Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident!
Meine Damen und Herren! Was ist der Sachverhalt? Der Sachverhalt ist, daß das wissenschaftliche Beratungsgremium des Anpassungsausschusses mit Mehrheit die Entscheidung getroffen hat, daß Formaldehyd krebserzeugend ist. Wenn ich, Herr Kollege Urbaniak, davon ausgehe, daß im Anpassungsausschuß, der im Januar 1986 tagen wird, ebenso abgestimmt wird wie im wissenschaftlichen Beratungsgremium, wird es auf Grund der unterschiedlichen Gewichtung der Länderstimmen nicht zu einer dahin gehenden Entscheidung kommen, daß Formaldehyd als krebserzeugend eingestuft wird. Dies ist der eine Tatbestand.
Der zweite Tatbestand: Herr Kollege Urbaniak, auch halbe Wahrheiten werden durch ständige Wiederholung nicht wahrer und werden nicht zur ganzen Wahrheit. Sagen Sie bitte, daß die Dortmunder Bundesanstalt mit den anderen Bundesanstalten für Gesundheitsschutz und Umweltschutz der Auffassung ist, daß Formaldehyd nur als krebsverdächtig eingestuft werden kann.
Die Auffassung, die die Dortmunder Bundesanstalt gehabt hat, hat diese Anstalt nach Beratung mit den anderen Gremien korrigiert.
Hier gibt es zwischen der Dortmunder Bundesanstalt, dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt keine Meinungsverschiedenheiten.
Dritter Punkt. Meine Damen und Herren — auch das werden Sie nicht wegdiskutieren können —, die Gefahrstoffverordnung, die wir — Herr Kollege Reimann, ich bitte Sie, sich in Hannover mal zu erkundigen — auch mit den Tarifpartnern, mit den Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden, mit dem DGB, mit der IG Metall wie auch mit der IG Chemie-Papier-Keramik sehr sorgfältig vorbereitet haben, enthält so weitgehende Kennzeichnungspflichten und Bestimmungen über die einschränkende Benutzung von Formaldehyd, daß wir im Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Gemeinschaft deshalb auf Einwände gestoßen sind, weil die einschränkenden Bestimmungen so weitgehend sind, nicht weil wir etwa zu lasch wären.
Deshalb kann ich nur sagen, Herr Kollege Urbaniak, wir haben mit der Gefahrstoffverordnung keine Chance vertan, sondern wir haben wieder einmal gezeigt, daß die Bundesrepublik Deutschland in Fragen des Umweltschutzes, in Fragen des Verbraucherschutzes und in Fragen des Arbeitsschutzes für Arbeitnehmer eine Vorreiterrolle spielt.