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ID1016246700

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    Plenarprotokoll 10/162 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 162. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 Inhalt: Eintritt der Abg. Frau Pack in den Deutschen Bundestag 12047 A Bestimmung des Abg. Seiters als ordentliches und des Abg. Dr. Stercken als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses 12047 B Bestimmung des Abg. Dr. Penner als stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses an Stelle des ausgeschiedenen Abg. Dr. Schmude 12047 B Erweiterung der Tagesordnung 12047 B, 12121A, 12152A Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 12047 C Nachruf auf das ehemalige Mitglied des Deutschen Bundestages, den früheren Bundesminister der Finanzen, Dr. h. c Alex Möller 12059 D Begrüßung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Justizminister Neuseelands, Honourable Geoffrey W. R. Palmer 12060 C Aktuelle Stunde betr. krebserzeugende Wirkung von Formaldehyd Frau Hönes GRÜNE 12047 D Dolata CDU/CSU 12048 C Urbaniak SPD 12049 C Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 12050A Reimann SPD 12051 A Eimer (Fürth) FDP 12051 D Frau Augustin CDU/CSU 12052 C Vogt, Parl. Staatssekretär BMA 12053 B Frau Dr. Hartenstein SPD 12053 D Dr. Faltlhauser CDU/CSU 12055A Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 12056 A Müller (Düsseldorf) SPD 12056 D Kroll-Schlüter CDU/CSU 12058A Frau Dr. Adam Schwaetzer FDP . . . 12059 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Mutter und Kind — Schutz des ungeborenen Lebens" — Drucksache 10/3805 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3914 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3915 — Schlottmann CDU/CSU 12061 A Frau Zutt SPD 12061 D Eimer (Fürth) FDP 12063 C Frau Wagner GRÜNE 12064 A II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 Frau Dr. Süssmuth, Bundesminister BMJFG 12064 D Präsident Dr. Jenninger 12065 C Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über die Zusammenarbeit im Bereich von Ems und Dollart sowie an den angrenzenden Gebieten (Kooperationsvertrag Ems-Dollart) — Drucksache 10/3917 — Bohlsen CDU/CSU 12066 A Schulte (Menden) GRÜNE 12067 D Möllemann, Staatsminister AA 12069 B Ewen SPD 12070 D Bredehorn FDP 12073A Dr. Albrecht, Ministerpräsident des Landes Niedersachsen 12074 C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zu dem Antrag der Fraktion der SPD Initiativen zur Abrüstung und Rüstungskontrolle zu dem Antrag der Fraktion der SPD Abrüstungsinitiative aus vier Kontinenten zu dem Antrag der Fraktionen der CDU/ CSU und FDP Sicherheits- und Rüstungskontrollpolitik — Drucksachen 10/1298, 10/1573, 10/1674, 10/3357 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN Stationierung neuer chemischer Kampfstoffe auf dem Boden der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/3541 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Abgeordneten Frau Borgmann, Lange und der Fraktion DIE GRÜNEN Abzug chemischer Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/3817 — in Verbindung mit Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE GRÜNEN zur Erklärung der Bundesregierung zum Ergebnis der NATO-Konferenz am 9./10. Juni 1983 — Drucksachen 10/150, 10/3494 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Abzug chemischer Kampfstoffe vom Boden der Bundesrepublik Deutschland — Drucksache 10/3924 — Dr. Todenhöfer CDU/CSU 12077 A Voigt (Frankfurt) SPD 12079 B Dr. Feldmann FDP 12082 B Frau Borgmann GRÜNE 12084 A Wimmer (Neuss) CDU/CSU 12086 A Dr. Scheer SPD 12088 A Möllemann, Staatsminister AA 12090 B Verheugen SPD 12094 B Lange GRÜNE 12096 B Berger CDU/CSU 12096 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes — Drucksache 10/3407 — Beschlußempfehlung und Bericht des Innenausschusses — Drucksache 10/3859 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3890 — Dr. Nöbel SPD 12100 B Jagoda CDU/CSU 12100 D Baum FDP 12101C Ströbele GRÜNE 12101 D Dr. Waffenschmidt, Parl. Staatssekretär BMI 12102 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/3906 — Schäfer (Offenburg) SPD 12121 B Dr. Laufs CDU/CSU 12124 D Ströbele GRÜNE 12127 B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 III Dr. Hirsch FDP 12128C Regenspurger CDU/CSU 12130 B Dr. Wernitz SPD (Erklärung nach § 31 GO) 12132 D Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — Drucksache 10/3931 (neu) — Ströbele GRÜNE 12133A Broll CDU/CSU 12133 D Dr. Wernitz SPD 12134 D Baum FDP 12136A Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Schulte (Menden), Tatge, Vogel (München), Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Neue schwere Bedenken gegen die Genehmigung der Wiederaufarbeitungsanlage in Wackersdorf zur Gewinnung von Uran und Plutonium — Drucksache 10/3809 — Bueb GRÜNE 12136 D Fellner CDU/CSU 12139 A Dr. Wernitz SPD 12141A Dr.-Ing. Laermann FDP 12142 D Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 12144 B Vizepräsident Frau Renger . . . 12137 C, 12145 C Namentliche Abstimmungen . 