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ID1016812400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/168 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 168. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt des Abg. Funk in den Deutschen Bundestag 12562 C Bestimmung des Abg. Jagoda als stellvertretendes Mitglied im Vermittlungsausschuß 12562 D Erweiterung der Tagesordnung . 12562 D, 12600 D Würdigung des 40. Jahrestages der Grün- dung der Vereinten Nationen 12562 D Begrüßung einer Delegation der Föderalversammlung der CSSR 12560 C Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 4. November 1985 12620 B Aktuelle Stunde betr. die Lage der Weltwirtschaft und der deutschen Wirtschaft im Herbst 1985 Wissmann CDU/CSU 12549 B Dr. Jens SPD 12550 B Dr. Haussmann FDP 12551 C Tatge GRÜNE 12552 B Grüner, Parl. Staatssekretär BMWi . . 12553 A Dr. Mitzscherling SPD 12554 D Kraus CDU/CSU 12555 D Dr. Solms FDP 12557 A Dr. Ehrenberg SPD 12557 D Doss CDU/CSU 12558 D Dr. Kreile CDU/CSU 12559 C Esters SPD 12560 C Scharrenbroich CDU/CSU 12561 C Beratung der Stellungnahme der Bundesregierung zum Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages „Jugendprotest im demokratischen Staat" — Drucksache 10/2062 — Götzer CDU/CSU 12564 B Müller (Düsseldorf) SPD 12566 C Frau Dr. Segall FDP 12569 B Frau Zeitler GRÜNE 12570 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12573 B Beratung des Antrags der Abgeordneten Büchner (Speyer), Lambinus, Amling, Antretter, Dr. Apel, Bachmaier, Bamberg, Bernrath, Frau Blunck, Brück, Büchler (Hof), Buckpesch, Catenhusen, Daubertshäuser, Dr. Diederich (Berlin), Duve, Egert, Dr. Emmerlich, Ewen, Fischer (Homburg), Dr. Haack, Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Hauck, Dr. Hauff, Immer (Altenkirchen), Jansen, Kastning, Kiehm, Kißlinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Kolbow, Dr. Kübler, Kuhlwein, Lennartz, Lohmann (Witten), Frau Dr. Martiny-Glotz, Meininghaus, Menzel, Müller (Düsseldorf), Müller (Schweinfurt), Dr. Müller-Emmert, Müntefering, Dr. Nöbel, Oostergetelo, Pauli, Dr. Penner, Frau Renger, Reschke, Reuter, Schäfer (Offenburg), Frau Schmedt (Lengerich), Frau Schmidt (Nürnberg), Schmidt (München), Schmitt (Wiesbaden), Dr. Schmude, Dr. Schöfberger, Schreiner, Schröer (Mülheim), Stahl (Kempen), Frau Steinhauer, Stiegler, Tietjen, Toetemeyer, Vahlberg, Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weinhofer, Dr. Wernitz, Frau Weyel, Wimmer (Neuötting), Wolfram (Reckling- II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 hausen), Zander, Frau Zutt und der Fraktion der SPD Sport und Umwelt — Drucksache 10/3650 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Sicherung des Sports als Teil einer lebenswerten Umwelt — Drucksache 10/4074 — Lambinus SPD 12577 B Nelle CDU/CSU 12579 A Schulte (Menden) GRÜNE 12580 C Baum FDP 12581 C Müntefering SPD 12583 C Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12585 C Ausschußüberweisungen . . . . 12588A, 12595C Beratung der Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die deutsche Sprache in der Welt — Drucksache 10/3784 — Möllemann, Staatsminister AA . 12588A, 12595 C Duve SPD 12589 B Dr. Hornhues CDU/CSU 12591A Frau Borgmann GRÜNE 12592 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12593 C Dr. Rose CDU/CSU 12595 D Verheugen SPD 12597 B Dr. Pohlmeier CDU/CSU 12599 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes — Drucksache 10/3973 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI 12601A Kiehm SPD 12602 B Dr. Göhner CDU/CSU 12603 C Frau Hönes GRÜNE 12606 A Wolfgramm (Göttingen) FDP 12607 B Müller (Düsseldorf) SPD 12608 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten unter Bezug auf die Aktivitäten Frankreichs und dessen Atomversuche am Mururoa-Atoll — Drucksache 10/3932 — Frau Eid GRÜNE 12610 D Lamers CDU/CSU 12612 B Dr. Soell SPD 12614 C Schäfer (Mainz) FDP 12616A Möllemann, Staatsminister AA 12617 C Beratung der Sammelübersicht 100 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3896 — .in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 101 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3897 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 102 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3898 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 104 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4035 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 105 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4036 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 108 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4075 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 109 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/4076 — Frau Zutt SPD 12621A Dr. Rumpf FDP . . . . 