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    Plenarprotokoll 10/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schneider (Idar-Oberstein) 13703 A Verzicht des Abg. Dr. Hackel auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 13703A Eintritt des Abg. Dr. Pfennig in den Deut- schen Bundestag 13703 A Absetzung des Punktes 2 a von der Tagesordnung 13703 B Erweiterung der Tagesordnung . 13703B, 13762 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Inbetriebnahme des umweltgefährdenden Kohlekraftwerkes Ibbenbüren B Schulte (Menden) GRÜNE 13703 C Gerstein CDU/CSU 13704 B Dr. Hauff SPD 13705 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 13706 C Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 13707 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 13709 B Becker (Nienberge) SPD 13710B Engelsberger CDU/CSU 13711 B Stahl (Kempen) SPD 13712C Schmidbauer CDU/CSU 13713C Lennartz SPD 13714 C Dr.-Ing. Laermann FDP 13715D Strube CDU/CSU 13716 D Dr. Blens CDU/CSU 13717 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst — Drucksache 10/3055 — Frau Odendahl SPD 13718 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 13719C Frau Zeitler GRÜNE 13721 C Dr. Hirsch FDP 13723 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 13724 D Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 13726 B Frau Männle CDU/CSU 13728 A Frau Terborg SPD 13729 D Eimer (Fürth) FDP 13731 B Kuhlwein SPD 13731 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 10/317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4268 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts — Drucksache 10/3440 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4268 — Helmrich CDU/CSU 13733 C Stiegler SPD 13735 D Kleinert (Hannover) FDP 13741 C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 13744 B Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 13745 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 13747 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4391 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4473 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4391 — Seesing CDU/CSU 13751A, 13754 D Dr. de With SPD 13751 B Mann GRÜNE 13757A Beckmann FDP 13758A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 13759 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften — Drucksachen 10/3791, 10/4053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/4185 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Sechsten Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Einsetzung einer Regierungskonferenz zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union durch den Europäischen Rat in Mailand am 29./30. Juni 1985 — Drucksachen 10/3420, 10/4088 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Regierungskonferenz — Drucksache 10/4068 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Arbeiten der Regierungskonferenz über die Europäische Union — Drucksache 10/4189 — in Verbindung mit Beratung des Achten Berichts und Empfehlung der Europa-Kommission zur Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments — Drucksache 10/4087 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultationen des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 III mission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Straßenverkehr — Drucksachen 10/3315, 10/4383 — in Verbindung mit Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Europäischer Rat am 2. und 3. Dezember 1985 in Luxemburg in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Europäischer Rat am 2./3. Dezember 1985 in Luxemburg — Drucksache 10/4433 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ergebnis des Europäischen Rates in Luxemburg am 2./3. Dezember 1985 — Drucksache 10/4474 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 13763 B Schmidt (Hamburg) SPD 13768 B Klein (München) CDU/CSU 13778 C Frau Kelly GRÜNE 13780 B Dr. Rumpf FDP 13782 B Genscher, Bundesminister AA 13784 A Auhagen GRÜNE 13786 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 13787 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 13789 D Dr. Schwörer CDU/CSU 13791A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4282 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4283 — Uldall CDU/CSU 13793 D Dr. Spöri SPD 13795 B Gattermann FDP 13798 B Vogel (München) GRÜNE 13799 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 13801A Dr. Struck SPD 13802 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude — Drucksache 10/4042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4372 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4399 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 10/4297 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Urbaniak, Wieczorek (Duisburg), Dr. von Bülow, Collet, Dr. Ehrenberg, Jung (Düsseldorf), Junghans, Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Mitzscherling, Reuschenbach, Rohde (Hannover), Schanz, Frau Skarpelis-Sperk, Sieler, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie — Drucksache 10/4235 — Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 13805A Poß SPD 13806 A von Schmude CDU/CSU 13808 A Vogel (München) GRÜNE 13810A Dr. Solms FDP 13811C Urbaniak SPD 13811 D Vogel (München) GRÜNE (zur GO) . . . 