Rede von
Dr.
Horst
Waffenschmidt
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich hatte soeben gesagt, Frau Präsidentin, in der Kürze der Zeit will ich die wesentlichen Schwerpunkte des Gesetzes noch einmal vortragen.
Zweitens. Im fachlichen Programm wurde dem, was die Regierung zur Durchführung der Volkszählung vorgeschlagen hat, voll entsprochen.
Drittens. Wesentlich für die Durchführung der Zählung in den Gemeinden sind die erweiterten Vorschriften über die Einrichtung und die Organisation der Erhebungsstellen und der in ihnen tätigen Personen. Ich möchte hier noch einmal in aller Öffentlichkeit unterstreichen: Alle dort mit der Volkszählung befaßten Mitarbeiter sind in besonderer Weise zur Geheimhaltung der Angaben zu verpflichten. Alles, was sie an Erkenntnissen aus ihrer Tätigkeit gewinnen, ist einer besonderen Geheimhaltungspflicht unterworfen. Dies ist im Gesetz noch einmal mit besonderer Deutlichkeit verankert.
Es gibt einige Erleichterungen für die Durchführung des Gesetzes, so die portofreie Beförderung der Erhebungsbögen, so die steuerfreie Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Zähler.
Meine Damen und Herren, es konnten nicht alle die Wünsche erfüllt werden, die etwa die kommunalen Spitzenverbände im Hinblick auf die Auswertung der Daten noch zusätzlich an uns herangetragen haben. Aber ich will an dieser Stelle sagen: Dies zeigt gerade, mit welch hoher Intensität wir uns in den Beratungen auch seitens der Bundesregierung um die Sicherstellung des Datenschutzes bemüht haben. Wir hätten gern noch mehr von den erhobenen Daten an die Städte und Gemeinden gegeben. Aber: Im Zweifel für den Datenschutz! Auch daran zeigt sich, daß wir alles getan haben, um die Sicherheit für den Bürger zu gewährleisten.
Noch zwei Bemerkungen. Von besonderer Bedeutung ist die in das Volkszählungsgesetz aufgenommene Vorschrift, die eine Reidentifizierung der erhobenen Daten klar untersagt. Die Zusammenfassung der Daten, so daß dadurch auf die Person des Datengebers geschlossen werden könnte, ist deutlich unterbunden.
Meine Damen und Herren, mit Recht hat uns auch die Finanzierung der Volkszählung beschäftigt. Es liegt Ihnen heute ein Antrag der Regierungskoalition vor, das, was hier an Kosten, insbesondere bei den Ländern und Gemeinden, entsteht, mit einer Zuweisung von 4,50 DM pro Einwohner zu versehen. Das ist eine wirksame Hilfe für alle, die sich hier beteiligen und die auch einen wesentlichen Aufwand zu leisten haben.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Schluß dieser Beratungen ein ganz herzliches Wort des Dankes allen denen sagen, die geholfen haben,
dieses Gesetz vorzubereiten. Das gilt neben allen denen, die im Innenausschuß in positiver Weise mitgewirkt haben, auch den Vertretern des Bundesinnenministeriums und des Statistischen Bundesamtes, die hier viele, viele Stunden zusätzlicher Arbeit geleistet haben, um zu helfen.
Ich sage hier deutlich: Das Ja zur Volkszählung ist ein Ja zu entscheidenden Initiativen für die Zukunft unseres Landes. Deshalb möchte ich von dieser Stelle noch einmal dazu aufrufen, daß wir die Information, die die Bundesregierung — insbesondere auch das Statistische Bundesamt — in den nächsten Monaten für die Volkszählung herausgeben wird, intensiv unterstützen, daß wir alle auch persönlich für die Volkszählung werben. Denn damit geschieht etwas zur Sicherung der Zukunft unseres Volkes. In diesem Sinne bitte ich Sie, der Volkszählung und dem vorgelegten Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben.
Herzlichen Dank.