12621C, 12627D, 12629C Mann GRÜNE 12622A, 12628 B Haungs CDU/CSU 12622 D Frau Wagner GRÜNE 12624 A Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . 12625 B Kirschner SPD 12626 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 III Wartenberg (Berlin) SPD 12629 D Hedrich CDU/CSU 12630 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einstellung der Bauarbeiten zur Kanalisierung der Saar — Drucksache 10/3348 — Senfft GRÜNE 12632A, 12635 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12632 C Brück SPD 12634A Hoffie FDP 12636 A Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes — Drucksache 10/3563 — Mann GRÜNE 12637 D Seesing CDU/CSU 12638 D Dr. Schwenk (Stade) SPD 12639 C Beckmann FDP 12640 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern — Drucksache 10/3972 — Dr. Voss, Parl. Staatssekretär BMF . . 12641 B Schlatter SPD 12642 D Uldall CDU/CSU 12645 B Vogel (München) GRÜNE 12648 B Dr. Hirsch FDP 12649 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Dritten AKP-EWG-Abkommen von Lomé vom 8. Dezember 1984 sowie zu den mit diesem Abkommen in Zusammenhang stehenden Abkommen — Drucksache 10/3960 — Dr. Köhler, Parl. Staatssekretär BMZ . 12651 A Brück SPD 12652 D Höffkes CDU/CSU 12653 D Volmer GRÜNE 12655 A Dr. Rumpf FDP 12656 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 10. Juni 1985 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen — Drucksache 10/3971 — 12658 D Beratung der Beschlußempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag des Bundesministers der Finanzen Veräußerung des bundeseigenen Geländes in München, Ingolstädter Straße 172 — Drucksachen 10/3619, 10/3975 — . . . 12658 D Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen Veräußerung eines bundeseigenen Grundstücks in Bonn — Drucksache 10/4028 — 12659 A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Zweiundneunzigste Verordnung zur Änderung der Einfuhrliste — Anlage zum Außenwirtschaftsgesetz —— Drucksachen 10/3617, 10/3944 — . . . 12659A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Verordnung der Bundesregierung Aufhebbare Achtundfünfzigste Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung — Drucksachen 10/3618, 10/3945 — Tatge GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12659 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes — Drucksachen 10/4057, 10/4065 — . . . 12659 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Aufhebung von Zollzugeständnissen und zur Erhöhung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte Erzeugnisse mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika — Drucksachen 10/3788 Nr. 9, 10/4052 — 12660A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Erhebung der Künstlersozialabgabe in den Jahren 1986 und 1987 — Drucksache 10/4064 — 12660 C Nächste Sitzung 12660 D Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12660 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 168. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 24. Oktober 1985 12549 168. Sitzung Bonn, den 24. Oktober 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Jansen 25. 10. Jaunich 25. 10. Kittelmann ** 25. 10. Dr. Kohl 25. 10. Lohmann (Witten) 25. 10. Poß 24. 10. Schmidt (München) ** 25. 10. Schröder (Hannover) 25. 10. Schröer (Mülheim) 25. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim ** 25. 10. Verheugen 25. 10. Voigt (Sonthofen) 25. 10. Zander 25. 10. Dr. Zimmermann 25. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Carl-Dieter Spranger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Umweltschutz gehört unverändert zu den zentralen Aufgaben und Schwerpunkten der Arbeit der Bundesregierung. In allen Bereichen hat die Bundesregierung hier wichtige Maßnahmen und Initiativen eingeleitet, um erkannte Schäden zu bekämpfen oder drohenden Gefahren entgegenzuwirken. Es ist in den letzten Jahren ein umfassendes Instrumentarium zur Überwachung und weitgehenden Eindämmung von Umweltbelastungen aufgebaut worden. In der umweltpolitischen Gesamtkonzeption der Bundesregierung hat auch der Gewässerschutz und hier die Sicherung und die Verbesserung der Gewässerqualität stets hohe Priorität gehabt.
    Die Belastung der Gewässer mit gefährlichen Stoffen und die Bedrohung des für die Trinkwasserversorgung unentbehrlichen Grundwassers stellen hier die wichtigsten Problembereiche dar. Von den notwendigen Gesetzgebungsmaßnahmen legt die Bundesregierung dem Parlament nunmehr das erste der geplanten Änderungsgesetze zu den Wassergesetzen des Bundes, die fünfte Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, vor. Sie setzt damit ihre konsequente Vorsorgepolitik im Umweltschutz kontinuierlich fort.
