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ID1017117500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/171 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 171. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 Inhalt: Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Zink und Dr. Czaja 12765 D Wahl der Abg. Dr. Waigel, Frau Dr. Martiny-Glotz und Wolfgramm (Göttingen) zu ordentlichen Mitgliedern und der Abg. Daweke, Duve und Baum zu stellvertretenden Mitgliedern im Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt 12765 D Erweiterung der Tagesordnung 12766 A Abwicklung der Tagesordnung . 12766A, 12808A Wahl der Abg. Frau Rönsch, Schemken, Frau Steinhauer, Eickmeyer, Kohn und Frau Zeitler zu Schriftführern 12808 A Aktuelle Stunde betr. Haltung der Bundesregierung zum Waldschadensbericht Schulte (Menden) GRÜNE 12753 B Sauter (Epfendorf) CDU/CSU 12754 B Frau Dr. Hartenstein SPD 12755 B Dr. Rumpf FDP 12756 B Gallus, Parl. Staatssekretär BML . . . 12757 C Freiherr von Schorlemer CDU/CSU . . 12758 B Müller (Düsseldorf) SPD 12759A Baum FDP 12760A Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 12760 C Schäfer (Offenburg) SPD 12761 D Schmidbauer CDU/CSU . . . . . . . 12762 D Dr. Penner SPD 12763 D Fellner CDU/CSU 12764 C Boroffka CDU/CSU 12765 B Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Förderung der Windenergie — Drucksache 10/2255 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/3826 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Innenausschusses zu dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN Nukleare Entsorgung — Drucksachen 10/906, 10/3893 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über ein Forschungs-Aktionsprogramm zum Ausbau der Energiegewinnung aus Kernspaltung (1984-1987) — Drucksachen 10/376 Nr. 82, 10/3103 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Haushaltsausschusses zu der Unterrichtung durch die, Bundesregierung II Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Änderung des Beschlusses 77/271 EURATOM hinsichtlich des Höchstbetrags der EURATOM-Anleihen, welche die Kommission im Hinblick auf einen Beitrag für die Finanzierung von Kernkraftanlagen aufnehmen kann (EURATOM) — Drucksachen 10/3116 Nr. 12, 10/3372 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Forschung und Technologie zu dem Bericht der Enquete-Kommission „Zukünftige Kernenergie-Politik" über den Stand der Arbeit gemäß Beschluß des Deutschen Bundestages vom 26. Mai 1981 — Drucksachen 9/2438, 9/2439, 10/154 —— Drucksache 10/3409 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Neue energiepolitische Ziele für die Gemeinschaft — Drucksachen 10/3592 Nr. 4, 10/4131 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu dem Antrag der Fraktion der SPD Sicherung umweltfreundlicher Energieversorgung — Drucksachen 10/1476, 10/3031 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Schnellbrüter-Reaktortechnologie — Drucksache 10/4122 — Dr. Bangemann, Bundesminister BMWi . 12767 A Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 12771 D Gerstein CDU/CSU 12774A Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12778 B Dr.-Ing. Laermann FDP 12779 C Lennartz SPD 12782 D Dr. Riesenhuber, Bundesminister BMFT 12785B Tatge GRÜNE 12789 D Engelsberger CDU/CSU 12791 B Vosen SPD 12794 B Dr. Warrikoff CDU/CSU 12796 C Catenhusen SPD 12797 D Reuter SPD 12799 C Dr. Hirsch FDP (Erklärung nach § 31 GO) 12803 D Wolfram (Recklinghausen) SPD (Erklärung nach § 31 GO) 12804 B Namentliche Abstimmungen . . 12802 B, 12804 C, 12806 C Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Fischer (Frankfurt), Schily, Frau Reetz und der Fraktion DIE GRÜNEN Lage und Forderungen der Sinti, Roma und verwandter Gruppen — Drucksachen 10/2032 (neu), 10/3292 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Verbesserung der Situation der Sinti und Roma — Drucksache 10/4127 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Lage der Sinti, Roma und verwandter Gruppen — Drucksache 10/4128 — Dr. Kohl, Bundeskanzler 12808 C Dr. Vogel SPD 12809 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 12810 D Ströbele GRÜNE 12811 D Baum FDP 12813 B Jaunich SPD 12814 B Götzer CDU/CSU 12816 B Schily GRÜNE 12817 C Frau Dr. Segall FDP 12819C Aussprache zum 40. Gründungstag der Vereinten Nationen Frau Geiger CDU/CSU 12820 D Frau Dr. Timm SPD 12822 C Schäfer (Mainz) FDP 12824 C Tatge GRÜNE 12826 B Genscher, Bundesminister AA 12827 A Frau Huber SPD 12828 D Frau Fischer CDU/CSU 12831 A Ströbele GRÜNE 12832 C Dr. Wulff CDU/CSU 12833 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 III Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die schnellere und weitergehende Verminderung der Emissionen aus Altanlagen — Drucksache 10/2965 — in Verbindung mit Beratung des Siebten Berichts und der Empfehlung der Europa-Kommission zur Frage der Festlegung der europäischen Abgasnormen — Drucksache 10/3609 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 12834 D Stahl (Kempen) SPD 12836 B Schmidbauer CDU/CSU • 12838A Schulte (Menden) GRÜNE 12841A Baum FDP 12842 A Duve SPD 12844 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Entwicklungspolitik in Afrika — Drucksache 10/3702 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Verheugen, Bindig, Brück, Dr. Hauchler, Herterich, Dr. Holtz, Dr. Kübler, Frau Luuk, Neumann (Bramsche), Schanz, Schluckebier, Frau Schmedt (Lengerich), Toetemeyer, Voigt (Frankfurt), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD Maßnahmen zur Abschaffung der Apartheid — Drucksache 10/3994 — Verheugen SPD 12847 A Dr. Hornhues CDU/CSU 12849A Frau Borgmann GRÜNE 12850 D Dr. Rumpf FDP 12851 D Dr. Warnke, Bundesminister BMZ . . 