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    Plenarprotokoll 10/181 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 181. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Inhalt: Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Schneider (Idar-Oberstein) 13703 A Verzicht des Abg. Dr. Hackel auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag . . 13703A Eintritt des Abg. Dr. Pfennig in den Deut- schen Bundestag 13703 A Absetzung des Punktes 2 a von der Tagesordnung 13703 B Erweiterung der Tagesordnung . 13703B, 13762 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zur Inbetriebnahme des umweltgefährdenden Kohlekraftwerkes Ibbenbüren B Schulte (Menden) GRÜNE 13703 C Gerstein CDU/CSU 13704 B Dr. Hauff SPD 13705 B Dr. Graf Lambsdorff FDP 13706 C Einert, Minister des Landes NordrheinWestfalen 13707 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 13709 B Becker (Nienberge) SPD 13710B Engelsberger CDU/CSU 13711 B Stahl (Kempen) SPD 13712C Schmidbauer CDU/CSU 13713C Lennartz SPD 13714 C Dr.-Ing. Laermann FDP 13715D Strube CDU/CSU 13716 D Dr. Blens CDU/CSU 13717 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dr. Schmude, Bachmaier, Bernrath, Frau Blunck, Catenhusen, Dr. Diederich (Berlin), Egert, Frau Fuchs (Köln), Frau Fuchs (Verl), Frau Dr. Hartenstein, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Dr. Kübler, Kuhlwein, Lutz, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Frau Matthäus-Maier, Müller (Düsseldorf), Frau Odendahl, Peter (Kassel), Frau Renger, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schröer (Mülheim), Frau Simonis, Dr. Soell, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Frau Steinhauer, Stiegler, Frau Terborg, Frau Dr. Timm, Frau Traupe, Wartenberg (Berlin), Frau Weyel, Frau Zutt, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Förderung von Frauen im öffentlichen Dienst — Drucksache 10/3055 — Frau Odendahl SPD 13718 B Frau Roitzsch (Quickborn) CDU/CSU . 13719C Frau Zeitler GRÜNE 13721 C Dr. Hirsch FDP 13723 A Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 13724 D Frau Dr. Martiny-Glotz SPD 13726 B Frau Männle CDU/CSU 13728 A Frau Terborg SPD 13729 D Eimer (Fürth) FDP 13731 B Kuhlwein SPD 13731 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 eines Gesetzes zur Durchführung der Vierten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts (Bilanzrichtlinie-Gesetz) — Drucksache 10/317 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4268 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Durchführung der Siebenten und Achten Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Koordinierung des Gesellschaftsrechts — Drucksache 10/3440 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4268 — Helmrich CDU/CSU 13733 C Stiegler SPD 13735 D Kleinert (Hannover) FDP 13741 C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 13744 B Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU . . 13745 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 13747 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Gesetz zum weiteren Ausbau der Strafaussetzung zur Bewährung —— Drucksache 10/1116 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4391 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4473 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines ... Strafrechtsänderungsgesetzes — Drucksache 10/2720 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4391 — Seesing CDU/CSU 13751A, 13754 D Dr. de With SPD 13751 B Mann GRÜNE 13757A Beckmann FDP 13758A Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 13759 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften — Drucksachen 10/3791, 10/4053 — Beschlußempfehlung und Bericht des Haushaltsausschusses — Drucksache 10/4185 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung des Auswärtigen Ausschusses zum Sechsten Bericht und Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Einsetzung einer Regierungskonferenz zur Fortentwicklung der Europäischen Gemeinschaft zur Europäischen Union durch den Europäischen Rat in Mailand am 29./30. Juni 1985 — Drucksachen 10/3420, 10/4088 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zur Regierungskonferenz — Drucksache 10/4068 — in Verbindung mit Beratung der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu den Arbeiten der Regierungskonferenz über die Europäische Union — Drucksache 10/4189 — in Verbindung mit Beratung des Achten Berichts und Empfehlung der Europa-Kommission zur Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments — Drucksache 10/4087 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultationen des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kom- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 III mission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 543/69 über die Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und der Verordnung (EWG) Nr. 1463/70 über die Einführung eines Kontrollgeräts im Straßenverkehr — Drucksachen 10/3315, 10/4383 — in Verbindung mit Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Europäischer Rat am 2. und 3. Dezember 1985 in Luxemburg in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Europäischer