Rede:
ID1018504300

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 6
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. Herr: 1
    5. Abgeordneter: 1
    6. Schreiner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/185 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 185. Sitzung Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer des Flugzeugabsturzes auf Neufundland 14109 C Beratung des Antrags der Abgeordneten Lange, Frau Kelly, Dr. Schierholz und der Fraktion DIE GRÜNEN Westeuropäische Raketenabwehr und Europäische Verteidigungsinitiative (EVI) — Drucksache 10/4073 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Europäische Verteidigungsinitiative zur Abwehr ballistischer Raketen — Drucksache 10/4440 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Keine Beteiligung am amerikanischen SDI-Programm — Drucksache 10/4441 — Dr. Ehmke (Bonn) SPD 14089 B Dr. Dregger CDU/CSU 14092 A Lange GRÜNE 14095 C Mischnick FDP 14097 D Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 14100A Gansel SPD 14102 B Mischnick FDP (Erklärung nach § 30 GO) 14105D Möllemann, Staatsminister AA 14106A Zur Geschäftsordnung Porzner SPD 14108A Seiters CDU/CSU 14108 B Dr. Schierholz GRÜNE 14108 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 14108 D Beckmann FDP 14109A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker (PsychKVVG) — Drucksache 10/3882 — 14109 D Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4533 — 14109 D Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4535 — 14109 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der ambulanten und teilstationären Versorgung psychisch Kranker — Drucksache 10/4219 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4533 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4536 — Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 14110B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 Schreiner SPD 14112 D Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 14114 C Jaunich SPD 14115D Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA . 14117B Becker (Nienberge) SPD (Erklärung nach § 32 GO) 14119A Nächste Sitzung 14119C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14121*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 14121* C Anlage 3 Aussetzung der Ausschreibung für einen Teilbauabschnitt der S-Bahn-Stammstrecke Köln DringlAnfr 11.12.85 Drs 10/4531 Kretkowski SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14122* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 14089 185. Sitzung Bonn, den 13. Dezember 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 13. 12. Bueb 13. 12. Büchner (Speyer) * 13. 12. Dr. Corterier 13. 12. Egert 13. 12. Dr. Enders * 13. 12. Franke (Hannover) 13. 12. Gallus 13. 12. Genscher 13. 12. Glos 13. 12. Dr. Glotz 13. 12. Dr. Götz 13. 12. Dr. Haack 13. 12. Handlos 13. 12. Hoffie 13. 12. Dr. Hüsch 13. 12. Junghans 13. 12. Frau Kelly 13. 12. Kißlinger 13. 12. Kolbow 13. 12. Dr. Kreile 13. 12. Kuhlwein 13. 12. Lenzer * 13. 12. Frau Dr. Lepsius 13. 12. Lohmann (Lüdenscheid) 13. 12. Mann 13. 12. Nagel 13. 12. Frau Pack 13. 12. Dr. Pinger 13. 12. Reimann 13. 12. Reuschenbach 13. 12. Sauer (Stuttgart) 13. 12. Scheu 13. 12. Schmidt (Hamburg) 13. 12. Schmitz (Baesweiler) 13. 12. Dr. Schmude 13. 12. Schröder (Hannover) 13. 12. Schulte (Menden) 13. 12. Dr. Solms 13. 12. Suhr 13. 12. Vogel (München) 13. 12. Volmer 13. 12. Voigt (Frankfurt) 13. 12. Vosen 13. 12. Dr. Voss 13. 12. Frau Wagner 13. 12. Werner (Westerland) 13. 12. Frau Dr. Wex 13. 12. Dr. Wieczorek 13. 12. Wissmann 13. 12. Dr. de With 13. 12. Zander 13. 12. Frau Zeitler 13. 12. Dr. Zimmermann 13. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Gemäß § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht ist der Abgeordnete Dr. Stark (Nürtingen) als Mitglied im Wahlmännerausschuß nachgerückt. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 25. September bis 3. Oktober 1985 in Straßburg (Drucksache 10/4142) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 12 02 Tit. 682 09 - Ausgleich gemeinschaftlicher Leistungen im Straßenverkehr bei der Beförderung von Auszubildenden - (Drucksache 10/4421) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Außerplanmäßige Ausgaben bei Kap. 11 13 Tit. apl. 656 10 - Zusätzlicher Zuschuß des Bundes gemäß Artikel 8 des Gesetzes zur Stärkung der Finanzgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVFinanzG) - (Drucksache 10/4465) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 682 01 - Erstattung von Fahrgeldausfällen - (Drucksache 10/4486) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben bei Kap. 11 11 Tit. 642 01 - Kosten der Kriegsopferfürsorge (ausgenommen Darlehen) auf Grund des Bundesversorgungsgesetzes sowie entsprechender Leistungen auf Grund des Häftlingshilfegesetzes, des Gesetzes über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten - (Drucksache 10/4487) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 1985 bei a) Kap. 10 02 Tit. 656 51 - Altershilfe für Landwirte - b) Kap. 10 02 Tit. 656 55 - Krankenversicherung der Landwirte - (Drucksache 10/4501) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum 14. Bericht der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/4463) zuständig: Ausschuß für Wirtschaft Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Entscheidung über die koordinierte Entwicklung von automatisierten Verwaltungsverfahren (C.D.