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    Plenarprotokoll 10/184 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 184. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Dr. Dregger 13963 A Wahl des Abg. Dr. Pfennig als stellvertretendes Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Hackel . . 13963 B Erweiterung der Tagesordnung 13963 B, 14032 B Absetzung der Punkte 4, 8 und 11 von der Tagesordnung 13963D, 14032 B Begrüßung einer Delegation des italienischen Senats 14032 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Klarstellung der Neutralitätspflicht der Bundesanstalt für Arbeit im Arbeitskampf Dr. Blüm, Bundesminister BMA 13964A, 13990A Frau Fuchs (Köln) SPD 13970 B Müller (Remscheid) CDU/CSU 13973 C Kleinert (Marburg) GRÜNE . . 13976A, 13992A Cronenberg (Arnsberg) FDP 13978 D Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi 13980 D Rappe (Hildesheim) SPD 13984A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 13987 D Dr. Schmude SPD 13988 C Porzner SPD (zur GO) 13992 B Namentliche Abstimmungen . . 13992 D, 13994C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Steuerbereinigungsgesetzes 1986 — Drucksachen aus 10/1636, aus 10/3426, 10/3663, 10/4119, 10/4297, 10/3295, 10/3296, 10/304, 10/4235 — Zweite Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksachen 10/4498, 10/4513 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4541 — Schulhoff CDU/CSU 13996 B Schlatter SPD 13999 D Gattermann FDP 14002 A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 14004 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 14005 D Poß SPD 14008 D Dr. Mertens (Bottrop) SPD 14010 B Dr. Müller (Bremen) GRÜNE (zur GO) 14011 B Esters SPD (zur GO) 14011 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Raumordnungsbericht 1982 zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Programmatische Schwerpunkte der Raumordnung — Drucksachen 10/210, 10/3146, 10/4012 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 14032 C Lohmann (Witten) SPD 14035 B Pesch CDU/CSU 14037 A Frau Dr. Segall FDP 14039 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Bereinigung des Verwaltungsverfahrensrechts — Drucksache 10/1232 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4512 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 14040 C Bernrath SPD 14041 C Clemens CDU/CSU 14042 A Dr. Hirsch FDP 14042 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung unterhaltsrechtlicher, verfahrensrechtlicher und anderer Vorschriften — Drucksache 10/2888 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4514 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4543 — Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 14043 D Frau Matthäus-Maier SPD 14046 A Kleinert (Hannover) FDP 14048 C Frau Dann GRÜNE 14051 A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 14052 C Dr. Emmerlich SPD 14054 D Sauter (Ichenhausen) CDU/CSU . . . 14057 A Stiegler SPD 14059 D Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 30 GO) 14062 D, 14065 C Buschbom CDU/CSU 14063 A Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD 14064 D Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2832 — Rusche GRÜNE 14065 D Eylmann CDU/CSU 14068 B Dr. Emmerlich SPD 14070 A Baum FDP 14071 D Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Bekämpfung des erworbenen ImmunMangel-Syndroms (AIDS) — Drucksache 10/4071 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Maßnahmen gegen AIDS — Drucksache 10/4516 — 14073 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über eine Wiedereingliederungshilfe im Wohnungsbau für rückkehrende Ausländer — Drucksache 10/3760 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4450 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4542 — Frau Steinhauer SPD 14073 C Müller (Wesseling) CDU/CSU 14074 C Gattermann FDP 14075 B Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 14075 D Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Entwicklungshelfer-Gesetzes — Drucksache 10/3515 — Repnik CDU/CSU 14076 D Toetemeyer SPD 14077 C Dr. Rumpf FDP 14078A Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 14078 C Beratung der Sammelübersichten 121 bis 124 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksachen 10/4470, 10/4471, 10/4544, 10/4545 — 14079 D Beratung der Unterrichtung durch den Bundesrechnungshof Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1985 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung (einschließlich der Bemerkungen zur Jahresrechnung des Bundes 1983) — Drucksache 10/4367 — 14080 A Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 III Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Flurstücks Nr. 1199/9 (Teilfläche des „AlabamaDepots") in München an die Firma BMW AG — Drucksache 10/4134 — 14080 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Dreiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3810, 10/4277 — . . . 14080 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung —— Drucksachen 10/4023, 10/4280 — . . . 14080 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 25. März 1981 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Marokko über Soziale Sicherheit und zu der Vereinbarung vom 19. April 1984 zur Durchführung dieses Abkommens — Drucksache 10/2667 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4534 — 14080 C Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 16. April 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tunesischen Republik über Soziale Sicherheit, dem Zusatzprotokoll zu diesem Abkommen und der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens — Drucksache 10/2684 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4530 — 14080 D Fragestunde — Drucksache 10/4496 vom 6. Dezember 1985 — Aussage des polnischen Staatspräsidenten General Jaruzelski über die Erfüllung der Vereinbarungen zur Familienzusammenführung MdlAnfr 20 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 14014A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 14014 B Beurteilung der Fusion von Daimler-Benz mit AEG und der Beteiligung von BMW an Messerschmitt-Bölkow-Blohm; gesetzliche Regelung von Fusionen in der Großindustrie MdlAnfr 43, 44 06.12.85 Drs 10/4496 Roth SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14014 D ZusFr Roth SPD 14015A ZusFr Dr. Jens SPD 14015 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14015C ZusFr Schily GRÜNE 14015 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14016 B ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14016 C Übernahme der Flick-Gruppe durch ein Bankenkonsortium statt durch die Deutsche Bank; Verhinderung einer weiteren Konzentration in der Wirtschaft MdlAnfr 45, 46 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Matthäus-Maier SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14016 D ZusFr Frau Matthäus-Maier SPD . . . . 14016 D ZusFr Dr. Sperling SPD 14017A ZusFr Roth SPD 14017 B ZusFr Schily GRÜNE 14017 B ZusFr Kroll-Schlüter CDU/CSU 14017 C ZusFr Dr. Jens SPD 14017 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14017 D ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . . 14017 D ZusFr Dr. Struck SPD 14018A ZusFr Oostergetelo SPD 14018A ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14018 B ZusFr Poß SPD 14018 B ZusFr Grünbeck FDP 14018 C Unterlaufen der Marktwirtschaft durch einzelne Ministerpräsidenten MdlAnfr 47, 56 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14020 A ZusFr Frau Dr. Däubler-Gmelin SPD . 14020 B ZusFr Poß SPD 14020 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 ZusFr Dr. Jens SPD 14021 A ZusFr Roth SPD 14021 B ZusFr Schily GRÜNE 14021 B ZusFr Grünbeck FDP 14021 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14021 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14021 D Fusionsverbot für Großunternehmen; Verhinderung des Unterlaufens der Fusionskontrolle MdlAnfr 48, 49 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Jens SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14022 A ZusFr Dr. Jens SPD 14022 A ZusFr Grünbeck FDP 14022 B ZusFr Roth SPD 14022 C ZusFr Dr. Sperling SPD 14022 D Reduzierung des Einflusses der Banken auf Investitionsplanungen durch Begrenzung der Unternehmensbeteiligungen und Aufsichtsratsmandate pro Branche MdlAnfr 50, 51 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Mitzscherling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14023 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14023 D Einschränkung der Kapitalbeteiligung einer Bank an einem Unternehmen MdlAnfr 53, 54 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14024 B ZusFr Dr. Sperling SPD 14024 C ZusFr Roth SPD 14024 D ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 14025 A ZusFr Dr. Jens SPD 14025 A Unterrichtung der Bundesregierung über den geplanten Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 55 06.12.85 Drs 10/4496 Dr. Spöri SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14025 B ZusFr Dr. Spöri SPD 14025 B ZusFr Dr. Struck SPD 14025 C ZusFr Schily GRÜNE 14025 D ZusFr Dr. Penner SPD 14025 D ZusFr Roth SPD 14026A ZusFr Dr. Sperling SPD 14026 A Gewährung einer Steuervergünstigung nach § 6 b des Einkommensteuergesetzes bei Wiederanlage des Erlöses aus dem Verkauf des Flick-Konzerns an die Deutsche Bank MdlAnfr 57, 58 06.12.85 Drs 10/4496 Schily GRÜNE Antw PStSekr Grüner BMWi 14026 B ZusFr Schily GRÜNE 14026 C ZusFr Dr. Spöri SPD 14026 D ZusFr Dr. Struck SPD 14027 A ZusFr Dr. Penner SPD 14027 A ZusFr Dr. Sperling SPD 14027 B Künftige Ausgestaltung des Welt-TextilAbkommens; Berücksichtigung der Vorschläge der Gewerkschaft Textil-Bekleidung und der Textil- und Bekleidungsindustrie MdlAnfr 39, 40 06.12.85 Drs 10/4496 Stahl (Kempen) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 14028 C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 14028 D ZusFr Oostergetelo SPD 14029 D ZusFr Dr. Mitzscherling SPD 14030 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 14030 C Stellungnahme der Bundesregierung zu den Prüfungsbemerkungen des Bundesrechnungshofs zur Mittelverwendung durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger; sparsamere Mittelverwendung MdlAnfr 62, 63 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 14031 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 14031 C Nächste Sitzung 14081 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 14083* A Anlage 2 Genehmigung des Exports eines Leopard-Panzers zu Vorführzwecken nach Thailand MdlAnfr 41, 42 06.12.85 Drs 10/4496 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 V Anlage 3 Aufgaben einer Landesregierung, hier: Schaffung eines Rüstungskonzerns bzw. eines staatlichen Bankinstituts MdlAnfr 52 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Dr. Martiny-Glotz SchrAntw PStSekr Grüner BMWi . . . 14083* D Anlage 4 Einfuhrstopp für Holz zu Dumpingpreisen aus Ostblockländern, insbesondere aus der DDR und der CSSR MdlAnfr 59, 60 06.12.85 Drs 10/4496 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* B Anlage 5 Verhinderung des Holzimports, insbesondere aus Ostblockstaaten MdlAnfr 61 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 14084* C Anlage 6 Informationskampagne über die haftungsrechtlichen Probleme bei Kfz-Unfällen, die durch unsachgemäße Reparaturen verursacht worden sind MdlAnfr 64 06.12.85 Drs 10/4496 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085*A Anlage 7 Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz seit 1983 für mittelbar von Streiks betroffene Arbeitnehmer und für Kurzarbeit MdlAnfr 65 06.12.85 Drs 10/4496 Zander SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA . . 14085* B Anlage 8 Erweiterung der Tiefstfluggebiete, insbesondere in Baden-Württemberg MdlAnfr 66, 67 06.12.85 Drs 10/4496 Antretter SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* C Anlage 9 Gewährleistung eines nahtlosen Übergangs ins Bildungssystem bei Verlängerung des Wehr- und Zivildienstes MdlAnfr 68 06.12.85 Drs 10/4496 Kuhlwein SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14085* D Anlage 10 Ermöglichung der Unterbrechung des Grundwehrdienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung MdlAnfr 69 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 14086*A Anlage 11 Ermöglichung der Unterbrechung des Zivildienstes bei erheblicher Verzögerung der Aufnahme einer Ausbildung entsprechend der Regelung für Wehrdienstleistende MdlAnfr 70 06.12.85 Drs 10/4496 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 12 Vornahme des LAV/HTLV-III-Antikörpertests an ausländischen Praktikanten ohne deren Wissen MdlAnfr 71 06.12.85 Drs 10/4496 Rusche GRÜNE SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* B Anlage 13 Auswirkung der Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88, insbesondere für Sozialhilfeempfänger MdlAnfr 72, 73 06.12.85 Drs 10/4496 Oostergetelo SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 14086* D VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Anlage 14 Aufwertung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt) im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung MdlAnfr 74, 75 06.12.85 Drs 10/4496 Breuer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* B Anlage 15 Verbesserung der Ruhr-Sieg-Bundesbahnstrecke (Hagen-Siegen-Frankfurt); Investitionsaufwendungen MdlAnfr 76, 77 06.12.85 Drs 10/4496 Lohmann (Lüdenscheid) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14087* C Anlage 16 Ausmaß der Schäden an Straßenbauwerken durch die Verwendung von Streusalz im Winter; Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps MdlAnfr 78, 79 06.12.85 Drs 10/4496 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088*A Anlage 17 Prüfung der Entscheidungen des Bundesbahnvorstands zur Einrichtung von Regionaldezernaten, insbesondere in Weiden MdlAnfr 80 06.12.85 Drs 10/4496 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 14088* C Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13963 184. Sitzung Bonn, den 12. Dezember 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Berichtigung 182. Sitzung, Seite VI und Seite 13918*: Bei den Anlagen 29, 30 und 31 ist statt „Frau Karwatzki" „Würzbach" zu lesen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 13. 