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    Plenarprotokoll 10/175 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 175. Sitzung Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 13137 A Begrüßung des kanadischen Gesundheits- und Wohlfahrtsministers und einer Delegation 13148 A Gedenkworte für die Opfer der Naturkatastrophe in Kolumbien 13148 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Dr. Schäuble, Bundesminister BK . . . . 13137 B Dr. Emmerlich SPD 13139C Dr. Miltner CDU/CSU 13141 C Schily GRÜNE 13143 A Baum FDP 13143 D Kühbacher SPD 13145 C Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 13148 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten' Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) - Drucksache 10/3483 - Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/4246 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4254 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut und sozialer Ungerechtigkeit in der Altershilfe für Landwirte - Drucksache 10/4209 — in Verbindung mit Antrag der Fraktion der SPD Sozial gerechte Verteilung der Bundeszuschüsse in der Altershilfe für Landwirte — Drucksache 10/2360 — Jagoda CDU/CSU 13148 D Heyenn SPD 13149 D Kiechle, Bundesminister BML 13151 D Bueb GRÜNE 13152 C, 13160 B Paintner FDP 13153 D Wimmer (Neuötting) SPD 13155A Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 13157 A Schartz (Trier) CDU/CSU 13158 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Schäfer (Offenburg), Dr. Schmude, Tietjen, Dr. Wernitz, Dr. Emmerlich, Bernrath, Duve, Frau Dr. Hartenstein, Jansen, Kiehm, Dr. Nöbel, Dr. Penner, Reuter, Schröer (Mülheim), Wartenberg (Berlin), Ibrügger und der Fraktion der SPD Datenverarbeitung im Sicherheitsbereich - Drucksachen 10/2560, 10/3035 - Schäfer (Offenburg) SPD 13161 A Dr. Laufs CDU/CSU 13164A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Ströbele GRÜNE 13167 A Dr. Hirsch FDP 13168 C Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 13172 D Tietjen SPD 13174 B Ströbele GRÜNE (Erklärung nach § 30 GO) 13176 B Fellner CDU/CSU 13176 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über die Errichtung eines gemeinschaftlichen Informationssystems über Unfälle durch Konsumgüter - Drucksache 10/4261 — 13178 D Fragestunde — Drucksachen 10/4222 vom 13. November 1985, 10/4224 vom 13. November 1985 und 10/4197 vom 8. November 1985 — Maßnahmen der Bundesregierung zugunsten des in Südafrika inhaftierten Berliner Pastors Gottfried Kraatz DringlAnfr 13.11.85 Drs 10/4222 Frau Borgmann GRÜNE Antw StMin Möllemann AA 13179 A ZusFr Frau Borgmann GRÜNE 13179 C ZusFr Mann GRÜNE 13179 D ZusFr Ströbele GRÜNE 13179 D ZusFr Duve SPD 13180A Bedeutung der Ergebnisse des Großversuches für die Entscheidung über die Einführung eines Tempolimits DringlAnfr 1 13.11.85 Drs 10/4224 Schäfer (Offenburg) SPD DringlAnfr 2 13.11.85 Drs 10/4224 Schäfer (Offenburg) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . . 13180 B ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . . 13180 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . . 13180 C ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 13180 D ZusFr Hoffie FDP 13180D ZusFr Dr. Kübler SPD 13181 A ZusFr Müller (Düsseldorf) SPD 13181A ZusFr Senfft GRÜNE 13181 B ZusFr Ströbele GRÜNE 13181 B ZusFr Mann GRÜNE 13181C ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13182A ZusFr Duve SPD 13182 B ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 13182 C ZusFr Schmidbauer CDU/CSU 13182 D ZusFr Antretter SPD 13183A ZusFr Bachmaier SPD 13183 B ZusFr Tischer GRÜNE 13183 C ZusFr Dr. Hauff SPD 13183 D ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 13184A Einbeziehung des Arbeitspapiers der EG-Kommission vom 15. Oktober 1985 in die Entscheidungsfindung zum Tempolimit; Berücksichtigung der nach Schätzungen des Umweltbundesamtes bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen durch Tempo 80 km/h auf Außerortsstraßen zu erzielender Schadstoffminderung bei der Entscheidung über ein Tempolimit DringlAnfr 3 13.11.85 Drs 10/4224 Müller (Düsseldorf) SPD DringlAnfr 4 13.11.85 Drs 10/4224 Müller (Düsseldorf) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 13184 B ZusFr Müller (Düsseldorf) SPD 13184 B ZusFr Duve SPD 13184 C ZusFr Schäfer (Offenburg) SPD . . . 13184 D ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 13184 D ZusFr Stahl (Kempen) SPD 13185A ZusFr Antretter SPD 13185 B ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 13185 B ZusFr Frau Dr. Hartenstein SPD . . . 13185C ZusFr Dr. Hauff SPD 13185 D ZusFr Mann GRÜNE 13186A ZusFr Boroffka CDU/CSU 13186 C ZusFr Hoffie FDP 13187 B ZusFr Dr. Kübler SPD 13187 D ZusFr Senfft GRÜNE 13187 D Unterrichtsverbot für deutsche Lehrkräfte in deutschsprachigen Schulklassen in Rumänien MdlAnfr 43 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 13188A ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13188A Antwort der Bundesregierung in der Sitzung des UN-Rassendiskriminierungs-Ausschusses auf die Erklärung Polens über die Zahl der dort ansässigen Volksdeutschen MdlAnfr 44 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 13188 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 13189A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 III Gefährdung von Produktion und Arbeitsplätzen der Düngemittelindustrie durch die nach der TA Luft vorgeschriebene Senkung der Ammoniakwerte in Düngemitteln MdlAnfr 64, 65 08.11.85 Drs 10/4197 Reimann SPD Antw PStSekr Spranger BMI 13189 C ZusFr Reimann SPD 13189C ZusFr Frau Weyel SPD 13189 D Verfügung der Grenzschutzdirektion Koblenz über die ausschließliche Einstellung von Teilzeitarbeitskräften im Grenzschutzeinzeldienst MdlAnfr 66 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Weyel SPD Antw PStSekr Spranger BMI 13190 C ZusFr Frau Weyel SPD 13190 C Zustimmung des Bundesministers des Innern zur Inanspruchnahme von Rheinwasser für die Kühlung im Kernkraftwerk Kaiseraugst MdlAnfr 54, 55 08.11.85 Drs 10/4197 Schulte (Menden) GRÜNE Antw PStSekr Spranger BMI 13191A ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 13191 B ZusFr Tatge GRÜNE 13191 C Verhinderung der Herstellung oder Einfuhr von mit Natriumacid vergiftetem Wein MdlAnfr 95, 96 08.11.85 Drs 10/4197 Tatge GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 13192 B ZusFr Tatge GRÜNE 13192 D ZusFr Reimann SPD 13193A Benutzung einer Wiese am Schulzentrum in Köln-Ostheim durch Roma- und Sintifamilien MdlAnfr 101, 102 08.11.85 Drs 10/4197 Ströbele GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 13193 B ZusFr Ströbele GRÜNE 13193 C Anteil der mit verbotenen Hormonpräparaten arbeitenden Betriebe in der Massentierhaltung und in Lohnmästereien MdlAnfr 103 08.11.85 Drs 10/4197 Werner (Dierstorf) GRÜNE Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG . 13194 B ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE . . . 13194 D ZusFr Frau Zeitler GRÜNE 13195A Aufnahme des Baus des A 33 zwischen der Landesgrenze NRW/Niedersachsen und Bielefeld gegen den Willen der Kommunen in den Entwurf des Bedarfsplans für Bundesfernstraßen MdlAnfr 104, 105 08.11.85 Drs 10/4197 Senfft GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 13195 C ZusFr Senfft GRÜNE 13195C ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 13195D Frau Dr. Timm SPD (zur GO) 13196C Aktuelle Stunde betr. Berücksichtigung der Ergebnisse des Großversuchs bei der Entscheidung über die Einführung eines Tempolimits Dr. Hauff SPD 13196 D Straßmeir CDU/CSU 13197 D Schulte (Menden) GRÜNE 13198 D Hoffie FDP 13199 C Duve SPD 13200 D Schmidbauer CDU/CSU 13201 C Müller (Düsseldorf) SPD 13202 B Haungs CDU/CSU 13203 B Fellner CDU/CSU 13204 D Antretter SPD 13205 C Hoffie FDP 13206 D Schemken CDU/CSU 13208 B Nächste Sitzung 13209 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 13211*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 13211* B Anlage 3 Position der Bundesregierung und anderer Bündnispartner zur Frage einer Repressalie bei chemischen Waffen MdlAnfr 25, 26 08.11.85 Drs 10/4197 Kolbow SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13212*A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Anlage 4 Besorgnisse der Bevölkerung über die Lagerung chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland; Abzug der Bestände MdlAnfr 27 08.11.85 Drs 10/4197 Gansel SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13212* D Anlage 5 Europäische Stationierung binärer chemischer Waffen der USA im Krisenfall; Einsatz eines politischen Krisenmanagements zur Verhinderung einer Eskalation MdlAnfr 28, 29 08.11.85 Drs 10/4197 Horn SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13213* B Anlage 6 Bemühungen der Vereinten Nationen und der Bundesregierung um Abrüstungsmaßnahmen, insbesondere um Einrichtung einer chemiewaffenfreien Zone in Europa; chemische Waffen von Bündnispartnern, die nach Abzug der veralteten US-Giftgasbestände in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben würden MdlAnfr 30, 31 08.11.85 Drs 10/4197 Jungmann SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13213* D Anlage 7 Haltung der Bundesregierung bei den Konsultationen über eine Dislozierung binärer chemischer Waffen der USA auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 32, 33 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13214* B Anlage 8 Quellen für die Beurteilung der Menschenrechtslage in Paraguay MdlAnfr 34, 35 08.11.85 Drs 10/4197 Klose SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13214*C Anlage 9 Unterstützung des in Südkorea unter Spionageverdacht verhafteten An San-Kun bei seiner Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 36 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Müller (Bremen) GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13215*A Anlage 10 Durchsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 13.3. 1975 zum Soltau-Lüneburg-Abkommen; Verhandlungen über die Einhaltung von Umwelt-, Natur-und Feuerschutzbestimmungen MdlAnfr 37, 38 08.11.85 Drs 10/4197 Heistermann SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13215* B Anlage 11 Ergebnisse der Besuche von Staatssekretär Dr. Ermisch und Staatsminister Möllemann im Übungsgebiet des Soltau-Lüneburg-Abkommens; Anstieg der Schadensfälle im Landkreis Soltau-Fallingbostel MdlAnfr 39, 40 08.11.85 Drs 10/4197 Leonhart SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13216* B Anlage 12 Vorlage des Berichts der Bundesregierung zum Soltau-Lüneburg-Abkommen; Verhandlungen über die Einhaltung einer Sommerpause und der Sonn- und Feiertage durch die übende Truppe MdlAnfr 41, 42 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13217*A Anlage 13 Entsendung eines deutschen Beobachters zum Genfer Gipfel; Unterrichtung des Bundestages MdlAnfr 45, 46 08.11.85 Drs 10/4197 Mann GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 13217*C Anlage 14 Nichtveröffentlichung einer fachwissenschaftlichen Kritik an der Studie von Frau Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 V Dr. E. Noelle-Neumann über das Extremismus-Potential bei jungen Leuten MdlAnfr 48, 49 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13217* D Anlage 15 Verhinderung der Veröffentlichung der Extremismus-Studie von Frau Dr. Elisabeth Noelle-Neumann MdlAnfr 50, 51 08.11.85 Drs 10/4197 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13218* C Anlage 16 Veröffentlichung einer Studie von Frau Dr. Elisabeth Noelle-Neumann zum Extremismus-Potential unter jungen Leuten; Dramatisierung des Extremismus in der Allensbacher Studie MdlAnfr 52, 53 08.11.85 Drs 10/4197 Frau Odendahl SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13218* D Anlage 17 Rückwirkende Übernahme der Verfahrenskosten für Exminister und Beamte durch die Bundesregierung ab 1. Juli 1982 MdlAnfr 56, 57 08.11.85 Drs 10/4197 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13219*B Anlage 18 Zweck der Veröffentlichung der Studie über den Extremismus; Haltung der Bundesregierung zu der Kritik an dem Vorgehen des Allensbacher Instituts bei der Bestimmung des Extremismusbegriffs MdlAnfr 58, 59 08.11.85 Drs 10/4197 Duve SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13219*C Anlage 19 Bewertung der Indikatoren für die in der Allensbacher Studie ermittelten Quoten an Rechts- und Linksextremisten MdlAnfr 60, 61 08.11.85 Drs 10/4197 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13219* D Anlage 20 Kosten der Extremistenstudie, Höhe der Auflage MdlAnfr 62, 63 08.11.85 Drs 10/4197 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Spranger BMI . . 