-Projekt) (Drucksache 10/4464) zuständig: Finanzausschuß Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht zum Stand der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung sowie der Veränderungen im militärischen Kräfteverhältnis 1984 (Drucksache 10/1650) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung über die Europäische Stiftung (Drucksache 10/610) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Dritten Lomé-Abkommens (Drucksache 10/3120) 14122* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung über die Plenarsitzung der Nordatlantischen Versammlung am 20. Mai 1985 in Stuttgart (Drucksache 10/3611) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Ratifizierung der Beitrittsverträge mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3980) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit den ergänzenden Maßnahmen nach dem Fünften Strafrechtsreformgesetz (Strafrechtsreform-Ergänzungsgesetz) vom 28. August 1975 (Drucksachen 8/2445, 10/358 Nr. 56) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs — Allgemeiner Teil — über die Aufklärungs-, Beratungs- und Auskunftspflicht in allen Sozialleistungsbereichen, über den Zugang zu den Sozialleistungen sowie über die Eigenermittlungen der Leistungsträger (Drucksachen 8/2454, 10/358 Nr. 57) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen absieht: Vorschlag eines Beschlusses des Rates über einen Beitrag zu Lasten des Gesamthaushaltsplans der Gemeinschaften an die europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl — EG-Dok. Nr. 6375/83 — (Drucksache 10/92 Nr. 68) Geänderter Vorschlag für eine Richtlinie über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer und Unternehmen mit komplexer, insbesondere transnationaler Struktur — EG-Dok. Nr. 8256/83 — (Drucksache 10/376 Nr. 89) Entwurf einer Empfehlung des Rates zur Förderung positiver Maßnahmen für Frauen — KOM (84) 234 endg. — EG-Dok. Nr. 6780/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 20) Maßnahmen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit — KOM (84) 484 endg. — EG-Dok. Nr. 9248/84 — (Drucksache 10/2206 Nr. 16) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und der Verordnung (EWG) Nr. 574/72 über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 — KOM (84) 756 endg. — EG-Dok. Nr. 4475/85 — (Drucksache 10/2952 Nr. 20) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der technischen Anpassung der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit der Wanderarbeitnehmer in bezug auf Grönland — KOM (85) 28 endg. — EG-Dok. Nr. 4971/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 11) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2950/83 zur Anwendung des Beschlusses 83/516/EWG über die Aufgaben der Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf den Beitritt Spaniens und Portugals und Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 83/516/EWG über die Aufgaben des Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf den Beitritt Spaniens und Portugals — KOM (85) 579 endg. — Rats-Dok. Nr. 9901/85 — (Drucksache 10/4400 Nr. 18) Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage absieht: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1993/83 des Rates über die Durchführung eines Sonderprogramms zur Bekämpfung des Hungers in der Welt — EG-Dok. Nr. 8818/85 — (Drucksache 10/3957 Nr. 3) Der Vorsitzende des Rechtsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossenen Verträgen (Drucksachen 8/75, 10/358 Nr. 33) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für getrocknete Weintrauben der Tarifstelle 08.04 B I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 471 endg. — Rats-Dok. Nr. 9141/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für rote Rüben der Tarifstelle ex 07.01 G IV des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 472 endg. — Rats-Dok. Nr. 9084/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Jugoslawien (1986) — KOM (85) 448 endg. — RatsDok. Nr. 9082/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack der Tarifstelle 07.01 S des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1986) — KOM (85) 479 endg. — Rats.