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ID1016100200

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Metadaten
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    Plenarprotokoll 10/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Oktober 1985 Inhalt: Kabinettberichterstattung Dr. Wörner, Bundesminister BMVG . . . 12035 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 12036 B Würtz SPD 12037 B Biehle CDU/CSU 12037 B Kolbow SPD 12037 C Wimmer (Neuss) CDU/CSU 12038 C Dr. Schierholz GRÜNE . . . . 12038D, 12044 B Dr. Klejdzinski SPD 12039A Petersen CDU/CSU 12039 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12039 B Horn SPD 12039 D Dr. Wittmann CDU/CSU 12040 B Gilges SPD 12040 B Frau Hönes GRÜNE 12040 D Gerstein CDU/CSU 12041A Reuschenbach SPD 12041 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12041 D Urbaniak SPD 12042A Scharrenbroich CDU/CSU 12042 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 12042 D Hauser (Esslingen) CDU/CSU 12043A Jungmann SPD 12043 C Ronneburger FDP 12045A Nächste Sitzung 12046 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12047 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Oktober 1985 12035 161. Sitzung Bonn, den 2. Oktober 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 10. Antretter * 4. 10. Austermann 4. 10. Berger * 4. 10. Berschkeit 4. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Büchner (Speyer) * 3. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 2. 10. Dr. Ehrenberg 4. 10. Eickmeyer 4. 10. Dr. Enders 4. 10. Frau Fischer * 4. 10. Frau Fuchs (Köln) 2. 10. Haase (Fürth) * 4. 10. Dr. Holtz * 4. 10. Horacek * 4. 10. Dr. Geißler 4. 10. Jäger (Wangen) * 3. 10. Kittelmann * 3. 10. Frau Krone-Appuhn 4. 10. Lemmrich * 4. 10. Lenzer 4. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 2. 10. Dr. Mitzscherling 3. 10. Dr. Müller ** 3. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nelle 4. 10. Neumann (Bramsche) 3. 10. Reddemann * 4. 10. Roth 3. 10. Dr. Rumpf * 4. 10. Schäfer (Mainz) 4. 10. Dr. Scheer ** 3. 10. Schemken 2. 10. Schmidt (Hamburg) 4. 10. Schmidt (München) * 4. 10. Schröder (Hannover) 4. 10. Schulte (Unna) * 3. 10. Schwarz * 4. 10. Dr. Soell ** 3. 10. Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim ** 3. 10. Stobbe 4. 10. Dr. Stoltenberg 4. 10. Dr. Unland * 4. 10. Voigt (Sonthofen) 4. 10. Dr. Waigel 2. 10. Dr. von Wartenberg 4. 10. Weiß 4. 10. Frau Dr. Wex 2. 10. Dr. Wulff * 4. 10. Zierer ** 4. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
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    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich berichte über zwei Gesetzentwürfe, die Gegenstand der Kabinettsberatungen waren. Erstens hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, wonach das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz bis zum 31. Dezember 1990 unverändert weitergelten soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Übereinstimmung des Gesetzes mit dem Grundgesetz bestätigt. Aus einem Bericht des Bundesfamilienministers über die Erfahrung mit der Durchführung des Gesetzes ergibt sich, daß sich dieses Gesetz bewährt hat.
    Zweitens hat die Bundesregierung beschlossen, zur Sicherung der Landesverteidigung die Wehrgerechtigkeit durchgreifend zu verbessern und danach ab 1. Juli 1989 den Grundwehrdienst auf 18 Monate zu verlängern. Die Stärke unserer Streitkräfte bemißt sich nach der Bedrohung und nach ihren Aufgaben im Bündnis. Dazu gehört auch in den 90er Jahren die Erhaltung des Friedens in Freiheit, die Gewährleistung der politischen Handlungsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland auch in einer Krise, die Vorneverteidigung, die Verstärkung der konventionellen Abwehrkraft, um die nukleare Schwelle anheben zu können.
    Wiederholte Untersuchungen seit 1981 haben ergeben, daß hierzu auch in den 90er Jahren ein Friedensumfang der Streitkräfte von 495 000 Soldaten erforderlich bleibt. Eine Verminderung des Umfangs unserer Streitkräfte hätte verhängnisvolle Auswirkungen im Bündnis sowie auf die Rüstungskontrollverhandlungen und würde die Fähigkeit zur Friedenssicherung einschneidend beeinträchtigen. Wir halten sie daher für unvertretbar. Als Folge des Geburtenrückgangs sinkt das Aufkommen an wehrdienstfähigen Männern Ende der 80er Jahre dramatisch ab. Geschähe nichts, würde die Zahl aktiver Soldaten Ende der 90er Jahre auf unter 300 000 sinken.
    Zur Sicherung des Friedensumfangs werden zunächst alle Maßnahmen ergriffen, das Potential an Wehrpflichtigen vollständig auszuschöpfen und damit die Wehrgerechtigkeit durchgreifend zu verbessern. Die Wehrdienstzeit darf für den einzelnen Wehrpflichtigen erst dann verlängert werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Belastungen gleichmäßig und gerecht alle treffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Daher werden vor dem 1. Juli 1989 im Bereich der Grundwehrdienstleistenden erstens die Anforderungs- und Tauglichkeitskriterien bis an die Grenzen dessen herabgesetzt, was ohne Gefährdung der Gesundheit unserer Wehrpflichtigen und der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu verantworten ist, zweitens die Wehrdienstausnahmen und Einberufungshindernisse einschneidend verringert, drittens die Freistellungsquoten von Zivil- und Katastrophenschutz an das verringerte Aufkommen angepaßt. Viertens: Wehrpflichtige, die ohne Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes für länger als drei Monate verlassen, werden künftig nicht nur bis zum 28., sondern bis zum 32. Lebensjahr einberufen. Fünftens sollen auch Wehrpflichtige, die rechtmäßig ihren Wohnsitz im Ausland haben, sich jedoch tatsächlich für mehr als drei Monate im Inland aufhalten, zum Wehrdienst herangezogen werden. Dazu treten eine Reihe weiterer Maßnahmen, die