12853 B Toetemeyer SPD 12854 D Feilcke CDU/CSU 12856 A Möllemann, Staatsminister AA 12857 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Schulte (Menden), Dr. Müller (Bremen), Frau Hönes, Schmidt (Hamburg-Neustadt) und der Fraktion DIE GRÜNEN Gutachtliche Stellungnahme „Umweltprobleme der Ostfriesischen Inseln", Zuleitung an den Deutschen Bundestag — Drucksache 10/3768 — Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12858 D Dr. Olderog CDU/CSU 12861 A Ewen SPD 12863 A Bredehorn FDP 12864 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksache 10/3933 — Beschlußempfehlung und Bericht des Finanzausschusses — Drucksache 10/4121 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/4130 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung umweltverträglicher Verkehrsmittel III; hier: Nutzung und Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel und der Deutschen Bundesbahn — Drucksache 10/4133 — Dr. Lippold CDU/CSU 12866 B Lennartz SPD 12868 B Hoffie FDP 12870 D Senfft GRÜNE 12873 B Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 12875A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht — Drucksache 10/2951 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/4105 — Marschewski CDU/CSU 12876 B Fischer (Osthofen) SPD 12877 C Kleinert (Hannover) FDP 12878 C Mann GRÜNE 12879 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 12881 A Lowack CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 12882 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Reschke, Conradi, Waltemathe, Müntefering, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Huonker, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 Baulandsituation, Entwicklung der Baulandpreise, des Bodenrechts und der Bodensteuern — Drucksachen 10/2358, 10/3690 — . . 12882 B Nächste Sitzung 12882 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12883* A Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abg. Wolfram (Recklinghausen), Rappe (Hildesheim), Reuschenbach, Sander, Stahl (Kempen), Haehser, Grunenberg, Nagel, Eickmeyer (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD: Schnellbrüter-Reaktortechnologie — Drucksache 10/4122 — 12883* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 12753 171. Sitzung Bonn, den 7. November 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 8. 11. Antretter 7. 11. Dr. Blank 7. 11. Böhm (Melsungen) ** 7. 11. Büchner (Speyer) * 8. 11. Ertl 7. 11. Dr. Feldmann 8. 11. Fischer (Hamburg) 8. 11. Funk 7. 11. Frau Dr. Hamm-Brücher 7. 11. Dr. Hauff 8. 11. Herterich 8. 11. Kiechle 8. 11. Dr. Kreile 8. 11. Lenzer ** 7. 11. Peter (Kassel) 7. 11. Frau Schmedt (Lengerich) 8. 11. Schmidt (Hamburg) 8. 11. Schmidt (München) ** 7. 11. Schmidt (Wattenscheid) 8. 11. Dr. Schmude 8. 11. Schulze (Berlin) 8. 11. Dr. Schwarz-Schilling 8. 11. Dr. Stoltenberg 8. 11. Frau Terborg 7. 11. Voigt (Sonthofen) 7. 11. Dr. Wieczorek 8. 11. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung nach § 31 GO der Abgeordneten Wolfram (Recklinghausen), Rappe (Hildesheim), Reuschenbach, Sander, Stahl (Kempen), Haehser, Grunenberg, Nagel, Eickmeyer, (alle SPD) zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der SPD: Schnellbrüter-Reaktortechnologie (Drucksache 10/4122) Der Beitrag der Kernenergie zur Stromerzeugung ist notwendig. Voraussetzung auch für den zukünftigen Betrieb der am Netz und im Bau befindlichen Leichtwasserreaktoren ist ein Höchstmaß an Sicherheit und die Regelung der Zwischenlagerung und Entsorgung. Die Arbeitsteilung, Braunkohle und Kernenergie im Grundlastbereich und Steinkohle in der Mittellast einzusetzen, ist richtig. Verhindert muß werden, daß Kernenergie die Kohle in Mittellast verdrängt. Der bis 1995 laufende Kohleverstromungsvertrag muß rechtzeitig vor Ablauf verlängert werden. Anlagen zum Stenographischen Bericht Die Förderung von Energieforschung und -entwicklung ist notwendig und industriepolitisch geboten. Es war und ist richtig, daß im Intereresse einer langfristigen sicheren Energieversorgung im Bereich der Kernenergie verschiedene Reaktorlinien mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. So gesehen war es richtig, daß trotz einer Präferenzierung des THTR 300 unsererseits auch der SNR 300 öffentlich gefördert wurde. Das war wohl auch der Grund, daß alle bisherigen Bundesregierungen und ihre jeweiligen Forschungsminister - gestützt auf breite parlamentarische Mehrheiten - den SNR 300 bis heute mit Bundesmitteln entscheidend gefördert haben. Im Gegensatz zu der von uns akzeptierten und respektierten Meinung der eindeutigen Mehrheiten in unserer Partei und Bundestagsfraktion gibt es für uns zur Zeit keinen aktuellen politischen Entscheidungsbedarf, ob der SNR 300 fertiggestellt und in Betrieb gehen soll. Der SNR 300 ist ein internationales Projekt. Deshalb ist es sinnvoll, die Option für diese Reaktorlinie offenzuhalten. Niemand kann nämlich heute mit Sicherheit sagen, wie sich die Energieversorgungslage in den nächsten zwei Jahrzehnten entwickelt. Soweit es die atomrechtlichen Genehmigungsverfahren betrifft, sind diese nach Recht und Gesetz von der NRW-Landesregierung in Koordination mit der Bundesregierung korrekt und zügig abzuwickeln. Das ist auch die Auffassung der SPD-Bundestagsfraktion und des SPD-Parteirates. Spätestens zum Zeitpunkt der Fertigstellung ist die öffentliche finanzielle Förderung einzustellen. Eine zusätzliche Subventionierung eines an das Netz gehenden SNR 300 ist nicht vertretbar. Vor Erteilung der Betriebsgenehmigung sind in einem öffentlichen Verfahren noch einmal folgende Fragenkomplexe zu klären: Wo und in welchem Umfang wird diese Reaktorlinie in anderen Industrieländern erforscht und entwickelt? Gibt es einen langfristigen energie- und/oder energiepolitischen Bedarf für den SNR 300? Sind die Betreiber aus der Energiewirtschaft bereit, den SNR 300 ohne weitere öffentliche Subventionierung zu übernehmen und zu betreiben? Welche Regreßansprüche kämen bei Abbruch des Projekts aus internationalen Verträgen und aus der Wirtschaft auf den Bund zu? Welche personellen Konsequenzen für Forschung und Wirtschaft hätte eine Aufgabe dieser Reaktorlinie, und wie sollen diese bewältigt werden? Gibt es gegenüber den Erkenntnissen und Empfehlungen der Enquete-Kommission „Friedliche Nutzung der Kernenergie" neue und gravierende Fakten, die unter Abwägung 12884* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 aller Gesichtspunkte eine Inbetriebnahme des SNR 300 unter energiepolitischen Gesichtspunkten und Fragen der Sicherheit faktisch verbieten? Das sind Gründe und offene Fragen, die die Unterzeichner zu einem von der Mehrheitsentscheidung der SPD-Bundestagsfraktion abweichenden Stimmverhalten veranlassen.
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    Rede von Otto Schily


