Rede:
ID1016812600

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 8
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. hat: 1
    4. der: 1
    5. Herr: 1
    6. Abgeordnete: 1
    7. Dr.: 1
    8. Göhner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
  • folderAnlagen
    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Kiehm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Spranger, wir hören das natürlich immer wieder gerne, wenn die Regierung erklärt, der Umweltschutz sei zentrales Politikfeld und Schwerpunkt der Arbeit. Was mich dann so verwundert, ist beispielsweise, daß es die CDU bei diesen Bekenntnissen nicht fertiggebracht hat, mit uns gemeinsam für die Einführung des Staatszieles Umweltschutz zu stimmen, denn das wäre j a in der Tat die Grundlage für viele Maßnahmen, die bedeutenden Charakter haben können.

    (Beifall bei der SPD — Schwarz [CDU/ CSU]: Markige Sprüche!)

    — Die Sprüche kommen dann meistens aus Ihrem Landesteil und von Ihrer Partei, Herr Schwarz. Davon werden Sie auch heute nicht ablassen.
    Wenn wir heute das Gesetz vor uns haben, müssen wir uns natürlich fragen: Woran messen wir das, was es hier an Neuerungen gibt? Die Bedeutung und der Erfolg der Wassergesetze früherer Jahre lagen in einem Zusammenwirken von Ordnungsrecht, das im Wasserhaushaltsgesetz angesiedelt war, und — wir sollten das nicht unterschätzen — der Möglichkeit, ökonomischen Druck auszuüben, beispielsweise durch die Einführung einer Abgabe im Abwasserabgabengesetz. Interessant wäre nun einmal, zu wissen, wie es die Regierung nicht nur mit dem Wasserhaushaltsgesetz hält, sondern auch mit dem Abwasserabgabengesetz. Außer Ankündigungen ist hier bislang nichts gewesen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht, das wissen Sie doch!)

    Das Wasserhaushaltsgesetz formuliert in der Tat zwei neue Ziele, einmal daß Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes zu behandeln sind und zum anderen, daß eine sparsame Verwendung von Wasser erreicht werden soll. Wer nun aber glaubt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, daß neben den Zielen auch die Mittel benannt würden, mit denen diese Ziele angestrebt werden, der irrt sich. Kein Wort über eine realistische Durchsetzungsstrategie im Hinblick auf diese beiden Ziele.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Alles nur heiße Luft!)

    Wir wissen natürlich, daß der Vollzug — und damit in großem Maße die Verfügung über mögliche Instrumente — Sache der Länder ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Probleme zwischen Bundesregierung und Landesregierungen nicht einfach sind. Aber wenn wir wollen, daß die Öffentlichkeit diesen Prozeß einer Abstimmung begleitet, müssen wir das Problem des Vollzuges auch hier im Bundestag diskutieren, auch wenn es vielleicht schwieriger ist, als nur über allgemeine Zielvorstellungen zu reden. Ich lade jedenfalls ein, daß sich der Bundestag dieser Aufgabe stellt und damit Bundesregierung und Landesregierungen unter einen heilsamen Zwang setzt.
    Ich bedaure es heute, daß die SPD darauf verzichtet hat, darauf zu bestehen, daß ihr Antrag zum Schutz des Wassers im Innenausschuß behandelt wurde. Wir haben es unter arbeitsökonomischen Gesichtspunkten getan. Die Bundesregierung hat versprochen, schnell mit Gesetzen zu kommen. Jetzt liegt unser Antrag seit einem Jahr dort. Von der Regierung kam nichts. Wir hätten mit dieser Debatte Maßstäbe für die Beurteilung der jetzt anstehenden Gesetze gewinnen können.
    Einige wenige Bemerkungen zu dem Inhalt. Wir begrüßen es, daß bei der Behandlung gefährlicher Stoffe ein neuer Maßstab herangezogen wird, daß das als technisch möglich angesehen wird, was überhaupt auf dem Markt ist, und nicht das, was sich bei einer Mehrheit der Fachleute durchgesetzt hat. Der Begriff „Stand der Technik" scheint uns in der Tat ein Fortschritt zu sein.
    Ich füge aber hinzu, daß das nach unserem Verständnis keine statische Betrachtungsweise ergeben darf. Deshalb müssen wir sagen: Wer dem Begriff „Stand der Technik" realistische Bedeutung beimißt, muß auch eine intensive Forschungspolitik und Forschungsförderung auf dem Gebiet der Wasserreinhaltung betreiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