Rat am 2./3. Dezember 1985 in Luxemburg — Drucksache 10/4433 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ergebnis des Europäischen Rates in Luxemburg am 2./3. Dezember 1985 — Drucksache 10/4474 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 13763 B Schmidt (Hamburg) SPD 13768 B Klein (München) CDU/CSU 13778 C Frau Kelly GRÜNE 13780 B Dr. Rumpf FDP 13782 B Genscher, Bundesminister AA 13784 A Auhagen GRÜNE 13786 D Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 13787 C Frau Dr. Hellwig CDU/CSU 13789 D Dr. Schwörer CDU/CSU 13791A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4282 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4283 — Uldall CDU/CSU 13793 D Dr. Spöri SPD 13795 B Gattermann FDP 13798 B Vogel (München) GRÜNE 13799 C Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 13801A Dr. Struck SPD 13802 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude — Drucksache 10/4042 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4372 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4399 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Investitionszulagengesetzes — Drucksache 10/4297 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Roth, Dr. Jens, Urbaniak, Wieczorek (Duisburg), Dr. von Bülow, Collet, Dr. Ehrenberg, Jung (Düsseldorf), Junghans, Frau Dr. Martiny-Glotz, Dr. Mitzscherling, Reuschenbach, Rohde (Hannover), Schanz, Frau Skarpelis-Sperk, Sieler, Wolfram (Recklinghausen), Zeitler, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über eine Investitionszulage für Investitionen in der Eisen- und Stahlindustrie — Drucksache 10/4235 — Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . . 13805A Poß SPD 13806 A von Schmude CDU/CSU 13808 A Vogel (München) GRÜNE 13810A Dr. Solms FDP 13811C Urbaniak SPD 13811 D Vogel (München) GRÜNE (zur GO) . . . 13812 C Urbaniak SPD (zur GO) 13812 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1986 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1986) — Drucksache 10/3997 — IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft — Drucksache 10/4274 — Niegel CDU/CSU 13813 B Jung (Düsseldorf) SPD 13814 D Beckmann FDP 13816A Auhagen GRÜNE 13816 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fleischbeschaugesetzes — Drucksache 10/3279 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/4410 — Rusche GRÜNE 13818A Frau Dempwolf CDU/CSU 13818 D Jaunich SPD 13819 C Eimer (Fürth) FDP 13820 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 13821 A Beratung der Sammelübersicht 106 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4037 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 107 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4038 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 110 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4077 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 111 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4078 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 118 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4395 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 119 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4396 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 120 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4397 — Vahlberg SPD 13823 A Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 13823 D Mann GRÜNE 13825A, 13826 D Dr. Rumpf FDP 13825D, 13827 D von der Wiesche SPD 13828 B Jagoda CDU/CSU 13829 B Frau Dann GRÜNE 13830A Frau Dr. Segall FDP 13831 A Kühbacher SPD 13831 D Schlottmann CDU/CSU 13833 B Vizepräsident Frau Renger . . . 13834C, 13827 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/4043 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4252 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 des Rates zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — Drucksache 10/4041 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/4252 — Herkenrath CDU/CSU 13835 A Frau Blunck SPD 13835 C Bredehorn FDP 13836 C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 V Senfft GRÜNE 13836 D Dr. von Geldern, Parl. Staatssekretär BML 13837 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines neuen Marktabschnitts an den Wertpapierbörsen und zur Durchführung der Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 5. März 1979, vom 17. März 1980 und vom 15. Februar 1982 zur Koordinierung börsenrechtlicher Vorschriften (Börsenzulassungs-Gesetz) — Drucksache 10/4296 — 13838 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4270 — 13838 C Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Rechtsbereinigungsgesetzes — Drucksache 10/3290 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4373 — 13838 D Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sprengstoffgesetzes — Drucksache 10/2621 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4269 — 13839A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Häftlingshilfegesetzes — Drucksache 10/4220 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/4422 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4480 — 13839 B Zweite Beratung und Schlußabstimmung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Beschlußempfehlung und Bericht des Auswärtigen Ausschusses — Drucksache 10/4449 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4462 — 13839 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Doss, Frau Rönsch, Dr. Geißler, Dr. Dregger, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Mischnick und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Tatge, Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Delorme, Fischer (Osthofen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines ... Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 29 Abs. 7) — Drucksache 10/4264 — in Verbindung mit Erste Beratung des von den Abgeordneten Gerster (Mainz), Doss, Frau Rönsch, Dr. Geißler, Dr. Dregger, Dr. Waigel und der Fraktion der CDU/CSU, der Abgeordneten Schäfer (Mainz), Mischnick und der Fraktion der FDP, der Abgeordneten Tatge, Frau Hönes und der Fraktion DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten Delorme, Fischer (Osthofen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei sonstigen Änderungen des Gebietsbestandes der Länder nach Artikel 29 Abs. 7 des Grundgesetzes — Drucksache 10/4265 — 13840 A Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksachen 10/4028, 10/4186 — . . . 13840 B Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 07 Tit. 632 01 — Verwaltungskostenerstattung an Länder —— Drucksachen 10/3962, 10/4187 — . . . 13840 C VI Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über den Abschluß der Abkommen in Form von Briefwechseln zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Barbados, Belize, Fidschi, der Kooperativen Republik Guyana, der Republik Elfenbeinküste, Jamaica, der Republik Kenia, der Volksrepublik Kongo, der Demokratischen Republik Madagaskar, der Republik Malawi, Mauritius, der Republik Surinam, St. Christoph und Nevis, dem Königreich Swasiland, der Vereinigten Republik Tansania, Trinidad und Tobago, der Republik Uganda und der Republik Zimbabwe sowie mit der Republik Indien über die Garantiepreise für Rohrzucker für den Lieferzeitraum 1985/86 — Drucksachen 10/3275 Nr. 8, 10/4192 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung einer zweiten zeitweiligen Maßnahme — in Abweichung von der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 — betreffend Beifänge bei der Fischerei auf Stintdorsch in der Nordsee — Drucksachen 10/3788 Nr. 23, 10/4251 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über bestimmte Maßnahmen zur Erleichterung von Fischereitätigkeiten für wissenschaftliche Untersuchungszwecke — Drucksachen 10/3788 Nr. 25, 10/4193 — 13840 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag eines Beschlusses des Rates zur Ermächtigung der Kommission, im Rahmen des Neuen Gemeinschaftsinstruments Anleihen zur Investitionsförderung in der Gemeinschaft aufzunehmen — Drucksachen 10/3788 Nr. 46, 10/3827, 10/4332 — 13841 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/85 — Zollkontingent für Spezialwalzdraht — 2. Halbjahr 1985) — Drucksachen 10/3922, 10/4278 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 5/85 — Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) — Drucksachen 10/3970, 10/4279 — . . . 13841 B Beratung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Aufhebung der Immunität von Mitgliedern des Deutschen Bundestages — Drucksache 10/4408 — 13841 C Nächste Sitzung 13841 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 13843*A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 13703 181. Sitzung Bonn, den 5. Dezember 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 178. Sitzung, Seite 13512 C, Zeile 14: Statt „auf" ist „auch" zu lesen. Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 6. 12. Antretter* 6. 12. Bastian 6. 12. Berger* 5. 12. Böhm (Melsungen) * 6. 12. Brandt 5. 12. Büchner (Speyer) 6. 12. Dr. Corterier** 6. 12. Frau Eid 6. 12. Dr. Enders* 6. 12. Frau Fischer* 6. 12. Gansel* 6. 12. Haase (Fürth) * 6. 12. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 6. 12. Dr. Holtz* 6. 12. Immer (Altenkirchen) 6. 12. Jäger (Wangen) * 5. 12. Junghans 6. 12. Kittelmann* 6. 12. Dr. Klejdzinski* 6. 12. Klose 6. 12. Lenzer* 6. 12. Frau Dr. Lepsius 6. 12. Frau Luuk 6. 12. Dr. Müller* 5. 12. Nagel 6. 12. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Neumann (Bramsche) * 6. 12. Frau Pack 6. 12. Peter (Kassel) 6. 12. Rappe (Hildesheim) 6. 12. Reddemann* 6. 12. Dr. Rumpf* 6. 12. Dr. Scheer* 6. 12. Schlatter 6. 12. Schmidt (München) * 6. 12. Schmidt (Wattenscheid) 6. 12. Schröder (Hannover) 6. 12. Schulte (Unna) * 6. 12. Dr. Soell 5. 12. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 6. 12. Frau Dr. Timm 5. 12. Dr. Todenhöfer 6. 12. Dr. Unland* 6. 12. Verheugen 6. 12. Vogt (Düren) 5. 12. Voigt (Sonthofen) 6. 12. Werner (Dierstorf) 6. 12. Werner (Westerland) 5. 12. Frau Dr. Wex 6. 12. Dr. Wulff* 6. 12. Zierer* 6. 12. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
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    Rede von Heinrich Seesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages hat sich recht viel Mühe mit den Gesetzentwürfen gemacht, die heute zur Beratung in zweiter und dritter Lesung anstehen.