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe eine so kurze Redezeit, daß ich um Verständnis bitte, wenn ich keine Zwischenfragen zulassen kann.
    Es war in der Bundesrepublik möglich, daß der juristische Wegbereiter des Holocausts an Juden und Roma und Sinti Globke, der in seinem Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen zu der Erkenntnis gelangt war, daß — ich zitiere — „in Europa regelmäßig nur Juden und Zigeuner artfremden Blutes seien", zum Staatssekretär im Bundeskanzleramt berufen wurde.
    Es war möglich, daß der Euthanasiearzt Borm, der für die Ermordnung Tausender psychisch Kranker verantwortlich ist, vom Bundesgerichtshof freigesprochen wurde, weil er seinerzeit partout das Unrechtmäßige seines Handelns nicht einzusehen vermochte.



    Schily
    Es war möglich, daß der Bundesgerichtshof den Henker der Widerstandskämpfer des 20. Juli, den sogenannten Chefrichter des SS- und Polizeigerichts München Thorbeck der u. a. Dietrich Bonhoeffer ermorden ließ, mit Urteil vom 25. Mai 1956 mit folgender Begründung freisprach — ich zitiere —:
    Einem Richter, der damals einen Widerstandskämpfer wegen seiner Tätigkeit in der Widerstandsbewegung abzuurteilen hatte und ihn in einem einwandfreien Verfahren für überführt erachtete, kann heute in strafrechtlicher Hinsicht kein Vorwurf gemacht werden, wenn er angesichts seiner Unterworfenheit unter die damaligen Gesetze nicht der Frage nachging, ob dem Widerstandskämpfer etwa der Rechtfertigungsgrund des übergesetzlichen Notstands unter dem Gesichtspunkt eines höheren, den Strafdrohungen des staatlichen Gesetzes vorausliegenden Widerstandsrechts zur Seite stehe ...
    Im selben Jahr 1956 verkündete ein anderer Senat des Bundesgerichtshofes ein Urteil, wonach die im April 1940 durchgeführte Umsiedlung von Zigeunern aus der Grenzzone und den angrenzenden Gebieten nach dem Generalgouvernement keine nationalsozialistische Gewaltmaßnahme aus Gründen der Rasse im Sinne des § 1 des Bundesentschädigungsgesetzes sei. In den Urteilsgründen hieß es u. a. — ich zitiere —:
    Da die Zigeuner sich im weiten Maße einer Seßhaftmachung und damit der Anpassung an die seßhafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien. Es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist. Sie wurden deshalb allgemein von der Bevölkerung als Landplage empfunden. Das hat die Staatsgewalt, wie schon erwähnt, veranlaßt, gegen sie vorbeugende Sondermaßnahmen ... zu ergreifen ...