12145D, 12148 C Ergebnis 12146D, 12150C Mann GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12145 D Dr. Jobst CDU/CSU (Erklärung nach § 31 GO) 12146 B Frau Hönes GRÜNE (Erklärung nach § 31 GO) 12148 B Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Sexueller Mißbrauch von Kindern — Drucksachen 10/2389, 10/3845 — Frau Wagner GRÜNE 12149 A Link (Diepholz) CDU/CSU 12152 B Gilges SPD 12153 C Frau Dr. Segall FDP 12155 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 12156A Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der Notare — Drucksache 10/3854 — Engelhard, Bundesminister BMJ . . . . 12157 B Dr. Schwenk (Stade) SPD 12158A Eylmann CDU/CSU 12159 C Mann GRÜNE 12161A Kleinert (Hannover) FDP 12162 C Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/3629 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/3630 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Erstellung eines bundesweiten Altlastenkatasters — Drucksache 10/3625 (neu) — Frau Hönes GRÜNE 12164C Schmidbauer CDU/CSU 12166C Frau Dr. Hartenstein SPD 12168 C Baum FDP 12170 D Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Frau Kelly und der Fraktion DIE GRÜNEN Verhütung und Behandlung von Krebserkrankungen im Erwachsenenalter — Drucksachen 10/2266, 10/3675 — Frau Kelly GRÜNE 12172 B Werner (Ulm) CDU/CSU 12174 B Müller (Düsseldorf) SPD 12175D Frau Dr. Segall FDP 12177 B Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Margarinegesetzes — Drucksache 10/3159 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten — Drucksache 10/3658 — 12178 D IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Handelsgesetzbuchs und anderer Gesetze (Zweites Seerechtsänderungsgesetz) — Drucksache 10/3852 — 12179 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über das Verfahren bei der Errichtung und Verteilung eines Fonds zur Beschränkung der Haftung für Seerechtsforderungen (Seerechtliche Verteilungsordnung) — Drucksache 10/3853 — 12179 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von 1976 über die Beschränkung der Haftung für Seeforderungen — Drucksache 10/3553 — 12179 C Beratung der Sammelübersicht 99 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3895 — 12179 C Beratung der Sammelübersicht 103 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3939 — 12179 D Fragestunde — Drucksache 10/3918 vom 27. September 1985 — Vertretung Jugendlicher bei Gerichtsverfahren durch einen Rechtsbeistand MdlAnfr 1, 2 27.09.85 Drs 10/3918 Gilges SPD Antw PStSekr Erhard BMJ 12103A ZusFr Gilges SPD 12103 B ZusFr Ströbele GRÜNE 12104A Deutscher und französischer Anteil am Hermes-Projekt MdlAnfr 3 27.09.85 Drs 10/3918 Würtz SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 12104 B ZusFr Würtz SPD 12104 B ZusFr Fischer (Homburg) SPD 12104 C Haltung des Bundeskanzlers zu dem Maßnahmenkatalog der EG gegen Südafrika und deren Darstellung durch die CSU-Landesleitung MdlAnfr 4, 5 27.09.85 Drs 10/3918 Schily GRÜNE Antw StMin Vogel BK 12105A ZusFr Schily GRÜNE 12105 B ZusFr Frau Eid GRÜNE 12105 C ZusFr Verheugen SPD 12105 D ZusFr Ströbele GRÜNE 12106A ZusFr Senfft GRÜNE 12106 B ZusFr Dr. Penner SPD 12106 B ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 12106 C Auffassungsunterschiede zwischen Bundeskanzler und Bundesaußenminister einerseits und den CSU-Bundesministern andererseits über die Kabinettsbeschlüsse zur Änderungskündigung des Kulturabkommens und zur Beteiligung der Bundesregierung an den EG-Maßnahmen gegenüber Südafrika MdlAnfr 8, 9 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Hauchler SPD Antw StMin Vogel BK 12107 D ZusFr Dr. Hauchler SPD 12108A ZusFr Toetemeyer SPD 12108 B ZusFr Grünbeck FDP 12108C Haltung des Bundeskanzlers zu den von den EG-Außenministern beschlossenen Maßnahmen gegenüber Südafrika und deren Darstellung durch die CSU-Landesleitung MdlAnfr 10, 11 27.09.85 Drs 10/3918 Verheugen SPD Antw StMin Vogel BK 12109 C ZusFr Verheugen SPD 12109 C ZusFr Schily GRÜNE 12110A ZusFr Löffler SPD 12110 B ZusFr Duve SPD 12110B ZusFr Senfft GRÜNE 12110C ZusFr Frau Hönes GRÜNE 12110C ZusFr Dr. Penner SPD 12111 B ZusFr Frau Eid GRÜNE 12111C ZusFr Gilges SPD 12111 D ZusFr Dr. Hauchler SPD 12112A Kabinettsbeschluß zur Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika MdlAnfr 12, 13 27.09.85 Drs 10/3918 Toetemeyer SPD Antw StMin Vogel BK 12112 B ZusFr Toetemeyer SPD 12112 C ZusFr Duve SPD 12112C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 V ZusFr Schily GRÜNE 12113 B ZusFr Frau Eid GRÜNE 12113 C ZusFr Dr. Hornhues CDU/CSU 12113 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 12113 D ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . 12114A ZusFr Verheugen SPD 12114B Haltung des Bundeskanzlers und des Ministerpräsidenten Strauß zu Südafrika MdlAnfr 16, 17 27.09.85 Drs 10/3918 Bindig SPD Antw StMin Vogel BK 12114 B ZusFr Bindig SPD 12114C ZusFr Duve SPD 12114 D ZusFr Klein (München) CDU/CSU . . 12114D ZusFr Gilges SPD 12115 C ZusFr Toetemeyer SPD 12115 D ZusFr Schily GRÜNE 12116 A Erklärung des Ausdrucks „Deutschstämmige" MdlAnfr 20 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 12116B ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12116 B Beurteilung der bei Abschluß der Ostverträge bestehengebliebenen Rechtsfragen MdlAnfr 21 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Hupka CDU/CSU Antw StMin Dr. Stavenhagen AA . . . . 12116C ZusFr Dr. Hupka CDU/CSU 12117 A Abschneiden des Leopard II beim Internationalen Panzerwettschießen (CAT '85) MdlAnfr 30 27.09.85 Drs 10/3918 Löffler SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . . 12117 B ZusFr Löffler SPD 12117 B Zusammenhang zwischen dem Aufenthalt zweier Hauptleute der Bundeswehr bei der südafrikanischen Armee in Namibia und der Einladung südafrikanischer Soldaten ins Bundesverteidigungsministerium MdlAnfr 32, 33 27.09.85 Drs 10/3918 Frau Eid GRÜNE Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 12117D ZusFr Frau Eid GRÜNE 12117 D ZusFr Ströbele GRÜNE 12118C Flugtauglichkeit der an dem Flugzeugabsturz am 31. Januar 1985 in Bremerhaven beteiligten Besatzungen; Vorsorge der Luftwaffe für die einwandfreie körperliche Verfassung der Besatzungen MdlAnfr 34, 35 27.09.85 Drs 10/3918 Grunenberg SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 12118C ZusFr Grunenberg SPD 12118 D Verlagerung von Tiefflügen ins Ausland; Verhandlungen mit der Türkei MdlAnfr 38 27.09.85 Drs 10/3918 Würtz SPD Antw PStSekr Würzbach BMVg . . . 12119B ZusFr Würtz SPD 12119C ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 12119C ZusFr Werner (Westerland) GRÜNE . 12119 D ZusFr Senfft GRÜNE 12120A ZusFr Ströbele GRÜNE 12120A Beeinträchtigung der Luftverkehrssicherheit im Düsseldorfer Luftraum durch den Versuch zur zivil-militärischen Flugsicherung (Sobernheimer Konzept) MdlAnfr 46 27.09.85 Drs 10/3918 Ströbele GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 12120C ZusFr Ströbele GRÜNE 12120C ZusFr Frau Dann GRÜNE 12120 D ZusFr Senfft GRÜNE 12120 D ZusFr Schulte (Menden) GRÜNE . . . 12121A Nächste Sitzung 12179 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 12181*A Anlage 2 Erklärung des Abg. Dr. Wernitz (SPD) nach § 31 GO zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD — Einsetzung eines Untersuchungsausschusses — (Drucksache 10/3906 — neu —) 12181*C Anlage 3 Goethe-Institut zur Pflege der deutschen Sprache im Ausland und zur Förderung der internationalen kulturellen Zusammenarbeit e.V. Republik Südafrika MdlAnfr 18 20.09.85 Drs 10/3857 Frau Borgmann GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 12182*A VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 Anlage 4 Opfer der Zivilbevölkerung durch militärische Aktionen Äthiopiens in Somalia MdlAnfr 18, 19 27.09.85 Drs 10/3918 Oostergetelo SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 12182* B Anlage 5 Existenz eines Geheimvertrages über die Rechte der US-Streitkräfte im Spannungsfall zwischen Großbritannien und den USA; Abschluß eines vergleichbaren deutsch-amerikanischen Abkommens MdlAnfr 22, 23 27.09.85 Drs 10/3918 Dr. Kübler SPD SchrAntw StMin Dr. Stavenhagen AA . 12182* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 12047 162. Sitzung Bonn, den 3. Oktober 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 10. Antretter * 4. 10. Austermann 4. 10. Berger * 4. 10. Berschkeit 4. 10. Biehle 4. 10. Dr. Blank 4. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Büchner (Speyer) * 3. 10. Dr. Corterier 4. 10. Dr. Ehrenberg 4. 10. Eickmeyer 4. 10. Dr. Enders 4. 10. Frau Fischer * 4. 10. Fischer (Homburg) 4. 10. Haase (Fürth) * 4. 10. Dr. Hauchler 4. 10. Dr. Holtz * 4. 10. Horacek * 4. 10. Dr. Geißler 4. 10. Grunenberg 4. 10. Dr. Häfele 3. 10. Ibrügger 4. 10. Jäger (Wangen) 3. 10. Jaunich 3. 10. Kittelmann * 3. 10. Dr. Kreile 4. 10. Frau Krone-Appuhn 4. 10. Dr. Kübler 4. 10. Dr. Graf Lambsdorff 4. 10. Lemmrich * 4. 10. Lenzer 4. 10. Matthäus-Maier 4. 10. Dr. Mitzscherling 3. 10. Dr. Müller ** 3. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Nelle 4. 10. Neumann (Bramsche) 3. 10. Oostergetelo 3. 10. Rapp 4. 10. Reddemann * 4. 10. Roth 3. 10. Dr. Rumpf * 4. 10. Schäfer (Mainz) 4. 10. Dr. Scheer ** 3. 10. Schmidt (Hamburg) 4. 10. Schmidt (München) * 4. 10. Dr. Schneider 3. 10. Schröder (Hannover) 4. 10. Schulte (Unna) * 3. 10. Schwarz * 4. 10. Sieler 4. 10. Dr. Soell ** 3. 10. Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim** 3. 10. Stahl 4. 10. Stobbe 4. 10. Dr. Stoltenberg 4. 10. Dr. Unland * 4. 10. Voigt (Sonthofen) 4. 10. Anlagen zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Vosen 4. 10. Dr. Voss 4. 10. Dr. Warnke 4. 10. Dr. von Wartenberg 4. 10. Weiß 4. 10. Dr. Wulff * 4. 10. Zierer ** 4. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Erklärung des Abgeordneten Dr. Wernitz (SPD) nach § 31 GO zur Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (Drucksache 10/3906 - neu -): Am 26. September 1985 hat die SPD-Bundestagsfraktion über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit den Spionagefällen der letzten Wochen beraten und entschieden. Es ist keine Frage und selbstverständlich, daß ich die einmal getroffene Entscheidung der Fraktion für einen parlamentarischen Untersuchungsausschuß respektiere und solidarisch mittrage. Auf Grund der vorangegangenen Innenausschußsitzungen und aller darüber hinaus vorliegenden Informationen zu den aktuellen Spionagefällen war ich zu der Überzeugung gelangt, daß die Einsetzung einer Kommission unter Leitung einer politisch erfahrenen unabhängigen Persönlichkeit einem Untersuchungsausschuß vorzuziehen wäre. In der Vergangenheit hat man dieses Verfahren z. B. durch die Höcherl-Kommission im Mordfall Schleyer mit Erfolg und konstruktiven Ergebnissen gewählt. Auch dieser Weg hätte die intensive politische und parlamentarische Aufarbeitung der Spionagefälle in sämtlichen Gremien des