Rede:
ID1016100000

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Metadaten
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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/161 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 161. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 2. Oktober 1985 Inhalt: Kabinettberichterstattung Dr. Wörner, Bundesminister BMVG . . . 12035 B Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 12036 B Würtz SPD 12037 B Biehle CDU/CSU 12037 B Kolbow SPD 12037 C Wimmer (Neuss) CDU/CSU 12038 C Dr. Schierholz GRÜNE . . . . 12038D, 12044 B Dr. Klejdzinski SPD 12039A Petersen CDU/CSU 12039 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 12039 B Horn SPD 12039 D Dr. Wittmann CDU/CSU 12040 B Gilges SPD 12040 B Frau Hönes GRÜNE 12040 D Gerstein CDU/CSU 12041A Reuschenbach SPD 12041 B Müller (Wadern) CDU/CSU 12041 D Urbaniak SPD 12042A Scharrenbroich CDU/CSU 12042 B Wolfram (Recklinghausen) SPD . . . 12042 D Hauser (Esslingen) CDU/CSU 12043A Jungmann SPD 12043 C Ronneburger FDP 12045A Nächste Sitzung 12046 C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten . 12047 A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 161. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 2. Oktober 1985 12035 161. Sitzung Bonn, den 2. Oktober 1985 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage zum Stenographischen Bericht Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens ** 4. 10. Antretter * 4. 10. Austermann 4. 10. Berger * 4. 10. Berschkeit 4. 10. Böhm (Melsungen) * 4. 10. Büchner (Speyer) * 3. 10. Frau Dr. Däubler-Gmelin 2. 10. Dr. Ehrenberg 4. 10. Eickmeyer 4. 10. Dr. Enders 4. 10. Frau Fischer * 4. 10. Frau Fuchs (Köln) 2. 10. Haase (Fürth) * 4. 10. Dr. Holtz * 4. 10. Horacek * 4. 10. Dr. Geißler 4. 10. Jäger (Wangen) * 3. 10. Kittelmann * 3. 10. Frau Krone-Appuhn 4. 10. Lemmrich * 4. 10. Lenzer 4. 10. Dr. Mertens (Bottrop) 2. 10. Dr. Mitzscherling 3. 10. Dr. Müller ** 3. 10. Müller (Remscheid) 4. 10. Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Nelle 4. 10. Neumann (Bramsche) 3. 10. Reddemann * 4. 10. Roth 3. 10. Dr. Rumpf * 4. 10. Schäfer (Mainz) 4. 10. Dr. Scheer ** 3. 10. Schemken 2. 10. Schmidt (Hamburg) 4. 10. Schmidt (München) * 4. 10. Schröder (Hannover) 4. 10. Schulte (Unna) * 3. 10. Schwarz * 4. 10. Dr. Soell ** 3. 10. Dr. Freiherr Spies v. Büllesheim ** 3. 10. Stobbe 4. 10. Dr. Stoltenberg 4. 10. Dr. Unland * 4. 10. Voigt (Sonthofen) 4. 10. Dr. Waigel 2. 10. Dr. von Wartenberg 4. 10. Weiß 4. 10. Frau Dr. Wex 2. 10. Dr. Wulff * 4. 10. Zierer ** 4. 10. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union
Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Kabinettberichterstattung
Für den Bericht aus der Kabinettsitzung steht der Herr Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung, Herr Dr. Blüm, zur Verfügung. Ich erteile ihm das Wort für den Bericht.

(Unruhe)