12. Bastian 13. 12. Bueb 13. 12. Büchner (Speyer) * 13. 12. Dr. Corterier 13. 12. Dr. Daniels 12. 12. Egert 13. 12. Dr. Enders * 13. 12. Genscher 13. 12. Gerstl (Passau) * 13. 12. Glos 13. 12. Dr. Glotz 13. 12. Dr. Götz 13. 12. Handlos 13. 12. Hauser (Krefeld) 12. 12. Heimann 12. 12. Junghans 13. 12. Frau Kelly 13. 12. Kolbow 13. 12. Dr. Kreile 13. 12. Lenzer * 13. 12. Frau Dr. Lepsius 13. 12. Link (Diepholz) 12. 12. Mann 13. 12. Dr. Müller * 12. 12. Müller (Schweinfurt) 12. 12. Nagel 13. 12. Frau Pack 13. 12. Frau Roitzsch (Quickborn) 12. 12. Dr. Schmidt (Gellersen) 12. 12. Schröder (Hannover) 13. 12. Schulte (Menden) 13. 12. Senfft 12. 12. Dr. Solms 13. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim *12. 12. Suhr 12. 12. Vogel (München) 13. 12. Volmer 13. 12. Frau Wagner 13. 12. Werner (Westerland) 13. 12. Frau Dr. Wex 13. 12. Wieczorek (Duisburg) 12. 12. Frau Zeitler 13. 12. Zierer * 12. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 41 und 42): Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung den Export eines Panzers vom Typ Leo II zu Vorführungszwecken nach Thailand genehmigt? Anlagen zum Stenographischen Bericht In welcher Weise und mit welchem Ziel hat die Bundesregierung im Zusammenhang mit dieser Vorführung mit dem Unternehmen Krauss-Maffei zusammengearbeitet? Zu Frage 41: Thailand gehört zum Verbund der ASEAN-Staaten. Über Art und Ausmaß unserer Rüstungsbeziehungen zu diesen Ländern hat sich die Bundesregierung bereits am 12. Juli 1984 ausführlich in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage geäußert (Drucksache 10/1737). Danach entscheidet die Bundesregierung über Genehmigungsanträge in diese Länder nach den Rüstungsexportpolitischen Grundsätzen von 1982. Maßgebend sind dabei u. a. die „außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung der Bündnisinteressen". Bei der Entscheidung im Einzelfall spielt das Interesse der Bundesregierung und ihrer Partner im NATO-Bündnis an der inneren Stabilität und an der Verteidigungsfähigkeit der ASEAN-Staaten eine besondere Rolle. Zu Frage 42: Die Bundesregierung hat der Firma Krauss-Maffei Mitte 1985 einen Kampfpanzer LEOPARD 1 - also nicht Leo 2 - mietweise zur Verfügung gestellt, um der Firma die Vorführung eines solchen Fahrzeuges in Thailand zu ermöglichen. KraussMaffei besitzt keinen eigenen KPz LEOPARD 1. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Grüner auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Martiny-Glotz (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 52): Teilt die Bundesregierung die öffentliche Kritik, daß es nicht zu den Aufgaben einer Landesregierung gehört, einen Rüstungskonzern zu schmieden bzw. ein starkes staatliches Bankinstitut zu schaffen? Die Bundesregierung hat ihr marktwirtschaftliches Konzept zuletzt ausführlich in den Jahreswirtschaftsberichten 1984 und 1985 dargelegt. Danach müssen - ich zitiere - „marktwirtschaftliche Prinzipien und Steuermechanismen in allen Teilbereichen der Wirtschaftspolitik wieder mehr Geltung erhalten. Nur so wird es gelingen, die guten Chancen, die dynamischer Wettbewerb für mehr Beschäftigung, höheren Wohlstand, stabile Preise und eine effiziente Bewältigung der anstehenden Zukunftsaufgaben bietet, umfassend zu nutzen" (JWB 1985, Ziff. 51). „In einer Wettbewerbswirtschaft sind Forschung, Entwicklung und Innovation originäre Aufgaben der Unternehmen. Staatliche Forschungs- und Technologiepolitik hat sich im Verhältnis zur Wirtschaft am Grundsatz der Subsidiarität zu orientieren und ist dort gefordert, 14084* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 wo aus übergeordneten gesellschaftlichen oder gesamtwirtschaftlichen Gründen Forschung und Entwicklung einer Unterstützung bedürfen. Die Bundesregierung wird darauf achten, daß es durch staatliche Förderung nicht zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs kommt" (JWB 1984, Ziff. 42). Soweit die nach wie vor gültige Linie der Bundesregierung. Im übrigen beabsichtigt nach Informationen der Bundesregierung keine Landesregierung, wie Sie es in Ihrer Frage ausdrücken, einen „Rüstungskonzern zu schmieden". Darin sieht die Bundesregierung auch keine Aufgabe für die öffentliche Hand. Was die Frage nach der Schaffung eines „starken staatlichen Bankinstitutes" angeht — Sie meinen offensichtlich Überlegungen zur Umstrukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in Baden-Württemberg — so kann sich die Bundesregierung hierzu derzeit nicht äußern. Die Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine rechtliche Möglichkeit, auf die Strukturierung von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten in den Bundesländern Einfluß zu nehmen, da deren Ausrichtung Sache ihrer Eigentümer ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 59 und 60): Teilt die Bundesregierung die Meinung, daß die Schnittholzimporte zu Billigstpreisen aus der DDR und CSSR den Holzmarkt und die Preise für einheimisches Holz ruinieren? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Forderungen des Bayerischen Bauernverbandes und der Bayerischen Forstbetriebsgemeinschaften nachzukommen, die Einführung von Holz aus Ostblockländern zu Dumpingpreisen zu stoppen? Zu Frage 59: Nein. Wie die Bundesregierung am 6. Dezember in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat, hat der Außenhandel den Holzmarkt in diesem Jahr per Saldo nicht besondern entlastet. Wegen näherer Einzelheiten verweist die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 10/4406 zu Fragen 47 und 48. Zu Frage 60: In den Handel mit einzelnen Ländern könnte bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingegriffen werden. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durchgeführt, ein erheblicher Schaden durch CSSR-Einfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 5 Antwort des Pari. Staatssekretärs Gallus auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 61): Ist der Bundesregierung die kritische Lage auf dem Holzmarkt bekannt, und was wird sie unternehmen, um zu verhindern, daß durch verstärkte Rohholz- und Schnittholzimporte, insbesondere aus osteuropäischen Staaten, der Holzmarkt vollends ruiniert wird? Die Bundesregierung betrachtet die momentane Situation am Holzmarkt mit Sorge. Die Lage am Rohholzmarkt zu Beginn des neuen Forstwirtschaftsjahres ist durch eine gravierende Nachfrageschwäche, insbesondere nach Nadelstammholz infolge der Sturmholzkatastrophe vom November 1984 mit der damit verbundenen guten Rohholzbevorratung der Forst- und Holzwirtschaft gekennzeichnet. In die gleiche Richtung wirkt nach wie vor die schlechte Baukonjunktur. Durchgreifende Änderungen am Holzmarkt sind — was das Fichten/Tannenstammholz anbetrifft — wegen der Schwäche am Baumarkt in absehbarer Zeit kaum zu erwarten. Beim schwachen Nadelstamm- und beim Laubstammholz sowie beim Industrieholz haben sich die Marktverhältnisse dagegen weitgehendst normalisiert. Wie die Bundesregierung bereits in Beantwortung einer Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Rose mitgeteilt hat (Drucksache 10/4406, Fragen 47 und 48), ist der Holzmarkt in diesem Jahr durch den Außenhandel per Saldo nicht be- sondern entlastet worden. In den Handel mit bestimmten Ländern könnte die Bundesregierung bei Bedarf nur im Rahmen der GATT-Regeln eingreifen. 1. Im Rahmen eines nationalen Preisprüfungsverfahrens müßte nachgewiesen werden, daß die Importe aus bestimmten Ländern die inländischen Erzeuger in erheblichem Maße schädigen oder zu schädigen drohen. Eine nur regionale Störung des Marktes reicht dazu nicht aus. Im Jahr 1982 hat das Bundesamt für Gewerbliche Wirtschaft für den Nadelschnittholzmarkt eine solche Untersuchung gegenüber den Einfuhren aus der CSSR mit dem Ergebnis durch- Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14085* geführt, ein ,erheblicher Schaden durch CSSREinfuhren sei — infolge ihres untergeordneten Marktanteils — weder entstanden noch kurzfristig zu befürchten. 2. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangte die EGKommission jüngst in einer Anti-Dumping-Untersuchung gegen Spanplatteneinfuhren aus mehreren Ostblockländern und Spanien. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/4496 Frage 64): Ist die Bundesregierung bereit, in einer Informationskampagne auf die haftungsrechtlichen Probleme bei Kraftfahrzeugunfällen hinzuweisen, die durch in Schwarzarbeit durchgeführte unsachgemäße oder unvollständige Reparaturen verursacht werden, um durch eine solche Informationskampagne einen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der Erhöhung der Verkehrssicherheit zu leisten? Die Bundesregierung führt gemeinsam mit den Ländern, den Sozialversicherungsträgern, der Bundesanstalt für Arbeit und den Gewerkschaften sowie Arbeitgeberverbänden einen Aufklärungsfeldzug über die Schädlichkeit aller Arten von Schwarzarbeit durch. Besonders die Anzeigen in sogenannten Kaufzeitungen und Programmzeitschriften haben ein beträchtliches Echo ausgelöst. Daneben eine gesonderte Kampagne gegen Schwarzarbeit bei Kraftfahrzeugreparaturen durchzuführen, erscheint unzweckmäßig. Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies ein Werkvertrag, durch den lediglich der Unternehmer gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstößt oder bei dem der Unternehmer nicht in die Handwerksrolle eingetreten ist, nicht ungültig (BGH in NJW 1984 S. 1175 und S. 230). Die Mängelhaftung aus dem Werkvertrag besteht rechtlich gesehen auch in Fällen von Schwarzarbeit, wenn sie auch oft nur schwer durchzusetzen ist. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Frage des Abgeordneten Zander (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 65): Wie hoch waren die Ausgaben der Bundesanstalt für Arbeit nach dem Arbeitsförderungsgesetz in den Jahren 1983, 1984 und 1985 (letzter Stand) in Fällen mittelbar von Streik betroffener Arbeitnehmer und für Kurzarbeit aus betrieblichen Gründen? Die Ausgaben für Kurzarbeitergeld einschließlich der Zuschüsse an Arbeitgeber zur Kranken- und Rentenversicherung der Kurzarbeiter betrugen 1983 3 075 Millionen DM, 1984 1 792 Millionen DM, bis November 1985 1 180 Millionen DM. Von den Aufwendungen im Jahre 1984 sind rund 204 Millionen DM durch mittelbare Folgen des Arbeitskampfes in der Metallindustrie entstanden. Die Zahl der Arbeitnehmer, die aus dem gleichen Grunde arbeitslos geworden sind und Arbeitslosengeld erhalten haben, ist nicht erfaßt worden. Sie dürfte unbedeutend sein. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Antretter (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung Angaben des Landesinnenministeriums Baden-Württemberg bestätigen, das auf eine parlamentarische Anfrage des SPD-Landesvorsitzenden Ulrich Lang erklärt hat, daß anstelle der bestehenden sieben Tiefstfluggebiete in der Bundesrepublik Deutschland künftig 49 derartige Gebiete ausgewiesen werden sollen, in denen in regelmäßigem Wechsel Tiefstflugübungen stattfinden werden? Ist gegebenenfalls davon auch der Raum Backnang/Sulzbach/Großerlach/Murrhardt/Gschwend/Schwäbisch Gmünd/Lorch/Aalen und Heidenheim betroffen, der bisher in keinem typischen Tiefstfluggebiet liegt? Zu Frage 66: Der Bundesminister der Verteidigung prüft zur Zeit, ob die bisher bestehenden Tieffluggebiete 250 Fuß durch Einführung eines rotierenden Systems mit insgesamt 49 Tieffluggebieten entlastet werden könnten. Jeweils 7 Tieffluggebiete würden für die Dauer eines Monats für den Tiefflugbetrieb freigegeben. Dichtbesiedelte Gebiete und Städte mit mehr als 10 000 Einwohnern würden dabei ausgespart bleiben. Das Gesamtaufkommen an Tiefflugeinsätzen im Höhenband zwischen 250 Fuß und 500 Fuß würde unverändert bleiben. Die endgültige Entscheidung hierüber wird erst nach Abstimmung mit den Ländern getroffen. Zu Frage 67: Backnang, Sulzbach, Murrhardt und Großerlach gehören zum Ballungsraum Stuttgart und würden daher ausgespart. Die übrigen Orte, soweit sie mehr als 10 000 Einwohner haben, würden ebenfalls ausgespart. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 68): Welche Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um bei der von ihr geplanten Verlängerung des Wehrdienstes und des Zivildienstes einen möglichst nahtlosen anschließenden Übergang ins Bildungssystem zu gewährleisten? 