    (Beckmann [FDP]: Das kann man wohl sagen!)

    Es war ernsthaft zu prüfen, wie eine Ausweitung der Strafaussetzung zur Bewährung zur Entlastung oder Veränderung des Strafvollzuges beitragen kann oder soll. Wir haben das in dem Bewußtsein beraten, daß die Durchführung Ländersache ist. Das Ergebnis unserer Beratungen läßt sich zusammenfassend so darstellen: Das Institut der Strafaussetzung zur Bewährung wird behutsam weiterentwickelt. Warum nur behutsam, Herr Kollege Dr. de With, und nicht so energisch, wie es im Entwurf der SPD-Bundestagsfraktion gefordert wurde? Ich will auf diese Frage eine Antwort mehr vom Grundsätzlichen her geben.
    Erstens. Der Staat hat um der Gerechtigkeit willen die Pflicht, zu strafen, wenn ein Mann oder eine Frau gegen die Regeln verstoßen, die das Leben der Gemeinschaft und in der Gemeinschaft sichern. Grund für eine Bestrafung ist die böse Tat als Verstoß gegen unsere Rechtsordnung. Der Staat nimmt
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    dazu die Berechtigung aus der Tatsache, daß er verpflichtet ist, ein möglichst friedliches Zusammenleben zu garantieren. Durch eine lang gewachsene Praxis ist das System staatlicher Sanktionen gesetzlich geregelt. In diesem durchaus noch wohlabgewogenen System nimmt die Freiheitsstrafe ihren bestimmten und festen Platz ein. Sie dient der Vorbeugung und der Sühne für das getane Unrecht. Beide Aspekte sind nach unserer Auffassung auch heute zu berücksichtigen. Der Sühnecharakter darf nach Meinung der großen Mehrheit unserer Mitbürger nicht verlorengehen. Das könnte aber bei einer erheblichen Ausweitung der Möglichkeiten zur Strafaussetzung eintreten.
    Zweitens. Die recht hohe Kriminalitätsrate in unserem Land zwingt uns förmlich, an der Freiheitsstrafe als Mittel der Vorbeugung festzuhalten. Das Sicherheitsbedürfnis der Menschen unseres Landes ist recht groß. Die Menschen betrachten die Sicherung der Allgemeinheit vor Kriminellen als die Forderung an die Rechtspolitiker und als einen wichtigen Strafzweck. Dieses Sicherheitsbedürfnis darf den Rechtspolitiker allerdings nicht zu der irrigen Annahme verführen, daß es bei einer etwaigen Erhöhung des Strafrahmens durch die dann möglicherweise vorhandene Abschreckung allein schon zu einer erheblichen Verminderung der Kriminalität kommen könne. Neben der Resozialisierung von Gefährdeten und Gefallenen sieht ein Programm von CDU und CSU zur Kriminalitätsbekämpfung auch eine Reihe von Notwendigkeiten und Möglichkeiten, um im Vorfeld des Strafvollzugs zu einer
    ) Verminderung von Straftaten überhaupt zu kommen. Ich nenne nur die Stabilisierung der familiären Erziehung, die Entwicklung des Rechts- und Unrechtsbewußtseins, die Förderung einer sinnvollen Freizeitgestaltung, den Ausbau der Vorbeugungsprogramme der Kriminalpolizei, die Beratung und Behandlung von Rauschmittelabhängigen sowie die Nachsorge für sie, die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und eine auf Begrenzung und Integration ausgerichtete konsequente Ausländerpolitik. Auf Alternativen zur Freiheitsstrafe werde ich noch zu sprechen kommen.
    Drittens. Wir möchten auf den Einzelfall abstellen können. In jedem einzelnen Fall muß eine Prüfung angestellt werden, ob die in diesem Gesetz angebotenen Maßnahmen verantwortet werden können. Wenn wir diese Einzelfallprüfung als unumgänglich ansehen, kann natürlich für eine Haftverschonung oder Haftentlassung nicht allein das Argument gelten, unsere Gefängnisse seien zu voll. Ich bin immer noch — wie ich es im Bundestag und im Rechtsausschuß schon mehrfach vorgetragen habe — der Ansicht, daß bei uns die Zahl der Strafgefangenen und der Untersuchungshäftlinge recht hoch ist.

