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    Plenarprotokoll 10/158 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 158. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 25. September 1985 Inhalt: Gedenkworte für die Opfer der Erdbebenkatastrophe in Mexiko 11821A Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Matthöfer, Grünbeck und Parl. Staatssekretär Dr. Sprung 11821 B Erteilung eines Ordnungsrufes 11821C Kabinettberichterstattung Präsident Dr. Jenninger 11821 C Dr. Dollinger, Bundesminister BMV 11822 B Daubertshäuser SPD 11823D, 11830 A Dr. Jobst CDU/CSU 11824 B Frau Dr. Hartenstein SPD 11824 C Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 11824 D Amling SPD 11825A Bühler (Bruchsal) CDU/CSU 11825 B Hettling SPD 11825B Fischer (Hamburg) CDU/CSU 11825 C Kretkowski SPD 11825 D Jung (Lörrach) CDU/CSU 11825 D Schulte (Menden) GRÜNE 11826A Eimer (Fürth) FDP 11826 B Ströbele GRÜNE 11826 B Ibrügger SPD 11826C Bindig SPD 11826 D Conradi SPD 11827 A Haar SPD 11827 A Pauli SPD 11827 B Dr. Meyer zu Bentrup CDU/CSU 11827 C Dr. Sperling SPD 11827 C Schulhoff CDU/CSU 11827 D Duve SPD 11828 A Dr. Schroeder (Freiburg) CDU/CSU 11828 B Dr. Mertens (Bottrop) SPD 11828 B Milz- CDU/CSU 11828 C Volmer GRÜNE 11828 C Stutzer CDU/CSU 11828 D Lennartz SPD 11828D Frau Hönes GRÜNE 11828 D Senfft GRÜNE 11829 A Straßmeir CDU/CSU 11829 C Hoffie FDP 11830 D Präsident Dr. Jenninger 11829 B Aktuelle Stunde betr. Ausverkauf von Sozialmietwohnungen durch gemeinnützige Wohnungsunternehmen Dr. Graf Lambsdorff FDP 11831 D Waltemathe SPD 11832 D Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU 11833 D Werner (Westerland) GRÜNE 11834 C Gattermann FDP 11835C II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1985 Conradi SPD 11836C Metz CDU/CSU 11837 B Dr. Schneider, Bundesminister BMBau 11838 B Menzel SPD 11840A Dr. Faltlhauser CDU/CSU 11841 B Dr. Sperling SPD 11842 B Frau Rönsch CDU/CSU 11843C Jung (Lörrach) CDU/CSU 11844 C Nächste Sitzung 11845C Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten 11846* A Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 158. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 25. September 1985 11821 158. Sitzung Bonn, den 25. September 1985 Beginn: 13.00 Uhr
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    Anlage Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens** 27. 9. Antretter* 27. 9. Becker (Nienberge) 27. 9. Berger* 27. 9. Berschkeit 27. 9. Böhm (Melsungen) * 27. 9. Büchner (Speyer) * 27. 9. Dr. von Bülow 27. 9. Dr. Corterier*** 25. 9. Engelhard 26. 9. Dr. Ehmke (Bonn) 27. 9. Dr. Enders* 27. 9. Dr. Egert 25. 9. Götzer 27. 9. Grünbeck 27. 9. Haase (Fürth) * 27. 9. Dr. Holtz* 27. 9. Horacek* 27. 9. Dr. Hupka*** 25. 9. Jäger (Wangen) 27. 9. Kiehm 26. 9. Kittelmann** 27. 9. Frau Krone-Appuhn 27. 9. Lemmrich* 27. 9. Lenzer* 27. 9. Matthöfer 25. 9. Anlage zum Stenographischen Bericht Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Mischnick 25. 9. Dr. Müller** 27. 9. Neumann (Bramsche) ** 27. 9. Reddemann* 27. 9. Dr. Rumpf* 27. 9. Sauer (Salzgitter) *** 25. 9. Dr. Scheer** 27. 9. Schmidt (Wattenscheid) 27. 9. Schmidt (Hamburg) 27. 9. Schmidt (München) * 27. 9. Schmitt (Wiesbaden) 26. 9. Schröer (Mülheim) 25. 9. Schulte (Unna) * 27. 9. Schwarz 27. 9. Frau Simonis*** 25. 9. Prof. Dr. Soell* 27. 9. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim** 27. 9. Dr. Stoltenberg 27. 9. Dr. Unland* 27. 9. Frau Wex 25. 9. Wolfgramm (Göttingen) 27. 9. Dr. Wulff* 27. 9. Zierer* 27. 9. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union *** für die Teilnahme an Sitzungen der Nordatlantischen Versammlung
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Die Sitzung ist eröffnet.