    Mit dem Gesetzentwurf strebt die Bundesregierung folgende Ziele an: Die Wasserwirtschaft hat künftig die Belange der Gewässerökologie strenger zu beachten. Die Wasserwirtschaft wird stärker als bisher dem Gebot rationeller Wasserverwendung verpflichtet sein. Die bisherigen Anstrengungen zur Reinhaltung der Gewässer müssen erhöht werden. Der Anfall gefährlicher Stoffe in den oberirdischen Binnengewässern und damit auch in der Nord- und in der Ostsee muß vermindert werden. Das Grundwasser als die wichtigste Versorgungsquelle für die Trinkwassergewinnung ist deutlichen Gefahren ausgesetzt. Deshalb muß das rechtliche Instrumentarium zum Schutz des Grundwassers durch den Gesetzentwurf wesentlich verbessert werden.
    Zur Durchsetzung dieser Ziele gibt der Gesetzentwurf der Wasserwirtschaft ein den heutigen Erfordernissen entsprechendes ordnungsrechtliches Instrumentarium an die Hand, das den Gewässerschutz einen weiten Schritt nach vorne bringen wird. Hierzu darf ich folgendes hervorheben:
    Erstens. In den zentralen Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes über die Bewirtschaftung der Gewässer wird gefordert, dem Schutz der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes sowie dem Gebot sparsamer Wasserverwendung, insbesondere der Schonung der Grundwasservorräte, besondere Beachtung zu schenken.
    Zweitens. Gefährliche Stoffe im Abwasser sind durch Anwendung besonders fortschrittlicher Verfahren, die dem Stand der Technik entsprechen, zu vermindern oder zu vermeiden. Zentrale Bestimmung in diesem Zusammenhang ist der neue § 7 a des Wasserhaushaltsgesetzes. Die bisher praktizierten allgemein anerkannten Regeln der Technik gehören damit für viele Bereiche der Vergangenheit an.
    Drittens. Für die gefährlichen Stoffe enthält das Gesetz erstmals auch eine Rahmenregelung für Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen, die sogenannten Indirekteinleitungen. Zur Eindämmung gefährlicher Stoffe bereits an ihrem Entstehungsort stellt das Gesetz damit ein neues und wirksames Instrument zur Verfügung.
    Viertens. Der Verbesserung des Grundwasserschutzes dienen strengere Schutzvorkehrungen im anlagenbezogenen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen wie auch die Erweiterung der Befugnisse zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten.
    Fünftens. Vereinfachungen in der Planfeststellung und in der Zulassung von Fachbetrieben, die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen installieren und warten, bringen positive Effekte bei der Entbürokratisierung. Darüber hinaus werden die wasserrechtlichen Verfahrensvorschriften dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht angepaßt.
    In der anschließenden Debatte wird sicherlich noch auf die Einzelheiten eingegangen werden. Ich darf dazu nur noch zwei Bemerkungen anschließen.
    Erstens. Die notwendige Verbesserung des Grundwasserschutzes erfordert bei einer Reihe von Vorschriften signifikante Änderungen. Eine wesentliche Quelle von Gefahren für das Grundwasser stellt der Umgang mit den sogenannten wassergefährdenden Stoffen dar. Der unsachgemäße Umgang mit solchen Stoffen in Anlagen zum Herstellen, Behandeln und Verwenden wassergefährdender Stoffe hat in der Vergangenheit mehrfach erhebliche Schädigungen des Bodens und des Grundwassers verursacht. Die strengen gesetzlichen Sorgfaltspflichten sollen daher im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen auf diese bisher nicht vom Wasserhaushaltsgesetz erfaßten Anlagen ausgedehnt werden.
    Zweitens. Eine weitere bedeutsame Quelle von Gefahren für das Grundwasser ist der Eintrag von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Insbesondere soll hier dem Nitratgehalt durch entsprechende Regelungen entgegengewirkt werden. Die Länder sollen deshalb die Befugnis erhalten, in bestimmten gefährdeten Zonen Wasserschutzgebiete auch zur Verhütung des Eintrags solcher Stoffe festzusetzen. Hierdurch können für die Landwirtschaft Einschränkungen in der Nutzung ihrer Anbauflächen entstehen.
    Dies festzustellen bedeutet aber auch im Hinblick auf die betroffenen Landwirte, ausdrücklich zu betonen: Eingriffe des Staates in das Eigentum, die enteignenden Charakter haben, sind auch dann entschädigungspflichtig, wenn sie im Interesse einer gesunden Umwelt unverzichtbar sind. Der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird deshalb zusammen mit dem Bundesinnenminister und mit den Ländern nach geeigneten Wegen suchen, um für sonstige nicht vertretbare Einkommensverluste der Landwirtschaft, die