13812 C Urbaniak SPD (zur GO) 13812 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) — Drucksache 10/3997 — IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/4274 — Niegel CDU/CSU 13813 B Jung (Düsseldorf) SPD 13814 D Beckmann FDP 13816A Auhagen GRÜNE 13816 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/3279 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4410 — Rusche GRÜNE 13818A Frau Dempwolf CDU/CSU 13818 D Jaunich SPD 13819 C Eimer (Fürth) FDP 13820 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 13821 A Beratung der Sammelübersicht 106 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4037 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 107 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4038 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 110 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4077 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 111 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4078 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 118 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4395 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 119 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4396 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 120 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4397 — Vahlberg SPD 13823 A Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 13823 D Mann GRÜNE 13825A, 13826 D Dr. Rumpf FDP 13825D, 13827 D von der Wiesche SPD 13828 B Jagoda CDU/CSU 13829 B Frau Dann GRÜNE 13830A Frau Dr. Segall FDP 13831 A Kühbacher SPD 13831 D Schlottmann CDU/CSU 13833 B Vizepräsident Frau Renger . . . 13834C, 13827 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/4043 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4252 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/4041 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4252 — Herkenrath CDU/CSU 13835 A Frau Blunck SPD 13835 C Bredehorn FDP 13836 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 V Senfft GRÜNE 13836 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13837 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-Gesetz) — Drucksache 10/4296 — 13838 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4270 — 13838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes — Drucksache 10/3290 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4373 — 13838 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4269 — 13839A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 10/4220 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4422 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4480 — 13839 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4449 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4462 — 13839 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Doss, Frau Rönsch, Dr. Geißler, Dr. Dregger, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Mischnick und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Tatge, Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Delorme, Fischer (Osthofen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs. 7) — Drucksache 10/4264 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Doss, Frau Rönsch, Dr. Geißler, Dr. Dregger, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Mischnick und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Tatge, Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Delorme, Fischer (Osthofen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 10/4265 — 13840 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksachen 10/4028, 10/4186 — . . . 13840 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 07 Tit. 632 01 — Verwaltungskostenerstattung an Länder —— Drucksachen 10/3962, 10/4187 — . . . 13840 C VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Belize, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, der Republik Elfenbeinküste, Jamaica, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Surinam, St. Christoph und Nevis, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago, der Republik Uganda und der Republik Zimbabwe sowie mit der Republik Indien über die Garantiepreise für Rohrzucker für den Lieferzeitraum 1985/86 — Drucksachen 10/3275 Nr. 8, 10/4192 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer zweiten zeitweiligen Maßnahme — in Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 — betreffend Beifänge bei der Fischerei auf Stintdorsch in der Nordsee — Drucksachen 10/3788 Nr. 23, 10/4251 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über bestimmte Maßnahmen zur Erleichterung von Fischereitätigkeiten für wissenschaftliche Untersuchungszwecke — Drucksachen 10/3788 Nr. 25, 10/4193 — 13840 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 10/3788 Nr. 46, 10/3827, 10/4332 — 13841 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/85 — Zollkontingent für Spezialwalzdraht — 2. Halbjahr 1985) — Drucksachen 10/3922, 10/4278 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/85 — Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) — Drucksachen 10/3970, 10/4279 — . . . 13841 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/4408 — 13841 C Nächste Sitzung 13841 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 13843*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 13703 181. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 178. Sitzung, Seite 13512 C, Zeile 14: Statt „auf" ist „auch" zu lesen. Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 6. 12. Antretter* 6. 12. Bastian 6. 12. Berger* 5. 12. Böhm (Melsungen) * 6. 12. Brandt 5. 12. Büchner (Speyer) 6. 12. Dr. Corterier** 6. 12. Frau Eid 6. 12. Dr. Enders* 6. 12. Frau Fischer* 6. 12. Gansel* 6. 12. Haase (Fürth) * 6. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 6. 12. Dr. Holtz* 6. 12. Immer (Altenkirchen) 6. 12. Jäger (Wangen) * 5. 12. Junghans 6. 12. Kittelmann* 6. 12. Dr. Klejdzinski* 6. 12. Klose 6. 12. Lenzer* 6. 12. Frau Dr. Lepsius 6. 12. Frau Luuk 6. 12. Dr. Müller* 5. 12. Nagel 6. 12. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche) * 6. 12. Frau Pack 6. 12. Peter (Kassel) 6. 12. Rappe (Hildesheim) 6. 12. Reddemann* 6. 12. Dr. Rumpf* 6. 12. Dr. Scheer* 6. 12. Schlatter 6. 12. Schmidt (München) * 6. 12. Schmidt (Wattenscheid) 6. 12. Schröder (Hannover) 6. 12. Schulte (Unna) * 6. 12. Dr. Soell 5. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 6. 12. Frau Dr. Timm 5. 12. Dr. Todenhöfer 6. 12. Dr. Unland* 6. 12. Verheugen 6. 12. Vogt (Düren) 5. 12. Voigt (Sonthofen) 6. 12. Werner (Dierstorf) 6. 12. Werner (Westerland) 5. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Dr. Wulff* 6. 12. Zierer* 6. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
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    Rede von Joachim Poß


