei der SPD — Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Was soll denn schlecht daran sein, wenn eine Baulücke im Außenbereich geschlossen wird?)

    — Herr Kollege, im Außenbereich gibt es keine Baulücken.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Doch!)




    Minister Dr. Zöpel (Nordrhein-Westfalen)

    Der unbebaute Außenbereich kann schlecht Baulücken enthalten. Der Begriff Baulücke fällt unter § 34.
    Weil das so ist und weil die völlig unsachgemäße Beschleunigung, die Sie der Sache gegeben haben, viel damit zu tun hat, daß Sie einen Scheinerfolg brauchen, werden Sie nun sagen, meine Kritik sei eine Scheinkritik der Sozialdemokraten. Das werden Sie sagen, ich will Sie nur nicht so schnell davonkommen lassen. Der stellvertretende Vorsitzende des Bausenats beim Bundesverwaltungsgericht, Schlichter, schreibt zu Ihrem Entwurf:
    Der rechtliche Ertrag der Straffung und Vereinfachung des Baurechts wird voraussichtlich nicht allzu hoch sein. Dieser Ertrag ist mit einem hohen Preis zu bezahlen, nämlich mit dem Preis, den jede Novellierung mit sich bringt. Es wird nämlich ein lang andauernder und mühsamer Prozeß der Auslegung der neuen Vorschriften, ihrer Umsetzung in die Praxis einsetzen. Was auf der einen Seite durch Straffung und Vereinfachung an Rechtssicherheit gewonnen scheint, wird auf der anderen Seite durch Aufgabe eines rechtlich weitgehend geklärten Bestandes an Rechtssicherheit verspielt.
    So Schlichter zu Ihrem Ziel der Vereinfachung, also nix.
    Als zweites schreibt er:
    Der Verfeinerung des Städtebaus nach innen würde eher ein Beibehalten der bisherigen strengen Vorschriften entsprechen als eine Entfeinerung des Städtebaurechts. Die Revitalisierung der Städte und Gemeinden läßt sich nur durch eine besonders sorgfältige Planung und eine besonders behutsame Genehmigungspraxis erreichen. Es muß deshalb bezweifelt werden, daß das Ziel, das Städtebaurecht den heutigen Anforderungen des Städtebaurechts anzupassen, nämlich vornehmlich Stadterneuerung und nicht Stadterweiterung zu betreiben, mit dem Entwurf des Baugesetzbuches erreicht werden kann.

    (Beifall bei der SPD)

    Wenn Sie schon mir nicht folgen, Herr Kollege Schneider, folgen Sie diesem Sachverstand, kehren Sie zu Ihren ehrgeizigen und hoffnungsvollen Ansätzen von 1983 zurück, ziehen Sie diesen Gesetzentwurf zurück. Sie würden dem Bauen in der Bundesrepublik Gutes tun.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Segall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Inge Segall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP erwartet von der Neuf as-sung des Baurechts, daß die Förderung der künftigen Entwicklung unserer Städte und Gemeinden deutlich verbessert und neu auftretenden Bedürfnissen gerecht wird, die Planverwirklichung beschleunigt wird und die notwendigen vereinfachten Instrumentarien geschaffen werden, ohne den
    Rechtsschutz abzubauen und die notwendige Ausgleichsfunktion des Städtebaurechts für die verschiedenen von städtebaulichen Maßnahmen berührten privaten und öffentlichen Belange in Frage zu stellen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein neues Baugesetzbuch ist ein wesentlicher Schritt zur Fortentwicklung der bundesgesetzlichen einschlägigen Rechtsvorschriften — ich betone: der bundesgesetzlichen Normen — in einem Gesetz. Besonders die Zusammenfassung von Bundesbaugesetz und Städtebauförderungsgesetz führt zu einer erheblichen Minderung der Zahl bestehender Rechtsvorschriften, vor allem durch den Abbau von bisher parallelen Regelungen.
    Bauordnungsrecht und technische Normen, Rechtsvorschriften, die den einzelnen Bauherrn oft mehr tangieren als das eigentliche Städtebaurecht, fallen allerdings nicht in die Zuständigkeit des Bundes.