    Parl. Staatssekretär Spranger
    keinen Enteignungscharakter besitzen, angemessene Lösungen zu finden.

    (Beifall des Abg. Dr. Göhner [CDU/CSU])

    Denn wir müssen auch hier feststellen, Herr Kollege Göhner: Umweltschutz ist eben nicht zum Nulltarif zu bekommen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: So ist es!)

    Dies, meine Damen und Herren, weist eindeutig nach, daß die Bundesregierung ihrer Verantwortung für den Gewässerschutz uneingeschränkt gerecht wird. Sie schöpft alle Möglichkeiten aus, die das Grundgesetz ihr in den Grenzen einer Rahmengesetzgebungszuständigkeit zugesteht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf hat sie das klassische ordnungsrechtliche Instrumentarium des Gewässerschutzes den dringenden Erfordernissen einer zeitgerechten und zeitgemäßen Wasserwirtschaft angepaßt.
    Wie Sie wissen, wird dieses Gesetz durch Veränderungen und Verbesserungen im Bereich des Abwasserabgabengesetzes und auch des Waschmittelgesetzes ergänzt. Damit ist bewiesen, daß die Bundesregierung ihrer Verantwortung für die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen auch im Bereich des Gewässerschutzes nachkommt.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Abgeordnete Kiehm.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Günter Kiehm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Spranger, wir hören das natürlich immer wieder gerne, wenn die Regierung erklärt, der Umweltschutz sei zentrales Politikfeld und Schwerpunkt der Arbeit. Was mich dann so verwundert, ist beispielsweise, daß es die CDU bei diesen Bekenntnissen nicht fertiggebracht hat, mit uns gemeinsam für die Einführung des Staatszieles Umweltschutz zu stimmen, denn das wäre j a in der Tat die Grundlage für viele Maßnahmen, die bedeutenden Charakter haben können.

    (Beifall bei der SPD — Schwarz [CDU/ CSU]: Markige Sprüche!)

    — Die Sprüche kommen dann meistens aus Ihrem Landesteil und von Ihrer Partei, Herr Schwarz. Davon werden Sie auch heute nicht ablassen.
    Wenn wir heute das Gesetz vor uns haben, müssen wir uns natürlich fragen: Woran messen wir das, was es hier an Neuerungen gibt? Die Bedeutung und der Erfolg der Wassergesetze früherer Jahre lagen in einem Zusammenwirken von Ordnungsrecht, das im Wasserhaushaltsgesetz angesiedelt war, und — wir sollten das nicht unterschätzen — der Möglichkeit, ökonomischen Druck auszuüben, beispielsweise durch die Einführung einer Abgabe im Abwasserabgabengesetz. Interessant wäre nun einmal, zu wissen, wie es die Regierung nicht nur mit dem Wasserhaushaltsgesetz hält, sondern auch mit dem Abwasserabgabengesetz. Außer Ankündigungen ist hier bislang nichts gewesen.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das stimmt doch nicht, das wissen Sie doch!)

