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    Plenarprotokoll 10/169 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 169. Sitzung Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 Inhalt: Wahl der Abg. Frau Pack als stellvertretendes Mitglied in der Parlamentarischen Versammlung des Europarats an Stelle des ausscheidenden Abg. Schmitz (Baesweiler) 12688 D Aktuelle Stunde betr. Verhältnis von Kapital und Politik in der Bundesrepublik Deutschland an Hand des aktuellen Beispiels der angedrohten Kapitalflucht in Hessen Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 12661 B Seiters CDU/CSU 12662 C Westphal SPD 12663 C Hoffie FDP 12664 D Dreßler SPD 12666 A Glos CDU/CSU 12667 C Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12668 C Voigt (Frankfurt) SPD 12670 A Dr. Stoltenberg, Bundesminister BMF . 12671D, 12675 B Dr. Steger, Staatsminister des Landes Hessen 12673B, 12675 D Weirich CDU/CSU 12677 D Dr. Solms FDP 12678 D Peter (Kassel) SPD 12679 D Link (Frankfurt) CDU/CSU 12680 D Kleinert (Marburg) GRÜNE 12682 B Dr. von Wartenberg CDU/CSU 12683 A Cronenberg (Arnsberg) FDP 12684 B Schreiner SPD 12684 D Pfeffermann CDU/CSU 12685 D Dr. Sperling SPD 12686 D Dr. Warrikoff CDU/CSU 12688 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Schutz vor unzumutbarem Verkehrslärm — Drucksache 10/3654 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schulte (Menden), Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung umweltverträglicher Verkehrsmittel (I) hier: Einführung einer Lkw-Verkehrsabgabe — Drucksache 10/3644 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Schulte (Menden), Senfft und der Fraktion DIE GRÜNEN Förderung umweltverträglicher Verkehrsmittel (II) hier: Maßnahmen gegen überhöhte Geschwindigkeiten durch Lastkraftwagen — Drucksache 10/3645 — Daubertshäuser SPD 12689 B Hanz (Dahlen) CDU/CSU 12690 D Senfft GRÜNE 12692 B Hoffie FDP 12695 A Buckpesch SPD 12697 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 Baum FDP 12699 A Schmidbauer CDU/CSU 12699 D Antretter SPD 12702 A Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär BMV . 12704 B Haungs CDU/CSU 12704 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude — Drucksache 10/4042 — Dr. Häfele, Parl. Staatssekretär BMF . 12707 A Klose SPD 12707 D Dr. Schwörer CDU/CSU 12709 B Vogel (München) GRÜNE 12710D Dr. Solms FDP 12711D Dr. Wieczorek SPD 12712 D von Schmude CDU/CSU 12715B Fragestunde — Drucksache 10/4050 vom 18. Oktober 1985 — Einfluß von befristeten Arbeitsverträgen für Frauen auf Abtreibungen MdlAnfr 30, 31 18.10.85 Drs 10/4050 Immer (Altenkirchen) SPD Antw PStSekr Vogt BMA 12717 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD . . . 12717 C Änderung des Ladenschlußgesetzes MdlAnfr 32 18.10.85 Drs 10/4050 Ranker SPD Antw PStSekr Vogt BMA 12718 B ZusFr Ranker SPD 12718B ZusFr Brück SPD 12718C Verteilung der für die Erdbebenopfer in Mexiko gespendeten Hilfsgüter und Gelder nur noch über nicht-staatliche Organisationen MdlAnfr 62, 63 18.10.85 Drs 10/4050 Ströbele GRÜNE Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . 12719A ZusFr Ströbele GRÜNE 12719 B ZusFr Rusche GRÜNE 12719C Erklärungen eines Beamten des Auswärtigen Amtes über das Wiedervereinigungsgebot in der Evangelischen Akademie Loccum MdlAnfr 64 18.10.85 Drs 10/4050 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 12720 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12720 C Verstoß der Sowjetunion gegen die Genfer Konvention durch erneuten Einsatz chemischer Kampfstoffe in Afghanistan MdlAnfr 67, 68 18.10.85 Drs 10/4050 Berger CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . 12720 D ZusFr Berger CDU/CSU 12720 D ZusFr Rusche GRÜNE 12721 C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12721 D Nächste Sitzung 12722 A Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12723*A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12723* B Anlage 3 Einreise in die DDR mit Sportbooten MdlAnfr 29 18.10.85 Drs 10/4050 Hettling SPD SchrAntw BMin Windelen BMB . . . 12725* B Anlage 4 Verbesserte Versorgung von Herzpatienten; den Krankenkassen durch Operationen im Ausland entstehende Kosten MdlAnfr 33, 34 18.10.85 Drs 10/4050 Dr. Enders SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 12725* C Anlage 5 Heranziehung der in West-Berlin lebenden Wehrpflichtigen zu einem sozialen Ersatzdienst MdlAnfr 36 18.10.85 Drs 10/4050 Dr. Schierholz GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 12726* A Anlage 6 Rücknahme von tierexperimenterprobten Medikamenten wegen erheblicher Nebenschädigungen in den letzten fünf Jahren; prozessuale Auseinandersetzungen Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 III MdlAnfr 39, 40 18.10.85 Drs 10/4050 Stutzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12726* B Anlage 7 Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit retro-reflektierenden Kennzeichen MdlAnfr 42, 43 18.10.85 Drs 10/4050 Jaunich SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12727*A Anlage 8 Komplikationen bei der letzten Pustertaler Eisenbahnfahrt; Verbot des Einsatzes von Dampflokomotiven MdlAnfr 44, 45 18.10.85 Drs 10/4050 Broll CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12727* C Anlage 9 Auswirkungen der Komplikationen bei der letzten Pustertaler Eisenbahnfahrt MdlAnfr 46 18.10.85 Drs 10/4050 Weirich CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12727* D Anlage 10 Personalabbau bei der Bundesbahn angesichts des Ziels der Vollbeschäftigung im Sinne des Stabilitätsgesetzes; Beitrag des Bundesministers für Verkehr zur Erreichung dieses Ziels bei der Bundesbahn MdlAnfr 47, 48 18.10.85 Drs 10/4050 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12728*A Anlage 11 Weiden (Oberpfalz) als Standort für ein Regionaldezernat der Bundesbahn; Pläne im Zusammenhang mit der Bundesbahnstrecke München-Regensburg-Hof-Berlin MdlAnfr 51, 52 18.10.85 Drs 10/4050 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12728* C Anlage 12 Vergleich zwischen dem viergleisigen Ausbau der Strecke Stuttgart-München und der Alternative, dem Bau der Schnellbahnstrecke Beimerstetten-Günzburg, unter finanziellen und ökologischen Gesichtspunkten MdlAnfr 53, 54 18.10.85 Drs 10/4050 Tischer GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 12729* A Anlage 13 Zahl der Anschlüsse bei den Kabelpilotprojekten Ludwigshafen und München am 1. Juli 1985; Erfahrungen im Hinblick auf die Anschlußbereitschaft MdlAnfr 55, 56 18.10.85 Drs 10/4050 Bernrath SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 12729* B Anlage 14 Beteiligung von Gemeinden an Verkabelungskosten MdlAnfr 57 18.10.85 Drs 10/4050 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 12729* D Anlage 15 Zulassung der zwangsweisen Koppelung von Satelliten-Programmen und kommerziellen Regional- und Lokalfernsehprogrammen gegen zusätzliche Gebühren durch den Bundespostminister nach Intervention der bayerischen Landesregierung MdlAnfr 58, 59 18.10.85 Drs 10/4050 Paterna SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 12730* B Anlage 16 Telefonüberwachung verdächtiger Personen bei anonymen telefonischen Belästigungen mittels Zählvergleichseinrichtung der Bundespost; Unterrichtung der betroffenen Bürger nach Abschluß der Überwachung MdlAnfr 60, 61 18.10.85 Drs 10/4050 Liedtke SPD SchrAntw PStSekr Rawe BMP . . . . 