    (Mann [GRÜNE]: Zu hoch!)

    Deswegen habe ich mich darüber gefreut, daß die von dieser Bundesregierung in Auftrag gegebene Untersuchung der Universität Göttingen jetzt weitere Zwischenergebnisse gebracht hat.

    (Dr. de With [SPD]: Nur muß dann auch gehandelt werden!)

    Dennoch ist es wohl richtig, erst dann über eine Reform des Rechts der Untersuchungshaft nachzudenken, wenn ein Abschlußbericht vorliegt.

    (Dr. Emmerlich [SPD]: Nachdenken darf man doch schon vorher! — Dr. Stark [Nürtingen] [CDU/CSU]: Sie dürfen immer denken!)

    — Sie haben recht. Nachdenken sollte man immer. In Gesetzesregelungen eintreten sollte man aber erst dann, wenn man alle Dinge bei der Hand hat.
    Genauso wird man darüber nachdenken müssen, ob an die Stelle von geringeren Freiheitsstrafen andere Sanktionen treten können. Das ist aber nicht eine Aufgabe, die über Nacht gelöst werden könnte oder dürfte.
    Der Rechtsausschuß bittet den Bundestag, einer Entschließung zuzustimmen, nach der die Bundesregierung bis zum 1. Juli 1986 einen Bericht über Alternativen und Ergänzungen des jetzigen Sanktionensystems geben soll. Ich möchte hier deutlich machen, Herr Kollege de With, daß die Liste der Hinweise, zu denen die Bundesregierung berichten soll, nicht in allen Punkten unseren Vorstellungen entspricht; sie macht aber sichtbar, daß wir uns mit den Vorschlägen ernsthaft — und nicht auf Grund eines schlechten Gewissens — auseinandersetzen wollen.

    (Dr. de With [SPD]: Ein kleiner Rückzieher!)

    Es ist eigentlich auch nicht einzusehen, daß wir im Grunde nur zwei Strafformen kennen, Freiheitsstrafe und Vermögensstrafe. Je mehr man nämlich über Strafe, Strafzumessung und Strafvollzug nachdenkt, desto erstaunlicher ist es, daß wir im Laufe der Jahrhunderte von einem Reichtum an Strafen zu einer Strafenarmut gekommen sind, die natürlich auch wieder Ausdruck der Bemühungen ist, alles und alle möglichst gleichzubehandeln. Ich habe mich natürlich auch ein wenig mit der Geschichte der Strafen befaßt, wobei ich vorweg sagen muß, daß ich alle Strafen, die gegen das Leben und den Körper eines Menschen gerichtet sind, aus tiefstem Herzen verabscheue.

    (Dr. de With [SPD]: Sehr gut!)

    Dennoch könnte man vielleicht aus dem vielfältigen mittelalterlichen System der Sanktionen einiges lernen. Ich will jetzt nicht die Vielzahl der Todesstrafen — wie Verbrennen, Rädern, Ertränken, Vierteilen, Hängen usw. — anführen, auch nicht die daneben existierende ungeheure Skala von Körperstrafen; meine Stellungnahme dazu habe ich gerade abgegeben. Es wird aber deutlich, daß man dem Einzelfall sehr große Bedeutung zumaß. Oder betrachten Sie auch einmal das breite Sanktionensystem, das es in den Schulen gab oder in anderer Form bzw. zum Teil noch in der bisherigen Form auch heute gibt. Dazu könnte ich aus meinem bisherigen Erfahrungsbereich einiges sagen.

    (Dr. de With [SPD]: Sie wollen doch nicht die Prügelstrafe?)

    So frage ich mich, ob es nicht innerhalb des Systems der Freiheitsstrafe im Rahmen des Vollzugs
    13756 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985
    Seesing
    eine Vielzahl von auf den Einzelfall zugeschnittenen Maßnahmen geben könnte, wie sie in den beiden letzten Jahren von verschiedenen Autoren in mehreren Fachzeitschriften angesprochen wurden.
    Daneben wirft der Strafvollzug noch viele Fragen auf, die CDU und CSU mit Fachleuten erörtern wollen. Die Diskussion über den Strafvollzug ist also mit der heutigen Beratung nicht beendet; vielleicht beginnt sie erst richtig.
    Was bringt nun dieses neue Gesetz, wenn es die Zustimmung des Bundestages findet? Ich will nur auf einige Punkte eingehen:
    Erstens. Die Rückfallvorschrift des § 48 des Strafgesetzbuches fällt weg.

