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ID1016825500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Friedrich Voss


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Umsatzsteuerverteilung sowie für die Bundesergänzungszuweisungen ab 1986 ist eine Anschlußregelung erforderlich. Bis 1985 beträgt nach dem geltenden Finanzausgleichsgesetz der Umsatzsteueranteil des Bundes 65,5%, der Länder 34,5 %. Ferner gewährt der Bund nach den Bestimmungen dieses Gesetzes den leistungsschwachen Ländern 1,5% des Umsatzsteueraufkommens als Bundesergänzungszuweisungen.
    Bund und Länder hatten die entsprechenden Verhandlungen bereits zu Beginn dieses Jahres aufgenommen, um die von den Ländern geforderte Parallelität mit dem Steuersenkungsgesetz 1986/88 zu gewährleisten. In den Verhandlungen zur Umsatzsteuerneuverteilung hatten die Länder die Einnahmeausfälle von Ländern und Gemeinden durch das Steuersenkungsgesetz zum zentralen Punkt gemacht. Sie forderten einen Ausgleich für ihre Ausfälle und machten ihre Zustimmung zum Steuersenkungsgesetz von einer entsprechenden Neuverteilung der Umsatzsteuer abhängig. Um das Steuersenkungsgesetz termingerecht in Kraft setzen zu können, hat der Bund dem Kompromiß zugestimmt, wie er in dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten ist. Für die Jahre 1986 und 1987 erhöht sich der Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen von 34,5% auf 35% und sinkt der Anteil des Bundes entsprechend von 65,5% auf 65%. Das sind pro Jahr rund 600 Millionen DM mehr für die Länder und damit entsprechend weniger für den Bund.
    Bund und Länder haben ferner vereinbart, daß der Bund in den Jahren 1986 und 1987 leistungsschwachen Ländern Ergänzungszuweisungen in Höhe von 1,5% des Umsatzsteueraufkommens gewähren wird. Das sind für 1986 rund 1,78 Milliarden DM und für 1987 rund 1,88 Milliarden DM, die wie bisher zu Lasten des Umsatzsteueranteils des Bundes gehen.
    Hinsichtlich der Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen ist die Bundesregierung dem Mehrheitsvotum der Ministerpräsidenten gefolgt. Damit wird jetzt auch Bremen an den Ergänzungszuweisungen beteiligt und erhält 1986 94,4 Millionen und 1987 99,4 Millionen DM. Weitere Änderungen werden bei den Bundesergänzungszuweisungen zur Zeit nicht verfolgt, da die Regelung der Bundesergänzungszuweisungen neben weiteren Vorschriften des Finanzausgleichs durch Normenkontrollanträge zur verfassungsrechtlichen Überprüfung gestellt ist.
    Zur richtigen Bewertung des Bundesanteils am Umsatzsteueraufkommen muß man allerdings wissen, meine Damen und Herren, daß keinesfalls 65 in den Kassen des Bundes bleiben. Der 65%-Anteil steht dem Bund sozusagen nur formal zu; denn zunächst zahlt der Bund daraus, wie bisher, 1,5 Prozentpunkte als Bundesergänzungszuweisungen an leistungsschwache Länder. Zusätzlich muß der Bund in den nächsten beiden Jahren mindestens weitere 11,5 Prozentpunkte an die EG als sogenannte Eigenmittel abführen, so daß ihm zur Erfüllung der Bundesaufgaben nur 52 Prozentpunkte verbleiben. Der dem Bund tatsächlich verbleibende Anteil ist damit von 62,6 % noch im Jahre 1976 um mehr als 10 Prozentpunkte gesunken. — Aus der Sicht des Bundes ist die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Neuregelung des Beteiligungsverhältnisses in der Sache daher wenig befriedigend.
    Für die Anspruchsposition des Bundes gibt es nach wie vor gute Gründe. Ich nenne hier nur als Stichworte die stark angewachsene Belastung des Bundes durch die Zahlungen an die EG einerseits und die stark verbesserte Finanzlage der Länder



    Parl. Staatssekretär Dr. Voss
    und insbesondere der Gemeinden auf der anderen Seite. So betrug die Kreditfinanzierungsquote des Bundes 1984 trotz der erzielten Konsolidierungserfolge immer noch 11,2 %, diejenige der Länder einschließlich Gemeinden demgegenüber nur 5,6 %, wobei die Gemeinden 1984 sogar einen Finanzierungsüberschuß von 1,5 Milliarden DM erzielt haben.
    Nach der bisher abzusehenden Entwicklung werden sich diese Unterschiede in der Finanzausstattung der beiden Ebenen 1985 und in den Folgejahren eher noch zu Lasten des Bundes verstärken, u. a. weil der Bund die weniger dynamischen Steuern hat und der Steueranteil des Bundes deshalb nur unterproportional zunimmt. So stiegen die Steuereinnahmen des Bundes in diesem Jahr bis einschließlich September im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum um 4,4 %, diejenigen der Länder hingegen um 5,9 %.
    Die SPD-geführten Länder haben dennoch im Bundesrat — dort allerdings von der Mehrheit der Länder abgelehnt —, den Antrag gestellt, den Länderanteil an der Umsatzsteuer zum Ausgleich der Ausfälle durch das Steuersenkungsgesetz über die im Gesetzentwurf bereits vorgesehene Anhebung hinaus für 1986 und 1987 noch um einen weiteren halben Prozentsatz anzuheben.
    Die Haltung der Bundesregierung zu solchen Forderungen ist ganz eindeutig: Eine weitere Anhebung des Länderanteils kann angesichts der hier skizzierten, für den Bund nachteiligen Finanzausstattungen der beiden Ebenen nicht in Betracht kommen. Zudem besteht zu einer weiteren Anhebung, auch mit Blick auf die Einnahmenausfälle durch das Steuersenkungsgesetz, angesichts der Relationen der Ausfälle zwischen dem Bund und den Ländern einschließlich Gemeinden nicht die geringste Veranlassung. Auf Länder und Gemeinden entfallen nämlich gemäß ihren Anteilen an der Einkommensteuer 57,5 % der Gesamtausfälle. Dieser Anteilssatz entspricht nahezu exakt ihrem Anteil von 58 % an den Gesamtausgaben aller Gebietskörperschaften. Das heißt, die Proportionen der Ausfälle sind nahezu identisch mit den Proportionen der Haushaltsvolumina, so daß es zu keinen Verschiebungen hinsichtlich der relativen Finanzausstattung kommt. Es gibt deshalb kein Ausgleichserfordernis bei Rechtsänderungen im Einkommensteuerbereich. Das gilt auch für die Abschreibungserleichterungen bei Wirtschaftsgebäuden, obgleich Herr Finanzminister Posser aus Nordrhein-Westfalen das ständig fordert.

    (Zurufe von der SPD: Zu Recht fordert!) — Nicht zu Recht, meine Damen und Herren.

    Im übrigen bedeutet Beteiligung der Länder und Gemeinden an der dynamischen Einkommensteuer logischerweise auch Beteiligung an den von Zeit zu Zeit notwendigen Steuerentlastungen. Die Forderung auf Rückgabe der sogenannten heimlichen Steuererhöhungen richtet sich nicht nur gegen den Bund, sondern auch gegen die anderen Begünstigten.
    Die Belastung des Bundes durch die EG nimmt ab 1986 besonders deutlich zu. Mit dem Beschluß des EG-Rats vom 7. Mai 1985 wird die Finanzausstattung der Gemeinschaft im Zusammenhang mit dem Beitritt von Spanien und Portugal vergrößert. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer-Eigenmittelplafonds der Europäischen Gemeinschaft von bisher 1 auf 1,4 % der Bemessungsgrundlage führt zu erheblichen zusätzlichen finanziellen Belastungen der Bundesrepublik Deutschland. Schon 1986 wird der Bund zusätzlich rund 4 Milliarden DM, in den Jahren danach noch weiter ansteigende zusätzliche Abführungen an die Gemeinschaft zu leisten haben. Der Bund muß sich daher vorbehalten, bei künftigen Verhandlungen über die Umsatzsteuerneuverteilung auf diesen Aspekt zurückzukommen.
    Gestatten Sie abschließend noch ein Wort zu dem Verfahren in Karlsruhe. Die Bundesregierung bedauert, daß eine Reihe von Bundesländern erstmals bei diesem politisch zentralen Thema des Länderfinanzausgleichs das Bundesverfassungsgericht angerufen hat. Bisher war es immer möglich, die politischen Interessenunterschiede zwischen den Ländern und mit dem Bund durch einen politischen Kompromiß zu lösen.

    (Schlatter [SPD]: Dann machen Sie mal Vorschläge!)

    Jetzt muß das höchste Gericht entscheiden. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dieter-Julius Cronenberg
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Das Wort hat der Abgeordnete Schlatter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Schlatter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird behauptet, daß zwischen Bund und Ländern Einvernehmen erzielt worden sei, den Anteil der Länder am Umsatzsteueraufkommen wie vorgeschlagen zu regeln. Ich bin Ihnen dankbar, Herr Staatssekretär, daß Sie diese Behauptung im Gesetzentwurf in Ihrer Begründungsrede korrigieren; denn diese Behauptung ist falsch. Sie haben sie in Ihrer Begründungsrede auch nicht weiter aufrechterhalten.
    Richtig ist, daß die SPD-geführten Länder im Bundesrat deutlich gemacht haben, daß aus ihrer Sicht von einem Einvernehmen wirklich keine Rede sein kann. Die Mehrheit der Länder hat entschieden, und eine Minderheit, nämlich die SPD- geführten Länder, hat die Auffassung vertreten, daß der Bund den Ländern und Gemeinden keinen angemessenen Ausgleich für die Einnahmeausfälle angeboten hat, die durch das Steuersenkungsgesetz hingenommen werden müssen.
    Die beschlossenen Senkungen bei der Lohn- und Einkommensteuer belasten zu 57,5 % Länder und Gemeinden. Das wird durch die vorgeschlagene Erhöhung des Länderanteils an der Umsatzsteuer von einem halben Prozentpunkt bei weitem nicht ausgeglichen.

    (Dr. Struck [SPD]: Leider wahr!)




    Schlatter
    Das behauptete Einvernehmen zwischen dem Bund und allen Ländern wäre dann erzielt worden, wenn der Länderanteil an der Umsatzsteuer um 1% für die Jahre 1986 und 1987 sowie um 2 % für das Jahr 1988 angehoben würde.
    Herr Staatssekretär, Sie sind auf die Vorgeschichte des Gesetzentwurfs eingegangen. Ich denke, es lohnt sich in der Tat, die Vorgeschichte, die zu den jetzigen Kompromissen geführt hat, in Erinnerung zu rufen, weil dann sehr schnell deutlich wird, daß die Vorschläge der Bundesregierung ein fauler Kompromiß sind, und daß dies der kleinste gemeinsame Nenner war, auf den sich Kohl und Strauß Anfang Juli 1985 haben einigen können.

    (Vorsitz: Vizepräsident Stücklen)

    Das Ergebnis ist aus meiner Sicht auch kein Ruhmesblatt, sondern mehr ein Armutszeugnis für den bundesstaatlichen Föderalismus.

    (Vereinzelter Beifall bei der SPD)

    Denn wieder einmal haben die betroffenen Ministerpräsidenten der CDU die Parteiräson vor die Interessen der von ihnen vertretenen Länder gestellt.
    Ich will zur Vorgeschichte noch ein paar Anmerkungen machen. Dazu gehört, daß in der ersten Beratung des von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurfs zur Steuersenkung 1986/88 die Länder im Bundesrat ein Junktim zwischen Steuerentlastung und Finanzausgleich hergestellt haben.
    Die Länder haben — übrigens einmütig — auch quantifiziert, was sie unter einem angemessenen Ausgleich für ihre überproportionalen Ausfälle verstehen, nämlich einen um 2 % höheren Anteil an der Umsatzsteuer ab 1986 gegenüber dem Ansatz in der mittelfristigen Finanzplanung des Bundesfinanzministers von 33,5%. Wenn es überhaupt einmal das behauptete Einvernehmen zwischen den Bundesländern gegeben hat, dann in dieser gemeinsamen Forderung gegenüber dem Bundesfinanzminister; denn der hatte das Beteiligungsverhältnis bereits auf 33,5% gesenkt, ohne sich mit den Ländern darüber abzustimmen. Das war schlechter Stil,

    (Zustimmung des Abg. Dr. Struck [SPD])

    und der Bundesrat hat zu Recht daran erinnert, daß die bereits früher durch das Steuerentlastungsgesetz 1984 entstandenen überproportionalen Steuerausfälle für Länder und Gemeinden vom Bund auch künftig auszugleichen sind.
    Daß die Gründe für die damalige Erhöhung auf 34,5% Länderanteil auch über das Jahr 1985 hinaus fortwirken, muß ich hier nicht weiter erläutern; dem Bundesfinanzminister waren und sind die Gründe bekannt. Dennoch hat er seine mittelfristige Finanzplanung mit unrealistischen Ansätzen vorgelegt und sie damit bereits am Tag der Veröffentlichung zur Makulatur werden lassen.

    (Dr. Struck [SPD]: So ist es!)

    Ich halte dem Bundesfinanzminister nicht vor, daß er eine Verhandlungsposition aufbaut — das ist sein gutes Recht —, aber ich kritisiere, daß er dem Deutschen Bundestag und der Öffentlichkeit bei
    der Vorlage seiner mittelfristigen Finanzplanung verheimlicht, daß in ihr unrealistische Ansätze stecken.
    Nach Auffassung des Bundesfinanzministers ist das jetzt im Gesetz festgeschriebene Ergebnis auch für ihn unbefriedigend, und Sie, Herr Staatssekretär, haben das im einzelnen begründet. Sie machen geltend, daß es eher einen Umverteilungsanspruch des Bundes gegenüber den Ländern gibt, und Sie behaupten, daß die Ansprüche des Bundes nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Für diese Position haben Sie auch heute wieder die Belastung des Bundes durch die Zahlungen an die EG einerseits angeführt und die stark verbesserte Finanzlage von Ländern und Gemeinden auf der anderen Seite geltend gemacht. Zur Begründung wird außerdem die Kreditfinanzierungsquote des Bundes herhalten müssen, im Vergleich zu den Kreditfinanzierungsquoten der Länder und der Kommunen.
    Ich könnte für diese Argumentation noch Verständnis aufbringen, wenn Sie hier nicht mit einem Taschenspielertrick arbeiteten; denn bei allen früheren Verhandlungen ist nicht die Kreditfinanzierungsquote, sondern die Deckungsquotenberechnung als Methode zugrunde gelegt worden. So haben die Länder natürlich konsequenterweise die neue Berechnungsbasis des Bundesfinanzministers zurückgewiesen und die auch verfassungsrechtlich gebotene Berechnungsgrundlage der Deckungsquote für ihre Position gewählt.
    Auch die Belastungen des Bundes durch Zahlungen an die EG sind im Finanzplan berücksichtigt und finden damit Eingang in die Deckungsquotenvergleiche.
    Natürlich mußte sich der Bundesfinanzminister gefallen lassen, durch die Länder daran erinnert zu werden, daß in seinem Finanzplan die Bundesbankgewinne nur unzureichend berücksichtigt worden sind. Dies hätte zur Abrundung des Bildes der Klage des Bundes auch vielleicht aus Ihrem Munde, Herr Staatssekretär, erläutert werden müssen.

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Alles in allem war die Verhandlungsposition des Bundes nicht gerade überzeugend und deshalb muß es schon verwundern, daß der Bund ein Ergebnis erzielen konnte, das weit unterhalb der Forderungen der Länder liegt; denn die Länder konnten bereits auf der Basis des gesamten Steuerentlastungspakets 1986/88 einen notwendigen Ausgleich für die überproportionale Belastung im Vergleich zu ihren Anteilen am Gesamtsteueraufkommen von plus 2,3 Umsatzsteuerpunkten errechnen.
    Berücksichtigt man die Zusage des Bundeskanzlers an die Länder und Gemeinden, sie nur anteilig mit einem Steuerentlastungsvolumen von 17 Milliarden DM statt 20 Milliarden DM zu belasten — übrigens wiederum ein gebrochenes Kanzlerversprechen — ergäbe sich sogar ein rechnerischer Ausgleichsanspruch von 3,2 % mehr an Umsatzsteuerpunkten.
    Ich will es bei diesen Hinweisen belassen; denn sie machen überdeutlich, daß das Nein der SPD-



    Schlatter
    geführten Länder zu dem nun vorliegenden Ergebnis mehr als begründet ist. Das Nein ist um so mehr begründet, wenn man in die Bewertung die morgen im Deutschen Bundestag anstehende Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzes über Abschreibungserleichterungen für Wirtschaftsgebäude einbezieht. Die Länder und Gemeinden — die Zahlen haben Sie hier nicht genannt, Herr Staatssekretär, und deshalb hole ich das nach — haben von dieser Vorlage wiederum überproportionale Einnahmeausfälle in Milliardenhöhe zu erwarten. 1988 werden es über 2,4 Milliarden DM an Steuerausfällen bei den Ländern gegenüber nur 1,3 Milliarden DM beim Bund sein. Damit ist die Ausgangsbasis der Länder für einen angemessenen Finanzausgleich weiterhin verschlechtert worden.
    Lassen Sie mich die Diskussion um das richtige Verhältnis bei der Beteiligung von Bund und Ländern am Umsatzsteueraufkommen nutzen, um einige grundsätzliche Anmerkungen zum bundesstaatlichen Finanzausgleich zu machen. Herr Staatssekretär, Sie haben das vorhin ebenfalls in die Debatte eingeführt. Ich denke, es lohnt sich, auf Ihre Argumente einzugehen.
    Der horizontale Länderfinanzausgleich und die Bundesergänzungszuweisungen stehen auf dem politischen und verfassungsrechtlichen Prüfstand. Es gibt also nicht nur Verteilungsstreitigkeiten zwischen dem Bund und den Ländern, sondern es hat sich zusätzlich in den letzten Jahren auch ein ernster Streit über die Verfassungsmäßigkeit der Länderfinanzausgleichspraxis entwickelt. Das Grundgesetz spricht in seinem Art. 107 von der Pflicht, die Finanzkraft der Länder auszugleichen. In der Staatspraxis haben sich die Länder zwar im wesentlichen mit einem Steuerkraftausgleich begnügt, in der Annahme, daß das Aufkommen aus nichtsteuerlichen Einnahmen bei der Bestimmung der Finanzkraft vernachlässigt werden könnte. Am Beispiel der Einnahmen aus der bergrechtlichen Förderabgabe hat sich gezeigt, daß der Ausgleich der Steuerkraft keine verfassungsrechtliche Grundlage zur Bemessung des Finanzausgleichs sein kann. Die nur teilweise Einbeziehung des Förderzinses, und zwar ab 1983 zu einem Drittel und ab 1986 zur Hälfte, ist keine tragfähige Lösung. Denn sie berücksichtigt nicht, daß vielen Bundesländern auf der Ausgabenseite Belastungen erwachsen, die anderen Ländern nicht entstehen. Ich nenne nur den Stahlbereich; ich nenne die Kohlelast.
    Der Widersinn der zur Zeit praktizierten Ausgleichsregelung zeigt sich auch darin, daß die dem Lande Niedersachsen zufließende Förderabgaben zu Mindereinnahmen bei den gezahlten Körperschaftsteuern führen, mit dem Ergebnis des Absinkens der maßgeblichen Steuerkraft für dieses Land und einer entsprechenden Anhebung des Finanzausgleichsanspruchs für Niedersachsen. Also Förderabgaben, ein Mehr an Einnahmen, führen zu einem Sinken der Steuerkraft und zu einem Plus im Finanzausgleich. So kann man aus einer Einnahme zwei machen.
    Und weiter. Im Rahmen des Deckungsquotenverfahrens sollen die Einnahmen aus der Umsatzsteuer so auf Bund und Länder verteilt werden, daß das Verhältnis zwischen den laufenden Einnahmen und den notwendigen Ausgaben auf den beiden Ebenen insgesamt etwa gleich ist. Im Rahmen dieser Berechnung werden natürlich die bergrechtlichen Förderabgaben, die ganz überwiegend nur einem Bundesland zufließen, der Ländergesamtheit angelastet. Das ist auch nicht zu kritisieren. Dadurch verschlechtert sich die Anspruchsgrundlage der Länder um 2 Milliarden DM. Das schlägt sich als Minus von 0,8 %-Punkten an der Umsatzsteuer bei der Aufteilung nieder. Damit aber nicht genug. Die Kohlelast von derzeit immerhin rund 1 Milliarde DM jährlich, die das Land Nodrhein-Westfalen alleine für die Sicherung der einheimischen Energiereserven zu tragen hat, geht als Belastung der Länder in die Deckungsquotenberechnung ein. Das bedeutet ein Plus von 0,4 %-Punkten an der Umsatzsteuer für die Ländergesamtheit. Das heißt, die übrigen Länder profitieren bei der Umsatzsteuerneuverteilung mit dem Bund von den Sonderlasten Nordrhein-Westfalens, ohne daß aber beim Finanzausgleich zwischen den Ländern diese Sonderlasten Nordrhein-Westfalens diesem Land auch wieder gutgeschrieben würden.
    Ich denke, eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen den Ländern ist dringend geboten. Dennoch gelingt es den Bundesländern bis heute nicht, diese Neuordnung aus eigener Kraft zu schaffen. Das ist der Grund für die anhängigen Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht. Ich stimme Ihnen zu, Herr Staatssekretär, es ist keine Ruhmestat des Föderalismus, wenn eine so gewichtige Frage wie die Verteilung von Geld politisch nicht mehr entschieden werden kann. Aber wenn Sie das mit mir zusammen beklagen, muß ich Sie daran erinnern, daß auch der Bundesfinanzminister Handlungsunfähigkeit demonstriert, wenn er sich weigert, für seinen Teil die Länder bei der Verteilung seiner Finanzmittel nach gleichen Maßstäben zu behandeln. Nach seiner Auffassung hat sich die Bundesregierung bei der Aufteilung der Bundesergänzungszuweisung an der Mehrheitsauffassung der Länder zu orientieren. So jedenfalls hat sich Dr. Stoltenberg bei der Beratung des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 im Bundesrat geäußert.
    Statt Verfassungsgrundsätze zu beachten, beschränkt sich der sonst nicht konfliktscheue Bundesfinanzminister auf die Rolle des Notars. Diese Haltung — das sage ich Ihnen offen — ist enttäuschend. Bei der vom Grundgesetz bestimmten Sachlage kann die Bundesregierung doch nicht sagen: Der Bund zahlt Ergänzungszuweisungen in Höhe von 1,8 Milliarden DM, und die Länder mögen sich untereinander über die Verteilung dieser Gelder aus dem Bundeshaushalt einigen. Die Bundesregierung ist unmittelbar aufgefordert, ein Konzept für die Verteilung der Ergänzungszuweisungen vorzulegen. Daß es dem Bundesfinanzminister nicht an Einsicht, wohl aber am politischen Willen mangelt, ist wohl inzwischen durch den Vorschlag offensichtlich geworden, der in dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Regelung für das Land Bremen ge-



    Schlatter
    macht worden ist. Im Wege des Vorwegkompromisses erhält Bremen im Jahre 1986 und 1987 an der Bundesergänzungszuweisung mit 5,3% jährlich immerhin seinen berechtigten Anteil. Das ist zu begrüßen.
    Aber ich will darauf hinweisen, daß der Anteil von Bremen nach einem Fehlbetragsschlüssel ermittelt wurde, von dem ich sage: Er ist finanzausgleichssystematischen Überlegungen entsprungen und gerecht. Diesen Fehlbetragsschlüssel bei der Aufteilung der Bundesergänzungszuweisungen insgesamt zugrunde zu legen und — darauf weise ich hin — auch die Förderzinseinnahmen in den Verteilungsschlüssel einzubeziehen, wäre aus meiner Sicht eine Lösung, die eine gerechte Verteilung für alle Bundesländer bewirken würde.
    Das Ergebnis der bisherigen Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen ist ja in der Tat grotesk. So erhält das Land Bayern z. B. 1984 mit 345 Millionen DM das 8,3f ache an Bundesergänzungszuweisungen im Verhältnis zum Landesfinanzausgleich. 1985 wird es das 26,5 fache dieser Summe sein. Wenn ich die Zahlen richtig interpretiere, wird auch das Land Rheinland-Pfalz in eine ähnliche Situation geraten. Geht man davon aus, daß die Ergänzungszuweisungen nur zur abschließenden Feinsteuerung im Rahmen des von Art. 107 Grundgesetz vorgegebenen Ausgleichssystems zu dienen bestimmt sind, dann meine ich, darf sich das Volumen der Ergänzungszuweisungen nicht vom Volumen der Ausgleichszuweisungen in dem von mir beschriebenen Umfang abheben. Wenn es dazu kommt, sind entweder die Ergänzungszuweisungen zu hoch angesetzt oder der systematisch vorangegangene Zwischenländerausgleich war unangemessen.
    Ich bleibe dabei: Für die Verteilung der Bundesergänzungszuweisungen auf die einzelnen Länder sind verfassungsrechtlich nicht beliebige Maßstäbe zulässig. Um so mehr ist es zu bedauern, daß die Bundesregierung dem gesamtstaatlichen Auftrag, selbst nach einer angemessenen Lösung zu suchen, bis heute nicht nachgekommen ist. Ein gutes Verhältnis zwischen Bund und allen Ländern, zwischen der Bundesregierung und allen Landesregierungen setzt voraus, daß der Bund die Aufgaben, die die Länder nicht zu lösen vermögen, anpackt und dabei der ehrlichen und der gegenseitigen Anerkennung von Pflichten und Rechten eine erfolgreiche Basis verschafft. Dazu kann ich Sie heute anläßlich der Lesung des Gesetzes zum Finanzausgleich nur nachdrücklich auffordern.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)