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    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der leider nicht mehr unter uns weilende Kollege Struck hat auf die mangelnde Beteiligung des Bundesrates hingewiesen. Als überzeugter Föderalist möchte ich das mit ihm bedauern,

    (Dr. Soell [SPD]: Jawohl!)

    muß aber gleichzeitig sagen: Nach der Besetzung dieses Hauses zu urteilen, scheint auch der Deutsche Bundestag nicht gerade vor Neugier zu platzen, was die einzelnen Fraktionen zu dem vorliegenden Gesetz zu sagen haben. Das liegt an einem Gewöhnungsprozeß, und der Gewöhnungsprozeß besteht darin, daß ein Bundesstaat ohne Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzverteilung gar nicht zu denken ist. Solange es einen Bundesstaat gibt, wird das umstritten sein. Die Fronten haben gewechselt: Zu Bismarcks Zeiten waren die Matrikularbeiträge ein Instrument, um das Budgetrecht des Reichstags zu beschränken. Heute versuchen wir, mit dem Länderfinanzausgleich nicht die mehr oder weniger geglückte oder verfehlte Haushaltspolitik eines Landes, sondern, wie es so schön heißt, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder auszugleichen.
    Da ist die erste Frage: Ist denn der Anteil von weiteren 0,5 % — auf deutsch: 600 Millionen DM pro Jahr — richtig bemessen, oder müßte der Bund den Ländern einen höheren Anteil geben? Da muß man einfach zugeben, daß die Finanzentwicklung der Länder im Durchschnitt nicht schlecht ist. Die Ausgaben sind um 2,5 % gestiegen — immer im Durchschnitt —, die Einnahmen um 4,3 %, die Steuerein-



    Dr. Hirsch
    nahmen der Länder um 5,1 %. Das heißt, sie haben von den progressionsbedingten Steuereinnahmen mehr profitiert als der Bund. Sie haben damit die Nettokreditaufnahme immerhin senken können. Die Kreditfinanzierungsquote der Länder ist von 9,8 % auf 8,6 % gesunken und liegt damit unter der des Bundes. Dazu haben auch die Haushaltsbegleitgesetze des Bundes — viel geschmäht — mit beigetragen.
    Wir sind der Meinung, daß dieses halbe Prozent der durchschnittlichen Länderfinanzentwicklung jedenfalls angemessen ist: zum einen deswegen, weil — darauf haben Sie, Herr Uldall, hingewiesen — die Quote schon in den vergangenen Jahren, zuletzt 1984, angehoben worden war, zum anderen, weil die Länder an der Steuerprogression beteiligt waren und weil der Bund schließlich Ausgaben übernehmen muß, an denen die Länder nicht beteiligt sind, also ab 1986 z. B. 4 Milliarden DM a conto der Europäischen Gemeinschaft.
    In der Tat, wir müssen uns bei der Betrachtung der Entwicklung davor hüten, unser Urteil an der aktuellen Haushaltslage oder an der Finanzpolitik eines Landes auszurichten. Da stimme ich dem zu, Herr Kollege Uldall, was Sie über Nordrhein-Westfalen gesagt haben. Sie sind ja in völliger Übereinstimmung mit Finanzminister Posser, der gesagt hat, daß sich das Land Nordrhein-Westfalen seit Anfang 1980 — also nicht seit der Regierungsübernahme durch Rau, sondern seit der absoluten Mehrheit der SPD in Nordrhein-Westfalen — im Jahr um 3 bis 4 Milliarden DM weniger hätte verschulden dürfen, wenn es im Durchschnitt der Schuldenentwicklung der Länder hätte bleiben wollen. Das ist in der Tat zutreffend. Nordrhein-Westfalen nimmt in diesem Jahr allein 7 Milliarden DM auf. Das gibt eine Zinsbelastung von 500 Millionen DM pro Monat. Das Ganze hat sich nicht mal auf den Arbeitsmarkt segensreich ausgewirkt. Denn die Folge dieser Haushaltspolitik ist, das das Land NordrheinWestfalen über 9 000 Planstellen im nächsten Haushaltsjahr streichen und wegfallen lassen muß.