    (Vogel Diese Bestimmung wurde in der Praxis für gleichermaßen unnötig wie schädlich angesehen. Wenn § 48 des Strafgesetzbuches überhaupt angewandt wurde, erschien die Mindeststrafe von sechs Monaten häufig überzogen. Im übrigen bietet § 46 des Strafgesetzbuches genügend Möglichkeiten, zu einer angemessenen Strafe zu kommen. Zweitens. Auch die Änderung des § 51 Abs. 2 — Anrechnung von Strafen — kann zur Verkürzung der Strafzeit führen, weil eine frühere Strafe auch dann angerechnet wird, wenn sie durch Anrechnung erledigt ist. Das dürfte insbesondere bei erlittener Untersuchungshaft, beim Vorwegvollzug einer freiheitsentziehenden Maßregel oder bei der Behandlung von Drogenabhängigen von Interesse sein. Drittens. Die Beratung des § 56 des Strafgesetzbuches hat wesentliche Unterschiede zwischen der Auffassung der Koalitionsfraktionen und der der Opposition deutlich werden lassen. Die SPD-Fraktion möchte die Strafaussetzung bis zwei, in besonderen Fällen bis drei Jahre Freiheitsstrafe ausdehnen. Die Koalitionsfraktionen sind der Ansicht, daß eine Änderung des § 56 des Strafgesetzbuchs nicht auf Kosten der verbrechensverhütenden Wirkung der Strafe und nicht auf Kosten des Vertrauens der Bevölkerung in unsere Rechtsordnung gehen darf. Ich weiß, daß in manchen Bereichen der Justiz bedauert wird, daß wir den Vorstellungen der Sozialdemokraten nicht folgen wollen. Aber die Bundesregierung und die Mehrheit des Bundesrates vertreten wie wir die Auffassung, daß wir angesichts der Strafzumessungspraxis der deutschen Gerichte heute bei Freiheitsstrafen von mehr als zwei Jahren in einen Bereich geraten würden, in dem die Aussetzung von der Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr verstanden würde. (Dr. de With [SPD]: Warum geht das in Frankreich?)

    — Vielleicht wegen des anderen Rechtssystems. Besonders betroffen wäre von solchen Möglichkeiten auch der Bereich der Wirtschaftskriminalität. Was wird der berühmte Mann von der Straße sagen, wenn ein Wirtschaftskrimineller, der wegen erheblicher Wirtschaftsdelikte zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden ist, wegen einer guten Sozialprognose, die ihm wahrscheinlich immer dann zusteht, nicht mehr mit der Strafvollstreckung rechnen muß? Also wir halten die Zeit auf jeden Fall noch nicht für gekommen, einer Ausweitung des § 56 des Strafgesetzbuches zuzustimmen.

    (Dr. de With [SPD]: Es ist ein gefährliches Argument, von dem Mann auf der Straße zu reden! Das gilt auch bei der Todesstrafe!)

    Viertens. Großzügiger wollen wir die Strafaussetzung nach Teilverbüßung nach § 57 des Strafgesetzbuches angehen. Zwar bleibt die in Absatz 1 dieser Vorschrift geregelte Zwei-Drittel-Entlassung bestehen. Diese Möglichkeiten zur Strafaussetzung sind in der Vergangenheit gut genützt worden. Nur jeder zehnte Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wurde von den Gerichten abgelehnt. Zu einer Änderung des Abs. 1 besteht also kein Bedürfnis. Man könnte vielleicht einmal in eine Diskussion darüber eintreten, ob in dem unteren Strafbereich auf die Prognoseklausel und/oder auf das Zustimmungserfordernis verzichtet werden sollte. Im Gegensatz zu der Regelung in Abs. 1 hat der § 57 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs mit seiner Möglichkeit zur Entlassung nach hälftiger Strafverbüßung in der Praxis kaum eine Rolle gespielt. Das soll nach unserer Auffassung durch die neue Bestimmung des § 57 Abs. 2 anders werden. Die Kumulation von Tat und Täterbezug wird wie schon in § 56 Abs. 2 aufgegeben. An ihre Stelle tritt die Klausel von der Gesamtwürdigung. Die Mindestverbüßungsdauer wird von einem Jahr auf sechs Monate herabgesetzt.
    Wichtiger aber ist die Bestimmung, daß bei Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren für Gefangene, die erstmalig eine Freiheitsstrafe verbüßen, unter den üblichen Voraussetzungen die Möglichkeit zur Entlassung nach der Hälfte der Strafzeit gegeben wird. Der Bundesrat hatte zusätzlich vorgeschlagen, die Strafaussetzung „in der Regel" vorzuschreiben. Wir sind der Auffassung, daß es bei der Kann-Vorschrift bleiben sollte, weil dadurch dem Gericht die volle Entscheidungsmöglichkeit verbleibt.
    Den sehr viel weitergehenden Vorschlägen der SPD-Fraktion und der Fraktion DIE GRÜNEN konnten wir aus den von mir zu Beginn vorgetragenen Gründen nicht folgen. Wir glauben dennoch, daß es im Bereich der Freiheitsstrafen zwischen neun Monaten und zwei Jahren zu einer auch für den Strafvollzug spürbaren Verkürzung der Strafverbüßung kommen wird. Wir hoffen, daß diese neuen Möglichkeiten von der Praxis auch angenommen werden.
    Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzestextes sprechen nur den Bereich des Erwachsenenstrafvollzuges an. Auch wir erwarten die Vorlage der Bundesregierung zu einem Jugendgerichtsgesetz zum 1. 3. 1986.
    Wir bitten, die Änderungsanträge von der SPD und der Fraktion DIE GRÜNEN abzulehnen und dem Gesetz in der Fassung des 6. Ausschusses zuzustimmen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 181. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 5. Dezember 1985 13757