    Wir begrüßen auch, daß die Bundesregierung die Verzögerungstaktik des Landes Niedersachsen zurückgewiesen hat und die Rechtsverordnung, die die gefährlichen Stoffe nennt, zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten lassen will.
    Nun zu dem Begriff der Indirekteinleiter. Mit der Bundesregierung sind wir der Meinung, daß für die gefährlichen Stoffe bundeseinheitliche Anforderungen an Indirekteinleiter gestellt werden sollen. Unverständlich bleibt uns allerdings, daß nicht formu-



    Kiehm
    liert wird, daß die Indirekteinleitung der Direkteinleitung gleichgestellt und damit erlaubnispflichtig wird, sondern daß die Länder sicherzustellen haben, daß diese Regelung erfolgt.
    Meine Damen und Herren, wer sich einmal den Bericht über das Abwasserabgabengesetz angesehen hat und weiß, mit welcher vornehmen Zurückhaltung manche Länder ihren Aufgaben nachgekommen sind, der kann sich auch vorstellen, was mit dieser Regelung in der Praxis bewirkt werden kann. Die Erfahrungen mit dem Abwasserabgabengesetz lassen jedenfalls Böses ahnen.
    Ich will hier auf einen anderen Umstand aufmerksam machen, der insbesondere unsere Kommunen interessiert. Je inkonsequenter die Indirekteinleiter-Regelung gehandhabt wird, um so größer werden die Kosten für die Kommunen sein. Hier geht es, wie die Regierung selbst angibt, nicht um Millionen-, sondern um Milliardenbeträge. Wenn Sie etwas tun wollen, was konsequent ist, dann machen Sie ein eindeutiges Gesetz, an dem sich Länder und Kommunen auch orientieren können!

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wer war eigentlich Innenminister, als das gemacht worden ist?)

    Zum Thema „Wassersparen" heißt es in der Begründung:
    Ziel einer auf größtmögliche Schonung der Umwelt angelegten Wasserpolitik muß daher die rationelle Wasserverwendung ... sein.
    Das Ziel ist gut. Nur, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, mit welchen Mitteln wollen Sie es erreichen? Sie müssen schon sagen, ob Sie beispielsweise im Sektor der Tarife etwas tun wollen, ob Sie ökonomische Anreize schaffen wollen, und Sie müssen sich klar darüber äußern, ob das sozusagen nur für zukünftige Entwicklungen gilt oder ob Sie von nachträglichen Anordnungen Gebrauch machen wollen.
    Vom Problem der Landwirtschaft ist hier schon gesprochen worden. Nach dem, was jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke formuliert hat, kann ich nur sagen, daß bisher von den im Gesetz angelegten Möglichkeiten, den Schutz des Grundwassers zu betreiben, kaum Gebrauch gemacht worden ist. Es hilft uns allen nicht, wenn wir uns der Illusion hingeben, künftig würden Landesregierungen und denkbarerweise auch nicht zielgerichtet angeleitete Administrationen anders handeln als bisher. Landwirtschaftspolitik zu betreiben, indem man Umweltschutzauflagen vernachlässigt, scheint mir eine zweifelhafte Operation zu sein.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Göhner [CDU/ CSU]: Da haben Sie Herrn Spranger eben nicht zugehört! Sie hätten Herrn Spranger zuhören sollen!)