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Nein, da muß ich Sie enttäuschen. — Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf das Gesetz zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude eingehen. Die SPD hat den Eindruck, daß dieses Gesetz eine Alibi-Maßnahme ist, die von der beschäftigungspolitischen Tatenlosigkeit dieser Bundesregierung ablenken soll.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Unsere Bedenken, die wir anläßlich der ersten Lesung vorgetragen haben, sind durch die Ausschußberatungen nicht widerlegt worden. Wir sind darüber hinaus der Meinung, daß es ein viel zu teures Gesetz ist und daß es die von ihm erhofften stimulierenden Wirkungen für die Bauwirtschaft und die Beschäftigungslage insgesamt nicht haben wird.

    (Dr. Schwörer [CDU/CSU]: Lesen Sie doch das Gutachten des Ifo-Instituts!)

    — Herr Schwörer, selbst nach den Angaben der Bundesregierung wird das von ihr zusätzlich erwartete Bauvolumen in Höhe von ca. 3,9 Milliarden DM nur genau den Betrag der ab 1989 zu erwartenden Steuerausfälle erreichen. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.
    Die Verkürzung des Abschreibungszeitraumes von 50 Jahren auf 25 Jahre führt bei den Unternehmen zu einer Senkung der Ertragssteuerbelastung. Zusätzliche Investitionsentscheidungen werden dadurch direkt nicht initiiert, schon gar nicht kurzfristig. Diese Einschätzung, Herr Schwörer, teilen wir mit dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Auch der Vizepräsident der Deutschen Bundesbank, Herr Dr. Schlesinger, hat auf die beträchtlichen Mitnahmeeffekte hingewiesen. Diese Skepsis teilt das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in Berlin, aber auch der Sachverständigenrat. Sie sehen — wenn Sie auf Ifo verweisen —, wir sind in guter Gesellschaft mit unserer Meinung. In seinem Sondergutachten hatte der Sachverständigenrat insbesondere die pauschale — ich betone: pauschale — Kürzung der Abschreibungsdauer von 50 auf 25 Jahre kritisiert und eine differenzierte Regelung empfohlen, Herr Häfele, die den wirtschaftlichen Verwendungsbedingungen der verschiedenen Gebäudetypen auch Rechnung trägt. Hier sehen auch wir einen erheblichen Mangel der vorgesehenen Regelung. Es ist doch nicht so — wie wir wissen —, daß bisher alle Wirtschaftsgebäude erst nach 50 Jahren abgeschrieben gewesen wären. Die Gebäude z. B., die einem erhöhten Verschleiß unterlagen oder durch Veralterung ihren Wert verloren hatten, konnten schon bisher vorzeitig abgeschrieben werden. Ich nenne das Stichwort „Teilwertabschreibung". In Zukunft, Herr Schwörer, muß aber steuerlich in 25 Jahren abgeschrieben werden, müssen entsprechende Abschreibungen in der Bilanz berücksichtigt werden, auch wenn die betriebliche Nutzungsdauer länger ist und auch dann, wenn durch diese Festlegung der verkürzten Abschreibungsfrist Verluste entstehen.
    Unsere Hauptkritik an der heute zu verabschiedenden Verkürzung der Abschreibungsdauer bezieht sich aber auf die Finanzierung dieser teuren Maßnahme. Für die Bewertung der Beschäftigungswirkung insgesamt ist ganz entscheidend, daß bei den öffentlichen Haushalten hohe Einnahmeausfälle entstehen, die durch weitere Einsparungen in den jeweiligen Haushalten kompensiert werden müssen. Allein in diesem Finanzplanungszeitraum werden bundesweit mehr als 10 Milliarden DM Steuermindereinnahmen entstehen, davon in dem viel gescholtenen Land Nordrhein-Westfalen 1 Milliarde DM und in den nordrhein-westfälischen Gemeinden rund 850 Millionen DM. Diese Ausfälle müssen neben denen aus der Steuerreform 1986/88 verkraftet werden.
