Rede:
ID1018431400

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 7
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. die: 1
    5. Abgeordnete: 1
    6. Frau: 1
    7. Matthäus-Maier.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 13963 A Wahl des Abg. Dr. Pfennig als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Hackel . . 13963 B Erweiterung der Tagesordnung 13963 B, 14032 B Absetzung der Punkte 4, 8 und 11 von der Tagesordnung 13963D, 14032 B Begrüßung einer Delegation des italienischen Senats 14032 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Klarstellung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13964A, 13990A Frau Fuchs (Köln) SPD 13970 B Müller (Remscheid) CDU/CSU 13973 C Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 13976A, 13992A Cronenberg (Arnsberg) FDP 13978 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 13980 D Rappe (Hildesheim) SPD 13984A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 13987 D Dr. Schmude SPD 13988 C Porzner SPD (zur GO) 13992 B Namentliche Abstimmungen . . 13992 D, 13994C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerbereinigungsgesetzes 1986 — Drucksachen aus 10/1636, aus 10/3426, 10/3663, 10/4119, 10/4297, 10/3295, 10/3296, 10/304, 10/4235 — Zweite Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 10/4498, 10/4513 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4541 — Schulhoff CDU/CSU 13996 B Schlatter SPD 13999 D Gattermann FDP 14002 A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 14004 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 14005 D Poß SPD 14008 D Dr. Mertens (Bottrop) SPD 14010 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE (zur GO) 14011 B Esters SPD (zur GO) 14011 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Raumordnungsbericht 1982 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Programmatische Schwerpunkte der Raumordnung — Drucksachen 10/210, 10/3146, 10/4012 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14032 C Lohmann (Witten) SPD 14035 B Pesch CDU/CSU 14037 A Frau Dr. Segall FDP 14039 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts — Drucksache 10/1232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4512 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 14040 C Bernrath SPD 14041 C Clemens CDU/CSU 14042 A Dr. Hirsch FDP 14042 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften — Drucksache 10/2888 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4514 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4543 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14043 D Frau Matthäus-Maier SPD 14046 A Kleinert (Hannover) FDP 14048 C Frau Dann GRÜNE 14051 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 14052 C Dr. Emmerlich SPD 14054 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 14057 A Stiegler SPD 14059 D Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 14062 D, 14065 C Buschbom CDU/CSU 14063 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14064 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2832 — Rusche GRÜNE 14065 D Eylmann CDU/CSU 14068 B Dr. Emmerlich SPD 14070 A Baum FDP 14071 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des erworbenen ImmunMangel-Syndroms (AIDS) — Drucksache 10/4071 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Maßnahmen gegen AIDS — Drucksache 10/4516 — 14073 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer — Drucksache 10/3760 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4450 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4542 — Frau Steinhauer SPD 14073 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 14074 C Gattermann FDP 14075 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 14075 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes — Drucksache 10/3515 — Repnik CDU/CSU 14076 D Toetemeyer SPD 14077 C Dr. Rumpf FDP 14078A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 14078 C Beratung der Sammelübersichten 121 bis 124 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 10/4470, 10/4471, 10/4544, 10/4545 — 14079 D Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1983) — Drucksache 10/4367 — 14080 A Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Flurstücks Nr. 1199/9 (Teilfläche des „AlabamaDepots") in München an die Firma BMW AG — Drucksache 10/4134 — 14080 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3810, 10/4277 — . . . 14080 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/4023, 10/4280 — . . . 14080 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4534 — 14080 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4530 — 14080 D Fragestunde — Drucksache 10/4496 vom 6. Dezember 1985 — Aussage des polnischen Staatspräsidenten General Jaruzelski über die Erfüllung der Vereinbarungen zur Familienzusammenführung MdlAnfr 20 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 14014A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14014 B Beurteilung der Fusion von Daimler-Benz mit AEG und der Beteiligung von BMW an Messerschmitt-Bölkow-Blohm; gesetzliche Regelung von Fusionen in der Großindustrie MdlAnfr 43, 44 06.12.85 Drs 10/4496 Roth SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14014 D ZusFr Roth SPD 14015A ZusFr Dr. Jens SPD 14015 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14015C ZusFr Schily GRÜNE 14015 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14016 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14016 C Übernahme der Flick-Gruppe durch ein Bankenkonsortium statt durch die Deutsche Bank; Verhinderung einer weiteren Konzentration in der Wirtschaft MdlAnfr 45, 46 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14016 D ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . . 14016 D ZusFr Dr. Sperling SPD 14017A ZusFr Roth SPD 14017 B ZusFr Schily GRÜNE 14017 B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14017 C ZusFr Dr. Jens SPD 14017 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14017 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14017 D ZusFr Dr. Struck SPD 14018A ZusFr Oostergetelo SPD 14018A ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14018 B ZusFr Poß SPD 14018 B ZusFr Grünbeck FDP 14018 C Unterlaufen der Marktwirtschaft durch einzelne Ministerpräsidenten MdlAnfr 47, 56 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14020 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14020 B ZusFr Poß SPD 14020 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 ZusFr Dr. Jens SPD 14021 A ZusFr Roth SPD 14021 B ZusFr Schily GRÜNE 14021 B ZusFr Grünbeck FDP 14021 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14021 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14021 D Fusionsverbot für Großunternehmen; Verhinderung des Unterlaufens der Fusionskontrolle MdlAnfr 48, 49 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14022 A ZusFr Dr. Jens SPD 14022 A ZusFr Grünbeck FDP 14022 B ZusFr Roth SPD 14022 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14022 D Reduzierung des Einflusses der Banken auf Investitionsplanungen durch Begrenzung der Unternehmensbeteiligungen und Aufsichtsratsmandate pro Branche MdlAnfr 50, 51 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Mitzscherling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14023 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14023 D Einschränkung der Kapitalbeteiligung einer Bank an einem Unternehmen MdlAnfr 53, 54 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14024 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14024 C ZusFr Roth SPD 14024 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 14025 A ZusFr Dr. Jens SPD 14025 A Unterrichtung der Bundesregierung über den geplanten Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 55 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14025 B ZusFr Dr. Spöri SPD 14025 B ZusFr Dr. Struck SPD 14025 C ZusFr Schily GRÜNE 14025 D ZusFr Dr. Penner SPD 14025 D ZusFr Roth SPD 14026A ZusFr Dr. Sperling SPD 14026 A Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes bei Wiederanlage des Erlöses aus dem Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 57, 58 06.12.85 Drs 10/4496 Schily GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMWi 14026 B ZusFr Schily GRÜNE 14026 C ZusFr Dr. Spöri SPD 14026 D ZusFr Dr. Struck SPD 14027 A ZusFr Dr. Penner SPD 14027 A ZusFr Dr. Sperling SPD 14027 B Künftige Ausgestaltung des Welt-TextilAbkommens; Berücksichtigung der Vorschläge der Gewerkschaft Textil-Bekleidung und der Textil- und Bekleidungsindustrie MdlAnfr 39, 40 06.12.85 Drs 10/4496 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14028 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14028 D ZusFr Oostergetelo SPD 14029 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14030 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 14030 C Stellungnahme der Bundesregierung zu den Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Mittelverwendung durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger; sparsamere Mittelverwendung MdlAnfr 62, 63 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 14031 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 14031 C Nächste Sitzung 14081 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14083* A Anlage 2 Genehmigung des Exports eines Leopard-Panzers zu Vorführzwecken nach Thailand MdlAnfr 41, 42 06.12.85 Drs 10/4496 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 V Anlage 3 Aufgaben einer Landesregierung, hier: Schaffung eines Rüstungskonzerns bzw. eines staatlichen Bankinstituts MdlAnfr 52 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Martiny-Glotz SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* D Anlage 4 Einfuhrstopp für Holz zu Dumpingpreisen aus Ostblockländern, insbesondere aus der DDR und der CSSR MdlAnfr 59, 60 06.12.85 Drs 10/4496 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* B Anlage 5 Verhinderung des Holzimports, insbesondere aus Ostblockstaaten MdlAnfr 61 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* C