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ID1016827900

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Axel Vogel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Lieber Kollege Uldall, ich bin Ihnen recht dankbar, daß Sie wenigstens ein bißchen Stimmung in eine Debatte über diesen Gesetzentwurf gebracht haben. Man beginnt ja schon fast selbständig mit Schnarchbewegungen, wenn man den Titel dieses Gesetzentwurfs liest.

    (Zustimmung bei den GRÜNEN)

    Nur haben Sie sich im weiteren Verlauf Ihrer Rede vielfach nicht an den Gesetzentwurf gehalten.
    Worum geht es? Der Gesetzentwurf besteht aus zwei Teilen.
    Erstens soll sich der Umsatzsteueranteil der Länder in den Jahren 1986 und 1987 um ein halbes Prozent auf 35 % des Umsatzsteueraufkommens erhöhen. Damit steigen die Einnahmen der Länder aus dem Umsatzsteueraufkommen um 594 Millionen DM im nächsten Jahr und um 625 Millionen DM im übernächsten Jahr. Das muß man einmal ins Verhältnis setzen zu dem Gesetzentwurf, der morgen behandelt wird; Herr Schlatter hat ja dankenswerterweise darauf hingewiesen. Durch den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Wirtschaftsgebäude werden sich die Steuereinnahmen der Länder im übernächsten Jahr um 893 Millionen DM verringern, die der Gemeinden um 523 Millionen DM. Der vorliegende Entwurf läßt sich also wirklich nicht als Ausgleich von Mindereinnahmen der Länder feiern, von den Steuermindereinnahmen durch das Steuerentlastungsgesetz, das ab 1986 wirksam wird, ganz zu schweigen.
    Es ist auch äußerst problematisch, daß die Mindereinnahmen der Gemeinden durch eine Veränderung in der Aufteilung des Umsatzsteueraufkommens zwischen dem Bund und den Ländern berücksichtigt und insoweit ausgeglichen werden sollen. Es ist nämlich naiv, anzunehmen, daß dieser Ausgleich bei den Gemeinden auch ankommt. Das hat man ja insbesondere auch in Nordrhein-Westfalen gesehen, wo Herr Rau nach seiner Wiederwahl zum Ministerpräsidenten als eine der ersten Maßnahmen die Verbundquote, also den Anteil der Gemeinden am Steueraufkommen, verringert hat. Auch für den Finanzausgleich bewahrheitet sich also das Sprichwort: Den Letzten beißen die Hunde, und in diesem Fall sind das halt die Gemeinden.
    Zweitens. Die besondere Brisanz an dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes liegt in der Verteilung der Ergänzungszuweisungen des Bundes aus dem Umsatzsteueraufkommen. Das zeigt sich daran, daß der Verteilungsschlüssel an Hand der Steuerkraftmerkmale der Jahre 1968/69 entwickelt wurde und daß demzufolge z. B. Bayern dort nach wie vor enthalten ist. Herr Uldall, ein bißchen unwahrhaftig sind Sie schon, wenn Sie sagen, die CDU-regierten Bundesländer stünden besser da. Dann schaut man sich einmal an, wie sich das aufteilt. Dort steht: Bayern, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, wobei Bremen dieses Jahr erstmals aufgenommen wurde. Von sechs Bundesländern, die diese Ergänzungszuweisungen überhaupt kriegen, sind also vier CDU- bzw. CSU-regierte Länder. Und das Saarland war bis vor kurzem auch ein CDU-regiertes Bundesland.

    (Zurufe von der SPD: So ist das!)




    Vogel (München)

    Man muß sich einmal folgendes überlegen: Bayern z. B. — das wurde auch von Herrn Schlatter angesprochen — erhält dieses Jahr 356 Millionen DM an Ergänzungszuweisungen. Damit kann man natürlich Wiederaufbereitungsanlagen finanzieren. Wenn man dann andererseits immer wieder von dem Nord-Süd-Gefälle hört, davon, daß Bayern mit die niedrigste Arbeitslosigkeit hat: Ja, wie verträgt es sich dann, daß Hamburg, die Stadt, aus der Sie kommen, überhaupt keine müde Mark aus diesen Ergänzungszuweisungen bekommt?

    (Zurufe von der SPD: Das soll er einmal erklären! — Da hält er den Mund!)

    — Sie können gern eine Zwischenfrage stellen, in der Sie das erklären.
    Die Brisanz dieser Verteilung zeigt sich aber auch daran, daß von sechs Bundesländern Normenkontrollklagen zum horizontalen Finanzausgleich anhängig sind, u. a. bezüglich der Förderzinsen von Niedersachsen.
    Hessen gehört — um das auch einmal vor dem Hintergrund der Kapitalfluchtdrohungen zu erwähnen —

    (Bohl [CDU/CSU]: Dazu kommen wir morgen!)

    zu den Ausgleich zahlenden Bundesländern — aber darüber werden wir j a morgen sprechen —, obwohl oder vielleicht auch weil dort die GRÜNEN im Landtag vertreten sind.

    (Bohl [CDU/CSU]: Ach du grüne Neune!)