    Hauptbetroffene der Wirtschafts- und Steuerpolitik der Bundesregierung sind wieder einmal die Städte und Gemeinden. Sie haben einen weit überproportionalen Beitrag zur Finanzierung der Abschreibungsverbesserungen zu leisten. Der Deutsche Städtetag hat diesen Anteil bis 1989 mit 28,4 % an den gesamten Einnahmeausfällen berechnet, unter Einbeziehung des kommunalen Finanzausgleichs sogar mit 35,4 %. Diese Finanzmittelkürzung trifft die kommunale Ebene, die ständig von der Bundesregierung aufgerufen wird, mehr zu investieren. Ich fürchte, daß die Folge dieser Maßnahme sein wird, daß die Städte und Gemeinden eher weniger als mehr Investitionen vornehmen werden; denn von einem Ausgleich der überproportionalen Steuerausfälle ist bei der Bundesregierung entgegen ihren früheren Versprechungen keine Rede mehr. Der Grund, warum die Kommunen überproportional betroffen sind, liegt darin, daß die Gewerbesteuer bei den Steuerausfällen ein besonders großes Gewicht hat. Bereits im Jahre 1988 wird das Bruttoaufkommen der Gewerbesteuer allein durch diesen gesetzgeberischen Eingriff um über 1,1 Milliarden DM verkürzt werden, meint der Deutsche Städtetag — und dies bei der sogenannten Gewerbesteuergarantie der Bundesregierung. Auf der einen Seite eine Bestandsgarantie abgeben — die Sie immer wiederholen — und auf der anderen Seite gleichzeitig diesen Bestand verringern, das grenzt an Heuchelei, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    Ein neues Paradebeispiel für gebrochene Zusagen hat der Chef der beiden Herren, der verehrte Herr Bundesfinanzminister, letzter Tage erst geliefert. Er hat die Bestandsgarantie des Bundeskanzlers einfach aufgehoben. Seine Wiedergabe der Gewerbesteuergarantie ist eine klare Verfälschung der Kohlschen Formulierung. Und das ist schon ein Kunststück. Sie läßt Schlimmes ahnen und muß die Verunsicherung der Gemeinden noch verstärken. Da geht doch der Bundesfinanzminister — Sie haben das im „Bulletin" gebracht — zum Bundesverband der Deutschen Industrie und spricht am 3. De-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 13807
    Poß
    zember über die Ziele der Steuerpolitik in der nächsten Legislaturperiode. Und was erklärt er zur Gewerbesteuer, Herr Häfele? Die Diskussion über die Gewerbesteuer müsse weitergehen.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Richtig!) Und wörtlich:

    Die Bundesregierung hat deshalb den Gemeinden im wesentlichen
    — ich wiederhole: im wesentlichen —
    den Weiterbestand der Gewerbesteuer garantiert, solange es keine befriedigende Alternative gibt.
    Von dieser Einschränkung auf das Wesentliche ist bei der Garantie des Bundeskanzlers nichts zu lesen. Will also hier der Bundesfinanzminister nachträglich rechtfertigen, daß er durch Abschreibungsverkürzungen über 1 Milliarde DM Gewerbesteuer weggenommen hat, und will er dieses Spielchen nach der Salamitaktik fortsetzen? Denn die Gewerbesteuer ist nach seiner Interpretation nur noch „im wesentlichen" aufrechtzuerhalten. Das heißt doch nichts anderes, als daß der Bundesfinanzminister schon wieder plant, die Gewerbesteuer auszuhöhlen.
    Dabei hat der Sachverständigenrat in seinem neuesten Gutachten die Verantwortung der Bundesregierung deutlich herausgestellt, wenn er in der Textziffer 277 feststellt:
    Wir führen die zurückhaltende Investitionspolitik der Gemeinden auf deren Unsicherheit über die künftige Finanzausstattung zurück.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich fordere den Bundesfinanzminister und die Kommunalpolitiker der Koalition auf, sich im Interesse der Kommunen, im Interesse der kommunalen Investitionstätigkeit und damit im Interesse einer besseren Beschäftigungspolitik zu dieser Manipulation hier zu äußern.