— Ich höre soeben, daß es nun doch falsch ist. Ich bitte, künftig sicherzustellen, daß der Präsident des Deutschen Bundestages weiß, welcher Vertreter des Herrn Bundeskanzlers hier berichtet.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Für die Berichterstattung stehen offensichtlich beide Herren zur Verfügung. Herr Bundesminister der Verteidigung Wörner, ich erteile Ihnen zur Berichterstattung das Wort, und anschließend hat Herr Bundesminister Dr. Blüm das Wort.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Manfred Wörner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren Kollegen! Ich berichte über zwei Gesetzentwürfe, die Gegenstand der Kabinettsberatungen waren. Erstens hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, wonach das Kriegsdienstverweigerungs-Neuordnungsgesetz bis zum 31. Dezember 1990 unverändert weitergelten soll. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil die Übereinstimmung des Gesetzes mit dem Grundgesetz bestätigt. Aus einem Bericht des Bundesfamilienministers über die Erfahrung mit der Durchführung des Gesetzes ergibt sich, daß sich dieses Gesetz bewährt hat.
    Zweitens hat die Bundesregierung beschlossen, zur Sicherung der Landesverteidigung die Wehrgerechtigkeit durchgreifend zu verbessern und danach ab 1. Juli 1989 den Grundwehrdienst auf 18 Monate zu verlängern. Die Stärke unserer Streitkräfte bemißt sich nach der Bedrohung und nach ihren Aufgaben im Bündnis. Dazu gehört auch in den 90er Jahren die Erhaltung des Friedens in Freiheit, die Gewährleistung der politischen Handlungsfreiheit der Bundesrepublik Deutschland auch in einer Krise, die Vorneverteidigung, die Verstärkung der konventionellen Abwehrkraft, um die nukleare Schwelle anheben zu können.
    Wiederholte Untersuchungen seit 1981 haben ergeben, daß hierzu auch in den 90er Jahren ein Friedensumfang der Streitkräfte von 495 000 Soldaten erforderlich bleibt. Eine Verminderung des Umfangs unserer Streitkräfte hätte verhängnisvolle Auswirkungen im Bündnis sowie auf die Rüstungskontrollverhandlungen und würde die Fähigkeit zur Friedenssicherung einschneidend beeinträchtigen. Wir halten sie daher für unvertretbar. Als Folge des Geburtenrückgangs sinkt das Aufkommen an wehrdienstfähigen Männern Ende der 80er Jahre dramatisch ab. Geschähe nichts, würde die Zahl aktiver Soldaten Ende der 90er Jahre auf unter 300 000 sinken.
    Zur Sicherung des Friedensumfangs werden zunächst alle Maßnahmen ergriffen, das Potential an Wehrpflichtigen vollständig auszuschöpfen und damit die Wehrgerechtigkeit durchgreifend zu verbessern. Die Wehrdienstzeit darf für den einzelnen Wehrpflichtigen erst dann verlängert werden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft sind und die Belastungen gleichmäßig und gerecht alle treffen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Daher werden vor dem 1. Juli 1989 im Bereich der Grundwehrdienstleistenden erstens die Anforderungs- und Tauglichkeitskriterien bis an die Grenzen dessen herabgesetzt, was ohne Gefährdung der Gesundheit unserer Wehrpflichtigen und der Funktionsfähigkeit der Streitkräfte zu verantworten ist, zweitens die Wehrdienstausnahmen und Einberufungshindernisse einschneidend verringert, drittens die Freistellungsquoten von Zivil- und Katastrophenschutz an das verringerte Aufkommen angepaßt. Viertens: Wehrpflichtige, die ohne Genehmigung des Kreiswehrersatzamtes den Geltungsbereich des Wehrpflichtgesetzes für länger als drei Monate verlassen, werden künftig nicht nur bis zum 28., sondern bis zum 32. Lebensjahr einberufen. Fünftens sollen auch Wehrpflichtige, die rechtmäßig ihren Wohnsitz im Ausland haben, sich jedoch tatsächlich für mehr als drei Monate im Inland aufhalten, zum Wehrdienst herangezogen werden. Dazu treten eine Reihe weiterer Maßnahmen, die



    Bundesminister Dr. Wörner
    im Gesetzentwurf stehen, über die ich aber aus Zeitgründen im Augenblick nicht reden kann.
    Das Kabinett hat mich außerdem beauftragt, weitere Maßnahmen zur Verbesserung auch der materiellen Bedingungen der dann 18 Monate Dienenden zu prüfen und diese gegebenenfalls vorzuschlagen.
    Mit der Gesamtheit dieser Maßnahmen wird erreicht, daß künftig ein so hoher Anteil jedes Jahrgangs zum Grundwehrdienst herangezogen wird wie noch nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dennoch reichen alle diese Maßnahmen nicht aus, um den Umfang unserer Streitkräfte in den 90er Jahren aufrechtzuerhalten. Daher muß zur Sicherung des Personalbestandes ab 1. Juli 1989 der Grundwehrdienst auf 18 Monate verlängert werden. Das hat der Bericht der noch von meinem Vorgänger 1981 eingesetzten Kommission für die Langzeitplanung der Bundeswehr nachgewiesen. Die von mir angeordneten Folgearbeiten haben das bestätigt. Die Bundesregierung wird mit den Bundesländern, insbesondere den Kultusministern, beraten, um sicherzustellen, daß Wehrpflichtige wegen der Verlängerung der Wehrdienstzeit keine zusätzlichen Nachteile erleiden. Wir sind fest entschlossen, das für unsere Sicherheit Notwendige rechtzeitig und ohne Rücksicht auf Wahltermine zu tun. Die Bundeswehr braucht eine sichere Planungsgrundlage, und die jungen Männer brauchen frühzeitig Klarheit. NATO und Warschauer Pakt müssen wissen, daß die Bundeswehr trotz der ungünstigen Personalsituation auch in den 90er Jahren ihren Auftrag zur Kriegsverhinderung und zur Landesverteidigung ungeschmälert erfüllen wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)