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Mann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Liebe Kollegen! Das Interesse der Kollegen dieses Hauses steht in umgekehrtem Verhältnis zu der Bedeutung der Materie, mit der wir uns hier heute befassen. Das möchte ich vorab sagen. Man könnte meinen, sagte mein Kollege Vogel, es sei Donnerstagnacht.

    (Beckmann [FDP]: Leider wahr! — Zurufe von der CDU/CSU)

    Durch die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Regelungen werden weder die enorm hohen Gefangenenzahlen in der Bundesrepublik — wir stehen an dritter Stelle in Europa — beseitigt werden, noch wird eine Entlastung der überstrapazierten Bewährungshilfe erreicht werden können. Es handelt sich bei dem Entwurf der Regierung um allzu behutsame Schritte, Herr Kollege Seesing, die ein wirklich humanes, in die Zukunft gerichtetes strafrechtspolitisches Konzept nicht erkennen lassen. Wir werden daher dem Entwurf der Bundesregierung nicht zustimmen.
    Vielleicht zu Anfang noch eine Zahl aus unserem Änderungsantrag, damit wir wissen, in welchem Bereich wir uns bewegen. Bei der Bewährungshilfe ist die Zahl der Probanden allein seit 1968 von 28 000 auf jetzt über 100 000 gestiegen, obwohl nur etwa 10 % aller nach § 56 Abs. 1 und nur 30 % aller nach § 56 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs Verurteilten einem Bewährungshelfer unterstellt wurden. In dem Zeitraum von 1971 bis 1981 ist die Zahl der Inhaftierten trotz der Erweiterung der Möglichkeiten der Aussetzung zur Bewährung um 29 % gestiegen.
    Zunächst noch etwas Positives. Wir begrüßen die Streichung der Rückfallvorschrift des § 48 StGB. Es handelt sich bei dieser Vorschrift um eine besondere Fehlleistung des Gesetzgebers, die Blei einmal als „so nützlich wie ein Hühnerauge" bezeichnete. Diese 1970 ins Strafgesetzbuch aufgenommene Vorschrift hat immer wieder zu Urteilen geführt, die mit dem Gebot des maßvollen Einsatzes staatlicher Strafe schlechterdings unvereinbar sind. Ich erinnere an die beiden Fälle, die dem Bundesverfassungsgericht vorlagen, den Käse-Fall, in dem der Schaden 79 Pfennige betrug, und das Fahren ohne Fahrschein. In beiden Fällen betrug die Mindeststrafe auf Grund einer schematischen Anwendung der Vorschrift des § 48 sechs Monate. Damit wird jetzt Schluß gemacht. Das begrüßen wir sehr.
    Die Streichung des § 48 sollte eigentlich ein erster Schritt sein, um den Umfang und die Intensität staatlichen Strafens langfristig drastisch zu reduzieren. Hier vermissen wir in der Tat mutige, in die Zukunft weisende Schritte. Ich denke, es ist, wie ein Fachmann geschrieben hat, ein Entwurf „auf kleiner Flamme", obwohl ihm sehr intensive Beratungen mehrer Justizministerkonferenzen vorausgegangen sind.
    Meine lieben Kollegen, wir haben — wie auch schon im Rechtsausschuß — versucht, durch unseren Änderungsantrag, der sich auf den Entwurf der SPD-Fraktion bezieht -- es handelt sich um die
    Drucksache 10/4431 —, unsere in die Zukunft gerichtete Position deutlich zu machen. Dazu werde ich im folgenden einige Ausführungen machen.
    Zunächst noch einmal zu dem Entwurf der Regierung. In einigen Formulierungen finden sich Tendenzen, die einer Prisonierung weiterer Bevölkerungskreise das Wort reden. § 57 des Entwurfs der Regierung sieht z. B. vor, daß ein Strafgefangener mindestens sechs Monate seiner Strafe verbüßt haben muß, um in den Genuß der Halbstrafenentlassung zu kommen. Dies sieht auf den ersten Blick wie eine Liberalisierung der bisher gültigen Vorschrift aus, schaut man aber genauer hin, so stellten sich die weiteren Voraussetzungen einer Halbstrafenentlassung allerdings um einiges restriktiver als die bisherige Rechtslage dar. Wir meinen demgegenüber, daß den spezial- als auch generalpräventiven Wünschen durchaus auch dann Rechnung getragen ist, wenn in Ausnahmefällen bereits nach Verbüßung eines Drittels der Freiheitsstrafe deren Rest zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Hierbei darf die Dauer der Inhaftierung keine Rolle spielen; einziges Kriterium muß vielmehr die Frage sein, ob die Erprobung des Verurteilten außerhalb des Strafvollzugs verantwortet werden kann, wie es ja im übrigen § 57 in der derzeit geltenden Fassung vorsieht.
    Ähnlich prognostischen Gesichtspunkten entspricht auch unser Vorschlag, die Bewährungszeit auf höchstens zwei Jahre zu begrenzen, wenn der Strafrest ein Jahr nicht überschreitet, sowie die Abkopplung der Hilfs- von der Kontrollfunktion des Bewährungshelfers. Nicht Gängelung und Kontrolle, sondern Begleitung und Hilfe sollten nach unserer Vorstellung die wichtige Arbeit der Bewährungshilfe bestimmen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)