    Bundesminister Dr. Wörner
    im Gesetzentwurf stehen, über die ich aber aus Zeitgründen im Augenblick nicht reden kann.
    Das Kabinett hat mich außerdem beauftragt, weitere Maßnahmen zur Verbesserung auch der materiellen Bedingungen der dann 18 Monate Dienenden zu prüfen und diese gegebenenfalls vorzuschlagen.
    Mit der Gesamtheit dieser Maßnahmen wird erreicht, daß künftig ein so hoher Anteil jedes Jahrgangs zum Grundwehrdienst herangezogen wird wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch reichen alle diese Maßnahmen nicht aus, um den Umfang unserer Streitkräfte in den 90er Jahren aufrechtzuerhalten. Daher muß zur Sicherung des Personalbestandes ab 1. Juli 1989 der Grundwehrdienst auf 18 Monate verlängert werden. Das hat der Bericht der noch von meinem Vorgänger 1981 eingesetzten Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr nachgewiesen. Die von mir angeordneten Folgearbeiten haben das bestätigt. Die Bundesregierung wird mit den Bundesländern, insbesondere den Kultusministern, beraten, um sicherzustellen, daß Wehrpflichtige wegen der Verlängerung der Wehrdienstzeit keine zusätzlichen Nachteile erleiden. Wir sind fest entschlossen, das für unsere Sicherheit Notwendige rechtzeitig und ohne Rücksicht auf Wahltermine zu tun. Die Bundeswehr braucht eine sichere Planungsgrundlage, und die jungen Männer brauchen frühzeitig Klarheit. NATO und Warschauer Pakt müssen wissen, daß die Bundeswehr trotz der ungünstigen Personalsituation auch in den 90er Jahren ihren Auftrag zur Kriegsverhinderung und zur Landesverteidigung ungeschmälert erfüllen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Zur Fortsetzung der Berichterstattung aus dem Kabinett hat das Wort der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung.

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    Rede von Dr. Norbert Blüm