12730* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 Anlage 17 Beteiligung der DDR am sowjetischen SDI-Programm MdlAnfr 65, 66 18.10.85 Drs 10/4050 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 12731*A Anlage 18 Verfahren gegen Bundesbürger im Ausland wegen Drogendelikten; Betreuung durch die Botschaften MdlAnfr 69, 70 18.10.85 Drs 10/4050 Duve SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 12731* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 12661 169. Sitzung Bonn, den 25. Oktober 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 25. 10. Bastian 25. 10. Dr. Becker (Frankfurt) 25. 10. Berschkeit 25. 10. Dr. Blüm 25. 10. Böhm (Melsungen) ** 25. 10. Breuer 25. 10. Broll 25. 10. Dr. Ehmke (Bonn) 25. 10. Ertl 25. 10. Eylmann 25. 10. Dr. Faltlhauser 25. 10. Frau Geiger 25. 10. Gerstein 25. 10. Gerstl (Passau) ** 25. 10. Grünbeck 25. 10. Dr. Haack 25. 10. Haase (Fürth) 25. 10. Haehser 25. 10. Handlos 25. 10. Dr. Hauff 25. 10. Dr. Hennig 25. 10. Herterich 25. 10. Frau Hoffmann (Soltau) 25. 10. Frau Huber 25. 10. Dr. Jahn (Münster) 25. 10. Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Keller 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Dr. Kreile 25. 10. Kuhlwein 25. 10. Dr. Kunz (Weiden) 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Frau Männle 25. 10. Neuhausen 25. 10. Frau Odendahl 25. 10. Pfeifer 25. 10. Pohlmann 25. 10. Porzner 25. 10. Reimann 25. 10. Reuschenbach 25. 10. Schmidt (Hamburg-Neustadt) 25. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 25. 10. Spilker 25. 10. Stobbe 25. 10. Stockhausen 25. 10. Tischer 25. 10. Vahlberg 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Werner (Dierstorf) 25. 10. Frau Dr. Wex 25. 10. Zander 25. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Zimmermann 25. 10. Frau Zutt 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 27. September 1985 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 27. September 1985 eine Entschließung zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes gefaßt hat. Die Entschließung ist als Drucksache 10/4062 verteilt. Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1985 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt hat: Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG) Drittes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lohnstatistik Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Burundi über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dominicanischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung (Volkszählungsgesetz 1987) Zu dem letztgenannten Gesetz hat der Bundesrat folgende Entschließung gefaßt: Der Bundesrat ersucht die Bundesregierung, die nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Volkszählungsgesetz 1983 (BVerfGE 65, 1) gebotene verläßliche Aufklärung des Auskunftspflichtigen möglichst umgehend nach Verkündung des Volkszählungsgesetzes 1987 in Abstimmung mit den Ländern einzuleiten. Der Präsident des Bundesrates hat mit Schreiben vom 18. Oktober 1985 mitgeteilt, daß der Bundesrat in seiner Sitzung am 18. Oktober 1985 beschlossen hat, zu dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lastenausgleichsbank zu verlangen, daß der Vermittlungsausschuß gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes einberufen wird. Sein Schreiben ist als Drucksache 10/4066 verteilt. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 22. Oktober 1985 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag „Rücknahme des Entwurfs der Achtundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung" - Drucksache 10/3871 - zurückzieht. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Memorandum Nr. 2 der Kommission zur Zivilluftfahrt und insbesondere zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für 12724*Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 — eine Entscheidung über bilaterale Abkommen, Vereinbarungen und Abmachungen zwischen Mitgliedstaaten über den Luftverkehr; — einen Vorschlag für eine Verordnung zur Anwendung von Artikel 85 Abs. 3 des Vertrags auf bestimmte Gruppen von Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen im Luftverkehr (Drucksache 10/3963) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung zur Festlegung der Bedingungen für die Inanspruchnahme der Regelung, die aufgrund der Revidierten Rheinschiffahrtsakte den Schiffen der Rheinschiffahrt vorbehalten ist (Drucksache 10/3965) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Urteil des Gerichtshofs zu der gemeinsamen Verkehrspolitik und den Leitlinien dieser Politik (Drucksache 10/3966) zuständig: Ausschuß für Verkehr Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Ratifizierung der Beitrittsverträge mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3980) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Halbjahresbericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats und der Westeuropäischen Union für die Zeit vom 1. April bis 30. September 1985 (Drucksache 10/3991) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Verteidigungsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl; hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/3927) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Beschluß des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Mai 1985 über das System der eigenen Mittel der Gemeinschaften; hier: Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 10/4053) zuständig: Haushaltsausschuß (federführend) Finanzausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Aufhebbare Fünfundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste — Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung — (Drucksache 10/4023) Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 30. Januar 1986 vorzulegen Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Auschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über den Sachstand bei der Harmonisierung und Weiterentwicklung der vorhandenen Ansätze auf dem Gebiet der Umweltverträglichkeitsprüfung (nationales