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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/163 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 163. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Inhalt: Verzicht des Abg. Horacek auf die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag 12183A Eintritt des Abg. Rusche in den Deutschen Bundestag 12183A Aktuelle Stunde betr. Lage auf dem Ausbildungsstellenmarkt Kuhlwein SPD 12183 B Daweke CDU/CSU 12184 B Frau Zeitler GRÜNE 12185 B Neuhausen FDP 12186 B Frau Steinhauer SPD 12187 B Frau Männle CDU/CSU 12188 B Frau Seiler-Albring FDP 12189 B Frau Dr. Wilms, Bundesminister BMBW 12190A Vogelsang SPD 12191C Graf von Waldburg-Zeil CDU/CSU 12192 B Weisskirchen (Wiesloch) SPD 12193A Scharrenbroich CDU/CSU 12193 D Frau Odendahl SPD 12194C Rossmanith CDU/CSU 12195 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes — Drucksache 10/3923 — Zink CDU/CSU 12196 B Lutz SPD 12199 B Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP 12202 A Tischer GRÜNE 12204 C Dr. Blüm, Bundesminister BMA 12206 B Kirschner SPD 12208 D Cronenberg (Ansberg) FDP 12212A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes — Drucksache 10/3678 — Dr. Olderog CDU/CSU 12213C Wartenberg (Berlin) SPD 12215A Dr. Hirsch FDP 12217 B Ströbele GRÜNE 12219 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 12221B Erste Beratung des von den Abgeordneten Waltemathe, Müntefering, Dr. Apel, Conradi, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Reschke, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Frau Weyel, Frau Blunck, Ranker, Kuhlwein, Büchler (Hof), Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundeskleingartengesetzes — Drucksache 10/3401 — Büchler (Hof) SPD 12223 B Magin CDU/CSU 12224 B Werner (Westerland) GRÜNE 12225 A Beckmann FDP 12225 D Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär BMBau 12226 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Fragestunde — Drucksache 10/3918 vom 27. September 1985 — Auf das „Sobernheimer Konzept" zurückzuführende Vorkommnisse in dem von der Düsseldorfer Regionalstelle für Flugsicherung kontrollierten Luftraum im Juni/Juli 1985 MdlAnfr 47 27.09.85 Drs 10/3918 Ströbele GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12227 A ZusFr Ströbele GRÜNE 12227 B ZusFr Mann GRÜNE 12227 C ZusFr Würtz SPD 12227 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 12227 D ZusFr Senfft GRÜNE 12228A ZusFr Lange GRÜNE 12228 A ZusFr Vogel (München) GRÜNE 12228 B ZusFr Tillmann CDU/CSU 12228 C Bedeutung und Dauer des Versuches zur zivil-militärischen Flugsicherung (Sobernheimer Konzept) im Düsseldorfer Luftraum MdlAnfr 48, 49 27.09.85 Drs 10/3918 Werner (Westerland) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12228 D ZusFr Werner (Westerland) GRÜNE 12228 D ZusFr Ströbele GRÜNE 12229A ZusFr Vogel (München) GRÜNE 12229 C ZusFr Senfft GRÜNE 12229 C ZusFr Tillmann CDU/CSU 12230A Sicherheitsbedürfnis der zivilen und militärischen Teilnehmer an der Luftfahrt MdlAnfr 50 27.09.85 Drs 10/3918 Lange GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12230 A ZusFr Lange GRÜNE 12230 B ZusFr Würtz SPD 12230 C ZusFr Ströbele GRÜNE 12230 C ZusFr Senfft GRÜNE 12230 D ZusFr Tillmann CDU/CSU 12230 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 12230 D Verzicht auf den Feldversuch „Sobernheimer Konzept" im Interesse der Flugsicherheit im Luftraum Düsseldorf und angesichts der zusätzlichen Belastung der Fluglotsen MdlAnfr 51, 52 27.09.85 Drs 10/3918 Senfft GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12231A ZusFr Senfft GRÜNE 12231 B ZusFr Ströbele GRÜNE 12231 C ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 12232A Erhöhung des Bewölkungsgrades durch den Luftverkehr MdlAnfr 53, 54 27.09.85 Drs 10/3918 Schulte (Menden) GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12232 A ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 12232A ZusFr Mann GRÜNE 12232 B ZusFr Ströbele GRÜNE 12232 C ZusFr Tillmann CDU/CSU 12232 D ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 12232 D ZusFr Senfft GRÜNE 12233 D ZusFr Frau Rönsch CDU/CSU 12233 D Verzicht auf Herbizide bei der Unkrautbekämpfung an Bahndämmen MdlAnfr 56, 57 27.09.85 Drs 10/3918 Zeitler SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV 12234A ZusFr Zeitler SPD 12234 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 12234 C ZusFr Werner (Dierstorf) GRÜNE 12234 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE 12235A ZusFr Senfft GRÜNE 12235A ZusFr Werner (Westerland) GRÜNE 12235 B ZusFr Mann GRÜNE 12236 A Unterstützung der Kommunen angesichts steigender Sozialkosten, insbesondere in Ludwigshafen; Anteil der Ausgaben infolge Arbeitslosigkeit an den Sozialausgaben MdlAnfr 42, 43 27.09.85 Drs 10/3918 Reimann SPD Antw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12236 C ZusFr Reimann SPD 12236 D ZusFr Urbaniak SPD 12237 A ZusFr Frau Steinhauer SPD 12237 A ZusFr Mann GRÜNE 12237 D ZusFr Zeitler SPD 12238 B ZusFr Schemken CDU/CSU 12238 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 12238 C ZusFr Becker (Nienberge) SPD 12238 D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 III Forderung gesetzlicher Initiativen zur Verstärkung des Persönlichkeitsschutzes von Politikern und Behörden durch den Parlamentarischen Staatssekretär Spranger im Einvernehmen mit der Bundesregierung MdlAnfr 72, 73 27.09.85 Drs 10/3918 Duve SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12239 A ZusFr Duve SPD 12239 B ZusFr Mann GRÜNE 12239 C Portraits ehemaliger NS-Amtsträger und NSDAP-Funktionäre in der Kreisverwaltung Ahrweiler MdlAnfr 74 27.09.85 Drs 10/3918 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12240 C ZusFr Pauli SPD 12240 D ZusFr Deres CDU/CSU 12241A ZusFr Duve SPD 12241 B Gemeinsame Tournee von Angehörigen der 6. SS-Gebirgsdivision „Nord" und Veteranen der 70. US-Infantry-Division Association „Trailblazer" zu Orten früherer Kampfhandlungen MdlAnfr 75 27.09.85 Drs 10/3918 Pauli SPD Antw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12241 C ZusFr Pauli SPD 12241 C ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 12242 A Zulassung von Überversicherung für den Pflegefall durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen MdlAnfr 86 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Dr. Segall FDP Antw StSekr Dr. Obert BMF 12242 B ZusFr Frau Dr. Segall FDP 12242 D Schutz der deutschen Stahlindustrie bei Verlängerung der Subventionen in der EG-Stahlindustrie MdlAnfr 87, 88 27.09.85 Drs 10/3918 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12243 A ZusFr Urbaniak SPD 12243 B ZusFr Vogel (München) GRÜNE 12243 C ZusFr Zeitler SPD 12243 C Verlängerung der Subventionen für die europäische Stahlindustrie MdlAnfr 89 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Steinhauer SPD Antw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12224 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 12245 A ZusFr Urbaniak SPD 12245 B ZusFr Immer (Altenkirchen) SPD 12245 C Nächste Sitzung 12245 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12247* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 12247* D Anlage 3 Anspruch auf Arbeitslosengeld für 18 Monate nach Vollendung des 49. Lebensjahrs bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit in den letzten sieben Jahren MdlAnfr 24, 25 27.09.85 Drs 10/3918 Stahl (Kempen) SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 12249* A Anlage 4 Finanzierbarkeit der arbeitsfördernden Maßnahmen angesichts des für 1986 berechneten Defizits der Bundesanstalt für Arbeit MdlAnfr 26, 27 27.09.85 Drs 10/3918 Lutz SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 12249* B Anlage 5 Zahl der Anträge von Offizieren auf Frühpensionierung MdlAnfr 28 27.09.85 Drs 10/3918 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12249* D Anlage 6 Ausschluß von Pershing-Transporten in der Bundesrepublik Deutschland 1985 MdlAnfr 29 27.09.85 Drs 10/3918 Tatge GRÜNE SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12250* A IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Anlage 7 Einsatz von Simulatoren zur Ausbildung von Strahlflugzeugführern der Bundesluftwaffe MdlAnfr 36, 37 27.09.85 Drs 10/3918 Gerstl (Passau) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12250* A Anlage 8 Aufschlüsselung der Forschungsergebnisse zum SDI-Programm nach dem Besuch einer Regierungskommission in den USA MdlAnfr 39 27.09.85 Drs 10/3918 Catenhusen SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 12250* C Anlage 9 Einfuhr von Sektgrundweinen aus Drittländern angesichts des Überschusses an Tafelwein in der EG MdlAnfr 40, 41 27.09.85 Drs 10/3918 Schartz (Trier) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12250* D Anlage 10 Konsequenzen aus den Auseinandersetzungen in der Bhagwan-Sekte; Maßnahmen gegen die Verlegung des Zentrums in die Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 44, 45 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Diederich (Berlin) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 12251* C Anlage 11 Lärmschutzmaßnahmen der Bundesbahn für die Orte Bietigheim, Durmersheim und Ötigheim bei Ausbau der Strecke Karlsruhe—Basel MdlAnfr 55 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV 12251* D Anlage 12 Nichtanerkennung einer mit Schreibmaschine gefertigten Zeitung als postzeitungsversandberechtigte Sendung durch die OPD Hamburg MdlAnfr 58 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Schwenk (Stade) SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BML 12252* A Anlage 13 Entwicklung der Ertragslage im Dienstzweig „übrige Fernmeldedienste" der Bundespost MdlAnfr 59, 60 27.09.85 Drs 10/3918 Paterna SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BML 12252* C Anlage 14 Verweigerung der Beförderung von Briefen mit Aufdruck durch die Bundespost MdlAnfr 61, 62 27.09.85 Drs 10/3918 Sielaff SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BML 12252* D Anlage 15 Schaffung einer Wahlmöglichkeit für die Abnahme herangeführter privater TV-Programme durch die 28. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung MdlAnfr 63, 64 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Dann GRÜNE SchrAntw StSekr Dr. Florian BML 12253* B Anlage 16 Wohnungsbestand und 1984 erstellte Neubauten MdlAnfr 65 27.09.85 Drs 10/3918 von Schmude CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau 12253* C Anlage 17 Aussagen von Bundesminister Dr. Schneider über die soziale Gerechtigkeit des Marktes; Förderung des Erwerbs von Wohneigentum aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus 1975 und 1985 MdlAnfr 66, 67 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Sperling SPD SchrAntw PStSekr Dr. Jahn BMBau 12253* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 V Anlage 18 Bewertung der Personalpolitik angesichts einer einzigen Referatsleiterin im BMBW MdlAnfr 68 27.09.85 Drs 10/3918 Kuhlwein SPD SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 12254* B Anlage 19 Berücksichtigung von Frauen bei der Übertragung qualifizierter Dienstposten im BMBW MdlAnfr 69 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Odendahl SPD SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 12254* C Anlage 20 Besetzung der Leitungsposition im neuen Referat „Frauen, Lehrpersonal, Ausländer" im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft MdlAnfr 70 27.09.85 Drs 10/3918 Kastning SPD SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 12255* A Anlage 21 Anteil der Analphabeten in der Bundesrepublik Deutschland; Förderung der Alphabetisierung MdlAnfr 71 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Dr. Segall FDP SchrAntw StSekr Piazolo BMBW 12255* B Anlage 22 Zahl der Asylbewerber seit 1970; Herkunftsland; Anerkennungsquote MdlAnfr 76, 77 27.09.85 Drs 10/3918 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12255* D Anlage 23 Plutoniumgeschäft einer Hanauer Nuklearfirma mit der französischen Firma COGEMA MdlAnfr 78, 79 27.09.85 Drs 10/3918 Schäfer (Offenburg) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12256* B Anlage 24 Proteste gegen die Tournee von Angehörigen des Traditionsverbandes der ehemaligen 6. SS-Gebirgsdivision „Nord" und Veteranen der 70. US-Infantry-Division Association „Trailblazer" zu Orten früherer Kampfhandlungen MdlAnfr 80, 81 27.09.85 Drs 10/3918 Waltemathe SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12256* C Anlage 25 Zusammensetzung der 6. SS-Gebirgsdivision „Nord" und Einsatz des ehemaligen SS-Führers Krüger als deren Kommandeur; gemeinsame Tournee mit den Veteranen der 70. US-Infantry-Division Association „Trailblazer" zu Orten ehemaliger Kampfhandlungen MdlAnfr 82, 83 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Matthäus-Maier SPD SchrAntw PStSekr Dr. Waffenschmidt BMI 12256* D Anlage 26 Jährliche Steuerausfälle durch Befreiung der gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsunternehmen von der Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer MdlAnfr 84 27.09.85 Drs 10/3918 von Schmude CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Obert BMF 12257* B Anlage 27 Auswirkungen der sogenannten „Orientierungspreise" auf die deutsche Stahlindustrie MdlAnfr 90 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Steinhauer SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12257* C Anlage 28 Betriebsstillegungen bei der Ford AG in Köln und Wülfrath MdlAnfr 91, 92 27.09.85 Drs 10/3918 Schemken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12257* D VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Anlage 29 Unterstützung deutscher Unternehmen durch Angehörige der Botschaft in Kuala Lumpur im Zusammenhang mit der „Asian defence exhibition — Defence '86"; Genehmigung von Waffenexporten in ASEAN-Staaten MdlAnfr 93, 94 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Simonis SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12258* A Anlage 30 Beteiligung deutscher Firmen an der „Asian defence exhibition — Defence '86" in Kuala Lumpur; Ausfuhrgenehmigungen MdlAnfr 95, 96 27.09.85 Drs 10/3918 Gansel SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12258* C Anlage 31 Konsequenzen aus der britischen Wirtschaftsstudie „An International Analysis of Arms Spending and Infant Death Rates" hinsichtlich zukünftiger Genehmigungen für Waffenexporte MdlAnfr 97, 98 27.09.85 Drs 10/3918 Vogel (München) GRÜNE SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12258* D Anlage 32 Eindämmung des Verdrängungswettbewerbs im Handel MdlAnfr 99 27.09.85 Drs 10/3918 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12259* A Anlage 33 Erfüllung der Mittelstandsforderungen in der 10. Legislaturperiode MdlAnfr 100, 101 27.09.85 Drs 10/3918 Hinsken CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Sprung BMWi 12259* B Anlage 34 Preisverfall für Jungbullen; Härteausgleich für Rindermäster und Milcherzeuger MdlAnfr 102, 103 27.09.85 Drs 10/3918 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Gallus BML 12259* D Anlage 35 Einstellung der regionalen Förderung für Zuckerverarbeitungsbetriebe und Molkereien MdlAnfr 104 27.09.85 Drs 10/3918 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 12260* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12183 163. Sitzung Bonn, den 4. Oktober 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 10. Antretter * 4. 10. Dr. Apel 4. 10. Austermann 4. 10. Berger * 4. 10. Berschkeit 4. 10. Biehle 4. 10. Dr. Blank 4. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Dr. Corterier 4. 10. Frau Dann 4. 10. Dr. Ehrenberg 4. 10. Eickmeyer 4. 10. Frau Eid 4. 10. Dr. Enders 4. 10. Eylmann 4. 10. Frau Fischer * 4. 10. Fischer (Homburg) 4. 10. Dr. Geißler 4. 10. Glos 4. 10. Grünbeck 4. 10. Grunenberg 4. 10. Haase (Fürth) * 4. 10. Dr. Hackel 4. 10. Dr. Hauchler 4. 10. Frau Dr. Hellwig 4. 10. Frau Dr. Hamm-Brücher 4. 10. Dr. Haussmann 4. 10. Dr. Holtz * 4. 10. Horacek * 4. 10. Ibbrügger 4. 10. Dr.-Ing. Kansy 4. 10. Dr. Kohl 4. 10. Dr. Kreile 4. 10. Frau Krone-Appuhn 4. 10. Dr. Kübler 4. 10. Dr. Kunz 4. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 4. 10. Lenzer 4. 10. Linsmeier 4. 10. Frau Dr. Martiny-Glotz 4. 10. Matthäus-Maier 4. 10. Dr. Müller 4. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Nelle 4. 10. Frau Pack 4. 10. Rapp 4. 10. Reddemann * 4. 10. Reuschenbach 4. 10. Roitzsch 4. 10. Dr. Rumpf * 4. 10. Schäfer (Mainz) 4. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Schlatter 4. 10. Frau Schmidt 4. 10. Schmidt (Hamburg) 4. 10. Schmidt (München) * 4. 10. Schröder (Hannover) 4. 10. Schwarz * 4. 10. Sieler 4. 10. Sielaff 4. 10. Frau Dr. Skarpelis-Sperk 4. 10. Stahl 4. 10. Stobbe 4. 10. Dr. Stoltenberg 4. 10. Tietjen 4. 10. Frau Traupe 4. 10. Dr. Unland * 4. 10. Voigt (Sonthofen) 4. 10. Vosen 4. 10. Dr. Voss 4. 10. Dr. Warnke 4. 10. Dr. von Wartenberg 4. 10. Weiß 4. 10. Frau Weyel 4. 10. Frau Dr. Wex 4. 10. Dr. Wulff * 4. 10. Zierer ** 4. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Dem Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. Juni 1985 und dem Beschluß vom 11. Juni 1985 über den Beitritt des Königreichs Spanien und der Portugiesischen Republik zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, zur Europäischen Atomgemeinschaft und zur Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - Drucksache 10/3790 - wurden aus drucktechnischen Gründen die Anhänge I bis XXXVI, die Protokolle Nr. 1 bis Nr. 25 sowie die Schlußakte zum Vertragswerk nicht beigefügt. Sie sind in Drucksache 10-/3803 abgedruckt und verteilt. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. September 1985 beschlossen, dem nachstehenden Gesetz zuzustimmen: Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Der Vorsitzende des Innenausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehende Vorlage absieht: Bericht der Bundesregierung zur Entsorgung der Kernkraftwerke und anderer kerntechnischer Einrichtungen (Drucksache 10/327) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen bzw. von einer Beratung abgesehen hat: 12248* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1943/81 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen im Futtermittelsektor in Nordirland — KOM (85) 234 endg. — EG-Dok. Nr. 7070/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1054/81 über eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung der Fleischrindererzeugung in Irland und Nordirland — KOM (85) 238 endg. — EG-Dok. Nr. 7069/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 10) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1938/81 über eine gemeinsame Maßnahme zur beschleunigten Verbesserung der Infrastruktur in einigen benachteiligten ländlichen Gebieten der Bundesrepublik Deutschland — KOM (85) 236 endg. — EG-Dok. Nr. 7071/85 — (Drucksache 10/3592 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2969/83 über eine außergewöhnliche Dringlichkeitsmaßnahme zugunsten der Viehhaltung in Italien — KOM (85) 182 endg. — EG-Dok. Nr. 6589/85 — (Drucksache 10/3482 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Kabeljau, getrocknet, gesalzen oder in Salzlake, der Tarifstelle 03.02 A I b) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 200 endg. — EG-Dok. Nr. 6708/85 — (Drucksache 10/3482 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die in der Landwirtschaft anzuwendenden Umrechnungskurse — KOM (85) 196 endg. — EG-Dok. Nr. 6570/85 — (Drucksache 10/3482 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Heringe der Tarifstelle 03.01 B I a) 2 des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (85) 159 endg. — EG-Dok. Nr. 6244/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1603/83 über Sondermaßnahmen für den Absatz der im Besitz der Einlagerungsstellen befindlichen getrockneten Weintrauben und getrockneten Feigen — KOM (85) 146 endg. — EG-Dok. Nr. 6000/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 9) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Irland) — KOM (85) 125 endg. — EG-Dok. Nr. 5917/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 10) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur 4. Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2169/81 zur Festlegung der allgemeinen Vorschriften der Beihilferegelung für Baumwolle — KOM (85) 126 endg. — EG-Dok. Nr. 5915/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 11) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3626/82 zur Anwendung des Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen in der Gemeinschaft — KOM (85) 128 endg. — EG-Dok. Nr. 5949/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 12) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft assoziierten überseeischen Ländern und Gebieten (1985/86) — KOM (85) 160 endg. — EG-Dok. Nr. 6217/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 13) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 525/77 zur Einführung einer Beihilferegelung zur Erzeugung von Ananaskonserven Bericht der Kommission an den Rat über die Produktionsbeihilferegelung für Ananaskonserven und deren Verordnungsrahmen — KOM (85) 132 endg. — EG-Dok. Nr. 5916/85 —(Drucksache 10/3352 Nr. 14) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Rum, Arrak und Taffia der Tarifstelle 22.09 C I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) (1985/86) — KOM (85) 158 endg. — EG-Dok. Nr. 6118/85 — (Drucksache 10/3352 Nr. 15) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 5/85 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände für auf den Faröern registrierte Schiffe für 1985 — KOM (85) 80 endg. — EG-Dok. Nr. 5364/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Sherry-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985/86) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Malaga-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985/86) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Jumilla-, Priorato-, Rioja- und Valdepenas-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Spanien (1985/86) — KOM (85) 51 endg. — EG-Dok. Nr. 5413/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 6) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Frühkartoffeln der Tarifstelle 07.01 A II b) des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1980) — KOM (85) 37 endg. — EG-Dok. Nr. 5363/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 7) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für bestimmte Weine mit Ursprungsbezeichnung der Tarifstelle ex 22.05 C des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Marokko (1985/86) — KOM (85) 69 endg. — EG-Dok. Nr. 5295/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 8) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 355/77 über eine gemeinsame Maßnahme zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsbedingungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und für Erzeugnisse der Fischerei — KOM (85) 45 endg. — EG-Dok. Nr. 4989/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 2) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr.4/85 zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände gegenüber Schiffen unter norwegischer Flagge für 1985 — KOM (85) 71 endg. — EG-Dok. Nr. 5263/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1/85 zur Festlegung der vorläufig zulässigen Gesamtfangmengen und bestimmter Fangbedingungen für bestimmte Fischbestände oder Bestandsgruppen für 1985 — KOM (85) 62 endg. — EG-Dok. Nr. 5216/85 — (Drucksache 10/3116 Nr.4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Verde-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1985/86) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Dao-Weine der Tarifnummer ex 22.05 des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Portugal (1985/86) — KOM (85) 49 endg. — EG-Dok. Nr. 5255/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 5) Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluß des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Demokratischen Republik Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12249* Madagaskar über die Fischerei vor der Küste Madagaskars — KOM (85) 33 endg. — EG-Dok. Nr. 5120/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 6) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung. Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für frische Tafeltrauben der Tarifstelle ex 08.04 A I des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1985) — KOM (85) 43 endg. — EG-Dok. Nr. 5211/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 7) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Karotten und Speisemöhren der Tarifstelle ex 07/01 G II des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ursprung in Zypern (1985) — KOM (85) 38 endg. — EG-Dok. Nr. 5188/85 —(Drucksache 10/3116 Nr. 9) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1489/84 über den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnungen (EWG) Nr. 3284/83 und (EWG) Nr. 3285/83 über den Obst- und Gemüsesektor — KOM (85) 44 endg. — EG-Dok. Nr. 5145/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 10) Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Stahl (Kempen) (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 24 und 25): Wie beurteilt die Bundesregierung die Regelungen nach dem neuen Arbeitsförderungsgesetz (AFG), wonach ein Arbeitsloser, der bei der Entstehung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld das 49. Lebensjahr vollendet hat, keinen Anspruch auf eine von 12 auf 18 Monate verlängerte ArbeitslosengeldHöchstbezugsdauer geltend machen kann, wenn er innerhalb der für die verlängerte Höchstbezugsdauer als Voraussetzung geforderten sechs beitragspflichtigen Beschäftigungsjahre innerhalb der letzten sieben Jahre vor Antragstellung nur über minimale Zeiten — zum Teil nur für Tage oder wenige Wochen — Arbeitslosengeld bezogen hat, auch wenn er vorher 35 Jahre hindurch ununterbrochen gearbeitet und Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt hat? Gedenkt die Bundesregierung, gegebenenfalls wann, das Arbeitsförderungsgesetz bezüglich dieser Regelung zu ändern, und wenn ja, welche Änderungskonzepte werden von der Bundesregierung in Erwägung gezogen? Sie sprechen mit Ihren Fragen bestimmte Fälle an, in denen sich die Anfang 1985 in Kraft getretene Verlängerung der Höchstdauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld trotz langer Beschäftigungszeiten nicht oder nicht voll auswirkt. Überlegungen, wie derartigen Problemfällen für die Zukunft begegnet werden könnte, sind bereits eingehend diskutiert worden. Ich hoffe, daß die möglichen Lösungswege im Rahmen der parlamentarischen Beratungen über ein Siebtes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes erörtert werden können. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Lutz (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 26 und 27): Kann die Bundesregierung die Berechnungen der Bundesanstalt für Arbeit bestätigen, daß für 1986 ein Defizit von 2,3 Milliarden DM zu erwarten ist, und hält die Bundesregierung weiter an dem Plan fest, den Arbeitslosenversicherungsbeitrag zu senken? Sind die mit den Tarifparteien am 5. September 1985 besprochenen Maßnahmen im Bereich der Bundesanstalt für Arbeit angesichts dieser Entwicklung aus den sogenannten Überschüssen finanzierbar, und ist die Bundesregierung bereit, für die notwendigen arbeitsfördernden Maßnahmen die erforderlichen Mittel bereitzustellen? Die Rücklage der Bundesanstalt für Arbeit wird Ende 1985 voraussichtlich über 5 Milliarden DM betragen. Auf der Grundlage des geltenden Rechts würde bei der Bundesanstalt für Arbeit im Haushaltsjahr 1986 ein Defizit entstehen, das nach Einschätzung der Bundesregierung geringer ausfallen würde, als von der Bundesanstalt bisher (Entwurf des Präsidenten, noch keine Entscheidung von Vorstand und Verwaltungsrat) angenommen worden ist. Ab 1987 würden sich im Haushalt der Bundesanstalt wieder Überschüsse ergeben. Die Bundesregierung hat gestern den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes beschlossen, der u. a. Verbesserungen im Bereich der Arbeitsmarktpolitik und der Arbeitslosenversicherung vorsieht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3918 Frage 28): Treffen Pressemeldungen zu, daß die Zahl der Anträge von Offizieren auf Frühpensionierung sehr groß ist und die im Gesetz geregelten Höchstzahlen weit überschreitet, und nach welchen Kriterien soll die Auswahl erfolgen? Ja, solche Pressemeldungen treffen zu. Das Gesetz wird gut angenommen. Wie vorgesehen, sollen im Jahr 1986 die ersten 350 Zurruhesetzungen vorgenommen werden. Die Zahl der heute bereits vorliegenden Anträge erfordert und läßt somit zu, unter den Antragstellern eine Auswahl im Sinne der Zielsetzung des Personalstrukturgesetzes und der dort in Verbindung mit den Auswahlkriterien genannten Begründungen (niedergelegt in der Bundestagsdrucksache 10/2887) vorzunehmen. Besonders geht es darum, die Verwendungsflüsse so wieder herzustellen, daß jüngere Offiziere vornehmlich in die Verwendung als Kompaniechef und Bataillionskommandeur hineinkommen. Dies bedeutet, daß jeweils im Einzelfall entschieden wird, daß die dadurch entstehenden Verwendungsflüsse zu beachten sind, daß solche Offiziere, die ohnehin in diesem Zeitraum pensioniert werden sollen, im Grundsatz nicht vorzeitig ausscheiden werden und daß Offiziere aller Dienstgradgruppen grundsätzlich berücksichtigt werden können. Wichtigstes Auswahlkriterium muß entsprechend der Gesetzesbegründung der höchste Nutzen für die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte besonders in den einsatzwichtigen Funktionen sein. 12250* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Tatge (GRÜNE) (Drucksache 10/3918 Frage 29): Ist die Bundesregierung in der Lage, definitiv auszuschließen, daß im Jahre 1985 Transportbewegungen von Pershing II-Raketen in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, und bestätigt die Bundesregierung damit Ausführungen, die sie für das erste Halbjahr 1985 in dieser Hinsicht getan hat? Die Bundesregierung hat wiederholt festgestellt, daß Transporte und Übungen mit Pershing II-Raketen erst wieder aufgenommen werden, wenn die Abhilfemaßnahmen durchgeführt worden sind, die eine Wiederholung des Brandunfalls vom 11. Januar 1985 ausschließen. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Gerstl (Passau) (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 36 und 37): In welchem Umfang setzt die Bundesluftwaffe Simulatoren zur Ausbildung von Strahlflugzeugführern ein, und plant sie, durch den Ankauf neuer oder durch die Modernisierung älterer Geräte die Einsatzmöglichkeiten von Simulatoren zu erweitern? Besteht die Möglichkeit, im Hinblick auf eine Verminderung der Belästigungen durch Fluglärm und auf eine Senkung der Kosten, Trainingsstunden in den durch die Entwicklung der Technologie immer wirklichkeitsnäher einsetzbaren Simulatoren auf die geforderte Mindestflugstundenzahl pro Pilot anzurechnen? Zu Frage 36: In der fliegerischen Ausbildung von Strahlflugzeugführern werden Simulationsgeräte zur Intensivierung des Lernprozesses und Verbesserung der Ausbildung eingesetzt. Durch neue Technologien im Simulatorbau und durch Anpassung vorhandener Simulatoren an waffentechnische Neuerungen werden die Einsatzmöglichkeiten der Simulatoren ständig erweitert. Dadurch konnte bisher ein Ansteigen des Flugstundenbedarfs trotz steigender Komplexität der Ausbildung verhindert werden. Bei neueren und moderneren Simulatoren wächst der Stundenanteil in der fliegerischen Ausbildung. So haben wir beispielsweise beim modernen Waffensystem Tornado bereits ein Verhältnis zwischen Flugstunden und Simulatorenstunden von 4:1. Zu Frage 37: Komplexeren Waffensystemen und damit steigenden Ausbildungsforderungen steht aus mehreren Gründen ein gleichbleibendes Mindestflugstundenangebot von jährlich 180 Flugstunden bei uns pro Strahlflugzeugführer gegenüber. Ich erinnere daran, daß die allgemein gültige NATO-Forderung ein jährliches Soll von 240 Flugstunden vorsieht. Der Mehrbedarf an Flugstunden wird bereits durch bessere und mehr Simulation aufgefangen. Eine weitere Reduzierung der derzeitigen Mindestflugstunden durch Simulation ist noch nicht möglich. Die Luftwaffe verfolgt jedoch die Fortschritte in der Simulation für Kampfflugzeuge aufmerksam mit dem Ziel, auf längere Sicht — Betriebskosten für die Ausbildung zu senken und — Umweltbelastungen weiter zu vermindern. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Catenhusen (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 39): Um welche Forschungsergebnisse im Wert von mehreren hundert Millionen Dollar (FAZ vom 27. September d. J.) handelt es sich im einzelnen, die Vertreter der deutschen Industrie als Mitglieder der deutschen Regierungskommission von ihrem Besuch in den Vereinigten Staaten von Amerika zum Thema SDI mitgebracht haben? Die deutsche Expertenkommission ist bei ihrer Reise in die USA von der amerikanischen Seite mit großer Offenheit über das SDI-Forschungsprogramm unterrichtet worden. Sie hatte die Möglichkeit, sich durch den Besuch zahlreicher Regierungsstellen, Firmen und Forschungseinrichtungen selbst vor Ort über den Stand der Forschungen zu informieren. Wissenschaftliche Experten eines Fachgebietes haben nach der Reise festgestellt, daß sie über Forschungsergebnisse informiert worden seien, zu deren Erarbeitung nach ihrer Einschätzung Forschungsvorhaben in einem Umfang von mehreren hundert Millionen Dollar erforderlich gewesen sind. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Schartz (Trier) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3918 Fragen 40 und 41): Welche Beweggründe hatte die Bundesregierung, angesichts der Überschußlage in der Europäischen Gemeinschaft an Tafelwein in Brüssel, eine Ausnahmeregelung für die innergemeinschaftliche Herstellung von Schaumwein aus Drittlandsgrundweinen, die im Grundsatz nicht erlaubt ist, zu erwirken? Warum wurde eine Sonderregelung für 120 000 Hektoliter veranlaßt, obwohl laut Importstatistik jährlich nur ca. 2 000 Hektoliter Schaumweingrundweine und 25 000 Hektoliter Schaumweine in Flaschen aus Drittländern importiert wurden? Zu Frage 40: Nach der zu Beginn der gemeinsamen Weinmarktorganisation 1970 bestehenden Rechtslage war die Herstellung von Schaumwein aus Drittlandsgrundweinen in der Gemeinschaft zulässig. Dementsprechend ist von deutschen Sektkellereien aus eingeführten Weinen Sekt hergestellt worden, Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12251* für den die Prüfungsbehörden der Bundesländer Amtliche Prüfungsnummern erteilt haben. 1982 sind dann Zweifel entstanden, ob nach einer in der Zwischenzeit erfolgten Änderung der Grundverordnung zur EWG-Weinmarktorganisation die Herstellung dieser Erzeugnisse weiter als zulässig angesehen werden könne. Da diese Änderung aus anderen Gründen erfolgt war, ist ihre Auswirkung auf die Herstellung von Schaumweinen aus Drittlandsgrundweinen zunächst nicht offenkundig geworden. Um die bestehende Produktion von Sekt aus Drittlandsgrundweinen und die daran gebundenen Arbeitsplätze zu erhalten, hat die Bundesregierung sich danach um eine entsprechende Änderung des Gemeinschaftsrechts bemüht, zumal weder die Einfuhr von Wein noch von Schaumwein mengenmäßigen Beschränkungen unterliegt. Es ist daher kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum nicht die Herstellung des Schaumweins auch im Inland erfolgen sollte. Die 1984 in Kraft getretene Regelung beschränkt die Herstellung ausdrücklich auf Weine aus Rebsorten und Weinbauzonen, die vom Gemeinschaftswein abweichende Merkmale gewährleisten und daher nicht in unmittelbarem Wettbewerb mit diesem stehen. Die Tafelweinerzeugung der Gemeinschaft beträgt nach der Vorbilanz der EG-Kommission für das Wirtschaftsjahr 1984/85 ca. 150 Millionen Hektoliter. Selbst bei Ausschöpfung der von Ihnen genannten Höchstmenge von 120 000 hl (d. i. 0,08%) wäre daher eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Tafelweinmarktes auch dann nicht zu befürchten, wenn es sich bei den eingeführten Grundweinen um dem gemeinschaftlichen Tafelwein vergleichbare Erzeugnisse handelte. Dies. ist jedoch, wie ich zu Ihrer nächsten Frage erläutern werde, nicht der Fall. Zu Frage 41: Die Regelung in dem neuen Artikel 48 a der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 enthält überhaupt keine Mengenbegrenzung. Die von Ihnen genannte Zahl ergibt sich aus einer bei der Verabschiedung der Verordnungsänderung von Rat und EG-Kommission gemeinsam abgegebenen Erklärung, daß dies lediglich „die Herstellung von höchstens 120 000 hl Schaumwein im Jahr aus eingeführten Grundweinen in der Gemeinschaft ermöglichen solle." Die von Ihnen genannten Einfuhrzahlen sind deswegen nicht aussagekräftig, weil die verwendeten Drittlandsweine in der Statistik nicht als Schaumweingrundweine erscheinen. Es handelt sich dabei um Weine gehobener Qualität, bei denen von der Gemeinschaft die Gleichwertigkeit der Produktionsbedingungen mit denen eines Qualitätsweins b.A. anerkannt ist, und die unter Einhaltung des Referenzpreises als normaler Trinkwein eingeführt werden. Eine Konkurrenz zu gemeinschaftlichen Tafelweinen und eine Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Tafelweinmarktes erscheint daher aus diesen Gründen ausgeschlossen. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Diederich (Berlin) (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 44 und 45): Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Auseinandersetzungen innerhalb der Bhagwan-Sekte, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche und soziale Konsequenzen in der Bundesrepublik Deutschland bei einem eventuellen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Wirtschaftsunternehmen der Sekte, und erwägt die Bundesregierung, gegebenenfalls mit geeigneten Mitteln einzugreifen? Hat die Bundesregierung Hinweise, ob sich bisherige Mitglieder der Sektenführung, die sich nach Europa abgesetzt haben, auch in der Bundesrepublik Deutschland befinden, und was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, falls der Sektenführer seine Ankündigung wahrmacht, das Zentrum der Bhagwan-Sekte in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen? Zu Frage 44: Die Bundesregierung verfolgt aufmerksam die Auseinandersetzungen und Entwicklungen in der Bhagwan-Rajneesh-Bewegung. Die bislang gewonnenen Erkenntnisse reichen allerdings zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu definitiven Schlußfolgerungen nicht aus. Die Bundesregierung sieht jedoch keine Veranlassung, Konsequenzen aus einem evtl. wirtschaftlichen Zusammenbruch von Wirtschaftsunternehmen der Sekte zu ziehen. Zu Frage 45: Der Bundesregierung ist bekannt, daß sich Mitglieder der Sektenführung, unter denen sich auch Sheela Silverman, jetzt verheiratete Wirnstiel befindet — die ehemalige Vertraute des Inders Rajneesh Chandra Mohan, der sich als „Bhagwan" bezeichnet — in der Bundesrepublik Deutschland, zuletzt auf der Nordseeinsel Juist aufgehalten haben. Die 14 Personen umfassende Gruppe hat am 26. September 1985 die Insel Juist mit dem Flugzeug verlassen. Die Bundesregierung hat zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte dafür, daß die Absicht besteht, das Zentrum der „Bhagwan-Sekte" in die Bundesrepublik Deutschland zu verlegen. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 55): Welche rechtlichen Verpflichtungen bestehen für die Deutsche Bundesbahn zur Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen bei einem ins Auge gefaßten Ausbau der DB-Trasse Karlsruhe—Basel in den Orten Durmersheim, Bietigheim und Ötigheim, und wie ist der Schallschutz für diese Orte technisch möglich? Lärmschutzmaßnahmen an Schienenwegen werden nach § 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Bau neuer Bahnen oder bei wesentlicher Änderung bestehender Schienenwege durchgeführt. 12252* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Für die Beurteilung, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Verpflichtung für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Orte Durmersheim, Bietigheim, Ötigheim besteht, ist die endgültige Festlegung der Trasse in diesem Bereich ausschlaggebend. Das für diese Trassenführung maßgebliche Planfeststellungsverfahren ist bisher noch nicht eingeleitet. Für eventuellen Lärmschutz kommen aktive Lärmschutzmaßnahmen (Wände, Wälle) und erforderlichenfalls auch passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster) in Betracht. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Frage des Abgeordneten Dr. Schwenk (Stade) (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 58): Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Oberpostdirektion Hamburg, daß eine Zeitung, deren Druckvorlage nicht im üblichen Zeitungsdruck, sondern mit Schreibmaschine angefertigt ist, nicht zu den postzeitungsversandberechtigten Sendungen gehört, und hält es die Bundesregierung für richtig, daß die Oberpostdirektion Hamburg eine derartige Frage — entgegen vorinstanzlichen Urteilen — bis in die höchsten Instanzen zu treiben gedenkt? Die Oberpostdirektion Hamburg hat sich der Rechtslage entsprechend verhalten. Nach § 5 Abs. 5 Satz 2 Postzeitungsordnung darf das Schriftbild einer Druckschrift nicht die Wiedergabe einer mit der Schreibmaschine geschriebenen Vorlage sein. Durch diese Regelung werden Postzeitungssendungen nach dem Merkmal der typografischen Gestaltung von anderen gebührenbegünstigten Postsendungen, den Drucksachen, abgegrenzt. Bei Drucksachen sind Schreibmaschinenschriften uneingeschränkt zugelassen. Die Verwaltungsgerichte haben bisher die Auffassung vertreten, daß die o. a. Vorschrift höherrangigem Recht nicht widerspricht und ein sachgerechtes und geeignetes Mittel bei der Festlegung der Benutzungsbedingungen für den defizitären Postzeitungsdienst ist. Demgegenüber haben das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht Hamburg in einem Verfahren über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung erkennen lassen, daß sie dies anders sehen. Die rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht für den Fall widersprüchlicher Gerichtsentscheidungen eine Klärung der Rechtslage durch höchstrichterliche Entscheidung vor. Anlage 13 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Paterna (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 59 und 60): Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ertragslage im Dienstzweig „übrige Fernmeldedienste" der Deutschen Bundespost seit 1982 entwickelt, und welches Ergebnis erwartet die Bundesregierung in diesem Dienstzweig für das laufende Rechnungsjahr? Ist die Annahme richtig, daß in diesem Dienstzweig auch das Kabel- und Satellitenfernsehen enthalten sind, und welche Leistungen und Kosten wurden für diese Dienste in den Rechnungsjahren seit 1982 ausgewiesen? Zu Frage 59: Der Dienstzweig „Übrige Fernmeldedienste" umfaßt eine Vielzahl kleiner und kleinster Teilbereiche des Fernmeldewesens außerhalb des Fernsprech- und Telegrafendienstes. Bezüglich der Ertragslage dieses Dienstzweiges darf ich auf die Geschäftsberichte der Deutschen Bundespost von 1982 bis 1984 verweisen. Für das laufende Rechnungsjahr liegen für die einzelnen Dienstzweige des Fernmeldewesens keine Daten vor. Zu Frage 60: Das Kabel- und Satellitenfernsehen ist im Dienstzweig „Übrige Fernmeldedienste" enthalten. Eine aus der Leistungs- und Kostenrechnung abgeleitete Aussage über Leistungen und Kosten würde für diese Dienstbereiche in der Anlaufphase zu unzutreffenden Aussagen führen, da sich für solche kapitalintensiven Dienste die Kapitalkostensituation, d. h. Abschreibungen und Zinsen, im eingeschwungenen Zustand ganz anders darstellen. Anlage 14 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 61 und 62): Gibt es neuerdings Anweisungen seitens der Bundesregierung an die Deutsche Bundespost, Briefe mit Aufschriften wie „Ostermarsch gegen Atomraketen" und dem Abbild einer Friedenstaube nicht mehr zu befördern, oder wie ist es sonst zu erklären, daß sich die Bundespostdirektion in Mainz plötzlich weigert, die seit etwa drei Jahren mit der gleichen Aufschrift versehenen und bisher beförderten Briefe auch weiterhin zu befördern? Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen die Deutsche Bundespost seit Anfang 1983 die Beförderung von Briefen mit Aufschriften verweigert hat, und um welche Absender es sich jeweils gehandelt hat? Zu Frage 61: Anweisungen der Bundesregierung an die Deutsche Bundespost, bestimmte Sendungen nicht zu befördern, gibt es nicht und gab es nicht. Sendungen mit Vermerken politischen Inhalts auf der Aufschriftseite sind bereits durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 Postordnung von der Postbeförderung ausgeschlossen. Diese Rechtsvorschrift besteht seit mehr als zwei Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12253* Jahrzehnten und wird seither einheitlich gehandhabt. Aufschriften, wie die im 1. Teil der Frage genannte, sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts 3. Juni 1969 als Vermerke politischen Inhalts zu werten, da sie eine „Aufforderung zu einem bestimmten Verhalten im staatlichen Bereich" darstellen. Demgemäß sind derartige Sendungen vom Postamt Mainz in mehreren Fällen pflichtgemäß an den Absender zurückgegeben worden. Daß in früheren Fällen derartige Sendungen vereinzelt bestimmungswidrig befördert worden sein sollten, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Massenverkehr der Post — sie befördert werktäglich nahezu 40 Millionen Briefsendungen — kann es vorkommen, daß bei weitgehend maschineller Bearbeitung einzelne Aufdrucke übersehen werden. Zu Frage 62: Über den Ausschluß von Sendungen von der Postbeförderung wegen Verstoßes gegen § 13 Postordnung entscheiden die Postämter in eigener Zuständigkeit. Über die Zahl der von der Postbeförderung ausgeschlossenen Sendungen und deren Absender werden keine Aufzeichnungen geführt, die eine Beantwortung der anstehenden Frage ermöglichen würden. Anlage 15 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dann (GRÜNE) (Drucksache 10/3918 Fragen 63 und 64): Warum soll der Bürger nach dem Entwurf für die 28. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung nicht in allen Bundesländern die Möglichkeit erhalten, zu wählen, ob er neben den ortsmöglichen Programmen auch die herangeführten Programme abnehmen will? Liegt es in der Absicht der Bundesregierung, die Akzeptanz für die herangeführten privaten Programme dadurch zu erhöhen, daß nach dem Entwurf für die 28. Verordnung zur Änderung der Fernmeldeordnung die Kosten für den Einbau der Filter ausschließlich den Rundfunkteilnehmern auferlegt werden soll, die nur die Grundleistung beziehen wollen? Die Deutsche Bundespost betrachtet die Versorgung mit den ortsmöglichen und den herangeführten Programmen als Regelfall, weil dies die ökonomisch und technisch sinnvollste Lösung ist. Wenn als Folge rundfunkrechtlicher Voraussetzungen eine Differenzierung im Programmangebot zwischen Regel- und Grundleistung vorgenommen wird, stellt die Deutsche Bundespost in diesen Fällen im Interesse ihrer Kunden und unter Zurückstellung technischer, rechtlicher und ökonomischer Bedenken auch nur die Grundleistung zur Verfügung. Die hierdurch entstehenden Kosten für den Filtereinbau können jedoch nicht zu Lasten derjenigen Kunden gehen, die das volle Programmangebot zu nutzen beabsichtigen. Sie müssen richtigerweise dem Verursacher angelastet werden. Im übrigen bleibt darauf hinzuweisen, daß nicht ausschließlich herangeführte Programme privater Veranstalter in den Breitbandnetzen übertragen werden. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Frage des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Frage 65): Wie groß ist derzeit der Wohnungsbestand der gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, und wieviel Wohnungseinheiten davon wurden in 1984 erstellt? Nach den Zahlen im letzten vom Gesamtverband Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen herausgegebenen wohnungswirtschaftlichen Jahrbuch 1981/ 1982 haben die gemeinnützigen Wohnungsunternehmen am 31. Dezember 1982 insgesamt 3 365 990 eigene Wohnungen bewirtschaftet. Darunter bef anden sich 3 355 198 Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern und in nicht zum Verkauf bestimmten Ein- und Zweifamilienhäusern. Die restlichen 10 792 Wohnungen teilten sich auf in 5 745 Wohnungen in Kleinsiedlerstellen und zum Verkauf bestimmten Ein- und Zweifamilienhäusern sowie 5 047 Eigentumswohnungen. In den Jahren 1983 und 1984 sind nach Angaben des Gesamtverbandes Gemeinnütziger Wohnungsunternehmen insgesamt weitere 69 320 in eigener Bauherrschaft fertiggestellte Wohnungen hinzugekommen, davon im Jahre 1984 insgesamt 33 812 Wohnungen. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Jahn auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Sperling (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 66 und 67): Welche Schlußfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Feststellung von Bundesminister Dr. Schneider, daß der „Markt sozial blind" sei, einerseits und aus der Feststellung von Bundesminister Dr. Schneider „der Markt sorgt für mehr soziale Gerechtigkeit als jede Verteilungsbürokratie" andererseits? Wieviel Prozent der Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der entsprechenden Einkommensgrenzen, die Wohneigentum im Neubau erworben haben, sind 1975 und 1985 in den Genuß einer direkten Förderung aus Mitteln des sozialen Wohnungsbaus gekommen? Zu Frage 66: Die Bundesregierung vermag keinen Sinn darin zu sehen, in der Fragestunde des Deutschen Bun- 12254* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 destages zu Zitat-Bruchstücken aus verschiedenen Verlautbarungen des Bundesbauministers Stellung zu nehmen. Unbeschadet dessen nehme ich zu Ihrer Frage wie folgt Stellung: Mit den in Ihrer Fragestellung zitierten Äußerungen hat Bundesminister Dr. Schneider zum einen deutlich gemacht, daß eine Marktwirtschaft ergänzender Regelungen bedarf, die einen sozialen Ausgleich schaffen. Zum anderen hat Bundesminister Dr. Schneider zum Ausdruck gebracht, daß die hohe wirtschaftliche Effizienz des Markts bessere Voraussetzungen für den sozialen Fortschritt schafft als eine staatliche Verteilungsbürokratie. Erst die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Marktes macht die heutigen sozialen Leistungen möglich. Dagegen hat sich die Verteilungsbürokratie nicht nur als ineffizient, sondern meist auch im Ergebnis als sozial ungerecht erwiesen. Diese Schlußfolgerungen sollten jedem einleuchten. Zu Frage 67: Die von Ihnen erfragten Zahlen liegen nicht vor. Um diese Zahlen zu erhalten, müßten auch diejenigen Bauherren auf ihre Einkommenssituation zum Zeitpunkt des Erwerbs von Wohneigentum überprüft werden, die zwar gebaut, aber aus welchen Gründen auch immer keine direkte Förderung beantragt oder erhalten haben. Eine solche Überprüfung findet bekanntlich nicht statt. Anlage 18 Antwort des Staatssekretärs Piazolo auf die Frage des Abgeordneten Kuhlwein (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 68): Wie bewertet die Bundesregierung den personalpolitischen Sachverhalt, daß es im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft seit August 1984 nur noch eine einzige Referatsleiterin gibt? Im Zeitpunkt der Übernahme der Regierungsverantwortung im Jahre 1982 gab es im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zwei Referatsleiterinnen. Wie Frau Bundesminister Dr. Wilms bereits in ihrer Antwort auf eine entsprechende Parlamentarische Anfrage von Frau Dr. Däubler-Gmelin (vgl. BT-Drucksache 10/3736) mitgeteilt hat, ist die Leitung des Referates „Fragen der Bildung von Frauen, Ausländern und besonderen Sozialgruppen" am 14. August 1984 vakant geworden. Aufgrund der halbjährigen Wiederbesetzungssperre des Haushaltsgesetzes 1984 war die Nachbesetzung im Jahre 1984 ausgeschlossen. Die Stelle wurde jedoch sofort intern und überregional ausgeschrieben, als nach Abschluß der Beratungen des Bundeshaushalts 1985 absehbar war, daß das Haushaltsgesetz 1985 eine Wiederbesetzungssperre nicht mehr enthalten würde. Aufgrund der Ausschreibung war beabsichtigt, die Referatsleitung einer von mehreren geeigneten Bewerberinnen zu übertragen. Da jedoch die ausgewählten Bewerberinnen seinerzeit ihre Bewerbungen aus persönlichen Gründen zurückgezogen haben, konnte diese Absicht nicht mehr realisiert werden. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat dies bedauert. Die Leitung des vor kurzem organisatorisch neu zugeschnittenen Referats „Frauen, Lehrpersonal, Ausländer" ist einem langjährig erfahrenen Beamten übertragen worden. Dem Referat sind jetzt zwei Beamtinnen des höheren Dienstes zugeteilt, im Gegensatz zu früher, als die Referatsleiterin lange Zeit einzige Frau des höheren Dienstes im Referat war. Anlage 19 Antwort des Staatssekretärs Piazolo auf die Frage der Abgeordneten Frau Odendahl (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 69): Hat der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft das Schreiben der Leiterin des Arbeitsstabes Frauenpolitik vom 13. Februar 1985 berücksichtigt, die u. a. gebeten hatte zu überprüfen, inwieweit Frauen „bei der Übertragung qualifizierter Dienstposten stärker als bisher berücksichtigt werden können", und wenn ja, auf welche Weise? Die Maßnahmen, die die Leiterin des Arbeitskreises Frauenpolitik in ihrem „Entwurf einer Leitlinie zur beruflichen Förderung von Frauen im Bundesdienst" vom 13. Februar 1985 angeregt hat, sind im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft weitgehend Praxis. Seit Übernahme der Regierungsverantwortung sind hier auf allen Ebenen bemerkenswerte Fortschritte erzielt worden: Seit 1983 ist bei den Einstellungen im höheren Dienst der Anteil der eingestellten Frauen überdurchschnittlich hoch: Er beträgt etwa 50%. Allein im Jahr 1985 hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bislang bei acht Einstellungen im höheren Dienst sechs Mitarbeiterinnen gewinnen können. Insgesamt beträgt der Anteil der weiblichen Mitarbeiterinnen (Beamte und Angestellte) im höheren Dienst 21 %. Bei Beförderungen in höherqualifizierte Positionen (Bes.Gr. A 15 bzw. vgl. Vergütungsgruppe) waren nahezu die Hälfte der in den Jahren 1983 bis Ende September 1985 Beförderten Frauen. Trotz erheblicher organisatorischer Schwierigkeiten hat das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft im Rahmen der familienfreundlichen Gestaltung der Arbeitszeiten zwei Teilzeit-Referentinnen die Möglichkeit geboten, in der ersten bzw. zweiten Wochenhälfte zu arbeiten. Diese Form der Teilzeitarbeit wird berufstätigen Frauen — soweit ersichtlich — erstmalig innerhalb der Bundesressorts angeboten. Ergänzend möchte ich noch anfügen, daß sich unter den 19 Lehrlingen im Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft zwölf Mädchen befinden. In den Jahren 1983/84 sind doppelt so viele weibliche wie männliche Auszubildende eingestellt worden. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12255* Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat damit konsequent die Stellung der Frauen vor allem in den Bereichen gestärkt, in denen sie bislang unterdurchschnittlich vertreten waren. Anlage 20 Antwort des Staatssekretärs Piazolo auf die Frage des Abgeordneten Kastning (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 70): Ist die Besetzung dieser seit August 1984 vakanten Leitungsposition im neustrukturierten Referat „Frauen, Lehrpersonal, Ausländer" mit einem „langjährig erfahrenen Beamten" vereinbar mit der im Entwurf einer Leitlinie zur beruflichen Förderung von Frauen im Bundesdienst enthaltenen Zielsetzung, Frauen zu bestärken, sich um Leitungsfunktionen und -positionen zu bewerben, und lag der ebenfalls von der Leiterin des Arbeitsstabes Frauenpolitik am 13. Dezember 1984 übersandte Entwurf der Entscheidung zugrunde? Der von der Leiterin des Arbeitsstabes Frauenpolitik übersandte „Entwurf einer Leitlinie zur beruflichen Förderung von Frauen im Bundesdienst" vom 13. Februar 1985 war dem Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft bekannt. Wie ich bereits in der Antwort zur Frage der Abgeordneten Frau Odendahl ausgeführt habe, entsprechen die in diesem Entwurf angeregten Maßnahmen weitestgehend der Praxis des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft. Anlage 21 Antwort des Staatssekretärs Piazolo auf die Frage der Abgeordneten Frau Dr. Segall (FDP) (Drucksache 10/ 3918 Frage 71): Wie hoch ist der Anteil von Analphabeten in der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland einzuschätzen, und welche Fördermaßnahmen zur Alphabetisierung erwachsener Menschen (Deutsche und hier lebende Ausländer) werden über die Europäische Gemeinschaft, den Bund und die Länder angeregt und finanziert? Zuverlässige Erhebungen oder Schätzungen über die Zahl der Analphabeten liegen für die Bundesrepublik Deutschland nicht vor. Die Deutsche UNESCO-Kommission hat im Jahre 1980 den Versuch unternommen, diese Bevölkerungsgruppe nach den Erfahrungen in anderen europäischen Ländern auch für die Bundesrepublik Deutschland zu bestimmen. Angesichts der Schwierigkeiten, die Zielgruppe erwachsener Analphabeten nur annähernd zu beschreiben, ist aber bis heute keine zahlenmäßige Eingrenzung der in Frage kommenden Personen möglich. Hinzu kommt, daß es auch seitens der UNESCO keine einheitliche Definition der Problemgruppe gibt. Im übrigen scheitern Erhebungen zum Analphabetismus bei Erwachsenen bereits daran, daß solche Menschen dazu neigen, ihre Schreib- und Leseschwäche im täglichen Leben zu verbergen. Die Bildungsminister der EG-Mitgliedstaaten haben bei ihrer Zusammenkunft am 4. Juni 1984 Schlußfolgerungen verabschiedet, mit denen konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des Analphabetismus eingeleitet wurden. Dazu wurde zunächst eine Gruppe von Regierungsexperten eingesetzt, die bereits zweimal zusammengetreten ist. Zu den geplanten Maßnahmen gehören u. a. verstärkte Bemühungen um lernschwache Kinder in den Schulen, Fortbildung von Pädagogen und gezielte Ursachenforschung zum Analphabetismus. Der Bundesminister für Bildung und Wissenschaft hat schon im Jahre 1978 eine erste Untersuchung zum Alphabetismus bei Erwachsenen in Auftrag gegeben. Derzeit werden zwei Modellvorhaben zur Alphabetisierung gefördert, die vom Deutschen Volkshochschulverband betreut werden; an Bundesmitteln wurden rund 3 Millionen DM zur Verfügung gestellt. Das eine der beiden Vorhaben hat die Entwicklung von erwachsenengerechten Lehr- und Lernmaterialien sowie die Kursleiterschulung zum Inhalt, im Rahmen des zweiten Projekts werden die Entwicklung und der Einsatz von Fernsehsendungen zur Information und Lernmotivation für erwachsene Analphabeten begleitet und erprobt. Die Projekte beziehen sich auf die deutschsprachige Alphabetisierung; in diesem Rahmen stehen sie Deutschen wie auch hier lebenden Ausländern offen. Nähere Untersuchungen zum Anteil dieser beiden Bevölkerungsgruppen liegen nicht vor. Außerhalb dieser Förderungsmaßnahmen werden an Volkshochschulen auch Alphabetisierungskurse für Ausländer in deren Muttersprache durchgeführt. Diese Projektarbeit hat wesentlich dazu beigetragen, daß heute an ca. 280 Einrichtungen Alphabetisierungskurse für rund 6 000 Teilnehmer angeboten werden. Die Bundesländer unterstützen die Arbeit der Weiterbildungseinrichtungen finanziell im Rahmen der gesetzlichen Weiterbildungs-Förderung. Dazu gehören u. a. Sonderregelungen für Kleingruppenarbeit in Alphabetisierungskursen, zur Betreuung durch einen zweiten Kursleiter sowie zur Höhe der Teilnehmergebühren. Zahlenangaben über eine gezielte finanzielle Unterstützung von Alphabetisierungsmaßnahmen durch die Länder liegen mir jedoch nicht vor. Anlage 22 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Fragen 76 und 77): Wie hat sich die Zahl der Asylbewerber im Bundesgebiet seit 1970 entwickelt, welches waren insbesondere die Hauptherkunftsländer? Wie viele Asylbewerber wurden seit 1970 im Bundesgebiet als politisch Verfolgte anerkannt, und wie hat sich die Anerkennungsquote bei den Hauptherkunftsländern entwickelt'? 12256* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Zu Frage 76: Zwischen 1970 und 1975 bewegte sich die Zahl der jährlichen Asylbewerberzugänge zwischen 5 000 und 10 000. Im Jahre 1978 beantragten 33 136, im Jahre 1979 51 493 und in 1980 auf dem Höhepunkt des Asylbewerberzustroms 107 818 Ausländer in der Bundesrepublik Deutschland Asyl. Bis 1983 ging die Zahl der Asylbewerber zurück und erreichte im Jahre 1983 19 737 Personen. 1984 nahm die Zahl der asylsuchenden Ausländer auf 35 278 wieder zu. In den ersten acht Monaten dieses Jahres haben bereits 45 771 Ausländer Asyl beantragt. Insgesamt haben seit 1970 451 548 Ausländer Asyl in der Bundesrepublik Deutschland beantragt. Von 1970 bis 1974 kam die überwiegende Mehrzahl der Asylbewerber aus Ostblockstaaten. Seitdem hat der Anteil der Ausländer aus Staaten der Dritten Welt ständig zugenommen. Zu Frage 77: In der Zeit vom 1. Januar 1970 bis 31. August 1985 sind 82 091 Ausländer als Asylberechtigte anerkannt worden. In der Frage, wie sich die Anerkennungsquote bei den Hauptherkunftsländern entwicklet hat, ist umfangreiches Zahlenmaterial auszuwerten. Nach Abschluß dieser Auswertung werde ich Ihnen das Ergebnis zuleiten. Anlage 23 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Schäfer (Offenburg) (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 78 und 79): Hat die Bundesregierung Kenntnis von dem Liefergeschäft einer Hanauer Nuklearfirma mit einer Tochterfirma der französischen Atombehörde CEA, COGEMA, das die Lieferung von Reaktorplutonium zum Inhalt hat, und trifft es zu, daß das Hanauer Unternehmen dafür rund 450 Millionen DM an die COGEMA zu zahlen hat? Sind derartige Plutoniumgeschäfte genehmigungspflichtig, gegebenenfalls durch wen, und ist die Bundesregierung bereit, für eine parlamentarische Nachprüfung des genannten Vorganges Unterlagen zur Verfügung zu stellen? Zu Frage 78: Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es keine Verträge einer Hanauer Nuklearfirma mit der französischen Firma COGEMA, die die Lieferung von Reaktorplutonium zum Inhalt haben. Die Rücklieferung von Plutonium nach der Abtrennung in der Wiederaufarbeitungsanlage der COGEMA in die Bundesrepublik Deutschland erfolgt bekanntlich aufgrund der von den einzelnen deutschen Elektrizitätsversorgungsunternehmen mit COGEMA abgeschlossenen Wiederaufarbeitungsverträge. Zu Frage 79: Die Ein- und Ausfuhr von Kernbrennstoffen sowie die Transportvorgänge unterliegen den atomrechtlichen Vorschriften. Zuständig für die Überwachung der Ein- und Ausfuhr ist das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft, für Transportgenehmigungen die Physikalisch-technische Bundesanstalt. Die Bundesregierung hat über die Wiederaufarbeitungsverträge mit anderen Staaten in ihren schriftlichen Entsorgungsberichten sowie mündlich im Innenausschuß des Deutschen Bundestages wiederholt berichtet. Sie ist auch bereit, dies künftig zu tun. Anlage 24 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen des Abgeordneten Waltemathe (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 80 und 81): Sieht die Bundesregierung in der gemeinsamen Tournee von Angehörigen des Traditionsverbandes der ehemaligen 6. SS-Gebirgsdivision „Nord" einerseits und Veteranen der 70. US-Infantery Division Association „Trailblazer" andererseits zu Orten früherer Kampfhandlungen im zweiten Weltkrieg möglicherweise eine nicht gewollte Nachahmung des Bitburg-Treffens mit US-Präsident Reagan und Bundeskanzler Kohl? Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß nicht nur jüdische Organisationen und Persönlichkeiten, wie beispielsweise Simon Wiesenthal, gegen diese Treffen protestieren, sondern auch die Zeitung für die US-Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland „The Stars and Stripes" diese Begegnungen kritisch kommentiert? Zu Frage 80: Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, in diesem Treffen die Nachahmung von irgend etwas zu sehen, zumal sich Angehörige dieser beiden Soldatenverbände bereits seit 1976 mehrfach getroffen haben. Zu Frage 81: Die Bunderegierung nimmt das zur Kenntnis; sie sieht keinen Anlaß, eine Bewertung zu treffen und diese mitzuteilen. Anlage 25 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Waffenschmidt auf die Fragen der Abgeordneten Frau Matthäus-Maier (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 82 und 83): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung im Hinblick auf die personelle Zusammensetzung der 6. SS-Gebirgsdivision „Nord", und wie beurteilt die Bundesregierung den möglichen Umstand, daß der Kommandeur der 6. SS-Gebirgsdivision „Nord", SS-Obergruppenführer Friedrich Wilhelm Krüger, zuvor als höherer SS- und Polizeiführer des Generalgouvernements mit dem Plan der Aussiedlung von 300 000 Polen und Juden aus dem Warthegau, später aus dem gesamten besetzten polnischen Gebiet, sowie mit dem Zwangsarbeitseinsatz der Juden im Osten befaßt war'? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12257* Ist die Bundesregierung nicht der Auffassung, daß die gemeinsame Tournee von Angehörigen der 6. SS-Gebirgsdivision „Nord" und Veteranen der 70. US-Infantery Division Association „Trailblazer" durch die Bundesrepublik Deutschland und insbesondere die geplante gemeinsame Kranzniederlegung in Pfaffenheck am 5. Oktober 1985 belastend für die deutsch-amerikanische Freundschaft ist? Zu Frage 82: Die Bundesregierung kann keinen Überblick über die personelle Zusammensetzung einer ganzen Wehrmachts- oder SS-Division haben. Die Bundesregierung hat aus einschlägiger Literatur die Information gewonnen, das SS-Obergruppenführer Krüger in der Zeit, ehe er das Kommando über die 6. SS-Gebirgsdivision führte, 1939 bis 1944 Höherer SS- und Polizeiführer im Generalgouvernement (Polen) war. Die in der Frage mitgeteilten Behauptungen, daß er dabei mit der Aussiedlung von Polen und Juden und mit dem Arbeitseinsatz von Juden befaßt gewesen sei, wurden vom Institut für Zeitgeschichte in München, bei dem angefragt wurde, nicht bestätigt. In jedem Falle können belastende Umstände, die sich aus der Biographie des Divisionskommandeurs ergeben mögen, nicht den Soldaten einer Division als eigene Belastung zugerechnet werden. Zu Frage 83: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung nicht. Anlage 26 Antwort des Staatssekretärs Dr. Obert auf die Frage des Abgeordneten von Schmude (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Frage 84): Welchen Steuerausfall hat die Befreiung der gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsunternehmen, insbesondere von der Körperschaft-, Vermögen- und Gewerbesteuer, jährlich verursacht? Die Steuerbefreiung der gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsunternehmen führt nach Schätzungen des Bundesministeriums der Finanzen zu folgenden jährlichen Steuerausfällen: — Körperschaftsteuer 100 Millionen DM — Gewerbesteuer 70 Millionen DM — Vermögensteuer 30 Millionen DM zusammen rd. 200 Millionen DM Hinzu kommen noch die Steuerausfälle bei den Organen der staatlichen Wohnungspolitik — die entsprechend zu beurteilen sind — und zwar bei der — Körperschaftsteuer 30 Millionen DM — Gewerbesteuer 20 Millionen DM — Vermögensteuer 10 Millionen DM zusammen 60 Millionen DM Für beide Bereiche ergeben sich danach jährliche Steuerausfälle in einer Größenordnung von insgesamt 260 Millionen DM. Anlage 27 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage der Abgeordneten Frau Steinhauer (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 90): Wie beurteilt die Bundesregierung das System der „Orientierungspreise", die das bisherige Mindestpreissystem außer Kraft setzen sollen, und welche Auswirkungen hat es auf die Situation der deutschen Stahlindustrie? Nach den Vorschlägen der EG-Kommission soll das seit Anfang 1984 geltende Mindestpreissystem für bestimmte Stahlerzeugnisse ab Anfang 1986 lediglich ausgesetzt aber nicht völlig außer Kraft gesetzt werden. Die im Gegensatz zu den Orientierungspreisen obligatorischen Mindestpreise gelten nur für ausgewählte Flach- und Langerzeugnisse. Das Mindestpreissystem hat in der Vergangenheit mit dazu beigetragen, die Bemühungen der Stahlindustrie um eine Stabilisierung der Stahlpreise auf dem Gemeinsamen Markt zu unterstützen. Vor allem haben aber die fortschreitende Umstrukturierung und das System der Produktionsquoten geholfen, daß die Stahlpreise derzeit im großen und ganzen ein „auskömmliches" Niveau erreicht haben. Die Mindestpreise werden nicht von den sog. Orientierungspreisen abgelöst. Die Orientierungspreise, die lediglich eine Empfehlung der Kommission an die Stahlunternehmen darstellen und nicht obligatorisch sind, wurden für alle Stahlerzeugnisse erstmals in 1982 veröffentlicht. Sie liegen über dem Niveau der Mindestpreise, da sie ihrer Funktion nach eine „Zielgröße" für die Unternehmen darstellen, an denen sie ihre Listenpreise ausrichten sollten, um ausreichende Erlöse zu erzielen. Die Aussetzung oder Aufhebung der Mindestpreise und die dann lediglich noch bestehenden Orientierungspreise dürften angesichts der z. Z. auf dem EG-Stahlmarkt zu beobachtenden Preisstabilität keine negativen Auswirkungen auf die Situation der deutschen Stahlindustrie haben. Die Bundesregierung erwartet jedoch, daß die EG-Kommission — intensiver als in der Vergangenheit — die Einhaltung der veröffentlichten Preislisten (Art. 60 EGKS-Vertrag) bei den Unternehmen prüft und durchsetzt. Anlage 28 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Schemken (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Fragen 91 und 92): Sind der Bundesregierung die neuesten Pläne und Vorhaben der Ford AG Köln bekannt, wonach die Produktionen in Köln und Wülfrath jetzt endgültig ins europäische Ausland verlagert werden sollen, und verfügt die Bundesregierung über weitere Erkenntnisse zu dieser Problematik, die sich nach der Behandlung dieses Themas in der Fragestunde des Deutschen Bundestages (129. Sitzung vom 28. März 1985, Fragen 58 und 59) inzwischen ergeben haben? 12258* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 Ist die Bundesregierung bereit, im Falle von Betriebsstillegungen bei der Ford AG in Köln und Wülfrath entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen, um die auf die betroffenen Arbeitnehmer zukommenden Nachteile (Arbeitslosigkeit, Umschulungsprobleme etc.) zu verhindern? Der Vorstand der Ford-Werke AG hat erneut versichert, daß es innerhalb des Unternehmens keine Überlegungen gebe, Kapazitäten stillzulegen, d. h. Werke zu schließen. Entlassungen stünden nicht zur Diskussion. Die Bundesregierung verfügt über keine zusätzlichen Erkenntnisse gegenüber dem Stand vom 28. März 1985. Bei diesem Sachstand erübrigen sich Überlegungen wegen eventueller Vorsorgemaßnahmen. Anlage 29 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen der Abgeordneten Frau Simonis (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 93 und 94): In welcher Weise sind Angehörige der deutschen Botschaft in Kuala Lumpur Personen oder Unternehmen im Zusammenhang mit der „Asian defence exhibition — Defence '86"-Messe behilflich gewesen? Ist die Bundesregierung zum gegebenen Zeitpunkt bereit, für Staaten der ASEAN-Organisation Kriegswaffenexporte zu genehmigen, weil nach Auffassung der Bundesregierung „vitale Interessen der Bundesrepublik Deutschland für eine Ausnahmegenehmigung sprechen" (Richtlinien der Bundesregierung vom 28. April 1982)? Zu Frage 93: Die Botschaft in Kuala Lumpur steht grundsätzlich jedem deutschen Unternehmen für seine Bemühungen um den Einstieg in den dortigen Markt beratend zur Seite. In diesem Rahmen haben Kontakte der Botschaft zum Bundesverband der Deutschen Luftfahrt-, Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI) und zur Fa. Belzer-Dowidat stattgefunden. Gegenüber den Organisatoren der Veranstaltung, den „Interexhibition Management Services", ist die Botschaft nur mit der Bitte um allgemeine Unterrichtung tätig geworden. Zu Frage 94: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN (BT-Drucksache 10/1737 vom 12. Juli 1984) zur Rüstungsexporten in die ASEAN-Länder ausführlich Stellung genommen. Die Bundesregierung entscheidet über Genehmigungsanträge für die Ausfuhr von Rüstungsgütern auch in die Mitgliedstaaten der ASEAN nach den politischen Grundsätzen für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern vom 28. April 1982. Bei der Entscheidung im Einzelfall spielt das Interesse der Bundesregierung und ihrer Partner im NATO-Bündnis an der inneren Stabilität und an der Verteidigungsfähigkeit der ASEAN-Staaten eine besondere Rolle. Anlage 30 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Gansel (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 95 und 96): Welche Firmen aus der Bundesrepublik Deutschland haben sich mit welchen Produkten an der „Asian defence exhibition — Defence '86" in Kuala Lumpur beteiligt? Für welche Gegenstände sind — gegebenenfalls vorübergehend — Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontroll- oder Außenwirtschaftsgesetz im Zusammenhang mit dieser Messe erteilt worden? Zu Frage 95: Nach Angaben des Veranstalters haben aus der Bundesrepublik Deutschland bisher 44 Firmen ihr Teilnahmeinteresse bekundet. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, mit welchen Exponaten sich die genannten Firmen an der Asian Defence Exhibition beteiligen werden. Wie sowohl der Ausstellungs- und Messe-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) als auch der Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. mitteilen, werden die Exponate von den Ausstellerfirmen aus Wettbewerbsgründen erfahrungsgemäß erst bei Ausstellungsbeginn bekannt gegeben. Zu Frage 96: Nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz ist die vorübergehende Ausfuhr von Einzelstücken verschiedener Handfeuerwaffen genehmigt worden. In geringem Umfang sind auch Ausfuhrgenehmigungen für Gegenstände, die nicht Kriegswaffen sind, nach dem Außenwirtschaftsgesetz erteilt worden. Anlage 31 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Vogel (München) (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/3918 Fragen 97 und 98): Ist der Bundesregierung die britische Wirtschaftsstudie mit dem Titel „An International Analysis of Arms Spending and Infant Death Rates" und deren Inhalt bzw. Ergebnis bekannt, und falls ja, welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus hinsichtlich zukünftiger Genehmigungen für Waffenexporte aus der Bundesrepublik Deutschland zu ziehen? Ist die Bundesregierung auf Grund der in der genannten Studie nachgewiesenen Tatsache, wonach entsprechend der jeweiligen Zunahme der finanziellen Aufwendungen für militärische Zwecke auch die Kindersterblichkeit zunimmt, bereit, zukünftig Rüstungsexporte zu reduzieren oder ganz einzustellen und damit den begründeten Vorwurf zu entkräften, durch Rüstungsgeschäfte an der weltweiten Zunahme der Kindersterblichkeit mitschuldig zu sein? Der Bundesregierung ist die britische Wirtschaftsstudie „An International Analysis of Arms Spending and Infant Death Rates" und deren Inhalt bzw. Ergebnis nicht bekannt. Deshalb sieht sie sich auch nicht in der Lage, hier zu der Frage eventueller Konsequenzen Stellung zu nehmen. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 12259* Anlage 32 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 99): Hält die Bundesregierung nach den bisherigen Erfahrungen mit Selbstbeschränkungsvereinbarungen der maßgeblichen Verbände mit dem Bundeskartellamt Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Kartellrechts zur Eindämmung des Verdrängungswettbewerbs im Handel durch Verkäufe unter dem Einstandspreis und andere Verdrängungsmethoden für erforderlich, oder sieht die Bundesregierung weitere Möglichkeiten, durch welche der Verdrängungswettbewerb m it Hilfe zusätzlicher Selbstbeschränkungsabreden unter Kontrolle gebracht werden kann? Im Juni 1984 haben sich die Spitzenorganisationen und weitere Verbände der gewerblichen Wirtschaft mit der Fortschreibung der „Gemeinsamen Erklärung zur Sicherung des Leistungswettbewerbs" auf die Beachtung von Grundsätzen geeinigt, die dazu dienen sollen, machtbedingten wettbewerbsschädlichen Auswüchsen bei der Konditionsgestaltung und im Zusammenhang mit Niedrigpreisstrategien entgegenzuwirken. Auf der gleichen Linie liegt das Ergebnis der Gespräche, die der Präsident des Bundeskartellamtes im Oktober 1983 und Oktober 1984 mit Großunternehmen bzw. Organisationen des Lebensmitteleinzelhandels und Lebensmittelherstellern geführt hat. Diese freiwilligen Maßnahmen haben sich nach Einschätzung der beteiligten Verbände und des Bundeskartellamtes im großen und ganzen bewährt. Um die Selbsthilfevereinbarungen noch wirksamer auszugestalten, haben sich die Unterzeichner der „gemeinsamen Erklärung" am 1. Oktober 1985 auf die Einrichtung einer Schlichtungsstelle verständigt. Die Bundesregierung begrüßt diesen weiteren Schritt der Wirtschaft zur Bekämpfung machtbedingter Wettbewerbsverzerrungen. Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind von der Bundesregierung z. Zt. nicht beabsichtigt. Zu der Absicht einer Novellierung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sind die Überlegungen noch nicht abgeschlossen. Anlage 33 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Sprung auf die Fragen des Abgeordneten Hinsken (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Fragen 100 und 101): Welche einschlägigen Forderungen wichtiger wirtschaftlicher Mittelstandsverbände (z. B. Forderungskatalog des deutschen Handwerks) zu Beginn der 10. Legislaturperiode wurden seitens der Bundesregierung bis zum jetzigen Zeitpunkt erfüllt bzw. auf den Gesetzesweg gebracht? Welche Mittelstandsforderungen will die Bundesregierung noch vor dem Ende der laufenden Legislaturperiode erfüllen? Die Bundesregierung ist 1982 angetreten mit einem wirtschaftspolitischen Programm zur Revitalisierung der Marktkräfte durch eine ordnungspolitische Neuorientierung und zur Konsolidierung der öffentlichen Finanzen. Beides ist erfolgreich in Angriff genommen worden, wie der wirtschaftliche Aufschwung, der immer weitere Bereiche der Wirtschaft umfaßt, und das hohe Maß an Preisstabilität beweisen. Das dabei von der Bundesregierung geschnürte Paket enthält — direkt und indirekt — eine ganze Reihe von besonders für den Mittelstand positiv wirkenden Maßnahmen. Ich nenne nur die Stichworte Deregulierung und Privatisierung, Überprüfung der Sozialgesetzgebung (auch Beschäftigungsförderungsgesetz) und insbesondere Steuerentlastung. Gerade vor dem Hintergrund der bei ihrem Amtsantritt verfahrenen wirtschaftlichen Situation ist das mehr als man von der Regierung in so kurzer Zeit erwarten konnte. Ich halte es daher für nicht unproblematisch, heute die Erfüllung von Forderungskatalogen abzufragen. Worauf es ankommt, ist ein geschlossenes wirtschaftspolitisches Konzept, in dem die Mittelstandspolitik integraler Bestandteil der allgemeinen Wirtschaftspolitik ist. Jede einzelne Maßnahme muß dabei daraufhin überprüft werden, ob sie ordnungs- und prozeßpolitisch in diese Konzeption paßt. Der Gesamterfolg — auch und gerade für den Mittelstand — darf nicht an der Durchsetzung einer möglichst großen Zahl von Einzelmaßnahmen, sondern muß am Gesamtergebnis des Konzepts abgelesen werden. Diese Orientierung wird die Bundesregierung auch bis zum Ende der Legislaturperiode durchhalten. Gerade die Steuersenkung, deren erster Teil Anfang des nächsten Jahres wirksam wird, wird zeigen, daß es besser ist, die Kräfte auf die generelle Entlastung der wirtschaftlichen Tätigkeit von staatlichen Belastungen zu konzentrieren, als sich in Einzelmaßnahmen finanziell und politisch zu verzetteln (s. auch Zusatzfrage „Investitionsrücklage"). Im übrigen laufen die bewährten Mittelstandsprogramme gut und sind z. T. erheblich ausgebaut worden. Gerade in diesem Sommer werden diese Programme komplettiert durch das Anlaufen der „Ansparförderung", die ein durchschlagender Erfolg zu werden verspricht (s. Zusatzfrage 1). Anlage 34 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/3918 Fragen 102 und 103): Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Preise für Jungbullen seit Juni 1985 katastrophal zusammengebrochen sind, obgleich die Rindfleischmarktordnung der Europäischen Gemeinschaft solches eigentlich verhindern soll? Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Bundesregierung einsetzen, um den Weideabtrieb von Ochsen und Bullen so absichernd zu begleiten, daß die Rindermäster und Milcherzeuger keine untragbaren Verluste erleiden? Die Bundesregierung verfolgt die Situation auf dem deutschen Bullenmarkt seit Monaten mit Besorgnis. Die aufgetretenen Preisverluste sind in er- 12260* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 163. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4. Oktober 1985 ster Linie auf die kräftige Aufstockung der Jungbullenbestände, laut Viehzählung vom Juni 1985 im Bundesgebiet um rd. 7 %, zurückzuführen. Der Selbstversorgungsgrad bei Rindfleisch wird daher im Bundesgebiet 1985 ca. 123 % betragen. Auch in der EWG insgesamt ist das Rindfleischangebot hoch. Der Selbstversorgungsgrad liegt bei 110 %. Diesem hohen Angebot steht weder im Inland noch im Ausland eine entsprechende Nachfrage gegenüber. Trotz günstiger Abgabepreise fließt Ware aus den hohen Interventionsbeständen nur sehr zögernd ab. Auch die Drittlandsexporte von Frischfleisch sind wegen der gesunkenen Nachfrage wesentlich niedriger als im Vorjahr. Die Bundesregierung hat sich aufgrund der aufgezeigten Entwicklung seit dem Frühjahr 1985 auf EG-Ebene wiederholt und mit Nachdruck um zusätzliche Stützungsmaßnahmen für den Bullenmarkt bemüht. Im Rahmen der seit dem 30. September 1985 laufenden Hälftenintervention in der EG übernimmt die BALM wöchentlich Tierkörper von 16 000 Stück Ochsen und Jungbullen und schöpft damit die vorhandenen technischen Möglichkeiten der Interventionsstelle voll aus. Die Bemühungen der Bundesregierung, die Hälftenintervention auf einen längeren Zeitraum als für drei Wochen durchzuführen, scheiterte an der ablehnenden Haltung der EG-Kommission. Mein Haus hat nochmals bei der EG-Kommission die Einbeziehung der Handelsklasse Jungbullen U2 in die Interventionskäufe der BALM gefordert. Bei den im Anschluß an die Hälftenintervention ab 21. Oktober 1985 in der EG vorgesehenen Interventionskäufen von Ochsen- und Jungbullenhintervierteln wird die Bundesregierung bei den Ochsen auf die Anwendung der vorgesehenen Selbstvermarktungsquote von 24 v. H. verzichten. Ebenfalls ab 21. Oktober 1985 wird die BALM mehrere tausend Tonnen Vorderviertel von Jungbullen und Ochsen zur Konservenherstellung für die Wälzung der Berlin-Reserve kaufen. Neben den genannten staatlichen Interventionskäufen läuft bis zum 22. November 1985 auf dem Rindfleischsektor zur ergänzenden Marktstützung noch die bereits am 5. August 1985 gestartete EG- Beihilfenaktion für die private Lagerhaltung von Fleisch männlicher Rinder. Diese Maßnahme erleichtert die Drittlandsexporte, weil das Rindfleisch bereits nach zweimonatiger Einlagerung exportiert werden kann. Von dieser Maßnahme wurde in den letzten Tagen verstärkt Gebrauch gemacht. So wurden bis zum 27. Sepetmber 1985 bei der BALM Verträge über 12 240 t abgeschlossen. Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, daß die geschilderten Maßnahmen die Auswirkungen der von der EG-Kommission vorgenommenen zeitlichen Beschränkung der Hälftenintervention mildern und zu einer Stabilisierung der Marktlage beitragen werden. Anlage 35 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3918 Frage 104): Treffen Informationen aus Kreisen der bayerischen Staatsregierung zu, daß der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission deren Bestrebungen unterstützt, die regionale Förderung für Betriebe der Zuckerverarbeitung und Molkereien einzustellen, und sieht der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht, daß dadurch die landwirtschaftliche Verarbeitung im ländlichen Raum unvertretbar in ihrer Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt würde? Die EG-Kommission hat im Rahmen eines Beihilfeprüfverfahrens nach Art. 92 und 93 des EWG-Vertrags der Bundesregierung mitgeteilt, daß die deutschen Behörden durch geeignete Maßnahmen sicherstellen müssen, daß die in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" möglichen Investitionsbeihilfen nicht zugunsten der Produktionszweige Zucker, Isoglykose und Milchverarbeitung gewährt werden. Die EG-Kommission hat diese Entscheidung in Eigenverantwortung aus der ihr allein zustehenden Kompetenz zur Überprüfung von Beihilfen getroffen. Der Bundesminister für Wirtschaft erarbeitet dazu eine Stellungnahme gegenüber der EG-Kommission. Die von Ihnen, Herr Abgeordneter, genannten Informationen sind nicht zutreffend.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Eine weitere Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Werner.


Rede von Helmut Werner
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)
Herr Staatssekretär, ist die Bundesregierung bereit, den Zusammenstoß zweier Luftfahrzeuge als kalkuliertes Risiko in diesen Feldversuch mit einzubeziehen?
Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Nein.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Stücklen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Keine weiteren Zusatzfragen.
    Ich rufe Frage 53 des Abgeordneten Schulte (Menden) auf:
    Sind der Bundesregierung Untersuchungen von Meteorologen bekannt, die eine nennenswerte Erhöhung des Bewölkungsgrades über Teilen Europas durch den Luftverkehr (Kondensationsstreifen) festgestellt haben, und welche nachteiligen klimatischen Folgen ergeben sich daraus?
    Dr. Schulte, Parl. Staatssekretär: Die Antwort lautet: Nein.