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    2. Zusatzfrage,: 1
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/166 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 166. Sitzung Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Inhalt: Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Vertrag zur Begrenzung der militärischen Nutzung des Weltraums — Drucksachen 10/2040, 10/3356 — Frau Geiger CDU/CSU 12439 B Dr. Scheer SPD 12441A Dr. Feldmann FDP 12444 D Dr. Schierholz GRÜNE 12446 C Genscher, Bundesminister AA 12448 A Dr. Klejdzinski SPD 12453 B Lamers CDU/CSU 12455A Gansel SPD (Erklärung nach § 30 GO) 12456 B Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Braun, Kroll-Schlüter, Frau Augustin, Breuer, Dolata, Dr. Hoffacker, Link (Diepholz), Frau Männle, Sauer (Stuttgart), Schlottmann, Werner, Frau Dr. AdamSchwaetzer, Cronenberg (Arnsberg), Eimer (Fürth), Frau Dempwolf, Frau Verhülsdonk, Dr. Olderog, von Schmude, Müller (Wesseling), Biehle, Eylmann, Lenzer, Krey, Dr. Kunz (Weiden), Schulze (Berlin), Dr. Jobst, Schemken, Sauer (Salzgitter), Weiß, Dr. Möller, Kittelmann, Schmitz (Baesweiler), Lowack, Jung (Lörrach), Frau Roitzsch (Quickborn), Dr. Hüsch, Dr. Riedl (München), Dr. Rose, Schreiber, Dr.-Ing. Kansy, Dr. Schroeder (Freiburg), Dr. Pohlmeier, Dr. Czaja, Link (Frankfurt), Frau Geiger, Pohlmann, Zierer, Dr. Miltner, Spilker und der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Lebenssituation und Zukunftsperspektiven älterer Menschen — Drucksachen 10/1660, 10/2784, 10/3151 — Braun CDU/CSU 12457 C Frau Schmedt (Lengerich) SPD 12460 B Eimer (Fürth) FDP 12462 D Bueb GRÜNE 12465 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 12468 C Glombig SPD 12470 D Frau Männle CDU/CSU 12475 C Delorme SPD 12477 C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 12479 B Frau Weyel SPD 12481 C Höpfinger, Parl. Staatssekretär BMA 12483 B Namentliche Abstimmungen 12484 D, 12487 A Gedenkworte zur Hinrichtung des Benjamin Moloise in Pretoria Frau Borgmann GRÜNE (Erklärung nach § 32 GO) 12486 B Fragestunde — Drucksache 10/4004 vom 11. Oktober 1985 — Verfütterung von EG-Butter MdlAnfr 43 11.10.85 Drs 10/4004 Kirschner SPD II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 12488 C ZusFr Kirschner SPD 12489A ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 12489 B ZusFr Eigen CDU/CSU 12489 C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12489 D ZusFr Frau Zutt SPD 12489 D ZusFr Stockhausen CDU/CSU 12490 A Mischung von „Überschußbutter" mit pflanzlichen Olen und Fetten; Absatz dieses Produkts auf dem Weltmarkt, insbesondere Export nach Bangladesch und Nepal MdlAnfr 44, 45 11.10.85 Drs 10/4004 Stockhausen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 12490 B ZusFr Stockhausen CDU/CSU 12490 C ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 12491A ZusFr Eigen CDU/CSU 12491 B Import des Getreidesubstituts „Cornglutenfeed" MdlAnfr 46 11.10.85 Drs 10/4004 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 12491C ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12491 D ZusFr Stutzer CDU/CSU 12492 B ZusFr Eigen CDU/CSU 12492 C Aufbau einer Agraralkohol-Raffinerie in Privatinitiative mit Hilfe öffentlicher Bürgschaften in den USA; Senkung des Verkaufspreises für Bioäthanol durch Steuervergünstigungen MdlAnfr 47, 48 11.10.85 Drs 10/4004 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Dr. von Geldern BML 12492 D ZusFr Eigen CDU/CSU 12493 C ZusFr Stutzer CDU/CSU 12494 B ZusFr Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU 12494 C Verschlechterung der rentenversicherungsrechtlichen Situation arbeitsloser Facharbeiter bei Übernahme einer ungelernten Tätigkeit durch Verlust des Berufsschutzes im Falle einer späteren Berufsunfähigkeit MdlAnfr 50 11.10.85 Drs 10/4004 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Höpfinger BMA 12494 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 12495 B Freistellung schwerer Mängel an chemischen Waffen durch die National Academy of Science der USA MdlAnfr 62, 63 11.10.85 Drs 10/4004 Leonhart SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 12495 D ZusFr Leonhart SPD 12495 D Beurteilung der Einführung des Flugabwehrsystems PATRIOT als Abrüstungsmaßnahme der NATO MdlAnfr 70 11.10.85 Drs 10/4004 Vahlberg SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 12496 A ZusFr Vahlberg SPD 12496A ZusFr Reuter SPD 12496 B Anlage eines US-Truppenübungsplatzes bei Fulda MdlAnfr 71, 72 11.10.85 Drs 10/4004 Reuter SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 12496 C ZusFr Reuter SPD 12496 C Verlegung von US-Hubschraubern von Mutlangen nach Göppingen MdlAnfr 73, 74 11.10.85 Drs 10/4004 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 12497 A ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 12497 A Wahrung der Rechte der vor Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist gegen den Einberufungsbescheid eingezogenen Wehrpflichtigen MdlAnfr 77 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Enders SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg 12497 D ZusFr Dr. Enders SPD 12497 D Nächste Sitzung 12498 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12499* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12499* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 III Anlage 3 Ablehnung der Stationierung neuer chemischer Waffen in der Bundesrepublik Deutschland; Unterrichtung der USA über die Haltung einer SPD-geführten Bundesregierung MdlAnfr 12, 13 11.10.85 Drs 10/4004 Bahr SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 12500* B Anlage 4 Erhöhung des deutschen Beitrags für den Hochkommissar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge MdlAnfr 28, 29 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Olderog CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 12500* C Anlage 5 Import von Uran aus Namibia angesichts des UN-Ausbeutungs- und Exportverbots für Bodenschätze MdlAnfr 30 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Kübler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 12501* B Anlage 6 Gerichtliche und außergerichtliche Verfahren gegen den Bund wegen unterlassener Vorkehrungen gegen das Waldsterben MdlAnfr 49 11.10.85 Drs 10/4004 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI 12501* C Anlage 7 Flexiblere Handhabung der Regelungen über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, insbesondere bei der Zahlung von Schul- und Büchergeld MdlAnfr 51, 52 11.10.85 Drs 10/4004 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 12501* C Anlage 8 Veröffentlichung der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft erstellten „Krebsliste" über maximale Arbeitsplatzkonzentrationen und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte MdlAnfr 53, 54 11.10.85 Drs 10/4004 Stockleben SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 12502* A Anlage 9 Streichung der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung MdlAnfr 55, 56 11.10.85 Drs 10/4004 Frau Fuchs (Köln) SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 12502* B Anlage 10 Vorlage des Berichts der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen; Beschäftigungsquote am 1. 10. 1984; Neueinstellungen von 1983 bis 1985 MdlAnfr 57, 58 11.10.85 Drs 10/4004 Glombig SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 12502* D Anlage 11 Äußerungen des Bundeskanzlers über die Arbeitsunlust von Arbeitslosen und über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer MdlAnfr 59, 60 11.10.85 Drs 10/4004 Amling SPD SchrAntw PStSekr Höpfinger BMA 12503* B Anlage 12 Verhinderung einer Umwandlung der in der Bundesrepublik Deutschland gelagerten US-Atomsprengköpfe in Neutronensprengköpfe; Wirkung des Festtreibstoffs der Pershing-II-Raketen als Sprengladung bei einer externen Detonation MdlAnfr 64, 65 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12503* C Anlage 13 Stationierung von Pershing-II-Raketen auf bewaldeten Bergkuppen außerhalb der US-Basen; Gefahr von Blitzeinschlägen MdlAnfr 66, 67 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Spöri SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12503* D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 14 Verbesserung der Wiedereingliederung Wehrpflichtiger, insbesondere angesichts der Verlängerung des Wehrdienstes MdlAnfr 75 11.10.85 Drs 10/4004 Frau Seiler-Albring FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12504* A Anlage 15 Konzeption für die Ausbildung Wehrpflichtiger nach Verlängerung des Wehrdienstes MdlAnfr 76 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12504* A Anlage 16 Nebentätigkeiten des Leiters des ErnstRodenwaldt-Instituts MdlAnfr 78 11.10.85 Drs 10/4004 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12504* B Anlage 17 Veränderungen in der Sektenszene; Archivierung von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Jugendsekten MdlAnfr 79, 80 11.10.85 Drs 10/4004 Götzer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12504* C Anlage 18 Wirksamkeit von Fluor bei Karies; Verteilung von Fluortabletten an Schul- und Kindergartenkinder MdlAnfr 81, 82 11.10.85 Drs 10/4004 Kroll-Schlüter CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12505* A Anlage 19 Kosten für den Transport von Fahrrädern durch Bundespost und Bundesbahn MdlAnfr 83 11.10.85 Drs 10/4004 Cronenberg (Arnsberg) FDP SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12505* B Anlage 20 Verbesserung der behindertengerechten IC-Großraumwagen MdlAnfr 84 11.10.85 Drs 10/4004 Braun CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12505* D Anlage 21 Zurückstufung der Eisenbahnlinie Nürnberg-Regensburg-Passau im Bundesverkehrswegeplan 1985 MdlAnfr 85, 86 11.10.85 Drs 10/4004 Brunner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12506* A