    (Beifall bei der SPD — Schulze [Berlin] [CDU/CSU]: Was halten Sie von der Förderung der Bauwirtschaft?)

    — Ich habe vorhin etwas dazu gesagt, sehr geehrter Kollege.
    In verbundener Debatte findet auch die erste Lesung des Investitionszulagenänderungsgesetzes statt. Dazu möchte ich nur einige kurze Anmerkungen machen; wir werden morgen im Ausschuß sicherlich intensiver diskutieren. Diese Vorlage ist eine Fortentwicklung der alten Rechtslage und bedeutet eine Anpassung an veränderte Entwicklungen. Das begrüßen wir ebenso wie die Verbindung von forschungs- und regionalpolitischen Kriterien. Die Begrenzung der Förderung auf einen Höchstbetrag dokumentiert die Absicht, Kapitalinvestitionen nicht um jeden Preis und in jeder Höhe zu unterstützen und führt endlich das Kriterium „dauerhafte Arbeitsplätze" ein. Dennoch möchten wir gerne wissen — da frage ich die Bundesregierung —, warum die Förderung des Handwerks in diesem Gesetz nicht die Berücksichtigung gefunden hat, die der Planungsausschuß vorgeschlagen hat? Gefördert werden nur Produktionen, die überwiegend außerhalb der Region verkauft werden. Das heißt heute aber: Nur wer schon 50 vom Hundert überregionalen Absatz hat, erhält diese Förderung, nicht aber, wer mit dieser Förderung in die überregionale Orientierung hineinwachsen will. Das wäre auch eine Aufgabe z. B. für die Mittelstandspolitiker der Union, sich um dieses Detail einmal zu kümmern, das gar nicht so unbedeutend ist, wenn man immer das hehre Ziel der Mittelstandspolitik verkündet.

    (Schulze [Berlin] [CDU/CSU]: Das ist nicht nur ein hehres Ziel!)

    — Das ist auch das Ziel der SPD. Aber wir klaffen in Theorie und Praxis nicht so weit auseinander wie Sie.

    (von Schmude [CDU/CSU]: Das liegt aber an Ihrem Theoriedefizit!)

    — Und an Ihrem Praxisdefizit, Herr von Schmude; das paßt doch dann.
    Ob die finanziellen Größenordnungen der Förderung für die ausgeschlossenen Handwerksbetriebe so erheblich sind, werden wir in den Ausschußberatungen prüfen. Ich halte haushaltsmäßige Erwägungen in diesem Zusammenhang für fragwürdig, da offensichtlich bei den Handwerksbetrieben das Geld eingespart wird, das für Wackersdorf in viel höherem Maße ausgegeben werden soll.

    (Mann [GRÜNE]: Mit Zustimmung der SPD übrigens! Sagen Sie einmal dazu etwas!)

    — Moment, Kollege. Seien Sie nicht so voreilig!
    Wir werden im Ausschuß sehr genau prüfen, wie es sich mit den bis zur dritten Lesung zu stellenden Anträgen bei Wackersdorf verhält. Schließlich geht es hier um ein Subventionsvolumen für ein einziges Unternehmen in Höhe von mehr als 600 Millionen DM aus der regionalen Investitionszulage.
    Bayern möchte — sehr trickreich — für Wackersdorf die Vorteile der bisherigen Regionalförderung, sprich: 600 Millionen DM, und zusätzlich die Möglichkeit der Forschungszulagen nach neuem Recht. Nicht anders kann man die Anträge, die mit Mehrheit vom Bundesrat gefaßt wurden, interpretieren. Wenn hier haushaltsmäßige Bedenken bestehen, weil Mitnahmeeffekte für eine auch sonst notwendige Betriebsverlagerung vorherzusehen sind, dann möchten wir dazu morgen Aufklärung im Ausschuß erhalten, Herr Häfele. Oder kann die Bundesregierung schon heute erklären, daß sie keinen Antrag aus Wackersdorf erhält oder daß sie einen solchen Antrag aus rechtlichen Gründen nicht genehmigen wird?
    Aber Großzügigkeit bei den großen und enge Grenzen bei den kleinen Unternehmen, den Handwerksbetrieben, das ist nicht unsere Förderungspolitik. Einer Lex Wackersdorf werden wir nicht zustimmen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der SPD)