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich komme mit drei guten Nachrichten aus dem Kabinett.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Erstens. Das Kabinett hat heute den Entwurf einer Novelle zum Arbeitsförderungsgesetz beschlossen. Das wird eine große Hilfe für die Arbeitslosen sein. Das Arbeitslosengeld für die älteren Arbeitslosen wird verlängert. Sie sind in der Regel auch durch längere Arbeitslosigkeit betroffen. Sie sind es auch, die in der Regel länger Beitrag gezahlt haben. Wer länger Beitrag gezahlt hat, wer 30 Jahre Beiträge gezahlt hat, der hat unserer Ansicht nach auch einen höheren Anspruch, länger Arbeitslosengeld zu erhalten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Das stellt auch einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Sozialhilfe in jenen Kommunen dar, die durch Arbeitslosigkeit betroffen sind. Das ist ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt.
    Wir wollen die Qualifizierung der Arbeitslosen verbessern. Manche Vermittlung scheitert an Qualifikationsmängeln. Ich glaube, daß hier sowohl die Bundesanstalt wie die Betriebe große Aufgaben haben. Wir werden neue Instrumente auch finanziell fördern.
    Wir schlagen eine Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung um 0,1 % vor.
    Eine weitere gute Nachricht besonders für die Kumpels an Rhein und Ruhr: Die Fortführung des Hüttenvertrages ist gesichert.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Wir halten uns an unsere Zusage. Die Förderung und der Absatz der Kokskohle sind damit gesichert. Wir leisten damit auch einen Beitrag zur energiepolitischen Unabhängigkeit unseres Landes. Dieser Hüttenvertrag sichert auch die Bergleute. Eine wichtige Mitteilung: Anpassung ohne Entlassung. Wir stehen zu unserer Zusage.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Ich denke, daß die Fortsetzung dieses Hüttenvertrages auch ein Beitrag zur Stabilisierung der Kohlenreviere und der Regionen ist.
    Exportsubventionen werden abgebaut, und damit wird auch ein Beitrag zum Subventionsabbau geleistet.

    (Zuruf von der SPD)

    — Der Export kann j a nicht der Sicherstellung der einheimischen Energie dienen, wenn ich das recht sehe.
    Einen weiteren Punkt möchte ich besonders herausstellen. Mit diesem Ergebnis wird ein Beispiel geliefert, daß man durch Kooperation weiter kommt als durch Konfrontation. Dieser Hüttenvertrag, diese Vereinbarung ist ein Beispiel für die Kooperation zwischen Bund und Ländern, allerdings auch ein Beispiel für die Zusammenarbeit der Sozialpartner. Ich glaube, die IG Bergbau hat mit diesem Modell ihrer Gewerkschaftspolitik auch ein Zeichen für andere gesetzt. Durch Zusammenarbeit erreicht man mehr für die Arbeitnehmer als durch Konfrontation.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die dritte Nachricht ist unsere Stellungnahme zum Entwurf des Bundesrates in Sachen Vermögensbildung. Wir teilen mit dem Bundesrat die Einsicht, daß die Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand gestärkt werden muß. Das ist — erstens — ein Beitrag zur Überwindung des Gegensatzes zwischen Kapital und Arbeit, eine Konkretisierung der partnerschaftlichen Ordnung. Zweitens werden neue Investoren zu den notwendigen Mehrinvestitionen veranlaßt. Drittens könnte dadurch ein Beitrag geleistet werden, Einkommenspolitik zu entkrampfen, von der Sackgasse einer reinen KonsumLohn-Politik wegzukommen. Viertens könnte ein Beitrag für eine Politik, die den wirtschaftlichen Aufschwung sichert, geleistet werden.
    Im Zusammenhang mit dem Entwurf des Bundesrates entstehen zwei Probleme. Erstens. Wie kann überbetriebliche Beteiligung sichergestellt



    Bundesminister Dr. Blüm
    werden? Die Bundesregierung legt dazu einen Gesetzentwurf zur Unternehmensbeteiligung vor, der Bundesrat empfiehlt neue Formen des Kapitalanlagevermögens mit Beteiligung-Sondervermögen. Es ergeben sich auf unserer Seite zur Zeit noch rechtliche Probleme und Bewertungsfragen, die noch nicht abschließend geklärt werden konnten. Dennoch bleibt es bei der Aufgabe, auch überbetriebliche Angebote im Rahmen einer marktwirtschaftlichen Ordnung zu sichern.
    Der zweite Punkt ist, inwieweit jenes dritte Drittel der Förderung, nämlich der Betrag zwischen 624 DM und 936 DM, für alle Anlageformen eröffnet werden sollte. Wir bleiben dabei, daß der Akzent auf der Produktivkapitalbildung liegen sollte.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das ist der eigentliche Durchbruch, das ist die strategische Bedeutung der Vermögensbildung. Wenn vom Bundesrat vorgeschlagen wird, zu diesem dritten Drittel auch Konten- und Versicherungssparen zuzulassen, sofern die Zinserträge für Beteiligungen genutzt werden, so möchte die Bundesregierung ihren Zweifel anmelden, ob der Verwaltungsaufwand in einem vernünftigen Verhältnis zum erwünschten Ziel steht.
    So weit mein Bericht, Herr Präsident.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)