Rede von
Heinrich
Windelen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Kollege Büchler, die Ostverträge und der Grundlagenvertrag sind geltendes Recht. Die Bundesrepublik Deutschland ist daher rechtlich und politisch an diese Verträge gebunden. Dies gilt selbstverständlich auch in Hinblick auf die in diesen Verträgen getroffenen Aussagen zu den Grenzen. Das Prinzip der Unverletzlichkeit der Grenzen folgt aus dem Gewaltverzicht.
Die Deutschlandpolitik der Bundesrepublik Deutschland bekennt sich vorbehaltlos zum Gewaltverzicht. Damit im Einklang steht die Möglichkeit des friedlichen Wandels, wie sie im Prinzip 1 der KSZE-Schlußakte niedergelegt ist. Dort heißt es: Die Teilnehmerstaaten „sind der Auffassung, daß ihre Grenzen, in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht, durch friedliche Mittel und durch Vereinbarung verändert werden können".
Die Bundesrepublik Deutschland kann und darf für sich allein die bestehende Rechtslage einschließlich des Friedensvertragsvorbehalts nicht ändern. Von dieser Rechtsposition geht keine Bedrohung für die Nachbarn aus.