    Man muß sich also fragen, wie die Auswirkung auf die unterschiedliche Finanzkraft ist, nicht auf die Haushaltspolitik eines Landes. Es ist hier darauf hingewiesen worden, daß Bremen aufgenommen worden ist. Das Saarland bekommt von den Bundesergänzungszuweisungen nahezu 10 %. Man muß aber fairerweise auch sagen, Herr Kollege Uldall, daß die Frage, ob man ein Nehmerland oder ein Geberland ist, offenkundig — so müßten Sie argumentieren — nicht allein die Folge der Regierungskunst einer Regierung ist. Denn sonst wäre es ja kaum erklärlich, warum Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten unverändert Nehmerländer des Bundes sind. Das hängt also sicherlich nicht allein von der Zusammensetzung einer Regierung ab.
    Es ist hier erwähnt worden, daß sechs Länder zum erstenmal gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Aber sie klagen im Grunde genommen nicht gegen den Bund, sondern sie klagen wegen der Verteilung untereinander. Die einen sagen, daß die Sonderlasten nicht angemessen berücksichtigt werden, und die anderen sagen, daß die Sondereinnahmen nicht angemessen berücksichtigt werden, also z. B. die hohe Belastung Nordrhein-Westfalens im Bereich der Kohle, wo Nordrhein-Westfalen im Interesse einer nationalen Energiereserve hohe Kosten aufwendet, während auf der anderen Seite Niedersachsen mit dem Förderzins aus der Erdölförderung nur schrittweise und nur unvollständig auf der Einnahmeseite im Länderfinanzausgleich berücksichtigt wird. Das ist auch nach unserer Meinung nicht in Ordnung. Wir glauben, daß der Finanzausgleich der Länder untereinander nicht befriedigend ist. Aber es hat wenig Sinn, wenn der Bund ein Gesetz vorlegt, mit dem er die Mehrheit der Länderkammer nicht erreicht. Das hat in der Tat wenig Sinn. Ich finde, es ist kein Ruhmesblatt des kooperativen Föderalismus, wenn die Länder diese Frage, die politisch gelöst werden muß, einem Gericht zuschieben, zum erstenmal einem Gericht zuschieben, weil das eine Frage ist, die nicht in der Verfassung steht, sondern die politisch durch die Bereitschaft der Länder gelöst werden muß, fair miteinander umzugehen. Ich kann nur wiederholen, wir halten sowohl die Entscheidung zu klagen wie aber auch die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen für unbefriedigend. Wir wären dankbar, wenn die Länder — schade, daß niemand der Herren hier ist — bereit wären, im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens in dieser Frage aufeinander zuzugehen und gemeinsam zu prüfen, ob sie nicht durch vernünftige Entscheidungen die Durchführung des Rechtsstreites erübrigen können. Unsere Fraktion wird sich darum bemühen, daß dieser Gesetzentwurf sobald wie möglich verabschiedet werden kann.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die allgemeine Aussprache.
Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 10/3972 zu überweisen zur federführenden Beratung an den Finanzausschuß sowie zur Mitberatung und zur Beratung gemäß § 96 unserer Geschäftsordnung an den Haushaltsausschuß. — Andere Vorschläge gibt es anscheinend nicht. Dann darf ich voraussetzen, daß die Vorschläge des Ältestenrates akzeptiert sind.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:
Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen
— Drucksache 10/3960 —
Überweisungsvorschlag des Ältestenrates:
Auswärtiger Ausschuß (federführend)