    (Die Abgeordneten erheben sich)

    Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche wurde Mexiko von einer verheerenden Naturkatastrophe heimgesucht. Drei starke Erdstöße haben vor allem die Hauptstadt des Landes schwer in Mitleidenschaft gezogen. Mit Erschütterung haben wir die Berichte über die Zerstörungen und die sich daraus ergebende Notlage aufgenommen. Obwohl das ganze Ausmaß der Katastrophe noch nicht abzusehen ist, steht fest, daß Tausende von Toten zu beklagen sind. Die Zahl derer, die verletzt wurden, die Angehörige und Freunde verloren, die ihre Wohnungen und ihr Hab und Gut einbüßten, dürfte ein Vielfaches betragen. Daher verdient der Einsatz der deutschen und internationalen Hilfsorganisationen, die zu Spenden aufgerufen haben, unser aller Unterstützung.
    Dem so hart geprüften mexikanischen Volk, seinem Parlament und seiner Regierung spreche ich die tief empfundene Anteilnahme des Deutschen Bundestages aus.
    Sie haben sich von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen.
    Wir haben einigen Kollegen heute zum Geburtstag zu gratulieren. Der Kollege Matthöfer feiert heute seinen 60. Geburtstag. Der Abgeordnete Grünbeck hat am 17. September ebenfalls seinen 60. Geburtstag gefeiert, der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Sprung am 16. September gleichfalls seinen 60. Geburtstag. Ich darf allen diesen Kollegen im Namen des Hauses zu diesen runden Geburtstagen meine besten Wünsche übermitteln.

    (Beifall)

    Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich folgendes bekanntzugeben:
    Ausweislich des Stenographischen Berichtes hat der Kollege Ottmar Schreiner in der Sitzung am 13. September 1985 geäußert:
    Sie sind nicht nur der größte und bösartigste Verleumder dieser Republik. Sie sind auch der übelste und schamloseste Pharisäer dieses Landes.
    Er hat weiter mehrere Kollegen dieses Hauses als die „Vertretung des neureichen Bonzentums" in Deutschland bezeichnet.
    Für diese Äußerungen erteile ich dem Abgeordneten Ottmar Schreiner im Namen von Vizepräsidentin Frau Renger, die zu diesem Zeitpunkt amtierte, einen Ordnungsruf.

    (Zuruf von den GRÜNEN: Nur einen?)

    Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf:
    Kabinettberichterstattung
    Meine Damen und Herren, der erste Versuch mit einer Kabinettberichterstattung am 11. September hat gezeigt, daß noch Klarheit über einige Punkte geschaffen werden muß. Daß ein neues Verfahren nicht beim ersten Versuch perfekt läuft, halte ich nicht für ungewöhnlich. Es kommt darauf an, daß sich das Verfahren mit der Zeit einspielt.
    Mit dem Vertreter der Bundesregierung im Ältestenrat ist geklärt worden, daß es der Regierung freisteht, welche Punkte aus der Kabinettsitzung sie in ihren Bericht einbezieht, daß sie dann aber auch Fragen dazu beantworten muß. Wenn dies wegen der Ressortverantwortung der Minister auf Schwierigkeiten stößt, ist es ohne weiteres möglich, daß außer dem Berichterstatter andere Kabinettsmitglieder anwesend sind, die auf entsprechende Fragen aus ihrem Zuständigkeitsbereich antworten.