UVP- onzept) (Drucksache 10/2143) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über Erfahrungen mit dem die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz betreffenden Teil des Arbeitsrechtlichen EG-Anpassungsgesetzes und zu der Frage eventueller Benachteiligungen von Frauen außerhalb des Bereiches des Arbeitslebens (Drucksache 10/14) Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Vorschlag für eine Entscheidung des Rates zur Verstärkung der Vorbeugungsmaßnahmen in bezug auf Fluorchlorkohlenwasserstoffe in der Umwelt — EG-Dok. Nr. 9791/81 — (Drucksachen 9/961 Nr. 14, 10/358 Nr. 17) Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine Ergänzung zu Anhang IV des Übereinkommens zum Schutz des Rheins gegen chemische Verunreinigung betreffend Cadmium und Mitteilung der Kommission an den Rat über die Empfehlung der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung betreffend die Überwachung der Cadmium-Ableitungen — KOM (84) 673 endg. — EG-Dok. Nr. 11260/84 — (Drucksache 10/2798 Nr. 10) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates (EWG) zur Abweichung von der Richtlinie 82/606/EWG für die Durchführung in Griechenland der von den Mitgliedstaaten durchzuführenden Erhebungen über die Verdienste der ständig beschäftigten Arbeiter und der Saisonarbeiter in der Landwirtschaft — KOM (84) 506 endg. — EG-Dok. Nr. 9423/84 — (Drucksache 10/2206 Nr. 17) Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine Richtlinie des Rates über die Grenzwerte für die Ableitungen von Cadmium in die Gewässer und die Qualitätsziele für die Gewässer, in die Cadmium eingeleitet wird — EG-Dok. Nr. 4936/81 — (Drucksachen 9/334, 10/358 Nr. 15) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 78/1035/EWG über die Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art mit Herkunft aus Drittländern — KOM (85) 305 endg. — EG-Dok. Nr. 7758/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 45) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1787/84 betreffend den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung — KOM (85) 331 endg. — EG-Dok. Nr. 8253/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 10) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung des durch die Verordnung (EWG) Nr. 3195/84 eröffneten Gemeinschaftszollkontingents für Garne, ganz aus Schappeseide, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf, der Tarifstelle 50.05 A des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 259 endg. — EG-Dok. Nr. 7103/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 1) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für 2-tert-Pentylanthrachinon der Tarifstelle ex 29.13 F des Gemeinsamen Zolltarifs KOM (85) 261 endg. — EG- Dok. Nr. 7302/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates betreffend die Einführung im Jahre 1985, von spezifischen Gemeinschaftsmaßnahmen zur regionalen Entwicklung und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1787/84 — KOM (85) 243 endg. — EG-Dok. Nr. 7308/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 3) Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufstockung der für das Jahr 1985 eröffneten Gemeinschaftszollkontingente für bestimmte Güteklassen von Ferrochrom der Tarif- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 12725* stelle ex 73.02 E I des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 268 endg. — EG-Dok. Nr. 7104/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 4) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von bestimmten hydraulischen Baggern mit Ursprung in Japan und zur Annahme von Verpflichtungen in Verbindung mit dem Verfahren — KOM (85) 301 endg. — EG-Dok. Nr. 7341/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung zusätzlicher allgemeiner Zollpräferenzen auf bestimmte auf der Berliner Übersee-Importmesse „Partner des Fortschritts" verkaufte gewerbliche Waren mit Ursprung in Entwicklungsländern — KOM (85) 291 endg. — EG-Dok. Nr. 7685/85 — (veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 203 vom 1. August 1985) (Drucksache 10/3788 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Polystyrolfolien mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 357 endg. — EG-Dok. Nr. 7854/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 1893/79 und (EWG) Nr. 2592/79 betreffend die Registrierung der Einfuhren von Rohöl in der Gemeinschaft — KOM (85) 389 endg. — EG-Dok. Nr. 8536/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festsetzung von Plafonds und zur Einrichtung einer gemeinschaftlichen Überwachung für die Einfuhr bestimmter Waren mit Ursprung in Jugoslawien (1986) — KOM (85) 402 endg. — EG- Dok. Nr. 8591/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 13) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Glykokoll mit Ursprung in Japan — KOM (85) 432 endg. — EG-Dok. Nr. 8431/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Durchführung des Beschlusses des Gemischten Ausschusses EWG-Österreich, Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens und Entwurf für einen Beschluß des Gemischten Ausschusses EWG-Finnland, Island, Norwegen, Portugal, Schweden, der Schweiz zur Ergänzung der Anhänge II und III des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen durch Aufnahme alternativer Prozentregeln für die Waren der Kapitel 84 bis 92 des Zolltarifschemas des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens — KOM (85) 277 endg. — EG-Dok. Nr. 7531/85 — (Drucksache 10/3788 Nr. 15) Anlage 3 Antwort des Bundesministers Windelen auf die Frage des Abgeordneten Hettling (SPD) (Drucksache 10/4050 Frage 29): Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihren Verhandlungen mit der DDR über den Reise- und Besuchsverkehr auch die Einreise mit Sportbooten, wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diese Frage in Verhandlungen mit der Regierung der DDR aufzunehmen? Die DDR-Behörden lassen die Mitnahme von Sportbooten im privaten Reiseverkehr nicht zu. Die Bundesregierung hat dies bereits mehrfach gegenüber der Regierung der DDR angesprochen. Bisher hat die Regierung der DDR keine befriedigende Regelung zugesagt. Ob und wann sie zu einem Einlenken bereit ist, läßt sich nicht voraussagen. Die Bundesregierung wird sich weiter um eine Lösung bemühen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Enders (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 33 und 34): Hält die Bundesregierung die Zahl der Plätze für Operationen „am offenen Herzen" in der Bundesrepublik Deutschland für ausreichend, und welche Maßnahmen hat sie gegebenenfalls für eine verbesserte Versorgung der Herzpatienten vorgesehen? Hält es die Bundesregierung für notwendig, daß