    (Mann [GRÜNE]: Ein furchtbares Urteil!)

    Dem Bundesgerichtshof fiel seinerzeit, wie sich aus den Urteilsgründen ergibt, auch auf, daß sich die staatlichen Maßnahmen — ich zitiere — „gegen die Zigeuner als solche richten und von der Individualität des Betroffenen und seinen sozialen und asozialen Eigenschaften mehr oder weniger absehen". Das hat nach Meinung des Bundesgerichtshofes — ich zitiere — „seinen auch rechtsstaatlich nicht zu beanstandenden Grund darin, daß schon das Volk der Zigeuner in seinen Stämmen und Sippen als solches und seine Lebensweise (unstetes Umherziehen) den wirklich kriminellen Volksangehörigen einen Rückhalt bietet und die Möglichkeit verschafft, sich der Strafverfolgung zu entziehen".

    (Zurufe von den GRÜNEN)

    Ich stehe nicht an, meine Damen und Herren, dieses unheilvolle Urteil bundesrepublikanischer Oberrichter ein juristisches Verbrechen zu nennen, ebenso wie den Freispruch für den Euthanasiearzt Borm oder die Mörder in Richterrobe Thorbeck und Rehse.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)

    Bei wem war in der Vergangenheit, meine Damen und Herren, ein „ungehemmter Okkupationstrieb" vorhanden? Vielleicht nicht doch eher bei jenen Hitlergenerälen, die heute fette Pensionen verzehren dürfen, oder bei jenem Herrn Gehlen, der einst im Gefolge Hitlers einen heftigen Okkupationstrieb in Richtung Osten entwickelt hat, was ihn später geeignet erscheinen ließ, ihm die Leitung des bundesdeutschen Geheimdienstes anzuvertrauen?