    Zu der Frage, ob die Förderzinsen einzubeziehen sind: Wir sind selbstverständlich der Auffassung, daß sie einzubeziehen sind.
    Nordrhein-Westfalen möchte eine besondere Belastung des Landes als Stahlstandort und als Kohlerevier geltend machen. Deswegen beansprucht es auch einen höheren Anteil an den Ergänzungszuweisungen.

    (Dr. Hirsch [FDP]: Was heißt „einen höheren"? Bisher hat es überhaupt keinen!)

    — Sie möchten gern erstmals einen haben. — Sie begründen das damit, daß auch die Lasten aus den Seehäfen in Bremen, Hamburg und Niedersachsen im Finanzausgleich besonders berücksichtigt werden. Hier zeigt sich sehr deutlich, wie begrenzt die Kriterien für die Verteilung der Ergänzungszuweisungen auf Fragen der industriellen Wirtschaft sind. Wir meinen, daß es eine bessere Weichenstellung wäre, wenn gerade eine solche Änderung der Finanzkraft eines Landes zu Ausgleichszahlungen führen würde, die sich daraus ergibt, daß auf die weitere Ausbeutung der Natur zugunsten von deren Schutz verzichtet wird, z. B. zum Schutz des Wattenmeeres. Es wäre viel angebrachter, den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Erhaltung des Wattenmeeres, für den Verzicht auf industrielle und wirtschaftliche Nutzung des Wattenmeeres einen Ausgleich zu zahlen anstatt für besondere Industrialisierungspolitik.

    (Beifall bei den GRÜNEN — Ströbele [GRÜNE]: Für besondere Schweinereien!)

    Ich möchte zum Schluß noch darauf zu sprechen kommen, daß jetzt erstmals auch Bremen Ergänzungszuweisungen erhält, und zwar in Höhe von 94,4 Millionen DM. Da ist zunächst einmal zu fragen: Welchen Preis hat Bremen dafür gezahlt, daß es erstmals bei den Ergänzungszuweisungen berücksichtigt worden ist? Ich darf daran erinnern, daß das Land Bremen im Bundesrat erst kürzlich dabei geholfen hat, zwei umstrittene Entscheidungen der Bundesregierung durchzusetzen: zum einen die Frühpensionierung der Offiziere, zum anderen die Zahlungen für die Wiederaufbereitungsanlage. Ich stelle mir hier schon die Frage, inwieweit dieses Wohlverhalten des Landes Bremen dazu geführt hat, daß ihm jetzt erstmals Ergänzungszuweisungen bewilligt worden sind.
    Unserer Meinung nach ist es an der Zeit, daß die Verteilung der Ergänzungszuweisungen aus der Einflußnahme der Bundesregierung herausgenommen wird. Um im Finanzausgleich ein wenig bessergestellt zu werden, darf nämlich nicht der Ausverkauf der Natur, der Ausverkauf des Gesundheitsschutzes der Bürger als Preis verlangt werden, auch wenn die Koalitionsparteien wie auch die SPD bereit sind, ihn weiter zu zahlen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der GRÜNEN)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Hirsch.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Burkhard Hirsch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der leider nicht mehr unter uns weilende Kollege Struck hat auf die mangelnde Beteiligung des Bundesrates hingewiesen. Als überzeugter Föderalist möchte ich das mit ihm bedauern,

    (Dr. Soell [SPD]: Jawohl!)

    muß aber gleichzeitig sagen: Nach der Besetzung dieses Hauses zu urteilen, scheint auch der Deutsche Bundestag nicht gerade vor Neugier zu platzen, was die einzelnen Fraktionen zu dem vorliegenden Gesetz zu sagen haben. Das liegt an einem Gewöhnungsprozeß, und der Gewöhnungsprozeß besteht darin, daß ein Bundesstaat ohne Streit zwischen Bund und Ländern über die Finanzverteilung gar nicht zu denken ist. Solange es einen Bundesstaat gibt, wird das umstritten sein. Die Fronten haben gewechselt: Zu Bismarcks Zeiten waren die Matrikularbeiträge ein Instrument, um das Budgetrecht des Reichstags zu beschränken. Heute versuchen wir, mit dem Länderfinanzausgleich nicht die mehr oder weniger geglückte oder verfehlte Haushaltspolitik eines Landes, sondern, wie es so schön heißt, die unterschiedliche Finanzkraft der Länder auszugleichen.
    Da ist die erste Frage: Ist denn der Anteil von weiteren 0,5 % — auf deutsch: 600 Millionen DM pro Jahr — richtig bemessen, oder müßte der Bund den Ländern einen höheren Anteil geben? Da muß man einfach zugeben, daß die Finanzentwicklung der Länder im Durchschnitt nicht schlecht ist. Die Ausgaben sind um 2,5 % gestiegen — immer im Durchschnitt —, die Einnahmen um 4,3 %, die Steuerein-



    Dr. Hirsch
    nahmen der Länder um 5,1 %. Das heißt, sie haben von den progressionsbedingten Steuereinnahmen mehr profitiert als der Bund. Sie haben damit die Nettokreditaufnahme immerhin senken können. Die Kreditfinanzierungsquote der Länder ist von 9,8 % auf 8,6 % gesunken und liegt damit unter der des Bundes. Dazu haben auch die Haushaltsbegleitgesetze des Bundes — viel geschmäht — mit beigetragen.
    Wir sind der Meinung, daß dieses halbe Prozent der durchschnittlichen Länderfinanzentwicklung jedenfalls angemessen ist: zum einen deswegen, weil — darauf haben Sie, Herr Uldall, hingewiesen — die Quote schon in den vergangenen Jahren, zuletzt 1984, angehoben worden war, zum anderen, weil die Länder an der Steuerprogression beteiligt waren und weil der Bund schließlich Ausgaben übernehmen muß, an denen die Länder nicht beteiligt sind, also ab 1986 z. B. 4 Milliarden DM a conto der Europäischen Gemeinschaft.
    In der Tat, wir müssen uns bei der Betrachtung der Entwicklung davor hüten, unser Urteil an der aktuellen Haushaltslage oder an der Finanzpolitik eines Landes auszurichten. Da stimme ich dem zu, Herr Kollege Uldall, was Sie über Nordrhein-Westfalen gesagt haben. Sie sind ja in völliger Übereinstimmung mit Finanzminister Posser, der gesagt hat, daß sich das Land Nordrhein-Westfalen seit Anfang 1980 — also nicht seit der Regierungsübernahme durch Rau, sondern seit der absoluten Mehrheit der SPD in Nordrhein-Westfalen — im Jahr um 3 bis 4 Milliarden DM weniger hätte verschulden dürfen, wenn es im Durchschnitt der Schuldenentwicklung der Länder hätte bleiben wollen. Das ist in der Tat zutreffend. Nordrhein-Westfalen nimmt in diesem Jahr allein 7 Milliarden DM auf. Das gibt eine Zinsbelastung von 500 Millionen DM pro Monat. Das Ganze hat sich nicht mal auf den Arbeitsmarkt segensreich ausgewirkt. Denn die Folge dieser Haushaltspolitik ist, das das Land NordrheinWestfalen über 9 000 Planstellen im nächsten Haushaltsjahr streichen und wegfallen lassen muß.
    Man muß sich also fragen, wie die Auswirkung auf die unterschiedliche Finanzkraft ist, nicht auf die Haushaltspolitik eines Landes. Es ist hier darauf hingewiesen worden, daß Bremen aufgenommen worden ist. Das Saarland bekommt von den Bundesergänzungszuweisungen nahezu 10 %. Man muß aber fairerweise auch sagen, Herr Kollege Uldall, daß die Frage, ob man ein Nehmerland oder ein Geberland ist, offenkundig — so müßten Sie argumentieren — nicht allein die Folge der Regierungskunst einer Regierung ist. Denn sonst wäre es ja kaum erklärlich, warum Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten unverändert Nehmerländer des Bundes sind. Das hängt also sicherlich nicht allein von der Zusammensetzung einer Regierung ab.
    Es ist hier erwähnt worden, daß sechs Länder zum erstenmal gegen den Länderfinanzausgleich klagen. Aber sie klagen im Grunde genommen nicht gegen den Bund, sondern sie klagen wegen der Verteilung untereinander. Die einen sagen, daß die Sonderlasten nicht angemessen berücksichtigt werden, und die anderen sagen, daß die Sondereinnahmen nicht angemessen berücksichtigt werden, also z. B. die hohe Belastung Nordrhein-Westfalens im Bereich der Kohle, wo Nordrhein-Westfalen im Interesse einer nationalen Energiereserve hohe Kosten aufwendet, während auf der anderen Seite Niedersachsen mit dem Förderzins aus der Erdölförderung nur schrittweise und nur unvollständig auf der Einnahmeseite im Länderfinanzausgleich berücksichtigt wird. Das ist auch nach unserer Meinung nicht in Ordnung. Wir glauben, daß der Finanzausgleich der Länder untereinander nicht befriedigend ist. Aber es hat wenig Sinn, wenn der Bund ein Gesetz vorlegt, mit dem er die Mehrheit der Länderkammer nicht erreicht. Das hat in der Tat wenig Sinn. Ich finde, es ist kein Ruhmesblatt des kooperativen Föderalismus, wenn die Länder diese Frage, die politisch gelöst werden muß, einem Gericht zuschieben, zum erstenmal einem Gericht zuschieben, weil das eine Frage ist, die nicht in der Verfassung steht, sondern die politisch durch die Bereitschaft der Länder gelöst werden muß, fair miteinander umzugehen. Ich kann nur wiederholen, wir halten sowohl die Entscheidung zu klagen wie aber auch die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen für unbefriedigend. Wir wären dankbar, wenn die Länder — schade, daß niemand der Herren hier ist — bereit wären, im Laufe dieses Gesetzgebungsverfahrens in dieser Frage aufeinander zuzugehen und gemeinsam zu prüfen, ob sie nicht durch vernünftige Entscheidungen die Durchführung des Rechtsstreites erübrigen können. Unsere Fraktion wird sich darum bemühen, daß dieser Gesetzentwurf sobald wie möglich verabschiedet werden kann.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)