13220* B Anlage 21 Einführung von Gutscheinen für bleifreies Benzin für NATO-Angehörige MdlAnfr 67 08.11.85 Drs 10/4197 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 13220* C Anlage 22 Überstunden bei der Zollfahndung an der deutsch-niederländischen Grenze in den letzten zwei Jahren; personelle Verstärkung der Grenzdienststellen MdlAnfr 68, 69 08.11.85 Drs 10/4197 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 13220* D Anlage 23 Gründe für den geringeren Anstieg der Nahrungs- und Genußmittelpreise in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu den anderen Ländern Europas in den Jahren 1980 bis 1985; Begrenzung des Imports von Getreidesubstituten in die EG MdlAnfr 72, 73 08.11.85 Drs 10/4197 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 13221*A Anlage 24 Arbeitsbedingungen ausländischer Leiharbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland; Bekämpfung der illegalen Praktiken von Verleihfirmen und Großunternehmen durch gesetzliche Regelungen, insbesondere auch im Hinblick auf das Problem Arbeitslosigkeit MdlAnfr 77, 78 08.11.85 Drs 10/4197 Immer (Altenkirchen) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 13222* A Anlage 25 Voraussetzungen für die Verhängung einer Sperrfrist nach § 119 des Arbeitsförde- VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 rungsgesetzes bei einvernehmlicher Lösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren Arbeitnehmer MdlAnfr 79, 80 08.11.85 Drs 10/4197 Ewen SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 13222* D Anlage 26 Eingaben an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Behinderten; Anpassung der Leistungen für die Beschaffung und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen für Kriegsbeschädigte an die Kostenentwicklung und Bereitstellung entsprechender Mittel im Bundeshaushalt 1986 MdlAnfr 81, 82 08.11.85 Drs 10/4197 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 13223* B Anlage 27 Nichtvorhandensein einer der sogenannten nuklearen Schwelle entsprechenden Schwelle für chemische Waffen in der gültigen militärischen Strategie der NATO MdlAnfr 85 08.11.85 Drs 10/4197 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 13223* C Anlage 28 Erkenntnisse aus dem amerikanischen Symposium über den Pershing-II-Unfall in Heilbronn; Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der im Bereich der Stationierungsorte lebenden Bevölkerung MdlAnfr 83, 84 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Scheer SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 13224*A Anlage 29 Vereinbarkeit der dienstlichen Verteilung eines Meinungsartikels des Bundesverteidigungsministers als Sonderdruck für die Bundeswehr mit der parteipolitischen Zurückhaltung der Bundeswehr MdlAnfr 90 08.11.85 Drs 10/4197 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 13224* B Anlage 30 Erprobung einer Technik zum Lärmschutz nur auf der Bonner Schießanlage „Brüser Berg"; Anwendung des Dringlichkeitsprinzips MdlAnfr 91, 92 08.11.85 Drs 10/4197 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 13224* C Anlage 31 Zustimmung der Kultusminister zur Aufführung des Theaterstücks „Die Gewissensfrage" an Schulen und zum Angebot weiterer Unterrichtsmaterialien durch das Bundesministerium der Verteidigung MdlAnfr 93, 94 08.11.85 Drs 10/4197 Dr. Hirsch FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 13224* D Anlage 32 Tätigkeit von sozialpädagogischen FanGruppen-Betreuern, insbesondere im Bereich der Fußball-Bundesliga; finanzielle Unterstützung; Einfluß rechtsradikaler Gruppen auf Fan-Gruppen der FußballBundesliga-Clubs MdlAnfr 97, 98 08.11.85 Drs 10/4197 Büchner (Speyer) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 13225* B Anlage 33 Information der Schwangerschafts-Beratungsstellen in Form aktueller Listen über Adoptionsbewerber; Beratung schwangerer Frauen in Notlage über die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine Adoption MdlAnfr 99, 100 08.11.85 Drs 10/4197 Jäger (Wangen) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 13225* D Anlage 34 Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien im Bahnbusverkehr MdlAnfr 106 08.11.85 Drs 10/4197 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 13226* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 VII Anlage 35 Ersatz des Plastik-Wegwerf-Geschirrs in den Quick-Pick-Speisewagen der Bundesbahn durch Porzellangeschirr MdlAnfr 107 08.11.85 Drs 10/4197 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 13226* C Anlage 36 Verbot von Flug-Rallyes; Ausdehnung der für Siedlungsgebiete geltenden Mindestflughöhe auf alle Städte und Erhöhung der generellen Mindestflughöhe MdlAnfr 108, 109 08.11.85 Drs 10/4197 Amling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 13226* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13137 175. Sitzung Bonn, den 15. November 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Deutscher Bundestag - 10. ahlperiode - 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13211* Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 15. 11. Becker (Nienberge) 15. 11. Carstensen (Nordstrand) 15. 11. Clemens 15. 11. Conradi 15. 11. Frau Dr. Däubler-Gmelin 15. 11. Egert 15. 11. Dr. Ehmke (Bonn) 15. 11. Dr. Ehrenberg 15. 11. Eigen 15. 11. Ertl 15. 11. Eylmann 15. 11. Dr. Glotz 15. 11. Dr. Häfele 15. 11. Handlos 15. 11. Hansen (Hamburg) 15. 11. Hauser (Krefeld) 15. 11. Dr. Haussmann 15. 11. Freiherr Heereman von Zuydtwyck 15. 11. Herterich 15. 11. Hiller (Lübeck) 15. 11. Jung (Düsseldorf) 15. 11. Dr. Klejdzinski 15. 11. Kolb 15. 11. Dr. Kunz (Weiden) 15. 11. Lenzer ** 15. 11. Dr. Mertens (Bottrop) 15. 11. Paterna 15. 11. Reddemann ** 15. 11. Dr. Rumpf * 15. 11. Rusche 15. 11. Schlaga 15. 11. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 15. 11. Dr. Schmude 15. 11. Schröder (Hannover) 15. 11. Schröer (Mülheim) 15. 11. Schulte (Unna) * 15. 11. Seehofer 15. 11. Dr. Stavenhagen 15. 11. Stockleben 15. 11. Dr. Stoltenberg 15. 11. Suhr 15. 11. Dr. Unland * 15. 11. Dr. Warnke 15. 11. Weisskirchen (Wiesloch) 15. 11. Frau Dr. Wex 15. 11. Dr. Wieczorek 15. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8 November 1985 beschlossen, den nachstehenden Gesetzen zuzustimmen bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht zu stellen: Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz Sortenschutzgesetz Gesetz über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz, See UG) Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (6. ÄndG BVFG) Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" Zweites Gesetz zur Änderung des Margarinegesetzes Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat bedauert, daß der Deutsche Bundestag seiner Stellungnahme vom 7. Dezember 1984 - Drucksache 499/84 (Beschluß) - nicht gefolgt ist und Fertigpackungen in rechteckiger Blockform mit einem Nettogewicht unter 500 Gramm nicht der Verpackung von Butter vorbehalten hat. Damit hat der Deutsche Bundestag eine fast hundertjährige, vom Bundesverfassungsgericht als notwendig erachtete Verbraucherschutzregelung aufgehoben. Der Bundesrat verkennt nicht die Tendenz der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, vielfach nationale Verbraucherschutz-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzvorschriften als nach Artikel 30 EWG-Vertrag verboten anzusehen, weil es sich um Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen handele. Um so mehr ist es erforderlich, diesen Belangen mittels einer einschränkenden Auslegung der EuGH-Rechtsprechung Geltung zu verschaffen. Der Bundesrat hält es für notwendig, daß im Interesse des Verbraucherschutzes der Imitation und Substitution von Milchprodukten nicht weiter Vorschub geleistet werden darf. Er verweist insoweit ausdrücklich auf seine am 18. Oktober 1985 gefaßte Entschließung zur Fünften Verordnung zur Änderung der Käseverordnung - Drucksache 255/85 (Beschluß) -. Der Schutz lediglich über Kennzeichnungsvorschriften ist unzureichend. Das Verhalten der Europäischen Gemeinschaft ist aber auch im Hinblick auf die die Landwirte bis zur Existenzbedrohung belastende Milch-Garantiemengenregelung inkonsequent und widersprüchlich. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei der EG-Kommission und im EG-Agrarrat darauf hinzuwirken, daß wenigstens eine einzige Fertigpackungsform EG-weit ausschließlich der Verpackung von Butter vorbehalten wird. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Stand der Reform des Auswärtigen Dienstes - Drucksache 10/4204 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Innenausschuß Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung zur steuerlichen Abgrenzung der landwirtschaftlichen von der gewerblichen Tierhaltung (§ 51 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes - BewG) - Drucksache 10/3233 (neu) - Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: 13212* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 28. Januar bis 1. Februar 1985 in Straßburg — Drucksache 10/2879 — Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 28. April 1985 in Straßburg — Drucksache 10/3322 — Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Kolbow (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 25 und 26): Welche Position hat die Bundesregierung zur Frage einer Repressalie bei chemischen Waffen, und haben andere Bündnispartner hierzu andere Positionen, wenn ja, welche? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß in dieser Frage auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich die deutsche Rechtsauffassung zu gelten hat, oder welche Begründung hat sie, falls sie dies verneint? Zu Frage 25: Die Bundesregierung hat ihre Haltung zur Frage eines etwaigen Einsatzes chemischer Waffen hier wiederholt dargelegt, mit besonderer Ausführlichkeit in ihrer Antwort vom 5. Oktober 1983 auf drei Große Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN zum Thema „Giftgas". Es handelt sich um die Ausführungen in der BT- Drucksache 10/444, die die Haltung der Bundesregierung umfassend erläutern und die unverändert gültig sind. Ich zitiere daraus folgende Sätze: Das Genfer Protokoll von 1925 verbietet die Verwendung chemischer Waffen im Kriege. Die Staatengemeinschaft betrachtet dieses Verbot heute als Gewohnheitsrecht. Der Umfang dieses Verbots ist dadurch beschränkt, daß zahlreiche Staaten anläßlich ihrer Bindung an das Genfer Protokoll erklärt haben, daß diese Bindung gegenüber jedem Gegner endet, dessen Streitkräfte das Einsatzverbot mißachten. Das Deutsche Reich hat zwar bei der Ratifizierung des Genfer Protokolls im Jahre 1929 einen derartigen Vorbehalt nicht eingelegt. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit im Völkerrecht bewirkt jedoch, daß die Bundesrepublik Deutschland rechtlich hinsichtlich eines Zweiteinsatzes chemischer Waffen gegenüber Staaten, die einen völkerrechtswidrigen Angriff mit chemischen Waffen gegen die Bundesrepublik Deutschland führen, unterstützen oder mitplanen, von den Bindungen des Protokolls frei würde. Das Genfer Protokoll von 1925 ist auch von allen anderen Bündnispartnern ratifiziert worden, teilweise mit Vorbehalten. So haben auch die Vereinigten Staaten, die innerhalb der Allianz allein über einen begrenzten Umfang an chemischen Waffen verfügen, bei ihrer Ratifizierung im Jahre 1975 den Gegenseitigkeitsvorbehalt erklärt. Auch die Sowjetunion hat das Genfer Protokoll ratifiziert und sich dabei den Zweiteinsatz vorbehalten. Gleichwohl erkennt die sowjetische Militärdoktrin unverändert den Einsatz chemischer Kampfstoffe als Mittel der Kriegsführung an; ihre Führungsgrundsätze sehen den offensiven Einsatz von C-Kampfstoffen im Rahmen der Operationsführung vor. Die NATO muß im Rahmen ihrer militärstrategischen Konzeption der flexiblen Reaktion über angemessene Optionen verfügen, um gegenüber allen Aggressionsformen abschrecken zu können. Dies gilt auch für die Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Einsatz chemischer Kampfstoffe. Da ein Einsatz von C-Waffen vom Territorium der Bundesrepublik aus nur als Zweiteinsatz denkbar ist, folgt aus der — vorbehaltlosen — Ratifikation des Genfer Protokolls durch das Deutsche Reich für die Bundesrepublik Deutschland keine weitergehende Bindung, als sie für die Vereinigten Staaten eingetreten ist: Die Bundesrepublik kann für einen Einsatz von ihrem Territorium aus von der Sowjetunion nicht in weiterem Maß in Anspruch genommen werden, als die Sowjetunion sich selbst gebunden hat. Es gibt also keinerlei Unterschied in der Rechtsposition der Bündnispartner. Zu Frage 26: Wie ich soeben ausgeführt habe, gibt es in diesem Zusammenhang keine konträren Rechtsauffassungen. Die Prämisse der Frage ist daher falsch. Im übrigen ist auch diese Frage nur eine Wiederholung dessen, was die Fraktion DIE GRÜNEN im Rahmen ihrer Großen Anfrage zum Thema „Kriegsvölkerrechtliche Grundsätze" (Drucksache 10/163) als Frage formuliert hat. Die Bundesregierung hat darauf am 5. Oktober 1983 (Drucksache 10/445) folgende Antwort gegeben, die unverändert gilt und die ich daher im Wortlaut zitieren darf: Grundsätzlich ist für Truppen das Recht des Staates maßgebend, dem sie zuzuordnen sind. Dies gilt auch für die Interpretation völkerrechtlicher Regelungen. Im Bündnis besteht Einvernehmen darüber, daß sich die Bündnispartner um ein möglichst einheitliches Verständnis des Kriegsvölkerrechts sowie um die einheitliche Interpretation einzelner Bestimmungen bemühen und dies — wenn notwendig, auch gegenüber den anderen Vertragspartnern — verdeutlichen müssen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 27): Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13213* Teilt die Bundesregierung — oder wie widerlegt sie es — unsere Auffassung, daß chemische Waffen in der Bundesrepublik Deutschland — sowohl Restbestände des Zweiten Weltkrieges, die immer wieder im Gelände aufgefunden werden, als auch überalterte Giftgasvorräte der USA in bewachten Lagern — in unserer Gesellschaft Besorgnisse um die Sicherheit unserer Bevölkerung ausgelöst haben, und daß der Mangel an Fortschritten in den Genfer Verhandlungen über die weltweite Abrüstung dieser Waffen einen politischen Handlungsbedarf zum Abzug der in unserem Lande gelagerten Bestände begründet? Die Bundesregierung teilt die Besorgnisse über Kampfstoff-Funde aus der Zeit des 2. Weltkrieges. Die zuständigen Behörden haben sichergestellt, daß diese ohne schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und ohne Gefährdung der Bevölkerung in der Kampfstoffbeseitigungsanlage der Bundeswehr vernichtet werden. Zur Frage der Sicherheit der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten chemischen Waffen der USA beziehe ich mich auf Stellungnahmen des Bundesministeriums der Verteidigung. Der Bundesminister der Verteidigung hat im März 1985 erklärt, daß sich die Bundesregierung durch ihre Vertreter mehrfach vor Ort davon überzeugt hat, daß die Lagerung höchsten Anforderungen entspricht und nach menschlichem Ermessen eine Gefährdung von Bürgern der Bundespublik Deutschland ausgeschlossen werden kann. Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, daß sie einem Abkommen zum weltweiten Verbot chemischer Waffen sowie der Vernichtung dieser Waffen und Abbau ihrer Produktionsstätten, worüber im Genfer Rahmen verhandelt wird, höchste Priorität beimißt. Sie ist nicht der Auffassung, daß dieses Ziel durch regional begrenzte Maßnahmen gefördert werden kann, die j a nicht nur geographisch, sondern auch qualitativ einen engeren Lösungsansatz darstellen, weil die vorhandenen Bestände lediglich verlegt würden. Regional begrenzte Verhandlungen würden den Genfer Verhandlungsprozeß wahrscheinlich verlangsamen oder sogar zum Stillstand bringen und im übrigen schwierige Verifikationsprobleme aufwerfen. Gerade der Einsatz von chemischen Waffen in jüngerer Zeit in der Dritten Welt zeigt, wie dringlich es ist, das Problem der chemischen Waffen auf globaler Basis zu lösen. Diese Länder haben den gleichen Anspruch darauf, von der Bedrohung durch diese Waffen verschont zu werden, wie wir es für uns wollen. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Horn (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 28 und 29): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, daß binäre chemische Waffen zunächst in den USA produziert sowie gelagert und im Krisenfall nach Europa gebracht werden sollen? Welche Vorstellungen über politisches Krisenmanagement mit dem Ziel einer Deeskalation hat die Bundesregierung, wenn sie — wie Staatsminister Möllemann in Beantwortung meiner zweiten Zusatzfrage zu Frage 15 (Plenarprotokoll 10/ 165) — die in einer Krise eskalatorisch wirkende Verbringung von binären chemischen Waffen der USA nach Europa und in die Bundesrepublik Deutschland lapidar als Bestandteil der NATO-Konzeption bezeichnet? Zu Frage 28: Der Erkenntnisstand zu dieser Frage ist seit der letzten Behandlung in diesem Hohen Haus am 17. November unverändert. Ich erinnere an meine Ausführungen in der Fragestunde am 17. Oktober, insbesondere auch an meine Antworten auf Ihre Fragen, Herr Kollege. Das Verfahren im US-Kongreß hat sich wie folgt weiterentwickelt: Das Repräsentantenhaus hat am 29. Oktober dem vom Vermittlungsausschuß der beiden Häuser des Kongresses erarbeiteten Gesetzentwurf über den Verteidigungshaushalt 1986 — der Defense Authorization Bill — zugestimmt, der die von der Administration für die Aufnahme der Produktion binärer CW beantragten Mittel vorsieht. Aus dem Entwurf des Bewilligungsgesetzes, der Defense Appropriation Bill, durch die die eigentliche Mittelbewilligung erfolgt, hat das Repräsentantenhaus jedoch die Mittel für die Produktion binärer Waffen gestrichen. Die Entscheidung des Senats über das Bewilligungsgesetz steht noch aus. Wenn es den Mittelansatz für die Aufnahme der Produktion binärer CW billigt, muß der Vermittlungsausschuß zwischen den beiden Häusern des Kongresses tätig werden. Zu Frage 29: Meine von Ihnen zitierte Antwort aus der Fragestunde am 17. Oktober 1985 hat nicht den von Ihnen genannten Inhalt. Vielmehr habe ich festgestellt, daß es Bestandteil der Konzeption des westlichen Verteidigungsbündnisses ist, solche Fragen, wenn sie virulent werden, in der NATO zu besprechen. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Jungmann (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 30 und 31): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Vereinten Nationen regionale Abrüstungsmaßnahmen und -abkommen als Bausteine für weltweite Abrüstungsregelungen vorsehen, und welche Haltung mit welcher Begründung hat sie in diesem Lichte zur Frage von Verhandlungen über die Einrichtung einer chemiewaffenfreien Zone in Europa? Würde bei einem Abzug der veralteten Giftgasbestände der USA vom Territorium der Bundesrepublik Deutschland de facto eine chemiewaffenfreie Zone nur auf unserer Seite entstehen, oder welche chemischen Waffen der jeweiligen Bündnispartner würden dann noch in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben, und was spricht dagegen, Vereinbarungen zu treffen, daß beim Abzug der chemischen Waffen der USA von der Bundesrepublik Deutschland auch die chemischen Waffen der Sowjetunion von der DDR und Polen abgezogen werden? Zu Frage 30: Das Thema der regionalen Bemühungen um Abrüstung und Rüstungskontrolle wird von den Ver- 13214* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 einten Nationen seit Jahren eingehend erörtert. 1980 haben die Vereinten Nationen eine Expertenstudie „Über alle Aspekte der regionalen Abrüstung" verabschiedet. An dieser Studie hat ein deutscher Experte mitgewirkt. Es werden darin auch die damals in Europa unternommenen regionalen Bemühungen (KSZE, MBFR) gewürdigt. Die Studie kam zu dem wesentlichen Ergebnis, daß durch regionale Vereinbarungen der Abrüstung die Sicherheit innerhalb einer Region gestärkt und auch ein Beitrag zur weltweiten Sicherheit geleistet werden kann. Zwischen der positiven Haltung der Bundesregierung zu regionalen Rüstungskontrollbemühungen und ihrer ablehnenden Einstellung zur Schaffung einer CW-freien Zone in Europa besteht kein Widerspruch. Die Bundesregierung ist gegen die Errichtung einer solchen Zone in Europa, weil sie nach ihrer Überzeugung nicht zur Stärkung der Sicherheit in der Region beiträgt. Die Argumente der Bundesregierung sind im Deutschen Bundestag verschiedentlich vorgetragen worden (durch StM Möllemann am 27.6. 1985). Zu Frage 31: Herr Abgeordneter, dies ist eine hypothetische Frage. Bekanntlich setzt sich die Bundesregierung in der Genfer Abrüstungskonferenz nachdrücklich für den baldigen Abschluß eines weltweiten, umfassenden und verläßlich verifizierbaren Verbotsabkommens für chemische Waffen ein. Angesichts des fortgeschrittenen Standes der entsprechenden Verhandlungen erscheint ein solches weltweites Abkommen durchaus erreichbar. Bemühungen um eine regionale Teillösung in Europa sind, wie die Bundesregierung wiederholt erläutert hat, keine sachgerechte Alternative zu den Genfer CW-Verhandlungen. Im übrigen haben die USA noch keine definitive Entscheidung über die Produktion neuer chemischer Waffen getroffen. Wie Sie wissen, hängt von dieser Entscheidung der Abzug alter CW-Bestände aus der Bundesrepublik Deutschland ab. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 32 und 33): Ist die Bundesregierung bereit, die Antwort von Staatsminister Möllemann vom 17. Oktober 1985 auf meine Zusatzfrage zur zusammengefaßten Beantwortung der Fragen 25 und 26 (Plenarprotokoll 10/165) — „Gesprächspartner der Bundesregierung für Fragen, die im Bündnis zu konsultieren sind, sind die jeweiligen Partnerregierungen" und nicht der SACEUR — konsequent auch auf Konsultationen über einen Dislozierungsplan für chemische Waffen anzuwenden, oder welche guten Gründe hätte sie, dies nicht zu tun? Ist die Bundesregierung bereit, sich in diesen Konsultationen gegen eine Dislozierung und gegen den Plan einer eventuellen Dislozierung von neuen binären chemischen Waffen der USA auf unserem Territorium auszusprechen, oder welche Begründung hat sie, falls sie diese Frage verneint? Zu Frage 32: Die Frage ist hypothetischer Natur; der US-Kongreß hat bisher die Mittel für die Aufnahme der Produktion von binären CW nicht bewilligt. Zu Frage 33: Ich verweise auf meine Antwort zu der vorhergehenden Frage. Im übrigen möchte ich zu der Frage, da sie von hypothetischen Erwägungen ausgeht, nicht weiter Stellung nehmen. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Klose (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 34 und 35): Auf welche Quellen stützt sich die Bundesregierung bei ihrer Beurteilung der Menschenrechtslage in Paraguay? Rechtfertigen die der Bundesregierung vorliegenden Informationen die über dpa am 29. Oktober 1985 verbreitete Beurteilung des Bundesministers des Innern, daß es in Paraguay praktisch keine politischen Gefangenen mehr gebe und daß das dortige System „weniger diktatorisch" sei als vielfach behauptet werde? Zu Frage 34: Die Bundesregierung gründet ihre Beurteilung der Menschenrechtslage in Paraguay auf die Berichterstattung der Deutschen Botschaft in Asunción wie auf die Erkenntnisse von Institutionen, die im Bereich der Menschenrechte tätig sind (z. B. Interamerikanische Menschenrechtskommission und Amnesty International). Zu Frage 35: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß sich die Lage der Menschenrechte in Paraguay in den letzten Jahren verbessert hat und daß diese Tendenz anhält. Diese Auffassung wird von allen westlichen Beobachtern, einschließlich der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (Jahresbericht 1984) geteilt. Seit Jahren sind Fälle von politischen Morden oder Verschwindenlassen von Personen nicht bekannt geworden. Die Zahl der Inhaftierten, die entweder als politische Gefangene zu bezeichnen sind oder denen bis jetzt ein gerichtliches Verfahren verweigert wurde, beläuft sich auf 15. Sie sind namentlich bekannt. Von Zeit zu Zeit kommt es zu Verhaftungen aus politischen Gründen, wobei meist jugendliche Mitglieder politischer Parteien betroffen sind, die jedoch regelmäßig nach kurzer Zeit wieder freigelassen werden. Zweifellos sind weitere Verbesserungen der Lage in Paraguay zu wünschen. Der 1954 verkündete und seit 1978 auf die Hauptstadt Asunción beschränkte Ausnahmezustand sowie die Antisubversionsgesetze 109 und 294 bestehen fort. Deutscher Bundestag — 10. ahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13215* Die Einschränkung der Freizügigkeit ist dagegen inzwischen auf das Rückkehrverbot von zwei Exilpolitikern beschränkt. Trotz des weiterbestehenden Verbots der Zeitung „ABC-Color" ist die regierungsunabhängige Presse in Berichterstattung und Kommentaren zunehmend freier. Über eine Reihe von Menschenrechtsfällen konnte in den letzten Monaten berichtet werden. Insgesamt kann in Paraguay nicht von massiver Repression gesprochen werden. Im übrigen folgt die Bundesregierung auch gegenüber Paraguay ihrer Auffassung, daß Kontakte und Gespräche die Verdeutlichung unserer menschenrechtlichen Vorstellungen möglich machen. Ich erinnere daran, daß in der Zeit vor dem für Sommer 1985 geplanten Besuch von Präsident Stroessner zwei prominente Haftfälle (Heriberto Alegre, Margarita Baez) gelöst werden konnten. Und bei seinem Besuch in Asunción hat sich BM Dr. Zimmermann erfolgreich für die Freilassung eines Häftlings (Corazon Medina) eingesetzt. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Müller (Bremen) (GRÜNE) (Drucksache 10/4197 Fragen 36): Was hat die Bundesregierung unternommen, um dem asylberechtigten Herrn Ahn Sang-Kun, der 1982 sein Studium in der Bundesrepublik Deutschland aufnahm und bei seiner Rückkehr Anfang Juli 1985 in Südkorea unter Spionageverdacht verhaftet wurde, die Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen? Die Bundesregierung wurde vom koreanischen Außenministerium über die Verhaftung von Herrn Ahn Sang-Kun wegen Spionageverdachts unterrichtet, bevor die Verhaftung öffentlich bekannt gegeben wurde. Die Deutsche Botschaft in Seoul hat dem koreanischen Außenministerium mehrfach nachdrücklich ihr Interesse an dem Fall des Herrn Ahn bekundet und um Aufklärung der Hintergründe gebeten, auch zu der Frage, wie es überhaupt zur Verhaftung Ahn's kommen konnte. Inzwischen ist gegen Herrn Ahn Anklage wegen Spionage zugunsten Nordkoreas erhoben worden. Die Bundesregierung sieht gegenwärtig keine Möglichkeit, durch eine Bitte um Freilassung Ahn's und Erlaubnis zur Rückkehr in das Bundesgebiet ein schwebendes Gerichtsverfahren zu beeinflussen. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Heistermann (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 37 und 38): Wie beurteilt die Bundesregierung den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages zum Soltau-LüneburgAbkommen vom 13. März 1975 (Drucksache 7/3300), und welche konkreten Schritte gedenkt sie zu tun, um die in diesem Beschluß artikulierten zehn Forderungen an die Bundesregierung zu erfüllen? Beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlungen mit den Regierungen von Kanada, Großbritannien und Nordirland eine Ergänzung/Modifizierung des gemeinsamen Abkommens vom 3. August 1959 dahin gehend zu erreichen, daß die Forderungen der betroffenen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften nach Einhaltung von Umweltschutz-, Natur- und Feuerschutzbestimmungen analog zu den auf Truppenübungsplätzen geltenden Bestimmungen sowie die Einführung von Schutz-/Pufferzonen in den Bereichen, in denen das Übungsgebiet bis unmittelbar an bewohntes Gelände heranreicht, zeitgemäß angepaßt werden? Zu Frage 37: Die Bundesregierung hat auf den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages zum SoltauLüneburg-Abkommen vom 13. März 1975 am 5. April 1977, danach am 29. Mai 1978 (BundestagsDrucksache 8/1827) sowie am 11. Juni 1979 (Bundestags-Drucksache 8/2973) berichtet. Sie hat in den beiden zuletzt genannten Berichten zu den im Beschluß des Deutschen Bundestages vom 20. Oktober 1977 aufgeführten 9 Forderungen ausführlich Stellung genommen. Ich gestatte mir, Herr Kollege Heistermann, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Berichte und die Tatsache zu lenken, daß der Deutsche Bundestag diese Berichte am 17. Januar 1980 zur Kenntnis genommen hat. Die Bundesregierung hat selbstverständlich ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung fortgesetzt. Lassen Sie mich dabei auf folgende Beispiele hinweisen: — Der Ausbau von panzerfesten Wegen und Straßen und von Umgehungsstraßen ist praktisch abgeschlossen. — Der Haushaltsansatz für Härteausgleichsmaßnahmen ist von DM 500 000 in 1977 auf DM 1 000 000 erhöht worden. Lediglich in der Frage der Einführung einer Sommerpause sind Verhandlungen, die auf allen Ebenen mit der britischen Regierung geführt worden sind, bisher erfolglos geblieben. Die Biwakplätze wurden im Herbst 1977 in einer systematischen Reinigungsaktion durch die übenden britischen Truppen gesäubert. Jede britische Einheit, die das Übungsgebiet benutzt, ist verpflichtet, einen bestimmten Teil des Gebietes zu reinigen. Die Reinigung wird durch eigens hierzu bestimmtes Personal überwacht, um zu gewährleisten, daß die Säuberungsvorschriften eingehalten werden. Mit dem Soderstorfer Gespräch am 25. Oktober und meiner Teilnahme an der 57. Sitzung des Ständigen Ausschusses setzt die Bundesregierung ihre Anstrengungen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung fort. Zu Frage 38: Bei meinem Gespräch mit Vertretern der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften am 25. Oktober 1985 in Soderstorf ist lediglich die Frage 13216* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 einer Pufferzone zu bewohntem Gelände vorgetragen worden. Auch diese Forderung habe ich auf der 57. Sitzung des Ständigen Ausschusses an die britische Seite herangetragen. Eine Forderung nach Einhaltung von Umweltschutz-, Natur- und Feuerschutzbestimmungen analog zu den auf Truppenübungsplätzen geltenden Bestimmungen ist, verbunden mit dem Petitum einer Überprüfung des Abkommens, nicht an mich herangetragen worden. Da das Soltau-Lüneburg-Abkommen ein Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut ist, hat die britische Seite gemäß Art. II NATO-Truppenstatut das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu achten. Ich habe gegenüber der britischen Seite generell auf einer strikten Einhaltung der Vorschriften des Abkommens bestanden. Diese ist mir zugesagt worden. In einem Maßnahmenpaket von 13 Punkten versichert der britische Vertreter u. a., daß die Unterrichtung der Truppe verstärkt und präzisiert werde, wobei ein Schwerpunkt die Beschränkungen der Übungen im Hinblick auf den Umweltschutz und die Interessen der Bevölkerung sei. Ein Video-Film stehe jetzt zu diesem Zweck zur Verfügung. Im übrigen gingen die Beschränkungen der Dienstvorschriften weit über die Verpflichtungen des Abkommens hinaus. Bei Verletzungen des Abkommens würden strengere disziplinarische Maßnahmen verhängt. So sei nach den jüngsten Vorfällen der Kommandeur einer Panzereinheit seines Kommandos enthoben worden. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Leonhart (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 39 und 40): Welche konkreten Ergebnisse im Hinblick auf die Forderungen der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Bevölkerung im Übungsgebiet des SoltauLüneburg-Abkommens haben die Besuche von Staatssekretär Dr. Ermisch (Bundesministerium der Verteidigung) am 22. Mai 1985 und von Staatsminister Möllemann (Auswärtiges Amt) am 25. Oktober 1985 im Übungsgebiet erbracht, bzw. welche konkreten Ergebnisse sind danach zu erwarten? Worauf führt die Bundesregierung die unterschiedlichen Aussagen von Staatsminister Möllemann vom 30. Oktober 1984 (Drucksache 10/2297) und vom 22. August 1985 (Drucksache 10/3765) zurück, und wie bewertet sie in diesem Zusammenhang den Anstieg der angemeldeten Schadensfälle im Landkreis Soltau-Fallingbostel von 2 504 im Jahr 1983 auf 2 625 im Jahr 1984 (siehe Aufstellung des Amtes für Verteidigungslasten Soltau vom 10. Januar 1985)? Zu Frage 39: Der Besuch von StS Dr. Ermisch am 22. Mai 1985 hat bezüglich der durch die Übungen der britischen Truppen verursachten Problematik des Soltau-Lüneburg-Abkommens keine konkreten Ergebnisse erbringen können, weil der Staatssekretär des BMVg unmittelbar nur auf die Bundeswehr einwirken kann. Aus deshalb ist mein Besuch in Lüneburg notwendig gewesen. Ich habe auf der 57. Sitzung des Ständigen Ausschusses der britischen Seite u. a. folgende Wünsche der Bundesregierung dargelegt: Einführung einer Sommerpause sowie Einhaltung der Sonn- und Feiertagsruhe innerhalb und außerhalb der roten Flächen, striktere Belehrung und Weisungen zur Einhaltung der Bestimmungen des Abkommen für die übende Truppe sowie Einhaltung einer Entfernung von mehreren 100 m bei Übungen zu bewohnten Ortschaften. Die britische Seite hat in ihrer Stellungnahme ein Maßnahmepaket zur Linderung der Auswirkungen des Abkommens auf die Bevölkerung vorgelegt. Den Forderungen der Bundesregierung wurde zum Teil entsprochen: u. a. werden bereits ab Samstagmittag 13.00 Uhr, außerhalb der roten Flächen keine Übungen mehr durchgeführt. Das Verfahren der Unterweisung werde überprüft und präzisiert, disziplinarische Maßnahmen ergriffen (z. B. Ablösung des Kommandeurs eines Panzerregiments wegen Verstoßes gegen das Abkommen). Der Abstand von simulierten Gefechten zu Wohngebieten werde von 200 m auf 400 m erhöht. Das Auswärtige Amt hat erste Gespräche mit der britischen Regierung geführt. Ich werde in der kommenden Woche mit dem britischen Botschafter erneut in dieser Angelegenheit sprechen. Der Bundeskanzler selbst wird die Problematik des Soltau-Lüneburg-Abkommens bei den deutsch-britischen Konsultationen der Regierungschefs am 26. November 1985 aufnehmen und darauf hinwirken, daß die britischen Streitkräfte ihr Übungsverhalten den für die Bundeswehr gültigen Bestimmungen und Auflagen anpassen. Er wird sich insbesondere dafür einsetzen, daß die britische Armee in der Sommerpause und an Sonn- und Feiertagen auf militärische Übungen im Raum Soltau-Lüneburg verzichtet. Die Bundesregierung prüft außerdem die Frage inwieweit sie den Wünschen der Landkreise bezüglich des Kostenteilungsschlüssels für die Grunderneuerung der Kreisstraßen und der Aufstockung des Härteausgleichsfonds entgegenkommen kann. Zu Frage 40: Meine Ausführungen vom 30. Oktober 1984 (Bundestags-Drucksache 10/2297) und 22. August 1985 (Bundestags-Drucksache 10/3765) entsprechen der jeweils festgestellten Lage. Dabei ist die Bundesregierung von der Anzahl der geäußerten Beschwerden, nicht jedoch von den statistischen Schadensziffern ausgegangen. Während die Beschwerden im Jahre 1984 geringer waren, haben sie sich Anfang des Jahres 1985 wieder gehäuft. Insbesondere wegen Übungen am Karfreitag und der sogenannten „Panzerschlacht bei Dehnsen" im Mai 1985. Die Schadensfälle im Landkreis Soltau-Fallingbostel sind nach einem Höchststand von 2 919 in 1982 zunächst in 1983 um rund 600 Fälle zurückgegangen. Von 1983 auf 1984 hat sich dann wieder eine leichte Aufwärtsentwicklung von 185 Schadensfällen ergeben, die aber weit hinter dem Höchststand von 1982 zurückbleibt. Wenngleich damit die Belastungen der Bevölkerung etwas zugenommen ha- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13217* ben dürften, so hat dies doch zunächst nicht zu vermehrten Beschwerden geführt. Ich bin mir dessen bewußt, daß die Leidensfähigkeit der Bevölkerung des Übungsgebiets derzeit eine Grenze erreicht haben dürfte. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 41 und 42): Wann gedenkt die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag den nächsten Bericht der Bundesregierung zum Soltau-Lüneburg-Abkommen vorzulegen? Beabsichtigt die Bundesregierung, in Verhandlung mit den Regierungen von Kanada, Großbritannien und Nordirland eine Ergänzung/Modifizierung des gemeinsamen Abkommens vom 3. August 1959 (sogenanntes Soltau-Lüneburg-Abkommen) dahin gehend zu erreichen, daß durch Aufnahme der Punkte Einhaltung einer Sommerpause im Übungsgebiet des Abkommens analog zu der Regelung auf den Truppenübungsplätzen Münster-Nord, Münster-Süd und Bergen, Einhaltung der deutschen Sonn- und Feiertage durch die übende Truppe im Übungsgebiet, die Forderungen der betroffenen kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Bevölkerung im Übungsgebiet erfüllt werden und auf diese Weise das Abkommen den zwischenzeitlich eingetretenen Veränderungen zeitgemäß angepaßt werden kann? Zu Frage 41: Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag zum Soltau-Lüneburg-Abkommen am 29. Mai 1978 (Bundestags-Drucksache 8/1827) und 11. Juni 1979 (Bundestags-Drucksache 8/2973) berichtet. Der Deutsche Bundestag hat darauf am 17. Januar 1980 beschlossen, diese Berichte der Bundesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Die Bundesregierung ist ersucht worden, ihre Bemühungen zur Verbesserung der Lage der Bevölkerung in den vom Soltau-Lüneburg-Abkommen betroffenen Gebieten fortzusetzen. Einen weiteren Bericht zum SoltauLüneburg-Abkommen hat der Deutsche Bundestag nicht erbeten. Selbstverständlich wird die Bundesregierung dem Hause erneut berichten, wenn dies gewünscht würde. Zu Frage 42: Ich habe auf der 57. Sitzung des Ständigen Ausschusses der britischen Seite mehrere Forderungen unterbreitet, insbesondere die nach Einhaltung einer Sommerpause sowie nach Einhaltung der Sonn- nd Feiertagsruhe innerhalb und außerhalb der roten Flächen. Die Realisierung dieser Forderungen läßt sich auf zwei Wegen erreichen: Zum einen durch eine Überprüfung des Soltau-Lüneburg-Abkommens, zum anderen durch freiwillige Selbstbeschränkungsmaßnahmen der britischen Truppe. Ich habe gegenüber der britischen Seite auf das Beispiel der Bundeswehr hingewiesen, die auf ihren Truppenübungsplätzen eine Sommerpause von 4 Wochen bei Schieß- und Ausbildungsbetrieb einhält und ein grundsätzliches Verbot für Schießen an Sonn- und Feiertagen erlassen hat, ohne daß ihre Schlagkraft darunter leidet. Die Bundesregierung würde dem Weg der freiwilligen Selbstbeschränkung durch die übende Truppe den Vorzug geben. Wenn sich allerdings eine Verringerung der Belastungen der Bevölkerung auf diese Weise nicht erreichen läßt, wird die Bundesregierung prüfen, ob eine Überprüfung des Soltau-Lüneburg-Abkommens in diesen wenigen, uns besonders belastenden Punkten verlangt werden muß. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Mann (GRÜNE) (Drucksache 10/4197 Fragen 45 und 46): Ist die Bundesregierung durch Beobachter beim Genfer Gipfel vom 19./20. November 1985 vertreten? Wann und in welcher Weise ist geplant, die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag über das Ergebnis des Gipfelgesprächs zu unterrichten? Zu Frage 45: Die Bundesrepublik Deutschland hat eine Ständige Vertretung bei den Internationalen Organisationen in Genf. Aufgabe dieser Vertretung wie auch des Delegationsleiters bei der Abrüstungskonferenz in Genf, Botschafter Wegener, ist es, engen Kontakt mit der amerikanischen Delegation zu halten und hierüber dem Auswärtigen Amt zu berichten. Darüber hinaus hat die amerikanische Regierung schon seit einiger Zeit angekündigt, daß Präsident Reagan auf einer Sondersitzung des NATO-Rats über das Genfer Treffen unterrichten wird. Zu Frage 46: Präsident Reagan wird die Bundesregierung selbst, gemeinsam mit allen anderen Regierungen des Nordatlantischen Bündnisses, am 21. November bei einer außerordentlichen Sitzung des Nordatlantik-Rates in Brüssel über sein Zusammentreffen mit Generalsekretär Gorbatschow in Genf vom 19.-21. November unterrichten. Ob und gegebenenfalls wann die Bundesregierung den Deutschen Bundestag oder den Auswärtigen Ausschuß für die außerordentliche NATO-Ratsitzung unterrichtet, kann erst nach dieser Sitzung entschieden werden. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 48 und 49): 13218* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Warum hat der Bundesminister des Innern eine am 17. September 1984 gemeinsam vom Bundesminister des Innern und der Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn durch Wissenschaftler kritisch gewürdigte Präsentation einer Studie von Frau Prof. Noelle-Neumann über „Das Extremismus-Potential unter jungen Leuten in der Bundesrepublik Deutschland 1984" vom Institut für Demoskopie Aliensbach, mit einem Vorwort des Bundesministers des Innern versehen, jetzt veröffentlichen lassen, ohne daß die für eine Veröffentlichung vereinbarten Kommentare der Koreferenten Prof. Dr. Neidhardt und Prof. Dr. Ellwein, die die Ableitungen von Frau Prof. Noelle-Neumann zum Extremisten-Potential als wissenschaftlich unhaltbar und tendenziös bezeichnet hatten, in die Studie aufgenommen und publiziert wurden? Ist sich die Bundesregierung des einseitigen Charakters der Entscheidung zur Nichtveröffentlichung einer zur Publikation vorgesehenen fachwissenschaftlichen Kritik an einer als tendenziös gekennzeichneten Studie über das Extremismus-Potential bei jungen Leuten bewußt, und was wird sie gegen den Eindruck unternehmen, daß die Bundesregierung aus politischen Opportunitätsgründen den Rechtsextremismus verharmlost und den Linksextremismus dramatisiert bei einer insgesamt erheblich aufgeblähten Extremistenquote von 18,6 v. H. der Jugendlichen zwischen 16 und 25 Jahren? Zu Frage 48: Die vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesministers des Innern erstellte Studie ist am 17. September 1984 durch die Bundeszentrale für politische Bildung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Die gedruckte Publikation wurde in Buchform nicht erst jetzt, sondern bereits im Dezember 1984 ausgeliefert. Im Vorwort des Herausgebers wird darauf hingewiesen, daß die aus Anlaß der Veröffentlichung gehaltenen Vorträge auf Anfrage vom Bundesinnenminister zur Verfügung gestellt werden. Eine Vereinbarung, diese Vorträge in die Studie selbst aufzunehmen, wurde nicht getroffen. Zu Frage 49: Von einem einseitigen Charakter der Entscheidung, diese Vorträge nicht in der Studie abzudrukken, kann keine Rede sein. Daß es Leute gibt, welche die Studie des Instituts Allensbach deshalb als tendenziös und „unseriös" brandmarken wollen, weil sie lieber einen andersartigen Befund gesehen hätten, ist der Bundesregierung ebenfalls bekannt. Sie sieht demgegenüber in der Allensbach-Studie eine anerkennenswerte und nutzbringende Arbeit, die eine weit verläßlichere Grundlage für notwendige politische Einschätzungen und Handlungsüberlegungen liefert, als sie zuvor zur Verfügung stand. Den in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwurf der Verharmlosung des Rechtsextremismus weist die Bundesregierung mit Entschiedenheit zurück. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 50 und 51): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die wissenschaftliche Analyse der Extremismus-Studie von Frau Prof. NoelleNeumann unter Prof. Dr. Neidhardt zum Ergebnis gekommen ist, daß „dieses Projekt nicht zu Nutz und Frommen der Sozialwissenschaftlichen Grundlagenforschung eingesetzt und durchgeführt" worden sei, und daß „zentrale Aussagen", die das Institut behauptet, als „unhaltbar erscheinen", und daß „ihre Ableitung wissenschaftlichen Ansprüchen nicht genügt", und warum verhindert die Bundesregierung die Veröffentlichung dieser Analysen unter dem Vorwand der Kostenersparnis? Sollte die Bundesregierung nicht wissen, daß das Bundesministerium des Innern selber als Auftraggeber der Extremismus-Studie mit Schreiben vom 25. Oktober 1983 eine „Bestimmung des Extremismus-Begriffs" vorgegeben hatte, „die unter Zugrundelegung möglichst allgemein anerkannter Kriterien ..., abzustimmen sei" und dabei die einschlägigen „oberstrichterlichen Entscheidungen zu Parteiverboten und zur Zulassung zum öffentlichen Dienst", wie auch das Verfassungsschutzgesetz, berücksichtigt haben wollte, während das Allensbacher Institut diesen Auftrag weder erfüllt noch einen wissenschaftlichen Beitrag für einen theoretisch abgesicherten Extremismus-Begriff geleistet hat? Zu Frage 50: Die genannte Kritik ist der Bundesregierung selbstverständlich bekannt. Sie macht sie sich nicht zu eigen. Diese Vorträge sind der Öffentlichkeit auf Anforderung zugänglich. Sie wurden bisher jedoch nur von sehr wenigen Interessierten verlangt. Zu Frage 51: Der Bundesminister des Innern hat bei Vergabe des Auftrages an das Institut für Demoskopie Allensbach in einer Projektbeschreibung ausgeführt, die Studie setze als Grundlage eine Bestimmung des Extremismus-Begriffs voraus. Das Institut ist unter Beachtung dieser Vorgaben zu einem empirisch abgeleiteten Extremismus-Begriff gelangt, der wissenschaftlich plausibel ist. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 52 und 53): Welche politischen Absichten verfolgt die Bundesregierung mit der Veröffentlichung der allgemein als dubios klassifizierten Studie zum Extremismus-Potential unter jungen Leuten von Frau Prof. Noelle-Neumann, und ist mit der Veröffentlichung einer Verharmlosung rechtsextremistischer Einstellungen im Kontext ihrer Regierungspolitik zu sehen? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Einschätzung, daß in der Allensbacher Studie das Störpotential von Extremisten „überdramatisiert" (Neidhardt) werde, weil als Indikatoren für die Einordnung als „aktiver" Extremist (dazu zählt Allensbach 70 v. H. der ermittelten Extremisten) demokratische Verhaltensweisen wie z. B. „Aufkleber ans Auto gemacht", „einen Ansteckknopf getragen", „versucht, Freunde und Bekannte von meiner politischen Einstellung zu überzeugen", „bei einer genehmigten Demonstration mitgemacht" verwendet werden, und der 13 zur Feststellung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13219* eines „aktiven Extremisten" angegebenen Indikatoren „zum normalen politischen Alphabet" (Ellwein) in einer Demokratie gehören? Zu Frage 52: Die Herausgabe der Studie dient der Auseinandersetzung mit dem politischen Extremismus, und zwar sowohl mit dem Links- als auch mit dem Rechtsextremismus. Die Behauptung, die Studie sei „allgemein als dubios klassifiziert" worden, ist falsch. Die Bundesregierung weist außerdem mit Entschiedenheit den Vorwurf zurück, sie würde den Rechtsextremismus verharmlosen. Zu Frage 53: „Aktiv" wird ein Extremist nicht erst zum Beispiel durch eine Straftat, sondern bereits durch den Versuch, andere von seiner extremistischen Einstellung zu überzeugen. Deswegen bestimmt die Allensbacher Unterschung den von ihr so bezeichneten „aktiven Extremisten" nach zwei Merkmalen: Nach der extremistischen Einstellung als erster Voraussetzung und einer zusätzlichen, nach außen gerichteten Verhaltensweise. Dieser Weg ist wissenschaftlich korrekt und nicht zu beanstanden. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 56 und 57): Ist es zutreffend, daß die Bundesregierung in einem Rundschreiben an die obersten Bundesbehörden mit dem Geschäftszeichen DI-211481/1 die Verfahrenskosten für Beamte und Exminister rückwirkend zum 1. Juli 1982 übernimmt, und wenn ja, gibt es einen vergleichbaren Vorgang in der Vergangenheit? Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Einkommensverhältnisse von Exministern so bedrängt sind, daß man zu besonderen Hilfen greifen muß? Zu Frage 56: Der Bundesminister des Innern hat im Einvernehmen mit dem Bundesminister der Finanzen am 1. Juli 1985 nach ausführlicher Erörterung im Haushaltsausschuß und im Rechnungsprüfungsausschuß eine Neufassung des Rundschreibens über den Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbedienstete vom 8 Juli 1965 erlassen, daß im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 21 S. 432 veröffentlicht ist. Daraus ergibt sich, daß es vergleichbare Fälle auch in der Vergangenheit gegeben hat. Die Bundesregierung wird dem Haushaltsausschuß alljährlich über die Gewährung von Rechtsschutz in Strafsachen für Bundesbedienstete und die Rückflüsse berichten. Zu Frage 57: Die Gewährung von Rechtsschutz an Bundesbedienstete beruht auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Sie gilt für alle Bundesbediensteten, also außer für Beamte auch für Angestellte und Arbeiter des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, für Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Soldaten, die aufgrund der Wehrpflicht Dienst leisten, für Dienstleistende im Bundesgrenzschutz und für frühere Angehörige dieser Personenkreise, sowie für Richter und frühere Richter im Bundesdienst. Es gibt keinen sachlichen Grund, die in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehenden Bundesminister von diesen Fürsorgemaßnahmen auszunehmen. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 58 und 59): Liegt der politische Zweck der Veröffentlichung der „Extremistenstudie" darin, dem Verfassungsschutz in dem Sinne zuzuarbeiten, den der Bundesminister des Innern in seinem Vorwort zur Noelle-Neumann-Studie beschreibt: „Empirische Untersuchungen über extremistische Einstellungspotentiale müssen die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörden ergänzen"? Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Kritik des Soziologen Neidhardt an dem methodischen Vorgehen des Allensbacher Instituts bei der Bestimmung des Extremismusbegriffs, die er an folgenden Beispielen verdeutlicht (Zitat Neidhardt): „ich sehe nicht, daß Statements wie ,Die nationalen Kräfte werden heute in der Bundesrepublik unterdrückt.' für Rechtsextremismus stehen und Sätze wie ,Wir brauchen eine Partei im Bundestag, die links von der SPD steht.' als Indikator für Linksextremismus stehen"? Zu Frage 58: Zweck der Studie ist es, Grundlagen für die geistig-politische Auseinandersetzung mit extremistischen Bestrebungen zu gewinnen. Wissenschaftliche Erkenntnisse dieser Art werden natürlich auch vom Verfassungsschutz zur Kenntnis genommen. Zu Frage 59: Wie bereits zu Frage 50 ausgeführt, macht sich die Bundesregierung die Kritik von Herrn Prof. Dr. Neidhardt nicht zu eigen. Sie betrifft eine seit Jahren geführte fachwissenschaftliche Methodendiskussion um die Bildung von Extremismus-Indikatoren. Die Bundesregierung beobachtet diese Diskussion mit Aufmerksamkeit. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 60 und 61): Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Feststellung von Professor Ellwein, daß die vom Allensbacher Institut ermittelte doppelt so hohe Quote an Linksextremisten, 13220* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 12,4 v. H. unter den Jugendlichen zwischen 6 und 25 Jahren gegenüber 6,2 v. H. Rechtsextremisten, dadurch zustande gekommen sei, daß im Blick auf Rechtsextremismus andere, härtere Indikatoren formuliert wurden als im Blick auf den Linksextremismus? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Extremismusbegriff als Teil des Parteienstreits ein „politisch hochgezogener normativer Begriff" (Neidhardt) mit Ausgrenzungsfunktion ist, und hält sie es vor diesem Hintergrund nicht für besonders geboten, bei einer empirischen Studie über das Extremismuspotential größtmögliche wissenschaftliche Genauigkeit zu verlangen? Zu Frage 60: Die Indikatoren zur Feststellung des links- und rechtsextremistischen Potentials bei jungen Leuten zwischen 16 und 25 Jahren wurden von dem Institut für Demoskopie, Allensbach, nach erkennbar sorgfältigen methodischen Vorarbeiten formuliert. Die Bundesregierung macht sich die Behauptung von Herrn Prof. Dr. Ellwein nicht zu eigen; sie findet in der Studie keine Stütze. Zu Frage 61: Die Bundesregierung macht sich — wie bereits zu Frage 50 dargelegt — diese Auffassung von Professor Dr. Neidhardt nicht zu eigen. Der ExtremismusBegriff ist jedenfalls einer fachwissenschaftlichen Erörterung zugänglich. Die Bundesregierung hat bei der Vergabe des Auftrags durch die Auswahl des Instituts für Demoskopie, Allensbach, bewiesen, daß sie auf größtmögliche wissenschaftliche Genauigkeit Wert legt. Das Allensbacher Institut gehört zu den besonders renommierten und anerkannten Meinungsforschungsinstituten das über den Bereich der Bundesrepublik Deutschland hinaus einen hohen internationalen Ruf genießt. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Spranger auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/4197 Fagen 62 und 63): Wie hoch ist die Auflage der Extremismusstudie, und welche Kosten sind dem Bund haushaltsmäßig durch die Veröffentlichung entstanden? Welche Kosten sind dem Bund als Auftraggeber der Extremismusstudie für die Voruntersuchungen und die Meinungsbefragung entstanden? Zu Frage 62: Die Studie „Das Extremismus-Potential unter jungen Leuten in der Bundesrepublik Deutschland 1984" ist in einer Auflage von insgesamt 11 500 Exemplaren gedruckt worden. Durch die Veröffentlichung sind dem Bund Kosten in Höhe von ca. 40 000,— DM entstanden. Zu Frage 63: Für die Voruntersuchungen und die Meinungsbefragung sind dem Bundesminister des Innern Kosten in Höhe von 197 000,— DM entstanden. Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 67): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, für NATO-Angehörige in der Bundesrepublik Deutschland auch Benzingutscheine für bleifreies Benzin einzuführen? Die amerikanischen Streitkräfte geben bereits seit dem 1. Oktober 1985 Gutscheine für bleifreies Benzin aus. Die kanadischen Streitkräfte lassen bis zum Druck neuer Gutscheine eine Umstempelung der geltenden Gutscheine durch die Tankstellen zu. Bisher noch keine Änderung ihrer Benzingutscheine haben die britischen, französischen und belgischen Streitkräfte vorgesehen. Die Bundesregierung würde es begrüßen, wenn künftig auch diese Streitkräfte Benzingutscheine für bleifreies Benzin an ihre Angehörigen ausgeben würden. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 68 und 69): In welcher Größenordnung wurden in den beiden letzten Jahren bei den den Oberfinanzdirektionen an der deutschniederländischen Grenze zugeordneten Zollfahndungsdiensten Überstunden im Bereich der Bekämpfung der Rauschgift- und Wirtschaftskriminalität abgeleistet, und wie fand der Ausgleich statt, durch Abfeiern oder Bezahlung? Wäre es nicht sinnvoll, vor dem Hintergrund der steigenden Vergehen wegen Schmuggels, die Zollfahndungsämter der Grenzdienststellen personell zu verstärken, um die Durchschlagskraft der Dienststellen zu erhöhen und auch dem Verfahren von Überstunden zu begegnen? Im Zollfahndungsdienst der Oberfinanzdirektionen mit niederländischer Grenze wurden 1983 27 500 Überstunden geleistet, von denen 15 000 durch Freizeitausgleich erledigt, 3 800 vergütet und die übrigen 8 700 nicht ausgeglichen worden sind. 1984 wurden 29 500 Überstunden geleistet, davon 15 200 abgefeiert, 4 700 vergütet und 9 600 nicht ausgeglichen. Bei den abgefeierten Überstunden handelt es sich nicht um echte Mehrarbeit, weil im Jahresdurchschnitt die wöchentliche Arbeitszeit sich nicht erhöht. Als echte Mehrarbeit können nur die vergüteten und die nicht ausgeglichenen Überstunden angesehen werden. Diese verteilen sich auf 11 Fahndungsdienststellen und erreichen bei den meisten von diesen rechnerisch nur einen Bruchteil der Arbeitsleistung einer Arbeitskraft. Bei den wenigen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13221* Dienststellen, bei denen diese Überstunden rechnerisch der Arbeitsleistung einer oder mehrerer Arbeitskräfte entsprechen, werde ich prüfen lassen, ob die Überstunden vermehrt durch Freizeitausgleich ausgeglichen oder ob sie nur durch Personalverstärkungen abgebaut werden können. Im übrigen ist der Zollfahndungsdienst von den Stelleneinsparungen 1981 bis 1983 ausgenommen und an der niederländischen Grenze um sechs Ermittlungsbeamte verstärkt worden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fagen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/4197 Fragen 72 und 73): Wo liegen nach Meinung der Bundesregierung die Gründe dafür, daß die Nahrungs- und Genußmittelpreise von 1980 bis 1985 von allen europäischen Ländern, innerhalb und außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, in der Bundesrepublik Deutschland am wenigsten — in fünf Jahren um nur 16 v. H. — gestiegen sind? Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Import von Getreide-Substituten in die Europäische Gemeinschaft zu begrenzen, da dies doch eine Voraussetzung für jede mengenbegrenzende Maßnahme auf dem Getreidesektor ist? Zu Frage 72: Der äußerst niedrige Verbraucherpreisanstieg für Nahrungs- und Genußmittel in der Bundesrepublik Deutschland, der sich im Durchschnitt der ersten zehn Monate 1985 auf 17% gegenüber 1980 belief, ist in erster Linie auf den geringen Anstieg der Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte zurückzuführen. Hier wirken sich neben allgemeinen Markteinflüssen vor allem der ersatzlose Abbau des deutschen Währungsausgleichs in früheren Jahren (8,9 %-Punkte 1980 bis 1984) und der weitere Abbau um 5%-Punkte ab 1985 aus, für den die Landwirtschaft allerdings bereits ab 1. Juli 1984 einen Einkommensausgleich über die erhöhte Mehrwertsteuer erhielt. Nach ersten Schätzungen bewegte sich der Erzeugerpreisanstieg 1985 gegenüber 1980 innerhalb der früheren EG zwischen 4 % in Deutschland und 63 % in Italien (Griechenland: +152%). Neben den Rohstoffkosten sind die übrigen Kosten des Ernährungsgewerbes für die Verbraucherpreisbildung von Bedeutung. Auch hier steht die Bundesrepublik Deutschland im westeuropäischen Vergleich in der Entwicklung während der letzten Jahre günstig da. Hinzu kommen der anhaltende scharfe Wettbewerb auf der Einzelhandelsstufe mit zunehmender Konzentration im Lebensmittelhandel und die relativ schwache Marktstellung der deutschen Landwirtschaft. Nur wenig höher war der Preisanstieg für Nahrungs- und Genußmittel in den Niederlanden sowie — mit einigem Abstand — in Österreich und in der Schweiz. Zu Frage 73: Die Zollsätze der wichtigsten Getreidesubstitute im engeren Sinn nach Anhang D der Grundverordnung Getreide (Tapioka, Maiskleberfutter, Zitruspulpepellets etc.) sowie die der energie- und/oder eiweißreichen Nichtgetreidefuttermittel (Ölsaaten und Konzentratfuttermittel) sind im Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) zu einem Null- oder sehr niedrigen Zollsatz gebunden und können bis auf Tapioka mengenmäßig unbeschränkt in die Gemeinschaft eingeführt werden. Eine Änderung oder Zurücknahme von Zollzugeständnissen ist — ohne Verstoß gegen die GATT- Regeln — nur im Wege von Verhandlungen nach Art. XXVIII GATT möglich. Auch Selbstbeschränkungsabkommen, Zollkontingente oder sonstige bilaterale Lösungen würden wegen der Änderung und Einschränkung der Zugeständnisse Ausgleichsverhandlungen erfordern. In diesen Verhandlungen müßte die Gemeinschaft den von der beabsichtigten Änderung der Zollsätze betroffenen Staaten Zugeständnisse machen, die einen Ausgleich für die Einfuhrminderung darstellen. Substanzielle Änderungen der Zollzugeständnisse bei Getreidesubstituten i. w. S. würden Kompensationen in einer Größenordnung erfordern, die im Agrarbereich nicht erbracht werden können. Einen eventuell möglichen Ausgleich im industriell-gewerblichen Sektor wird unsere Wirtschaft nicht akzeptieren. Die Bemühungen der Gemeinschaft, die Einfuhr von Futtermitteln aus Drittländern zu stabilisieren, haben zu dem Selbstbeschränkungsabkommen bei Tapioka geführt. Die Dekonsolidierungsverhandlungen nach Art. XXVIII GATT zur Begrenzung der Importe von Maiskleberfutter ruhen seit ca. einem Jahr, da der Hauptexporteur USA den Standpunkt vertritt, daß die Gemeinschaft nicht in der Lage sei, die notwendigen Ausgleichsleistungen zu erbringen. Die USA, aus denen ca. 50 % der gesamten EG- Futtermittelimporte stammen, haben wiederholt erklärt, keinerlei Einschränkungen bei diesen Exporten hinzunehmen. Eine Begrenzung der Importe von Getreidesubstituten würde — unabhängig von der Frage des von der Gemeinschaft zu leistenden Ausgleichs — die im US-Kongreß bestehenden protektionistischen Tendenzen verstärken und zu gravierenden Handelskonflikten mit den USA führen. Schließlich darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die Bundesregierung sich den Entwicklungsländern gegenüber verpflichtet hat (Regierungserklärung des Bundeskanzlers zum Bonner Wirtschaftsgipfel 1985), diese in die Lage zu versetzen, ein stabiles Wirtschaftswachstum zu erreichen und finanzielle Schwierigkeiten Schritt für Schritt zu überwinden, wobei anhaltendes Wachstum des Welthandels und offene Märkte unentbehrliche Voraussetzungen sind. Im Vorfeld der neuen GATT- Runde, die wir nachdrücklich unterstützen, wären protektionistische Maßnahmen das falsche Signal. 13222* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Immer (Altenkirchen) (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 77 und 78): Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedingungen, unter denen Arbeitnehmer, insbesondere ausländische, von Verleihfirmen illegal an Großunternehmen ausgeliehen, arbeiten müssen, wobei die primitivsten Sicherheitsbestimmungen außer Kraft gesetzt, Arbeitszeiten nicht eingehalten, sogar Löhne vorenthalten werden, wie sie von Günter Walraff in seinem Buch „ganz unten" dokumentarisch belegt worden sind? Inwieweit ist die Bundesregierung in der Lage und bereit, durch schärfere gesetzliche Regelungen und Straffestsetzungen die ungesetzlichen Praktiken von Verleihfirmen und Arbeitskraft-Hehlern in der Großindustrie wirksam zu bekämpfen und damit einen praktischen Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu leisten? Zu den konkreten Einzelfällen, die Günter Wallraf in seinem Buch „Ganz unten" schildert, können keine Auskünfte erteilt werden, da die dazu schon vor Erscheinen des Buches eingeleiteten Verfahren noch nicht abgeschlossen sind. Generell verurteilt die Bundesregierung Praktiken solcher Art, wie sie Günter Wallraf in seinem Buch schildert. Die Schwierigkeiten bei der Bekämpfung solcher Praktiken liegen im wesentlichen nicht im geltenden Recht, sondern in der praktischen Durchsetzung der bestehenden Vorschriften: Der Vergleich eines Arbeitnehmers ohne erforderliche Erlaubnis stellt sowohl für den Verleiher als auch für den Entleiher eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie erst kürzlich auch der Presse zu entnehmen war, wurden Bußgeldbescheide unter Einbeziehung der Gewinnabschöpfung über mehrere hunderttausend Mark verhängt. Die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers beim Entleiher unterliegt den für den Betrieb des Entleihers geltenden Arbeitsschutzbestimmungen. Die Einhaltung dieser Vorschriften obliegt dem Entleiher. Der Verleiher ist verpflichtet, alle wesentlichen Umstände des zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer bestehenden Arbeitsverhältnisses in einer Urkunde aufzunehmen, aus der sich u. a. Arbeitszeit und Arbeitslohn ergibt. Der Verstoß gegen diese Pflicht stellt ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit dar. Im Fall des illegalen Verleihs wird ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher fingiert. Der Entleiher hat dann mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die der Arbeitnehmer mit dem Verleiher vereinbart hat. Gegenüber dem illegalen Verleiher stehen dem Leiharbeitnehmer Schadensersatzansprüche zu. Verstöße gegen die Arbeitszeitordnung und Arbeitsschutzbestimmungen stellen wiederum Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dar, für die der Arbeitgeber (bei illegalem Verleih also der Entleiher) einzustehen hat. Außerdem wurde die Durchsetzung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbessert. Das Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung hat mit Wirkung vom 1. Januar 1982 zahlreiche Verbesserungen zur Bekämpfung illegaler Arbeitnehmerüberlassung gebracht. Es hat die Verfolgung illegaler Beschäftigung zu einer wichtigen Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeit erklärt. In Ausführung dieses gesetzlichen Auftrages hat die Bundesanstalt für Arbeit inzwischen 29 Bearbeitungsstellen bei bestimmten Stützpunktarbeitsämtern eingerichtet, die sich speziell der Verfolgung illegaler Arbeitnehmerüberlassung mit besonders geschultem Personal widmen. Die Zahl der Planstellen zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung ist im Haushaltsjahr 1985 weiter um 59 auf 318 erhöht worden. Sie wird weiter erhöht werden. Zur Zeit baut die Bundesanstalt für Arbeit ein datenbankgestütztes Informationssystem auf, das einen schnellen und bundesweiten Informationsaustausch ermöglichen soll. Gesetzeslücken, die besonders durch die Rechtsprechung der Obergerichte erkennbar geworden sind, werden in Kürze geschlossen. Zum einen hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Entleiherhaftung für die Lohnsteuer der Leiharbeitnehmer regelt und der gerade in dieser Woche vom Plenum des Bundestages in erster Lesung behandelt wird. Zum anderen sieht der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität die gesamtschuldnerische Haftung von Entleiher und Verleiher für Sozialversicherungsbeiträge bei illegaler Arbeitnehmerüberlassung vor. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Ewen (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 79 und 80): Unter welchen Voraussetzungen tritt nach dem Arbeitsförderungsgesetz bei einvernehmlicher Lösung eines Arbeitsverhältnisses mit einem älteren Arbeitnehmer eine Sperrfrist nach § 119 Arbeitsförderungsgesetz ein, wenn die einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses erfolgt, um jüngere Arbeitskollegen vor der Entlassung zu bewahren? Hält die Bundesregierung die Verhängung einer Sperrfrist für gerechtfertigt, wenn die einvernehmliche Lösung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen eines Personalabbaus erfolgt, der zu erheblichen weiteren Freisetzungen über einen Zeitraum von einem Jahr führt? Nach dem Arbeitsförderungsgesetz tritt eine Sperrzeit ein, wenn der Arbeitslose das Arbeitsverhältnis gelöst und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hat, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben. Zur Lösung des Arbeitsverhältnisses gehört auch dessen einverständliche Auflösung. Ein wichtiger Grund liegt dann vor, wenn dem Arbeitslosen die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar war. Ob dies der Fall ist, läßt sich nicht allgemein, sondern nur anhand der konkreten Umstände des Einzelfalles beurteilen. Das Motiv des Arbeitnehmers, einen jüngeren Kollegen vor der Entlassung zu bewahren, ist allein kein wichtiger Grund. In diesen Fällen wird normalerweise eine Entlassung durch den Arbeitgeber erfolgen. In der Regel dürfte das Verhalten des älteren Arbeitslosen auch stärker geprägt sein von Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13223* 1. der günstigen Absicherung durch Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe und vorgezogenes Altersruhegeld 2. dem Willen, aus dem Arbeitsleben auszuscheiden 3. der — in Regel — großzügigen Zahlungen von Abfindungen durch den Arbeitgeber. Der Gesetzgeber hat mit den Regelungen des Vorruhestandsgesetzes die Möglichkeit geschaffen, älteren Arbeitnehmern den Weg in den Ruhestand und Arbeitgebern die Veränderung der Altersstruktur ihres Personals zu erleichtern. Wenn dieser Weg nicht möglich ist, kann die Lösung nicht darin bestehen, daß die sozialen Sicherungssysteme zugunsten der Arbeitgeber und der ausscheidenden älteren Arbeitnehmer belastet werden. Diese Rechtsfolge gilt im Grundsatz unabhängig davon, wieviel Personal der Arbeitgeber abgebaut hat, abbaut oder abzubauen beabsichtigt. Diese Faktoren können allenfalls bei der Beurteilung des wichtigen Grundes in Einzelfällen eine Rolle spielen. Dies kann jedoch nur in besonders gelagerten Einzelfällen gelten, in denen ein außerordentlicher, drastischer Personalabbau vorliegt. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 81 und 82): Wie viele Eingaben hat der jetzige Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Behinderten seit seiner Berufung erhalten, was war der Inhalt der Eingaben? Hat die Bundesregierung aus dem Erwügungsbeschluß des Deutschen Bundestages vom 6. Dezember 1984 entsprechend der Empfehlung des Petitionsausschusses vom 24. Oktober 1984, wonach die Leistungen zu den Aufwendungen für die Beschaffung und Instandhaltung von Motorfahrzeugen für Kriegsbeschädigte nach der Durchführungsverordnung §§ 11 und 13 Bundesversorgungsgesetz an die Kostenentwicklung anzupassen seien (seit 1976 nicht mehr angepaßt), die notwendigen finanziellen Konsequenzen gezogen und entsprechende Mittel im Haushalt 1986 bereit gestellt? Zu Frage 81: Seit der Amtsübernahme durch den Kollegen Otto Regenspurger sind insgesamt rund 3 300 Eingaben eingegangen. Es handelt sich um Eingaben von Einzelpersonen sowie von Verbänden, Arbeitsgemeinschaften und Selbsthilfegruppen. Einzelpersonen begehren häufig eine Überprüfung von Entscheidungen der Verwaltungen, Leistungsträger oder auch der Gerichte. Ferner wird der Wunsch nach Beratung oder Hilfe in konkreten Lebenssituationen sowie nach allgemeinen Informationen über gesetzgeberische Maßnahmen und über die Rechte Behinderter vorgetragen. Organisationen übermitteln meist Stellungnahmen bzw. geplanten gesetzlichen Maßnahmen sowie zur Weiterentwicklung des Behindertenrechts. In diesem Zusammenhang wird häufig auch der Wunsch nach Teilnahme an Versammlungen und sonstigen Zusammenkünften sowie nach Gesprächen mit Vertretern der Organisationen geäußert. Zu Frage 82: Im Entwurf des Bundeshaushalts 1986, der von der Bundesregierung dem Bundestag zugeleitet worden ist, sind Mittel zur Verbesserung der Leistungen, die in der Durchführungsverordnung zu § 11 Abs. 3 und § 13 des Bundesversorgungsgesetzes geregelt sind, nicht vorgesehen. Die Bundesregierung prüft jedoch, ob und wann dies künftig möglich ist. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/ 4197 Frage 85): Kann die Bundesregierung bestätigen oder wie widerlegt sie unsere Auffassung, daß die gültige militärische Strategie der NATO keine der sogenannten nuklearen Schwelle entsprechende Schwelle für chemische Waffen vorsieht, und ist sie bereit, sich dafür einzusetzen, daß derartige Vorstellungen auch keinen Eingang in militärische Konzepte des Bündnisses finden? Die Länder des Bündnisses sind Vertragsstaaten des Genfer Protokolls von 1925, aufgrund dessen ein Ersteinsatz chemischer Waffen untersagt ist. In der Allianz verfügen nur die Vereinigten Staaten über ein begrenztes chemisches Abschreckungspotential. Sie haben wiederholt erklärt, daß sie C-Waffen niemals als erste einsetzen werden. Die NATO stützt sich zur Abschreckung hauptsächlich auf die konventionellen und nuklearen Kräfte. Solange die C-Waffen-Bedrohung fortbesteht, hält die Bundesregierung wie ihre Bündnispartner es in Übereinstimmung mit der seit 1967 gültigen militärstrategischen Konzeption der NATO jedoch für unerläßlich, im NATO-Bereich nicht nur die C-Waffen-Abwehrfähigkeit zu verbessern, sondern auch eine im Umfang begrenzte Repressalienkapazität aufrechtzuerhalten, um einen Aggressor von einem völkerrechtswidrigen C-Einsatz abzuhalten. Der Ausdruck „Schwelle" — obwohl für den nuklearen Bereich im allgemeinen Sprachgebrauch üblich — ist insofern irreführend, als er den Eindruck einer in der militärstrategischen Konzeption der NATO nicht vorgesehenen Einsatzautomatik erweckt. Dies würde jedoch dem Wesen der Flexiblen Reaktion widersprechen. Daher wendet sich die Bundesregierung gegen die Vorstellung einer „Schwelle" für den Zweiteinsatz chemischer Waffen. 13224* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Scheer (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 83 und 84): Welche neuen und zusätzlichen Erkenntnisse hat die Bundesregierung durch die Teilnahme ihrer Vertreter und Wissenschaftler an dem im Sommer dieses Jahres in den USA durchgeführten wissenschaftlichen Symposium über den Pershing II-Unfall von Heilbronn erhalten? Welche Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze unserer im Bereich der Pershing II-Stationierungsorte gefährdeten Bevölkerung hat die Bundesregierung getroffen oder wird sie auf Grund neuerer Erkenntnisse treffen, und warum entziehen sich ihre Vertreter, insbesondere der Bundesminister der Verteidigung, der Diskussion mit den betroffenen Bürgern und ihren kommunalen Vertretern? Zu Frage 83: Das im Juni 1985 in den USA durchgeführte wissenschaftliche Symposium hat die Untersuchungsergebnisse weiter erhärtet. Weitere Untersuchungen des Unfallhergangs haben zu keinen neuen Erkenntnissen hinsichtlich der Unfallursache geführt. Zu Frage 84: Bundesminister Dr. Wörner hat im Deutschen Bundestag, im Verteidigungsausschuß, in umfassenden Unterrichtungen der kommunalen Vertreter am 25. April in Heilbronn und am 11. Juli in Bonn sowie in Presse, Rundfunk und Fernsehen ausführlich über den Unfall, die getroffenen Sicherheitsvorkehrungen und Abhilfemaßnahmen, die eine Wiederholung des Unfallgeschehens verhindern, berichtet und diskutiert. Darüber hinaus ist eine Unterrichtung der Öffentlichkeit nach Vorliegen des Abschlußberichts zum Pershing-Unfall zugesagt. Eine Gefährdung der Bevölkerung im Bereich der Pershing-II-Stationierungsorte ist nicht gegeben. Der Unfall mit der Antriebsstufe des Raketensystems am 11. Januar 1985 hatte im übrigen keinerlei Gefährdung der Bevölkerung in der Nähe des Unfallorts oder im Raume Heilbronn bewirkt. Eine Gefährdung war auch objektiv ausgeschlossen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 90): Hält die Bundesregierung es mit dem Gebot der parteipolitischen Zurückhaltung in der Bundeswehr vereinbar, daß ein in der WELT abgedruckter Meinungsartikel des Bundesministers Dr. Wörner mit dem Titel „Will die SPD unsere Abhängigkeit vom Osten?" als „Sonderdruck für die Bundeswehr" dienstlich an die Soldaten verteilt wurde, und wird sie zur Wahrung der Chancengleichheit der Opposition zulassen, daß ein entsprechender Artikel von Dr. von Bülow in einer der großen Tageszeitungen ebenfalls als „Sonderdruck für die Bundeswehr" dienstlich an die Soldaten verbreitet wird? Ein Sonderdruck für die Bundeswehr der Tageszeitung „DIE WELT" mit dem Titel „Will die SPD unsere Abhängigkeit vom Osten?" ist dienstlich nicht verteilt worden. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 91 und 92): Treffen Pressemeldungen im „Generalanzeiger Bonn" und „Express" vom 6. November 1985 über die Entwicklung einer wirksamen Technik zum Lärmschutz auf Standortschießanlagen zu, die besagen, daß das neue Verfahren zunächst nur auf der Bonner Schießanlage „Brüser Berg" erprobt werden soll? Ist die Bundesregierung davon überzeugt, daß gerade am Sitz des Bundesministeriums der Verteidigung die Lärmbelästigung durch Übungsschießen gravierender ist als bei allen anderen Schießanlagen in der Bundesrepublik Deutschland, oder gab es überragend wichtige Argumente gegen die Anwendung des Dringlichkeitsprinzips? Zu Frage 91: Seit einigen Monaten liegen dem Bundesministerium der Verteidigung Erkenntnisse über die Wirksamkeit bestimmter baulicher Schallschutzmaßnahmen an Standortschießanlagen vor. Es ist vorgesehen, die erste neu zu bauende Schießanlage, die mit derartigen Schallschutzmaßnahmen ausgesattet wird, in Bayern zu errichten. Daneben wird erwogen, auch die Schießanlage Bonn-Hardthöhe mit diesem Schallschutz zu versehen. Die Überlegungen in dieser Hinsicht sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 92: Das Bundesministerium der Verteidigung hat sich seit 1972 gegenüber der Stadt Bonn wiederholt bereit erklärt, die Standortschießanlage BonnHardthöhe zu verlegen, wenn ein geeigneter Ersatzstandort gefunden ist und die Stadt Bonn die Kosten der Verlegung trägt. Die Bemühungen um einen Ersatzstandort waren bisher erfolglos. Daher wurde erwogen, die Standortschießanlage BonnHardtberg nicht zu verlegen, sondern mit baulichen Schallschutzmaßnahmen zu versehen. Gespräche mit der Stadt Bonn sind für Anfang Dezember vorgesehen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hirsch (FDP) (Drucksache 10/4197 Fragen 93 und 94): Ist es zutreffend, daß das Bundesministerium der Verteidigung das Theaterstück „Die Gewissensfrage" in Begleitung von sogenannten Jugendoffizieren in Schulen während des Unterrichts aufführen läßt, und in welchen Bundesländern sind die Kultusminister vorher um ihre Zustimmung gebeten worden? Beabsichtigt der Bundesminister der Verteidigung, den Schulen weitere Unterrichtsmaterialien ohne vorherige Zustimmung des Kultusministers anzubieten? Zu Frage 93: Nein. Das Theaterstück „Die Gewissensfrage" ist eine Produktion der Badischen Kammerschauspiele, die mit ihrem „theater aktuell" seit über 12 Jahren mit aktuellen zeitkritischen Theaterstücken Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13225* bundesweit an Schulen auf Tournee gehen. Veranstalter sind Kulturämter, Schulbehörden und Schulen, die jeweils das von den Badischen Kammerschauspielen angebotene Theaterstück in eigener Zuständigkeit buchen. Ob die Veranstalter oder die Badischen Kammerschauspiele vorher die Zustimmung der Kultusminister eingeholt haben, ist eine Frage, die an die Badischen Kammerschauspiele zu stellen ist. Die Jugendoffiziere der Bundeswehr begleiten das Theaterstück nicht, sondern stehen in ihren jeweiligen Standorten, entsprechend den Erlassen der Kultusminister, den Schulen auf Wunsch als Diskussionspartner bei Schulveranstaltungen zur Verfügung. Zu Frage 94: Publikationen, Filme und andere Informationsmittel des Bundesministeriums der Verteidigung sind Maßnahmen regierungsamtlicher Öffentlichkeitsarbeit, wie sie im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 2. März 1977 als notwendig und zulässig definiert wurden. Sie stehen jedermann zur Verfügung und können abgerufen werden. Viele Schulen und Lehrer nutzen dieses Informationsmaterial. Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Büchner (Speyer) (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 97 und 98): Wie beurteilt die Bundesregierung die Tätigkeit von sozialpädagogischen Fan-Gruppen-Betreuern — vor allem im Bereich der Fußball-Bundesliga —, und welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Gründung und Betreuung von Fan-Clubs beispielsweise als „Modellversuche" auch finanziell zu unterstützen? Wie hat sich nach den Erkenntnissen der Bundesregierung der Einfluß von rechtsradikalen Gruppen auf die überwiegend friedlichen Fan-Gruppen der Fußball-Bundesliga-Clubs entwickelt, und welche Gegenmaßnahmen hält die Bundesregierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern, Jugendorganisationen sowie den Fußball-Bundesliga-Clubs und dem Deutschen Fußballbund für erforderlich, um die Aktivitäten der gewalttätigen und politisch radikalen Minderheiten zu verhindern? Zu Frage 97: Die Bundesregierung beurteilt die Tätigkeit von sozialpädagogischen Fan-Gruppen-Betreuern — vor allem im Bereich der Fußball-Bundesliga — uneingeschränkt positiv. Es werden bereits Modellversuche gefördert: — Aus dem Bundesjugendplan wird seit August 1984 ein Projekt der Hessischen Sportjugend unterstützt, das einerseits eine Analyse der Lebenswelt jugendlicher Fußballfans erarbeitet und andererseits die Wirksamkeit sozialpädagogischer Arbeit mit jugendlichen Fußballfans erprobt. Ein Zwischenbericht wurde gerade in diesen Tagen vorgelegt. — Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt seit Oktober 1984 ein Modellprojekt der Berliner Sportjugend, das ebenfalls praktische Möglichkeiten der Jugendarbeit mit Mitgliedern von Fan-Clubs erkundet. Auf die bereits vorliegenden Ergebnisse des „Bremer-Fan-Projekts", das vom Senat des Landes Bremen gefördert wurde, wird in diesem Zusammenhang hingewiesen. Zu Frage 98: Rechtsradikalen Gruppen und Organisationen ist es nicht in nennenswertem Umfang gelungen, die Fan-Bewegung in ihre Reihen zu integrieren. Der bereits erwähnte Zwischenbericht aus dem Fan-Projekt der Hessischen Sportjugend sieht als Ursache dafür, daß die Bedürfnisse der Fußballfans, die den Spaß an ihrer karnevalistischen und fußballerischen Subkultur begründen, von den rechtsradikalen Gruppen nicht nur nicht verstanden wurden, vielmehr ließ es auch ihr Politikverständnis nicht zu, diese Bedürfnisse aufzugreifen und ihnen Entfaltungsraum zu bieten. Hinzu kommt nach Auffassung dieses Berichts, daß das dichte Netz polizeilicher Kontrollen in den Fußballstadien wahrscheinlich mit dazu beigetragen hat, die Ausbreitung des organisierten Rechtsradikalismus einzudämmen. Diese Auffassung wird auch in Gutachten vertreten, die in jüngster Zeit zu diesem Thema vorgelegt wurden: Sie entspricht auch den Ergebnissen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen durch den Sportausschuß des Deutschen Bundestages am 23. Oktober 1985. Die Bundesregierung hält es für sinnvoll, daß sowohl Ergebnisse und Erfahrungen des Bremer FanProjekts wie auch der von ihr geförderten Fan-Projekte in der sportlichen Jugendarbeit aufgenommen und umgesetzt werden. Wo immer erforderlich, wird sie dabei — wie bereits in der Vergangenheit - mit den Obersten Landesjugendbehörden und den Jugendverbänden zusammenarbeiten. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Jäger (Wangen) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4197 Fragen 99 und 100): Verfügen die Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen in der Bundesrepublik Deutschland über aktuelle Listen von Adoptionsbewerbern aus dem räumlichen Umkreis der jeweiligen Stelle, um für schwangere Frauen den Kontakt mit solchen Ehepaaren mit dem Ziel einer späteren Adoption anbahnen zu können? Welche Informationsmittel hat die Bundesregierung bisher für schwangere Frauen zur Verfügung gestellt, in denen sie für den Konfliktfall der sonstigen Notlagen-Indikation auf die Möglichkeit der Adoption hingewiesen und ihnen die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen für eine Adoption erläutert werden, und sind solche Informationsmittel gegebenenfalls bei den Beratungsstellen verfügbar? 13226* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 Zu Frage 99: Zur Vermittlung von Adoptionen gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bei den Jugendämtern und anerkannten freien Trägern eigens dafür eingerichtete Adoptionsvermittlungsstellen. Diese arbeiten mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zusammen. Es muß jedoch darauf aufmerksam gemacht werden, daß für viele Frauen und auch für viele Beraterinnen eine Freigabe des später geborenen Kindes zur Adoption wegen der damit für viele Frauen verbundenen psychischen Probleme und der immer wieder festzustellenden Diskriminierung der abgebenden Frau kein für sie gangbarer Weg für die Lösung eines Schwangerschaftskonfliktes ist. Zu Frage 100: Die Bundesregierung will durch Öffentlichkeitsarbeit insbesondere der gesellschaftlichen Diskriminierung der leiblichen Mütter, die zur Adoptionsfreigabe ihres Kindes bereit sind, entgegenarbeiten. Zur Vorbereitung gezielter Maßnahmen zu einer anderen Sichtweise der Adoption im Zusammenhang mit Schwangerschaftskonflikten fördert sie das Projekt „Adoption — eine mögliche Perspektive im Schwangerschaftskonflikt". Das Projekt ist in diesem Jahr angelaufen und wird voraussichtlich drei Jahre dauern. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sollen dann in Form eines Leitfadens für Berater umgesetzt werden. Gleichzeitig sollen Medien für die Öffentlichkeitsarbeit entwickelt werden, die dem besonders sensiblen Bereich der Adoptionsfreigabe gerecht werden können. Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 106): Wird die Bundesregierung die Deutsche Bundesbahn (DB) dazu veranlassen, Fahrpreisermäßigungen für Kinder aus kinderreichen Familien nicht nur auf Schienenstrecken, sondern auch im Busverkehr einzuführen, und was haben die bisherigen Gespräche mit der DB darüber ergeben? Dem Bundesminister für Verkehr liegt bereits ein Tarifantrag der Deutschen Bundesbahn zur Genehmigung vor, der die Einbeziehung der Busdienste in die Fahrpreisermäßigung für kinderreiche Familien vorsieht. Der Tarifantrag wird zur Zeit vom Bundesminister für Verkehr und dem Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit geprüft. Es wird angestrebt, zu einer die Busdienste einbeziehenden neuen Tarifregelung frühzeitig im Jahre 1986 zu gelangen. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/4197 Frage 107): Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, in den „quick-pick-Speisewagen" der Deutschen Bundesbahn das Plastik-Wegwerf-Geschirr durch Porzellangeschirr zu ersetzen? Die Quick-Pick-Wagen wurden als Selbstbedienungswagen für den FD/D-Zugverkehr beschafft. Sie haben keine Spüleinrichtung, werden mit Einweggeschirr bewirtschaftet und sind wesentlich kostengünstiger zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Entscheidung der Deutschen Bundesbahn und der von ihr mit der Bewirtschaftung der Speisewagen beauftragten Deutschen-Schlaf- und Speisewagengesellschaft in eigener kaufmännischer Verantwortung unter Berücksichtigung der Marktgegebenheiten und der mit diesem Reiseservice verbundenen Kosten. Anlage 36 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/4197 Fragen 108 und 109): Kann die Bundesregierung mitteilen, wie viele der von den Teilnehmern an dem vom 28. bis 31. August 1985 stattgefundenen Deutschlandflug anzufliegenden Ziele in oder in unmittelbarer Umgebung von Wohngebieten lagen, und beabsichtigt die Bundesregierung, trotz der mit Flugrallyes für die Bürger verbundenen Lärmbelästigung auch zukünftig Veranstaltungen dieser Art zu genehmigen? Ist die Bundesregierung bereit, die jetzt nur über ausgedehnten Siedlungsgebieten (Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Frankfurt/Main, Hamburg, Hannover, Karlsruhe, Köln, München, Nürnberg, Stuttgart) geltende Mindestflughöhe von 600 Metern auf alle Städte und dichtbesiedelte Gebiete auszudehnen, und ist die Bundesregierung bereit, die generelle Mindestflughöhe von jetzt 150 Meter auf 300 Meter zu erhöhen? Zu Frage 108: Bei den im Rahmen des Deutschlandfluges 1985 zu absolvierenden Navigationsflügen waren von den Teilnehmern 60 Wendepunkte und 46 Objekte anzufliegen. Diese Navigationsziele sind der Bundesregierung im einzelnen nicht bekannt. Sie wurden jedoch nach Auskuft des Veranstalters, soweit vereinzelt Wohngebiete zu überfliegen waren, unter Berücksichtigung der Lärmaspekte ausgewählt. Die Flugaufgaben wurden darüber hinaus so gestaltet, daß die Navigationsziele aus größeren Höhen leichter zu identifizieren waren. Die Teilnehmer des Deutschlandfluges wurden entsprechend informiert und dadurch angehalten, in größeren Höhen als den vorgeschriebenen Sicherheitsmindesthöhen zu fliegen. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, daß es im Zusammenhang mit dem Deutschlandflug 1985 zu unzumutbaren Lärmbelästigungen gekommen ist. Es besteht die Absicht, diese seit 1911 stattfindende traditionsreiche Veranstaltung auch künftig zu genehmigen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 175. Sitzung. Bonn, Freitag, den 15. November 1985 13227* Zu Frage 109: Die „Bekanntmachung über die Sicherheitsmindesthöhen über Stadtgebieten" der Bundesanstalt für Flugsicherung vom 26. November 1981 zählt die Städte Bonn bis Stuttgart lediglich beispielhaft auf und weist darauf hin, daß über ausgedehnten Siedlungsgebieten grundsätzlich eine Höhe von mindestens 600 m über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 m einzuhalten sein wird. Des weiteren gilt zur Meidung des Tieffluggebietes militärischer Strahlflugzeuge für den zivilen Flugbetrieb die allgemeine Empfehlung, wenn immer möglich oberhalb 450 m (1 500 Fuß) über Grund ( = Obergrenze des militärischen Tieffluglandes) zu fliegen. Diese Empfehlung findet, schon aus Gründen der eigenen Sicherheit des zivilen Flugbetriebs, weitgehende Beachtung. Daneben gelten zahleiche, aufgrund örtlicher Verhältnisse festgelegte Beschränkungen an den Verkehrslandeplätzen. Aus der Sicht der Bundesregierung besteht deshalb zur Zeit keine Notwendigkeit, weitere gesetzgeberische Maßnahmen vorzusehen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Irmgard Karwatzki


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Kollege, der Bundesregierung liegen keine Hinweise darauf vor, daß in der Bundesrepublik Deutschland Weinen entgegen den bestehenden Vorschriften der Stoff Natriumazid zugesetzt wird oder daß derartige nicht verkehrsfähige Weine in die Bundesrepublik Deutschland verbracht werden.


Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Keine Zusatzfrage.
Ich rufe die Frage 96 des Abgeordneten Tatge auf:
Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, daß in den Weinen, die in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt werden bzw. importiert werden, die kriminelle Einbringung von Natriumazid entweder chemisch-analytisch ermittelt oder gänzlich ausgeschlossen werden kann?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, das Bundesgesundheitsamt hat am 3. September 1985 den Sachverständigen der Arbeitsgruppe Wein und Spirituosen der Arbeitsgemeinschaft lebensmittelchemischer Sachverständiger sowie den Mitgliedern der Wein- und Fruchtsaftanalysenkommission des Bundesgesundheitsamtes vorsorglich die vom Internationalen Weinamt herausgegebenen Blätter über Analysenmethoden zur Feststellung von Aziden übersandt.
Das Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit hat am 29. und 30. Oktober die für die Weinüberwachung zuständigen Behörden der deutschen Bundesländer darüber unterrichtet, daß nach einer Pressemeldung vom 29. und einer Mitteilung der österreichischen Behörden vom 30. Oktober 1985 in Österreich in mehreren österreichischen Weinen der Stoff Natriumazid tatsächlich festgestellt worden ist. Darüber hinaus wurden die Zollbehörden angewiesen, alle österreichischen Weine einer Einfuhruntersuchung auf Natriumazid zuzuführen.
Die für den Vollzug des Weinrechts zuständigen obersten Landesbehörden stellen sicher, daß verdächtige Erzeugnisse auf Natriumazid geprüft und bei positivem Befund unverzüglich aus dem Verkehr genommen werden. Diese Kontrollen können weitgehend, aber nicht völlig ausschließen, daß nicht rechtmäßig hergestellte Weine in den Verkehr gebracht werden. Bisher liegt dem Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit keine Mitteilung einer Landesbehörde vor, daß mit Natriumazid verfälschten Wein festgestellt worden sei.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine Zusatzfrage, bitte.