Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Tatge, nach der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn im Hinblick auf die Aufgaben der Stadt Bonn als Bundeshauptstadt vom 18. März 1980 erstattet der Bund nach einem vertraglich festgelegten Prozentsatz bestimmte Aufwendungen der Stadt Bonn. Dazu können im Einvernehmen mit dem Bund auch städtische Aufwendungen für die Förderung der Kunstpflege gehören.
Der Bundesregierung ist bekannt, daß die Stadt Bonn beabsichtigt, in der ehemaligen Blumenhalle ein Zentrum für bildende Kunst zu errichten. Das hierfür vertraglich anzustrebende Einvernehmen zwischen Bund und Stadt wird Gegenstand der Dezember-Sitzung des Kuratoriums für Kulturangelegenheiten sein, in dem der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Bonn vertreten sind.