14086* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 Die Bundesregierung läßt sich bei ihren Überlegungen zur künftigen Gestaltung der Übergänge zwischen Schule, Berufsausbildung und Grundwehrdienst sowie folgendem Studium oder einer anderen Phase der beruflichen Bildung davon leiten, daß den betroffenen Grundwehrdienstleistenden über die Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes hinaus möglichst keine weiteren Nachteile zuteil werden und ein Höchstmaß an Wehrgerechtigkeit erreicht wird. Insbesondere kommt es darauf an, die Wartezeiten zwischen den einzelnen Abschnitten gering zu halten. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 69): Wir beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag des Bundesrates vom 29. November 1985, wonach vom Grundsatz der ununterbrochenen Abfolge des Grundwehrdienstes abgewichen werden soll, „wenn die Aufnahme eines Studiums oder einer anderen Ausbildung infolge der Ableistung des Grundwehrdienstes erheblich über den Zeitraum eines Jahres hinaus verzögert würde"? Der Vorschlag des Bundesrates wird derzeit durch die Bundesregierung geprüft. Ein Kabinettsbeschluß hierzu ist noch nicht gefaßt. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 70): Ist die Bundesregierung bereit, eine entsprechende Regelung auch für die Zivildienstleistenden zu finden? Die Bundesregierung wird ihre Gegenäußerung zu der Stellungnahme des Bundesrates in Kürze festlegen. Ich bitte um Ihr Verständnis, daß ich der Entscheidung des Kabinetts nicht vorgreifen kann. Ich bin jedoch gerne bereit, Sie über den Inhalt der Gegenäußerung zu unterrichten, sobald diese vorliegt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Rusche (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/4496 Frage 71): Ist der Bundesregierung bekannt, daß ausländische Praktikanten auf Veranlassung der Bundesanstalt für Arbeit ohne ihr Wissen einem LAV/HTLV-III-Antikörpertest unterzogen werden, und wie rechtfertigt sie das? Die Frage ist im wesentlichen inhaltsgleich mit der Ziffer 4 der von der Fraktion DIE GRÜNEN — Drucksache 10/4213 — eingebrachten Kleinen Anfrage und deshalb darf auf die dazu ergangene Antwort verwiesen werden: Aus dieser Antwort darf ich folgendes herausstellen: Die Stipendiaten werden vor der Abreise aus ihrem Heimatland darüber unterrichtet, daß ihre Heimführung veranlaßt werden kann, wenn der Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme gesundheitliche Gründe entgegenstehen. So wurde jetzt im Rahmen der Routineuntersuchung der Stipendiaten — unter Berücksichtigung der in der Antwort auf die Kleine Anfrage dargelegten Gesichtspunkte — auch eine Untersuchung auf HTLV-III-Antikörper angeordnet. Die Stipendiaten erfahren, daß es sich um eine umfassende Untersuchung handelt, ohne daß ihnen dabei die Untersuchungsgegenstände, z. B. Hepatitis-B, Lues, Malaria, Tuberkulose und nunmehr auch HTLV-III-Antikörper, im einzelnen bekanntgegeben werden. Die Angelegenheit wurde am 5. Dezember 1985 mit dem Expertengremium erörtert, das den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit in den mit der Krankheit AIDS zusammenhängenden Fragen berät und dem als wichtige Teilnehmer Repräsentanten der Deutschen Gesellschaft zur Bekämpfung der Viruskrankheiten angehören. Die Auswertung dieses Gesprächs durch die beteiligten Bundesressorts ist noch nicht abgeschlossen. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/4496 Fragen 72 und 73): Wir wirken sich die Entlastungen durch Kinderfreibeträge des Steuersenkungsgesetzes 1986/88 für einen Spitzenverdiener, für einen Durchschnittsverdiener und für einen Sozialhilfeempfänger finanziell aus? Trifft es zu, daß alle Kindergeldberechtigten durch das Steuersenkungsgesetz 1986/88 bzw. durch das Elfte Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes ab 1. Januar 1986 mindestens 46 DM monatlich erhalten, und gilt dies auch für die Bedürftigsten in unserem Lande, die Sozialhilfeempfänger, oder führt der Kindergeldzuschlag von 46 DM im Monat bei ihnen zu einer Kürzung der Sozialhilfeleistung, im Extremfall in gleicher Höhe? Zu Frage 72: Durch die einheitlichen Kinderfreibeträge werden alle Steuerzahler mit Kindern gleich behandelt; denn es bleibt — unabhängig von der Höhe des Einkommens — für alle Kinder der gleiche Betrag steuerfrei. Das die steuerentlastende Wirkung von Kinderfreibeträgen mit der Höhe des Einkommens steigt, folgt aus dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem daraus folgenden progressiven Einkommensteuertarif. Bei einem Kinderfreibetrag von 2 484 DM beträgt die Entlastungswirkung 546 DM (22 % Steuersatz) Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 14087* bis 1391 DM (56 % Steuersatz). Solche Auswirkungen gibt es im Steuerrecht nicht nur bei der Ermittlung der Einkünfte (Betriebsausgaben, Werbungskosten), sondern auch im Bereich der Einkommensverwendung (z. B. Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen). Wer dieses System ausgerechnet für die — nicht durch Kindergeld gedeckten — Unterhaltsaufwendungen für Kinder außer Kraft setzen will, verweigert den Familien damit einen gerechten Ausgleich gegenüber Kinderlosen. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird durch einen Kindergeldzuschlag ergänzt: Eltern, für die der steuerliche Kinderfreibetrag keine oder nur eine teilweise Entlastung bringt, erhalten für Kinder, für die Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung zu zahlen ist, einen Kindergeldzuschlag von bis zu 46 DM monatlich. Der Kindergeldzuschlag bemißt sich nach der Entlastungswirkung des Kinderfreibetrages in der unteren Proportionalzone. Ich weise im übrigen darauf hin, daß das Kindergeld bei höherem Einkommen der Eltern für das zweite und weitere Kinder gemindert wird. Zu Frage 73: Der erste Teil dieser Frage ist für den Regelfall zu bejahen. Etwas anderes kommt für Ausnahmefälle insbesondere als Folge davon in Betracht, daß im Einkommensteuerrecht und im Kindergeldrecht unterschiedliche Kind-Begriffe gelten und daß der Kinderfreibetrag in Fällen, in denen die Eltern nicht als Verheiratete zusammenleben, auf beide je zur Hälfte aufgeteilt wird. Dies alles gilt auch für die Sozialhilfeempfänger. Allerdings mindert sich die ihnen bzw. ihren Haushaltsangehörigen zustehende Hilfe zum Lebensunterhalt um die kindbezogene Einkommensteuerermäßigung, die sie mit Rücksicht auf ihre in ihrem Haushalt lebenden Kinder erzielen, oder um den ersatzweise gezahlten Zuschlag zum Kindergeld, so wie dies bereits bisher für das Kindergeld gilt. Bei der Hilfe in besonderen Lebenslagen führen Steuerermäßigung bzw. Zuschlag zum Kindergeld lediglich in zumutbarem Umfang zu einer Minderung. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Breuer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 74 und 75): Wie beurteilt die Bundesregierung eine Aufwertung der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) im Rahmen zukünftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung? Teilt die Bundesregierung die Auffassung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Eisenbahnstrecke besonders im Abschnitt zwischen Hagen und Siegen eine aus der Postkutschenzeit stammende Trassierung aufweist, die hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit in keiner Weise mehr den Anforderungen eines heute erforderlichen schnellen und reibungslosen Verkehrsflusses gerecht wird? Zu Frage 74: Die Bundesregierung ist offen für die Entwicklung von leistungsfähigen Eisenbahnverbindungen in der Bundesrepublik Deutschland, sofern ein entsprechendes Verkehrsaufkommen ein positives wirtschaftliches Ergebnis für die betreffende Strecke der Deutschen Bundesbahn erwarten läßt. Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main wird auch im Rahmen künftiger Entscheidungen über die Bundesverkehrswegeplanung in die Überprüfung einbezogen werden. Zu Frage 75: Die Strecke Hagen-Siegen-Frankfurt/Main ist, wie die meisten Strecken der Deutschen Bundesbahn, im 19. Jahrhundert geplant und gebaut worden. Durch Modernisierung der bestehenden Anlagen und die Elektrifizierung wurde sie den heutigen Anforderungen angepaßt. Die auf dieser Strecke erreichten Reisegeschwindigkeiten im Personenverkehr liegen über den Durchschnittswerten der Deutschen Bundesbahn. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Lohmann (Lüdenscheid) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 76 und 77): Wie stellt sich die Bundesregierung zur Meinung der „Initiative Ruhr-Sieg-Strecke", wonach die Deutsche Bundesbahn bei der Festlegung des künftigen, auf Schnelligkeit angelegten Schienennetzes, den Wirtschaftsraum Südwestfalen nicht nur ausspart, sondern nicht einmal mehr tangiert? Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Investitionsaufwendungen für die Verbesserung der Leistungsfähigkeit bezüglich eines Schnellverkehrs auf der Ruhr-Sieg-Eisenbahnstrecke (Hagen—Siegen—Frankfurt/Main) durch ein Neubzw. Ausbaukonzept? Zu Frage 76: Im Zuge der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurde das Streckennetz der Deutschen Bundesbahn unter Berücksichtigung des zu erwartenden Verkehrsaufkommens auf Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Dabei ist in der Verbindung Hagen-Siegen-Frankfurt kein signifikanter Engpaß, der umfangreiche Baumaßnahmen gerechtfertigt hätte, festgestellt worden. Die Befürchtung, daß die Strecke an Bedeutung verlieren könnte, wird nicht geteilt. Vielmehr wird die Bedeutung dieser Verbindung im Hinblick auf eine verbesserte Anbindung der Region an das geplante Schnellfahrnetz der Deutschen Bundesbahn in Hagen und Frankfurt noch zunehmen. Hierzu untersucht die Deutsche Bundesbahn verbesserte Angebotsstrukturen wie Taktverkehr sowie Erhöhung der Bedienungsfrequenzen. Zu Frage 77: Die Deutsche Bundesbahn hat eine genaue Ermittlung der Investitionsaufwendungen für die angesprochene Strecke noch nicht durchgeführt. Doch kann zum jetzigen Zeitpunkt bereits gesagt werden, 14088* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 daß die Investitionsaufwendungen für eine Neubaustrecke Hagen-Frankfurt beträchtlich über denen der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Neubaustrecke Köln-Rhein/Main liegen würden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4496 Fragen 78 und 79): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über das Ausmaß der Schäden vor, die durch die Verwendung von Streusalz im Winter an Natur- und Straßenbauwerken (Korrosionsschäden an Spannbetonbauwerken) verursacht werden? Wie weit ist der in der Fragestunde vom 17. Januar 1985 erwähnte Prüfungsauftrag des Bundesministeriums für Verkehr an die Bundesanstalt für das Straßenwesen in Köln gediehen (Plenarprotokoll 10/114, S. 8478 B), wonach die Wiederzulassung von Spikes angesichts der technischen Fortentwicklung dieses Reifentyps und den damit gewonnenen praktischen Erfahrungen in anderen Ländern ohne Zulassungsbeschränkung geprüft werden sollte? Zu Frage 78: Der Bundesregierung liegen nur Informationen über die Bundesfernstraßen vor: An Bundesfernstraßen werden nur an Gehölzen an exponierten Standorten und insgesamt nur in geringem Umfange Schäden beobachtet, die möglicherweise auch auf Tausalzeinfluß zurückgeführt werden können. Eine genaue Zuordnung der Schäden ist jedoch nicht möglich. Nach Anpflanzen salzverträglicherer Pflanzen in Fahrbahnnähe und Durchführung eines umweltschonenderen Winterdienstes ist ein Rückgang von Vegetationsschäden zu beobachten. Tausalz ist eine von vielen Ursachen für Schäden an älteren Bauwerken. Eine Abgrenzung der Ursachen gegeneinander und damit eine Quantifizierung des Ausmaßes der Tausalzschäden ist jedoch nicht möglich, weil das Tausalz in vielen Fällen erst dann seine Wirkung entfalten kann, wenn zugleich anderweitig bedingte Mängel vorliegen. • Unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit gewonnenen Erkenntnisse geht der Bundesminister für Verkehr davon aus, daß bei neuen Bauwerken Tausalzschäden allenfalls in geringfügigem Umfang auftreten werden. Zu Frage 79: Die Bundesanstalt für Straßenwesen hat unmittelbar keinen Auftrag erhalten, die Wiederzulassung von Spikesreifen zu prüfen. Sie beobachtet aber seit dem Verbot der Spikesreifenbenutzung die Entwicklungen auf diesem Gebiet und führt als Daueraufgabe entsprechende Untersuchungen über die Aggressivität der Neuentwicklungen durch. Darüber hinaus wurde der TÜV Rheinland beauftragt, Alternativen zur Verbesserung des Kraftschlusses auf winterlichen Straßen in direktem Vergleich zu modernen Spikesreifen zu testen. Die bisherigen Ergebnisse dieser Untersuchungen rechtfertigen keine erneute Zulassung von Spikesreifen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4496 Frage 80): Nach welchen Grundsätzen wird der Bundesminister für Verkehr die Entscheidungen des Vorstandes zur künftigen Einrichtung der Regionaldezernate prüfen und ist dabei davon auszugehen, daß die Willensbildung des Bundesbahnvorstandes und des Verwaltungsrates, ein Regionaldezernat in Weiden zu errichten, bestätigt wird? Die Einrichtung von Regionaldezernaten hat der Bundesminister für Verkehr als „wesentliche organisatorische Veränderung einer Bundesbahndirektion" (§ 14 Absatz 3 Buchstabe e Bundesbahngesetz) als Gesamtkonzept zu genehmigen, sobald die Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn darüber beschlossen haben. Es ist der Bundesregierung nicht möglich, sich im Vorfeld der Meinungsbildung der Unternehmensorgane der Deutschen Bundesbahn, die auch die Stellungnahme der Länder eingehend zu würdigen und angemessen zu berücksichtigen haben, schon jetzt zu Einzelfragen zu äußern.
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    Rede von Wolfgang Schulhoff


