Rede von
Axel
Vogel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Ich gehe davon aus, daß in diesem Grundgesetz-Artikel, den ich jetzt nicht direkt vorliegen habe, sinngemäß ungefähr enthalten ist, daß, wenn die Bundesrepublik Deutschland in ernsthafter Gefahr ist, das Recht besteht, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einzusetzen. — Ich würde gern wissen, inwieweit dort überhaupt ein Anlaß gegeben war, Einheiten des Bundesgrenzschutzes einzusetzen, unter dem Gesichtspunkt, daß das ja nichts Normales und Alltägliches ist, sondern ja wohl eine besondere Situation, die auch besondere rechtliche Grundlagen hat, und daß das keine Entscheidung ist, die so schlichtweg getroffen werden kann.
Spranger, Parl. Staatssekretär: Es gibt hier j a auch noch das Bundesgrenzschutzgesetz, das in § 9 Abs. 1— ich habe das j a zitiert — die Unterstützung der Polizeien der Länder durch den Bundesgrenzschutz in besonderen Fällen vorsieht, und es gibt entsprechende Ausführungsrichtlinien dazu, die exakt regeln, unter welchen Voraussetzungen der BGS auf Anforderung der Länderpolizeien eingesetzt werden kann.