Rede von
Anke
Fuchs
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das habe ich nicht ganz verstanden. Deshalb muß ich eine Zusatzfrage stellen. Wieso kommt die Bundesregierung auf die Idee, den 1969 im Arbeitsförderungsgesetz gefundenen Kompromiß durch einen ja möglicherweise weiteren unbestimmten Rechtsbegriff aufgeben zu wollen, obwohl Gerichte dabei sind, die von Ihnen vorgetragenen Streitfälle zu entscheiden? Wieso wartet die Bundesregierung nicht — wie z. B. von Herrn Benda, Herrn Wannagat und Herrn Katzer vorgeschlagen — die Entscheidungen dieser obersten Gerichte ab?
Dr. Blüm, Bundesminister: Frau Kollegin, ich glaube, es liegt nicht im Interesse der Arbeitskampfparteien und damit auch nicht im Interesse der Arbeitnehmer, wenn die Klärung dieser Frage bis zur letzten Instanz aufgeschoben wird. Jeder Arbeitskampf, der in der Zwischenzeit geführt würde, stände unter der Unsicherheit, die jetzt entstanden ist, auch unter dem Risiko, daß ausgezahlte Leistungen zurückgezahlt werden müssen. Es kann nicht im Interesse der Gewerkschaften und der Arbeitgeberverbände sein, wenn Arbeitskämpfe durch Gerichtsverfahren begleitet und Leistungen nur unter Vorbehalt ausbezahlt werden. Das ist der Anlaß unseres Klarstellungsbedürfnisses.