    (Beifall bei der SPD)

    Ebenso ist es möglich, daß der Bericht selbst nicht nur von einem, sondern beispielsweise von zwei oder drei Ministern gegeben wird, wenn zwei oder drei Ressortschwerpunkte in der Kabinettsitzung wichtig waren und über alle berichtet werden soll. Aus der Sicht des Hauses ist es keineswegs ein Nachteil, wenn mehr als ein Bundesminister für Fragen zur Verfügung stehen.

    (Beifall bei der SPD — Duve [SPD]: Hört! Hört!)

    Geklärt wurde auch, daß in die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung nicht eingegriffen werden soll, daß aber andererseits eine Vorabverteilung eines vorformulierten Berichts aus der Kabi-



    Präsident Dr. Jenninger
    nettsitzung an die Presse nicht den Intentionen des Hauses entspricht.

    (Beifall bei der SPD und der FDP)

    Der Grundgedanke ist, daß das Parlament der Ort sein soll, an dem zuerst aus der Kabinettsitzung berichtet wird.
    In Pressekommentaren war mehrfach zu lesen, die Kabinettberichterstattung habe sich stark einer „üblichen" kontroversen Debatte des Bundestages angenähert. Daraus sollten wir, meine Damen und Herren, folgern, daß bei diesem Verfahren nicht die manchmal schon feststehenden gegensätzlichen Meinungen dominieren sollten, sondern das Bemühen um zusätzliche Informationen über die Willensbildung in der Bundesregierung.
    Das läßt sich nicht immer säuberlich voneinander trennen. Vielleicht kann aber bedacht werden, daß es in diesem Stadium nicht immer darauf ankommt, sofort eine abschließende Stellungnahme zur Sache insgesamt abzugeben.
    Insgesamt denke ich, meine Damen und Herren, daß das neue Verfahren doch eine beachtliche, zum Teil aber auch kritische Aufnahme gefunden hat. Wir sollten deshalb die Chance einer weiteren Erprobung nutzen.
    Noch einmal kurz zu den Regeln: Der Bericht der Bundesregierung darf insgesamt bis zu zehn Minuten dauern. Für jede Frage und jede Antwort stehen bis zu zwei Minuten zur Verfügung. Gefragt werden kann zu den Punkten, die im Bericht angesprochen wurden. Jeder Abgeordnete hat nur eine Frage. Am Ende besteht die Möglichkeit zu Schlußerklärungen der Fraktionen.
    Für den Bericht aus der Kabinettsitzung steht der Herr Bundesminister für Verkehr zur Verfügung. Ich erteile ihm das Wort für den Bericht.