Ausschuß für Wirtschaft
Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO



Vizepräsident Stücklen
Meine Damen und Herren, im Ältestenrat ist für die Aussprache ein Beitrag von bis zu 10 Minuten für jede Fraktion vereinbart worden. Ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? — Dies ist nicht der Fall. Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Köhler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zum dritten Abkommen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und den 66 Staaten Afrikas, der Karibik und des pazifischen Raums, das am 8. Dezember 1984 unterzeichnet wurde, ist von großer außen-, handels- und entwicklungspolitischer Bedeutung. Es stellt einen weiteren wichtigen Schritt der Entwicklung der Beziehungen der Gemeinschaft zur Dritten Welt dar, von deren Staaten nun über die Hälfte unsere Vertragspartner sind.
    Die Gemeinschaft leistet mit diesem Abkommen einen bedeutenden Beitrag zum Abbau von Konflikten und damit zur Erhaltung des Friedens. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben bei den Verhandlungen von Lomé III Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit in einem wichtigen außen- und integrationspolitischen Bereich bewiesen. Sie legen Zeugnis ab von ihrer Verbundenheit mit den AKP-Partnerstaaten und zeigen, daß sie bereit und in der Lage sind, ihrer weltweiten Verantwortung gerecht zu werden.
    Die Bundesregierung hat zum Zustandekommen dieses Vertrages einen wichtigen Beitrag geleistet. Unter unserer Präsidentschaft konnten im ersten Halbjahr 1983 wichtige Vorarbeiten für die Verabschiedung eines Verhandlungsmandats der Gemeinschaft abgeschlossen werden. Es ist uns gelungen, ein in seinen handelspolitischen und entwicklungspolitischen Komponenten ausgewogenes Abkommen abzuschließen.
    Ich möchte die Vorlage dieses Gesetzentwurfes zum Anlaß nehmen, einen Blick auf die Entwicklungspolitik der Gemeinschaft in ihrer Gesamtheit zu werfen. Die Bundesregierung unterstützt die Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft nach Kräften. Sie erkennt in ihr eine willkommene Ergänzung ihrer eigenen Bemühungen, zur Linderung der Not in der Dritten Welt beizutragen und auf einen friedlichen Ausgleich zwischen Nord und Süd hinzuwirken.
    Der Beitrag zur EG-Entwicklungszusammenarbeit ist für uns auch ein wichtiges Stück Europapolitik. Ich darf Sie daran erinnern, daß die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft nicht als eigenständiger Politikbereich in den Römischen Verträgen aufgeführt ist. Sie hat sich als Annex der Handelspolitik und der Beziehungen einiger Mitgliedstaaten zu ihren ehemaligen Kolonien zum zweitbedeutendsten Politikbereich neben der Agrarpolitik entwickelt. Insofern ist das Zusammenwirken der Mitgliedstaaten und der EG-Kommission bei der Formulierung und Durchführung einer gemeinsamen Politik gegenüber den Entwicklungsländern eine Stärkung der europäischen Integration. Sie dient der einheitlichen Darstellung Europas auf einem zentralen Feld der Außen- und Friedenspolitik.
    Im Haushaltsjahr 1984 wurden aus Brüssel über 4 Milliarden DM an Entwicklungsländer ausgezahlt. Dazu kommen noch 1,6 Milliarden DM von der Europäischen Investitionsbank. Wenn man das mit dem Volumen unseres Bundeshaushalts für Entwicklungshilfe in Beziehung setzt, wird klar, daß schon allein diese Größenordnung Lomé III zu einem wichtigen Bestandteil unserer Zusammenarbeit mit den Ländern der Dritten Welt macht.
    Die Abkommen von Lomé gelten als der Kernbereich der EG-Entwicklungspolitik. Mit dem ersten Abkommen von Lomé wurde 1975 Neuland beschritten, als zum ersten Mal eine Gruppe von Industrieländern den Versuch unternahm, mit einer Gruppe von Entwicklungsländern alle Bereiche, die für ihre Zusammenarbeit von Bedeutung sind, in einem einheitlichen Vertragswerk völkerrechtlich verbindlich zu verankern. Auf diese Weise wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren Handelspräferenzen, Finanzhilfen und als originellste Neuerung ein System zur Stabilisierung der Exporterlöse festgelegt.
    Neben diesen Instrumenten wurden auch die Grundideen, die das Vertragswerk prägten, fortgeschrieben und im zweiten Abkommen in erweiterter Form verankert, dazu besonders das Recht der AKP-Staaten auf eigenständige Festlegung der Ziele und Prioritäten ihrer Entwicklung und die Partnerschaftlichkeit und Verantwortungsteilung bei der Durchführung der Zusammenarbeit.
    Auf der Basis dieser Grundgedanken wurden in das dritte Abkommen von Lomé Anpassungen und Verbesserungen aufgenommen, die als Reaktion auf ein tiefgreifend verändertes entwicklungspolitisches Umfeld erforderlich waren. Wesentlich deutlicher als in der Vergangenheit wird künftig die Entwicklung des ländlichen Raumes und die Nahrungsmittelproduktion in den Vordergrund gestellt. Die Konzentration auf die Ernährungssicherung folgt der Erkenntnis, daß sich Entwicklungskonzepte zur Industrialisierung und Integration im Welthandel als sehr begrenzt, ja zum Teil als schädlich erwiesen haben. Die Verstärkung der Anstrengungen zur Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln ist nicht nur aus humanitären Gründen geboten, sondern auch aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht Grundvoraussetzung für jegliche Fortentwicklung in anderen Sektoren.
    Die zweite wichtige Neuerung ist die Herausstellung des Dialogs als Methode der Zusammenarbeit, auch wenn das Wort Dialog so nicht in der von uns gewünschten Deutlichkeit im Vertrag zum Ausdruck kommt.
    Die Bundesregierung hat sich für die Aufnahme dieses Prinzips, das sie auch in ihrer bilateralen Zusammenarbeit verfolgt, mit Nachdruck eingesetzt, weil wir glauben, auf diese Weise zu einer bes-