Anlage 6 Informationskampagne über die haftungsrechtlichen Probleme bei Kfz-Unfällen, die durch unsachgemäße Reparaturen verursacht worden sind MdlAnfr 64 06.12.85 Drs 10/4496 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085*A Anlage 7 Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz seit 1983 für mittelbar von Streiks betroffene Arbeitnehmer und für Kurzarbeit MdlAnfr 65 06.12.85 Drs 10/4496 Zander SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085* B Anlage 8 Erweiterung der Tiefstfluggebiete, insbesondere in Baden-Württemberg MdlAnfr 66, 67 06.12.85 Drs 10/4496 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* C Anlage 9 Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs ins Bildungssystem bei Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes MdlAnfr 68 06.12.85 Drs 10/4496 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* D Anlage 10 Ermöglichung der Unterbrechung des Grundwehrdienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung MdlAnfr 69 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14086*A Anlage 11 Ermöglichung der Unterbrechung des Zivildienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung entsprechend der Regelung für Wehrdienstleistende MdlAnfr 70 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 12 Vornahme des LAV/HTLV-III-Antikörpertests an ausländischen Praktikanten ohne deren Wissen MdlAnfr 71 06.12.85 Drs 10/4496 Rusche GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 13 Auswirkung der Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88, insbesondere für Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 72, 73 06.12.85 Drs 10/4496 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* D VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Anlage 14 Aufwertung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt) im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung MdlAnfr 74, 75 06.12.85 Drs 10/4496 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* B Anlage 15 Verbesserung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt); Investitionsaufwendungen MdlAnfr 76, 77 06.12.85 Drs 10/4496 Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* C Anlage 16 Ausmaß der Schäden an Straßenbauwerken durch die Verwendung von Streusalz im Winter; Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps MdlAnfr 78, 79 06.12.85 Drs 10/4496 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088*A Anlage 17 Prüfung der Entscheidungen des Bundesbahnvorstands zur Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Weiden MdlAnfr 80 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088* C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13963 184. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1985 Beginn: 9.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 182. Sitzung, Seite VI und Seite 13918*: Bei den Anlagen 29, 30 und 31 ist statt „Frau Karwatzki" „Würzbach" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 13. 12. Bastian 13. 12. Bueb 13. 12. Büchner (Speyer) * 13. 12. Dr. Corterier 13. 12. Dr. Daniels 12. 12. Egert 13. 12. Dr. Enders * 13. 12. Genscher 13. 12. Gerstl (Passau) * 13. 12. Glos 13. 12. Dr. Glotz 13. 12. Dr. Götz 13. 12. Handlos 13. 12. Hauser (Krefeld) 12. 12. Heimann 12. 12. Junghans 13. 12. Frau Kelly 13. 12. Kolbow 13. 12. Dr. Kreile 13. 12. Lenzer * 13. 12. Frau Dr. Lepsius 13. 12. Link (Diepholz) 12. 12. Mann 13. 12. Dr. Müller * 12. 12. Müller (Schweinfurt) 12. 12. Nagel 13. 12. Frau Pack 13. 12. Frau Roitzsch (Quickborn) 12. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 12. Schröder (Hannover) 13. 12. Schulte (Menden) 13. 12. Senfft 12. 12. Dr. Solms 13. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *12. 12. Suhr 12. 12. Vogel (München) 13. 12. Volmer 13. 12. Frau Wagner 13. 12. Werner (Westerland) 13. 12. Frau Dr. Wex 13. 12. Wieczorek (Duisburg) 12. 12. Frau Zeitler 13. 12. Zierer * 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 41 und 42): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Export eines Panzers vom Typ Leo II zu Vorführungszwecken nach Thailand genehmigt? Anlagen zum Stenographischen Bericht In welcher Weise und mit welchem Ziel hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vorführung mit dem Unternehmen Krauss-Maffei zusammengearbeitet? Zu Frage 41: Thailand gehört zum Verbund der ASEAN-Staaten. Über Art und Ausmaß unserer Rüstungsbeziehungen zu diesen Ländern hat sich die Bundesregierung bereits am 12. Juli 1984 ausführlich in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage geäußert (Drucksache 10/1737). Danach entscheidet die Bundesregierung über Genehmigungsanträge in diese Länder nach den Rüstungsexportpolitischen Grundsätzen von 1982. Maßgebend sind dabei u. a. die „außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen". Bei der Entscheidung im Einzelfall spielt das Interesse der Bundesregierung und ihrer Partner im NATO-Bündnis an der inneren Stabilität und an der Verteidigungsfähigkeit der ASEAN-Staaten eine besondere Rolle. Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat der Firma Krauss-Maffei Mitte 1985 einen Kampfpanzer LEOPARD 1 - also nicht Leo 2 - mietweise zur Verfügung gestellt, um der Firma die Vorführung eines solchen Fahrzeuges in Thailand zu ermöglichen. KraussMaffei besitzt keinen eigenen KPz LEOPARD 1. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 52): Teilt die Bundesregierung die öffentliche Kritik, daß es nicht zu den Aufgaben einer Landesregierung gehört, einen Rüstungskonzern zu schmieden bzw. ein starkes staatliches Bankinstitut zu schaffen? Die Bundesregierung hat ihr marktwirtschaftliches Konzept zuletzt ausführlich in den Jahreswirtschaftsberichten 1984 und 1985 dargelegt. Danach müssen - ich zitiere - „marktwirtschaftliche Prinzipien und Steuermechanismen in allen Teilbereichen der Wirtschaftspolitik wieder mehr Geltung erhalten. Nur so wird es gelingen, die guten Chancen, die dynamischer Wettbewerb für mehr Beschäftigung, höheren Wohlstand, stabile Preise und eine effiziente Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben bietet, umfassend zu nutzen" (JWB 1985, Ziff. 51). „In einer Wettbewerbswirtschaft sind Forschung, Entwicklung und Innovation originäre Aufgaben der Unternehmen. Staatliche Forschungs- und Technologiepolitik hat sich im Verhältnis zur Wirtschaft am Grundsatz der Subsidiarität zu orientieren und ist dort gefordert, 14084* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 wo aus übergeordneten gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Gründen Forschung und Entwicklung einer Unterstützung bedürfen. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß es durch staatliche Förderung nicht zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt" (JWB 1984, Ziff. 42). Soweit die nach wie vor gültige Linie der Bundesregierung. Im übrigen beabsichtigt nach Informationen der Bundesregierung keine Landesregierung, wie Sie es in Ihrer Frage ausdrücken, einen „Rüstungskonzern zu schmieden". Darin sieht die Bundesregierung auch keine Aufgabe für die öffentliche Hand. Was die Frage nach der Schaffung eines „starken staatlichen Bankinstitutes" angeht — Sie meinen offensichtlich Überlegungen zur Umstrukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Baden-Württemberg — so kann sich die Bundesregierung hierzu derzeit nicht äußern. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, auf die Strukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in den Bundesländern Einfluß zu nehmen, da deren Ausrichtung Sache ihrer Eigentümer ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 59 und 60): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Schnittholzimporte zu Billigstpreisen aus der DDR und CSSR den Holzmarkt und die Preise für einheimisches Holz ruinieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und der Bayerischen Forstbetriebsgemeinschaften nachzukommen, die Einführung von Holz aus Ostblockländern zu Dumpingpreisen zu stoppen? Zu Frage 59: Nein. Wie die Bundesregierung am 6. Dezember in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat, hat der Außenhandel den Holzmarkt in diesem Jahr per Saldo nicht besondern entlastet. Wegen näherer Einzelheiten verweist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 10/4406 zu Fragen 47 und 48. Zu Frage 60: In den Handel mit einzelnen Ländern könnte bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingegriffen werden. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durchgeführt, ein erheblicher Schaden durch CSSR-Einfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 5 Antwort des Pari. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 61): Ist der Bundesregierung die kritische Lage auf dem Holzmarkt bekannt, und was wird sie unternehmen, um zu verhindern, daß durch verstärkte Rohholz- und Schnittholzimporte, insbesondere aus osteuropäischen Staaten, der Holzmarkt vollends ruiniert wird? Die Bundesregierung betrachtet die momentane Situation am Holzmarkt mit Sorge. Die Lage am Rohholzmarkt zu Beginn des neuen Forstwirtschaftsjahres ist durch eine gravierende Nachfrageschwäche, insbesondere nach Nadelstammholz infolge der Sturmholzkatastrophe vom November 1984 mit der damit verbundenen guten Rohholzbevorratung der Forst- und Holzwirtschaft gekennzeichnet. In die gleiche Richtung wirkt nach wie vor die schlechte Baukonjunktur. Durchgreifende Änderungen am Holzmarkt sind — was das Fichten/Tannenstammholz anbetrifft — wegen der Schwäche am Baumarkt in absehbarer Zeit kaum zu erwarten. Beim schwachen Nadelstamm- und beim Laubstammholz sowie beim Industrieholz haben sich die Marktverhältnisse dagegen weitgehendst normalisiert. Wie die Bundesregierung bereits in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat (Drucksache 10/4406, Fragen 47 und 48), ist der Holzmarkt in diesem Jahr durch den Außenhandel per Saldo nicht be- sondern entlastet worden. In den Handel mit bestimmten Ländern könnte die Bundesregierung bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingreifen. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durch- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14085* geführt, ein ,erheblicher Schaden durch CSSREinfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/4496 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, in einer Informationskampagne auf die haftungsrechtlichen Probleme bei Kraftfahrzeugunfällen hinzuweisen, die durch in Schwarzarbeit durchgeführte unsachgemäße oder unvollständige Reparaturen verursacht werden, um durch eine solche Informationskampagne einen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten? Die Bundesregierung führt gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden einen Aufklärungsfeldzug über die Schädlichkeit aller Arten von Schwarzarbeit durch. Besonders die Anzeigen in sogenannten Kaufzeitungen und Programmzeitschriften haben ein beträchtliches Echo ausgelöst. Daneben eine gesonderte Kampagne gegen Schwarzarbeit bei Kraftfahrzeugreparaturen durchzuführen, erscheint unzweckmäßig. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies ein Werkvertrag, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstößt oder bei dem der Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetreten ist, nicht ungültig (BGH in NJW 1984 S. 1175 und S. 230). Die Mängelhaftung aus dem Werkvertrag besteht rechtlich gesehen auch in Fällen von Schwarzarbeit, wenn sie auch oft nur schwer durchzusetzen ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 65): Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz in den Jahren 1983, 1984 und 1985 (letzter Stand) in Fällen mittelbar von Streik betroffener Arbeitnehmer und für Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen? Die Ausgaben für Kurzarbeitergeld einschließlich der Zuschüsse an Arbeitgeber zur Kranken- und Rentenversicherung der Kurzarbeiter betrugen 1983 3 075 Millionen DM, 1984 1 792 Millionen DM, bis November 1985 1 180 Millionen DM. Von den Aufwendungen im Jahre 1984 sind rund 204 Millionen DM durch mittelbare Folgen des Arbeitskampfes in der Metallindustrie entstanden. Die Zahl der Arbeitnehmer, die aus dem gleichen Grunde arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld erhalten haben, ist nicht erfaßt worden. Sie dürfte unbedeutend sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung Angaben des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg bestätigen, das auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landesvorsitzenden Ulrich Lang erklärt hat, daß anstelle der bestehenden sieben Tiefstfluggebiete in der Bundesrepublik Deutschland künftig 49 derartige Gebiete ausgewiesen werden sollen, in denen in regelmäßigem Wechsel Tiefstflugübungen stattfinden werden? Ist gegebenenfalls davon auch der Raum Backnang/Sulzbach/Großerlach/Murrhardt/Gschwend/Schwäbisch Gmünd/Lorch/Aalen und Heidenheim betroffen, der bisher in keinem typischen Tiefstfluggebiet liegt? Zu Frage 66: Der Bundesminister der Verteidigung prüft zur Zeit, ob die bisher bestehenden Tieffluggebiete 250 Fuß durch Einführung eines rotierenden Systems mit insgesamt 49 Tieffluggebieten entlastet werden könnten. Jeweils 7 Tieffluggebiete würden für die Dauer eines Monats für den Tiefflugbetrieb freigegeben. Dichtbesiedelte Gebiete und Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern würden dabei ausgespart bleiben. Das Gesamtaufkommen an Tiefflugeinsätzen im Höhenband zwischen 250 Fuß und 500 Fuß würde unverändert bleiben. Die endgültige Entscheidung hierüber wird erst nach Abstimmung mit den Ländern getroffen. Zu Frage 67: Backnang, Sulzbach, Murrhardt und Großerlach gehören zum Ballungsraum Stuttgart und würden daher ausgespart. Die übrigen Orte, soweit sie mehr als 10 000 Einwohner haben, würden ebenfalls ausgespart. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 68): Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um bei der von ihr geplanten Verlängerung des Wehrdienstes und des Zivildienstes einen möglichst nahtlosen anschließenden Übergang ins Bildungssystem zu gewährleisten? 14086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Die Bundesregierung läßt sich bei ihren Überlegungen zur künftigen Gestaltung der Übergänge zwischen Schule, Berufsausbildung und Grundwehrdienst sowie folgendem Studium oder einer anderen Phase der beruflichen Bildung davon leiten, daß den betroffenen Grundwehrdienstleistenden über die Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes hinaus möglichst keine weiteren Nachteile zuteil werden und ein Höchstmaß an Wehrgerechtigkeit erreicht wird. Insbesondere kommt es darauf an, die Wartezeiten zwischen den einzelnen Abschnitten gering zu halten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 69): Wir beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates vom 29. November 1985, wonach vom Grundsatz der ununterbrochenen Abfolge des Grundwehrdienstes abgewichen werden soll, „wenn die Aufnahme eines Studiums oder einer anderen Ausbildung infolge der Ableistung des Grundwehrdienstes erheblich über den Zeitraum eines Jahres hinaus verzögert würde"? Der Vorschlag des Bundesrates wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft. Ein Kabinettsbeschluß hierzu ist noch nicht gefaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 70): Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Regelung auch für die Zivildienstleistenden zu finden? Die Bundesregierung wird ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates in Kürze festlegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich der Entscheidung des Kabinetts nicht vorgreifen kann. Ich bin jedoch gerne bereit, Sie über den Inhalt der Gegenäußerung zu unterrichten, sobald diese vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rusche (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/4496 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Praktikanten auf Veranlassung der Bundesanstalt für Arbeit ohne ihr Wissen einem LAV/HTLV-III-Antikörpertest unterzogen werden, und wie rechtfertigt sie das? Die Frage ist im wesentlichen inhaltsgleich mit der Ziffer 4 der von der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/4213 — eingebrachten Kleinen Anfrage und deshalb darf auf die dazu ergangene Antwort verwiesen werden: Aus dieser Antwort darf ich folgendes herausstellen: Die Stipendiaten werden vor der Abreise aus ihrem Heimatland darüber unterrichtet, daß ihre Heimführung veranlaßt werden kann, wenn der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme gesundheitliche Gründe entgegenstehen. So wurde jetzt im Rahmen der Routineuntersuchung der Stipendiaten — unter Berücksichtigung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage dargelegten Gesichtspunkte — auch eine Untersuchung auf HTLV-III-Antikörper angeordnet. Die Stipendiaten erfahren, daß es sich um eine umfassende Untersuchung handelt, ohne daß ihnen dabei die Untersuchungsgegenstände, z. B. Hepatitis-B, Lues, Malaria, Tuberkulose und nunmehr auch HTLV-III-Antikörper, im einzelnen bekanntgegeben werden. Die Angelegenheit wurde am 5. Dezember 1985 mit dem Expertengremium erörtert, das den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in den mit der Krankheit AIDS zusammenhängenden Fragen berät und dem als wichtige Teilnehmer Repräsentanten der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruskrankheiten angehören. Die Auswertung dieses Gesprächs durch die beteiligten Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 72 und 73): Wir wirken sich die Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88 für einen Spitzenverdiener, für einen Durchschnittsverdiener und für einen Sozialhilfeempfänger finanziell aus? Trifft es zu, daß alle Kindergeldberechtigten durch das Steuersenkungsgesetz 1986/88 bzw. durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ab 1. Januar 1986 mindestens 46 DM monatlich erhalten, und gilt dies auch für die Bedürftigsten in unserem Lande, die Sozialhilfeempfänger, oder führt der Kindergeldzuschlag von 46 DM im Monat bei ihnen zu einer Kürzung der Sozialhilfeleistung, im Extremfall in gleicher Höhe? Zu Frage 72: Durch die einheitlichen Kinderfreibeträge werden alle Steuerzahler mit Kindern gleich behandelt; denn es bleibt — unabhängig von der Höhe des Einkommens — für alle Kinder der gleiche Betrag steuerfrei. Das die steuerentlastende Wirkung von Kinderfreibeträgen mit der Höhe des Einkommens steigt, folgt aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus folgenden progressiven Einkommensteuertarif. Bei einem Kinderfreibetrag von 2 484 DM beträgt die Entlastungswirkung 546 DM (22 % Steuersatz) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14087* bis 1391 DM (56 % Steuersatz). Solche Auswirkungen gibt es im Steuerrecht nicht nur bei der Ermittlung der Einkünfte (Betriebsausgaben, Werbungskosten), sondern auch im Bereich der Einkommensverwendung (z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Wer dieses System ausgerechnet für die — nicht durch Kindergeld gedeckten — Unterhaltsaufwendungen für Kinder außer Kraft setzen will, verweigert den Familien damit einen gerechten Ausgleich gegenüber Kinderlosen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird durch einen Kindergeldzuschlag ergänzt: Eltern, für die der steuerliche Kinderfreibetrag keine oder nur eine teilweise Entlastung bringt, erhalten für Kinder, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zu zahlen ist, einen Kindergeldzuschlag von bis zu 46 DM monatlich. Der Kindergeldzuschlag bemißt sich nach der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages in der unteren Proportionalzone. Ich weise im übrigen darauf hin, daß das Kindergeld bei höherem Einkommen der Eltern für das zweite und weitere Kinder gemindert wird. Zu Frage 73: Der erste Teil dieser Frage ist für den Regelfall zu bejahen. Etwas anderes kommt für Ausnahmefälle insbesondere als Folge davon in Betracht, daß im Einkommensteuerrecht und im Kindergeldrecht unterschiedliche Kind-Begriffe gelten und daß der Kinderfreibetrag in Fällen, in denen die Eltern nicht als Verheiratete zusammenleben, auf beide je zur Hälfte aufgeteilt wird. Dies alles gilt auch für die Sozialhilfeempfänger. Allerdings mindert sich die ihnen bzw. ihren Haushaltsangehörigen zustehende Hilfe zum Lebensunterhalt um die kindbezogene Einkommensteuerermäßigung, die sie mit Rücksicht auf ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder erzielen, oder um den ersatzweise gezahlten Zuschlag zum Kindergeld, so wie dies bereits bisher für das Kindergeld gilt. Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen führen Steuerermäßigung bzw. Zuschlag zum Kindergeld lediglich in zumutbarem Umfang zu einer Minderung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 74 und 75): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Aufwertung der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) im Rahmen zukünftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Eisenbahnstrecke besonders im Abschnitt zwischen Hagen und Siegen eine aus der Postkutschenzeit stammende Trassierung aufweist, die hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in keiner Weise mehr den Anforderungen eines heute erforderlichen schnellen und reibungslosen Verkehrsflusses gerecht wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist offen für die Entwicklung von leistungsfähigen Eisenbahnverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland, sofern ein entsprechendes Verkehrsaufkommen ein positives wirtschaftliches Ergebnis für die betreffende Strecke der Deutschen Bundesbahn erwarten läßt. Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main wird auch im Rahmen künftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung in die Überprüfung einbezogen werden. Zu Frage 75: Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main ist, wie die meisten Strecken der Deutschen Bundesbahn, im 19. Jahrhundert geplant und gebaut worden. Durch Modernisierung der bestehenden Anlagen und die Elektrifizierung wurde sie den heutigen Anforderungen angepaßt. Die auf dieser Strecke erreichten Reisegeschwindigkeiten im Personenverkehr liegen über den Durchschnittswerten der Deutschen Bundesbahn. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 76 und 77): Wie stellt sich die Bundesregierung zur Meinung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Deutsche Bundesbahn bei der Festlegung des künftigen, auf Schnelligkeit angelegten Schienennetzes, den Wirtschaftsraum Südwestfalen nicht nur ausspart, sondern nicht einmal mehr tangiert? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionsaufwendungen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit bezüglich eines Schnellverkehrs auf der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) durch ein Neubzw. Ausbaukonzept? Zu Frage 76: Im Zuge der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurde das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Dabei ist in der Verbindung Hagen-Siegen-Frankfurt kein signifikanter Engpaß, der umfangreiche Baumaßnahmen gerechtfertigt hätte, festgestellt worden. Die Befürchtung, daß die Strecke an Bedeutung verlieren könnte, wird nicht geteilt. Vielmehr wird die Bedeutung dieser Verbindung im Hinblick auf eine verbesserte Anbindung der Region an das geplante Schnellfahrnetz der Deutschen Bundesbahn in Hagen und Frankfurt noch zunehmen. Hierzu untersucht die Deutsche Bundesbahn verbesserte Angebotsstrukturen wie Taktverkehr sowie Erhöhung der Bedienungsfrequenzen. Zu Frage 77: Die Deutsche Bundesbahn hat eine genaue Ermittlung der Investitionsaufwendungen für die angesprochene Strecke noch nicht durchgeführt. Doch kann zum jetzigen Zeitpunkt bereits gesagt werden, 14088* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 daß die Investitionsaufwendungen für eine Neubaustrecke Hagen-Frankfurt beträchtlich über denen der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Neubaustrecke Köln-Rhein/Main liegen würden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 78 und 79): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß der Schäden vor, die durch die Verwendung von Streusalz im Winter an Natur- und Straßenbauwerken (Korrosionsschäden an Spannbetonbauwerken) verursacht werden? Wie weit ist der in der Fragestunde vom 17. Januar 1985 erwähnte Prüfungsauftrag des Bundesministeriums für Verkehr an die Bundesanstalt für das Straßenwesen in Köln gediehen (Plenarprotokoll 10/114, S. 8478 B), wonach die Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps und den damit gewonnenen praktischen Erfahrungen in anderen Ländern ohne Zulassungsbeschränkung geprüft werden sollte? Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen nur Informationen über die Bundesfernstraßen vor: An Bundesfernstraßen werden nur an Gehölzen an exponierten Standorten und insgesamt nur in geringem Umfange Schäden beobachtet, die möglicherweise auch auf Tausalzeinfluß zurückgeführt werden können. Eine genaue Zuordnung der Schäden ist jedoch nicht möglich. Nach Anpflanzen salzverträglicherer Pflanzen in Fahrbahnnähe und Durchführung eines umweltschonenderen Winterdienstes ist ein Rückgang von Vegetationsschäden zu beobachten. Tausalz ist eine von vielen Ursachen für Schäden an älteren Bauwerken. Eine Abgrenzung der Ursachen gegeneinander und damit eine Quantifizierung des Ausmaßes der Tausalzschäden ist jedoch nicht möglich, weil das Tausalz in vielen Fällen erst dann seine Wirkung entfalten kann, wenn zugleich anderweitig bedingte Mängel vorliegen. • Unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse geht der Bundesminister für Verkehr davon aus, daß bei neuen Bauwerken Tausalzschäden allenfalls in geringfügigem Umfang auftreten werden. Zu Frage 79: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat unmittelbar keinen Auftrag erhalten, die Wiederzulassung von Spikesreifen zu prüfen. Sie beobachtet aber seit dem Verbot der Spikesreifenbenutzung die Entwicklungen auf diesem Gebiet und führt als Daueraufgabe entsprechende Untersuchungen über die Aggressivität der Neuentwicklungen durch. Darüber hinaus wurde der TÜV Rheinland beauftragt, Alternativen zur Verbesserung des Kraftschlusses auf winterlichen Straßen in direktem Vergleich zu modernen Spikesreifen zu testen. Die bisherigen Ergebnisse dieser Untersuchungen rechtfertigen keine erneute Zulassung von Spikesreifen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 80): Nach welchen Grundsätzen wird der Bundesminister für Verkehr die Entscheidungen des Vorstandes zur künftigen Einrichtung der Regionaldezernate prüfen und ist dabei davon auszugehen, daß die Willensbildung des Bundesbahnvorstandes und des Verwaltungsrates, ein Regionaldezernat in Weiden zu errichten, bestätigt wird? Die Einrichtung von Regionaldezernaten hat der Bundesminister für Verkehr als „wesentliche organisatorische Veränderung einer Bundesbahndirektion" (§ 14 Absatz 3 Buchstabe e Bundesbahngesetz) als Gesamtkonzept zu genehmigen, sobald die Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn darüber beschlossen haben. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, sich im Vorfeld der Meinungsbildung der Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn, die auch die Stellungnahme der Länder eingehend zu würdigen und angemessen zu berücksichtigen haben, schon jetzt zu Einzelfragen zu äußern.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Renate Hellwig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die heute in zweiter und dritter Lesung zu beratenden
    14044 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Frau Dr. Hellwig
    Änderungen des Unterhaltsrechts im Scheidungsfall sind in zwei Punkten durch Verfassungsgerichtsentscheidungen geboten. § 1568 Abs. 2 erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, weil der Richter hier gezwungen sei, nach fünf Jahren des Getrenntlebens eine Ehe auch in einem Härtefall zu scheiden; dies sei im Einzelfall ungerecht. § 1579 Abs. 2 erklärte das Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig, weil es nicht angehe, einer geschiedenen Ehefrau mit minderjährigen Kindern ausnahmslos zwingend einen Unterhaltsanspruch zuzusprechen, auch wenn sie sich noch so verwerflich dem Ehemann gegenüber benehme.
    Wenn nun schon der Gesetzgeber tätig werden muß, ist es naheliegend, daß man bei einem zehn Jahre alten Gesetz Bilanz zieht und sich Rechenschaft darüber ablegt, welche Vorschriften sich bewährt haben und welche einer Korrektur bedürfen.
    Um die Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren richtig einzuschätzen, ist es hilfreich, an die Erwartungen zu erinnern, die damals, 1975, bei der Beratung des Ehescheidungsrechts an die gesetzliche Neuregelung geknüpft wurden. Die damalige CDU/CSU-Opposition hatte bezüglich des Scheidungsrechts drei Kritikschwerpunkte:
    Erstens. Die Union kritisierte, daß das neue Gesetz das Scheiden zu leicht mache.
    Zweitens. Wenn man es aber schon so leicht mache, dann müsse wenigstens der Unterhaltsanspruch der Ehefrau absolut sicher und lebenslang ausgestaltet werden. Die CDU und insbesondere auch die CSU, u. a. vertreten durch den damaligen bayerischen Justizminister Hillermeier, forderten, die auch nach der Scheidung fortwirkende Verantwortung der Ehegatten füreinander müsse das entsprechende Kriterium für den Unterhaltsanspruch nach neuem Recht sein. Es müsse durch eine Generalklausel der Unterhaltsanspruch so weitgehend ausgestaltet werden, daß der geschiedene Ehegatte auch dann einen Unterhaltsanspruch habe, wenn er aus Gründen unterhaltsbedürftig werde, die nicht in Zusammenhang mit der Ehe ständen.
    Drittens. Die CDU/CSU-Fraktion forderte allerdings auch damals schon, daß bei Ausschluß eines Unterhalts wegen grober Unbilligkeit eine Generalklausel geschaffen werden müsse. Nur so sei sichergestellt, daß durch die Rechtsprechung alle Fälle grober Unbilligkeit erfaßt werden könnten.
    Zur Neuregelung im Zusammenhang mit dem Kritikpunkt drei wird mein Kollege sprechen. Ich nehme zu den beiden ersten Stellung.
    Die Kritik am leichten Scheiden und an den leichten Scheidungsmöglichkeiten ist inzwischen verstummt. Die Kritik am schlecht gesicherten Unterhaltsanspruch der Ehefrauen hat sich allerdings bei der CDU/CSU ins Gegenteil verkehrt.