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt müssen wir uns leider einer trockeneren Materie zuwenden. Die Steuergesetzgebung besteht nicht nur aus großen Vorhaben, mit denen das Steuersystem verändert oder massive Änderungen in der Höhe der Steuer vorgenommen werden — bei uns sind das Steuersenkungen, bei der SPD waren das Steuererhöhungen —

    (Zurufe von der SPD)

    oder bei denen die Weichen für die künftige Entwicklung gestellt werden, wie z. B. beim Einstieg in die Tarifreform oder bei der Wiedereinführung der Kinderfreibeträge. Nein, die Steuergesetzgebung besteht auch aus mühsamer Kleinarbeit, aus der Einarbeitung von Rechtsprechung, auch aus der Korrektur von Rechtsprechung, aus der Verwertung von Erfahrungen in der Praxis, aus der Korrektur von Härten die sich bei der Rechtsanwendung ergeben haben, aus der Verbesserung von
    Verfahrensvorschriften, aus der Berücksichtigung von Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofes, aus rein redaktionellen oder klarstellenden Änderungen. Ein solches Steuergesetz haben wir heute vor uns.
    Es sollte nur ein technisches Gesetz sein, ein Bereinigungsgesetz. Das ist zweifellos der Fall. Jedoch wurde im Laufe der Beratungen mehr daraus. Es entwickelte förmlich ein Eigenleben. Nun ist es zu einem sehr umfangreichen Gesetzesvorhaben geworden. Von den zahlreichen Punkten kann ich deshalb nur einige wenige Sachverhalte hervorheben. Doch wer etwa annehmen sollte, das sei Kleinkram ohne große Auswirkungen auf die Bürger, es lohne sich kaum, sich damit intensiv zu beschäftigen, der hätte sich sehr getäuscht.