Parlaments in jeder Hinsicht gewährleistet. Im politischen Zentrum steht für mich die Tatsache, daß sich der ehemalige Oppositionspolitiker Zimmermann mit seinen früheren strammen Parolen und Vorwürfen an die sozialliberale Koalition zur inneren Sicherheit nunmehr im Amt des Bundesinnenministers teilweise selbst widerlegt und in Zweifel bringt. Nach meiner Auffassung und vielen Erfahrungen der Vergangenheit ist das Instrument des parlamentarischen Untersuchungsausschusses nur bedingt geeignet, dies im Zentrum der politischen Diskussion zu halten. Eine Kommission hätte demgegenüber nichts unter den Teppich gekehrt und zugleich gezielt sachkundige Verbesserungsvorschläge unterbreiten können. Außerdem hätte dies den spezifischen Gegebenheiten der Nachrichtendienste besser entsprochen. Vor diesem Hintergrund ist mein Votum gegen einen Untersuchungsausschuß in der Fraktionssitzung zu werten. 12182* Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 162. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 3. Oktober 1985 Ich respektiere die getroffene Entscheidung der Fraktion, daß der Untersuchungsausschuß ein geeigneter Weg ist, die politische Verantwortung des Bundesinnenministers in den Spionagefällen herauszufiltern. Die Unionsparteien müssen zur Kenntnis nehmen, daß meine Argumentation und Abstimmung im Rahmen der demokratischen Willensbildung innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion ein Dissens in der Frage des Verfahrens, des Weges und der Zweckmäßigkeit, nicht aber der politischen Bewertung und Zielsetzung war. Anlage 3 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage der Abgeordneten Frau Borgmann (GRÜNE) (Drucksache 10/3857 Frage 18): Plant die Bundesregierung trotz der krisenhaften Zuspitzung der Lage in Südafrika und der zunehmenden internationalen Sanktionsmaßnahmen immer noch, ein Goethe-Institut in Johannesburg zu eröffnen, und wie begründet sie ihre Haltung? Diese Frage stellt sich gegenwärtig nicht, da es bekanntlich jetzt darum geht, nach der Änderungskündigung des Kulturabkommens mit Südafrika ein neues Abkommen auszuhandeln, in dem die kulturelle Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten dergestalt geregelt ist, daß alle Bevölkerungsgruppen an ihr teilhaben. Ich verweise im übrigen auf die vom Deutschen Bundestag am 26. September 1985 angenommene Entschließung zur kulturellen Zusammenarbeit mit allen Bevölkerungsgruppen Südafrikas. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Oostergetelo (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 18 und 19): Welche Informationen liegen der Bundesregierung darüber vor, daß äthiopische Truppen Mitte dieses Monats militärische Aktionen auf dem Gebiet der Republik Somalia durchgeführt haben, und wie beurteilt die Bundesregierung diesen Vorfall? Kann die Bundesregierung gemäß ihrem Informationsstand bestätigen, daß durch Bombardierung von Städten und Dörfern in der Hauptsache die Zivilbevölkerung Opfer der Luftangriffe gewesen ist, und hat die Bundesregierung bejahendenfalls eine dieses Faktum berücksichtigende Beurteilung des Vorfalls den Regierungen beider Staaten zur Kenntnis gebracht, um darauf hinzuwirken, daß eine Wiederholung vermieden wird? Zu Frage 18: Der Bundesregierung liegen aus verschiedenen Quellen Informationen vor, daß es Mitte des vergangenen Monats im somalisch-äthiopischen Grenzgebiet zu Zwischenfällen lokaler Bedeutung gekommen ist. Diese Informationen erlauben jedoch kein Urteil über die Frage, von wem diese Zwischenfälle verursacht worden sind. Zu Frage 19: Die Bundesregierung kann nach ihrem Informationsstand nicht bestätigen, daß bei den Zwischenfällen Luftangriffe auf die Zivilbevölkerung stattgefunden haben. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Dr. Stavenhagen auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Kübler (SPD) (Drucksache 10/3918 Fragen 22 und 23): Wie beurteilt die Bundesregierung die Enthüllungen der Zeitschrift „New Statesman", wonach zwischen London und Washington ein Geheimvertrag existieren soll, der den US-Streitkräften im Spannungsfall u. a. gewisse Hoheitsrechte einräumt, und ist der Bundesregierung bekannt, ob dieser Geheimvertrag tatsächlich existiert? Besteht zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA ein vergleichbares Abkommen, oder zielt die Bundesregierung darauf ab, durch Verhandlungen mit der amerikanischen Regierung einen solchen Vertrag abzuschließen? Zu Frage 22: Der Bundesregierung ist der erwähnte Artikel der Zeitschrift „New Statesman" bekannt. Die britische Regierung hat die Existenz eines britisch-amerikanischen Vertrages bestätigt. Zu dessen Inhalt kann die Bundesregierung nicht Stellung nehmen. Zu Frage 23: Ihre Frage zielt offenbar auf das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über Unterstützung durch den Aufnahmestaat in Krisen oder Krieg (WARTIME HOST NATION SUPPORT-Abkommen — WHNS) vom 15. April 1982. Hierbei handelt es sich nicht um ein Geheimabkommen. Der Wortlaut des Abkommens ist vielmehr im BGBl. 1982 II, S. 451, veröffentlicht. Souveränitätsrechte der Bundesrepublik Deutschland sind entgegen mißverständlichen Darstellungen in einigen Medien durch das Abkommen nicht eingeschränkt.
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    Rede von Dr. Wolfgang Schwenk