    (Frau Schmidt [Nürnberg] [SPD]: Leider!)

    In der heute vorliegenden Gesetzesänderung wird
    der Unterhaltsanspruch des wirtschaftlich schwächeren Partners — ich erkläre das, Frau Kollegin —,

    (Marschewski [CDU/CSU]: Aber langsam, damit die das verstehen!)

    immer noch in der Regel der Ehefrau, nicht etwa weiter ausgebaut, sondern der Höhe nach und bei Arbeitslosigkeit auch der Zeit nach gekürzt. Wieweit dabei auch in unserer Fraktion der Zeitgeist Eingang gefunden hat, wird deutlich, wenn man das Zitat aus dem Protokoll von 1975, das ich Ihnen soeben vorgelesen habe, mit dem folgenden Zitat aus dem heutigen Ausschußbericht vergleicht. Heute heißt es:
    Nicht selten kann das geltende Recht zu einer lebenslangen Unterhaltslast führen, auch wenn die Unterhaltsbedürfigkeit mit der Ehe nicht im Zusammenhang steht oder keine echte Bedürftigkeit vorliegt.
    Was früher gewünscht wurde, wird also heute beklagt.
    Welche Entwicklung ist hier seit 1975 eingetreten? Mit der einstimmig von allen Fraktionen beschlossenen Abkehr vom Schuldprinzip zugunsten des Zerrüttungsprinzips wurde das Scheiden als solches erheblich erleichtert und dadurch wohl auch immer selbstverständlicher. Es ist heute nicht mehr die große Ausnahme, sondern fast schon die etwas schlechtere Alternative zur lebenslangen Ehe geworden.
    Je selbstverständlicher Scheidungen werden, desto mehr verblaßt natürlich auch diese grundsätzlich lebenslang fortwirkende gegenseitige Fürsorgepflicht der Ehepartner. Wir Frauen in der CDU/CSU-Fraktion wollten diese nachwirkende Fürsorgepflicht zumindest für die Ehe mit Kindern noch einmal festgeschrieben haben. Deswegen haben wir auch alles darangesetzt, den ursprünglichen Gesetzentwurf in dieser Richtung klarzustellen. Das ist uns gelungen.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Nein!)

    — Doch! Die Möglichkeit, den Unterhalt zu kürzen, ist nach dem Ihnen jetzt vorliegenden Entwurf in der Regel ausgeschlossen, wenn der oder die Unterhaltsberechtigte ein gemeinschaftliches Kind betreut oder betreut hat.

    (Frau Matthäus-Maier [SPD]: Aber nur „in der Regel"!)

    — Ja, natürlich, sonst wäre es doch wieder verfassungswidrig. Erinnern Sie sich doch an § 1579 Abs. 2:

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Doch nicht deshalb!)