-Dok. Nr. 9085/85 — (Drucksache 10/4048 Nr. 9) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1484/85 hinsichtlich des Interventionspreises für Rohzucker für das Wirtschaftsjahr 1985/86 — KOM (85) 498 endg. — Rats-Dok. Nr. 8781/85 — (Drucksache 10/3957 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1785/81 über die gemeinsame Marktorganisation für Zucker — KOM (85) 433 endg. — EG-Dok. Nr. 8687/85 — (Drucksache 10/3827 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Grundregeln betreffend die Sondermaßnahmen für Sojabohnen — KOM (85) 412 endg. — Rats-Dok. Nr. 8323/85 — (Drucksache 10/3909 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1986) und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Aprikosenpülpe der Tarifstelle ex 20.06 B II c) 1 aa) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Tunesien (1986) — KOM (85) 394 endg. — Rats-Dok. Nr. 8515/85 — (Drucksache 10/3909 Nr. 5) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Dringliche Frage des Abgeordneten Kretkowski (SPD) (Drucksache 10/4531): Was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um bei der Ausschreibung vom 9. Dezember 1985 für einen Teilbauabschnitt der S-Bahn-Stammstrecke Köln mit einer voraussichtlichen Gesamtbausumme von 100 Millionen DM im Interesse einer wettbewerbsorientierten und mittelstandserhaltenden Ver- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 14123* gabepolitik darauf hinzuwirken, daß diese Ausschreibung, für die die Unterlagen ab 16. Dezember 1985 abgeholt werden können, unverzüglich ausgesetzt wird, um eine Überprüfung mit dem Ziel durchzuführen, wirtschaftlich sinnvolle Teillose zu bilden, bei denen auch mittelständische Firmen eine Auftragschance besitzen? Die Deutsche Bundesbahn hat die für den 16. Dezember 1985 vorgesehene Ausgabe der Angebotsunterlagen zurückgestellt und eine umfassende Überprüfung des Sachverhalts eingeleitet; sie wird anschließend den Bundesminister für Verkehr über das Ergebnis unverzüglich unterrichten. Die Bundesregierung wird auf den Vorstand der Deutschen Bundesbahn einwirken, aus Gründen der Förderung des Mittelstandes die Vergabebedingungen so zu gestalten, daß mittelständische Unternehmen zum Zuge kommen können.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Becker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir hier heute ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker beraten, so will ich zunächst einen besonderen Dank an jene Kolleginnen und Kollegen — insbesondere an unseren Kollegen Picard — aussprechen, die in der 7. Legislaturperiode konsequent darauf drängten, daß sich der Deutsche Bundestag stärker mit der Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik befaßte.
    Der Deutsche Bundestag beschloß danach eine Enquete über die Lage der Psychiatrie. Das Ergebnis wurde 1975 dem Hohen Hause zugeleitet. Dieser Sachverständigenbericht stellte damals fest, daß die Versorgung psychisch Kranker in der Bundesrepublik dringend verbesserungsbedürftig war. Vier Prinzipien wurden damals herausgestellt: die gemeindenahe Versorgung, die Gleichstellung von psychisch und somatisch Kranken, die bedarfsgerechte und umfassende Versorgung, die Koordination aller Versorgungsdienste.
    Nach eingehender Erörterung und Abstimmung mit den Ländern und den Fachverbänden hat die Bundesregierung 1979 eine Stellungnahme zu diesem Sachverständigenbericht abgegeben.
    Seit der Vorlage der Psychiatrie-Enquete ist ein Jahrzehnt vergangen. Vieles hat sich wohl in der Versorgung der psychisch Kranken auch verbessert, wenn auch noch viel zu tun bleibt. So hat sich die Zahl der niedergelassenen Nervenärzte und Psychiater seitdem fast verdoppelt. In der kassenärztlichen ambulanten Versorgung sind inzwischen 2 300 Nervenärzte und 1 400 nichtärztliche Therapeuten und Diplompsychologen an einer tiefenpsychologisch fundierten und auch analytischen Behandlung beteiligt. Seit 1980 ist bei den verschiedenen Kassenarten auch die sogenannte Verhaltenstherapie in die Kassenleistungen mit einbezogen. Die Menschen und Institutionen in unserem Lande wurden aufgeschlossener für die Sorgen und Nöte der psychisch Kranken und ihrer Familien. Viele Personen arbeiten heute von Berufs wegen, aber auch aus Berufung mit, um diesen Kranken und ihren Familien zu helfen, daß sie mit ihrem Schicksal besser fertig werden. Auch dafür wollen wir all diesen Ärzten, Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, Sozialarbeitern, Helferinnen und Helfern danken.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Bundesregierung hat zwar keine Zuständigkeit, durch ein besonderes Gesetz die psychiatrische Versorgung der Bevölkerung bundeseinheitlich umfassend zu regeln. Dies sollten sich die GRÜNEN merken — die nicht mehr im Saale sind —, da sie in ihrem Entschließungsantrag ein umfassendes Gesetz verlangen. Die Bundesregierung hat sich aber damals bereit erklärt, im Rahmen ihrer Zuständigkeit zusätzliche Finanzmittel für neue Modelle in der Psychiatrie bereitzustellen. Seinerzeit wurde bei dem Bundesminister für Familie, Jugend und Gesundheit ein Modellverbund „Ambulante psychiatrische und psychotherapeutisch-psychosomatische Versorgung" eingerichtet, der jetzt in die zweite Phase läuft.
    Neben diesem Projekt des Modellverbundes Psychiatrie hat die Bundesregierung 1980 ein großes Programm zur Reform der Versorgung psychisch Kranker mit einem Finanzvolumen von ca. 250 Millionen DM über sechs Jahre hinweg begonnen. Dieses Programm folgte den Vorstellungen der Sachverständigenkommission. Damit sollten, netz-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 14111
    Dr. Becker (Frankfurt)