    (Conradi [SPD]: So ist es!)

    Wir müssen daher in der Öffentlichkeit den Eindruck vermeiden, der Bund werde ein einheitliches Regelwerk schaffen, das alle das Bauen betreffende Vorschriften enthält.

    (Conradi [SPD]: Das hat doch der Minister monatelang erzählt!)

    Der Bund hat sich auf das eigentliche Städtebaurecht zu beschränken.
    Zur Verwirklichung der genannten Ziele, insbesondere zur Erleichterung des Bauens, der Rechts-und Verwaltungsvereinfachung und zum Abbau von nicht unabweisbar erforderlichen Bestimmungen — alles, was man unter dem Stichwort „Entbürokratisierung" zusammenfassen kann —, sind parallel zu den Bemühungen des Bundes auch die Länder gefordert.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: So ist es!)

    Bund und Länder müssen am gleichen Strang ziehen, Herr Minister. Notwendig ist es, die Aufgaben zwischen Bund und Ländern sinnvoll abzugrenzen, besonders im Hinblick auf den Abbau der Mischfinanzierung im Bereich des Städtebaus. Die FDP unterstützt ausdrücklich die Absicht der Bundesregierung und der Länder, die Mischfinanzierung zum 1. Januar 1988 abzubauen.

    (Müntefering [SPD]: Wie stellen Sie sich den Ausgleich vor?)

    Für Liberale ist die Mischfinanzierung schon lang eine unbefriedigende Form der Finanzierung öffentlicher Aufgaben, ganz gleich, in welcher Form sie erfolgt, weil sie die Verwendung von Steuermitteln

    (Müntefering [SPD]: Und die parlamentarische Kontrolle?)

    der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Die Aussicht, zur Durchführung einer Maßnahme Geld zu bekommen, verführt dazu, Projekte in Angriff zu nehmen, die bei einer selbstverantwortlichen Finanzierung durch die betroffene Gemeinde even-



    Frau Dr. Segall
    tuell unterblieben oder doch sorgfältiger abgewogen worden wären,

    (Zuruf des Abg. Müntefering [SPD])

    als es in der Vergangenheit bei der Mischfinanzierung häufig der Fall war. Die Verlagerung der Entscheidung auf die Gremien am Ort, die dann die volle Verantwortung für ihre Maßnahmen zu tragen haben, ist eine alte liberale Forderung.
    Die Grauzone der Mischfinanzierung gilt es so schnell wie möglich abzuschaffen. Das Baugesetzbuch schafft hierfür die erforderlichen Voraussetzungen. Der Gesetzentwurf grenzt die bisherigen Förderungstatbestände bereits aus. An die Bundesregierung und die Länder geht unser Appell, sich über den entsprechenden Ausgleich fristgerecht zu einigen.
    Herr Minister Zöpel, zur Mischfinanzierung möchte ich Sie an ein altes Sprichwort erinnern: Wer zahlt, schafft an. Ergo bedeutet Entmischung eine Regelung der Kompetenzen. Ansonsten muß ich Sie allerdings auch daran erinnern, daß die Verteilung der Kompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern ja im Grundgesetz geregelt ist. Zu beachten sind also einerseits die Finanzierung — wer zahlt, schafft an — und andererseits die Kompetenzregelung im Grundgesetz.
    Dem Bundesbauminister ist für die zügige Absprache zwischen Bund und Ländern, aber auch für die Beteiligung der Praxis zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu danken. Nur so ist die außerordentlich frühzeitige Vorlage des Gesetzes zur Beratung im Bundestag möglich geworden.
    Daß einige SPD-regierte Länder sich in der letzten Zeit nicht mehr an der Beratung dieses Gesetzentwurfs beteiligt haben, ist im Interesse der Sache außerordentlich zu bedauern.
    Wenn Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, ein Interesse, wie es die Praxis fordert, an einer zügigen Vereinfachung und Entbürokratisierung des geltenden Rechts haben, sollten Sie sich konstruktiv um eine rasche Beratung bemühen.
    Wir von der FDP sind uns der Bedeutung des Baugesetzbuchs für die Verstetigung und Belebung der Bautätigkeit sehr wohl bewußt.