    13808 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985


Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete von Schmude.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Haushaltsdebatte der vergangenen Woche hat noch einmal in eindrucksvoller Weise verdeutlicht, in welch starkem Maße die konjunkturelle Aufwärtsentwicklung in der Bundesrepublik durch die seit der Wende verbesserten Rahmenbedingungen in der Wirtschaft verursacht worden ist. Der weitere Ausbau dieser Rahmenbedingungen ist aber aus konjunkturellen wie auch aus strukturellen Gründen notwendig. Gerade diesen Zielen dient der vor uns liegende Gesetzentwurf: der Gesetzentwurf über die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude, jetzt erweitert um den Bereich moderne Heizungs- und Warmwasseranlagen, sowie der Gesetzentwurf zur Änderung des Investitionszulagengesetzes.
    Die Opposition hat in der ersten Lesung ihre ablehnende Haltung in bezug auf die verkürzten Abschreibungsfristen nicht mit überzeugenden Argumenten rechtfertigen können.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Aber doch!)

    Ich kann das auch heute nach der Rede des Kollegen Poß nicht anders sehen.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Bei mir werden Sie es anders sehen!)

    Dieses Verhalten bleibt um so unverständlicher, als es hier um die Schaffung von Arbeitsplätzen geht, das Gesetz insbesondere von der mittelständischen Wirtschaft befürwortet wird und im übrigen auch die Gewerkschaften keine ablehnende Haltung gezeigt haben. Es drängt sich der Verdacht auf, daß aus ideologischen Gründen das offensichtlich immer noch gestörte Verhältnis Ihrer Partei zur Wirtschaft der wahre Grund für die ablehnende Haltung ist.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die Lebensdauer von Betriebsgebäuden wird maßgeblich und unbestreitbar von dem schneller gewordenen technologischen Wandel bestimmt. Daneben wirken zusätzlich neue gesetzliche Vorschriften, die derartige Investitionsentscheidungen beeinflussen.

    (Zuruf des Abg. Poß [SPD])

    — Warten Sie ab!
    In unseren europäischen Nachbarländern und weit darüber hinaus ist diesem Tatbestand des Wandels schon lange durch Abschreibungszeiten Rechnung getragen worden, die bei 20 Jahren und darunter liegen.

    (Poß [SPD]: Bei uns teilweise ja auch!)

    Mit diesem Gesetz wird nichts anderes als Chancengleichheit im internationalen Wettbewerb angestrebt.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU)

    Wer — wie der Kollege Poß oder auch der Kollege
    Wieczorek in der ersten Lesung — behauptet, kürzere Abschreibungszeiten seien auch in der Vergangenheit auf Einzelantrag möglich gewesen, macht es sich wirklich zu einfach. Ich habe mir von einem kleineren Unternehmer in meinem Wahlkreis einmal die Korrespondenz in einer solchen Angelegenheit zeigen lassen. Da wurden von der Finanzverwaltung immer neue Nachweise verlangt, teure Gutachten gefordert, und nach fast einjährigem Kampf kam ein ganz fauler Kompromiß für diesen Unternehmer heraus.
    Gerade weil Großbetriebe sich in der Vergangenheit in diesem Bereich viel erfolgreicher durchsetzen konnten, verlangt es neben den generellen Erwägungen, die hier am Platze sind, auch das Gebot der Chancengleichheit, eine gesetzliche Regelung zu treffen, die mehr Steuergerechtigkeit insbesondere auch zugunsten der Klein- und Mittelbetriebe bewirkt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Im Falle der steuerfreien Rücklage nach § 6 b war es übrigens zu Ihrer Regierungszeit, meine Damen und Herren von der Opposition, genauso: Mittelständische Unternehmen mußten sich wegen des § 6 b mit dem Finanzamt herumschlagen; große Betriebe wie Flick hatten es wesentlich einfacher, wie wir wissen.
    Die Herabsenkung der Abschreibungsfristen bringt aber auch gegenüber der bisherigen Praxis