weiterhin herzkranke Patienten aus der Bundesrepublik Deutschland Operationen im Ausland durchführen lassen müssen, und welche zusätzlichen Kosten erwachsen daraus den Krankenkassen? Die Zuständigkeit für die Planung und Investitionen im Krankenhausbereich liegt seit dem 1. Januar 1985 ausschließlich bei den Ländern. Diese haben aufgrund der in der Herzchirurgie entstandenen Situation 1984 eine Planung zur Erweiterung und Anpassung der Operationskapazitäten aufgestellt und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Zielvorstellungen der Länder wurden bisher unter Beachtung des Zeitplans eingehalten. Die Bundesregierung hat, wie ich bereits auf die Anfrage des Herrn Kollegen Menzel am 12. Dezember 1984 geantwortet habe, die Bemühungen der Länder z. B. dadurch unterstützt, daß sie von 1983 bis 1985 für die Errichtung eines neuen Herzzentrums in Berlin Mittel im Rahmen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes und der Berlinhilfe in Höhe von 52 Millionen DM bereitgestellt hat. Auch die Errichtung der Herzzentren in Bad Oeynhausen und in Bad Nauheim wurden seit 1981 mit Modellmitteln nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in Höhe von 23,25 Millionen DM und 5,0 Millionen DM gefördert. Mit der kostenneutralen Auflösung der Mischfinanzierung von Bund und Ländern im Bereich der Krankenhausinvestitionen durch das Krankenhaus-Neuordnungsgesetz 1984 ist § 23 Abs. 2 Krankenhausfinanzierungsgesetz a. F. und damit die bisherige Rechtsgrundlage für die Finanzierung von Modellmaßnahmen durch den Bund aufgehoben worden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat in ihrer Sitzung vom 8./9. Oktober 1985 mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß die Versorgungssituation bei Herzoperationen in der Bundesrepublik bereits wesentlich verbessert worden ist. Nach derzeitiger Planung wird in der Bundesrepublik Deutschland bis 1988 eine Kapazität von 26 600 Operationen erreicht sein. Nach Berechnungen der Gesundheitsministerkonferenz kann hiermit der Bedarf an Herzoperationen in den nächsten Jahren 12726* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 in der Bundesrepublik grundsätzlich gedeckt werden. Unabhängig davon, wird die Bedarfssituation von den Bundesländern laufend überprüft. Die Notwendigkeit der Durchführung von Herzoperationen im Ausland ist nicht nur von der Operationskapazität in der Bundesrepublik bestimmt, sondern auch von der aufgrund der Indikation erforderlichen Operationsmethode. In Ausnahmefällen haben die Krankenkassen deshalb die Kosten übernommen. Diese liegen nicht wesentlich über den Operationskosten in der Bundesrepublik Deutschland. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schierholz (GRÜNE) (Drucksache 10/4050 Frage 36): Wie beurteilt die Bundesregierung neuerliche Anregungen von Mitgliedern des Senats von West-Berlin, auch in West-Berlin wohnende Wehrpflichtige zu einem sozialen Ersatzdienst zum Ausgleich für den von ihnen nicht abzuleistenden Grundwehrdienst/Zivildienst heranzuziehen, und wieweit sind im Bereich der Bundesregierung entsprechende Vorbereitungsarbeiten gediehen? Die Bundesregierung hält solche Anregungen und Vorschläge vor dem Hintergrund der weiteren Verbesserung der Wehrgerechtigkeit im Ansatz für verständlich. Aus rechtlichen Gründen — leider — wird jedoch keine Möglichkeit zur direkten Realisierung gesehen. Der am 2. Oktober 1985 vom Bundeskabinett verabschiedete Gesetzentwurf zur „Verbesserung der Wehrgerechtigkeit und Verlängerung der Dauer des Grundwehrdienstes" enthält deshalb keine solchen Überlegungen. Aber durch die beabsichtigte Anhebung der Einberufungsaltersgrenze von 28 auf 32 Jahre soll auch sichergestellt. werden, daß Wehrpflichtige, die sich ohne Genehmigung des zuständigen Kreiswehrersatzamtes nach Berlin (West) begeben, noch bis zur Vollendung des 32. Lebensjahres zum Grundwehrdienst herangezogen werden können, wenn sie vor diesem Zeitpunkt wieder in das Bundesgebiet zurückkehren. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Stutzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4050 Fragen 39 und 40): Welche tierexperimenterprobten Medikamente führten in den letzten fünf Jahren auf Grund erheblicher Nebenschädigungen zu prozessualen Auseinandersetzungen, und welche tierexperimenterprobten Medikamente sind darüber hinaus im gleichen Zeitraum aus dem Markt genommen worden? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es zahlreiche Pharmazeutika gibt, die im Tierversuch therapeutische Effekte erkennen ließen, die dann beim Menschen aber, trotz langer Anwendung, nicht beobachtet werden konnten, wenn ja, welche Schlußfolgerungen zieht sie hieraus? Zu Frage 39: Das Bundesgesundheitsamt hat für die Fertigarzneimittel, die nach den Überleitungsvorschriften zum Arzneimittelgesetz als zugelassen gelten, d. h., die vor Inkrafttreten des Arzneimittelgesetzes vom 24. August 1976 im Verkehr waren, in der Regel keine Unterlagen, aus denen hervorgeht, ob für diese Fertigarzneimittel Tierversuche durchgeführt wurden. Solche Unterlagen stehen dem Bundesgesundheitsamt jedoch für alle Fertigarzneimittel zur Verfügung, die nach dem Arzneimittelgesetz von 1976 zugelassen wurden. Wegen Nebenwirkungen von Fertigarzneimitteln, die nach dem Arzneimittelgesetz von 1976 zugelassen wurden, gab es in den letzten Jahren keine prozessualen Auseinandersetzungen mit dem Bundesgesundheitsamt. Das gilt auch für tierexperimenterprobte Arzneimittel. Eine Übersicht über prozessuale Auseinandersetzungen wegen der Nebenwirkungen tierexperimenterprobter Arzneimittel zwischen Arzneimittelherstellern und Dritten liegt der Bundesregierung nicht vor. Von den bisher 5 500 durch das Bundesgesundheitsamt zugelassenen Fertigarzneimitteln sind 9 tierexperimenterprobte Arzneimittel (Coxigon, Zomax, Normud, Osmogit, Flosin, Altimol, Selacryn, Corvaton, Fluversin) in 22 verschiedenen Darreichungsformen und -stärken auf Veranlassung des BGA nicht mehr im Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes erhältlich. Zu Frage 40: Der Bundesregierung ist bekannt, daß bei Tierversuchen erkannte Wirkungen von einzelnen Arzneimitteln, therapeutische Wirkungen wie auch unerwünschte Wirkungen, nicht unbedingt auch bei der Anwendung dieser Arzneimittel am Menschen zu beobachten sind. Dies gilt aber nicht generell für alle Arzneimittel. Der Tierversuch hat zum Ziel, aus den Beobachtungen am Tier Aussagen über das Verhalten des menschlichen Organismus abzuleiten, um die Gefährdung menschlicher Gesundheit durch Versuche soweit wie irgend möglich zu vermeiden. Auf diesem Hintergrund kommt das Tierexperiment im Rahmen der Arzneimittelprüfung generell zunächst als