    Ich kann Ihnen nur eines sagen — und damit will ich schließen —: Es gibt nicht nur das Problem „Landwirtschaft und Umwelt". Sie können in dem Bericht der Arbeitsgemeinschaft auch nachlesen, daß beispielsweise die Produktionsausweitung, die ja hier allseits gefeiert wird, zu erheblichen Verschlechterungen der Qualität des Rheinwassers geführt hat. Meine Damen und Herren, das muß nicht so sein! Wenn wir uns am Beispiel der Zellstoffindustrie orientieren, die von der Chlorbleiche zur Sauerstoffbleiche übergegangen ist und erhebliche Verbesserungen erreicht hat, sehen wir, daß die Mittel der Wirtschaftspolitik eingesetzt werden müssen, um zu Verbesserungen im Umweltschutz zu kommen.
    Wir haben versucht, mit einem Programm zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft einen Schritt in diese Richtung zu gehen. Ich hoffe nur, daß es klärende Worte zu diesen Fragen gibt. Ich hoffe auf Möglichkeiten sachverständiger Beratung in den Ausschüssen, und ich denke, daß wir bei diesem Kapitel nicht ohne Anhörung auskommen werden. Insbesondere werden wir uns dem Problem des Gesetzesvollzuges widmen. Ich hoffe auch, daß die Koalitionsabreden nicht so eng sind, daß sich sachverständige Beiträge im Gesetz überhaupt nicht mehr niederschlagen können. Wir werden unseren Beitrag leisten, um zu einer Optimierung dieses Gesetzes zu kommen.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Dr. Göhner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Reinhard Göhner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die vorliegende Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes dient einer notwendigen Verbesserung des Gewässerschutzes. Herr Kollege Kiehm, bei allem, was Sie an Kritik am Vollzug — der Sache der Länder ist - vorgebracht haben, denke ich, wir könnten hier doch wenigstens so viel Gemeinsamkeit zeigen, daß wir zum Ausdruck bringen, daß dieser Wasserhaushaltsgesetzentwurf ganz sicher eine Verbesserung gegenüber dem alten Recht ist.

    (Zustimmung des Abg. Wolfgramm [Göttingen] [FDP])

    Es ist doch unstreitig, daß wir mit diesem Gesetzentwurf drei wesentliche Ziele erreichen werden: Einführung des Standes der Technik bei gefährlichen Stoffen, verschärfte Anforderungen beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und Anlagen und eine Verstärkung des Grundwasserschutzes.
    Wenn Sie beim letzten Punkt sagen, das wird aber alles nichts, weil der Vollzug nicht läuft, muß man doch entgegnen: Wir schaffen gerade für den Vollzug mit diesem Gesetz erleichterte Möglichkeiten der Durchführung; wir leisten also einen gesetzlichen Beitrag für einen besseren Vollzug. Und das ist die Aufgabe des Bundes in diesem Bereich, wo er nur eine Rahmenkompetenz hat.
    Ein Kernstück der Neuregelung betrifft das Einleiten gefährlicher Stoffe. Künftig nicht mehr allgemein anerkannte Regeln der Technik ausreichen zu lassen, sondern im Sinn eines vorbeugenden Umweltschutzes wie bei der Luftreinhaltung den jeweiligen Stand der Technik vorzuschreiben, das ist ein wesentliches Stück der Verbesserung des Wasserrechts. Das wird bei wichtigen Industriebereichen, auch bei denen, die Sie, Herr Kollege Kiehm, ge-