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Justizminister, um gleich auf das letzte einzugehen, was Sie gerade gesagt haben: Anscheinend haben wir über unterschiedliche Entwürfe gesprochen; denn irgend etwas, was zur Bekämpfung oder Regulierung einer Anwaltschwemme beitragen könnte, habe ich in dem Entwurf nicht gesehen, außer daß Richter und Beamte, die glauben, nach der Pensionierung noch in einen Ruhestandsberuf eintreten zu müssen, jetzt nicht fünf, sondern zehn Jahre warten sollen. Das ist allerdings weiße Salbe. Sie selbst haben j a auf eine parlamentarische Anfrage hin im April dieses Jahres offenlegen müssen, daß der Neuzulassung von 500 ehemaligen Beamten und Richtern 1983 20 000 Neuzulassungen gegenübergestanden haben. Das kann es nicht ausmachen, um all den Befürchtungen, die Sie eben zur Anwaltschwemme vorgetragen haben, entgegenzutreten. Das kann nur dazu dienen, gewisse Kreise zu beruhigen, daß man etwas getan hat. Es hat also, um es mit deutlichen Worten zu sagen, Alibifunktion.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)

    Ich will damit keineswegs sagen, daß diejenigen im Ruhestand, wenn sie mit materiellen Mitteln ausreichend ausgestattet sind, dort noch eintreten müssen. Sie könnten sich ebenso ehrenamtlichen Tätigkeiten zuwenden. Wir wissen ja alle, daß es in vielen Lebensbereichen an qualifizierten ehrenamtlichen Helfern fehlt.

    (Vogel [München] [GRÜNE]: Sehr gut!) Eine Lösung ist das nicht.

    Was Sie als Lösung angeboten haben, nämlich nunmehr vermehrt den Fachanwalt zuzulassen, ist ebenfalls keine Lösung. Da schließt sich auch kein Kreis, wie Sie eben so schön gesagt haben. Das war Stil deutscher Schulaufsatz, aber kein Ansatz zur Lösung eines Problems.

    (Beifall bei der SPD)