    (Zuruf des Abg. Poß [SPD])

    ein gutes Stück Erleichterung, ein gutes Stück Entbürokratisierung, da wir künftig bedeutend weniger Anträge auf Herabsetzung der Abschreibungszeit zu erwarten haben.
    In dieses Gesetz konnten, nicht zuletzt aus Kostengründen, Altbauten nicht einbezogen werden; aber ich sage hier: Es kann erwartet werden, daß die Finanzverwaltung ihre auch künftig individuell zu treffenden Entscheidungen über die tatsächliche Lebensdauer von Altgebäuden näher an der Praxis orientiert fällen wird.
    Es geht bei diesem Gesetz nicht um eine Art Vorruhestandsregelung für Gebäude, sondern vielmehr um eine zwingend notwendige strukturelle Anpassungsmaßnahme. Es ist deshalb völlig abwegig, hier eine Art Subventionscharakter zu konstruieren. Allerdings stärkt dieses Gesetz die Investitionskraft der Unternehmen, da der steuerstundende Charakter von Abschreibungen zur Rücklagenbildung beiträgt. Dies ist um so notwendiger, als der Wiederbeschaffungswert abgeschriebener Aktiva in der Regel wesentlich höher liegt.
    Betriebe planen ihre Investitionen auf Grund der Absatz- und Ertragsentwicklung; aber die praktische Umsetzung solcher Überlegungen hängt entscheidend von den Kosten und deren Finanzierung ab. Das hierfür erforderliche Eigenkapital ist in den Zeiten Ihrer Regierung stark zurückgegangen, und zwar besonders zu jener Zeit, als man die „Belastbarkeit der Wirtschaft testen" wollte. Aus Erträgen allein können die Unternehmen ihre Investitionen selten finanzieren. Großunternehmen haben es einfach, wenn sie auf den Kapitalmarkt gehen. Mittel-
    Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 13809
    von Schmude
    ständische Unternehmen brauchen um so stärker die Möglichkeit der eigenen Ertragskraft und auch der Rücklagenbildung durch Abschreibung. Insoweit wird vor allem kleinen und mittleren Firmen durch diese verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten geholfen. Der Kollege Klose hat in der ersten Lesung zu Recht darauf hingewiesen, daß vor allem bei kleinen und mittleren Betrieben ein erheblicher Investitionsstau vorhanden ist. Die notwendigen Anstoß- und Auslöseeffekte werden mit diesem Gesetz erreicht. Die alternative Inanspruchnahme entweder der verdoppelten Abschreibung auf jährlich 4% bei der linearen MA oder der nun auf 45 % angehobenen degressiven MA ist auch für kleine und ertragsschwächere Betriebe in Verbindung mit dem Gesetz über den Verlustrücktrag bzw. Verlustvortrag interessant. Starke konjunkturelle Impulse sind deshalb für die Baubranche zu erwarten. Sie können auch erwartet werden von der Wiedereinführung der Sonderabschreibung für Heizungs-und Warmwasseranlagen. Die entsprechende Änderung des § 51 des Einkommensteuergesetzes trägt auch energie- und umweltpolitischen Gesichtspunkten Rechnung. Die Organisationen des Handels, des Wohnungseigentums und des Wohnungsbaus haben diese Gesetzesinitiative nachdrücklich begrüßt.
    Vereinzelte Mitnahmeeffekte sind auch bei diesem Gesetz nicht auszuschließen. Es gibt sie eigentlich bei jedem Gesetz. Aber fest steht, daß bei Strohfeuerprogrammen — und da haben Sie j a Ihre Erfahrungen — stets die Trittbrettfahrer mit auf springen. Dies ist nachweislich auch bei Ihrem Programm „Arbeit und Umwelt" so; denn gerade mit diesem Programm sollen Investitionen gefördert werden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften ohnehin durchgeführt werden müßten.
    Die ebenfalls zur Beratung anstehende Änderung des Investitionszulagengesetzes stärkt die regionale Strukturpolitik in den Fördergebieten. Dies wird vor allem erreicht durch die Aufhebung des Kumulationsverbotes von regionaler Zulage und Zulage für Forschung und Entwicklung. Dadurch werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben besonders gefördert. Auch die vorgesehene Absenkung der Höchstgrenze der Fördermittel ist sinnvoll im Interesse der Schaffung von mehr Dauerarbeitsplätzen.
    Die Ankündigung der Bundesregierung, daß künftig nur noch die im Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe genannten Gebiete gefördert werden, läßt hoffen, daß die Neuordnung der Gebietskulisse, die ja ursprünglich für Anfang 1986 vorgesehen war, sich nun nicht mehr allzusehr verspätet. Bei der Überprüfung der Fördergebiete muß aber — ich sage das ausdrücklich — den Belangen Berlins und des Zonenrandgebietes Rechnung getragen werden.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und Hamburgs!)