    (Müntefering [SPD]: Das erläutern Sie mal!)

    Die FDP wird sich daher aktiv an der Beratung beteiligen.
    Es gibt allerdings keinen Grund, die Verabschiedung des Gesetzbuchs unter Zeitdruck durchzupeitschen und damit eine durchdachte und vorausschauende Gesetzgebung aufs Spiel zu setzen.

    (Werner [Westerland] [GRÜNE]: Warum dann die Eilbedürftigkeit?)

    Ich meine aber, daß die Zeit auch bei einer intensiven Diskussion ausreichen wird, um das Gesetz noch in dieser Wahlperiode zu verabschieden.

    (Dr. Möller [CDU/CSU]: Das ist richtig!)

    Daß die Neufassung des Baugesetzbuches nicht ohne Konzessionen an die Länder, die dem Gesetz ja zustimmen müssen, durchzusetzen ist, liegt auf der Hand. Ob die vorgesehene Ermächtigung der Länder, innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes in Bereichen des Enteignungsverfahrensrechts, für Teile des Erschließungsbeitragsrechtes sowie für das Ausgleichsbeitragsrecht in der Sanierung landesrechtliche Regelungen an die Stelle der bundesrechtlichen Regelungen treten zu lassen, sinnvoll ist oder nicht, werden wir im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens sicherlich noch sehr ausführlich und detailliert in enger Zusammenarbeit mit den Ländern erörtern müssen.

    (Dr.-Ing. Kansy [CDU/CSU]: Sehr richtig, Frau Kollegin!)

    Das Städtebaurecht wie auch das Bauordnungsrecht sind in eine Vielzahl von weitgehend gesetzlichen, also politisch gewollten Rahmenbedingungen eingeordnet, die sowohl die Bauleitplanung als auch die Genehmigung von Einzelvorhaben zumeist weitgehend beeinflussen oder bestimmen.
    Parallel zur Beratung des Entwurfs des Baugesetzbuches soll auch die Baunutzungsverordnung überprüft werden. Nach Auffassung der FDP muß an dem Grundsatz festgehalten werden, daß die Baunutzungsverordnung allein raumplanerischen und städtebaulichen Zielsetzungen dienen darf und daß eine wettbewerbsneutrale Anwendung gewährleistet sein muß. Insbesondere § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung darf deshalb kein Instrument für wettbewerbslenkende Eingriffe im Handelsbereich sein. Umgekehrt darf aber auch nicht verkannt werden, daß eine geordnete städtebauliche Entwicklung auch eine verbrauchernahe Versorgung mit den Gütern des täglichen Lebens sicherstellen muß, so daß letztendlich eine lupenreine Trennung zwischen städtebaulichen und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen nicht möglich ist.
    Bei der Novellierung der Baunutzungsverordnung wird man sich insbesondere damit auseinandersetzen müssen, ob für die aufgezeigte schwierige Gratwanderung zwischen städtebaulichen und wettbewerbspolitischen Zielsetzungen quantitative Abgrenzungskriterien durch qualitative ersetzt oder ergänzt werden können. Die FDP mißt den mittelständischen Betriebsformen des Einzelhandels und des Handwerks im Rahmen unserer Wirtschaftsordnung eine besondere Bedeutung zu. Für eine ausgewogene und den Bedürfnissen der Bevölkerung entsprechende Versorgung sind auch die planungsrechtlichen Vorschriften des Bundesbaugesetzes und der Baunutzungsverordnung von Bedeutung. Sie müssen so ausgestaltet sein, daß auf ihrer Grundlage eine den städtebaulichen Erfordernissen entsprechende Ansiedlung von Betrieben des Einzelhandels gewährleistet werden kann.
    Bereits die bestehende Rechtslage erlaubt weitgehende Eingriffe in die Standortentscheidung von Einzelhandelsunternehmen. Offensichtlich scheinen jedoch viele Bau- und Landesplanungsbehörden das vorhandene rechtliche Instrumentarium nicht genügend auszuschöpfen, um unliebsame Erscheinungen bei der Ansiedlung von großflächigen Verkaufszentren im unbeplanten innerstädtischen bzw. dörflichen Bereich vorzubeugen.