    Dadurch wird j a überhaupt nichts an zusätzlicher Tätigkeit geschaffen, sondern Anwälte, die qualifiziert sind, dürfen nunmehr diese Qualifizierung auch öffentlich deutlich machen. Damit kommt die Anwaltschaft endlich einem Bedürfnis nach, das schon lange bestanden hat. Damit wird aber nichts ausgeweitet. Damit wird nur eine endlich notwendige Spezialisierung und Qualifizierung nachvollzogen.
    Aus der Geschichte ist deutlich zu sehen, daß solche Ansätze bereits nach dem Ersten Weltkrieg im Zuge eines Nachvollzugs der Spezialisierung und Auffächerung in der Industriegesellschaft vorhanden waren. Ende der Weimarer Zeit gab es bereits einige Fachanwälte. Das ist in der NS-Zeit rigoros abgeschnitten worden. Erst nach dem letzten Krieg hat es Ansätze gegeben, den Fachanwalt wieder einzuführen. Aber von der Mehrheit der Anwaltschaft ist dem nie zugestimmt worden; wahrscheinlich deshalb, weil eine große Zahl von Anwälten befürchtet hat, daß sie als nicht qualifiziert für schwierige Prozeßlagen angesehen werden. Deshalb konnten nie die von der Bundesrechtsanwaltskammer angestrebten Beschlüsse erreicht werden.
    In Wahrheit ist das ganze Gesetzesvorhaben durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Gang gekommen, das auf die nachhaltige Klage eines qualifizierten Anwalts deutlich gemacht hat, daß an sich gute Gründe bestehen, die Qualifizierungen von Anwälten anzuerkennen. Danach erst hat sich der Gesetzgeber aufgemacht, einen solchen Entwurf vorzulegen.
    Ich meine, es ist richtig, daß diese Qualifizierungen jetzt eingeführt und anerkannt werden. Wir haben Rechtsgebiete, bei denen der Allgemeinanwalt deutlich überfordert ist, wenn er sich einarbeiten soll, ob es Verwaltungsrecht ist oder Arbeitsrecht oder Sozialrecht. Den Steuerfachanwalt gibt es längst schon. Es ist daran zu erinnern, daß es den Steuerfachanwalt deshalb gegeben hat, weil ein Konkurrenzkampf zwischen Steuerberatern und Rechtsanwälten bereinigt werden sollte. Das ist also der Kern der Dinge.
    Deshalb bin ich auch sehr dafür, daß wir den durch den Gesetzentwurf vorgezeichneten Weg gehen, wobei wir deutlich darauf hinweisen müssen: Anwälte, die die entsprechende Qualifizierung in ihren Firmenschildern aufweisen wollen, müssen auch den erforderlichen Nachweis für diese Qualifizierung bringen. Bislang ist es großen Anwaltspraxen vorbehalten geblieben — das konnten die ja auch —, einzelne Dezernate zu schaffen, in denen sich die Mitglieder der Sozietät qualifizieren konnten, ohne daß diese Anwälte das allerdings in ihrem Firmenschild, in ihrer Berufsbezeichnung deutlich machen konnten. Jetzt wird das möglich sein. Das wird Bewegung in die Anwaltschaft bringen. Selbstverständlich haben es danach Anwälte, die sich als Allgemeinanwälte weiter betätigen, etwas schwerer, sich für fachbezogene Prozesse in der Mandantschaft bekanntzumachen. Dennoch wird sich Qualität auch ohne Fachbezeichnung langfristig durchsetzen.
    Einige Worte zu dem, was in dem Gesetzentwurf über die Anspannung der Standesaufsicht steht. Es ist gut, wenn durch Überarbeitung von Gesetzen deutlichere Worte gesprochen werden. Es ist selbstverständlich, daß der Anwalt als Organ der Rechtspflege sich so zu verhalten hat, daß er seinem Berufsbild entspricht, daß er z. B. in geordneten Vermögensverhältnissen zu leben hat. Allerdings, Herr



    Dr. Schwenk (Stade)

    Minister, sehen Sie sich mal den § 14 Abs. 2 Nr. 9 der Neufassung an. Da bin ich ins Stocken gekommen. Da steht wegen des Widerrufs:
    ... wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf eines Rechtsanwalts oder mit dem Ansehen der Rechtsanwaltschaft nicht zu vereinbaren ist, es sei denn, daß der Widerruf für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde.
    Da frage ich mich, was ist wichtiger, daß der Rechtsanwalt sich seinem Berufsbild entsprechend verhält oder ob bei ihm persönlich eine besondere Härte vorliegt? Darf er sich anders verhalten und wird trotzdem nicht aus der Anwaltschaft ausgeschlossen? Das geht ja wohl nicht, da gucken Sie noch mal in Ihren Entwurf hinein!
    Wir wissen, daß manche Anwälte, vor allem diejenigen, die sich neu niederlassen und Schwierigkeiten haben, die nötige Mandantschaft zu bekommen, sich bereits andere, zusätzliche Berufe verschafft haben. Manche sind an der Grenze des Zulässigen, manchmal geht es auch darüber hinaus. Wir wissen sehr wohl, daß seitens der Kammern nicht selten ein Auge zugedrückt wird. Das aber nun auch noch ins Gesetz hineinzuschreiben geht entschieden zu weit.
    Ich will nicht sagen, daß es nicht richtig ist, diesen Entwurf vorzulegen. Richtig ist z. B., daß die Residenzpflicht gelockert wird, daß Wert darauf gelegt wird, daß deutsche Anwälte auch im Ausland gleichzeitig Kanzleien unterhalten können und nicht auch noch überall ihren Wohnsitz haben müssen. Das entspricht den Anforderungen der modernen Zeit. Es ist gut, daß dieser Entwurf den Entwicklungen Rechnung trägt.
    Vieles andere in dem Entwurf ist Technik. Wir werden im Ausschuß darüber zu beraten haben. Herr Minister, und wenn Sie sich noch einmal mit der Anwaltsschwemme beschäftigen und Maßnahmen ergreifen wollen, damit die Rechtspflege seitens der Anwaltschaft gesichert ist, dann bitte ich Sie darum, mehr vorzubringen, dann müssen Sie schon mehr vorlegen.
    Im übrigen weise ich noch darauf hin: Viele Klagen über die Überlastung der Justiz gehen darauf zurück, daß es Anwälte gibt, die jeden Fall, den sie in die Hände bekommen, auch wirklich bis zum letzten „ausgebühren" — so ist ja wohl der moderne Ausdruck —, und daß Prozesse losgemacht werden, die dem Mandanten nicht helfen, die die Gerichte und damit die Allgemeinheit belasten. Da bauen sich Probleme auf, die uns zu beschäftigen haben. Darauf sollten Sie Ihr Augenmerk richten. Wenn Sie derartigen Unsinn, den jedermann erleben kann, abstellen würden, dann würden wir es auch leichter haben gegenüber Klagen der Justiz über eine Überlastung ihrer Arbeit. Denn wir alle wollen eine funktionsfähige Justiz, und wir alle wollen eine Anwaltschaft, die als Organ der Rechtspflege diese Aufgabe auch so wahrnimmt.