    Unsere Anregungen hätten darüber hinaus einen Beitrag zum Abbau der horrenden Überbelastung der Bewährungshelfer in der Bundesrepublik leisten können.
    Ich möchte an dieser Stelle keine weiteren Ausführungen über die schwierige Situation der Bewährungshelfer machen, da mir leider die Zeit fehlt. Herr Kollege de With hat dazu einiges gesagt. Ich will hier nur erwähnen, daß unser Vorschlag mit einem neuen Anhörungs-, Antrags- und Beschwerderecht des Bewährungshelfers in allen Fragen, die die Bewährung betreffen, dazu führen würde, die Anwaltsfunktion zugunsten des Probanden zu verstärken.
    Zum Schluß noch einige Bemerkungen zu der Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses. Der Referentenentwurf zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes liegt seit 1983 vor. Allein aufgrund der verheerenden Stellungnahmen der Verbände und Initiativen sowie der Kriminologen und Juristen, die in diesem Bereich arbeiten, ist es bisher verhindert worden, daß die Bundesregierung ihre Politik der Ausgrenzung gesellschaftlicher Minderheiten auch im Bereich der straffällig gewordenen Jugendlichen ausdehnt. Ich nenne beispielsweise die Ausweitung des Jugendarrests als einer in den 30er Jahren für
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    Mann
    im Prinzip gutartige Jugendliche eingeführten Sanktion. Wer diese Ausweitung befürwortet, der verstößt in eklatanter Weise gegen den Erziehungsgedanken des Jugendgerichtsgesetzes.
    Ich komme zum Schluß. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, wir sind sehr einverstanden mit der Frage an die Bundesregierung, ob sich das bestehende Sanktionensystem des Strafgesetzbuches und der Strafprozeßordnung bewährt hat. Wir werden aller Voraussicht nach zum zehnjährigen Jubiläum des Strafvollzugsgesetzes eine Große Anfrage einbringen, um die bisherige Richtung bundesdeutscher Kriminalpolitik in Frage zu stellen. Wir werden versuchen, konkrete Alternativen insbesondere im Jugendstrafrecht vorzuschlagen, die mit der Aussonderung von Straffälligen Schluß machen und statt dessen eine partnerschaftliche Begleitung in Freiheit ermöglichen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN)