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ID1016812800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes dient einer notwendigen Verbesserung des Gewässerschutzes. Herr Kollege Kiehm, bei allem, was Sie an Kritik am Vollzug — der Sache der Länder ist - vorgebracht haben, denke ich, wir könnten hier doch wenigstens so viel Gemeinsamkeit zeigen, daß wir zum Ausdruck bringen, daß dieser Wasserhaushaltsgesetzentwurf ganz sicher eine Verbesserung gegenüber dem alten Recht ist.

    (Zustimmung des Abg. Wolfgramm [Göttingen] [FDP])

    Es ist doch unstreitig, daß wir mit diesem Gesetzentwurf drei wesentliche Ziele erreichen werden: Einführung des Standes der Technik bei gefährlichen Stoffen, verschärfte Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Anlagen und eine Verstärkung des Grundwasserschutzes.
    Wenn Sie beim letzten Punkt sagen, das wird aber alles nichts, weil der Vollzug nicht läuft, muß man doch entgegnen: Wir schaffen gerade für den Vollzug mit diesem Gesetz erleichterte Möglichkeiten der Durchführung; wir leisten also einen gesetzlichen Beitrag für einen besseren Vollzug. Und das ist die Aufgabe des Bundes in diesem Bereich, wo er nur eine Rahmenkompetenz hat.
    Ein Kernstück der Neuregelung betrifft das Einleiten gefährlicher Stoffe. Künftig nicht mehr allgemein anerkannte Regeln der Technik ausreichen zu lassen, sondern im Sinn eines vorbeugenden Umweltschutzes wie bei der Luftreinhaltung den jeweiligen Stand der Technik vorzuschreiben, das ist ein wesentliches Stück der Verbesserung des Wasserrechts. Das wird bei wichtigen Industriebereichen, auch bei denen, die Sie, Herr Kollege Kiehm, ge-



    Dr. Göhner
    nannt haben, zu erheblichen Investitionen zum Schutze unserer Gewässer führen.
    Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, möglichst rasch die notwendigen Verwaltungsvorschriften vorzulegen, mit denen die entsprechenden Anforderungen für die Behandlung der Stoffe vor dem Einleiten in die Gewässer für einzelne Industriebranchen konkret festgelegt werden.
    Wenn Sie, Herr Kollege Kiehm, auf die Meinungsunterschiede zwischen Bundesrat und Bundesregierung in der Frage der Verwaltungsvorschrift hinweisen, so muß ich sagen, das kann man nicht zu einer umweltpolitischen Grundsatzfrage hochstilisieren. Es geht um rein praktische Erwägungen. Deshalb wäre es begrüßenswert, wenn möglichst viele der Verwaltungsvorschriften schon mit der Verabschiedung des Gesetzes vorlägen.
    In den Neuregelungen ist erstmals die schon von den Vorrednern angesprochene Rahmenregelung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Kanalisationen vorgesehen. Wenn Sie sagen, Herr Kollege Kiehm, Sie prognostizieren ein Vollzugsdefizit bei diesen Indirekteinleitern, man müsse zu konkreteren Regelungen kommen, möchte ich doch auch hier darauf hinweisen: Der Bund hat hier nur eine Rahmenkompetenz. Von vornherein zu unterstellen, die Länder würden dem, was wir ihnen jetzt an zusätzlicher Verpflichtung auferlegen, nicht nachkommen, sich also nicht bundestreu verhalten, halte ich deshalb für abwegig. Sie haben ja selber geschildert, warum die Kommunen ein großes Interesse daran haben werden, gerade bei den Indirekteinleitern den Stand der Technik zu verwirklichen: denn dadurch werden Belastungen der kommunalen Kläranlagen vermindert, und es werden übrigens — ein Nebeneffekt — auch die Belastungen des Klärschlamms vermindert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung der Bundesregierung, spätestens 1988 auch eine Verschärfung der Klärschlammverordnung vorzulegen.
    Wir begrüßen es, daß in Ergänzung dieses neuen Wasserhaushaltgesetzes die Bundesregierung auch dabei ist — Herr Kiehm, Sie wissen das doch —, eine Novellierung des Abwasserabgabegesetzes vorzulegen. Der Referentenentwurf ist bei diesem besonders wichtigen Gesetz in der Abstimmung mit den Ländern und Betroffenen. Hier ist die Abstimmung mit den Ländern, weil sie den Vollzug haben, besonders wichtig. Sie wissen doch, daß die Bundesregierung dabei ist, das noch für das nächste Jahr auf den Weg zu bringen.
    Das Abwasserabgabegesetz muß in der Tat eine notwendige Ergänzung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sein, damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, wenn möglich über den Stand der Technik hinaus weitere Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung zu erreichen. Die Abwasserabgabe muß sozusagen die abgabenrechtliche Flankierung dieses neuen Wasserhaushaltsgesetzes sein. Aber es ist natürlich erforderlich, daß wir erst dieses Wasserhaushaltsgesetz unter Dach und Fach bringen.
    Es soll die Möglichkeit der Abgabenreduzierung bis hin zur Abgabenbefreiung geschaffen werden, wenn die Abwasserbehandlungsmaßnahmen ein bestimmtes, über die jetzt verschärften Anforderungen des § 7 Wasserhaushaltsgesetz hinausgehendes Maß erreichen. Damit gestalten wir das neue Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes zu einem marktwirtschaftlichen Instrument der Umweltvorsorge.
    Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes werden auch die Möglichkeiten der Festsetzung von Wasserschutzgebieten erweitert. Künftig können Wasserschutzgebiete auch außerhalb der Einzugsbereiche von Trinkwassergewinnungsanlagen ausgewiesen werden. Dies ist neu. Es ist auch notwendig, um das Grundwasser z. B. gegen den Eintrag von übermäßigem Dünger oder von Pflanzenbehandlungsmitteln zu schützen. Ich meine, die Notwendigkeit einer Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist politisch zwischen allen Beteiligten außer Streit.
    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, daß die landwirtschaftliche Nutzung in den Wasserschutzgebieten in verstärktem Maß Beschränkungen unterworfen sein wird. Allerdings muß völlig klar sein, meine Damen und Herren: Wir können den notwendigen Schutz des Grundwassers wirtschaftlich nicht allein auf dem Rücken unserer Bauern austragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Soweit Nutzungsbeschränkungen für die Landwirtschaft nicht vertretbare Einkommensverluste nach sich ziehen oder sich gar existenzgefährdend auswirken, müssen Ausgleichszahlungen gewährleistet werden. Ich begrüße, was die Bundesregierung durch Herrn Staatssekretär Spranger hier heute dazu gesagt und angekündigt hat.
    Die derzeitigen Regelungen des Bundes und der Länder reichen nicht aus. Entschädigungen für die betroffenen Landwirte sehen bisher weder das Wasserhaushaltsgesetz noch die eigentlich einschlägigen Landeswassergesetze vor. Entschädigungen werden nur gezahlt, wenn die Opfergrenze des Art. 14 des Grundgesetzes überschritten wird. Dieser Rechtszustand wird sich aber bei einer vermehrten Ausweisung von Wasserschutzgebieten und bei einer verstärkten Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung nicht aufrechterhalten lassen.
    Wir brauchen Regelungen über Ausgleichsleistungen, die gewährleisten, daß unvertretbare Einkommenseinbußen ausgeglichen werden. Bliebe es dabei, daß Entschädigungen nur im Falle einer Enteignung bzw. eines enteignungsgleichen Eingriffs gewährt werden, programmierten wir die Vernichtung landwirtschaftlicher Betriebe. Wir wollen das nicht. Ein Landwirt, der mit einem Großteil seiner Fläche in einem Wasserschutzgebiet liegt, könnte nämlich sonst wirtschaftlich ganz schnell ruiniert werden.
    Ich weise aber nachdrücklich darauf hin, daß schon nach dem gegenwärtigen Recht die Länder



    Dr. Göhner
    bestimmen könnten, ob und gegebenenfalls welche Ausgleichsleistungen bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzungen in solchen Wasserschutzgebieten, die noch keine Enteignungen darstellen, zu gewähren sind.
    Ob nun eine bundesrechtliche Bestimmung über Ausgleichsleistungen im Rahmen der uns nur gegebenen Rahmenkompetenz rechtsstaatlich und rechtssystematisch sinnvoll ist, kann man durchaus bezweifeln. Das Wasserhaushaltsgesetz ist eine Rahmenregelung, die durch länderrechtliche Vorstellungen und Vorschläge und Vorschriften auszufüllen ist. Es scheint mir sinnvoll und notwendig zu sein, daß Bund und Länder noch einmal gemeinsam überlegen, wie und wo eine gesetzliche Regelung über Ausgleichsleistungen für Nutzungsbeschränkungen unterhalb der Enteignungsschwelle geschaffen werden kann. Es ist auch nicht hinreichend, hier sozusagen ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen den Bundesländern und dem Bund zu beginnen.
    Die Zunahme des Nitratgehalts in vielen Grundwasservorkommen ist zum Teil zweifellos besorgniserregend. Es kann nicht geleugnet werden, daß die landwirtschaftliche Nutzung oftmals eine wesentliche Ursache hierfür ist. Obwohl Überdüngungen schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse der Landwirte eher die Ausnahme sind, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß die allgemein gestiegene Intensität der landwirtschaftlichen Bodennutzung mit einer Ertragssteigerung und einem verstärkten Stickstoffaufbringen einhergegangen ist.
    Nun können landwirtschaftliche Maßnahmen oder Betriebsweisen auch schon nach geltendem Recht bestimmten behördlichen Auflagen unterworfen werden. Allerdings erlauben die bisherigen Vorschriften nur ein Vorgehen im Einzelfall. In Gebieten mit bestimmten Standortverhältnissen brauchen wir aber die Möglichkeit zu einer generellen Regelung. Dazu schaffen wir mit der Erweiterung der Wasserschutzgebiete jetzt die Voraussetzungen, weil wir auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete ausweisen können. — Ich entnehme dem Zwischenruf des Kollegen Schäfer, daß wenigstens er die Maßnahmen, die die Bundesregierung vorsieht, sehr begrüßt. — Um so dringender ist auch die Klärung der Ausgleichsregelungen für die Landwirtschaft, weil wir eben vermehrt die Möglichkeit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten eröffnen.
    Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, mit den im nächsten Jahr im Bundestag zu diskutierenden Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, des neuen Waschmittelgesetzes machen wir deutlich, daß der Gewässerschutz ein wichtiger Teil unserer gesamten Umweltpolitik ist. Wasser, Boden und Luft sind unsere existenznotwendigen, lebensnotwendigen Umweltgüter, die in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Naturkreislauf stehen und in unserer Umweltpolitik auch diesen untrennbaren Zusammenhang darstellen. Wir mußten in den ersten Jahren den großen Nachholbedarf in der Umweltpolitik bei der Luftreinhaltung erfüllen. Wir mußten erreichen, daß die Belastungen des Bodens und damit des Wachstums von Pflanzen, z. B. auch von Wäldern, durch Luftverschmutzungen vermindert werden. Gleichzeitig haben wir damit auch einen ersten Beitrag zum Gewässerschutz geleistet; denn es ist klar, daß das, was sich von der Luft auf den Boden absetzt, seinen Niederschlag letztlich auch im Grundwasser findet. Beides muß geschehen, und auf beiden Gebieten war der Nachholbedarf, den Sie hinterlassen hatten, besonders groß.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD]: Unsinn! Quatsch!)

    Nach den erfolgreichen Maßnahmen in der Luftreinhaltung, nach den ersten Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes innerhalb unseres Bodenschutzprogrammes sind wir jetzt mit den gesetzlichen Maßnahmen zum Gewässerschutz auch in diesem Bereich dabei, die Prinzipien einer vorsorgenden Umweltpolitik zu verwirklichen. Wenn Herr Kollege Kiehm vorhin in seiner Rede kritisiert hat, daß das alles eigentlich hätte viel schneller kommen müssen, so ist das ein Standpunkt, der nicht besonders verständlich ist angesichts der Tatsache, daß wir in den vergangenen drei Jahren eine solche Fülle von Umweltmaßnahmen durchgeführt haben. Man muß wirklich sagen: Wenn dieses Tempo der Umweltgesetzgebung einige Jahre früher eingesetzt hätte, hätten wir auch im Bereich der Gewässer nicht die heutigen Belastungen.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Ihr habt euch wirklich nicht mit Ruhm bekleckert!)

    Das neue Wasserhaushaltsgesetz wird vor allem in dem Bereich, wo es den Stand der Technik vorschreibt und damit eine Verschärfung des derzeitigen Instrumentariums des Gewässerschutzes ermöglicht, sicher zu erheblichen Investitionen bei betroffenen Industriebereichen führen. Das ist auch unsere Absicht. Wir wollen genauso wie im Bereich der Luftreinhaltung nun auch im Bereich des Gewässerschutzes erreichen, daß dadurch, daß wir umweltpolitische Vorgaben machen

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Wo denn?)

    — z. B. für das Einleiten von gefährlichen Stoffen —,

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Ihr redet nur davon!)

    Investitionen dort getätigt werden, wo, sozusagen an der Quelle, mit neuen Mitteln nach dem Stand der Technik ein höheres Maß an Gewässerreinhaltung gewährleistet werden kann. Deshalb brauchen wir für diese Art von Umweltinvestitionen kein ominöses Programm wie „Arbeit und Umwelt",

    (Zurufe von der SPD: Doch! — Genau das!)

    sondern konkrete Gesetzgebungsmaßnahmen und die konkreten Vollzugsmaßnahmen, die auf Grund dieses Wasserhaushaltsgesetzes von den Ländern ergriffen werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Das fällt doch total ins Wasser!)






Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat Frau Abgeordnete Hönes.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Hannegret Hönes


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das bundesdeutsche Wasserrecht ist eines der besten der Welt, wird vollmundig verkündet. Auf dem Papier mag das stimmen. So ist von der Gesetzeslogik her jede Gewässerbenutzung oder -verschmutzung verboten, es sei denn, sie ist erlaubt. Aber diese Erlaubnis erhält man nicht so ohne weiteres. Vielmehr ist eine Erlaubnis immer verknüpft mit Auflagen; beispielsweise ist ein einzuleitendes Abwasser nach den gegenwärtig anerkannten Regeln der Technik zu reinigen. Ich fasse zusammen: Abwasser darf nur dann eingeleitet werden, wenn die Regeln der Technik eingehalten werden.
    Wie Sie sicherlich wissen, ist für das Einleiten von Abwasser eine Abgabe zu zahlen. Die Abgabe richtet sich nach Menge und Schädlichkeit der im Abwasser enthaltenen Stoffe. Nun aufgepaßt: Nach dem Willen des Innenministeriums soll nach wie vor derjenige Abwassereinleiter, der die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhält, die Abwasserabgabe nicht voll, sondern nur zur Hälfte zahlen müssen. Ich fasse noch einmal zusammen: Wenn Sie etwas in ein Gewässer einleiten, was Sie nicht einleiten dürfen, müssen Sie die volle Abwasserabgabe zahlen. Wenn Sie nur das einleiten, was Sie auch einleiten dürfen, wird Ihnen die Abwasserabgabe zur Hälfte erlassen.
    Sie werden natürlich sagen: So irrsinnig kann kein Gesetzgeber sein. Ich muß Ihnen antworten: So ist er. Begründet wird dieser Unsinn mit dem vielerorts auf Landesebene vorhandenen sogenannten Vollzugsdefizit.