    Der Präferenzvorsprung dieser beiden, durch die deutsche Teilung besonders benachteiligten Gebiete darf auf keinen Fall abgebaut werden. Die jetzt vorgesehenen Verbesserungen haben sich auch in der Zonenrand- und Berlinförderung ausgewirkt. Aber die Präferenzsituation muß von Zeit zu Zeit überprüft werden.
    Die vor uns liegenden Gesetze haben nachhaltige konjunkturelle Wirkungen, insbesondere im Bereich der Bauwirtschaft. Der Arbeitsmarkt profitiert davon. Wenn man die Basiszahlen von Ifo hochrechnet, kommt man, über den Dreijahreszeitraum hinausgerechnet, auf 150 000 zusätzliche Arbeitskräfte. Abgesehen davon werden durch entsprechende Investitionen andere Arbeitsplätze sicherer gemacht, da die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Investitionen nachhaltig gesichert wird. Und wenn man weiß, daß Investitionen von heute die Arbeitsplätze von morgen sind, dann sage ich: Vorzieheffekte sind bei diesem Gesetz sogar erwünscht.
    Wenn nun Städte und Gemeinden darauf verweisen, daß sie Steuerausfälle in den nächsten vier Jahren haben werden — da werden ja unterschiedliche Zahlen genannt; ich nenne mal die Zahl 2,9 Milliarden DM, auf die sich der Haushaltsausschuß geeinigt hat —, so kann man demgegenüber nur darauf hinweisen, daß Städte und Gemeinden in der Vergangenheit — in den letzten drei Jahren — von der Konsolidierungspolitik, von dieser Politik der Wende in der Konjunkturpolitik am stärksten profitiert haben. Bei den gegriffenen Zahlen über Steuerausfälle, Herr Poß,

    (Zurufe von der SPD)

    bei diesen Kalkulationen bleiben nun die konjunkturell bedingten Mehreinnahmen völlig unberücksichtigt,

    (Zurufe von der SPD)

    die gerade durch dieses Gesetz initiiert werden. Sie bleiben völlig außer Ansatz. Übersehen wird auch, daß Abschreibungsverbesserungen eben nur steuerstundenden Charakter haben und eben nur dazu beitragen, daß vorn stärker abgeschrieben wird und hinten eben diese steuerlichen Möglichkeiten nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
    Undurchsichtig bleibt aus der Sicht der Städte und Gemeinden auch, daß der Arbeitsmarkteffekt hier nicht berechnet wird. Sie haben ja bei anderer Gelegenheit des öfteren vorzurechnen versucht, wie die Situation am Arbeitsmarkt die Gemeinden belastet. Ich stelle fest, daß Bund, Länder und Gemeinden auch bei diesem Gesetz in einem Boot sitzen. Angesichts der Steuermehreinnahmen für die Gemeinden von durchschnittlich 5 % in den nächsten Jahren, bereits unter Berücksichtigung des Gesetzes, kann man auch den Kommunen zumuten, einen Beitrag zur konjunkturellen Weiterentwicklung in dieser Form zu leisten. Die Gemeindefinanzen lassen es im übrigen — ebenfalls nach Aussage des Städtetags — zu, daß erstmals seit 1980 in 1985 mit steigenden Investitionen bei den Kommunen gerechnet werden kann.
    Es bleibt also insgesamt völlig unverständlich, warum die Opposition dieses Gesetz über die verbesserten Abschreibungsbedingungen ablehnt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    13810 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985