    (Uldall [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Gerade die kleinen, die unscheinbaren Änderungen haben es oft in sich. Ich will dazu nur einige Beispiele nennen.
    Nach Art. 7 Nr. 2 wird in § 3 Nr. 9 des Einkommensteuergesetzes der Satz 3 gestrichen. Dahinter verbirgt sich eine wesentliche Verbesserung für die Bezieher von Vorruhestandsgeld. Vorruhestandszahlungen konnten bisher nur dann als Abfindung behandelt werden, wenn sie höchstens 65% des Durchschnittsmonatslohns aus den letzten sechs Monaten ausmachten. Jetzt ist diese Begrenzung weggefallen. Das kann im Einzelfall einen Freibetrag von 30 000 DM bis 36 000 DM ausmachen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich glaube nicht, daß die betroffenen Bürger das als Kleinkram bezeichnen. Hiermit werden wir gerade der Vorruhestandsregelung eine größere Akzeptanz verschaffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Nach Art. 17 Nr. 8 werden § 109 Abs. 4 des Bewertungsgesetzes die vier Worte „der Geschäfts- oder Firmenwert" angefügt. Hinter diesen vier Worten verbirgt sich die bewertungs- und vermögensteuerliche Folgerung aus der beim Bilanzrichtlinie-Gesetz in der vergangenen Woche eingeführten Abschreibung des erworbenen Firmenwerts. Auch das werden die betroffenen Firmen nicht als Bagatelle behandeln.
    Drittes Beispiel, noch überraschender, aber auch noch unscheinbarer. § 240 Abs. 3 der Abgabenordnung bleibt unverändert. Das bedeutet, daß entgegen dem Vorschlag des Bundesrates auch bei Scheckzahlungen, nicht nur bei Überweisungen, wie bisher eine Schonfrist von fünf Tagen gilt, ehe ein Säumniszuschlag erhoben wird.
    Diese Beispiele machen gleichzeitig das Grundmuster unserer Beratungen deutlich. Wir haben uns bemüht, das Steuerrecht an so vielen Stellen wie möglich in Richtung auf mehr Bürgerfreundlichkeit zu verändern.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Wir haben uns bemüht, Verschärfungen oder Ansatzpunkte für Verschärfungen nach Möglichkeit
    ganz zu vermeiden. Wir haben uns bemüht, dem
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985 13997
    Schulhoff
    Grundsatz des Datenschutzes so weitgehend Rechnung zu tragen, wie dies mit den Erfordernissen der Besteuerung gerade noch vereinbar ist.
    Dazu ein paar Beispiele. Die Kontrollmitteilungen anderer Behörden an die Finanzämter sind gegenüber dem Regierungsentwurf und auch gegenüber dem Votum des Bundesrates wesentlich eingeschränkt worden. Soweit danach Kontrollmitteilungen von anderen Behörden in wesentlich eingeschränktem Umfang noch ausgestellt werden, dürfen keine Beträge enthalten sein. Darüber hinaus soll der betroffene Bürger unterrichtet werden, damit er seinen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten besser nachkommen kann. Wir sind dabei vom Leitbild des ordentlichen, des zuverlässigen Steuerbürgers ausgegangen, der sein Einkommen richtig und vollständig erklärt.
    Wir sind aber auch davon ausgegangen, daß Besteuerung eine Sache ist, die sich zuallererst zwischen dem Finanzamt und dem Bürger abspielen sollte und bei der Dritte nur dann herangezogen werden sollten, wenn und soweit dies als notwendig angesehen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ein zweites Beispiel: Wir haben Vorsorge getroffen, um auch bei der maschinellen Datenverarbeitung einen unbefugten Zugriff auf gespeicherte Daten soweit wie möglich auszuschließen.
    Drittes Beispiel: Wir haben den SPD-Antrag, die Obergrenze für Verspätungszuschläge zu verdoppeln, also auf 20 000 DM zu erhöhen, abgelehnt. —Mit Bürgerfreundlichkeit hatte dieser Antrag nichts zu tun;

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    denn wer bekommt einen Verspätungszuschlag aufgebrummt? VW, die Bank für Gemeinwirtschaft, die Neue Heimat oder andere Großunternehmungen doch wohl nicht. Und für einen Handwerker — um nur ein Beispiel zu nennen — sind maximal 10 000 DM genug. Es müssen keine 20 000 DM sein, wenn er seine Steuererklärung zu spät abgibt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Eine weitere bürgerfreundliche Maßnahme ließ sich leider nicht im Steuerbereinigungsgesetz durchsetzen, ohne ein Vermittlungsverfahren zu riskieren und damit das Inkrafttreten des Gesetzes noch in diesem Jahr zu gefährden. Seitens der Bürger, besonders seitens der Betriebe besteht ein erhebliches Bedürfnis, vor wichtigen und weitreichenden Entscheidungen Klarheit darüber zu haben, wie die zu treffenden Maßnahmen steuerlich behandelt werden — also Einführung eines Instituts der verbindlichen Auskunft. Wir werden das zu gegebener Zeit wieder aufgreifen.
    Ein weiteres Ziel, das wir bei unseren Beratungen verfolgt haben, ist die Steuervereinfachung. Spektakuläre Dinge waren in einem Bereinigungsgesetz, das ursprünglich als mehr technisches Gesetz auf Aufkommensneutralität ausgelegt war, von vornherein nicht zu erwarten. Wenn man ein Gestrüpp lichten oder einen seit vielen Jahren ungepflegten Baum wieder in Form bringen will, muß man mit Beil und Säge herangehen. Wir haben diesmal noch mit der Gartenschere hantiert. „Diesmal noch" heißt, daß wir uns vorgenommen haben, in der nächsten Legislaturperiode mit der Steuervereinfachung Ernst zu machen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Dieses Ziel — es ist ein hehres Ziel — ist jedoch nur zu verwirklichen, wenn man mit Beil und Säge auch an die Subventionen herangeht, um den vom Bundesfinanzminister gepflegten Sprachgebrauch aufzugreifen: nach der Devise verfährt, „Besser niedrige Steuersätze mit wenigen Ausnahmen als hohe Steuersätze mit vielen Ausnahmen".

