Rede von
Renate
Schmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Frau Staatssekretärin, die Änderung des BSHG ist im Zusammenhang mit der Änderung des BAföG vorgenommen worden, als das Schüler-BAföG gestrichen worden ist. Ich frage Sie, ob Sie es für richtig halten, daß folgender Fall aus der Praxis heutzutage so gehandhabt wird, und was Sie daran zu ändern gedenken: Ein Schüler auf dem zweiten Bildungsweg, dessen Mutter mit den vier Kindern von Sozialhilfe lebt, geht zum Ausbildungsförderungsamt der Stadt. Dort wird ihm gesagt, daß er keinen Anspruch hat, weil er die Schule vom Wohnort seiner Mutter erreichen kann. Beim Sozialamt wird ihm gesagt, daß er keinen Anspruch auf Sozialhilfe hat, weil er im zweiten Bildungsweg eine Ausbildungsstätte besucht, wo „dem Grunde nach" Anspruch auf Förderung nach BAföG besteht. Diese Ausbildungsförderung bekommt er allerdings nicht. Das heißt, daß dieser Schüler jetzt von den Sozialhilfeleistungen für seine Mutter und für seine vier minderj ährigen Geschwister leben muß. Hält die Bundesregierung es nicht für dringend notwendig, solche Fälle der Vergangenheit angehören zu lassen, und geben Sie mir recht, daß Sie diese Gesetzesänderung mit den Haushaltsbegleitgesetzen von 1982 für 1983 veranlaßt haben?
Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär: Frau Kollegin, soweit ich weiß, ist das 2. Haushaltsstrukturgesetz von Ihnen verabschiedet worden, als Sie noch in der Regierung waren. Aber das sei einmal dahingestellt.
Ich möchte feststellen, daß es solche Härtefälle sicherlich geben kann. Trifft dies zu, so muß vor Ort, beim zuständigen Sozialamt in Übereinstimmung mit den entsprechenden Landesregelungen versucht werden, diesem jungen Mann oder dieser jungen Frau zu helfen.
— Frau Kollegin, tut mir leid. Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, daß man so lange Fragen von hier vorne aus, auch wenn man sich konzentriert, nicht im Zusammenhang beantworten kann.