Rede von
Anke
Fuchs
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das ist alles ein bißchen eigenartig, Herr Bundesarbeitsminister. Ich stelle meine Frage etwas anders: Wieso glaubt die Bundesregierung, den 1969 gefundenen Kompromiß ausgerechnet nach einem Streik aufgeben zu müssen, der doch auch ökonomisch sinnvoll war? Denn er hat zu einer beschäftigungsorientierten Arbeitszeitverkürzung geführt.
Dr. Blüm, Bundesminister: Frau Kollegin, Sie arbeiten mit der Unterstellung, wir wollten einen gefundenen Kompromiß aufgeben. Nein, wir wollen die ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers dem Zweifel entziehen. Hinsichtlich dieser ursprünglichen Absicht beziehe ich mich auf den Bericht des federführenden Ausschusses. Dort heißt es:
Arbeitnehmer, die durch mittelbare Auswirkungen eines Streiks arbeitslos geworden sind, sollen in Zukunft im allgemeinen Arbeitslosengeld erhalten.
Erste Feststellung, die von der Bundesregierung nicht in Frage gestellt wird.
Zweite Feststellung des Ausschusses, die ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit empfehle:
13666 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 180. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 4. Dezember 1985
Bundesminister Dr. Blüm
Mit Rücksicht auf die Neutralitätspflicht soll das jedoch in zwei Fällen nicht gelten. Wenn der Arbeitskampf auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers abzielt, muß dieser sowohl nach einer natürlichen Betrachtungsweise als auch in wirtschaftlichem Sinne als beteiligt angesehen werden. Die Gewährung von Arbeitslosengeld in solchen Fällen würde Schwerpunktstreiks fördern und wäre daher nicht streikneutral.
Genau darum geht es.
Eine weitere Feststellung des Ausschusses ist die Feststellung, daß die Bundesanstalt den Arbeitskampf mit ihren Mitteln — durch Gewährung und durch Nichtgewährung — nicht beeinflussen soll.
Genau diese beiden Ziele des Gesetzgebers verfolgen wir auch weiterhin.