    Das Wasserhaushaltsgesetz formuliert in der Tat zwei neue Ziele, einmal daß Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes zu behandeln sind und zum anderen, daß eine sparsame Verwendung von Wasser erreicht werden soll. Wer nun aber glaubt, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, daß neben den Zielen auch die Mittel benannt würden, mit denen diese Ziele angestrebt werden, der irrt sich. Kein Wort über eine realistische Durchsetzungsstrategie im Hinblick auf diese beiden Ziele.

    (Schäfer [Offenburg] [SPD]: Alles nur heiße Luft!)

    Wir wissen natürlich, daß der Vollzug — und damit in großem Maße die Verfügung über mögliche Instrumente — Sache der Länder ist. Ich kann mir durchaus vorstellen, daß die Probleme zwischen Bundesregierung und Landesregierungen nicht einfach sind. Aber wenn wir wollen, daß die Öffentlichkeit diesen Prozeß einer Abstimmung begleitet, müssen wir das Problem des Vollzuges auch hier im Bundestag diskutieren, auch wenn es vielleicht schwieriger ist, als nur über allgemeine Zielvorstellungen zu reden. Ich lade jedenfalls ein, daß sich der Bundestag dieser Aufgabe stellt und damit Bundesregierung und Landesregierungen unter einen heilsamen Zwang setzt.
    Ich bedaure es heute, daß die SPD darauf verzichtet hat, darauf zu bestehen, daß ihr Antrag zum Schutz des Wassers im Innenausschuß behandelt wurde. Wir haben es unter arbeitsökonomischen Gesichtspunkten getan. Die Bundesregierung hat versprochen, schnell mit Gesetzen zu kommen. Jetzt liegt unser Antrag seit einem Jahr dort. Von der Regierung kam nichts. Wir hätten mit dieser Debatte Maßstäbe für die Beurteilung der jetzt anstehenden Gesetze gewinnen können.
    Einige wenige Bemerkungen zu dem Inhalt. Wir begrüßen es, daß bei der Behandlung gefährlicher Stoffe ein neuer Maßstab herangezogen wird, daß das als technisch möglich angesehen wird, was überhaupt auf dem Markt ist, und nicht das, was sich bei einer Mehrheit der Fachleute durchgesetzt hat. Der Begriff „Stand der Technik" scheint uns in der Tat ein Fortschritt zu sein.
    Ich füge aber hinzu, daß das nach unserem Verständnis keine statische Betrachtungsweise ergeben darf. Deshalb müssen wir sagen: Wer dem Begriff „Stand der Technik" realistische Bedeutung beimißt, muß auch eine intensive Forschungspolitik und Forschungsförderung auf dem Gebiet der Wasserreinhaltung betreiben.

    (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der GRÜNEN)

    Wir begrüßen auch, daß die Bundesregierung die Verzögerungstaktik des Landes Niedersachsen zurückgewiesen hat und die Rechtsverordnung, die die gefährlichen Stoffe nennt, zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten lassen will.
    Nun zu dem Begriff der Indirekteinleiter. Mit der Bundesregierung sind wir der Meinung, daß für die gefährlichen Stoffe bundeseinheitliche Anforderungen an Indirekteinleiter gestellt werden sollen. Unverständlich bleibt uns allerdings, daß nicht formu-