    Dr. Göhner
    nannt haben, zu erheblichen Investitionen zum Schutze unserer Gewässer führen.
    Wir begrüßen die Absicht der Bundesregierung, möglichst rasch die notwendigen Verwaltungsvorschriften vorzulegen, mit denen die entsprechenden Anforderungen für die Behandlung der Stoffe vor dem Einleiten in die Gewässer für einzelne Industriebranchen konkret festgelegt werden.
    Wenn Sie, Herr Kollege Kiehm, auf die Meinungsunterschiede zwischen Bundesrat und Bundesregierung in der Frage der Verwaltungsvorschrift hinweisen, so muß ich sagen, das kann man nicht zu einer umweltpolitischen Grundsatzfrage hochstilisieren. Es geht um rein praktische Erwägungen. Deshalb wäre es begrüßenswert, wenn möglichst viele der Verwaltungsvorschriften schon mit der Verabschiedung des Gesetzes vorlägen.
    In den Neuregelungen ist erstmals die schon von den Vorrednern angesprochene Rahmenregelung für das Einleiten von Abwasser in öffentliche Kanalisationen vorgesehen. Wenn Sie sagen, Herr Kollege Kiehm, Sie prognostizieren ein Vollzugsdefizit bei diesen Indirekteinleitern, man müsse zu konkreteren Regelungen kommen, möchte ich doch auch hier darauf hinweisen: Der Bund hat hier nur eine Rahmenkompetenz. Von vornherein zu unterstellen, die Länder würden dem, was wir ihnen jetzt an zusätzlicher Verpflichtung auferlegen, nicht nachkommen, sich also nicht bundestreu verhalten, halte ich deshalb für abwegig. Sie haben ja selber geschildert, warum die Kommunen ein großes Interesse daran haben werden, gerade bei den Indirekteinleitern den Stand der Technik zu verwirklichen: denn dadurch werden Belastungen der kommunalen Kläranlagen vermindert, und es werden übrigens — ein Nebeneffekt — auch die Belastungen des Klärschlamms vermindert. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Ankündigung der Bundesregierung, spätestens 1988 auch eine Verschärfung der Klärschlammverordnung vorzulegen.
    Wir begrüßen es, daß in Ergänzung dieses neuen Wasserhaushaltgesetzes die Bundesregierung auch dabei ist — Herr Kiehm, Sie wissen das doch —, eine Novellierung des Abwasserabgabegesetzes vorzulegen. Der Referentenentwurf ist bei diesem besonders wichtigen Gesetz in der Abstimmung mit den Ländern und Betroffenen. Hier ist die Abstimmung mit den Ländern, weil sie den Vollzug haben, besonders wichtig. Sie wissen doch, daß die Bundesregierung dabei ist, das noch für das nächste Jahr auf den Weg zu bringen.
    Das Abwasserabgabegesetz muß in der Tat eine notwendige Ergänzung der Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes sein, damit ein zusätzlicher Anreiz geschaffen wird, wenn möglich über den Stand der Technik hinaus weitere Maßnahmen zur Gewässerreinhaltung zu erreichen. Die Abwasserabgabe muß sozusagen die abgabenrechtliche Flankierung dieses neuen Wasserhaushaltsgesetzes sein. Aber es ist natürlich erforderlich, daß wir erst dieses Wasserhaushaltsgesetz unter Dach und Fach bringen.
    Es soll die Möglichkeit der Abgabenreduzierung bis hin zur Abgabenbefreiung geschaffen werden, wenn die Abwasserbehandlungsmaßnahmen ein bestimmtes, über die jetzt verschärften Anforderungen des § 7 Wasserhaushaltsgesetz hinausgehendes Maß erreichen. Damit gestalten wir das neue Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit der Novellierung des Abwasserabgabengesetzes zu einem marktwirtschaftlichen Instrument der Umweltvorsorge.
    Mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes werden auch die Möglichkeiten der Festsetzung von Wasserschutzgebieten erweitert. Künftig können Wasserschutzgebiete auch außerhalb der Einzugsbereiche von Trinkwassergewinnungsanlagen ausgewiesen werden. Dies ist neu. Es ist auch notwendig, um das Grundwasser z. B. gegen den Eintrag von übermäßigem Dünger oder von Pflanzenbehandlungsmitteln zu schützen. Ich meine, die Notwendigkeit einer Ausweisung von Wasserschutzgebieten ist politisch zwischen allen Beteiligten außer Streit.
    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu Recht darauf hingewiesen, daß die landwirtschaftliche Nutzung in den Wasserschutzgebieten in verstärktem Maß Beschränkungen unterworfen sein wird. Allerdings muß völlig klar sein, meine Damen und Herren: Wir können den notwendigen Schutz des Grundwassers wirtschaftlich nicht allein auf dem Rücken unserer Bauern austragen.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Soweit Nutzungsbeschränkungen für die Landwirtschaft nicht vertretbare Einkommensverluste nach sich ziehen oder sich gar existenzgefährdend auswirken, müssen Ausgleichszahlungen gewährleistet werden. Ich begrüße, was die Bundesregierung durch Herrn Staatssekretär Spranger hier heute dazu gesagt und angekündigt hat.
    Die derzeitigen Regelungen des Bundes und der Länder reichen nicht aus. Entschädigungen für die betroffenen Landwirte sehen bisher weder das Wasserhaushaltsgesetz noch die eigentlich einschlägigen Landeswassergesetze vor. Entschädigungen werden nur gezahlt, wenn die Opfergrenze des Art. 14 des Grundgesetzes überschritten wird. Dieser Rechtszustand wird sich aber bei einer vermehrten Ausweisung von Wasserschutzgebieten und bei einer verstärkten Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung nicht aufrechterhalten lassen.
    Wir brauchen Regelungen über Ausgleichsleistungen, die gewährleisten, daß unvertretbare Einkommenseinbußen ausgeglichen werden. Bliebe es dabei, daß Entschädigungen nur im Falle einer Enteignung bzw. eines enteignungsgleichen Eingriffs gewährt werden, programmierten wir die Vernichtung landwirtschaftlicher Betriebe. Wir wollen das nicht. Ein Landwirt, der mit einem Großteil seiner Fläche in einem Wasserschutzgebiet liegt, könnte nämlich sonst wirtschaftlich ganz schnell ruiniert werden.
    Ich weise aber nachdrücklich darauf hin, daß schon nach dem gegenwärtigen Recht die Länder