Rede von Dr. Werner Dollinger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich berichte aus der 100. Kabinettsitzung von heute über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes (Fahrerlaubnis auf Probe) und über die Schaffung eines weiteren Steuervorteils für bleifreies Benzin und einen Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Mineralölsteuergesetzes.
Ich darf dazu ausführen: Im Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung 1984 wurde angekündigt, eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes durchzuführen. Ziel: Das hohe Unfallrisiko von Fahranfängern soll eingeschränkt werden. Dabei handelt es sich im einzelnen um folgende Maßnahmen: Es wird eine Fahrerlaubnis auf Probe für Fahranfänger eingeführt. Es wird die obligatorische Teilnahme am Fahrschulunterricht als Voraussetzung für den Erwerb einer Fahrerlaubnis vorgeschrieben. Die Fahrschülerausbildung durch Laien wird nicht mehr möglich sein. An die Qualifikation der Fahrlehrer werden erhöhte Anforderungen gestellt.
Kernstück des Entwurfs ist die Einführung der Fahrerlaubnis auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. In dieser Zeit soll sich der Fahranfänger besonders bewähren. Von der Probezeit werden allerdings diejenigen Fahrzeugarten ausgenommen, bei denen das Unfallrisiko, insbesondere wegen niedriger durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeiten gering ist. Dabei handelt es sich um die in der jetzigen Klasse fünf genannten Fahrzeuge, also z. B. Traktoren und Krankenfahrstühle.
Begeht der Fahranfänger innerhalb der Probezeit gewichtige Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, muß er an einem Nachschulungskurs teilnehmen. Dabei handelt es sich im einzelnen um Verkehrsverstöße, die auf besondere Defizite in der Einstellung und im Verkehrsverhalten eines Fahranfängers schließen lassen, wie z. B. überhöhte Geschwindigkeit, Vorfahrtsverletzungen und nicht vorschriftsmäßiges Verhalten an Fußgängerüberwegen. Zugleich muß ein entsprechender Verkehrsverstoß so schwerwiegend sein, daß eine Eintragung in das Verkehrszentralregister erfolgt. Kommt der Nachzuschulende der Anordnung der Nachschulung nicht nach, ist ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen. Verstößt er trotz Nachschulung erneut gegen Verkehrsvorschriften, so muß die gesamte Fahrerlaubnisprüfung wiederholt werden. Verhält sich der Fahranfänger allerdings korrekt, so bleibt er im Besitz der Fahrerlaubnis ohne weitere Prüfung.
Mit der Nachschulung, die einen zentralen Punkt der beschlossenen Maßnahmen darstellt, sollen vor allem die Erkennung möglicher Gefahrensituationen verbessert, die Risikobereitschaft vermindert, Fehleinschätzungen fahrphysikalischer, technischer und verkehrsrechtlicher Sachverhalte korrigiert und eine rücksichtsvolle Einstellung zum Verkehr erreicht werden. Einzelheiten der Nachschulungen, die in Form von Gruppengesprächen durchgeführt werden, werden in einer Ausführungsverordnung zu diesem Gesetz geregelt.
Die Bundesanstalt für Straßenwesen wird im übrigen die praktische Anwendung dieser neuen Maßnahmen wissenschaftlich begleiten und auswerten, so daß insbesondere die vorgesehene Nachschulung auffällig gewordener Fahranfänger entsprechend den gewonnenen Erfahrungen weiter verbessert werden kann. Darüber hinaus können durch die begleitenden Untersuchungen nähere Kenntnisse über das Verkehrsverhalten von Fahranfängern gewonnen werden, die in der Zukunft wiederum zur Verbesserung der Fahrerlaubnis auf Probe beitragen können.
Weiteres wesentliches Kriterium für die Verkehrssicherheit ist nach wie vor die Qualität der Vorbereitung auf die aktive Verkehrsteilnahme. Das Verkehrssicherheitsprogramm der Bundesregierung kündigt daher eine Reihe von Maßnahmen zur Intensivierung der Ausbildung in der Fahrschule an, die demnächst auf dem Verordnungsweg umgesetzt werden sollen. Sie können jedoch nur dann Erfolg haben, wenn flankierend hierzu die immer noch zulässige Ausbildung durch Laien aufgegeben und ein Zwang zur Teilnahme am Fahrschulunterricht eingeführt wird.
Ferner sieht der Gesetzentwurf eine Verlängerung der Fahrlehrerausbildung vor. Mit der Aus-