    artig miteinander verflochten, stationäre, teilstationäre, ambulante und komplementäre Einrichtungen und Dienste in Einzelregionen sowie ergänzende Maßnahmen im Krankenhausbereich und im Bereich der beruflichen Rehabilitation gefördert werden. Das Ziel war, wissenschaftlich abgesicherte Praxiserfahrungen für gesetzgeberische Maßnahmen des Bundes zu gewinnen.
    Schon bei der Einrichtung dieses Modellprogramms waren die einzelnen Länder darauf hingewiesen worden, daß sie gegebenenfalls für die Anschlußfinanzierung Sorge tragen müßten. Dieses Modellprogramm wird Ende 1985 auslaufen. Der wissenschaftliche Auswertungsbericht ist für Oktober 1986 vorgesehen. Auf seiner Basis sollen dann gemeinsam mit der Beraterkommission Empfehlungen erarbeitet werden, aus denen dann Konsequenzen für die weitere Anwendung und Entwicklung, für die Finanzierung, für die Kostenträgerschaft und eventuell auch für Gesetze zu ziehen sind. Diese Empfehlungen sind nach dem bisherigen Zeitplan für Mitte 1987 vorgesehen.
    Jedoch war schon während der Modellaufzeit eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe 1984 in einer Zwischenbilanz zu der Feststellung gekommen, daß sich eine ganze Reihe von Einrichtungen im ambulant-komplementären Bereich bewährt haben. Dies gilt insbesondere für die Tageskliniken und die Institutsambulanzen, aber auch für Rehabilitationseinrichtungen für psychich Kranke, für sogenannte Übergangseinrichtungen und für Werkstätten für Behinderte.
    Für die beiden letztgenannten Einrichtungen dürfen wir davon ausgehen, daß in Bälde Lösungen bereitstehen, die Schritte des Gesetzgebers zur Zeit nicht notwendig machen. So hat auf Initiative der Bundesregierung der Kosten- und Finanzierungsausschuß des Modellprogramms Psychiatrie ein Konzept für die Rehabilitation psychisch Kranker und Behinderter erarbeitet, die einer stationären Behandlung nicht mehr bedürfen, aber noch nicht in der Lage sind, mit ambulanter Hilfe allein auszukommen. Der Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Rehabilitation begrüßte dieses Konzept und beauftragte eine Arbeitsgruppe, die noch offenen Fragen zügig zu regeln. Für die Übergangseinrichtungen für psychisch Kranke und Behinderte wurde dann ein fachliches Anforderungsprofil entwickelt. Damit sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen, daß die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation eine Empfehlungsvereinbarung verabschieden und damit die Finanzierung der Leistungen dieser Einrichtungen sicherstellen kann. Hiermit ist im Frühjahr 1986 zu rechnen.
    Auch für die Werkstätten für psychisch Behinderte will die Bundesanstalt für Arbeit auf der Grundlage des geltenden Rechts und der Werkstättenverordnung sicherstellen, daß durch ein flexibleres Anerkennungsverfahren und eine Anpassung des Mindestplatzangebots auch den Belangen der psychisch Behinderten bei der beruflichen Eingliederung besser als bisher Rechnung getragen werden kann.
    Am 7. November 1985 fand im Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Verbesserung der Versorgung psychisch Kranker statt. Auf Grund der Ergebnisse dieser Anhörung ist die CDU/CSU-Bundestagsfraktion der Ansicht, daß, bevor die abschließenden bewertenden Ergebnisse des Modellprogramms vorliegen, jetzt nur die Tageskliniken und die Institutsambulanzen gesetzlich abgesichert werden sollten. Für diese muß eine dauerhafte finanzielle Grundlage geschaffen werden.
    Bezüglich der anderen ambulanten Einrichtungen, der komplementären Versorgungseinrichtungen — wie therapeutische Wohngemeinschaften oder sozialpsychiatrische ambulante Dienste —, sind wir der Ansicht, daß zunächst die endgültigen Bewertungen abgewartet werden sollten. Denn wir müssen sicher sein, daß knappes Geld in eine Richtung gelenkt wird, die die Wirkung hat, die wir alle beabsichtigen. Wir müssen auch sicher sein, daß die Kostenbelastungen systemgerecht verteilt werden, da hier neben die pflegerische Versorgung — dafür wäre die Krankenversicherung zuständig — auch die fürsorgerische Betreuung tritt; dafür wären aber die Gemeinden und die Länder zuständig.
    Zur Verbesserung der teilstationären Krankenhauspflege hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion jetzt vorgeschlagen, die 1981 auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses in die Reichsversicherungsordnung aufgenommene Einschränkung zu beseitigen. Diese hatte die teilstationäre Krankenhauspflege im psychiatrischen Bereich nur zugelassen, wenn ihr eine vollstationäre Behandlung vorausgegangen war.
    Inzwischen hat sich herausgestellt, daß durch die teilstationäre Krankenhauspflege die Verweildauer in vollstationären Behandlungen erheblich abgekürzt werden konnte. Weiterhin zeigte sich, daß durch eine teilstationäre Krankenhausbehandlung eine vollstationäre Behandlung oft vermieden werden konnte. Beides hat dazu geführt, daß in solchen psychiatrischen Krankenhausabteilungen zahlreiche Betten abgebaut werden konnten.
    Bei einzelnen Verbänden gab es Unklarheit darüber, ob hier eine neue Dimension in der Krankenhausbehandlung zu Lasten der ambulanten Versorgung begonnen würde. Dazu ist festzustellen, daß bereits im Krankenhausgesetz von 1972 bezüglich der Krankenhauspflege die vollstationäre und die damals halbstationär genannte Behandlung festgeschrieben wurden. Wir sehen in diesem Instrument eine besonders wirkungsvolle Maßnahme, die vor allem den Kranken zugute kommt, sie vor unnötigen Krankenhausaufenthalten bewahrt und die bessere Integration in den häuslichen und familiären Lebensraum fördert und darüber hinaus auch noch Kosten im Gesundheitswesen einsparen hilft. Wir gehen davon aus, daß es mit Hilfe der teilstationären Behandlung gelingt, weitere unnötige Krankenhausbetten abzubauen.
    Die psychiatrischen Institutsambulanzen haben eine besondere Versorgungsfunktion. Sie stellen keine Konkurrenz zu den ambulanten niedergelas-
    14112 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985
    Dr. Becker (Frankfurt)