    (Beifall bei der SPD)



Rede von Richard Stücklen
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Eylmann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Horst Eylmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Novelle zur Bundesrechtsanwaltsordnung wird vor dem Hintergrund einer Überfüllung des Anwaltsberufs, der sogenannten Anwaltsschwemme, diskutiert, die sicherlich ein besorgniserregendes Ausmaß erreicht hat. Ich will die Zahlen nicht wiederholen, die uns der Justizminister bereits vorgetragen hat.
    Daß die Zahl der Jurastudenten immer noch zunimmt, signalisiert, daß diese über uns gekommene juristische Flutwelle ihren Höhepunkt noch nicht erreicht hat und wahrscheinlich erst in den 90er Jahren ihren höchsten Stand erreichen wird.
    Die sehr viel größer gewordene Zahl der Rechtsanwälte, aber auch die Rechtspflege insgesamt, ja letzten Endes auch die rechtsuchenden Bürger müssen mit dieser Situation fertigwerden. Mit Zulassungsbeschränkungen kann man nicht helfen, weil sie mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wären. Ich habe mit Interesse den Ausführungen des Kollegen Dr. Schwenk entnommen, daß die SPD offenbar Vorstellungen hat, wie man die Zahl der Rechtsanwälte eindämmen kann. Leider hat sie daraus bisher ein Geheimnis gemacht. Vielleicht erfahren wir dann im Ausschuß, welche Vorstellungen sie hat.

    (Dr. Schwenk [Stade] [SPD: Sie müssen einmal zuhören!)

    — Sie haben nicht mit einem Wort einen konkreten Vorschlag gemacht.

    (Beifall bei der FDP)

    Im übrigen ist es einigermaßen schwer, nicht satirisch zu werden, wenn man hört, daß gerade Sie die Anwaltsschwemme beklagen, denn es war doch wohl in erster Linie die SPD, die die falschen bildungspolitischen Weichenstellungen in den 70er Jahren zu verantworten hat, die dazu geführt haben,

    (Marschewski [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

    daß wir heute Soziologen, Politologen und auch Juristen en masse, aber Facharbeiter zuwenig haben.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Ich meine, daß es zunächst einmal die Aufgabe der Anwälte selbst ist, sich neue Betätigungsfelder zu erschließen, bzw. die bisherigen Tätigkeitsbereiche zu sichern. Das liegt um so näher, als sich ja im Laufe der letzten Jahrzehnte die Anwälte aus wichtigen Rechtsgebieten — ich nenne nur das Steuerrecht oder das Sozialrecht — haben verdrängen lassen. Sie sehen sich einer harten Konkurrenz gegenüber, die von den Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern bis hin zu den Wirtschaftsverbänden, den Gewerkschaften, den Sozialverbänden und den Verbraucherverbänden reicht. Diese Konkurrenz ist in der Regel hoch spezialisiert, unterliegt in vielen Fällen nicht dem Werbungsverbot und wird dazu auch noch teilweise staatlich gefördert, insbesondere in den SPD-regierten Ländern. Der Staat — das will ich nur am Rande erwähnen — sollte in