Bundesminister Dr. Dollinger
dehnung der vorgeschriebenen Fahrpraxis der Fahrlehrer in Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und auf Motorrädern soll eine weitere Qualitätsverbesserung in der Fahrausbildung erzielt werden.
Die Bundesregierung geht davon aus, daß diese Maßnahmen dazu beitragen werden, die Unfallzahlen günstig zu beeinflussen. Das Änderungsgesetz wird, wie gesagt, von der Bundesanstalt für Straßenwesen wissenschaftlich begleitet. Nach vier Jahren wird gegebenenfalls entschieden, welche Änderungen notwendig sind und vorgenommen werden sollen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich darf nun zu dem Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung der Mineralölsteuer kommen. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, noch einmal den Anreiz zu verstärken, um bleifreies Benzin anzubieten und zu verwenden. Bekanntlich hat das bleifreie Benzin erst einen Anteil von etwa 1 v. H. am gesamten Benzinverbrauch erreicht. Die technischen Verwendungsmöglichkeiten für bleifreies Benzin übersteigen den tatsächlichen Verbrauch um ein Vielfaches. Außerdem steht die Einführung des bleifreien Superbenzins in Europaqualität an. Davon hängt der Verbrauch der neuen schadstoffarmen Personenkraftwagen mit Superbenzinmotoren zweifellos mit ab. Ohne Bereitstellung von bleifreiem Superbenzin können auch keine Altfahrzeuge mit Superbenzinmotoren nachträglich mit dem ungeregelten Katalysator ausgerüstet werden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, die Mineralölsteuer für bleifreies Benzin von heute 49 Pf je Liter vom 1. Januar 1986 bis zum 31. März 1987 um 3 Pf auf 46 Pf, vom 1. April 1987 bis zum 31. März 1988 um 2 Pf auf 47 Pf und schließlich vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 um 1 Pf auf 48 Pf je Liter zu senken. Der Steuervorteil gegenüber dem verbleiten Benzin beträgt dann angesichts des gegenwärtigen Steuervorteils von 4 Pf vom 1. Januar 1986 bis zum 31. März 7 Pf je Liter, vom 1. April 1987 bis zum 31. März 1988 6 Pf je Liter und schließlich vom 1. April 1988 bis zum 31. März 1989 5 Pf je Liter.
Alle Fördermaßnahmen für bleifreies Benzin werden auf die schwierige Einführungsphase vom 1. April 1985 bis zum 31. März 1989 konzentriert. Ab 1. April 1989 soll für alle Benzinsorten wieder der einheitliche Steuersatz von 51 Pf je Liter gelten. Eine Steuererhöhung für verbleites Benzin ist unter diesen Umständen nicht erforderlich.
Die jetzt in Aussicht genommene Spreizung der Mineralölsteuersätze für bleifreies und verbleites Benzin von 7, 6 und 5 Pf übersteigt die herstellungsbedingten Mehrkosten für bleifreies Benzin. Die Spanne umfaßt auch jeweils einen angemessenen Deckungsbeitrag zu den bei steigendem Absatz abnehmenden Verteilungsmehrkosten für bleifreies Benzin.
Die Bundesregierung baut auf die Zusage der Mineralölindustrie, daß die Steuerermäßigung voll an die Kraftfahrer weitergegeben wird. Bei dem durchschnittlichen Preisunterschied von 2 Pf je Liter für bleifreies und verbleites Benzin ist zu erwarten, daß nach dem 1. Januar 1986 bleifreies Benzin entsprechend angeboten werden kann. Die Verantwortung für die Benzinpreisbildung liegt allerdings — das möchte ich hier ausdrücklich klarstellen — beim Markt und bei der Mineralölwirtschaft
Von dieser Stelle trete ich erneut der Behauptung entgegen, die Bundesregierung oder der Bundesminister der Finanzen wolle an der Einführung bleifreien Benzins verdienen. Die technische Möglichkeit zur Verwendung von bleifreiem Benzin ist so gewachsen, daß infolge der einseitigen zusätzlichen Steuerermäßigung bereits ab einem Absatzanteil von 25 v. H. am gesamten Benzinverbrauch Steuermindereinnahmen entstehen. Ich hoffe, daß die steuerlichen Maßnahmen von der Industrie entsprechend begleitet werden, und ich hoffe, daß die Kraftfahrer alle Möglichkeiten ausnützen, bleifrei im Interesse einer Verbesserung der Umwelt zu tanken.

(Beifall bei der CDU/CSU)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich danke Ihnen, Herr Bundesminister, für Ihren Bericht.
    Meine Damen und Herren, der Herr Bundesminister hat hier im wesentlichen zwei Komplexe angesprochen. Das eine ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und des Fahrlehrergesetzes. Der zweite Komplex betrifft die Mineralölsteuer. Ich schlage vor, daß wir beide Komplexe hintereinander behandeln und zunächst einmal Fragen zu dem ersten Punkt stellen.
    Zu einer Frage erteile ich das Wort dem Herrn Abgeordneten Daubertshäuser.