    senen Nervenärzten dar, denn hier werden solche Patienten versorgt, die wegen der Schwere und der Dauer ihrer Erkrankungen für die Behandlung durch die niedergelassenen Nervenärzte nicht in Betracht kommen oder im Einzelfall wegen zu großer Entfernung zu dem nächsten niedergelassenen Arzt auf die Behandlung in den Institutsambulanzen angewiesen sind. Hier erhalten sie neben der ärztlichen Behandlung auch Therapieleistungen von nichtärztlichen Berufsgruppen, wie DiplomPsychologen, Sozialarbeitern und pflegerischen Fachkräften.
    In dem Modellprogramm haben sich die Einrichtungen sehr gut bewährt. Auch hier konnten sehr oft eine vorzeitige Entlassung aus vollstationärer Behandlung erreicht und eine Einweisung in die stationäre Behandlung vermieden werden. In dem Modellprogramm waren die Therapieleistungen dieser Einrichtungen mit einem Finanzvolumen von zirka 250 000 DM bis 300 000 DM im Jahr knapp ausreichend ausgestattet. Zur Zeit gibt es etwa 60 solcher Institutsambulanzen. Es werden wohl einige dazukommen, so daß der angesprochene Kostenrahmen von 30 Millionen DM gerechtfertigt erscheint. Dabei sind die möglichen Kosteneinsparungen durch Verhinderung stationärer Behandlung noch nicht einmal gegengerechnet.
    Wenn z. B. nur 1 % an Krankenhausaufnahmen durch diese Institutsambulanzen vermieden wird oder bei zusätzlichen 2 % die stationäre Behandlung durch die Nachsorge verkürzt werden kann, dann sind die erwarteten Kosten bereits ausgeglichen. Die Zahlen zeigen, daß die in einzelnen Standespresseorganen — auch von der Krankenkassenseite — kolportierten Kosten wohl massiv überhöht sind.
    Da jetzt eine gesetzliche Verpflichtung für solche Verträge geschaffen wird, gehen wir davon aus, daß diese Verträge bei gutem Willen aller Seiten auch zügig vorankommen — zum Wohle der betroffenen Patienten. Sollten aber Schwierigkeiten entstehen, werden wir die Frage der Einrichtung von Schiedsstellen zu prüfen haben.
    Die Anhörung der Sachverständigen hat gezeigt, daß eine Einbeziehung von Sozialarbeitern in die ambulante psychiatrische Versorgung schon heute möglich ist. Hierbei kann z. B. ein Modell der Koordinierung zwischen der Tätigkeit der niedergelassenen Nervenärzte einerseits und der Tätigkeit von Sozialarbeitern in der häuslichen Krankenpflege andererseits besser genutzt werden. Das geltende Recht, der § 185 der RVO, läßt dies schon jetzt durchaus zu.
    Seit einem Jahr laufen zwischen Bund und Ländern Verhandlungen, die sichergestellt haben, daß die Anschlußfinanzierung der jetzt bestehenden weiteren Modelleinrichtungen nach Ablauf des Programms erfolgen kann. Anderslautende Presseberichte entsprechen nicht den Tatsachen.
    Meine Damen und Herren, nach Vorlage der Modellprogrammergebnisse im kommenden Jahr und nach Bewertung durch die Sachverständigenkommission werden wir sehen, ob, wo und wie weitere gesetzliche Maßnahmen notwendig werden. Daher lehnen wir den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD als verfrüht, da noch nicht fundiert, ab und stellen unseren Entwurf zur Abstimmung.
    Es ist unser erklärtes Ziel, auch in Zukunft die Lage der psychisch Kranken durch die richtigen und wirksamen Maßnahmen zu verbessern; keineswegs aber mit Vorschlägen, wie sie in dem Entschließungsantrag der GRÜNEN enthalten sind, die ihn anscheinend gar nicht vertreten wollen, da sie nicht im Saale sind.