    Parl. Staatssekretär Dr. Köhler
    Seren Herstellung entwicklungspolitisch sinnvoller Rahmenbedingungen und damit auch zu einer höheren Wirkung des Mitteleinsatzes zu kommen.
    Die Finanzausstattung des dritten Lomé-Abkommens wurde um über 50 % gesteigert und beläuft sich nun auf 19 Milliarden DM. Der deutsche Anteil beträgt 4,4 Milliarden DM oder 26 %.
    Dies allein bietet natürlich noch keine Gewähr dafür, daß die Zusammenarbeit mehr Wirkung erzielt. Aber genau das ist das vorrangige Ziel, das wir im Auge behalten müssen, um Hungerkatastrophen, die die Weltöffentlichkeit immer wieder erschüttern und die Entwicklungshilfe auf eine schwere Probe stellen, besser vorzubeugen.
    Dialog — das möchte ich noch einmal ganz klarstellen — heißt nicht Eingriff in die Entscheidungsautonomie der Empfängerländer. Sie bestimmen nach wie vor die Ziele und Inhalte ihrer Entwicklung. Die Praktizierung des Dialogs, aber mit dem Ziel, die Hilfe dort zu konzentrieren, wo mögliche Erfolge erreichbar erscheinen, liegt im vorrangigen Interesse der Entwicklungsländer und auch der europäischen Steuerzahler, die die öffentlichen Mittel aufzubringen haben.
    Auch die Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in das neue Lomé-Abkommen ist vor diesem Hintergrund zu sehen. Der Entwicklungsprozeß kann nur dort den Menschen erreichen und in eine echte Verbesserung seiner Lebensbedingungen einmünden, wo die Ausübung persönlicher Grundfreiheiten, die Partizipation am Entwicklungsprozeß, die Ausübung mindestens der grundlegendsten Grundrechte ansatzweise, aber möglichst darüber hinausgehend und zunehmend, möglich ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Genau!)

    Die Bundesregierung bewertet das dritte LoméAbkommen positiv. Die von der Europäischen Gemeinschaft für die Zusammenarbeit mit den AKP- Staaten entwickelten Instrumente und Verfahren haben sich im Grundsatz bewährt. Dies hat zuletzt die Soforthilfe für die von der Dürre betroffenen Länder Afrikas bewiesen, die von der Europäischen Gemeinschaft koordiniert wurde. Durch die Vorhersehbarkeit und Verläßlichkeit der Hilfe der Europäischen Gemeinschaft konnten die Folgen der wirtschaftlichen Rezession für die AKP-Staaten gemildert und sie auf ihrem Weg zu mehr wirtschaftlicher und politischer Eigenständigkeit gestärkt werden.
    Dieser positive Gesamteindruck kann natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, daß auch die Entwicklungszusammenarbeit der Europäischen Gemeinschaft verbesserungsfähig ist. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, daß diese Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft nicht in ihrer auf historischen Gründen beruhenden Konzentration auf Afrika verharrt, sondern sich gegenüber anderen entwicklungsbedürftigen Regionen in Lateinamerika und Asien zunehmend öffnet.
    Zu einem einheitlichen Konzept ihrer DritteWelt-Politik gehört auch, daß die Europäische Gemeinschaft die Widersprüche, die sich aus ihren verschiedenen Politiken ergeben, auflöst. Ich denke dabei insbesondere an die Konfliktfelder zwischen der Handels- und Agrarpolitik auf der einen Seite und der Entwicklungspolitik auf der anderen.
    Schließlich sind auch in der Verwaltung der Hilfe durch die Kommission der Europäischen Gemeinschaft nach unserem Urteil Verbesserungen denkbar und möglich. Wir meinen: Insbesondere sind die Delegationen der Kommission in den AKP-Ländern personell zu verstärken und mit mehr Entscheidungskompetenz auszustatten. Wenn ich gerade die Leistung der Delegation in Äthiopien bei der Hungerbekämpfung sehe — und ich möchte unserem Landsmann, der dort als Delegierter gearbeitet hat, bei dieser Gelegenheit unseren hohen Respekt und unsere Anerkennung aussprechen —,

    (Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

    dann zeigt das, was mit der Möglichkeit zu selbständiger Entscheidung vor Ort in Notsituationen getan werden kann. Dieser Erfahrung sollte man Rechnung tragen.
    Die Bundesregierung ist bei der Diskussion über eine Verbesserung der Abläufe und der Verwaltung der Hilfe gern bereit, ihre eigenen, aus der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit gewonnenen Erfahrungen zur Verfügung zu stellen.

    (Volmer [GRÜNE]: Gott bewahre!)

    Die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft liegt uns am Herzen. Wir nehmen unsere Verantwortung für Europa auch in dieser Hinsicht sehr ernst und werden diese Politik weiterhin in konstruktivem Geist — das kann auch heißen: mit kritischen Bemerkungen — begleiten und mitgestalten, aber immer mit dem Ziel, zu besseren Ergebnissen zu kommen.
    Es wäre jetzt notwendig und wünschenswert, das Abkommen rasch in Kraft zu setzen. Die Bundesregierung würde es daher vor allem auch im Interesse der Partnerstaaten sehr begrüßen, wenn der Entwurf des Zustimmungsgesetzes vom Deutschen Bundestag zügig beraten werden könnte.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)