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Daß die sogenannte Rasenmähermethode bei den steuerlichen Subventionen nur mit großen Vorbehalten und Einschränkungen anwendbar ist, hat sich inzwischen herausgestellt. Man darf aber andererseits nicht nur einzelne Subventionen herausgreifen, weil dies den massiven Widerstand der Betroffenen geradezu herausfordert. Man muß vielmehr mit der Absicht an den Subventionsabbau herangehen: Kein Bereich darf ungeschoren bleiben.
    Wo Subventionen nicht ganz abgeschafft werden können, müssen sie runtergefahren werden. Dabei dürfen auch die Bereiche nicht tabu bleiben, die bisher eifrig an ihrer Tabuisierung mitgearbeitet haben. Auf der anderen Seite — und das dürfte uns auch klar sein — können wir nicht ganz vom Subventionieren abgehen. Wir werden das gleich für einige Bereiche noch deutlich machen müssen.
    Diesmal haben wir, wie erwähnt, nur mit der Gartenschere gearbeitet. Doch selbst dabei sind eine Reihe mittlerer und kleinerer Vereinfachungen erreicht worden.
    Auch hierzu nur einige wenige Beispiele: Die Kennzeichnungspflicht bei den Werbegeschenken, die es seit der sogenannten Steuerreform von 1974 gibt, ist wieder gestrichen worden. Man braucht sich also künftig nicht mehr den Kopf darüber zu zerbrechen, ob bei einem Blumenstrauß die Kennzeichnung als Werbeträger auf dem Einwickelpapier, auf einer beigefügten Karte oder auf jeder einzelnen Blume angebracht werden muß.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU)

    Ein weiteres Beispiel für Vereinfachung: Bisher gab es bei der Gewerbesteuer Vorschriften für die Umrechnung auf einen Jahresbetrag, wenn ein Betrieb während des Jahres eröffnet oder geschlossen wurde. Ihre materielle Bedeutung haben diese Umrechnungsvorschriften weitgehend verloren, seit die Freibeträge bei der Gewerbesteuer erhöht worden sind und seitdem eine noch größere Anzahl von Betrieben keine Gewerbesteuer mehr zahlt. Trotzdem haben die Umrechnungsregelungen die Berechnung der Gewerbesteuer außerordentlich kompliziert. Jetzt sollen sie gestrichen werden.
    Das Steuerbereinigungsgesetz 1986, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird das letzte Steuergesetz dieser Legislaturperiode sein, in dem nicht nur ein enger Teilbereich geregelt wird, sondern in
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    Schulhoff
    dem fast alle Steuerarten angesprochen werden. Deshalb haben wir eine ganze Reihe von kleineren Gesetzesvorhaben, die beim Finanzausschuß schon anhängig waren oder deren Zuweisung unmittelbar bevorstand, mit dem Steuerbereinigungsgesetz zusammengefaßt. Ich nenne diese nur in einigen wenigen Stichworten: Verlängerung des Ausbildungsplatz-Abzugsbetrages um fünf Jahre — das geht im übrigen auf einen Gesetzentwurf des Bundesrates zurück —; Übernahme von Teilen des sogenannten Gepräge-Gesetzentwurfes der Bundesregierung — ich nehme an, daß mein Kollege Häfele darauf noch zu sprechen kommen wird; das ist eine höchst komplizierte Rechtsmaterie —; Verlängerung der Antragsfrist für den Lohnsteuerjahresausgleich — die Antragsfrist endet nicht mehr am 30. September des Folgejahres, sondern am 31. Dezember des übernächsten Jahres, was eine weitgehende Verbesserung für die Lohnsteuerzahler bedeutet —; Anpassung des Investitionszulagengesetzes an die Beschlüsse der Planungskommission für die Regionalförderung — das geht auf einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zurück —.
    Weiterhin nenne ich die Zulassung von Rücklagemöglichkeiten bei Stiftungen und anderen gemeinnützigen Körperschaften, also die Lockerung der Vorschrift, daß gemeinnützige Organisationen ihre Mittel grundsätzlich im gleichen Jahr wieder für ihre satzungsgemäßen Zwecke ausgeben müssen. Gerade bei Stiftungen kommt es immer wieder vor, daß sie ihre Mittel für größere Projekte ansparen müssen oder daß sie einen Teil ihrer Mittel dafür benötigen, ihre Beteiligungsquote an ihren Trägerfirmen zu erhalten, wenn dort eine Kapitalerhöhung durchgeführt wird. Die Verwirklichung des Gesetzentwurfes des Bundesrates löst im übrigen ein Versprechen ein, das wir den Stiftungen im letzten Oktober gegeben haben.
    Ebenfalls ein altes Anliegen aus dem Kulturbereich wird mit der Vermögensteuerbefreiung für Werke von Künstlern, die bei der Anschaffung des Kunstwerks noch leben, endlich umgesetzt, nachdem mehrere Anläufe sowohl aus dem Bundesrat als auch aus unserer Fraktion in der Vergangenheit an der SPD-Mehrheit gescheitert sind. Die Vermögensteuerbefreiung wird meiner Ansicht nach dazu beitragen, daß besonders die Absatzchancen junger Künstler verbessert werden.
    Schließlich nenne ich die Lohnsteuerhaftung für Entleiher von Arbeitnehmern. Wir haben großen Wert darauf gelegt, daß dieser Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Modifizierung, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hat, möglichst noch in diesem Jahr in Kraft treten kann, und haben deshalb auch ihn in das Steuerbereinigungsgesetz übernommen. Zu dieser Haltung haben nicht zuletzt die Mißstände beigetragen, die Günter Wallraff in seinem Buch zum Teil aufgedeckt hat und die schlimm genug sind, auch wenn man etwaige Ungenauigkeiten und Übertreibungen, wie sie von Betroffenen behauptet werden und wie sie sich auch herausgestellt haben, außer Betracht läßt. Ich habe das bereits bei der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfes hier ausgiebig gewürdigt und möchte es in diesem Zusammenhang nur noch einmal betonen.
    Daß das Steuerbereinigungsgesetz das letzte umfassende Steuergesetz dieser Legislaturperiode ist, hat eine weitere Auswirkung. Wir müssen eine Reihe von unaufschiebbaren weiteren Maßnahmen treffen, um in aktuellen Notsituationen zu helfen. Teilweise handelt es sich dabei um die Modifizierung oder Verlängerung, j a sogar um die Neueinführung von Subventionen. Ich sprach eben schon davon. Ich räume dies unumwunden ein. Wer mir bei der nachfolgenden Aufzählung widersprechen will, möge das von hier aus gleich tun.
    Da sind zunächst die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft und Forstwirtschaft zu nennen, die sozusagen eine Spätfolge der Brüsseler Agrarpolitik sind. Jahrzehntelang ist man dort nach der Devise „Wachse oder weiche" verfahren, hat die Landwirte zu Betriebsaufstockungen und -erweiterungen ermuntert und auch ins Schuldenmachen getrieben. Dann kam plötzlich der Bruch. Jetzt müssen wir der Landwirtschaft helfen, die daraus entstandenen Anpassungsprobleme zu lösen, sowohl was die Zahl der Betriebe als auch was die Schuldentilgung angeht. Deshalb die Verstärkung und Erweiterung der steuerlichen Schonung bei Betriebsaufgabe. Deshalb die Vervielfachung des Freibetrages, wenn weichende Erben noch zu Lebzeiten der Eltern mit Grundstücken abgefunden werden. Dabei soll die geltende Rechtslage nicht verschlechtert werden, wenn die weichenden Erben von Eheleuten abgefunden werden, die beide Eigentümer des Hofes sind. Wir legen Wert auf diese Feststellung. Deshalb auch die Wiedereinräumung und Erhöhung des Freibetrages, wenn Erlöse aus Grundstücksverkäufen zur Schuldentilgung verwendet werden.
    Wir haben das alles in der Überzeugung beschlossen, daß dies unumgänglich ist, um die Strukturprobleme zu meistern. Wir haben es aber auch in der Überzeugung beschlossen, daß die Landwirtschaft dies würdigen und die Erfüllung ihrer Forderungen nun nicht mit weiteren Forderungen beantworten wird. Lassen Sie mich hier auch das ganz unmißverständlich sagen: Wir sind mit der Ausweitung des § 14a des Einkommensteuergesetzes an die Grenze des steuersystematisch und vom Gleichbehandlungsgrundsatz her gerade noch Vertretbaren gegangen.
    Die zweite Maßnahme ist die Erweiterung der Investitionszulage Stahl. Erstmals werden mit dieser Änderung Anzahlungen auf Herstellungskosten begünstigt. Bisher stand man auf dem Standpunkt, daß es begrifflich Anzahlung nur bei Anschaffungskosten gibt und daß im Herstellungsbereich nur Teilherstellungskosten zur Debatte stehen. Die jetzige Ausweitung erschien im Hinblick auf den engen Anwendungsbereich und die kurze Geltungsdauer vertretbar. An eine Übertragung auf andere Investitionszulagen und auf Abschreibungsbegünstigungen ist keineswegs gedacht. Das Stahi-Investitionszulagengesetz entwickelt sich im übrigen immer mehr als der Beispielsfall für die Auffassung, daß man außersteuerlich motivierte Hilfen,
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    Schulhoff
    bei denen es auf Flexibilität und ständige Anpassung an wirtschaftspolitische oder sonstige Gegebenheiten ankommt, nicht über Steuergesetze abwickeln soll. Wir möchten deshalb dem Bundesfinanzminister den Rücken dafür stärken, solchen Ansinnen seiner Kabinettskollegen künftig energischer zu widersprechen.
    Die dritte Maßnahme in dieser Reihe ist die Ausnahmeregelung für den bezahlten Sport. Wenn ein Sportler mehr als eine Aufwandsentschädigung erhält, so soll das nicht mehr wie bisher dazu führen, daß dem gesamten Verein die Gemeinnützigkeit aberkannt werden muß. Die vielen echten Amateure sollen nicht darunter leiden, wenn sich einzelne Sportler für ihren Sport bezahlen lassen. Die Veranstaltungen, an denen bezahlte Sportler mitwirken, sollen aber wie z. B. eine Vereinsgaststätte behandelt werden, also als steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
    Im Rahmen des Steuerbereinigungsgesetzes standen weitere Anliegen im Bereich der Gemeinnützigkeit zur Diskussion. Bei dieser Diskussion ist deutlich geworden, daß die Gemeinnützigkeit dringend einer gründlichen Überprüfung bedarf. Hierzu wird Kollege Dr. Häfele noch ausführlich Stellung nehmen.
    Nicht als Subvention sehe ich eine weitere Ergänzung an, die wir beim Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgenommen haben. Schausteller sind bisher mit ihren Wohn- und Packwagen von der Kraftfahrzeugsteuer befreit — Sie sehen, welche Bandbreite dieses Gesetz hat —, dürfen aber eine bestimmte Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Sie waren häufig ein Verkehrshindernis. Das wird jetzt beseitigt, indem man den Schaustellern gestattet, schneller zu fahren, ohne daß die Kraftfahrzeugsteuerbefreiung verloren geht.
    Meine Damen und Herren, das Steuerbereinigungsgesetz enthält eine Vielzahl von Änderungen in zahlreichen Gesetzen. Ich konnte nur einige wenige nennen, zumal auch unsere Zeit beschnitten wurde. Deshalb mußte ich leider zu schnell sprechen.
    Wenn ich ein Resümee aus den langen und oft schwierigen Beratungen ziehen darf: Es wird immer wieder gefordert, alle Steuerrechtsänderungen jeweils in einem Jahressteuergesetz zusammenzufassen. Das klingt einleuchtend; es hat aber auch Nachteile: Das Gesetz wird zu lang, unübersichtlich. Die Beratungen werden, zumindest in der Schlußphase, immer hektischer. Die Versuchung wächst, noch dieses oder jenes mit hineinzunehmen, weil dann wieder für ein Jahr Schluß ist oder sein soll. Manches, was erst in letzter Minute angeregt wird, kann nicht so sorgfältig beraten werden, wie wir es an sich für notwendig halten. Wichtige Dinge gehen, was die Wirkung in der Öffentlichkeit anlangt, im Wust der vielen Regelungen unter. Deshalb möchte ich hier für einen Mittelweg plädieren: kein Jahressteuergesetz, sondern wenige Einzelsteuergesetze.
    Lassen Sie mich zum Schluß noch drei Dinge hervorheben: Das erste ist die Kooperationsbereitschaft der SPD-Kolleginnen und -Kollegen im Finanzausschuß. Sie hätten den Gang der Beratungen bremsen und so die Verabschiedung des Gesetzes vor dem Jahresende ernsthaft gefährden können. Sie haben es nicht getan. Danke!

