Rede von
Günther
Heyenn
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Bundesarbeitsminister, einer der Väter des Arbeitsförderungsgesetzes hat die Formulierungen des § 116 AFG als historischen Kompromiß bezeichnet und vor weiteren Ausnahmen, wie diese Bundesregierung sie offenkundig plane, gewarnt. Teilen Sie meine Auffassung, daß eine Erweiterung der bestehenden Ausnahmen einen Bruch des ILO-Abkommens, das wir ja ratifiziert haben, darstellen würde und möglicherweise sogar völkerrechtswidrig wäre?
Dr. Blüm, Bundesminister: Herr Abgeordneter, auch hierauf muß ich antworten: Die Bundesregierung wird ihre Lösung selbstverständlich in Übereinstimmung mit internationalen Verpflichtungen und ebenso selbstverständlich unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Gebote — hier gelten besonders Art. 9, Art. 14 und Art. 3 des Grundgesetzes finden. Ich wiederhole: Es geht nicht um eine Sammlung neuer Ausnahmen, sondern es geht um Klarstellung von in Zweifel geratenen Auslegungen der Neutralitäts-Anordnung der Bundesanstalt — um Klarstellungen, um nicht mehr und nicht weniger. Ihre Frage gibt mir die Gelegenheit, noch einmal zu betonen, daß es nicht um eine Neuordnung des Streikrechtes, daß es nicht um eine Verschiebung der Kampfparität,
sondern — im Interesse der Tarifautonomie — um die Neutralität des Staates geht.