Rede von
Hubert
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DIE GRÜNEN/BÜNDNIS 90)
Ich begreife die ganze Aufregung nicht, die jetzt wegen der fünf Minuten, für die ich hier das Wort gewünscht habe, entstanden ist.
Im § 29 Abs. 1 der Geschäftsordnung heißt es:
Zu einem Geschäftsordnungsantrag erteilt der Präsident vorrangig das Wort.
Im Abs. 2 steht:
Der Präsident kann die Worterteilung bei — —
— Auf jeden Fall steht im § 28 der Geschäftsordnung:
Berichterstatter können vor Beginn und nach Schluß der Aussprache das Wort verlangen. Der Berichterstatter hat das Recht, jederzeit das Wort zu ergreifen.
Dieses Recht versuche ich hier für mich in Anspruch zu nehmen.
Diesem Recht ist auch verschiedentlich im letzten Jahr entsprochen worden.
— Es kann nicht angehen, diese Zeit auf die eh kärglich bemessene Fraktionsredezeit anzurechnen.
— Nein, denn das würde das Recht des Berichterstatters, hier jederzeit das Wort zu ergreifen, einschränken.
Das würde ihn davon abhängig machen, daß die Fraktion ihn als Redner hier nominiert. Das kann aber nicht Sinn des § 28 unserer Geschäftsordnung sein, der jedem Berichterstatter das Recht zur Berichterstattung ausdrücklich einräumt.
Deswegen beantrage ich hier, mir das Recht auf Berichterstattung ohne Anrechnung auf die Redezeit für unsere Fraktion einzuräumen.