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    Plenarprotokoll 10/150 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 150. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung 11213A Abweichung von den Richtlinien für die Fragestunde für die Sitzungswoche ab 2. September 1985 11213B Erweiterung der Tagesordung 11213 B Zur Geschäftsordnung Seiters CDU/CSU 11213B, 11217 C Dr. Emmerlich SPD 11214C Mann GRÜNE 11215D, 11217 B Beckmann FDP 11216D Porzner SPD 11217 B Aktuelle Stunde betr. Verdacht der Beeinflussung von Regierungsmitgliedern, Ministerialbeamten und Bundestagsmitgliedern durch Zuwendungen der pharmazeutischen Industrie Schily GRÜNE 11218A Dr. Bötsch CDU/CSU 11219A Hauck SPD 11220 B Beckmann FDP 11221B Frau Dr. Neumeister CDU/CSU 11222 C Egert SPD 11223 C Weirich CDU/CSU 11224 C Jaunich SPD 11225C Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU 11226C Bachmaier SPD 11227 B Kleinert (Hannover) FDP 11228B Dr. Geißler, Bundesminister BMJFG 11229A Fiebig SPD (Erklärung nach § 30 GO) 11229 D Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung über die Sicherheitslage in der deutschen Zivilluftfahrt Dr. Dollinger, Bundesminister BMV 11230 B Daubertshäuser SPD 11232A Fischer (Hamburg) CDU/CSU 11233 C Ströbele GRÜNE 11235 B Dr. Hirsch FDP 11236 B Abgabe einer Erklärung der Bundesregierung Verhandlungen des EG-Umweltrats vom 27. Juni 1985 in Luxemburg zum umweltfreundlichen Auto Dr. Zimmermann, Bundesminister BMI 11238A Bueb GRÜNE (zur GO) 11242 C Bohl CDU/CSU (zur GO) 11242 D Ewen SPD (zur GO) 11243 B Dr. Hauff SPD 11243 C Hoffie FDP 11246A Schulte (Menden) GRÜNE 11247A Dr. Laufs CDU/CSU 11248 C Lennartz SPD 11249 C Baum FDP 11252 A Schmidbauer CDU/CSU 11253 B Dr. Lippold CDU/CSU 11254 D Beratung der Sammelübersicht 83 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3506 — II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 84 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3507 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 85 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3570 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 86 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3571 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 87 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3576 — 11255 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes — § 303 StGB —— Drucksache 10/308 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3835 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Strafrechtsänderungsgesetzes - §125 StGB - - Drucksache 10/901 - BeschluBempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksachen 10/3573 und 10/3580 — Dr. Stark (Nürtingen) CDU/CSU . 11256B, 11257 D Dr. de With SPD 11261B, 11257 B Kleinert (Hannover) FDP 11263 D Ströbele GRÜNE 11266 B Engelhard, Bundesminister BMJ 11268A Dr. Emmerlich SPD 11269 D Dr. Miltner CDU/CSU 11271B Tietjen SPD 11273A Mann GRÜNE (zur GO) 11273 D Porzner SPD (zur GO) 11274 B Lambinus SPD (Erklärung nach § 31 Abs. 2 GO) 11274 C Präsident Dr. Jenninger 11266 D Namentliche Abstimmung 11275 B Nächste Sitzung 11276 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 11277* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 11277* B Anlage 3 Schichtdienst beim Brandschutzpersonal der Bundeswehr MdlAnfr 10, 11 21.06.85 Drs 10/3539 Hansen (Hamburg) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg 11277* D Anlage 4 Lagerung von binären C-Waffen in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 43, 44 21.06.85 Drs 10/3539 Sielaff SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 11278* A Anlage 5 Humanitäre Hilfe und politische Unterstützung für die afghanischen Freiheitskämpfer MdlAnfr 45 21.06.85 Drs 10/3539 Neumann (Bramsche) SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 11278* B Anlage 6 Gespräch zwischen dem Bundeskanzler und Generalsekretär Gorbatschow über eine Beendigung der Besetzung Afghanistans MdlAnfr 48 21.06.85 Drs 10/3539 Schlaga SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 