Grundlage für Aussagen über Wirkungen, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit von Arzneistoffen in Betracht. Beobachtungen belegten bei der Auswahl des richtigen Tiermodells weitgehende Übereinstimmung zwischen Reaktionen des menschlichen und tierischen Organismus. Auf Tierversuche kann z. Z. nicht verzichtet wer= den, da sonst der Mensch unverantwortlichen Risiken bei der Anwendung von Arzneimitteln ausgesetzt würde. Die Bewertung des konkreten Tierversuches darf unter keinen Umständen schematisch vorgenommen werden, sondern immer nur unter Berücksichtigung der konkreten Aussagemöglichkeit des zu beurteilenden Versuchs. Der Tierversuch hat seine Bedeutung 1. als Grundlage der Risikoabschätzung für die erste Anwendung eines Arzneistoffes am Menschen, also in der klinischen Prüfung, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 12727* 2. als Hinweis für eine weitere Beobachtung des Medikamentes im Rahmen seiner Erprobung am Menschen bis in die Phasen seiner breiten Anwendung nach ausgesprochener Zulassung, 3. als Hinweis auf möglicherweise am Menschen zu erwartende Wirkungen, die gezielte klinische Studien in dieser Richtung nahelegen. Die Bundesregierung ist bemüht, daß Tierversuche so weit wie möglich eingeschränkt oder durch Alternativmethoden ersetzt werden. Auch das Bundesgesundheitsamt handelt entsprechend. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Jaunich (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 42 und 43): Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Verkehrsexperten seit längerem vorschlagen, durch Gesetz die Einführung sogenannter retroreflektierender Nummernschilder bei Kraftfahrzeugen vorzuschreiben, weil derartige Sicherheitskennzeichen von den Autofahrern nachts insbesondere bei parkenden Autos besser erkannt werden, und ist der Bundesregierung ferner bekannt, daß in 14 europäischen Ländern und den meisten US-Bundesstaaten derartige Sicherheitskennzeichen seit geraumer Zeit obligatorisch sind und nach Einführung dieser Kennzeichen, deren Mehrkosten gegenüber herkömmlichen Kennzeichen lediglich rund 5 DM betragen, nach einer Untersuchung in einem US-Staat die Zahl der nächtlichen Auffahrunfälle auf parkende Fahrzeuge um 58 v. H. zurückging? Ist der Bundesregierung angesichts der Erfahrungen in anderen Ländern und einer Umfrage eines deutschen Automobilclubs, wonach 92 v. H. der Befragten angaben, parkende Fahrzeuge, die mit Sicherheitskennzeichen ausgestattet waren, besser zu erkennen und 98 v. H. der Befragten die Überzeugung vertraten, daß derartige Sicherheitskennzeichen ein wichtiger Beitrag zur Verkehrssicherheit darstellen, bereit, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen, mit dem Ziel, die obligatorische Ausstattung der Kraftfahrzeuge mit retroreflektierenden Kennzeichen vorzuschreiben? Zu Frage 42: Um den rd. 30 Millionen Fahrzeughaltern die Führung reflektierender Kennzeichen aufzuerlegen, muß der Nutzeffekt einwandfrei belegt und begründet werden. Unstreitig ist, daß die Sichtbarkeit bei Verwendung reflektierender Kennzeichen verbessert wird, wenn eine fremde Lichtquelle diese Kennzeichen anleuchtet. Ob aber diese Verbesserung der Sichtbarkeit auch ihren Niederschlag in einem nennenswerten Rückgang der Auffahrunfälle findet, ist nach wie vor ungeklärt. Nach den hier vorhandenen Unterlagen sind reflektierende Kennzeichen in 14 europäischen Staaten zwangsweise vorgeschrieben, in 4 europäischen Staaten wahlweise zugelassen und in 2 westeuropäischen und fast allen osteuropäischen Staaten noch nicht erlaubt. Die zwangsweise Einführung reflektierender Kennzeichen wird zwar in zeitlichen Abständen immer wieder gefordert. Dabei handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um Verkehrsexperten, sondern auch um andere Interessenten. Zu Frage 43: Die erwähnte Umfrage und ihr Ergebnis ist der Bundesregierung nicht mitgeteilt worden. Tatsache ist, daß von der seit 1971 bestehenden Möglichkeit, reflektierende Kennzeichen zu verwenden, nur ca. 10 bis 15% der Fahrzeughalter Gebrauch machen und die Tendenz derzeit rückläufig sein soll. Somit hat die große Mehrheit der Fahrzeughalter reflektierende Kennzeichen bis heute nicht akzeptiert. Die obligatorische Einführung müßte also gegen diese Mehrheit der Fahrzeughalter durchgesetzt werden. Die Bundesregierung beabsichtigt daher derzeit nicht die obligatorische Einführung reflektierender Kennzeichen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Broll (CDU/CSU) (Drucksache 10/4050 Fragen 44 und 45): Warum hat die betagte Pustertaler Eisenbahn (Typ 685 —191, Baujahr 1920) bei ihrer nostalgischen Abschiedsfahrt von Innichen nach München im Oktober 1985 den Zielbahnhof in der Hauptstadt des Freistaates Bayern nicht in der gleichen Konstellation von Lokomotiven und Wagen erreichen können, in der sie sich auf den Weg gemacht hatte? Ist zu erwarten, daß die Deutsche Bundesbahn in Zukunft jedweden Einsatz von Dampfloks aus Gründen der nationalen Sicherheit oder der Rettung der Umwelt unterbinden wird? Zu Frage 44: Die italienische Museums-Dampflokomotive der Pustertaler-Eisenbahn entsprach nach Mitteilung der Deutschen Bundesbahn nicht den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sowie den internen betrieblichen Vorschriften. Der historische Zug mußte deshalb auf den Strecken der Deutschen Bundesbahn von einem anderen Triebfahrzeug befördert werden. Zu Frage 45: Nein. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Weirich (CDU/CSU) (Drucksache 10/4050 Frage 46): Welche psychischen Auswirkungen aus der Komplikation der Pustertalfahrt befürchtet die Bundesregierung angesichts ihrer strengen Sicherheitsbestimmungen auf die restromantischen Eisenbahngefühle der Bewohner der Alpenländer? Aus der Tatsache, daß die Pustertaler Eisenbahn statt mit der Originallokomotive mit einem Triebfahrzeug der Deutschen Bundesbahn auf der Strecke der Bundesbahndirektion München befördert worden ist, hoffte die Bundesregierung keine 12728* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 wesentlichen negativen psychologischen Auswirkungen auf die Gefühle der Bewohner der Alpenländer ausgelöst zu haben. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 47 und 48): Entspricht der Personalabbau bei der Deutschen Bundesbahn (DB) dem Ziel der Sicherung von Vollbeschäftigung im Sinne des auch für die DB geltenden Gesetzes zur Förderung von Stabilität und Wachstum? Durch welche Anordnungen nach § 13 des Stabilitätsgesetzes hat der Bundesminister für Verkehr in den letzten Jahren dafür gesorgt, daß die Deutsche Bundesbahn zum Erreichen des Zieles der Vollbeschäftigung beiträgt? Zu Frage 47: Die Zielsetzungen des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 8. Juni 1967 dienen den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes. Wirtschafts- und finanzpolitische Maßnahmen von Bund und Ländern sollen im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung zu einem hohen Beschäftigungsstand, gleichzeitig aber auch zur Stabilität des Preisniveaus und zu außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen. Die auf Konsolidierung der Staatsfinanzen gerichtete Politik der Bundesregierung hat inzwischen drei dieser Zielsetzungen des sogenannten magischen Vierecks wieder hergestellt; die zu beobachtende Zunahme des Arbeitsplatzangebotes deutet darauf hin, daß längerfristig auch mit einem höheren Beschäftigungsstand — Abbau der hohen Arbeitslosigkeit — gerechnet werden kann. Für die Deutsche Bundesbahn als wirtschaftlichen Teilbereich hat die Bundesregierung mit den Leitlinien zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn vom 23. November 1983 diese Politik konkretisiert. Die ersten Erfolge sind sichtbar: Jahresfehlbetrag 1982 4,15 Milliarden, 1984 3,12 Milliarden DM und dies bei gestiegenen Investitionen. Die Steigerung der Investitionen um 1,1 Milliarden DM seit 1982 entspricht einem Arbeitsmarkteffekt von etwa 20 000 Arbeitsplätzen. Die Personalverminderung hat mit dazu beigetragen, daß die Deutsche Bundesbahn in etwa vergleichbare Produktivitätssteigerungen wie ihre Wettbewerber erzielen konnte und damit ihre Stellung im Markt stabilisiert hat. Sie hat so dafür Sorge getragen, die Arbeitsplätze der Eisenbahner langfristig zu sichern und damit den Zielen des Stabilitätsgesetzes genüge zu tun. Im übrigen wurde kein Eisenbahner entlassen. Zu Frage 48: Die von der Bundesregierung in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen fördern die Ziele des Stabilitätsgesetzes: Dies gilt sowohl für die Leitlinien zur Konsolidierung der Deutschen Bundesbahn als auch für die zu einem großen Teil vom Bund finanzierten Investitionen in den Streckenausbau sowie für Bahnanlagen und Fahrzeuge (5,3 Milliarden DM 1985 gegenüber 4,2 Milliarden DM 1982). Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 51 und 52): Wird der Bundesminister für Verkehr den Vorstand der Deutschen Bundesbahn (DB) in seiner Absicht bestärken, in Weiden (Oberpfalz) ein Regionaldezernat zu errichten, oder treffen Hinweise zu, wonach der Bundesminister für Verkehr den Vorstand der DB dahin gehend zu beeinflussen versucht, das Regionaldezernat in Hof zu errichten? Welche mittel- und langfristigen Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Bundesbahnstrecke München-Regensburg-Hof-Berlin, und was wird sie unternehmen, um diese Achse im Zusammenhang mit den künftigen Bundesbahninvestitionen nicht ins Abseits geraten zu lassen? Zu Frage 51: Der Vorstand der Deutschen Bundesbahn hat zu der von ihm beabsichtigten organisatorischen Veränderung von Bundesbahndirektionen durch Aufhebung der Ämterinstanz gemäß § 44 des Bundesbahngesetzes den örtlich beteiligten obersten Landesverkehrsbehörden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen wird der Vorstand die Vorschläge der Bundesbahndirektionen noch einmal überprüfen und ggf. notwendige Änderungen vornehmen; er wird sodann den Verwaltungsrat der Deutschen Bundesbahn beteiligen, der über diese Angelegenheiten gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 11 Bundesbahngesetz zu beschließen hat. Als wesentliche organisatorische Veränderung einer Bundesbahndirektion ist die Organisationsmaßnahme schließlich gemäß § 14 Abs. 3 Buchstabe e Bundesbahngesetz vom Bundesminister für Verkehr zu genehmigen. Der Bundesminister für Verkehr ist daher zur Zeit mit der Angelegenheit noch nicht befaßt. Es ist im jetzigen Zeitpunkt vielmehr Sache der obersten Landesverkehrsbehörde, die von der Deutschen Bundesbahn gegebenen Möglichkeiten zur Stellungnahme zu nutzen und dabei die Auffassung des Landes zur Geltung zu bringen. Zu Frage 52: Im Zuge der Untersuchung zur Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurden in der Relation München-Regensburg-Hof keine signifikanten Engpässe festgestellt, die umfangreiche Ausbaumaßnahmen rechtfertigen würden. Selbstverständlich ist sich die Bundesregierung der Bedeutung bewußt, die auch den Eisenbahnverbindungen von und nach Berlin (West) für die Gewährleistung des lebensnotwendigen Verkehrs zu- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 12729* kommt. Angesichts des rückläufigen Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene haben sich die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbahn und der Senat von Berlin um Verbesserungen des Eisenbahnverkehrs bemüht. Im Jahre 1985 sind eine Reihe von Verbesserungen wirksam geworden. So setzt die Deutsche Reichsbahn nur noch Neubauwagen ein (2.-Klasse-Abteile mit nur noch 6 statt bisher 8 Sitzplätzen); sämtliche Speisewagen sind Neubauwagen; schließlich konnten im Rahmen IC '85 in Hannover die Anschlüsse zum IC verbessert werden. Diese Bemühungen werden fortgesetzt. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Tischer (GRÜNE) (Drucksache 10/4050 Fragen 53 und 54): Welche Möglichkeiten wird die Bundesregierung in der Planung einer Schnellbahntrasse der Deutschen Bundesbahn im Streckenabschnitt Stuttgart—München ausschöpfen, um sicherzustellen, daß der wirtschaftlich bedeutsame Verkehrsknotenpunkt Hauptbahnhof Ulm/Donau und der Intercity-Anschluß so wie bisher und ohne Einschränkungen im Personenverkehr bestehen bleibt? Welche Unterschiede ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in finanzieller Hinsicht (Baukosten, Landaufkauf usw.) und in ökologischer Hinsicht (Landverbrauch, Eingriffe in Moorflächen usw.) zwischen der Planungsvariante Schnellbahntrasse Beimerstetten—Günzburg und der Alternativlösung viergleisiger Ausbau des bestehenden Schienenweges? Zu Frage 53: Die Deutsche Bundesbahn hat als zuständiger Planungsträger der Neu- und Ausbaustrecke Plochingen—Günzburg zugesichert, daß der Hauptbahnhof Ulm und der Intercity-Anschluß sowie bisher bestehen bleiben. Ich habe dies bereits dem Wahlkreisabgeordneten Werner und dem Oberbürgermeister Ludwig mitgeteilt. Zu Frage 54: Die Deutsche Bundesbahn untersucht zur Zeit die Auswirkungen eines viergleisigen Ausbaues des Streckenabschnittes Beimerstetten—Günzburg. Ergebnisse liegen noch nicht vor. Die finanziellen und ökologischen Unterschiede gegenüber einer Neubauvariante Beimerstetten—Günzburg können daher noch nicht aufgezeigt werden. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Bernrath (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 55 und 56): Wie groß war am 1. Juli 1985 bei den Kabelpilotprojekten Ludwigshafen und München die Zahl der anschließbaren („versorgten") Wohneinheiten, der angeschlossenen Wohneinheiten, die nur die ortsüblichen Programme beziehen, und der angeschlossenen Wohneinheiten, die gegen Zusatzgebühr mit dem gesamten Programmangebot versorgt werden'? Wie wertet die Bundesregierung die Erfahrungen in diesen Pilotversuchen im Hinblick auf die vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen immer wieder vorgetragene Erwartung, die Anschlußbereitschaft der Bürger steige proportional zur Zahl der angebotenen Programme? Zu Frage 55: Die Zahl der anschließbaren Wohnungseinheiten betrug am 1. Juli 1985 in Ludwigshafen ca. 123 000 und in München ca. 58 000. Die an die BK-Netze in den Pilotprojektgebieten angeschlossenen normalen BK-Teilnehmer können bereits mehr als ortsübliche Fernseh- und UKW-Hörfunkprogramme empfangen. Die Zahl der auf dieser Basis im Juli 1985 angeschlossenen Wohnungseinheiten betrugen in Ludwigshafen ca. 6 200 und in München ca. 16 500. Die Zahl der Pilotprojektteilnehmer betrug zur gleichen Zeit in Ludwigshafen ca. 18 600 und in München ca. 4 200. Zu Frage 56: Wie schon mehrfach darauf hingewiesen, schafft die Deutsche Bundespost bei den Kabelfernseh-Pilotprojekten nur die netztechnischen Voraussetzungen für die Durchführung der von sämtlichen Bundesländern beschlossenen Versuche. Für die Auswertung der Versuche sind bekanntermaßen sowohl projektspezifische wissenschaftliche Begleitkommissionen wie auch die Medienkommissionen der Länder eingesetzt. Soweit bereits Untersuchungsergebnisse dieser Institutionen vorliegen, bestätigen diese in vollem Umfang den von der Bundesregierung erkannten Bedarf an erweiterten Empfangsmöglichkeiten und die Nachfrage nach zusätzlichen TV- und Hörfunkprogrammen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/4050 Frage 57): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Bundesministers für das Post- und Fernmeldewesen, wonach sich Gemeinden, in denen eine Verkabelung noch nicht kostendekkend für die Post möglich sei, an den Aufwendungen der Verkabelung beteiligen sollten, und wie exakt läßt sich ermitteln, wann eine Verkabelung „kostendeckend" ist? Etwa 1,5 Millionen Haushalte sind derzeit schon an Kabelfernsehnetze der Deutschen Bundespost angeschlossen. Bei der Vielzahl der noch vorliegenden Anträge auf Anschließung ist es inzwischen immer schwieriger geworden, alle Anschlüsse bedarfs- 12730* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 gerecht und in angemessener Zeit zu befriedigen; aus kostenspezifischen Gründen kann der Ausbau der Kabelfernsehnetze nur schwerpunktmäßig und nicht überall und gleichzeitig erfolgen. Die Deutsche Bundespost ist aber verpflichtet, in einem mittelfristig überschaubaren Zeitraum die Voraussetzungen zur Rentabilität der Kabelfernsehnetze zu schaffen, weil nur so die Refinanzierung der eingesetzten Finanzmittel erreicht werden kann. Daher ist es unabdingbar, möglichst rasch die dichtbebauten Gebiete zu verkabeln. Um die Rentabilität erreichen zu können, wird als finanzielle Führungsgröße für die Planung ein Durchschnittswert von 700 DM je Wohneinheit verwendet. Dies bedeutet aber, daß durch den verstärkten und weniger kostenaufwendigen Ausbau dichtbesiedelter Bereiche zum Ausgleich auch locker bebaute Bereiche mit einem deutlich höheren Kostenaufwand pro Wohneinheit ausgebaut werden können. Gemeinden, für die bei Einhaltung der oben angeführten Randbedingungen ein Ausbau zur Zeit noch nicht vorgesehen ist und die zu einem früheren Zeitpunkt verkabelt werden wollen, können dies durch besondere finanzielle, sachliche oder akzeptanzerhöhende Leistungen erreichen. Die Deutsche Bundespost wird ihr Ausführungsprogramm dann entsprechend umstrukturieren. Bei finanziellen Leistungen richtet sich der zu leistende Betrag nach der bereits genannten Größe von 700 DM je Wohneinheit. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 58 und 59): Welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung dafür, daß die Deutsche Bundespost die zwangsweise Koppelung von Satelliten-Programmen sowie kommerziellen Regional- und Lokalfernsehprogrammen gegen zusätzliche Gebühren zuläßt, und wie verträgt sich dieses Vorhaben mit den Vorstellungen der Bundesregierung von der Wahlfreiheit des „mündigen Bürgers"? Treffen Zeitungsmeldungen zu, daß die „Zwei-Paket-Lösung" zunächst vom Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen abgelehnt, dann aber nach massiver Einflußnahme der bayerischen Staatsregierung akzeptiert wurde, und ist der Bundesregierung bekannt, wie die übrigen zehn Bundesländer diese Lösung beurteilen? Zu Frage 58: Die Deutsche Bundespost ist für die Zulassung von Kopplungen der bundesweiten Satellitenprogramme mit privaten Regional- und Lokalprogrammen nicht zuständig. Besondere Anforderungen an Rundfunkprogramme und die Organisation von Fernsehprogrammen fallen in die Kompetenz der Länder. Ebenfalls Sache der Länder ist es, ob sie diese verschiedenen Fernsehprogramm-Erweiterungen mit landesrechtlichen Gebühren oder Entgelten belegen. Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Wahlfreiheit der Teilnehmer gegeben, weil in diesen Fällen nach der 28. ÄndVFO zwischen der Regel- und der Grundleistung des Programmangebots der Deutschen Bundespost auf Antrag gewählt werden kann. Zu Frage 59: Der Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen hatte und hat die Sorge, daß wegen des landesrechtlichen Entgelts für die Paketlösung in Bayern Akzeptanzhemmnisse auftreten werden. Er sah es als unausgewogen an, daß die degressiven und teilweise pauschalen monatlichen Grundgebühren der Deutschen Bundspost mit der 28. ÄndVFO in großen Wohnanlagen stark gesenkt werden und sich dieser für den Bürger günstige Verbilligungseffekt durch das Entgelt wieder aufhebt. Das Ergebnis der Verhandlungen mit der Bayerischen Staatskanzlei bestand jedoch in der Respektierung der Rundfunkhoheit Bayerns. Dies ist ein ganz normaler Vorgang. Die übrigen zehn Bundesländer dürften mehrheitlich gegen die Paketlösung eingestellt sein. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Fragen des Abgeordneten Liedtke (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 60 und 61): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Deutsche Bundespost bei anonymen telefonischen Belästigungen in den Fällen, in denen der Belästiger nicht mittels Fangschaltung festgestellt werden kann, sich vom Belästigten verdächtige Personen nennen läßt, deren Telefonverkehr sie dann mittels Zählvergleichseinrichtung überwacht? Wie wertet die Bundesregierung insbesondere die Tatsache, daß die betroffenen Bürger auch nach Abschluß der Überwachung nicht über die gegen sie gerichtete Maßnahme unterrichtet werden? Zu Frage 60: Der Einsatz von Zählvergleichseinrichtungen in begründeten besonderen Fällen ist der Bundesregierung bekannt. Zu Frage 61: Der Einsatz einer Zählvergleichseinrichtung stellt keine Überwachung des Gesprächsverkehrs dar. Die Zählvergleichseinrichtung hält nur Zeitpunkt und gewählte Rufnummer fest, vom Inhalt der Gespräche kann nicht Kenntnis genommen werden. Das bloße Registrieren dieser Daten durch die Deutsche Bundespost ist bei begründetem Verdacht des Mißbrauchs von Telefoneinrichtungen von der Rechtsprechung als rechtmäßig anerkannt. Die Deutsche Bundespost hält es für zweckmäßig und richtig, den Inhaber des vermuteten Anschlusses nachträglich nicht über die Schaltung einer Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 169. Sitzung. Bonn, Freitag, den 25. Oktober 1985 12731* Zählvergleichseinrichtung zu unterrichten. Das Verfahren ist mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz abgestimmt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4050 Fragen 65 und 66): Liegen der Bundesregierung Informationen vor, wonach die DDR bereits im April 1985 beim Treffen der Partei- und Staatschefs in Warschau von der Sowjetunion angewiesen worden ist, sich am sowjetischen SDI-Programm zu beteiligen? Trifft es zu, daß zu den Gebieten, die der DDR zugewiesen worden sind, die Fotoelektronik, die Meßtechnik und die Feinmechanik gehören? Der Bundesregierung liegen in diesem Zusammenhang Informationen vor. Danach trifft es zu, daß der sowjetische Verteidigungsminister Sokolow im April 1985 auf einer Tagung der WarschauerPakt-Staaten ankündigte, daß sich alle WarschauerPakt-Staaten und darüber hinaus befreundete sozialistische Länder an der Planung, an der Forschung und an der Entwicklung eines Gegenprogramms zu SDI „beteiligen müßten". Vorliegenden Hinweisen zufolge wurde die DDR schon vor einigen Jahren an der Entwicklung eines Waffensystems zur Satellitenbekämpfung beteiligt. Auch sollen Fortschritte der Lasertechnik erzielt worden sein. Stärken der DDR auf SDI-betreffenden Gebieten liegen in folgenden Schwerpunkten: Bildsignalübertragung, Feinmechanik, optische und IR-optische Zielsysteme, digitale Bildverarbeitung, Regelungstechnik, Optoelektronik. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Duve (SPD) (Drucksache 10/4050 Fragen 69 und 70): Wie viele Verfahren gegen Bundesbürger im Ausland sind der Bundesregierung im Bereich der Drogen- und Rauschgiftdelikte bekannt? Kann die Bundesregierung — nach Ländern aufgeschlüsselt — Angaben darüber machen, wie viele Angeklagte, Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene die diplomatischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland zur Zeit im Ausland wegen Drogen- und Rauschgiftdelikten betreuen? Zu Frage 69: Der Bundesregierung liegt keine umfassende Statistik für diesen Deliktsbereich vor. Zu Frage 70: Die Bundesregierung kann aus den soeben genannten Gründen nur Annäherungswerte nennen. Aufgrund einer kürzlichen Umfrage bei unseren Vertretungen in den für diesen Fragenkomplex wichtigsten Ländern ergibt sich, daß weltweit z. Z. zwischen 180 und 200 wegen Verstößen gegen Betäubungsmittelgesetze Inhaftierte von den diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland betreut werden. Schwerpunktmäßig können folgende Zahlen genannt werden (ohne Unterscheidung nach Angeklagten, Untersuchungshäftlingen oder Strafgefangenen): Frankreich: zwischen 40 und 50 Betreute im Jahresdurchschnitt Spanien: 82 Betreute z. Z. Italien: 16 Betreute z. Z. Großbritannien: 3 Betreute z. Z. Türkei: 2 Betreute z. Z. Marokko: 10 Betreute z. Z. (hier fanden im August 1985 aufgrund einer Generalamnestie des Königs anläßlich des Papstbesuchs viele Entlassungen statt) Indonesien: 2 Betreute z. Z. Peru: 12 Betreute z. Z. Kolumbien: 1 Betreuter z. Z. Brasilien: 4 Betreute z. Z. Thailand: 14 Betreute z. Z. Es ist dabei zu berücksichtigen, daß es sich bei diesen Zahlenangaben nur um Momentaufnahmen handeln kann, die laufender Fluktuation unterliegen. Eine exakte Zahl der in den Niederlanden wegen Betäubungsmittelvergehen Inhaftierten konnte in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit von unseren Vertretungen in den Niederlanden nicht ermittelt werden, da in den Niederlanden die Betreuung der wegen Verstößen gegen die Betäubungsmittelgesetze Inhaftierten durch den Deutschen Hilfsverein durchgeführt wird. Dieser Verein hat 1984 161 Gefängnisbesuche in dem angesprochenen Deliktbereich durchgeführt. Die Klienten des Vereins waren dabei ganz überwiegend Deutsche mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (89 %).
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Zusatzfrage des Abgeordneten Rusche.


Rede von Herbert Rusche
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Welche Kontrollmaßnahmen gibt es, um einen unseriösen Umgang mit den Hilfsmitteln aus der Bundesrepublik zu verhindern?
Dr. Stavenhagen, Staatsminister: Herr Kollege, wir haben folgende Dinge geleistet. Einmal sind es die Fahrzeuge, deren Verwendung klar ist, deren Verwendung ich Ihnen geschildert habe. Die Barzuwendungen, die wir geleistet haben, sind für den Einsatz der 56 deutschen Helfer aufgewendet worden. Somit ist der Nachweis für dieses Geld eindeutig klar. Das weitere Geld ist für die Wiederbeschaffung des in Mexiko übergebenen Rettungsgeräts bestimmt. Damit ist der Leistungsnachweis für das aufgewendete Geld, glaube ich, lückenlos.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Danke schön.
    Ich rufe die Frage 63 des Abgeordneten Ströbele auf.
    Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung Deutscher Residenten in Mexico City, in Zukunft Hilfsgüter und Geldspenden nur noch über nichtstaatliche Organisationen, wie z. B. die Handelskammer, direkt an die Hilfebedürftigen gelangen zu lassen, und was gedenkt die Bundesregierung zu tun, um diese Intentionen zu unterstützen?
    Herr Staatsminister.
    Dr. Stavenhagen, Staatsminister: Herr Kollege, die Bundesregierung unterstützt über die Botschaft in Mexiko Bemühungen der dort vertretenen deutschen Organisationen und Institutionen um eine möglichst zweckentsprechende Verwendung deutscher Spenden. Diese Mittel sollen für ein konkretes überprüfbares Projekt, z. B. den Wiederaufbau einer zerstörten Schule, verwendet werden. Die mexikanische Regierung und der Oberbürgermeister der Stadt Mexiko haben dem deutschen Botschafter gegenüber ihr grundsätzliches Einverständnis mit diesem Vorgehen erklärt. Geldspenden des Deutschen Roten Kreuzes und der christlichen Hilfsorganisationen werden ohnehin nicht über staatliche Stellen, sondern über die jeweiligen Partnerorganisationen geleitet.