    Dr. Göhner
    bestimmen könnten, ob und gegebenenfalls welche Ausgleichsleistungen bei Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzungen in solchen Wasserschutzgebieten, die noch keine Enteignungen darstellen, zu gewähren sind.
    Ob nun eine bundesrechtliche Bestimmung über Ausgleichsleistungen im Rahmen der uns nur gegebenen Rahmenkompetenz rechtsstaatlich und rechtssystematisch sinnvoll ist, kann man durchaus bezweifeln. Das Wasserhaushaltsgesetz ist eine Rahmenregelung, die durch länderrechtliche Vorstellungen und Vorschläge und Vorschriften auszufüllen ist. Es scheint mir sinnvoll und notwendig zu sein, daß Bund und Länder noch einmal gemeinsam überlegen, wie und wo eine gesetzliche Regelung über Ausgleichsleistungen für Nutzungsbeschränkungen unterhalb der Enteignungsschwelle geschaffen werden kann. Es ist auch nicht hinreichend, hier sozusagen ein Schwarzer-Peter-Spiel zwischen den Bundesländern und dem Bund zu beginnen.
    Die Zunahme des Nitratgehalts in vielen Grundwasservorkommen ist zum Teil zweifellos besorgniserregend. Es kann nicht geleugnet werden, daß die landwirtschaftliche Nutzung oftmals eine wesentliche Ursache hierfür ist. Obwohl Überdüngungen schon aus wirtschaftlichem Eigeninteresse der Landwirte eher die Ausnahme sind, müssen wir zur Kenntnis nehmen, daß die allgemein gestiegene Intensität der landwirtschaftlichen Bodennutzung mit einer Ertragssteigerung und einem verstärkten Stickstoffaufbringen einhergegangen ist.
    Nun können landwirtschaftliche Maßnahmen oder Betriebsweisen auch schon nach geltendem Recht bestimmten behördlichen Auflagen unterworfen werden. Allerdings erlauben die bisherigen Vorschriften nur ein Vorgehen im Einzelfall. In Gebieten mit bestimmten Standortverhältnissen brauchen wir aber die Möglichkeit zu einer generellen Regelung. Dazu schaffen wir mit der Erweiterung der Wasserschutzgebiete jetzt die Voraussetzungen, weil wir auch außerhalb von Trinkwassergewinnungsanlagen Wasserschutzgebiete ausweisen können. — Ich entnehme dem Zwischenruf des Kollegen Schäfer, daß wenigstens er die Maßnahmen, die die Bundesregierung vorsieht, sehr begrüßt. — Um so dringender ist auch die Klärung der Ausgleichsregelungen für die Landwirtschaft, weil wir eben vermehrt die Möglichkeit der Ausweisung von Wasserschutzgebieten eröffnen.
    Meine Damen und Herren, mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes, mit den im nächsten Jahr im Bundestag zu diskutierenden Novellierungen des Abwasserabgabengesetzes, des neuen Waschmittelgesetzes machen wir deutlich, daß der Gewässerschutz ein wichtiger Teil unserer gesamten Umweltpolitik ist. Wasser, Boden und Luft sind unsere existenznotwendigen, lebensnotwendigen Umweltgüter, die in einem untrennbaren Zusammenhang mit dem Naturkreislauf stehen und in unserer Umweltpolitik auch diesen untrennbaren Zusammenhang darstellen. Wir mußten in den ersten Jahren den großen Nachholbedarf in der Umweltpolitik bei der Luftreinhaltung erfüllen. Wir mußten erreichen, daß die Belastungen des Bodens und damit des Wachstums von Pflanzen, z. B. auch von Wäldern, durch Luftverschmutzungen vermindert werden. Gleichzeitig haben wir damit auch einen ersten Beitrag zum Gewässerschutz geleistet; denn es ist klar, daß das, was sich von der Luft auf den Boden absetzt, seinen Niederschlag letztlich auch im Grundwasser findet. Beides muß geschehen, und auf beiden Gebieten war der Nachholbedarf, den Sie hinterlassen hatten, besonders groß.