    (Mann [GRÜNE]: Hört! Hört!)

    Es war möglich, meine Damen und Herren, Hunderttausende von sogenannten Richtern, Beamten und Militärs, die aus Überzeugung oder aus Feigheit die nazistischen Verbrechen unterstützt oder ausgeführt haben, wieder in den Staatsdienst aufzunehmen oder ihnen opulente Ruhestandsbezüge zuzuweisen. Es war möglich, daß ein Kriminalobermeister im Jahre 1962 in der Polizeizeitung „Kriminalistik" über die Ergebnisse seiner Arbeit wie folgt schrieb:
    Bei der zur Beobachtung zur Verfügung stehenden Personengruppe handelt es sich um Zigeunermischlinge mit Elternteilen deutschblutiger, jüdischer, aber auch kombinierter Zusammensetzung, letztlich also Mischvolk aus 3 Blutstämmen, bei denen — biologisch unterstellbar — ein Konzentrat negativer Erbmasse zu verzeichnen sein dürfte (Verschlagenheit, Hinterhältigkeit, Brutalität, Trunksucht, Selbstmordneigung usw.).
    Es war möglich, daß ein Kriminalinspektor über das Schicksal einer rassisch verfolgten Sinti zu Papier brachte — ich will es jetzt nicht im Wortlaut zitieren, aber in etwa so sagte er es —, es sei der Vorwurf zu erheben, daß sie sich einer Aufenthaltsverfügung des nazistischen Terroregimes nicht gefügt hat, weshalb sie sich strafbar gemacht habe, was wiederum zu dem Ergebnis führe, daß eine Verfolgung aus rassischen Gründen nicht vorlag. — Meine Damen und Herren, das ist eine katastrophale zynische Logik: Wer sich nicht freiwillig den nazistischen Aufenthaltsvorschriften unterwarf, um seine spätere Ermordung in den Gaskammern vorzubereiten, ist selber schuld, wenn er sofort ins KZ gebracht wurde. Wie soll ein deutscher Kriminalbeamter darin denn eine rassische Verfolgung erkennen?
    Es war und ist möglich, daß ein beim Landeskriminalamt in Bayern angestellter Kriminalinspektor, der früher beim Reichssicherheitshauptamt für die Zigeunerdeportationen zuständig war, später Gutachten in Wiedergutmachungsverfahren erstattete. Der Kollege Ströbele hat hier darauf aufmerksam gemacht.
    Es war und ist möglich, daß in einem vom Bundeskriminalamt Wiesbaden 1967 herausgegebenen Leitfaden für Kriminalbeamte, der sich noch heute
    Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 171. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. November 1985 12819
    Schily
    in Bibliotheken von Polizeischulen und Landeskriminalämtern befindet, folgendes zu lesen ist — ich zitiere —:
    Die Zigeuner leben in Sippen und Horden, haben einen Häuptling, dem sie bedingungslosen Gehorsam schulden, und eine Stammesmutter, die als Hüterin der Stammessitte gilt. Die Zigeuner haben weder einen festen Wohnsitz, noch gehen sie einer geregelten Berufstätigkeit nach. Der Hang zu einem ungebundenen Wanderleben und eine ausgeprägte Arbeitsscheu gehören zu den besonderen Merkmalen des Zigeuners.
    Es war und ist möglich, daß eine große Stadt den aus Bergen-Belsen zurückgekehrten Zigeunern ein Gelände nahe einer Mülldeponie als Wohnstätte zuwies und später die Forderung erhob, alle Zigeuner zu registrieren, ihnen die Unterstützung zu versagen und das Lager mit Stacheldraht zu umzäunen. Es war dieselbe Stadt, in der die jährlichen Zusammenkünfte der „Leibstandarte Adolf Hitler" abgehalten werden durften; diese zählte im Jahre 1982 den Bürgermeister zu ihren Ehrengästen und durfte 1983 in der Stadthalle der „Opfer des Besatzungsterrors und der Rachejustiz" gedenken.
    Es war und ist leider möglich, daß die früheren Financiers des nazistischen Mordregimes, die industriellen Zuhälter und Gehilfen Hitlers, ihr Vermögen, ihre Tantiemen und Dividenden über den Zusammenbruch des Dritten Reiches hinüberretten konnten. Viele von ihnen kamen nach 1945 in führende Stellungen in der Industrie, während Verfolgte des Naziterrors, die seinerzeit Zwangsarbeit leisten mußten, keine oder nur kärgliche Zahlungen erhielten.
    Meine Damen und Herren, es ist nicht möglich, angesichts dieses Versagens bundesdeutscher Regierungen, bundesdeutscher Behörden und bundesdeutscher Juristen nicht ohnmächtigen Zorn, Erbitterung und tiefe Scham zu empfinden. Das Mindeste, was wir deshalb erwarten, ist eine so unbürokratische und substantielle Ankerkennung der Rechte der Roma und Sinti, daß sie wenigstens einen gewissen Symbolwert erhält.
    Die Roma und Sinti sind unsere Nachbarn und Freunde. Sie müssen gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger unseres Staates sein. Wir können von ihrer Kultur, von ihrer Liebe zu Kindern und älteren Menschen außergewöhnlich viel lernen,