Anlage 22 Finanzierung des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Regensburg-Passau an der sogenannten Löwenwand MdlAnfr 87, 88 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12506* B Anlage 23 Herabstufung der Eisenbahnstrecke Nürnberg-Regensburg-Passau im Bundesverkehrswegeplan; Investitionszuschüsse des Bundes für diese Strecke MdlAnfr 89, 90 11.10.85 Drs 10/4004 Zierer CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12506* D Anlage 24 Dringlichkeit des Ausbaus der Eisenbahnstrecke Nürnberg-Regensburg-Passau; Verlagerung des internationalen Güterfernverkehrs mit Südeuropa auf diese Strecke MdlAnfr 91, 92 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12507* A Anlage 25 Wiederaufnahme der DB-Ausbaustrecke Nürnberg-Regensburg-Passau in den „vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans 1985 auf Wunsch Österreichs; Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 V Zeitgewinn auf der Strecke NürnbergMünchen-Mühldorf-Freilassing-LinzWien gegenüber der Strecke NürnbergRegensburg-Passau-Linz-Wien MdlAnfr 93, 94 11.10.85 Drs 10/4004 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12507* C Anlage 26 Herausnahme der Bundesbahnstrecke Nürnberg-Regensburg-Passau aus dem „vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans 1980; Zusammenhang zwischen den Investitionsvorhaben an dieser Strecke und der Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes MdlAnfr 95, 96 11.10.85 Drs 10/4004 Fellner CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12507* D Anlage 27 Zeitgewinn auf der Eisenbahnstrecke Nürnberg-München-Mühldorf-Freilassing-Linz-Wien im Vergleich zur Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau-Linz-Wien; ökologische Verträglichkeit der neuen Strecke München-Mühldorf-Freilassing gegenüber der Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau MdlAnfr 97, 98 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Müller CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12508* B Anlage 28 Zurückstufung der Eisenbahnstrecke Nürnberg-Regensburg-Passau im Bundesverkehrswegeplan 1985 MdlAnfr 99, 100 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Kunz (Weiden) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12508* C Anlage 29 Aufnahme des Baus der A 33 zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen und Bielefeld und anderer Fernstraßenprojekte in den Bundesverkehrswegeplan nur mit Zustimmung der Länder MdlAnfr 101, 102 11.10.85 Drs 10/4004 Senfft GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12508* D Anlage 30 Zahl der Überstunden bei der Bundespost 1985 MdlAnfr 105 11.10.85 Drs 10/4004 Pfeffermann CDU/CSU SchrAntw PStSekr Rawe BMP 12509* B Anlage 31 Zahl der Ausbildungsplätze beim Bund von 1983 bis 1986 MdlAnfr 115 11.10.85 Drs 10/4004 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 12509* D Anlage 32 Zahl der im Bäcker-, Fleischer- und Friseurhandwerk über Bedarf Ausgebildeten; Kosten der Umschulungsmaßnahmen MdlAnfr 116, 117 11.10.85 Drs 10/4004 Müller (Wesseling) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW 12510* A Anlage 33 Zahl der anhängigen Gerichtsverfahren auf Grund der Änderung des § 55 des Beamtenversorgungsgesetzes; Haushaltsbelastungen bei Rücknahme der Änderung MdlAnfr 118, 119 11.10.85 Drs 10/4004 Lowack CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI 12510* C Anlage 34 Einführung einer Pfandgebühr für Weißblechdosen bei der Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes MdlAnfr 120 11.10.85 Drs 10/4004 Pauli SPD SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI 12510* D Anlage 35 Aufhebung des Essensfreibetrages MdlAnfr 121, 122 11.10.85 Drs 10/4004 Schlatter SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 12511* A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 36 Verbuchung der von ehrenamtlichen Helfern einer Partei geleisteten Arbeitsstunden als Spendeneinnahmen MdlAnfr 124 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 12511* C Anlage 37 Entlastung der öffentlichen Haushalte durch die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung 1986; Verwendung der eingesparten Mittel für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen MdlAnfr 125, 126 11.10.85 Drs 10/4004 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF 12511* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12439 166. Sitzung Bonn, den 18. Oktober 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Berichtigung 165. Sitzung,, Seite 12 410 C: In der Zeile vor „(Zurufe von der CDU/CSU)" ist das Wort „verwässern" durch das Wort „verbessern" zu ersetzen. Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Abelein *** 18. 10. Dr. Ahrens * 18. 10. Antretter 18. 10. Bayha 18. 10. Bastian 18. 10. Biehle *** 18. 10. Dr. Blüm 18. 10. Broll 18. 10. Clemens 18. 10. Dr. Corterier *** 18. 10. Frau Eid 18. 10. Funk 18. 10. Dr. Geißler 18. 10. Gerstein 18. 10. Gerstl (Passau) * 18. 10. Dr. Götz 18. 10. Grünbeck 18. 10. Haase (Fürth) * 18. 10. Dr. Hackel 18. 10. Dr. Häfele 18. 10. Haehser 18. 10. Handlos 18. 10. Hauser (Krefeld) 18. 10. Dr. Hupka 18. 10. Ibrügger 18. 10. Dr.-Ing. Kansy *** 18. 10. Kiechle 18. 10. Kleinert (Hannover) 18. 10. Dr. Köhler (Wolfsburg) 18. 10. Dr. Kohl 18. 10. Kohn 18. 10. Kolb 18. 10. Dr. Kreile 18. 10. Kroll-Schlüter 18. 10. Frau Krone-Appuhn 18. 10. Kühbacher 18. 10. Dr. Kunz (Weiden) 18. 10. Dr.-Ing. Laermann 18. 10. Lamers 18. 10. Lange *** 18. 10. Frau Dr. Lepsius 18. 10. Link (Diepholz) 18. 10. Frau Dr. Martiny-Glotz 18. 10. Matthöfer 18. 10. Dr. Müller * 18. 10. Müller (Remscheid) 18. 10. Neumann (Bramsche) 18. 10. Peter (Kassel) 18. 10. Pohlmann 18. 10. Dr.-Ing. Oldenstädt 18. 10. Reddemann ** 18. 10. Frau Roitzsch (Quickborn) 18. 10. Rühe 18. 10. Sauer (Salzgitter) *** 18. 10. Schmidt (Hamburg) 18. 10. Schmidt (Wattenscheid) 18. 10. Schmitz (Baesweiler) 18. 10. Dr. Schneider (Nürnberg) 18. 10. Schröder (Hannover) 18. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schröer (Mülheim) 18. 10. Schulte (Unna) ** 18. 10. Dr. Schwörer 18. 10. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 18. 10. Dr. Stoltenberg 18. 10. Stücklen 18. 10. Dr. Todenhöfer 18. 10. Verheugen 18. 10. Voigt (Frankfurt) 18. 10. Voigt (Sonthofen) 18. 10. Dr. Waigel 18. 10. Dr. von Wartenberg *** 18. 10. Weiß *** 17. 10. Frau Dr. Wex 18. 10. Dr. Wörner 18. 10. Wolfram (Recklinghausen) 18. 10. Frau Zeitler 18. 10. Zierer 18. 10. Dr. Zimmermann 18. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) hier: Stellungnahme des Bundesrates - Drucksache 10/3926 - zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub (Bundeserziehungsgeldgesetz - BErzGG) hier: Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates - Drucksache 10/4039 - zuständig: Ausschuß für Jugend, Familie und Gesundheit (federführend) Innenausschuß Finanzausschuß Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung Verteidigungsausschuß Haushaltsausschuß mitberatend und gemäß § 96 GO Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Schicksal der politischen Gefangenen in Indonesien - Drucksache 10/3937 - zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Überplanmäßige Ausgabe bei Kap. 08 07 Tit. 632 01 - Verwaltungskostenerstattung an Länder - Drucksache 10/3962 - zuständig: Haushaltsausschuß Der Präsident hat gemäß § 92 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: 12500* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Zustimmungsbedürftige Verordnung zur Änderung des Deutschen Teil-Zolltarifs (Nr. 6/85 — Zollkontingent für Spezialwalzdraht — 2. Halbjahr 1985) — Drucksache 10/3922 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 23. Januar 1986 vorzulegen Aufhebbare Verordnung zur Änderung des Deutschen TeilZolltarifs (Nr. 5/85 — Erhöhung des Zollkontingents 1985 für Bananen) — Drucksache 10/3970 — Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaft mit der Bitte, den Bericht dem Plenum möglichst bis zum 23. Januar 1986 vorzulegen Die in Drucksache 10/3909 unter Nr. 3 aufgeführte EG-Vorlage Abschließender Bericht „Europa der Bürger" an den Europäischen Rat vom 28./29. Juni 1985 — Nachtrag zu EG-Dok. Nr. 9436/84 — wird als Drucksache 10/3982 verteilt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht des Bundeskartellamtes über seine Tätigkeit in den Jahren 1983/84 sowie über Lage und Entwicklung auf seinem Aufgabengebiet (§ 50 GWB) — Drucksache 10/3550 — Der Vorsitzende des Haushaltsausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehende Vorlage absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Beschluß über die Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1983 betr. die Einzelpläne I — Parlament, II — Rat, III — Kommission, IV — Gerichtshof, V — Rechnungshof und Entschließung mit den Bemerkungen zu dem Entlastungsbeschluß zur Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Gemeinschaften für das Haushaltsjahr 1983 — Drucksache 10/3300 — Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung von einer Berichterstattung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Agrarbericht 1985 — Agrar- und ernährungspolitischer Bericht der Bundesregierung — Drucksachen 10/2850, 10/2851 — Unterrichtung durch die Bundesregierung: Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" für den Zeitraum 1985 bis 1988 — Drucksache 10/3297 — Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Bahr (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 12 und 13): Ist die Bundesregierung bereit, grundsätzlich die Stationierung neuer, binärer chemischer Waffen auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland abzulehnen? Hat die Bundesregierung unsere amerikanischen Verbündeten darüber unterrichtet, daß eine SPD-geführte Bundesregierung der Stationierung neuer chemischer Waffen auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland nicht zustimmen würde? Zu Frage 12: Wie ich bereits in der Plenardebatte am 3. Oktober gesagt habe, haben Vertreter der Administration zuletzt erst gegenüber einer Delegation des Verteidigungsausschusses erklärt, daß keine Absicht besteht, binäre Waffen außerhalb der USA zu stationieren. Ich erinnere auch an die Antwort, die StS Dr. Rühl auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) am 6. September 1985 gegeben hat. Zu Frage 13: Die Bundesregierung sieht keine Veranlassung, zu den in der Frage mehrfach enthaltenen hypothetischen Erwägungen Stellung zu nehmen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Olderog (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 28 und 29): In welchem Umfang trägt die Bundesrepublik Deutschland gegenwärtig — auch im Vergleich zu anderen Staaten — zur Finanzierung der Arbeit des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) bei? Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, dem UNHCR zusätzliche Finanzhilfen zukommen zu lassen, nachdem einige Projekte des UNHCR zur regionalisierten Flüchtlingshilfe wegen einer akuten Finanzkrise beim UNHCR in Frage gestellt sind, und wie lassen sich künftig derartige Schwierigkeiten vermeiden? Zu Frage 28: Die Bundesrepublik Deutschland wird 1985 mit einem Gesamtvolumen von über 70 Millionen DM nach den USA und Japan (wie in den Vorjahren) bei der Finanzierung der Tätigkeit des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) den dritten Rang unter den Geberländern einnehmen*). Die deutschen Beiträge setzen sich im wesentlichen zusammen aus unserem regulären freiwilligen Beitrag zu den allgemeinen Programmen des UNHCR (DM 6,0 Millionen), Nahrungsmittelhilfe (DM 38 Millionen), Mitteln der humanitären Hilfe für Einzelprojekte (DM 17 Millionen), sowie Treuhandmitteln für entwicklungsrelevante Einzelvorhaben der Flüchtlingshilfe (DM 2,2 Millionen). Die Europäische Gemeinschaft hat zusätzlich 1985 für den UNHCR annähernd 47 Millionen US-Dollar aufgebracht. Hiervon entfallen auf uns 28 %. Zu Frage 29: Der UNHCR befindet sich derzeit in einer sehr schwierigen Finanzsituation, die insbesondere auf die 1985 kurzfristig notwendigen zusätzlichen Ausgaben für die Afrika-Hilfe zurückzuführen ist. Falls für den Haushalt 1985 die vom UNHCR auf 75 Millionen US-Dollar geschätzte Finanzierungslücke nicht geschlossen werden kann, werden Programmkürzungen unvermeidlich werden. Nach gegenwär- *) Anteile an der Finanzierung des UNHCR 1984: USA 34%, Japan 13%, Bundesrepublik Deutschland 9%. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12501* tigem Stand erscheint eine vollständige Deckung dieser Finanzierungslücke unwahrscheinlich. Die Bundesregierung hat in Beantwortung des Aufrufs des UNHCR vom 20. September 1985 zur Bereitstellung zusätzlicher Mittel im Verlauf der soeben beendeten 36. Sitzung des UNHCR-Exekutivausschusses zunächst zusätzlich 3 Millionen DM zur Finanzierung von Programmen des UNHCR in Äthiopien, Pakistan, Thailand und Zentralamerika fest zugesagt. Darüber hinaus wurden aus außerplanmäßigen Mitteln unsere Treuhandmittel um 2,0 Millionen DM für eine Transporthilfe im Ostsudan aufgestockt. Die Bundesregierung prüft, ob darüber hinaus trotz der angespannten Haushaltslage eine überplanmäßige Erhöhung unseres freiwilligen Beitrags schon im laufenden Haushaltsjahr ermöglicht werden kann. Zur Frage nach der künftigen Vermeidung derartiger Schwierigkeiten ist zu berücksichtigen, daß die Finanz- und Programmplanung des UNHCR wegen der nur schwer voraussehbaren Entwicklungen der Flüchtlingsströme immer mit gewissen Unsicherheiten behaftet sein wird. So haben z. B. die Erfordernisse der Afrika-Hilfe 1985 in unvorhergesehen hohem Maße zusätzliche Mittel beansprucht. Um so weit wie möglich künftig entsprechenden Schwierigkeiten vorzubeugen, hat die Bundesregierung bei der soeben beendeten 36. Tagung des UNHCR-Exekutivausschusses darauf gedrängt, daß der UNHCR seine Programme an den vorhandenen Mitteln orientiert und alle Möglichkeiten für administrative Einsparungen nutzt. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/4004 Frage 30): Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß der Bezug von Uran aus Uran-Vorkommen in Namibia durch deutsche Einrichtungen, auch wenn diese über internationale Konzerne erfolgen, eine flagrante Verletzung von Beschlüssen der UN, nämlich des „Dekrets Nummer eins" des UN-Rates für Namibia, ist, der die Ausbeutung und den Export der Bodenschätze ohne Zustimmung der UN verbietet? Nach Auffassung der Bundesregierung nimmt der Namibia-Rat der Vereinten Nationen bestimmte, ihm von den Vereinten Nationen übertragene Funktionen wahr. Hieraus folgert die Bundesregierung jedoch nicht, daß ihm auch die Kompetenz zusteht, völkerrechtlich verbindliche Regelungen hinsichtlich der Nutzung der Naturschätze des Landes und des Handels mit Namibia zu treffen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/4004 Frage 49): In wie vielen Verfahren ist der Bund inzwischen wegen unterlassener Vorkehrungen gegen das Waldsterben außergerichtlich und gerichtlich in Anspruch genommen worden, und auf welche Summen beziffern sich die Forderungen bisher insgesamt? Bislang sind vier Verfahren gegen den Bund bei Gerichten anhängig, in denen Waldbesitzer Schadensersatz für von ihnen auf Luftverschmutzung zurückgeführte Schäden an ihren Wäldern verlangen. Die Klageforderungen bewegen sich zwischen 4000,— DM und 250000,— DM. In einem Verfahren hat das OLG Köln die Klageabweisung des LG Köln bestätigt. In den übrigen Verfahren liegt noch keine Entscheidung vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 51 und 52): Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelung nach § 42 des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) und § 7 der Anordnungen des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit über die individuelle Förderung der beruflichen Fortbildung und Umschulung, wonach jemand keinen Anspruch auf Förderung (Schul- und Büchergeld) der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Bildung hat, wenn er statt der dafür als Voraussetzung geforderten 36 Monate Berufstätigkeit zwischen dem Abschluß der Berufsausbildung und dem Beginn der Bildungsmaßnahme nur geringfügig weniger Zeit — z. B. wie in einem konkreten Fall 34 Monate — entsprechend beruflich tätig war? Wie beurteilt die Bundesregierung die Notwendigkeit, durch eine gesetzliche Regelung dafür Sorge zu tragen, daß solche Fälle künftig von seiten der Behörden flexibler im Sinne der Weiterbildungswilligen gehandhabt werden? Das Gesetz geht von der Überlegung aus, daß eine finanzielle Förderung der Weiterbildung dann arbeitsmarkt- und bildungspolitisch sinnvoll ist, wenn nach der Ausbildung durch berufspraktische Tätigkeit ausreichende Berufserfahrung gesammelt worden ist, die die Weiterbildung wesentlich erleichtert. Als angemessenen Zeitraum für die Sammlung von Berufserfahrung hat der Gesetzgeber drei Jahre festgelegt. Es liegt im Wesen derartiger gesetzlich bestimmter Grenzen, daß in grenznahen Fällen Härten auftreten. Die Notwendigkeit der Festlegung solcher Grenzen erfordert aber ihre generelle Beachtung. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß auf eine vorherige berufliche Tätigkeit dann verzichtet werden kann, wenn der Teilnehmer an der Bildungsmaßnahme vorher arbeitslos und die Bildungsmaßnahme zur beruflichen Eingliederung notwendig ist. 12502* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Stockleben (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 53 und 54): Welche Arbeitsstoffe stehen nach Erkenntnissen der Bundesregierung auf der sogenannten „Krebsliste" der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG)? Kann die Bundesregierung Pressemeldungen bestätigen, wonach die Veröffentlichung der bereits gedruckten „Krebsliste" (über „Maximale Arbeitsplatzkonzentration und biologische Arbeitsstofftoleranzwerte 1985") unter Druck der Holz- und der Zigarettenindustrie unterblieben sei? Die noch nicht veröffentlichte MAK-Werte-Liste 1985 enthält im Abschnitt III „Krebserzeugende Arbeitsstoffe" 15 Positionen Gruppe A 1 (krebserzeugend beim Menschen), 52 Positionen in Gruppe A 2 (krebserzeugend in Tierversuchen), 64 Positionen in Gruppe B (krebsverdächtig) sowie die Sonderpositionen „Krebserzeugende Arzneistoffe" und „Passivrauchen am Arbeitsplatz". Eine Ablichtung des Abschnitts III mit Einzelangabe zu den genannten Positionen werde ich Ihnen übersenden; die darin mit Stern gekennzeichneten Positionen sind gegenüber der MAK-Werte-Liste 1984 neu oder inhaltlich verändert. Die Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe hat die MAK-Werte-Liste im Juni 1985 beschlossen. Darin werden bestimmte Hartholzstäube als beim Menschen krebserzeugend eingestuft, und es wird dargelegt, daß auch beim Passivrauchen mit einer gewissen Krebsgefährdung zu rechnen ist. Die Verbände der Zigaretten- und der Holzindustrie sowie die Gewerkschaften Nahrung, Genuß, Gaststätten und Holz und Kunststoff haben dagegen bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft Bedenken erhoben und um ein klärendes Gespräch gebeten. Dieses findet auf Einladung der Deutschen Forschungsgemeinschaft am 30. Oktober 1985 statt. Danach wird die MAK-Kommission unabhängig darüber zu befinden haben, ob sie es bei ihren Einstufungen beläßt. Bis zur Übermittlung der Schlußfolgerungen ist die Veröffentlichung der MAK-Werte-Liste zurückgestellt. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Köln) (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 55 und 56): Hat die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung eingerichtete spezielle Arbeitsgruppe zur Prüfung der Frage, wie den Mißständen bei sozialversicherungsfreien Beschäftigungsverhältnissen abgeholfen werden kann (vgl. Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs Vogt, Plenarprotokoll 10/125, Seite 9212), inzwischen Vorschläge erarbeitet, und wie sehen diese gegebenenfalls aus? Wenn die Bundesregierung, wie vom Parlamentarischen Staatssekretär Vogt in der Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. März 1985 dargestellt, die Vorschläge des Gebäudereinigerhandwerks auf Streichung der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung als „konstruktiv" begrüßt, aber für bestimmte Tätigkeiten, etwa von Übungsleitern bei Sportvereinen oder für bestimmte Mitarbeiter von Wohlfahrtsverbänden, an der Geringfügigkeitsgrenze festhalten will, bedeutet dies, daß die Bundesregierung sich für die Regelung der Versicherungsfreiheit im Gesetzentwurf der Fraktion der SPD zum Schutz der Teilzeitbeschäftigten (Drucksache 10/2559) auszusprechen gedenkt, und wenn nein, für welche weiteren als im Gesetzentwurf der Fraktion der SPD genannten Fälle will die Bundesregierung an der Geringfügigkeitsgrenze in der Sozialversicherung festhalten? Die von Ihnen genannte Arbeitsgruppe hat eine Reihe denkbarer Lösungsansätze erörtert. Dazu gehört auch die volle Einbeziehung aller Beschäftigungsverhältnisse in die Sozialversicherungspflicht. Dadurch ergäben sich für die verschiedenen Träger der Sozialversicherung jedoch beträchtliche Leistungs- und Finanzierungsrisiken. Aus diesem Grunde hat die Arbeitsgruppe Möglichkeiten untersucht, Mißstände und Wettbewerbsverzerrungen auch ohne die Ausweitung der Sozialversicherungspflicht auf alle Beschäftigten zu beseitigen. Sie ist zu dem Ergebnis gelangt, daß entsprechende Maßnahmen nur erwogen werden sollten, wenn nachzuweisen ist, daß die sozialversicherungsfreie Beschäftigung im gewerblichen Bereich spürbar zugenommen und ein sozial- wie wirtschaftspolitisch bedeutsames Ausmaß erreicht hat. Hierzu sind verläßliche Zahlenangaben erforderlich. Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat sich deswegen an das Statistische Bundesamt gewandt. In einem Gespräch am 1. Juli 1985 hat Präsident Hölder die Mitwirkung seines Amtes zugesagt. Es wurde vereinbart, anhand der Mikrozensen 1982 und 1985 sowie der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1983 zu klären, ob der in Frage stehende Personenkreis hinreichend genau identifiziert werden kann. Die diesbezüglichen Arbeiten des Statistischen Bundesamtes werden noch einige Monate andauern. Die von mir geschilderte Sachlage läßt eine Antwort auf Ihre zweite Frage derzeit noch nicht zu. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Glombig (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 57 und 58): Wann wird die Bundesregierung den Bericht über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen dem Deutschen Bundestag zuleiten, und wie hoch war die Beschäftigungsquote am 1. Oktober 1984? Wie viele schwerbehinderte Arbeiter, Angestellte, Beamte und Auszubildende sind im Berichtszeitraum 1983/84 neu eingestellt worden, und wie viele Neueinstellungen waren für den Zeitraum 1984/85 geplant? Der Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen wird dem Deutschen Bundestag in den nächsten Wochen zugeleitet werden. Die Beschäftigungsquote im öffentlichen Dienst des Bundes wird danach voraussichtlich bei 8,1 % bzw. — einschließlich Bundesbahn und Bundespost — bei 6,5% liegen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12503* Der jährliche Bericht der Bundesregierung über die Beschäftigung Schwerbehinderter bei den Bundesdienststellen erfaßt lediglich, ob und inwieweit die Ressorts und deren nachgeordnete Dienststellen die Pflichtquote von 6')/0 erfüllen bzw. übererfüllen. Die ausgewiesenen Beschäftigungsquoten beinhalten nicht nur neu eingestellte Schwerbehinderte, sondern auch beschäftigte Schwerbehinderte, die während des Beschäftigungsverhältnisses anerkannt worden sind. Bei der Ermittlung der Beschäftigungsquote wird auch nicht nach schwerbehinderten Arbeitern, Angestellten, Beamten und Auszubildenden unterschieden. Die Zahl der Neueinstellungen schwerbehinderter Arbeiter, Angestellter, Beamter und Auszubildender ist im Bericht nicht gesondert ausgewiesen. Geplante Neueinstellungen Schwerbehinderter werden nicht von vornherein festgelegt. Vielmehr sollen soviel Schwerbehinderte wie möglich neu eingestellt werden. Die Möglichkeiten hängen von einer Reihe von — je nach dem Einzelfall recht unterschiedlichen — Faktoren ab. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Höpfinger auf die Fragen des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 59 und 60): Kann die Bundesregierung inhaltlich begründen, warum der Bundeskanzler trotz der traurigen Tatsache, daß Ende September jeder, den Arbeitsämtern gemeldeten offenen Stelle mehr als 18 arbeitslos registrierte Menschen gegenüberstanden, meint, die öffentliche Aufmerksamkeit auf das Thema „Arbeitsunlust" lenken zu müssen, oder teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, daß Aussagen wie „in der Statistik sind Leute, die nicht im Traum daran denken, arbeiten zu wollen" lediglich dem Zweck dienen, den gesellschaftlich verursachten und politisch von dieser Bundesregierung nicht bekämpften Mißstand einer auf Rekordniveau verharrenden Massenarbeitslosigkeit zu bagatellisieren? Ist es zutreffend, daß der Bundeskanzler zur Erklärung der anhaltenden Massenarbeitslosigkeit u. a. darauf verwiesen hat, daß „etliche Stellen ... von Gastarbeitern besetzt (sind)", und wenn ja, teilt die Bundesregierung meine Einschätzung, daß diese Erkenntnis zwar nichts zur Erklärung der Lage auf dem Arbeitsmarkt beiträgt, aber dafür durchaus beitragen könnte, die Ausländerfeindlichkeit weiter ansteigen zu lassen? Kern der Frage ist keine Fragestellung, sondern eine unzutreffende Unterstellung. Die Bundesregierung kann unzutreffende Unterstellungen selbstverständlich weder „inhaltlich" noch sonstwie „begründen". Sie teilt auch die „Einschätzung" des Fragestellers nicht. Ich kann auch die Unterstellung Ihrer zweiten Frage nicht bestätigen. Bundeskanzler und Bundesregierung sehen weder in der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer die Ursache für die Lage auf dem Arbeitsmarkt noch werden sie das Ausbreiten von Ausländerfeindlichkeiten zulassen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 64 und 65): Kann die Bundesregierung ausschließen, daß in der Bundesrepublik Deutschland gelagerte Atomsprengköpfe durch Konstruktionsänderungen — insbesondere durch Hinzufügung radioaktiver Tritiumladungen — zu verstärkter Freisetzung von Neutronen veranlaßt und damit in Neutronensprengköpfe umgewandelt werden? Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß der Festtreibstoff der Pershing II-Raketen — zum Hauptteil bestehend aus dem Sprengstoff Ammoniumperchlorat — durch eine externe Explosion zur Detonation gebracht werden kann, wobei der Raketentreibstoff dann als entsprechend starke Sprengladung wirkt? Zu Frage 64: Ja. Zu Frage 65: Die Bundesregierung hat wiederholt festgestellt, daß der volle Übungs- und Ausbildungsbetrieb mit PERSHING II-Raketen sowie Transporte erst wieder aufgenommen werden, wenn die Abhilfemaßnahmen getroffen worden sind, die eine Wiederholung des Unfallgeschehens vom 11. Januar 1985 verhindern. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Spöri (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 66 und 67): Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß Pershing-II-Stellungen außerhalb der US-Stationierungsbasen vorzugsweise auf bewaldeten Bergkuppen eingerichtet werden und daß die Raketen an diesen erhöhten Standorten der Gefahr von Blitzschlägen ausgesetzt sind? Kann die Bundesregierung bestätigen oder widerlegen, daß die Pershing-Il-Raketen seit dem Brandunfall vom Januar 1985 nicht mehr außerhalb der US-Basen transportiert werden? Zu Frage 66: Das PERSHING-II-Waffensystem ist voll mobil und kann an nahezu jedem Ort in Stellung gebracht werden — nicht nur auf bewaldeten Bergkuppen. Zu Frage 67: Da ein Composit-Festtreibstoff — wie im P II-Motor — nicht detonationsfähig ist, würde bei dem von Ihnen angenommenen Vorgang der Treibsatz nicht zur Detonation gebracht werden können, er würde lediglich abbrennen. Der Treibstoff könnte also auch nicht als entsprechend starke Sprengladung wirken. 12504* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage der Abgeordneten Frau Seiler-Albring (FDP) (Drucksache 10/4004 Frage 75): Welche Schritte plant die Bundesregierung zur Verbesserung der Wiedereingliederung von Wehrpflichtigen ins Geschäftsleben, insbesondere unter Berücksichtigung der zu erwartenden Verlängerung des Wehrdienstes auf 18 Monate? Der Bundesminister der Verteidigung hat im Rahmen seiner Berichterstattung über die Beschlußfassung des Kabinetts zur Verlängerung des Wehrdienstes am 2. Oktober 1985 hier erklärt, daß im Zusammenhang mit der Verlängerung des Grundwehrdienstes natürlich Maßnahmen zur Verbesserung des Übergangs in das Berufsleben — in allen Bereichen — geplant und realisiert werden müssen. Die Erarbeitung von entsprechenden Vorschlägen wurde bereits einem Staatssekretär im BMVg übertragen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/4004 Frage 76): Ist die Bundesregierung bereit, im Blick auf die Verlängerung des Wehrdienstes schnellstmöglich eine Konzeption für die Ausbildung der Wehrpflichtigen vorzulegen, die den verlängerten Grundwehrdienst leisten müssen, und zu welchem Zeitpunkt ist diese Konzeption gegebenenfalls zu erwarten? Die damit verbundenen Maßnahmen werden im Bundesministerium der Verteidigung geplant und vorbereitet. Alle notwendigen Schritte werden so rechtzeitig eingeleitet, daß sie mit Wirksamwerden des verlängerten Grundwehrdienstes in Kraft treten können. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/4004 Frage 78): Kann die Bundesregierung den Sachverhalt des Presseartikels „Die vielen Nebenjobs des braven Soldaten Blenk" in der Oktober-Ausgabe des Wirtschaftsmagazins Impulse bestätigen, wonach der Leiter des Ernst-Rodenwaldt-Instituts in Koblenz mehrere genehmigungspflichtige und offensichtlich ungenehmigte Nebentätigkeiten ausübt? Mit Dr. Blenk wurde hierüber im Bereich des Inspekteurs des Sanitäts- und Gesundheitswesens ein Gespräch geführt. Seine Nebentätigkeiten sind den Vorschriften entsprechend gemeldet und genehmigt. Nach seinen Angaben übersteigen sie nicht die zulässige Nebentätigkeitszeit. Im Sommer 86 werden neue Verordnungen über die Nebentätigkeiten in Kraft treten. In diesem Zusammenhang haben neue Überprüfungen und Genehmigungen zu erfolgen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Götzer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 79 und 80): Welche Veränderungen in der Sektenszenerie haben sich seit dem letzten Bericht der Bundesregierung an den Petitionsausschuß, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Expansion der Sekten und die Problematik bei Kindern in Jugendsekten, ergeben? Ist die Bundesregierung bereit, Schritte zu unternehmen, um Verurteilungen, Ermittlungsverfahren, Straf- und Zivilprozesse, Verwaltungsgerichtsauseinandersetzungen, Prozesse vor Arbeitsgerichten und außergerichtliche Verfahren, die in den letzten Jahren im Zusammenhang mit Jugendsekten durchgeführt wurden, zu archivieren? Zu Frage 79: Die Bundesregierung verfolgt kontinuierlich die Entwicklungen auf dem Gebiet der Jugendreligionen/Jugendsekten. Nach dem Bericht an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages im Jahre 1979 hat die Bundesregierung ihre Einschätzung der Situation insbesondere im Blick auf die wirtschaftlichen Aktivitäten der Jugenreligionen/ Jugendsekten in ihrer Antwort vom 10. Oktober 1984 (Drucksache 10/2094) auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Müller (Düsseldorf) u. a. sowie der Fraktion der SPD dargelegt. Darüber hinausgehende amtliche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Die Bundesregierung ist sich der Problematik bei Kindern in Jugendreligionen/Jugendsekten bewußt. Wird im Einzelfall das Wohl des Kindes beeinträchtigt, ist es Sache der Vormundschaftsgerichte, entsprechende Maßnahmen anzuordnen. Zu Frage 80: Die Bundesregierung fördert die Aktion für geistige und psychische Freiheit — Arbeitsgemeinschaft der Elterninitiativen e. V. in Bonn, zu deren Aufgaben auch die Sammlung und Archivierung von Entscheidungen in Straf-, Zivil-, Verwaltungs- und Arbeitsgerichtsverfahren sowie in außergerichtlichen Verfahren gehört. Die Bundesregierung ist bereit, Entwicklung, Ausbau und Qualifizierung dieser Arbeit zu fördern und zu unterstützen. Mit dem computergesteuerten Juristischen Informationssystem (JURIS) stehen der Bundesregierung überdies Datenbanken zur Verfügung, bei denen gerichtliche Entscheidungen und juristische Fachliteratur aus allen Rechtsgebieten gespeichert und abrufbar sind. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12505* In diesem Zusammenhang wird auf die Antwort vom 21. Juni 1985 auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (Drucksache 10/3546, Nrn. 28, 29, S. 15/16) verwiesen. Das Bundeskriminalamt wertet im Rahmen des allgemeinen kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausches aufgrund seiner Zentralstellenfunktion Ländermitteilungen über Strafverfahren im Zusammenhang mit Jugendsekten (z. B. Sammel- und Bettelbetrug, Entführung etc.) aus. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kroll-Schlüter (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 81 und 82): Wie wertet die Bundesregierung die in der „Monitor-Sendung" vom 1. Oktober 1985 geäußerten Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit von Fluor gegen Karies? Ergeben sich nach Meinung der Bundesregierung Konsequenzen für die zur Zeit laufenden Projekte der Verteilung von Fluortabletten an Schul- und Kindergartenkinder? Zu Frage 81: Der Bundesregierung sind immer wieder in Publikationen geäußerte Bedenken bezüglich der Wirksamkeit von Fluoriden gegen Karies bekannt geworden. Sie werden analysiert und in Überlegungen einbezogen. Nach kritischer Würdigung aller wissenschaftlichen Erkenntnisse ist die Bundesregierung in Übereinstimmung mit der WHO und auch mit einem zur Veröffentlichung anstehenden Votum des Bundesgesundheitsrates der Meinung, daß die ausreichende Zufuhr von Fluorid unverändert ein wesentlicher Bestandteil der Kariesprävention ist. Auf die Bedeutung von Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Ernährungs- und Pflegegewohnheiten, insbesondere im Rahmen der Jugendzahnpflege, hinsichtlich der Kariesbekämpfung sei in diesem Zusammenhang ausdrücklich hingewiesen. Auf die in den Jahren 1984 und 1985 gegebenen Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE GRÜNEN betr. „Trinkwasserfluoridierung", Bundestags-Drucksachen 10/2403 und 10/3631, mache ich aufmerksam. Zu Frage 82: Die Durchführung der Fluoridprophylaxe ist in der Bundesrepublik Deutschland, z. T. auch innerhalb der einzelnen Bundesländer, unterschiedlich organisiert. Die Abgabe von Fluoriden in unterschiedlichen Applikationsformen in Kindergärten und Schulen, die jeweils mit ausdrücklicher Zustimmung der Personensorgeberechtigten erfolgt, wird durch die Bundesländer kritisch überwacht. Auf die 1984 erteilte Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN betr. „Fluoridierung von Trinkwasser bzw. Kochsalz; Verabreichung von Fluortabletten an Kinder in Schulen und Kindergärten", Bundestags-Drucksache 10/1138, mache ich aufmerksam. Anlage 19 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage des Abgeordneten Cronenberg (Arnsberg) (FDP) (Drucksache 10/4004 Frage 83): Wo liegen nach Auffassung der Bundesregierung die Ursachen dafür, daß die Deutsche Bundesbahn (DB) für die Beförderung ein und desselben Frachtgutes, z. B. Fahrräder, ihren Kunden bis zu 260% höhere Preise abverlangt als die Deutsche Bundespost, die sich ihrerseits zum Teil der DB als Transporteur bedient? Der Grund für die unterschiedliche Tarifgestaltung bei Deutscher Bundesbahn und Deutscher Bundespost für die Beförderung ein und desselben Frachtgutes, z. B. eines Fahrrads, liegt in der vereinbarten Aufgabenteilung beider Unternehmen. Die Aufgaben der Post liegen in der Beförderung kleiner und leichter Sendungen bis 20 kg, die Aufgaben der Eisenbahn in der Beförderung größerer und schwererer Sendungen. Darauf sind auch Leistungskapazität und Tarife beider Unternehmen ausgerichtet. Anlage 20 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Braun (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Frage 84): Wird die Bundesregierung auf die Deutsche Bundesbahn einwirken, daß, bevor weitere behindertengerechte IC-Großraumwagen in Dienst gestellt werden, diese Wagen so verbessert werden, daß auch ohne fremde Hilfe ein Ein- und Ausstieg möglich ist? Die Deutsche Bundesbahn beschafft derzeit 118 Stück behindertengerechte IC-Großraumwagen 2. Klasse. Die ersten dieser Fahrzeuge wurden Mitte dieses Jahres ausgeliefert und befinden sich bereits im Einsatz. Monatlich werden vier weitere dieser Fahrzeuge in Dienst gestellt, so daß ab Sommerfahrplanwechsel 1987 alle IC-Züge einen solchen Wagen mit rollstuhlgerechten Einrichtungen mitführen werden. Die Deutsche Bundesbahn, die sich ständig um eine Verbesserung der Reisebedingungen auch für die behinderten Reisenden bemüht, wird zunächst die Akzeptanz des neuen Angebotes beobachten und die Erfahrungen anderer Bahnverwaltungen mit Einstieghilfen auswerten. Erst dann wird sie im Benehmen mit den Behindertenverbänden darüber befinden, ob und in welchem Umfang z. B. technische Einstieghilfen zum Einsatz kommen sollen. Bedienungspersonal wird hierfür in jedem Falle erforderlich sein. 12506* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 21 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Brunner (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 85 und 86): Betrachtet die Bundesregierung die im Vergleich zum Bundesverkehrswegeplan '80 erfolgte Zurückstufung der Eisenbahnlinie Nürnberg—Regensburg—Passau im Bundesverkehrswegeplan '85 vereinbar mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayerns? Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz, daß nach der jahrelangen Benachteiligung Ostbayerns beim Bundesfernstraßenbau die jetzige Zurückstufung der Eisenbahnlinie Nürnberg—Regensburg—Passau eine erneute Schwächung des ostbayerischen Grenzraumes bedeutet? Zu Frage 85: Die Bundesregierung hält die Einstufung der Ausbaustrecke Nürnberg-Passau im Bundesverkehrswegeplan '85 als „Planung" derzeit für vereinbar mit den Zielen des Landesentwicklungsprogramms Bayern. Diese Einstufung könnte sich ändern, wenn konkrete Planungen oder Maßnahmen in Österreich in der Relation Passau-Linz-Wien zu einer spürbaren Verringerung der Reisezeiten und damit zu erhöhten Verkehrserwartungen führen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen mit der österreichischen Seite klären und abstimmen soll. Zu Frage 86: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Die Berücksichtigung der Ausbaustrecke Nürnberg-Passau im Bundesverkehrswegeplan '85 verbessert in Verbindung mit den anderen Neu- und Ausbaumaßnahmen der Deutschen Bundesbahn die Verkehrsbedienung des ostbayerischen Grenzraums. Der Bund hat für Bundesautobahnen und Bundesfernstraßen in Bayern allein in den vergangenen vier Jahren rd. 250 Millionen DM über dem Sollanteil zur Verfügung gestellt. Damit konnten auch in Ostbayern eine Reihe von Maßnahmen früher fertiggestellt bzw. früher begonnen werden. Beispiele: A 93 Pendling-Bachl A 93 Pfreimd-Weiden B 388 Verlegung bei Birnbach A 92 Landshut Ost-Dingolfeng B 11 Verlegung Zwiesel B 12 Ortsumgehung Röhrnbach B 388 Verlegung Vilsbiburg Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 87 und 88): Welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Ausbau des Teilabschnitts der Eisenbahnstrecke Regensburg—Passau an sogenannter „Löwenwand" westlich von Passau, nachdem jetzt die von der Deutschen Bundesbahn in Auftrag gegebenen vierjährigen Vorplanungen abgeschlossen sind? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, dem Petitum des Bundesrates auf Erhöhung der Investitionszuschüsse des Bundes für die Deutsche Bundesbahn zu folgen, und hätte dies Konsequenzen für die Prioritäten der neuen Bundesverkehrswegeplanung? Zu Frage 87: Der Ausbau der sogenannten „Löwenwand" ist Teil der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Ausbaustrecke Nürnberg-Passau. Der Planungsträger Deutsche Bundesbahn hat erklärt, eine vorgezogene Realisierung dieses Teilabschnitts sei derzeit nicht beabsichtigt. Zudem besteht eine Abhängigkeit mit Maßnahmen anderer Verkehrsträger. Zu Frage 88: Die Finanzierung der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Maßnahmen der Deutschen Bundesbahn ist gesichert. Eine Änderung der Prioritäten wäre nur möglich, wenn gesicherte Erkenntnisse über die Erfüllung der im Bundesverkehrswegeplan '85 zur Aufnahme in den „vordringlichen Bedarf" aufgeführten Kriterien für die als „Planung" eingestuften Maßnahmen vorliegen würden. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Zierer (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 89 und 90): Auf Grund welcher Entscheidungen wurde von der Bundesregierung in der jetzigen Fassung des Entwurfs eines Bundesverkehrswegeplans die DB-Strecke Nürnberg—Regensburg—Passau zugunsten der neuen Schienenverbindung München—Mühldorf—Freilassing zurückgestuft? Sieht die Bundesregierung eine Möglichkeit, die Eisenbahnlinie Nürnberg—Regensburg—Passau aus den allgemeinen Investitionszuschüssen des Bundes an die Deutsche Bundesbahn bevorzugt zu verbessern? Zu Frage 89: Im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurden in allen Verkehrsbereichen die noch nicht begonnenen Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans '80 einer erneuten Projektbeurteilung unterzogen. Angesichts geringerer Erwartungen über das künftige Verkehrsaufkommen ist eine ausreichende Wirtschaftlichkeit einer Reihe von Ausbauvorhaben für die Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans '85 nicht mehr gegeben. Dies trifft auch für die Ausbaustrecke Nürnberg-Passau zu. Diese Beurteilung könnte sich ändern, wenn konkrete Planungen oder Maßnahmen in Österreich in der Relation Passau-Linz-Wien zu einer spürbaren Verringerung der Reisezeiten und damit zu erhöh- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12507* ten Verkehrserwartungen führen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen mit der österreichischen Seite klären und abstimmen soll. Zu Frage 90: Unabhängig von der Einstufung einer Maßnahme in der Bundesverkehrswegeplanung ist es generell möglich, sinnvolle Maßnahmen in den Wirtschaftsplan der Deutschen Bundesbahn einzustellen. So wird auf der Strecke Nürnberg-Passau vorab ein schienenfreier Bahnsteigzugang im Bahnhof Osterhofen mit Kosten von rund 3 Millionen DM realisiert. Zusätzlich zu Maßnahmen der Bundesverkehrswegeplanung investiert die Deutsche Bundesbahn in die Erhaltung und Unterhaltung ihrer Anlagen, somit auch in die Strecke Nürnberg-Passau. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Wittmann (Tännesberg) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 91 und 92): Hat die Bundesregierung heute andere Kriterien für die Beurteilung der Dringlichkeit des Ausbaus der DB-Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau als 1980, und was hat sich gegebenenfalls geändert? Plant die Deutsche Bundesbahn eine Verlagerung des internationalen Güterfernverkehrs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den südosteuropäischen Staaten von der überlasteten Strecke Nürnberg-Regensburg-SalzburgWien zur kapazitätsgerechten Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau-Wien? Zu Frage 91: Im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurden in allen Verkehrsbereichen die noch nicht begonnenen Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans '80 einer erneuten Projektbeurteilung unterzogen. Angesichts geringerer Erwartungen über das künftige Verkehrsaufkommen ist eine ausreichende Wirtschaftlichkeit einer Reihe von Ausbauvorhaben für die Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans '85 nicht mehr gegeben. Dies trifft auch für die Ausbaustrecke Nürnberg-Passau zu. Diese Beurteilung könnte sich ändern, wenn konkrete Planungen oder Maßnahmen in Österreich in der Relation Passau-Linz-Wien zu einer spürbaren Verringerung der Reisezeiten und damit zu erhöhten Verkehrserwartungen führen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen mit der österreichischen Seite klären und abstimmen soll. Zu Frage 92: Die Deutsche Bundesbahn hat erklärt, daß durchgehende Güterzüge der Deutschen Bundesbahn in der Relation Nürnberg-Regensburg-Richtung Wien über Passau geleitet werden. Eine Änderung dieses Leitungsweges ist nicht vorgesehen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 93 und 94): Liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse vor, daß die oberösterreichische Landesregierung an der Wiederaufnahme der DB-Ausbaustrecke Nürnberg-Regensburg-Passau in den „vordringlichen Bedarf interessiert ist? Welchen Zeitgewinn auf der Strecke Nürnberg-MünchenMühldorf-Freilassing-Linz-Wien erwartet die Deutsche Bundesbahn im Vergleich zur Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau-Linz-Wien? Zu Frage 93: Der Bundesregierung sind Äußerungen bekannt, daß Oberösterreich ein Interesse an dieser Strecke hat. Zu Frage 94: Der Zeitgewinn in der Relation Nürnberg-München-Freilassing wird bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Maßnahmen bis zu 52 Minuten betragen. Auf der Strecke Nürnberg-Passau beträgt der Zeitgewinn bei einem Ausbau 6 Minuten. Über mögliche Reisezeitverkürzungen zwischen Passau und Wien sowie zwischen Freilassung und Wien können derzeit keine Aussagen getroffen werden, weil die hierzu notwendigen Planungen in Österreich noch nicht abgeschlossen sind. Anlage 26 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Fellner (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 95 und 96): Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Investitionsvorhaben an der Bundesbahnstrecke Nürnberg-Regensburg-Passau und einer Stärkung der regionalen Wirtschaft sowie des Arbeitsmarktes? Was sind die Kriterien, die die Bundesregierung veranlaßten, die DB-Strecke Nürnberg-Regensburg-Passau aus dem „vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans '80 herauszunehmen und laut Bundesverkehrswegeplan '85 als „Planung" mit unbestimmter Realisierung des Ausbaus einzustufen? Zu Frage 95: Generell führen Investitionsvorhaben der Deutschen Bundesbahn auch zu einer Stärkung der regionalen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes. Diese Wirkungen werden im Rahmen der Projektbeurteilung der Bundesverkehrswegeplanung entsprechend berücksichtigt. 12508* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Zu Frage 96: Im Rahmen der Fortschreibung der Bundesverkehrswegeplanung wurden in allen Verkehrsbereichen die noch nicht begonnenen Vorhaben des Bundesverkehrswegeplans '80 einer erneuten Projektbeurteilung unterzogen. Angesichts geringerer Erwartungen über das künftige Verkehrsaufkommen ist eine ausreichende Wirtschaftlichkeit einer Reihe von Ausbauvorhaben für die Einstufung in den „Vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplan '85 nicht mehr gegeben. Dies trifft auch für die Ausbaustrecke Nürnberg-Passau zu. Diese Beurteilung könnte sich ändern, wenn konkrete Planungen oder Maßnahmen in Österreich in der Relation Passau-Linz-Wien zu einer spürbaren Verringerung der Reisezeiten und damit zu erhöhten Verkehrserwartungen führen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen mit der österreichischen Seite klären und abstimmen soll. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Müller (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 97 und 98): Welchen Zeitgewinn auf der Strecke Nürnberg—MünchenMühldorf—Freilassing—Linz—Wien erwartet die Deutsche Bundesbahn im Vergleich zur Strecke Nürnberg—Regensburg—Passau—Linz—Wien? Hält die Bundesregierung die ökologische Verträglichkeit einer neugebauten DB-Strecke München—Mühldorf—Freilassing für größer als die ausgebaute DB-Strecke NürnbergRegensburg—Passau? Zu Frage 97: Der Zeitgewinn in der Relation Nürnberg-München-Freilassing wird bei Realisierung der im Bundesverkehrswegeplan '85 enthaltenen Maßnahmen bis zu 52 Minuten betragen. Auf der Strecke Nürnberg-Passau beträgt der Zeitgewinn bei einem Ausbau 6 Minuten. Über mögliche Reisezeitverkürzungen zwischen Passau und Wien sowie zwischen Freilassing und Wien können derzeit keine Aussagen getroffen werden, weil die hierzu notwendigen Planungen in Österreich noch nicht abgeschlossen sind. Zu Frage 98: Nach Angaben der Deutschen Bundesbahn ist die ökologische Verträglichkeit der beiden im Bundesverkehrswegeplan enthaltenen Ausbaustrecken München-Mühldorf-Freilassing und Nürnberg-Passau im gleichen Maße gegeben. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kunz (Weiden) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 99 und 100): Hält die Bundesregierung den „Hinauswurf" der DB-Strecke Nürnberg—Regensburg—Passau aus dem „vordringlichen Bedarf" des Bundesverkehrswegeplans '85 für vereinbar mit den Aussagen in eben diesem Bundesverkehrswegeplan '85, daß sie (die Bundesregierung), der Förderung strukturschwacher und peripherer Räume einen hohen Rang beimißt? Warum begründet die Bundesregierung die Zurückstufung der DB-Strecke Nürnberg—Regensburg—Passau im Bundesverkehrswegeplan '85 u. a. mit einem Fehlen eines ausreichenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses, obwohl sie an anderer Stelle im Bundesverkehrswegeplan '85 meint, daß auch dann Ausbaubedarf hervorgerufen werden kann, wenn kein weiterer Anstieg der Verkehrsnachfrage zu erwarten wäre? Zu Frage 99: Die Bundesregierung mißt der Förderung strukturschwacher Gebiete einen hohen Rang bei. Eine unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme eines Vorhabens in den „Vordringlichen Bedarf" ist jedoch ein ausreichender Wirtschaftlichkeitsnachweis. Für die Ausbaustrecke Nürnberg-Passau konnte dieser Nachweis nicht erbracht werden. Daher wurde dieses Vorhaben als „Planung" eingestuft. Diese Beurteilung könnte sich ändern, wenn konkrete Planungen oder Maßnahmen in Österreich in der Relation Passau-Linz-Wien zu einer spürbaren Verringerung der Reisezeiten und damit zu erhöhten Verkehrserwartungen führen. Es wurde deshalb eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die diese Fragen mit der österreichischen Seite klären und abstimmen soll. Zu Frage 100: Es trifft grundsätzlich zu, daß aufgrund des Zieles der besseren Erschließung und Anbindung strukturschwacher und peripherer Gebiete Ausbaubedarf auch dann hervorgerufen werden kann, wenn kein weiterer Anstieg der Verkehrsnachfrage zu erwarten wäre. Im übrigen verweise ich auf die Antwort der vorherigen Frage. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen des Abgeordneten Senfft (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/4004 Fragen 101 und 102): Gilt die Aussage der Bundesregierung in Drucksache 10/3169, daß gegen den ausdrücklichen Willen eines Bundeslandes kein Fernstraßenprojekt geplant bzw. gebaut wird, auch für die A 33 zwischen Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen und Bielefeld? Gilt die folgende Aussage der Bundesregierung: „Alle im Bedarfsplanentwurf der Bundesregierung enthaltenen Vorhaben wurden seitens der Länder vorgeschlagen" (Antwort der Bundesregierung vom 26. September 1985 auf meine schriftliche Frage vom 20. September 1985) auch für die A 33 zwischen Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Niedersachsen und Bielefeld? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12509* Zu Frage 101: Bei dem in Rede stehenden Abschnitt der A 33 zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/ Niedersachsen und Bielefeld handelt es sich um den Lückenschluß der weitgehend fertiggestellten bzw. in Bau befindlichen Verbindung OsnabrückHaaren. Planung und Bau der A 33 haben die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen im Einvernehmen mit dem Bundesverkehrsminister vorbereitet und begonnen. Zu Frage 102: Beim 1. bilateralen Abstimmungsgespräch über den Bedarfsplan-Entwurf hat das Land NordrheinWestfalen für die genannte Teilstrecke der A 33 entsprechend früheren Aussagen der Landesregierung eine Einstufung als „Vordringlichen Bedarf" vorgeschlagen. Erst nach der Neubildung der Landesregierung mit Ministerwechsel Jochimsen — Zöpel änderte das Land seinen Vorschlag und schlug die Aufgabe der Planung vor. Am 29. August 1985 hat Bundesverkehrsminister Dr. Dollinger im Gespräch mit Minister Zöpel entschieden, daß die Teilstrecke im „Vordringlichen Bedarf" verbleibt. Diese Entscheidung hat Minister Zöpel respektiert. Neuerdings hat sich Minister Zöpel erneut gegen den Bau der Teilstrecke der A 33 ausgesprochen. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Rawe auf die Frage des Abgeordneten Pfeffermann (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Frage 105): Wieviel Überstunden sind 1985 bei der Deutschen Bundespost (DBP) seither angefallen, und wieviel ständige Vertreterposten unterhält die DBP für die im Jahresdurchschnitt bei ihr aufkommenden Überstunden? Bis einschließlich Berichtsmonat August sind in diesem Jahr 6,653 Millionen Überstunden aufgekommen. Überstunden bei der DBP spielen eine völlig andere Rolle als in der gewerblichen Wirtschaft. Die Überstunden im Bereich der Deutschen Bundespost decken nicht einen zusätzlichen Produktionsbedarf ab. Sie dienen im wesentlichen dazu, Unebenheiten eines nicht kontinuierlichen Verkehrsflusses aufzufangen und Schwierigkeiten bei plötzlichen Personalausfällen zu glätten. Die Überstunden bei der DBP werden durch Freizeitgewährung zu anderer Zeit ausgeglichen. Bei dieser Regelung entstehen für den einzelnen keine Überstunden im üblichen Sinne, weil die Kräfte im wöchentlichen Durchschnitt nicht länger als 40 Stunden arbeiten. Über den Freizeitausgleich führt dieses Arbeitsvolumen unmittelbar zu mehr Beschäftigung, weil anstelle der in Freizeit befindlichen Kräfte zusätzliche Kräfte eingesetzt werden müssen. Der aus Überstunden resultierende Freizeitausgleich 1984 bewirkte die zusätzliche Beschäftigung von rd. 3 700 ständigen Arbeitskräften. Die aufgekommene Überzeitarbeit Januar bis August 1985 liegt um 8,8 v. H. über dem entsprechenden Vorjahreszeitraum. Das Aufkommen von Überstunden wird ständig überwacht und auf das personalwirtschaftlich unvermeidbare Maß beschränkt. Es unterliegt wegen der Eigenarten einer Betriebsverwaltung von Jahr zu Jahr gewissen Schwankungen. Im Zeitraum Januar bis August 1985 wurden insgesamt 7,263 Millionen Stunden ausgeglichen (+ 11,6 v. H. gegenüber entsprechendem Vorjahreszeitraum), davon durch Freizeit 5,362 Millionen Stunden (+ 13,8 v. H.) und durch Bezahlung 1,901 Millionen Stunden ( + 5,8 v. H.). Das Bundespostministerium hat die Oberpostdirektionen erst vor wenigen Tagen angewiesen, die Abwicklung der Überstunden durch erhöhten Vertretereinsatz zu verstärken. Außerdem werden z. Z. Tarifgespräche geführt mit dem Ziel, bei Tarifkräften den tarifvertraglich verankerten Vorrang der Bezahlung von Überstunden in einen Vorrang für den Freizeitausgleich umzusetzen. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Frage 115): Wie viele Auszubildende sind in den Jahren 1983 bis 1985 in Betrieben und Behörden des Bundes eingestellt worden, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Zahl der Ausbildungsplätze für das Jahr 1986 zu erhöhen? In den Betrieben, Forschungsstätten, Behörden und Einrichtungen des Bundes sind 1983 27 438 und 1984 30 206 Nachwuchskräfte zur Ausbildung eingestellt worden. Für das Ausbildungsjahr 1985/86 wurden rund 31 500 Ausbildungsangebote bereitgestellt; das bedeutet eine Steigerung gegenüber 1983 von 14,8 %. In den Industrieunternehmen mit Beteiligung des Bundes sind 1983 8 981 und 1984 9 109 Auszubildende eingestellt worden. Insgesamt werden im unmittelbaren Zuständigkeitsbereich des Bundes derzeit über 84 000 Jugendliche ausgebildet, einschließlich Industriebeteiligungen sind es rund 105 000. Das ist ein angemessener Beitrag des Bundes, zumal die Ausbildungsleistung in Berufen nach dem Berufsbildungsgesetz den Nachwuchsbedarf um rund 30 % übersteigt. Die für das Ausbildungsjahr 1985/86 tatsächlich realisierten Neuabschlüsse werden zur Zeit durch den Bundesminister des Innern erhoben. Beschlüsse für das im Herbst 1986 beginnende Ausbildungsjahr 1986/87 liegen noch nicht vor, sie werden sich aber wie in der Vergangenheit an der aktuellen Ausbildungsplatzsituation orientieren. 12510* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Wesseling) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 116 und 117): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Auszubildende im Bäcker-, Fleischer-, Friseurhandwerk über den Bedarf ausgebildet werden? Welche Kosten entstehen gegebenenfalls für Umschulungsmaßnahmen von Auszubildenden in den genannten Berufen, die nach ihrer Lehre nicht übernommen werden? Zu Frage 116: Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß „Ausbildung über den Bedarf" angesichts der hohen Nachfrage der Jugendlichen nach Ausbildungsplätzen unbedingt notwendig ist. Dies gilt für alle Berufsbereiche. Jugendliche dürfen nicht deshalb ohne Ausbildung bleiben, weil ihre Weiterbeschäftigung nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses nicht immer gesichert ist. Ausbildung über den aktuellen Eigenbedarf an Fachkräften hinaus ist aber auch im Interesse der Wirtschaft sinnvoll, da aufgrund der demographischen Entwicklung abzusehen ist, daß die heute ausgebildeten Nachwuchskräfte später — wenn auch nicht immer im erlernten Ausbildungsberuf — dringend benötigt werden. 