Rede von
Detlef
Kleinert
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(FDP)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Also, wir wollen ja nicht übermütig werden, Herr Kollege de With; aber vielleicht können die Schweizer auch mal von uns etwas lernen und sich darauf besinnen, daß sie auf diesem Gebiet so unglaublich gute Erfahrungen und eine so unglaublich gute Geschäftspolitik haben, daß sie vielleicht eines weiteren Gesetzes nicht bedürfen.
Ich bleibe aber bei meinem Thema, und mein Thema ist nicht etwa dieser Entwurf in seinen Einzelheiten. Es lohnt sich wirklich nicht, sehr viel dazu zu sagen. Mein Thema ist: Wie machen wir Gesetze? Ich sage Ihnen, wenn Sie auf der Basis der bestehenden Rechtsprechung eine Gesetzesformulierung machen, die dieser Rechtsprechung in etwa entspricht,
dann werden Sie zum Schluß erleben, daß die Sache Beine bekommt und daß die Rechtsprechung in Zukunft anders verlaufen wird, obwohl sie sich gerade auf diesem Gebiet inzwischen dort eingependelt hat, wo es den Interessen der Verbraucher gescheit und vernünftig dient.
Sie machen mich darauf aufmerksam, daß Sie hier einen wesentlichen Punkt, nämlich die subjektive Seite, ändern wollen. Dies ist bisher für die Rechtsprechung kein Hindernis gewesen, mit den Problemen fertig zu werden. Die objektive Seite ist ohnehin ungewöhnlich viel bedeutender. Die subjektive wird sich auch in Zukunft nicht richtig feststellen lassen. Und vor einem richterlichen Vertragsrecht — das Wort haben Sie hier heute mehrfach eingeführt — möchte ich doch wirklich warnen. Es wäre schon gut, wenn wir in dem — ich glaube, das darf man sagen — mühsamen Zusammenspiel von Gesetzgebung und Rechtsprechung möglichst ein stabiles Gleichgewicht erreichen und wenn in diesem Zusammenspiel sich dann auch eine gewisse Sicherheit herumsprechen kann. Die Leute werden nicht den Schönfelder lesen — ich sagte es schon mal —, aber sie werden von möglichst vielen, die sich etwas mehr damit befaßt haben, hören: So ungefähr geht das lang, wenn du das und das Problem hast. Wenn hier jetzt Nichtigkeit bei etwa dem Doppelten des unteren, normalen Zinses angenommen wird, dann haben wir etwas Objektives. Hier noch weiter in die subjektive Seite hineinzugehen, halte ich für ganz bedenklich.
Ich glaube, wir sollten damit unsere Rechtsprechung jetzt nicht zusätzlich belasten. Was zu leisten war, hat sie — und dafür sei Dank gesagt — geschafft. Gerade in diesem Augenblick — vor einigen
Jahren hätte da noch einiges anders beurteilt werden müssen, meine ich — gesetzgeberisch ausgerechnet im BGB an einer so heiklen Stelle herumzufuhrwerken und damit alles wieder in Unruhe und Ungewißheit zu bringen, das halte ich eben nicht für unsere Aufgabe als Gesetzgeber. Darum bleibt es bei unserer Ablehnung.
Herzlichen Dank.