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)

    gerade in einer Zeit, in der der kalte Sachverstand die satanischsten Verbrechen verübt hat. Ich appelliere daher an Sie alle, die berechtigten Forderungen der Roma und Sinti ohne Wenn und Aber zu erfüllen.

    (Beifall bei den GRÜNEN und bei Abgeordneten der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Segall.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Inge Segall


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl nunmehr nahezu 40 Jahre vergangen sind, seit die Naziherrschaft ihr Ende fand, müssen wir uns immer wieder mit diesem düsteren Teil deutscher Geschichte auseinandersetzen. Und das ist gut so.
    Das Unrecht, das auch den Sinti und Roma durch die NS-Diktatur widerfahren ist, der Versuch, diese Bevölkerungsgruppe als rassenbiologisch unwertes Leben zu vernichten, der organisierte Völkermord wirken in vielen Einzelschicksalen bis heute fort.
    Sicher ist es kaum möglich, seelische und körperliche Verletzungen der Überlebenden jemals zu heilen. Erforderlich ist aber, die Überlebenden und Angehörigen so zu stellen, daß materielle Schäden möglichst ausgeglichen werden und alles getan wird, um in Sinti und Roma gleichberechtigte Bürger zu sehen.
    Dementsprechend weist der Entschließungsantrag der CDU/CSU und der FDP darauf hin, daß mit dem Bundesentschädigungsgesetz, das für alle aus rassischen Gründen verfolgten Gruppen gilt, ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Wiedergutmachung des an Sinti und Roma begangenen Unrechts geleistet worden ist.
    Entscheidend ist, daß die Sinti und Roma als verfolgte Gruppe im Rahmen der Praxis der Wiedergutmachung keine Benachteiligung gegenüber anderen verfolgten Gruppen hinzunehmen haben. Diesem Zweck dienen u. a. die Richtlinien vom 26. August 1981 für die Vergabe von Mitteln an Verfolgte nichtjüdischer Abstammung zur Abgeltung von Härten in Einzelfällen.
    Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der GRÜNEN bestätigt, kommen die Leistungen nach diesen Richtlinien zu einem erheblichen Teil den Sinti und Roma zugute. Sinn und Zweck dieser Richtlinien ist es, die Mittelvergabe auf solche Personen zu begrenzen, die aus formellen Gründen keine Wiedergutmachung erhalten haben bzw. erhalten können, weil sie außerstande sind, Antragsfristen einzuhalten oder Stichtags-und Wohnsitzvoraussetzungen des Bundesentschädigungsgesetzes zu erfüllen.
    Wir werden die Diskussion über diese Richtlinien sicherlich noch vertiefen müssen. Dem dient unsere Forderung unter Ziffer 10 des Entschließungsantrags der Koalitionsfraktionen, worin die Bundesregierung aufgefordert wird, einen Bericht über die Ausführung der Richtlinien vom 26. August 1981 vorzulegen, insbesondere zum WiedergutmachungsDispositions-Fond, über Anzahl und Art der Fälle und den Umfang der Leistungen an einzelne Personenkreise. Ich halte es für sinnvoll, erst nach Vorlage dieses Berichts über weitergehende Maßnahmen, wie sie etwa DIE GRÜNEN in ihrem Antrag zur Regelung einer angemessenen Versorgung für alle Opfer nationalsozialistischer Verfolgung fordern, zu diskutieren. Dies wird uns dann auch im Ausschuß beschäftigen. Wir werden in dieser Angelegenheit also am Ball bleiben:
    Die FDP unterstützt die Initiative des Landes Niedersachsen, die darauf abzielt, daß die nach dem Bundesentschädigungsgesetz gezahlten Renten auf