    (Immer [Altenkirchen] [SPD]: Unsinn! Quatsch!)

    Nach den erfolgreichen Maßnahmen in der Luftreinhaltung, nach den ersten Maßnahmen im Bereich des Bodenschutzes innerhalb unseres Bodenschutzprogrammes sind wir jetzt mit den gesetzlichen Maßnahmen zum Gewässerschutz auch in diesem Bereich dabei, die Prinzipien einer vorsorgenden Umweltpolitik zu verwirklichen. Wenn Herr Kollege Kiehm vorhin in seiner Rede kritisiert hat, daß das alles eigentlich hätte viel schneller kommen müssen, so ist das ein Standpunkt, der nicht besonders verständlich ist angesichts der Tatsache, daß wir in den vergangenen drei Jahren eine solche Fülle von Umweltmaßnahmen durchgeführt haben. Man muß wirklich sagen: Wenn dieses Tempo der Umweltgesetzgebung einige Jahre früher eingesetzt hätte, hätten wir auch im Bereich der Gewässer nicht die heutigen Belastungen.

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Ihr habt euch wirklich nicht mit Ruhm bekleckert!)

    Das neue Wasserhaushaltsgesetz wird vor allem in dem Bereich, wo es den Stand der Technik vorschreibt und damit eine Verschärfung des derzeitigen Instrumentariums des Gewässerschutzes ermöglicht, sicher zu erheblichen Investitionen bei betroffenen Industriebereichen führen. Das ist auch unsere Absicht. Wir wollen genauso wie im Bereich der Luftreinhaltung nun auch im Bereich des Gewässerschutzes erreichen, daß dadurch, daß wir umweltpolitische Vorgaben machen

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Wo denn?)

    — z. B. für das Einleiten von gefährlichen Stoffen —,

    (Stahl [Kempen] [SPD]: Ihr redet nur davon!)

    Investitionen dort getätigt werden, wo, sozusagen an der Quelle, mit neuen Mitteln nach dem Stand der Technik ein höheres Maß an Gewässerreinhaltung gewährleistet werden kann. Deshalb brauchen wir für diese Art von Umweltinvestitionen kein ominöses Programm wie „Arbeit und Umwelt",

    (Zurufe von der SPD: Doch! — Genau das!)

    sondern konkrete Gesetzgebungsmaßnahmen und die konkreten Vollzugsmaßnahmen, die auf Grund dieses Wasserhaushaltsgesetzes von den Ländern ergriffen werden können.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Immer [Altenkirchen] [SPD]: Das fällt doch total ins Wasser!)