    Frau Dr. Segall
    Andererseits sollte fairerweise nicht verschwiegen werden, daß in dem einen oder anderen Fall die Nichtausschöpfung aller Planungsmöglichkeiten geboten sein kann, um wirtschaftliche Nachteile für die Gemeinde zu vermeiden.
    Meine Damen und Herren, ich teile die Auffassung des Bundesbauministers, daß der Schwerpunkt der Bemühungen um Verwaltungsvereinfachung beim Bau nicht im Städtebaurecht, sondern in den vielfältigen sonstigen baurechtlichen Bestimmungen liegt. Wenn wir uns heute noch über zu hohe Mietpreise beklagen — darüber werden wir uns j a gleich noch unterhalten —, so sollten wir nicht vergessen, daß das Steigern von Standards durch Normvorschriften mit dazu beigetragen hat. In diesem Bereich haben Fachpolitiker mit Fachverwaltungen und Fachverbänden ohne intensive Kontrolle durch die Nachfrager Qualitätsniveaus autonom weiterentwickelt mit den entsprechenden Auswirkungen auf die Baukosten.

    (Conradi [SPD]: Aber Frau Kollegin, das war doch vor allem die Bauindustrie, die Ihnen nahesteht! — Weitere Zurufe von der SPD)

    Nimmt man dazu noch die durch das Städtebauförderungsgesetz — hinzu kamen allerdings auch noch steuerliche Maßnahmen — forcierte Wohnungsmodernisierung, die zudem zeitweise die einzige Möglichkeit zur Überwindung des Mietpreis-stops war, so braucht man sich nicht zu wundern, daß im Zuge der Modernisierung von Altbauwohnungen billiger Wohnraum vernichtet und bei der Errichtung neuer Wohnungen nach den DIN-Normen nur noch teure Wohnflächen angeboten wurden, alles eine Folge falscher Datensetzung durch Politik und Verwaltung. Wir dürfen daher in den Bemühungen, das Baunebenrecht und die geltenden technischen Baunormen den jeweiligen Verfahren anzupassen und überhöhte oder überflüssige bauliche Anforderungen abzubauen, nicht nachlassen.

    (Waltemathe [SPD]: Wer war damals Wirtschaftsminister?)

    Wir begrüßen deshalb ausdrücklich, daß die Bundesregierung parallel zu den Arbeiten am Baugesetzbuch die erforderlichen Initiativen ergriffen hat.
    Meine Damen und Herren, der Entwurf des Baugesetzbuches bringt entscheidende Vorteile gegenüber den bestehenden Regelungen. Zu nennen sind die Anerkennung der Stadterneuerungsaufgaben als Daueraufgaben im Städtebau durch Aufnahme in das Baugesetzbuch, Verbesserungen bei den Bestimmungen über die Zulässigkeit von Vorhaben sowie im Recht der Bodenordnung und der Erschließung, Verbesserung der Berücksichtigung des Denkmalschutzes insbesondere bei der Bauleitplanung, im Recht der Erhaltungssatzung und im Sanierungsrecht, die Stärkung der Planungshoheit der Gemeinden — zu nennen sind hier insbesondere die verfahrens- und materiellrechtlichen Erleichterungen für die Aufstellung der Bauleitpläne —, die Erhöhung des Spielraums der Gemeinden, statt mit Bebauungspläne mit weniger aufwendigen Instrumenten die städtebauliche Ordnung zu sichern, und die Einführung des Anzeigeverfahrens bei Bebauungsplänen, die auf der Grundlage von Flächennutzungsplänen aufgestellt werden. Weitere Aufzählung will ich mir hier ersparen.
    Insgesamt ist festzustellen, daß der vorliegende Entwurf eine wesentliche Verbesserung gegenüber dem bisherigen Rechtszustand bringt.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)