    (Frau Dr. Adam-Schwaetzer [FDP]: Die sind wohl in Wackersdorf!)

    — Dies sollte vorkommen. — Es ist so, daß dort die Abschaffung der psychiatrischen Krankenhäuser verlangt wird. Man scheint das italienische Desaster noch nicht zur Kenntnis genommen zu haben. Weiter werden die weitgehende Abschaffung von medikamentöser Behandlung sowie die Neuneinrichtung — wie könnte es anders sein — einer neuen oberaufsichtlichen Körperschaft, eines sogenannten regionalen Instituts für seelische Gesundheit, gefordert. Meine Damen und Herren, dies sind sicher keine Maßnahmen, mit denen man die Lage psychisch Kranker eingehend verbessern kann. Demgegenüber begrüßen wir aber die Haltung unserer Kolleginnen und Kollegen der SPD, die unserem Antrag zustimmen wollen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, da ich wohl der letzte Redner unserer Fraktion in diesem Jahr hier im Hohen Hause bin, gestatten Sie mir, Herr Präsident, der Bundesregierung und allen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause, aber auch den Menschen in unserem Lande ein gesegnetes Weihnachtsfest, alles Gute und ein erfolgreiches, gesundes und gutes neues Jahr zu wünschen.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Schreiner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ottmar Schreiner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines der bedrückendsten und beschämendsten Ereignisse meiner bisherigen politischen Arbeit erfuhr ich vor einiger Zeit anläßlich eines Besuches in einer Nervenklinik: Junge Menschen, um die 16 Jahre alt, lagen angekettet in ihren Betten. Einzig zur Nahrungsaufnahme wurden die Ketten gelöst. Auf mein Befragen hin erklärte mir die Krankenhausleitung, daß eine humane Behandlung möglich wäre. Die Ketten wären durchaus durch persönliche Betreuung der Kranken zu ersetzen, doch leider seien die finanziellen Mittel nicht vorhanden.
    Neben den unmittelbar betroffenen Jugendlichen litten die Ärzte und das Pflegepersonal selbst wohl am meisten an dieser unwürdigen Situation.

    (Magin [CDU/CSU]: Wo war denn das, Herr Schreiner? — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985 14113
    Schreiner
    — Das war vor drei Jahren in der Landesnervenklinik im Saarland.

    (Kolb [CDU/CSU]: Herr Schreiner, Sie sagten „vor kurzem"!)

    — Ich habe gesagt: „vor einiger Zeit". Also, das war vor drei Jahren, und ich denke, daß Sie diese Erfahrungen ebenfalls machen würden, wenn Sie sich der Mühe unterziehen würden, entsprechende Einrichtungen zu besuchen.

    (Magin [CDU/CSU]: Wir unterziehen uns dieser Mühe jährlich!)

    In Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes heißt es:
    Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
    Von Mangoldt-Klein-Starck schreiben dazu in ihrem Kommentar zum Grundgesetz — ich zitiere

    (Zurufe von der CDU/CSU)

    — es wäre der Problemlage wirklich angemessener, wenn Sie endlich ein kleines bißchen ruhiger wären, meine Kollegen —:
    Die Grundlage für die besondere Würde jedes Menschen ist nach dem Alten und Neuen Testament der Umstand, daß der Mensch als Ebenbild Gottes geschaffen ist. Daraus erwächst ihm auf Erden ein unverfügbarer Eigenwert, weshalb der Mensch nie zum bloßen Objekt oder Instrument gemacht werden darf.
    Regina Oehler beschreibt in einem Bericht mit der Überschrift „Irre menschlich" in der Wochenzeitung „Die Zeit" vom 1. November dieses Jahres die bundesdeutsche Wirklichkeit angesichts der Anforderungen unseres Grundgesetzes:
    In der Bundesrepublik freilich werden — trotz mancher Verbesserungen — psychisch kranke Menschen immer noch zum großen Teil in abseits gelegenen psychiatrischen Fachkrankenhäusern aus dem vorigen Jahrhundert behandelt. Noch heute gibt es dort Abteilungen, in denen Langzeitpatienten unter menschenunwürdigen Bedingungen ihr Leben verdämmern.
    Nachdenkenswert ist sicherlich auch, daß die dumpfe Langzeitkasernierung vieler psychisch Kranker hierzulande nicht einmal in Frage gestellt wurde, während sich schon in den 50er und 60er Jahren in vielen anderen Ländern, in den Vereinigten Staaten, in Frankreich, in Italien, in Großbritannien, um nur einige zu nennen, eine gemeindenahe psychiatrische Versorgung herauszubilden begann. Tragender Gedanke war dabei die Erkenntnis, daß das Entstehen und die Entwicklung psychischer Schädigungen ganz erheblich von psychosozialen Faktoren bestimmt werden. Mit anderen Worten: Je besser die Lebensumwelt des Kranken, um so größer ist die Aussicht auf einen erfolgreichen Behandlungsverlauf.
    Dieses Wissen führte in diesen Ländern zu einer grundlegenden Neugestaltung der Behandlung: Nachsorgeeinrichtungen, Ambulanzen und Tageskliniken kümmerten sich möglichst noch am Wohn- und Arbeitsort um die entlassenen Patienten. Arbeit, Freizeit und Wohnen wurden so organisiert, daß der Lebenskreis des Patienten eine wirkliche Hilfe zu selbständigem Leben darstellte.
    In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung am 7. November dieses Jahres äußerte denn auch der nordrhein-westfälische Psychiatrieprofessor Dr. Dr. Dörner folgerichtig, es komme darauf an, jedem einzelnen Kranken „eine eigene kleine Lebenswelt" zu geben. Die körperliche Pflege sei zu ergänzen durch die Pflege der Kontakte, „das Herstellen von Beziehungen, die ein Mensch braucht, um im Umgang mit anderen Menschen zurechtzukommen".
    Diesem obersten Ziel diente denn auch das „Modellprogramm Psychiatrie" der Bundesregierung aus dem Jahr 1980, das im Anschluß an den Bericht einer vom Bundestag eingesetzten Psychiatrie-Enquete-Kommission entwickelt wurde. Die Sachverständigen der damaligen Enquete-Kommission waren in ihrem Schlußbericht zu einem geradezu vernichtenden Urteil gekommen: „Die Versorgung psychisch Kranker und Behinderter in der Bundesrepublik ist dringend verbesserungsbedürftig."
    Kernelemente einer neuen Konzeption der Versorgung sollten sein: Die diskriminierende Ungleichbehandlung von körperlich und psychisch Kranken soll beendet werden; psychisch Kranke sollen gemeindenah versorgt werden; für alle psychisch Kranken ist eine umfassende, auf die Bedürfnisse abgestimmte Versorgung zu entwickeln; die Versorgungsdienste einer Region sollen koordiniert werden.
    Das „Modellprogramm Psychiatrie" der damaligen Bundesregierung verarbeitete die grundlegende Kritik der Enquete-Kommission und formulierte, Aufgabe des Programmes sei es, herauszuarbeiten,
    wie durch die nahtlos ineinandergreifende Versorgung psychisch Kranker und Behinderter durch ambulante Behandlung, Tageskliniken, sozialpsychiatrische Dienste, Übergangswohnheime, beschützende Wohngruppen, Patientenklubs und Werkstätten etc. der Aufenthalt in psychiatrischen Fachkrankenhäusern vermieden oder zeitlich begrenzt werden kann.
    Das Modellprogramm hat sich nach Auffassung aller Experten uneingeschränkt bewährt. Die Bundesfinanzierung endet mit dem Ablauf dieses Jahres.
    Wir Sozialdemokraten haben, um nicht alles zu gefährden, was in mühseliger Kleinarbeit entwikkelt wurde, einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dessen Hilfe die Leidensgeschichte vieler psychisch Kranker zwar nicht ganz beendet werden, aber doch erheblich gemildert werden kann. Psychisch Kranke werden mit körperlich Kranken gleichgestellt. Eindeutige sozialversicherungsrechtliche Grundlagen schaffen die notwendige materielle Absicherung. Vorhandenes und Bewährtes sollen damit auf Dauer Bestand haben.
    14114 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 185. Sitzung. Bonn, Freitag, den 13. Dezember 1985
    Schreiner
    Die Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion sowie die gleichlautende Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen im Bundesrat haben immerhin bewirkt, daß sich angesichts der überzeugenden Argumente, die ja auch in der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung von den Experten bestätigt wurden, die Koalitionsfraktionen ihrerseits genötigt sahen, nunmehr selbst gewissermaßen in allerletzter Minute einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen. Der Gesetzentwurf von CDU/ CSU und FDP wird allerdings den wirklichen Bedürfnissen der Betroffenen nur in wenigen Ansätzen gerecht. Er verbessert die Leistungsfähigkeit der Institutsambulanzen und erweitert die Versorgungsmöglichkeiten in Tageskliniken. Die „Süddeutsche Zeitung" beschreibt in einem kritischen Artikel vom 11. Dezember dieses Jahres den Koalitionsentwurf als „Schmalspurgesetz": Die psychisch Kranken blieben weiter im Abseits.
    Der SPD-Gesetzentwurf geht erheblich weiter und nimmt all jene Erfahrungen aus dem „Modellprogramm Psychiatrie" in eine einheitliche gesetzliche Regelung auf, die sich nach Auffassung der Psychiatrieexperten jetzt schon bewährt haben: erstens die Erweiterung des Leistungskatalogs, in dem Behandlungen mit Unterkunft und Verpflegung in Übergangseinrichtungen für psychisch Kranke als Regelleistung festgelegt sind; zweitens die Zurechnung von vom herkömmlichen Bild somatisch orientierter Krankenpflege abweichenden Leistungen sozialpsychiatrischer Krankenpflege zu der häuslichen Krankenpflege; drittens das Erbringen von Leistungen der häuslichen Krankenpflege für die Gruppe der psychisch Kranken auch dann schon, wenn sie zur Sicherung der ärztlichen Behandlung erforderlich ist; viertens die Gewährung von Haushaltshilfe neben der häuslichen sozialpsychiatrischen Krankenpflege.
    Sollte unser SPD-Gesetzentwurf hier ohne Mehrheit bleiben, was leider zu befürchten ist, so werden wir Ihrem Vorschlag, wenn auch schweren Herzens, zustimmen.
    Ihr Entwurf ist ein Minimaleinstieg für eine dauerhafte Reform. Wir geben die Hoffnung nicht auf, daß im Lauf des nächsten Jahres, wenn die förmlichen Einzelauswertungen des Modellprogramms vorliegen, eine umfassende Reform gelingt. Unser Leitgedanke als Sozialdemokraten ist und bleibt: Die Humanität einer Gesellschaft mißt sich daran, wie sie ihre schwächsten Glieder behandelt.

    (Beifall bei der SPD)

    Liebe Kolleginnen und Kollegen, laßt uns einmal überlegen, wie der Diskussionsstand im Deutschen Bundestag wäre, wenn im engsten Familienkreis jedes Bundestagsabgeordneten ein psychisch Kranker wäre! Laßt uns darüber nachdenken, ob dies die Intensität unserer Beschäftigung mit diesem überaus schwierigen Problem verstärken würde.
    Und lassen Sie mich den Kollegen Becker, da er an die Bevölkerung herzliche Weihnachtsgrüße gerichtet hat, vielleicht in einem Punkt, den ich besonders betone, ergänzen: Ich möchte als der Redner der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion zu diesem Thema kurz vor dem Weihnachtsfest allen psychisch Kranken in unserem Land ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein vielleicht in mancherlei Hinsicht erträglicheres neues Jahr wünschen.
    Herzlichen Dank.

    (Beifall bei der SPD)