    (Beifall bei der CDU/CSU — Uldall [CDU/CSU]: Eine gute Opposition!)

    Das zweite ist die erklärte Bereitschaft des Bundesrates, auf die Fristeneinrede zu verzichten und das Gesetz doch noch am 20. Dezember 1985 im zweiten Durchgang zu behandeln. Das hat bei uns die Beratungszeit entsprechend verlängert. Dankeschön!

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das dritte ist die Einsatzbereitschaft der Beamten des Bundesfinanzministeriums und des Sekretariats des Finanzausschusses. Wir haben ihnen in den vergangenen Monaten sehr viel zugemutet. Sie haben uns stets sachkundig, hilfsbereit und engagiert zugearbeitet. Herzlichen Dank!

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und der SPD)

    Unsere besondere Anerkennung gilt auch Herrn Wagner vom Ausschußsekretariat, für den das Steuerbereinigungsgesetz wohl das letzte große Gesetzesvorhaben ist, das er in seiner jetzigen Funktion betreut. Wir wünschen ihm viel Glück in seiner anderen Position.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Ihnen, meine Damen und Herren, darf ich zuletzt auch dafür danken, daß Sie mir trotz der trockenen Materie so geduldig zugehört haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat der Abgeordnete Schlatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Schlatter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt heute der zweite Teil des Steuerbereinigungsgesetzes zur Beratung vor. Dieser Teil ist im letzten Jahr mit der Begründung abgetrennt worden, die Regierungskoalition habe noch einen Diskussionsbedarf. Ich muß heute, nach Abschluß dieses Diskussionsprozesses, feststellen, daß mich das Ergebnis enttäuscht, denn man ist in wichtigen Punkten dem selbst gestellten Anspruch nicht gerecht geworden. Bei einer Reihe schwerwiegender Fragen ist es nicht gelungen, die Interessen der Steuerbürger und der Wirtschaft einerseits und die Bedürfnisse der Finanzverwaltung andererseits in ein ausgewogenes und akzeptables Verhältnis zueinander zu bringen.
    Für die Opposition kommt, ohne daß ich den Dank und das Lob des Kollegen Schulhoff hervorheben möchte, hinzu: Es ist unerträglich, ein 25 Punkte umfassendes Artikelgesetz mit Hunderten von Einzelregelungen in nur drei Wochen parlamentarischer Beratung heute verabschieden zu wollen.
    Wir hätten nicht nur für die umfänglichen und schwerwiegenden Eingriffe in die Abgabenordnung mehr Beratungszeit gebraucht, sondern wir hätten unsere Aufmerksamkeit auch etwas mehr der Mah-
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    Schlatter
    nung aus dem Bereich der Steuerverwaltung widmen müssen, die darüber klagt, daß sie bereits zum Jahresbeginn 1986 mit einer Fülle von neuen Vorschriften belastet wird. Aus der Sicht der Steuerverwaltung muß die nicht abreißende Flut neuer Normen und gesetzlicher Regelungen als eine schlimme Zumutung verstanden werden.

    (Beifall der Abg. Frau Matthäus-Maier [SPD])

    Eine echte Steuerbereinigung und Steuervereinfachung bedarf der ruhigen und gründlichen Arbeit im Ausschuß, und die Betroffenen müssen gehört werden. Das war dieses Mal nicht möglich, nicht zuletzt auch deshalb, weil bis in die letzten Minuten der Ausschußberatungen neue Vorhaben aufgegriffen, bereits formulierte Regelungen zurückgenommen wurden und weil in dem einen oder anderen Fall auch beides passierte. Ich denke nur an das Thema Mineralölsteuerbefreiung für die Privat-und Sportfliegerei. Daß der Bundesfinanzminister, den ich einmal direkt ansprechen kann, diese Steuerbefreiungsforderung zunächst ganz vernünftig fand, zeigt denn auch den „entschlossenen Ernst", mit dem Sie, Herr Stoltenberg, den Kampf an der Subventionsabbaufront führen.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Ich bin von dem „entschlossenen Ernst", wenn ich das ironisieren darf, sehr enttäuscht, aber diese Enttäusçhung bestätigt einmal mehr, daß Sie nicht die Kraft aufbringen, Subventionen dort abzubauen, wo es erforderlich ist, und dem Begehren nach Ausbau von Subventionen entschieden entgegenzutreten. Wir Sozialdemokraten sind jedenfalls sehr zufrieden, daß die Empörung der deutschen Öffentlichkeit das steuer-unsittliche Ansinnen des bayerischen Ministerpräsidenten hat scheitern lassen.
    Ich unterstreiche auch für die SPD-Fraktion die Notwendigkeit von Änderungen in der Abgabenordnung. In der ersten Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes 1985 waren Vorschläge enthalten, die die Funktionsfähigkeit der Finanzverwaltung anstrebten und gleichzeitig zu einer größeren Rechtssicherheit und zu einer geordneten Durchführung des Besteuerungsverfahrens beitragen konnten. Diese Vorschläge sind zum Teil wesentlich geändert und um vieles Neue und leider auch Ungereimte ergänzt worden.
    Bevor ich' auf solch Neues und Ungereimtes eingehe, reizt es mich allerdings, auf die vielen Vorschläge einzugehen, die von der Regierungskoalition bei der Beratung des Steuerbereinigungsgesetzes nicht aufgegriffen wurden. Ich denke z. B. an die Vorschläge zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Wir als SPD-Opposition verstehen, daß eine grundlegende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vielen zusätzlichen Einzelregelungen vorzuziehen ist. Wir unterstützen deshalb die Absicht, eine besondere unabhängige Sachverständigenkommission einzusetzen.
    Es ist aber zusätzlich unsere Auffassung, daß unabhängig von der generell notwendigen Überprüfung des Gemeinnützigkeitsrechts die gravierendsten Mißstände und Ungerechtigkeiten bereits heute beseitigt werden sollten. Dazu haben wir Anträge eingebracht.
    Wir streben u. a. die Änderung des § 30 der Abgabenordnung mit dem Ziel an, die Finanzbehörden zu berechtigen, Auskünfte darüber zu geben, welche Körperschaften als steuerbegünstigt anerkannt sind. Dieses Auskunftsrecht müßte unseres Erachtens mindestens in Beantwortung mündlicher oder schriftlicher Anfragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages oder der Landesparlamente gesichert sein. Daß die Regierungskoalition dieses Ansinnen ablehnt, ist bedauerlich. Dennoch werden wir unsere Absicht weiterverfolgen und Gelegenheit nehmen, diese Regelung in die Abgabenordnung hineinzuschreiben.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Auch die Regierungskoalition greift Einzelvorschläge zum Gemeinnützigkeitsrecht bereits jetzt auf. Ich denke z. B. an die Neuregelung, die es den Stiftungen ermöglichen soll, steuerfreie Rücklagen bis zur Höhe von einem Viertel ihres Einnahmeüberschusses zu bilden. Das tragen wir mit, und ich hoffe, daß wir umgekehrt Unterstützung und Verständnis für die Anträge finden, die wir heute zur Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts stellen.
    Ich wollte über nicht aufgegriffene Vorhaben sprechen. Nicht aufgegriffen wurde von der Regierungskoalition die jüngste Kritik des Bundesrechnungshofs an der unzureichenden Erfassung der Einkünfte aus Kapitalvermögen. Es ist doch in der Tat so, daß ein erheblicher Teil von Steuerzahlern ihre Erklärungen gegenüber dem Finanzamt zu ihren Gunsten so gestalten, daß sie ihre eigentlich zu versteuernden Zinseinnahmen verschweigen und so ihre Steuerlast verkürzen. Sie tun das in der Zuversicht, daß die Finanzämter, die dazu durch den sogenannten Bankenerlaß angewiesen sind, die Angaben der Steuerzahler bei den Banken nicht nachprüfen. Die Abgabenordnung kennt kein Bankgeheimnis gegenüber dem Finanzamt, aber die interne Verwaltungspraxis hat faktisch ein gut funktionierendes Bankgeheimnis eingeführt. Die Folge ist ein Ärgernis, denn die Zinsversteuerung ist zu einer Angelegenheit einer gesetzestreuen Minderheit geworden.