    Kiehm
    liert wird, daß die Indirekteinleitung der Direkteinleitung gleichgestellt und damit erlaubnispflichtig wird, sondern daß die Länder sicherzustellen haben, daß diese Regelung erfolgt.
    Meine Damen und Herren, wer sich einmal den Bericht über das Abwasserabgabengesetz angesehen hat und weiß, mit welcher vornehmen Zurückhaltung manche Länder ihren Aufgaben nachgekommen sind, der kann sich auch vorstellen, was mit dieser Regelung in der Praxis bewirkt werden kann. Die Erfahrungen mit dem Abwasserabgabengesetz lassen jedenfalls Böses ahnen.
    Ich will hier auf einen anderen Umstand aufmerksam machen, der insbesondere unsere Kommunen interessiert. Je inkonsequenter die Indirekteinleiter-Regelung gehandhabt wird, um so größer werden die Kosten für die Kommunen sein. Hier geht es, wie die Regierung selbst angibt, nicht um Millionen-, sondern um Milliardenbeträge. Wenn Sie etwas tun wollen, was konsequent ist, dann machen Sie ein eindeutiges Gesetz, an dem sich Länder und Kommunen auch orientieren können!

    (Dr. Bötsch [CDU/CSU]: Wer war eigentlich Innenminister, als das gemacht worden ist?)

    Zum Thema „Wassersparen" heißt es in der Begründung:
    Ziel einer auf größtmögliche Schonung der Umwelt angelegten Wasserpolitik muß daher die rationelle Wasserverwendung ... sein.
    Das Ziel ist gut. Nur, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition, mit welchen Mitteln wollen Sie es erreichen? Sie müssen schon sagen, ob Sie beispielsweise im Sektor der Tarife etwas tun wollen, ob Sie ökonomische Anreize schaffen wollen, und Sie müssen sich klar darüber äußern, ob das sozusagen nur für zukünftige Entwicklungen gilt oder ob Sie von nachträglichen Anordnungen Gebrauch machen wollen.
    Vom Problem der Landwirtschaft ist hier schon gesprochen worden. Nach dem, was jetzt die Arbeitsgemeinschaft der Rheinwasserwerke formuliert hat, kann ich nur sagen, daß bisher von den im Gesetz angelegten Möglichkeiten, den Schutz des Grundwassers zu betreiben, kaum Gebrauch gemacht worden ist. Es hilft uns allen nicht, wenn wir uns der Illusion hingeben, künftig würden Landesregierungen und denkbarerweise auch nicht zielgerichtet angeleitete Administrationen anders handeln als bisher. Landwirtschaftspolitik zu betreiben, indem man Umweltschutzauflagen vernachlässigt, scheint mir eine zweifelhafte Operation zu sein.

    (Beifall bei der SPD — Dr. Göhner [CDU/ CSU]: Da haben Sie Herrn Spranger eben nicht zugehört! Sie hätten Herrn Spranger zuhören sollen!)

    Ich kann Ihnen nur eines sagen — und damit will ich schließen —: Es gibt nicht nur das Problem „Landwirtschaft und Umwelt". Sie können in dem Bericht der Arbeitsgemeinschaft auch nachlesen, daß beispielsweise die Produktionsausweitung, die ja hier allseits gefeiert wird, zu erheblichen Verschlechterungen der Qualität des Rheinwassers geführt hat. Meine Damen und Herren, das muß nicht so sein! Wenn wir uns am Beispiel der Zellstoffindustrie orientieren, die von der Chlorbleiche zur Sauerstoffbleiche übergegangen ist und erhebliche Verbesserungen erreicht hat, sehen wir, daß die Mittel der Wirtschaftspolitik eingesetzt werden müssen, um zu Verbesserungen im Umweltschutz zu kommen.
    Wir haben versucht, mit einem Programm zur ökologischen Modernisierung der Volkswirtschaft einen Schritt in diese Richtung zu gehen. Ich hoffe nur, daß es klärende Worte zu diesen Fragen gibt. Ich hoffe auf Möglichkeiten sachverständiger Beratung in den Ausschüssen, und ich denke, daß wir bei diesem Kapitel nicht ohne Anhörung auskommen werden. Insbesondere werden wir uns dem Problem des Gesetzesvollzuges widmen. Ich hoffe auch, daß die Koalitionsabreden nicht so eng sind, daß sich sachverständige Beiträge im Gesetz überhaupt nicht mehr niederschlagen können. Wir werden unseren Beitrag leisten, um zu einer Optimierung dieses Gesetzes zu kommen.

    (Beifall bei der SPD)