    Frau Dr. Segall
    Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz —§ 90 — in Zukunft nicht voll angerechnet werden. Ich gebe zu, daß man diesen Gedanken schon früher hätte verfolgen können. Die Finanznot mancher Kommunen hat den Blick jedoch oft auf das Nächstliegende gerichtet. Um so erfreulicher ist es, daß der jüngste Vorstoß hierzu von Länderseite kommt.
    Obwohl die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen sind, damit die Sinti und Roma in der Bundesrepublik Deutschland ihr Leben frei von Diskriminierung im Sinn des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes gestalten können, verkennen wir nicht, daß es nach wie vor bei vielen Vorurteile und Verständnislosigkeit gegenüber diesen Mitbürgern gibt.
    Daher fordert der Entschließungsantrag dazu auf, weitere Maßnahmen zu ergreifen, die dazu beitragen können, das Verständnis für die Sinti und Roma zu verbessern, weitere Informationen über ihre historische Entwicklung zu gewinnen und ihnen ein gleichberechtigtes Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Wir haben dazu einen ganzen Katalog von Einzelmaßnahmen exemplarisch aufgezählt: Streichung des Ausweisungstatbestands; keine Diskriminierung in Dateien durch Zusätze oder besondere Bezeichnungen; Unterstützung und Förderung der Erforschung des Schicksals der Sinti und Roma während der NS-Diktatur; Verbesserung der Lebenssituation von Sinti und Roma in bezug auf die Ausbildung, Berufsberatung und Berufsausbildung und Gesundheits- und Sozialfürsorge; Unterstützung der Errichtung eines Kultur- und Dokumentationszentrums in Zusammenarbeit von Bundesregierung und Ländern; umfassende Information der Bevölkerung über Herkunft und Lebensweise der Sinti und Roma; Förderung der Selbsthilfe, Selbstdarstellung und Selbstorganisation der Sinti und Roma durch organisatorische Unterstützung im Rahmen des Aufbaus einer Geschäftsstelle und sozialen Beratungsstelle des Zentralrats deutscher Sinti und Roma.
    Noch vor der Bundesregierung sind besonders die Länder, aber auch die Städte und Gemeinden gefordert. Sie sind mit den Problemen der Sinti und Roma am unmittelbarsten konfrontiert und könnten Diskriminierung und Vorurteile durch sinnvolle Beratung und verständnisvolle Gemeindeverwaltungen am besten abbauen.

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    Es bedarf eines Aufeinanderzugehens aller Beteiligten. Oft wird beklagt, daß sich Sinti und Roma abkapselten. Möglicherweise ist dies eine Ursache für Mißverständnisse. Zu beklagen ist auch, daß mitunter fehlende Neugier auf die Lebensweise von Sinti und Roma auf der anderen Seite zu Pauschalurteilen und Ablehnung führt. Dabei sind auch sie unsere Mitbürger, nur leben sie halt etwas anders; Toleranz ist also gefragt.
    Weiter können die Kommunen viel tun, gegenseitige Berührungsängste abzubauen. Integration, ohne jemandem seine Eigenart zu nehmen, erfordert Verständnis, die Bereitschaft, zuzuhören, und auch das ehrliche Bemühen, zu helfen. In diesem
    Sinne sind viele Angehörige von Gemeindeverwaltungen für ihre Aktivitäten zu loben; auch dies sollte Anerkennung finden.
    Gestatten Sie mir abschließend die Bemerkung, das pauschale Schuldzuweisungen — wie so oft — auch hier nicht weiterhelfen. Das, worüber wir hier reden, ist nämlich keine administrative Angelegenheit und schon gar keine, die man grundsätzlich mit neuen Paragraphen regeln kann. Auch insofern geht der Antrag der GRÜNEN fehl. Er zeigt ein Verständnis von Politik mit Minderheitenschutz,

    (Ströbele [GRÜNE]: Das ist der Antrag der Sinti und Roma selber! Nehmen Sie das zur Kenntnis! — Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    das sich weitgehend am Verwaltungshandeln orientiert. Wenn wir ein gedeihliches Zusammenleben aller wollen, benötigen wir dazu eben auch die Mitwirkung aller. Das gilt für Sinti und Roma, aber nicht nur für sie.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)