Rede von
Dr.
Annemarie
Renger
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich rufe Frage 29 des Herrn Abgeordneten Stahl auf:
Wie hoch ist das Zuschußvolumen für Investitionen für Lärmschutzmaßnahmen der öffentlichen Hand nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 in der Lärmschutzzone I an Zivil- und Militärflughäfen, und ist eine Erweiterung dieser Maßnahme nicht für den Bereich der Lärmschutzzone II ebenfalls sinnvoll, damit den berechtigten Klagen der Bürger wenigstens ein wenig Rechnung getragen werden kann?
Bitte, Herr Staatssekretär.
Spranger, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Stahl, aus dem Bundeshaushalt sind nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm vom 30. März 1971 für bauliche Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden in Schutzzone 1 des Lärmschutzbereichs militärischer Flugplätze bisher rund 241 Millionen DM erstattet worden. Erstattungen in Schutzzone 1 von Verkehrsflughäfen sind nicht aus dem Bundeshaushalt geleistet worden, da nach dem Gesetz der freiwillige Flugplatzhalter zahlungspflichtig ist.
Für Erstattungen von baulichen Schallschutzmaßnahmen an militärischen Flugplätzen sind im
Haushaltsplan 1985 DM 5,5 Millionen veranschlagt; in der Finanzplanung für die Jahre 1986 bis 1988 sind insgesamt 8 Millionen DM eingestellt.
Bei Ausdehnung des Erstattungsanspruchs auf die Schutzzone 2 beim Lärmschutzbereich muß mit Kosten von mindestens 2,5 bis 3 Milliarden DM gerechnet werden. Dabei müßten mindestens drei Viertel der aufzubringenden Mittel für Maßnahmen an militärischen Flugplätzen und damit im Bundeshaushalt bereitgestellt werden. Ein so kostenintensives Geschäft ist derzeit nicht realisierbar. Auch die frühere Koalitionsregierung hat eine Novellierung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm nicht vorgelegt. Die Bundesregierung verkennt aber nicht, daß auch in Schutzzone 2 erhebliche Lärmbelästigungen auftreten können und auch auftreten. Sie prüft derzeit, ob hier begrenzte Abhilfe durch weniger kostenintensive Lösungen geschaffen werden kann.