    Ein totales Festmachen läßt nicht genug Einzelfallgerechtigkeit zu.
    Für uns Frauen ist dies jedoch kein Anlaß zu Triumphgefühlen, eher zur Sorge über die fast unaufhaltsam erscheinende Entwicklung. Je mehr prozentual durch die Wiederverheiratung Geschiedener die Vertreter der Zweit- und Drittehen in unserer Gesellschaft zunehmen werden, desto
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14045
    Frau Dr. Hellwig
    schwieriger wird es zukünftig sein, diesen grundsätzlichen Anspruch auf fortwirkende Fürsorge für die Erstfamilien, wie ich sie hier einmal verkürzt nennen möchte, aufrechtzuerhalten.
    Dieser Gesetzentwurf ist konservativ, soweit er zugunsten der Frau mit Kindern — natürlich auch eines ausnahmsweise kinderbetreuenden Ehemannes — deren nachwirkenden Unterhaltsanspruch schützt. Bezüglich der kinderlosen geschiedenen Ehefrauen findet die Anpassung an moderne Lebensverhältnisse allerdings in diesem Gesetzentwurf bereits statt. Das Paket der lebenslangen Unterhaltslast wird nicht unerheblich erleichtert. Die Änderungen in den §§ 1573 und 1578 eröffnen die Möglichkeit, aus Billigkeitsgründen den Unterhaltsanspruch kinderloser geschiedener Ehefrauen der Höhe nach und bei Arbeitslosigkeit auch zeitlich einzuschränken. Ehen ohne gemeinschaftliche Kinder sind zukünftig keine Lebensversicherung auf ehelichen Lebensstandard mehr, auch dann nicht, wenn der Frau kein Fall grober Unbilligkeit gemäß § 1579 vorgeworfen werden kann. Gerechtfertigt ist diese Regelung meines Erachtens durch das partnerschaftliche Leitbild für die moderne Ehe. Aber es ist gut, wenn die kinderlosen nichtberufstätigen Ehefrauen von gut verdienenden Ehemännern sich rechtzeitig darauf einstellen, wie schnell zukünftig für sie der Lebensstandardabstieg einer Scheidung folgen kann.
    Was ab jetzt bei kinderlosen Ehen im Scheidungsfall gilt, wird aber nach dieser Gesetzesänderung Gott sei Dank noch nicht für die Ehe mit Kindern gelten. Angenommen, die Ansicht des Verbandes der Scheidungsgeschädigten, der übrigens in den nächsten Jahren immer mächtiger werden wird, hätte Eingang in die Gesetzgebung gefunden — auch derjenige Ehepartner, der die Kinder nach der Scheidung versorgt, solle auf einen eigenen Erwerbsberuf verwiesen werden — welche Mutter könnte dann ihrer Tochter noch raten, zugunsten der Kindererziehung zumindest für ein paar Jahre auf eine eigene Berufstätigkeit zu verzichten?
    Ich weiß sehr wohl und betone dies ausdrücklich, daß auch mit der ursprünglichen Fassung des Regierungsentwurfs nicht die Absicht verbunden war, Unterhaltsansprüche von Ehefrauen mit Kindern rigoros zeitlich oder der Höhe nach zu begrenzen.

    (Marschewski [CDU/CSU]: So ist es!)

    Durch die Formulierung bestand jedoch die Gefahr, daß im Zuge allgemeiner Billigkeitserwägungen die Groschen des Mannes ehrlich zwischen Erst- und Zweitfamilie geteilt worden wären. „Warum auch nicht?" wird vielleicht mancher hier im Saale denken und, wie ich vermute, vielleicht sogar nach mir noch aussprechen. Ich will eine Antwort versuchen, obwohl ich fürchte, daß die Entwicklung in den kommenden Jahren meinen Standpunkt als hoffnungslos veraltet erscheinen lassen wird. Es muß möglich bleiben, zumindest der ersten Ehefrau eines Mannes und Mutter seiner Kinder von Rechts wegen die Gewißheit zu geben, daß ihr eventueller Verzicht auf eine eigene Erwerbstätigkeit zugunsten der Erziehung der gemeinsamen Kinder eine
    gleichwertige Leistung in unserer Gesellschaft ist wie seine Berufskarriere.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Diese Lebensstandardsicherung ist eben heute nicht mehr durch die Verhinderung der Scheidung wie früher, sondern nur noch durch den sicheren Unterhaltsanspruch auch nach einer Scheidung möglich. Wenn uns dies nicht mehr gelingt, dann haben wir endgültig vor dem Vorrang der Erwerbstätigkeit gegenüber dem Rang der Kindererziehung kapituliert.
    Die Zweitfrauen geschiedener Ehemänner werden diese unsere gesellschaftspolitische Entscheidung nicht verstehen. Ihr Einwand lautet, daß diese Privilegierung der Erstfrau dann eben die Zweitfrau trotz Kindern zu einer Berufstätigkeit zwinge. Dieser Einwand ist meist leider richtig. Die Fälle, in denen das Einkommen des Mannes ausreicht, beide Frauen samt Kindern standesgemäß zu ernähren, sind und bleiben die Ausnahme.
    Angesichts der hohen Scheidungsraten werden die Zweitehen ihr gesellschaftspolitisches Gewicht verstärken. In dieser mobilen, rundum Scheidungsund Wiederverheiratungsgesellschaft mit zunehmender Durchlaufgeschwindigkeit wird wohl ein Strudel auch diesen Pfeiler zugunsten der Erstehefrauen und Familienmütter, den wir CDU/CSUFrauen in diesem Gesetz noch einmal eingerammt haben, hinwegschwemmen; ich sage die Entwicklung für die nächsten zehn Jahre voraus. Hoffentlich ist dem Bundestag bis dahin eine Unterhaltsregelung im Scheidungsfall für die Familien eingefallen, die sowohl dem Sicherheitsbedürfnis der nichtberufstätigen Familienmütter gerecht wird als auch dem Sicherheitsbedürfnis der Kinder nach einer Geborgenheit vermittelnden Familie.
    Bei dem geltenden Scheidungsrecht wird oft darüber geklagt, es sei für Männer zum unkalkulierbaren Risiko geworden, weil der Ehemann im Falle der Scheidung so große Anteile seines Einkommens und seiner Altersversicherung auf Dauer verliere. Die Alternative hierzu ist der von Unterhaltsansprüchen nach einer Scheidung weitgehend befreite Mann, auf den sich junge Frauen zukünftig etwa wie folgt werden einstellen müssen: Drei Ehefrauen traue ich ihm, diesem meinem zukünftigen Gatten, im Laufe seines Lebens zu, in zehn Jahren die zweite, in 20 Jahren die dritte. Ab dann wird sich mein Lebensstandard jeweils halbieren und dritteln, da ich ja sein Einkommen mit den weiteren Frauen teilen muß, es sei denn, ich finde rechtzeitig einen möglichst nicht geschiedenen, gut verdienenden Nachfolgegatten oder ich gehe selbst wieder in den Beruf zurück.
    Nach Meinung der CDU/CSU-Frauen wurde mit diesem Gesetzentwurf noch einmal die Gefahr gebannt, daß alle Anstrengungen im Steuerrecht, im Sozial- und Familienrecht zur Stärkung der Familie durch ein hypermodernes, auf die zwangsweise Vollberufstätigkeit beider Ehepartner — trotz Kindern — ausgerichtetes Scheidungsrecht zunichte gemacht werden.
    14046 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Frau Dr. Hellwig Vielen Dank.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Matthäus-Maier.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Ingrid Matthäus-Maier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Hellwig, ich kann Ihnen in manchem zustimmen. Nur, ich frage mich wirklich, wieso Sie dem, was heute Ihre Regierung hier vorlegt, dann überhaupt zustimmen können.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN — Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Ich bin sehr stolz darauf!)

    — Sie sagen, Sie sind sehr stolz darauf.

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Ja!)

    Das macht mich wirklich traurig, denn dadurch, daß die Frauen in Ihrer konservativen Koalition diesem Gesetzentwurf zustimmen, der gegenüber der ursprünglichen Fassung leichte Verbesserungen enthält,

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Erhebliche!)

    stimmen sie einer Korrektur zu, die unterm Strich die Frauen ganz eindeutig benachteiligt.

    (Beifall bei der SPD — Marschewski [CDU/CSU]: Das erklären Sie einmal!)

    Erinnern Sie sich nicht? Als diese Koalition vor einem Jahr den Gesetzentwurf vorlegte, ging ein Sturm der Kritik durch die juristische Fachwelt und durch alle Familienverbände. Konzentriert hat sich die Kritik dann in der Anhörung vom 12. Juni dieses Jahres. Ich danke übrigens den Gutachtern in diesem Hearing, die in sehr sachlicher und sehr argumentativer Weise auf die Schwachstellen dieses Entwurfs hingewiesen haben. Ich hatte wirklich gehofft, daß gerade auch die Frauen in der konservativen Koalition daraus Konsequenzen ziehen würden. Aber leider ist das, was hier verändert worden ist, reine Kosmetik.

    (Frau Dr. Däubler-Gmelin [SPD]: Sehr wahr!)

    Sie übertüncht die Schwachstellen, läßt sie aber inhaltlich bestehen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will unsere Kritik in sieben Punkten kurz zusammenfassen.
    Erstens. Die Einschränkung des nachehelichen Unterhaltsrechts wird mit einer Lebenswirklichkeit begründet, die es so gar nicht gibt. Jeder von uns hat aus der „Bild"-Zeitung und der Diskussion immer wieder dieses schwachsinnige Beispiel von der Chefarztfrau zu hören bekommen, die sich von der Krankenschwester hochheiratet, sich dann in eine bessere Situation bringt, dann kurz nach der Heirat den Chefarzt verläßt und ihr Leben lang auf seine
    Kosten fröhlich dahinlebt. Wir wissen, daß es solche Fälle nicht gibt.

    (Kleinert [Hannover] [FDP]: Es gibt immer alle Fälle!)

    Es gab sogar eine Journalistin, die gesagt hat: 500 DM gibt es für jeden, der uns ein solches Beispiel bringt! — Sie ist ihre 500 DM nicht losgeworden, meine Damen und Herren!
    Die Lebenswirklichkeit geschiedener Männer und Frauen ist ganz anders. In den meisten Fällen reicht das Einkommen gerade für einen Haushalt, um Vater, Mutter und vielleicht zwei Kinder zu ernähren. Wenn dann die Scheidung kommt, gibt es keine Reichtümer zu verteilen, sondern nur der Mangel wird aufgeteilt: Beim Mann reicht es nicht, bei der Frau reicht es nicht, und die Kinder sind auch unglücklich, weil sie neben der Trennung der Eltern die materielle Not kennenlernen.

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Daran ändert das Unterhaltsrecht nichts!)

    — Auch Männer leiden unter der Scheidung. Wenn Sie die Zahlen — die wenigen, die wir haben — durchlesen, wissen Sie, daß die Fälle der Not oder die Fälle, in denen die Leute an die Armutsgrenze kommen, nicht bei den Männern vorkommen, sondern bei den Frauen.
    Der Verband der alleinstehenden Mütter und Väter hat dies eindrucksvoll dargelegt. Die Mehrzahl der geschiedenen Familienfrauen kann aus wirtschaftlichen Gründen Unterhaltsansprüche überhaupt nicht verwirklichen. 74 % aller geschiedenen Mütter sind nach der Ehescheidung bereits wieder erwerbstätig. Nur 29 % der geschiedenen Mütter haben überhaupt einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt; das ist nicht einmal ein Drittel. Der durchschnittliche Unterhalt beträgt 420 DM. Ein Drittel dieser Mütter erhalten Sozialhilfe.
    Das dumme Gerede „einmal Chefarztfrau, immer Chefarztfrau" verstellt den Blick auf diese Tatsachen. Auf Grund der Rechtstatsachenforschung gibt es kein Bedürfnis für diesen Gesetzentwurf.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Zweitens. Das Gesetz ist überflüssig. Sie sagen immer: Mehr Einzelfallgerechtigkeit muß her. Der Bundesgerichtshof hat jedoch längst entschieden, daß bei offensichtlichem einseitigem Fehlverhalten der Unterhalt eingeschränkt werden kann. Das Bundesverfassungsgericht hat uns nur in zwei Punkten eine Handlungspflicht auferlegt. Wir wären bereit, mit Ihnen diese Handlungspflicht in diesen zwei Punkten umzusetzen.
    Wir sind allerdings dagegen, daß Sie aus Anlaß der Gesetzesänderung auf Grund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts etwas zurückentwikkeln, was Ihnen in Ihrer Mehrzahl schon immer nicht gepaßt hat.
    Wir sagen: Familienrecht kann man nicht experimentell mal eben so ändern, nur weil zehn Jahre ins Land gegangen sind.

    (Beifall bei der SPD)

    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14047
    Frau Matthäus-Maier
    Die Gründung einer Familie ist doch eine langfristige Angelegenheit, in den meisten Fällen auf Lebenszeit angelegt. Da müssen sich die Beteiligten schon auf berechenbare Rechtsgrundlagen stützen können und dürfen nicht Gefahr laufen, daß alle zehn Jahre das Eherecht geändert wird.
    Dritter Kritikpunkt: Ihr Gesetz benachteiligt die Hausfrau und Mutter.

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Nicht mehr!)

    Da liegt der Kern unseres Vorwurfs. Trotz heftiger Kritik der meisten Verbände, insbesondere auch der kirchlichen Familienverbände, ist es nach Ihrem Gesetzentwurf möglich, daß einer Familienmutter, die über Jahre die Kinder erzogen hat, nach einer Ehescheidung der Unterhaltsanspruch gestrichen wird und sie auf die Sozialhilfe verwiesen wird. Das halten wir für einen Skandal.

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht!)

    — Frau Hellwig, das stimmt. Lesen Sie doch den Wortlaut!

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Interpretieren Sie das Gesetz nicht falsch!)

    — Ich brauche das Gesetz nicht falsch zu interpretieren. Ich habe dem Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof Lohmann in der Anhörung die Frage gestellt: Ist das nach dem Wortlaut möglich?
    — Er hat gesagt: Ja. Ihr Wortlaut unterscheidet sich in dieser Frage kaum von dem alten Wortlaut. Es ist möglich.
    Sie sagen, Sie wollen das nicht. Dann fragen wir Sie: Warum schreiben Sie das denn nicht ins Gesetz? Es gab mehrere Gutachterinnen und Gutachter, die ausformulierte Vorschläge vorgelegt haben, die man hätte übernehmen können, wenn man die Familienmutter wirklich vor dem Abgleiten in die Sozialhilfe schützen wollte. Wenn Sie diese Anträge nicht übernehmen, dann sagen wir: Sie haben eben doch andere Hintergedanken.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Unsere Kernaussage bei der Reform 1976 war: Derjenige, der das Geld verdient, der der wirtschaftlich Stärkere ist, muß den anderen auch nach der Ehescheidung unterhalten, wenn dieser im Einvernehmen für die Kindererziehung seine Erwerbstätigkeit aufgibt.
    Nun sagen Sie, einem Ehemann sei nicht zuzumuten, unter Umständen lebenslang nach der Ehe eine arbeitslose Familienmutter zu unterhalten. Da sagen wir Ihnen: Wenn eine Frau in der Ehe eine Entscheidung trifft, die sie lebenslang beeinträchtigt — auch wenn sie nur für vier, fünf oder sechs Jahre aus dem Beruf ausscheidet, wird sie diese Einschränkung der beruflichen Tätigkeit und die dadurch bedingte Behinderung der Möglichkeit, sich selber durch Erwerbstätigkeit zu ernähren, nie wieder ganz korrigieren können —, dann ist es auch konsequent, wenn der Unterhaltsverpflichtete, der ja nur auf Grund der Hausfrauentätigkeit seiner Frau seiner Erwerbstätigkeit nachkommen konnte, auch bei Arbeitslosigkeit weiter zahlt.
    Übrigens ist die Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegen Kindererziehung nicht das einzige Beispiel für ein ehebedingtes Arbeitsplatzrisiko von Frauen. Die Gutachterin Margot von Renesse hat in der Anhörung weitere Bespiele genannt, etwa: Eine Ehefrau betreut unter Verzicht auf Erwerbsarbeit pflegebedürftige Angehörige des Ehemanns oder dessen Kinder aus erster Ehe. Auch eine solche Frau kann nach dem Wortlaut Ihrer Bestimmungen bei der Sozialhilfe landen. Oder: Die Ehefrau gibt einen sicheren Arbeitsplatz im Einvernehmen mit dem Mann auf, um am Wohnsitz des Ehemanns die eheliche Lebensgemeinschaft mit ihm zu begründen; in der Ehe sind keine Kinder vorhanden. Auch diese Frau kann bei der Sozialhilfe landen.
    Unsere Antwort ist: Für die sich lebenslang auswirkenden Probleme, die während der Ehezeit angelegt wurden, muß auch über die Scheidung hinaus eine wechselseitige Verantwortung bestehen bleiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Und ich sage Ihnen: Obwohl Sie als Konservative immer wieder gerade die Hausfrauenarbeit loben und uns — übrigens zu Unrecht — vorwerfen, wir setzten uns nicht genug dafür ein,