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    Was läge eigentlich für den Gesetzgeber näher, als im Zuge des Steuerbereinigungsgesetzes analog zur Neuregelung des § 93 der Abgabenordnung Kontrollmitteilungen für die Erfassung von Zinseinkünften vorzusehen?

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, eine solche Regelung würde — da bin ich sicher — in der Öffentlichkeit viel Verständnis finden. Aus Gesprächen mit der Wirtschaft z. B. ist uns Politikern ja nicht unbekannt, daß dort weitgehend Unverständnis über die Ungleichbehandlung der Besteuerung der Einkünfte aus Finanzanlagen und aus Sachvermögen herrscht.
    Die SPD-Fraktion greift heute durch einen Antrag die begründeten Forderungen nach steuerli-
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    Schlatter
    cher Erfassung von Zinseinkünften auf und fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch den bei gleichzeitiger massiver Erhöhung der Sparerfreibeträge die Besteuerung von Zinseinnahmen künftig sichergestellt wird.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Zu diesem Thema will ich noch einen weiteren Hinweis geben: In nahezu allen westlichen Industrieländern ist die Erfassung von Zinseinkünften entweder durch ein Quellenabzugsverfahren oder durch Kontrollmitteilungen der Kreditinstitute gewährleistet. Warum eigentlich bei uns nicht? Dies den Bürgern und der Öffentlichkeit zu erklären fällt uns offensichtlich schwer, und schwer ist es erst recht, es dem Bundesrechnungshof deutlich zu machen.
    Aus ersten Stellungnahmen aus den Regierungsfraktionen zu unseren Vorschlägen muß ich schließen, daß Sie, meine Damen und Herren, an einer sachgerechten Diskussion der Probleme leider nicht interessiert sind. Wider besseres Wissen erklären Sie in Ihren Pressestellungnahmen, die SPD wolle an die Sparbücher der kleinen Leute. Ich sage: Umgekehrt wird ein Schuh daraus! Wenn die Regierung nun plant — man hört j a, daß das diskutiert wird —, die Finanzverwaltung stärker in die Pflicht zu nehmen, heißt das doch im Ergebnis eigentlich, daß Sparer mit kleinen und mittleren Vermögen zur Kasse gebeten werden, weil bei ihnen der Fluchtweg ins Ausland keine reale Alternative zur Besteuerung ist.

    (Zustimmung bei Abgeordneten der SPD)

    Meine Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle nur fordern: Beschließen Sie mit uns eine Steuerfreistellung für Zinserträge aus kleinen und mittleren Sparguthaben, und lassen Sie uns dann gemeinsam nach gesetzlichen Regelungen suchen, die Steuerschlupflöcher für die großen Vermögen zu schließen.

    (Beifall bei der SPD)

    Leider hat die Regierungskoalition auch unsere Vorschläge zurückgewiesen, die steuerliche Schlechterstellung von im Inland wohnenden Eltern mit Kindern im Ausland, die als Folge des Steuersenkungsgesetzes 1986 eintritt, zu korrigieren. Als Ersatz den Betroffenen für die wegfallenden Kinderfreibeträge nun anzudienen, durch Steueranträge außergewöhnliche Belastungen nachzuweisen, muß von den Betroffenen zu Recht als ein Akt der Diskriminierung verstanden werden. Es ist kein Beleg für Glaubwürdigkeit, Auslandskindern die Gewährung von Steuerfreibeträgen vorzuenthalten und gleichzeitig zu behaupten, man wolle, wie Sie das tun, eine familiengerechte Besteuerung aller Personengruppen einführen. Es zeigt sich auch in diesem Fall wieder, daß das neu eingeführte System der Kinderfreibeträge vielfältige Ungerechtigkeiten schafft. Deshalb bleibt die SPD-Bundestagsfraktion bei ihrer Forderung nach Umwandlung der Kinderfreibeträge in ein erhöhtes Kindergeld.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich will ein paar Bemerkungen zu den Änderungen im steuerlichen Verfahrensrecht machen, die teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit der Finanzverwaltungen haben.
    Durch den Vorschlag eines § 93 a Abgabenordnung wird eine allgemeine Mitteilungspflicht von Behörden und Rundfunkanstalten an die Finanzbehörden eingeführt. In diesem Zusammenhang unterstützt die SPD-Fraktion die Auffassung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder, daß für eine Praxis von Kontrollmitteilungen eine formale Rechtsgrundlage geschaffen werden muß. Wir lehnen es allerdings ab, den Vorschlag der Regierungskoalition zu unterstützen, der den Umfang der zulässigen Kontrollmitteilungen einschränkt und insbesondere nicht zuläßt, in Mitteilungen über geleistete Zahlungen auch den Betrag aufzunehmen. Diese auch aus datenrechtlichen Gründen nicht zwingend gebotene Einschränkung führt zu einem unvertretbaren Verwaltungsaufwand.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

    Ich denke, daß es nicht zumutbar ist, auf Grund von Pauschalinformationen die Steuerverwaltungen zu animieren, sich mit Rückfragen beim Steuerzahler oder sonstigen Erkenntnisquellen erst Eindrücke und Erkenntnisse zu verschaffen, die eine Besteuerung möglich machen. Wir unterstützen darum aus gutem Grunde den Bundesratsvorschlag, der den Bedürfnissen der Steuerverwaltung eher und ausführlich Rechnung trägt.
    Eine Bemerkung zu der Übernahme der EGRichtlinie über die gegenseitige Amtshilfe im Bereich der direkten Steuern und der Mehrwertsteuern. Die Regelung wird von Ihnen nur halbherzig und unvollkommen übernommen. Die Beschränkung des Auskunftsverkehrs auf nur drei Fallgruppen schöpft die gebotene Möglichkeit nicht aus, sondern es wird im Ergebnis eher so sein, daß die Absicht der EG-Richtlinie aus dem Jahr 1977, nämlich etwas gegen die zunehmende internationale Steuerflucht zu unternehmen, unterlaufen werden kann. Ich gehe davon aus, daß auch die zwingend vorgeschriebene Anhörung der inländischen Beteiligten im Amtshilfeverkehr eine schlechte Transformation der EG-Richtlinie ist und Erschwernisse beim Kampf gegen die internationale Steuerflucht bringt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird deshalb Art. 2 des Steuerbereinigungsgesetzes ablehnen.
    Wir begrüßen ausdrücklich, daß die Regelung einer verbindlichen Zusage der Finanzbehörden ohne vorhergehende Außenprüfung zurückgezogen wurde. Es war in der Tat unerträglich, eine Änderung im Eilverfahren durchdrücken zu wollen, die so nachhaltig in die Besteuerungspraxis eingreift. Der Vorschlag sollte die Angehörigen der Steuerverwaltung zwingen, über die Steuerfestsetzung hinaus in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht komplizierte rechtsverbindliche Auskünfte zu erteilen. Die Verantwortung für die Gestaltung des Sachverhaltes sollte von den Steuerpflichtigen weg auf die Verwaltung abgewälzt werden. Zu Recht haben sich die Länder gegen diesen Überrumpelungsversuch zur Wehr gesetzt.
    14002 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 184. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Dezember 1985
    Schlatter
    Daß nun die Fraktionen der CDU/CSU und FDP einen Entschließungsantrag nachschieben, der die problematischen Vorschläge wieder aufnimmt und die Bundsregierung zwingen will, einen Gesetzentwurf in dieser Richtung vorzulegen, ist schon ein erstaunliches Stück. Ich hoffe, daß der Bundesrat und die Bundesländer klug genug sind, sich auch künftig gegen dieses Ansinnen zur Wehr zu setzen. Sie werden die SPD-Bundestagsfraktion dabei an ihrer Seite finden.
    Letzte Bemerkung. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich in der Schlußabstimmung über die Gesamtvorlage der Stimme enthalten. Wir haben gute Gründe dafür geltend zu machen. Wir haben unsere Gründe unter anderem in Anträgen zum Ausdruck gebracht, die heute mit zur Beschlußfassung anstehen. Nur bedauern wir, daß von unseren Anträgen in den Schlußberatungen durch die Regierungsfraktionen in die heute zu beschließende Schlußfassung des Steuerbereinigungsgesetzes so wenig aufgenommen worden ist.
    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der SPD)