    Eylmann
    dieser Situation die Konkurrenz nicht noch finanziell begünstigen.
    Vor allem aber müssen die Anwälte selbst versuchen, den Wettbewerb zu bestehen, und zwar in erster Linie dadurch, daß sie qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Mehr Qualität setzt aber Spezialisierung voraus. Der Allgemeinanwalt, der ab und zu vor dem Arbeitsgericht auftritt, ist z. B. in vielen Fällen dem Rechtsschutzsekretär der Gewerkschaft in der Kenntnis des Tarifrechts unterlegen. Das können wir gar nicht leugnen.
    Nun heißt es in § 3 der Bundesrechtsanwaltsordnung:
    Der Rechtsanwalt ist der berufene unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.
    Daraus wird nun vielfach die Vorstellung abgeleitet, der einzelne Anwalt sei als Allround-Anwalt in der Lage, in allen Rechtsangelegenheiten dem Bürger sicheren und zuverlässigen Rechtsrat zu erteilen. Das ist aber längst von der Wirklichkeit überholt. Kein Jurist ist heute mehr in der Lage, alle für die Praxis bedeutsamen Rechtsgebiete auch nur halbwegs vollständig zu überblicken. Es gibt auch keine Allround-Richter. Ein Allround-Anwalt — wäre er nur dies — nähert sich einem Allround-Dilettanten. Die Spezialisierung hat auch längst in den großen Praxen eingesetzt.
    Ist sie notwendig, so muß dann aber auch konsequenterweise dem einzelnen Anwalt die Möglichkeit gegeben werden, seine Spezialkenntnisse dem rechtsuchenden Bürger kundzutun. Dieser hat auch ein eigenes Interesse daran, zu erfahren, wer denn nun für sein Problem der „richtige" Anwalt ist.
    Hier setzt nun der vorliegende Gesetzesentwurf an, der durchaus insoweit einen Bezug zur Anwaltsschwemme hat und der ja auch seit Jahren von der Rechtsanwaltskammer und von dem Deutschen Anwaltverein verlangt wird. Er läßt nämlich zu, daß ein Rechtsanwalt als sein Fachgebiet das Verwaltungsrecht, das Steuerrecht, das Arbeitsrecht oder das Sozialrecht angeben darf, wenn er in dem Rechtsgebiet besondere Kenntnisse erworben hat. Es hat in der Anwaltschaft j a Jahrzehnte gedauert, bis man sich zu einer Befürwortung von Fachgebieten durchringen konnte. Das hat vielerlei Ursachen, die ich hier nicht aufführen will. Heute ist diese Erkenntnis allgemein verbreitet, und ich glaube, die Anwaltschaft hat erkannt, daß sie ihre Stellung als die berufene Vertretung in allen Rechtsangelegenheiten nur durch diese notwendigerweise mit Spezialisierung verbundene Qualifizierung ihrer Mitglieder behaupten kann.
    Natürlich ist sicherzustellen, daß nur derjenige Rechtsanwalt die Fachgebietsbezeichnung führen darf, der tatsächlich über die vom Gesetz geforderten Spezialkenntnisse verfügt. Der Bürger muß vor inkompetenten Anwälten geschützt werden. Ich glaube, das vorgeschlagene Verfahren wird das gewährleisten.
    Einem Mißverständnis erläge, wer nun meinen sollte, mit der Zulassung von Fachgebietsbezeichnungen steuere die Anwaltschaft auf den aus anderen Bereichen bekannten und gefürchteten Fachidioten zu. Es ist keine Frage, daß für jeden Anwalt nicht nur das Beherrschen des begrifflichen Instrumentariums und der Denkmethoden der Rechtswissenschaft notwendig ist, sondern auch eine solide Grundausbildung in den drei klassischen Rechtsgebieten Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht. Erst auf dieser Basis kann in engem Zusammenwirken von theoretischer Fortbildung und praktischer Tätigkeit jenes Maß an Tatsachenkenntnis und Erfahrungswissen erworben werden, das zur Führung einer Fachgebietsbezeichnung berechtigt.
    Lassen Sie mich noch kurz einen weiteren Punkt der Novelle ansprechen, der wohl noch zu einer intensiven Diskussion führen wird, und zwar wiederum vor dem Hintergrund der Anwaltsschwemme. In der Anwaltschaft artikuliert sich in letzter Zeit heftiger Unwille darüber, daß sich Richter und Beamte nach dem Eintritt in den Ruhestand nicht selten als Rechtsanwälte niederlassen. Es ist die, wie ich meine, verfassungsrechtlich bedenkliche Forderung laut geworden, in solchen Fällen die Zulassung als Anwalt zu versagen. Man sollte das Problem auch nicht überschätzen. Zwar ist der Ärger der hauptberuflichen Anwälte über diese Seiteneinsteiger verständlich. Aber die Zahlen belegen eigentlich, daß es keine sehr gewichtige Konkurrenz ist.
    Der Entwurf greift dieses Problem dennoch auf, allerdings unter einem ganz anderen Aspekt. Bisher konnte nach § 20 Nr. 1 der geltenden Bundesrechtsanwaltsordnung nach pflichtgemäßem Ermessen die Zulassung versagt werden, wenn der Bewerber in den letzten fünf Jahren im Bezirk des Landgerichts als Richter oder Beamter auf Lebenszeit angestellt war. Diese Vorschrift wird in dreifacher Weise verschärft. Die Frist wird auf zehn Jahre verlängert, die Zulassungssperre gilt jetzt für den Bezirk des Oberlandesgerichts, und die Verweigerung der Zulassung, die bisher Ermessensfrage war, soll jetzt zur Regel werden.
    Der Grund für diese Erschwerung der Zulassung als Anwalt liegt darin, daß es in den letzten Jahren eine Reihe von zum Teil spektakulären Fällen gegeben hat, in denen ehemalige Richter oder Beamte sich alsbald nach ihrer Pensionierung am Ort ihrer bisherigen Tätigkeit in den Anwaltsberuf begeben haben und dabei mehr oder weniger bewußt den Eindruck erweckt haben, sie hätten nach wie vor ausgezeichnete Beziehungen zu ihren früheren Kollegen oder Untergebenen, nämlich den Beamten und Richtern, vor denen sie jetzt als Anwälte auftreten. Es liegt auf der Hand, daß solche Konstellationen geeignet sind, beim rechtsuchenden Publikum Zweifel zu wecken an der Objektivität und Unabhängigkeit der Behörden und Gerichte, denen der betreffende Anwalt noch bis vor kurzem selbst, häufig an führender Stelle, angehörte, Zweifel auch daran, ob es denn mit den nach der Pensionierung nicht völlig auslaufenden Beamten- und Richterpflichten vereinbar ist, plötzlich zur Erlangung zusätzlicher Einkünfte unter Ausnutzung der im ersten Beruf erworbenen Kenntnisse und Einblicke



    Eylmann
    gegen den früheren Dienstherrn aufzutreten. Ich meine, daß aus diesem Grunde diese jetzt vorgenommene Einschränkung gerechtfertigt ist.
    Lassen Sie mich, meine verehrten Damen und Herren, zusammenfassend feststellen, in einer Zeit, in der sich die deutsche Anwaltschaft in einer schwierigen Situation befindet, ist die Bundesregierung mit diesem Gesetzentwurf ihrer Verantwortung gegenüber der Anwaltschaft gerecht geworden. Das Gesetz, das wir auf jeden Fall noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen, wird dazu beitragen, die freie Advokatur, die ein integrierender Bestandteil unseres Rechtsstaates ist, zu sichern.
    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

    (Beifall bei der CDU/CSU)