    (Zuruf des Abg. Marschewski [CDU/CSU])

    muß man, wenn das, was Sie heute vorschlagen, Gesetz wird, jede Frau davor warnen, bei der Eheschließung oder nach der Geburt des ersten Kindes ihre Erwerbstätigkeit aufzugeben.

    (Beifall bei der SPD)

    Denn sie kann nicht sicher sein, nicht eines Tages nach der Scheidung auf die Sozialhilfe statt auf den wohlerworbenen Unterhaltsanspruch gegenüber ihrem geschiedenen Mann angewiesen zu sein.
    Der vierte Kritikpunkt. Das Gesetz öffnet die Hintertür für die Wiedereinführung des Schuldprinzips. Sie sagen: Das wollen Sie nicht. Aber dann fragen wir Sie: Warum haben Sie unserem Antrag nicht zugestimmt? Wir haben zu § 1573 beantragt: „Die Rechtsfolgen eines Fehlverhaltens sind in § 1579 BGB abschließend geregelt." Dieser Satz stammt aus Ihrer Begründung. Wenn er Ihnen so viel wert ist, warum haben Sie dann nicht unserem Antrag und der Übernahme des klärenden Satzes in den Gesetzestext zugestimmt?

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Weil es überflüssig ist!)

    Nein; wenn man mit einigen von Ihren Kollegen ein bißchen später abends am Tresen redet, dann weiß man: Die Moral und das Verschulden sollen wieder in das Ehescheidungsfolgenrecht. Die ganze Richtung stinkt Ihnen.

    (Beifall bei der SPD — Marschewski [CDU/CSU]: Das ist doch eindeutig falsch! — Kleinert [Hannover] [FDP]: Das ist doch nicht wahr!)

    — Ich habe gesagt, Herr Kleinert: einigen von Ihnen! Und das ist zutreffend.

    (Frau Dr. Hellwig [CDU/CSU]: Welche Theke war das?)

    14048 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Frau Matthäus-Maier
    Wenn Sie Moral in das Unterhaltsrecht einführen, ist es immer Doppelmoral. Wie sagt die Gutachterin Barbelies Wiegmann in Ihrem Gutachten:

    (Marschewski [CDU/CSU]: Die hat es gerade nötig!)

    „Unterhaltspflichten sind notwendige wirtschaftliche Konsequenzen im Rahmen der ehelichen Mitverantwortung und haben nichts mit Moral zu tun. Falls Moral eine Rolle spielen sollte, dann wäre sie ohnehin eine Doppelmoral. Unterhaltsansprüche kommen nämlich ihrer Rechtsnatur nach nur für denjenigen Ehegatten in Betracht, der im Falle der Trennung unterhaltsbedürftig und auf die Leistung des anderen angewiesen ist. Nur der Unterhaltsbedürftige — in der Regel die Familienfrau — sieht sich also Vorwürfen von Unmoral oder Fehlverhalten ausgesetzt. Beim Unterhaltsverpflichteten spielen sie keine Rolle." Wer die wirtschaftliche Macht hat, wer das Geld verdient, kann tun und lassen, was er will. Der wirtschaftlich Schwächere aber, der die Kinder erzieht, muß sich, um seinen Unterhaltsanspruch zu bewahren, in Ihrem Sinn moralisch verhalten. Das ist klassische Doppelmoral! Nein, mit uns nicht, meine Damen und Herren!
    Fünftens. Das Gesetz führt zu schlimmer Rechtsunsicherheit. Begriffe wie „unbillig", „unzumutbar" und „angemessener Lebensbedarf" sind nur einige Beispiele für unbestimmte Rechtsbegriffe, die zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit führen. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, bei welcher Ehedauer welche Begrenzung möglich ist, ob es ein Verhältnis zwischen Ehedauer und Dauer der Unterhaltsberechtigung gibt. Mit allgemeinem Gerechtigkeitsempfinden lassen sich keine halbwegs überzeugenden Ergebnisse begründen. Wir fürchten: Viele Jahre wird es dauern, bis wir wissen, wie die neuen Paragraphen endgültig durch die Gerichte ausgelegt werden.
    Sechstens. Das Gesetz führt durch seine Rückwirkung für bereits abgeschlossene Scheidungsverfahren zu einem unglaublichen Durcheinander und zu einem Chaos bei den Familiengerichten. Das war der Hauptgrund, warum gerade die Praktiker Sie bei der Anhörung immer wieder gebeten haben, von Ihrem Gesetzesvorhaben abzulassen.
    Siebtens — und damit möchte ich schließen —: Sie wollen mit diesem Gesetz Probleme lösen, die man mit dem Ehescheidungsfolgenrecht nicht lösen kann. Wenn Sie sagen, angesichts der hohen Erwerbslosigkeit von Frauen sollen die Männer nicht so lange zahlen, dann sagen wir: Bekämpfen Sie doch endlich die Arbeitslosigkeit von Frauen und bekämpfen Sie nicht das Ehescheidungsfolgenrecht!

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Dann [GRÜNE])

    Wir haben zum Arbeitsförderungsgesetz viele Anträge zur beruflichen Integration von Frauen gestellt. Einige davon haben Sie angenommen; wir freuen uns darüber. Andere haben Sie abgelehnt; das bedauern wir ausdrücklich. Die Wiedereingliederung der Familienfrau in das Erwerbsleben nach der Kindererziehung ist ein wichtiges Ziel.
    Wenn Sie das endlich leisten und nicht meinen, die Arbeitslosigkeit erledige sich in fünf Jahren von selber, dann brauchen wir nicht solche Gesetze, wie Sie sie heute vorlegen. Auch die Erhöhung des Realsplittings bei der Steuer auf 18 000 DM im Jahr, das wir vor einem halben Jahr gemeinsam beschlossen haben, ist ein wichtiger Schritt nach vorn und ein wichtiges Beispiel für die steuerliche Besserstellung des Ehegattenunterhalts nach der Scheidung. Es gibt viele andere Punkte, die hier hineingehören.
    Unser Vorwurf ist der: Es gibt Ungerechtigkeiten. Natürlich, wenn man auseinandergeht und sich nicht mehr liebt, dann zahlt man auch nicht gerne füreinander.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!)

    Sie wollen die Probleme auf dem Rücken des wirtschaftlich Schwächeren lösen, und das ist die Frau. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab.

    (Beifall bei der SPD und der Abg. Frau Dann [GRÜNE])