Rede von
Hans-Christian
Ströbele
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte als Berichterstatter drei Punkte zur Ergänzung des sehr ausführlichen Berichts über die Beratung des Innenausschusses vorbringen. Ich habe den Bericht am Ende der letzten Woche bekommen und ihn auch unterzeichnet, aber da waren Änderungen und Ergänzungen natürlich nicht mehr möglich. Das ist keine Kritik an dem Bericht, sondern es geht um die Notwendigkeit der Ergänzung.
Punkt 1: In dem Bericht ist auf Seite 10 angesprochen, daß das Bundesverfassungsgericht in seinem berühmten Volkszählungsurteil ausdrücklich festgestellt hat, daß der Gesetzgeber bei zukünftigen Entscheidungen über Volkszählungen beachten muß, daß sich die Sozialforschung, daß sich die amtliche Statistik, daß sich die Methoden ständig ändern. Das ist eine richtige Feststellung, die in dem Bericht wiedergegeben ist. Ich möchte daran anschließend sagen, daß die Verschiebung — das findet sich in dem Bericht an dieser Stelle nicht — der Volkszählung von 1986 auf den 25. Mai 1987 hier ganz erhebliche verfassungsrechtliche Probleme aufweist, weil der Zeitpunkt der Beratung und Verabschiedung des Gesetzes zu weit von dem Zeitpunkt der Durchführung der Volkserhebung weg-liegt. In der Zwischenzeit werden sich die Verhältnisse weiterentwickeln. Es wäre erforderlich, daß sich der Gesetzgeber Anfang des Jahres 1987 noch
einmal mit dem Gesetz befaßt. Diese Auffassung habe ich in dem Ausschuß als Vertreter der Fraktion DIE GRÜNEN vertreten, und diese Auffassung findet sich in dem Bericht. Diese ergänze ich an dieser Stelle nicht.
Punkt 2 der Ergänzung: In dem Bericht ist auf Seite 11 von Datennotstand die Rede. Von der Fraktion der CDU/CSU ist im Ausschuß vorgebracht worden, es herrsche ein Datennotstand. Hierzu möchte ich präzisieren, daß das richtig ist. Aber der Zusammenhang, in dem diese Äußerung gefallen ist, ist von Bedeutung. Der Kollege Laufs von der Fraktion der CDU/CSU hat im Ausschuß Mitte des Monats Juni in den hektischen Beratungen, die dort stattgefunden haben, ganz eindeutig folgendes — so habe ich es mitgeschrieben — wörtlich erklärt: „Mai 1987 ist als Datum für die Volkszählung keine Alternative. Wie kommt der 10. Deutsche Bundestag dazu, ein Gesetz für den nächsten Bundestag zu machen? Bei ganz nüchterner Betrachtung kommen wir zu dem Ergebnis, daß jetzt ein Datennotstand besteht und daß 1986 deshalb die Volkszählung durchgeführt werden muß." Das wurde im Juni gesagt. Eine Woche später war von diesem Datennotstand, der die Volkszählung 1986 zwingend erforderlich machen sollte, nicht mehr die Rede.
Ich schließe daraus, daß sich die Argumentation der Kollegen auch im Innenausschuß je nach der Kungellage richtet, wieweit mit den anderen Fraktionen zum Gesetz etwas ausgekungelt worden ist.
Der dritte und letzte Punkt meiner Ergänzung ist: Die Fraktion der GRÜNEN hat einen eigenen Entschließungsantrag, der auch im Bericht wiedergegeben worden ist, in den Ausschuß eingebracht. Wir haben heute einen etwas veränderten Entschließungsantrag eingebracht. Das hat den Grund, daß wir die Widersprüche zwischen diesem Antrag und der Tatsache berücksichtigt haben, daß wir davon ausgehen, daß die Fraktionen der Altparteien dieses deutschen Bundestages heute dieses Gesetz verabschieden werden. Daraus haben wir Konsequenzen gezogen und unseren Entschließungsantrag etwas geändert. Wir haben dort — ich will ihn jetzt nicht vorlesen, Sie haben ihn alle vor sich liegen — im wesentlichen darauf hingewiesen, daß es sehr wohl andere Möglichkeiten der Volkszählung gibt, und zwar auf freiwilliger Basis, die viel einfacher, risikoloser und vor allen Dingen billiger gewesen wären.
Danke. So weit meine Ergänzungen zu dem Bericht.