1984 haben im Bäckerhandwerk 7 033 Jugendliche die Gesellenprüfung bestanden, im Fleischerhandwerk waren es 5 138 und im Friseurhandwerk 16 335. Die Frage, wie viele dieser ausgebildeten Jugendlichen jeweils von den Ausbildungsbetrieben nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wurden, kann konkret nicht beantwortet werden, da entsprechende statistische Daten nicht erhoben werden. Hinweise hierzu liefert aber eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesanstalt für Arbeit über die Zahl der unter 25jährigen Fachkräfte, die unmittelbar vor der Arbeitslosigkeit eine betriebliche Ausbildung abgeschlossen hatten und die im September 1984 unter einem Jahr arbeitslos waren. Die Zahl dieser arbeitslosen jungen Fachkräfte betrug bei den Bäckern 966, bei den Fleischern 530 und bei den Friseuren 3 228. Für 1985 liegen entsprechende Daten noch nicht vor. Zu Frage 117: Für Fachkräfte, die nach Abschluß ihrer Berufsausbildung keine Arbeit finden, werden in erster Linie berufliche Anpassungsmaßnahmen bzw. weitergehende Qualifizierungsmaßnahmen angestrebt. Diese Maßnahmen haben Vorrang vor der Umschulung und sind auch wesentlich kürzer als Umschulungsmaßnahmen. Wie viele arbeitslose junge Bäkker, Fleischer und Friseure unmittelbar nach Abschluß ihrer Berufsausbildung in Umschulungsmaßnahmen eintreten, wird statistisch nicht erfaßt. Infolgedessen sind die erbetenen konkreten Aussagen über die Kosten nicht möglich. Anlage 33 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Fragen des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Fragen 118 und 119): Ist der Bundesregierung bekannt, wieviel Streitigkeiten vor den Verwaltungsgerichten und dem Bundesverfassungsgericht auf Grund der Änderung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz 1981 anhängig sind und welche verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Neuregelung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz bestehen? Zu welchen Belastungen öffentlicher Haushalte würde es führen, wenn die Änderung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz durch das 2. Haushaltsstrukturgesetz 1981 rückgängig gemacht würde? Zu Frage 118: Soweit der Bundesregierung bekannt ist, haben rund 50 Beamte und Versorgungsempfänger Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Außerdem liegen dem Bundesverfassungsgericht einige Vorlagebeschlüsse von Verwaltungsgerichten vor. Wieviele Streitverfahren bei den Gerichten der Verwaltungsgerichtsbarkeit insgesamt anhängig sind, ist der Bundesregierung nicht bekannt. In den Verfassungsbeschwerden werden vor allem folgende Bedenken geltend gemacht: 1. Durch die Ausdehnung des § 55 BeamtVG auf Versorgungsbezüge aus Beamtenverhältnissen, die vor dem 1. Januar 1966 begründet wurden, sei der Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt. 2. Es dürfe nicht unberücksichtigt bleiben, daß an der Aufbringung der Pflichtbeiträge der Versicherte in der Regel mindestens zur Hälfte beteiligt war. Zu Frage 119: Eine Rückgängigmachung der durch das 2. HStruktG vorgenommenen Ausdehnung des § 55 BeamtVG hätte im Bundesbereich einschl. Bundesbahn und Bundespost 1982 zu Mehrausgaben von 224 Millionen DM und 1983 von 434 Millionen DM geführt. Die Mehrausgaben hätten auch in den folgenden Jahren steigende Tendenz gehabt. Zahlenangaben über das Jahr 1983 hinaus liegen nach Angaben des Bundesministers der Finanzen noch nicht vor. Die künftigen Haushaltsbelastungen lassen sich über einen längeren Zeitraum nicht beziffern, da sie wesentlich von den künftigen Erhöhungen der Renten und der Versorgungsbezüge abhängen. Anlage 34 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/4004 Frage 120): Geht die Bundesregierung von ihrer Absicht ab, im Rahmen des Gesetzentwurfs zur Novellierung des Abfallbeseitigungsgesetzes ein Pfand für die Weißblechdose einzuführen, und ist daraus zu folgern, daß im Rahmen dieser Novellie- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 166. Sitzung. Bonn, Freitag, den 18. Oktober 1985 12511* rung dem Anliegen der Weißblechindustrie und ihrer Beschäftigten Rechnung getragen wird, wie es auch in einem Bericht der Rheinzeitung vom 9. Oktober 1985 über ein Gespräch mit Vertretern der Betriebsräte der Schmalbach-Lubeca aus den Werken Weißenthurm, Haßloch und Braunschweig zum Ausdruck kommt? Die 4. Novelle zum Abfallbeseitigungsgesetz, die dem Bundestag zur Beratung vorliegt, sieht unter anderem die Ermächtigung vor, durch Rechtsverordnung ein Pflichtpfand einzuführen. Die Bundesregierung hat stets betont, daß sie von dieser Ermächtigung Gebrauch machen wird, wenn dies zur Durchsetzung der abfallwirtschaftlichen Ziele erforderlich ist und die Marktbeteiligten selbst zur Lösung nicht bereit oder in der Lage sind. Die Bundesregierung hält es nach wie vor für erforderlich, die Mehrwegsysteme auf dem bestehenden Niveau zu erhalten. Arbeitsplätze werden dadurch nicht gefährdet. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Schlatter (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 121 und 122): Wie beurteilt die Bundesregierung die im Schrifttum vertretene Auffassung (DB 1985, S. 565 und BB 1985, S. 572), daß mit einer Aufhebung des Essensfreibetrags durch den Bundesfinanzhof zu rechnen ist? Will sich die Bundesregierung von einem solchen Urteil überraschen lassen, oder ist sie bereit, vorab eine gesetzliche Regelung zu treffen'? In dem von Ihnen genannten Schrifttum geht es um ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 7. Dezember 1984, in dem dieser die Erhöhung des Essensfreibetrags mangels Rechtsgrundlage abgelehnt hat. Allerdings ließ der Bundesfinanzhof in der Urteilsbegründung anklingen, daß auch der derzeit geltende Essensfreibetrag rechtlich nicht hinreichend abgesichert ist. Gleichwohl hält die Bundesregierung eine abgetrennte gesetzliche Regelung nur für den Essensfreibetrag nicht für sachgerecht. In ihrer Antwort auf die Anfrage des Kollegen Huonker in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 27. März 1985 hat sie die Auffassung vertreten, daß der Essensfreibetrag nur ein Teilproblem innerhalb des großen Bereichs der steuerfreien Annehmlichkeiten und Gelegenheitsgeschenke für Arbeitnehmer darstellt, dessen grundlegende Überarbeitung sich wegen der Vielschichtigkeit des Problems nicht kurzfristig verwirklichen läßt. An dieser Auffassung hält die Bundesregierung auch unter Berücksichtigung der Äußerungen einzelner Bundesrichter in den von Ihnen angeführten Fachzeitschriften fest. Anlage 36 Antwort des Pari. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schroeder (Freiburg) (CDU/CSU) (Drucksache 10/4004 Frage 124): Wie beurteilt es die Bundesregierung gegebenenfalls in steuerrechtlicher Hinsicht, wenn ehrenamtlichen Helfern und Sympathisanten einer Partei für freiwillige Sach-, Werk- und Dienstleistungen Spendenquittungen ausgestellt werden, wobei hinterher 'die entsprechenden Beträge von der Partei wieder als Einnahmen verbucht werden? Ihre Frage spricht das Problem an, ob auf die von Ihnen geschilderte Weise der Eigenfinanzierungsanteil einer Partei ausgeweitet und gleichzeitig den betreffenden Personen eine steuerwirksame Spendenabzugsmöglichkeit verschafft werden können. Soweit es sich um Sachspenden handelt, ist dies zu bejahen. Die unentgeltliche Zuwendung von Nutzungen und Leistungen ist zwar ebenfalls eine Einnahme im Sinne des Parteiengesetzes, jedoch kraft ausdrücklicher gesetzlicher Regelung in § 10 f Abs. 1 Satz 4 EStG keine Ausgabe im Sinne des Spendenrechts. Eine Spende kann aber vorliegen, wenn auf die an sich geschuldete Vergütung für eine Leistung verzichtet wird. In diesem Falle handelt es sich in Wirklichkeit um eine Geldspende, bei der lediglich der Zahlungsweg verkürzt wird, indem die Auszahlung der Vergütung und ihre Rückzahlung als Spende durch den Verzicht auf den Vergütungsanspruch ersetzt wird. Voraussetzung ist, daß der Vergütungsanspruch tatsächlich besteht. Der Verzicht auf einen tatsächlich nicht bestehenden Vergütungsanspruch ist keine Ausgabe. Anlage 37 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/4004 Fragen 126 und 126): Um welchen Betrag werden die öffentlichen Haushalte durch die vorgesehene Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im kommenden Jahr entlastet? Beabsichtigt die Bundesregierung, den im Bundeshaushalt dadurch eingesparten Betrag zusätzlich für arbeitsplatzschaffende Maßnahmen einzusetzen? Zu Frage 125: Die vorgesehene Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 Prozent-Punkt von 4,1 auf 4 Prozent entlastet die öffentlichen Haushalte — einschließlich Sozialversicherungsträger, Bahn und Post — um 30 bis 40 Millionen DM. Zu Frage 126: Der Bundeshaushalt wird um 3 bis 4 Millionen DM entlastet. Die Bundesregierung geht davon aus, daß selbst die Opposition einen Betrag in dieser Größenordnung als zu gering ansieht, um ihre ständigen Forderungen nach neuen beschäftigungspolitischen Programmen zu wiederholen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Heinz Westphal


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Die Fragen 75 der Abgeordneten Frau Seiler-Albring und 76 des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) sollen schriftlich beantwortet werden. Die Antworten werden als Anlage abgedruckt.
    Ich rufe die Frage 77 des Abgeordneten Dr. Enders auf:
    Wie werden nach Ansicht der Bundesregierung die Rechte der Wehrpflichtigen gewahrt, die vor dem Ablauf der Widerspruchs- oder Klagefrist gegen den Einberufungsbescheid zur Bundeswehr eingezogen werden?
    Bitte schön, Herr Staatssekretär.
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Dr. Enders, Widerspruch und Klage gegen Einberufungsbescheid haben nach der Gesetzeslage keine aufschiebende Wirkung. Der Wehrpflichtige muß unabhängig von laufenden Rechtsbehelfen den Dienst zu dem im Einberufungsbescheid bestimmten Termin antreten. In der Regel wird in solchen Fällen jedoch vor Dienstantritt entschieden, erforderlichenfalls in einem Eilverfahren. Der Wehrpflichtige kann natürlich vorläufigen Rechtsschutz beantragen. Die zuständige Wehrbereichsverwaltung kann nach Einlegung eines solchen Widerspruchs die Vollziehung des Bescheides aussetzen, oder das zuständige Verwaltungsgericht kann die aufschiebende Wirkung der Klage anordnen.


Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Eine Zusatzfrage, Herr Enders.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wendelin Enders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Staatssekretär, liegen Ihnen Zahlen über Wehrpflichtige vor, die nach der Einberufung ein erfolgreiches Klageverfahren durchgeführt haben und dann von der Bundeswehr entlassen werden mußten, und lohnt sich in solchen Fällen der Aufwand?
    Würzbach, Parl. Staatssekretär: Zahlen liegen mir nicht vor, Herr Kollege. Auch wenn das eine niedrige oder hohe Zahl wäre, müßten wir an diesem Vorgehen festhalten; denn sonst würden Sie hier Unwägbarkeiten für jedermann eröffnen.