11278* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 III Anlage 7 Ideologische Indoktrination afghanischer Kinder durch die Sowjetunion; Einsatz sogenannter Spielzeugbomben gegen afghanische Kinder durch die Sowjetunion MdlAnfr 49, 50 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Todenhöfer CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11278* D Anlage 8 Humanitäre Unterstützung der afghanischen Freiheitskämpfer; Verbesserung der Kriegsberichterstattung MdlAnfr 51, 52 21.06.85 Drs 10/3539 Werner (Ulm) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11279* B Anlage 9 Zahl der Toten und Verletzten des Krieges in Afghanistan; Aufwendungen für humanitäre Hilfe für die Freiheitskämpfer MdlAnfr 53, 54 21.06.85 Drs 10/3539 Klein (München) CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11279* C Anlage 10 Folterung afghanischer Gefangener durch die Sowjets; Einschaltung des Internationalen Roten Kreuzes MdlAnfr 55, 56 21.06.85 Drs 10/3539 Frau Geiger CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11279* D Anlage 11 Einsatz chemischer bzw. biologischer Waffen durch die Sowjetunion in Afghanistan; Zahl der Toten bei sowjetischen Aktionen gegen pakistanische Grenzorte MdlAnfr 57, 58 21.06.85 Drs 10/3539 Lamers CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11280* A Anlage 12 Zahl der afghanischen Flüchtlinge seit dem Einmarsch der Sowjets; Kriegführung gegen die Zivilbevölkerung MdlAnfr 59, 60 21.06.85 Drs 10/3539 Dr. Stercken CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 11280* C Anlage 13 Mißbräuchliche Verwendung des Begriffs „Polizei" in der Werbung MdlAnfr 78 21.06.85 Drs 10/3539 Clemens CDU/CSU SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 11280* D Anlage 14 Vorlage des Abschlußberichts zur Insolvenzrechtsreform MdlAnfr 79, 80 21.06.85 Drs 10/3539 Bachmaier SPD SchrAntw PStSekr Erhard BMJ 11281* B Anlage 15 Waldschäden in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen MdlAnfr 84 21.06.85 Drs 10/3539 Kißlinger SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 11281* D Anlage 16 Zeitpunkt der Unterrichtung der Bundesländer und der Hochseefischerei über das Strukturkonzept der Bundesregierung; Wahl eines Standorts für eine zu gründende Fangunion MdlAnfr 90, 91 21.06.85 Drs 10/3539 Grunenberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 11282* A Anlage 17 Zahl der Vollerwerbsbetriebe mit vorwiegendem Anbau von Marktfrüchten; Auswirkung der Getreidepreissenkung auf die landwirtschaftlichen Einkommen MdlAnfr 92, 93 21.06.85 Drs 10/3539 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 11282* B Anlage 18 Festsetzung der Raps- und Getreidepreise durch die Kommission der EG ohne Beschluß des Ministerrats MdlAnfr 94 21.06.85 Drs 10/3539 Eigen CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. von Geldern BML 11282* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 11213 150. Sitzung Bonn, den 28. Juni 1985 Beginn: 8.01 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 28. 6. Dr. Barzel 28. 6. Dr. Blank 28. 6. Brandt 28. 6. Breuer 28. 6. Catenhusen 28. 6. Dr. Corterier 28. 6. Duve 28. 6. Dr. Ehmke (Bonn) 28. 6. Ertl 28. 6. Franke (Hannover) 28. 6. Dr. Glotz 28. 6. Dr. Götz 28. 6. Grüner 28. 6. von Hammerstein 28. 6. Frau Dr. Hellwig 28. 6. Höffkes 28. 6. Frau Hürland 28. 6. Ibrügger 28. 6. Keller 28. 6. Dr. Kohl 28. 6. Kroll-Schlüter 28. 6. Lange 28. 6. Frau Dr. Martiny-Glotz 28. 6. Dr. Marx 28. 6. Dr. Müller* 28. 6. Nagel 28. 6. Polkehn 28. 6. Dr. Riedl (München) 28. 6. Reuschenbach 28. 6. Dr. Schierholz 28. 6. Schmidt (Hamburg) 28. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 28. 6. Schmidt (Wattenscheid) 28. 6. Schröer (Mülheim) 28. 6. Dr. Stoltenberg 28. 6. Dr. Struck 28. 6. Tillmann 28. 6. Voigt (Frankfurt) 28. 6. Voigt (Sonthofen) 28. 6. Frau Dr. Wex 28. 6. Dr. Wieczorek 28. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum Oktober 1984 bis März 1985) (Drucksache 10/3435) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für Wirtschaft Haushaltsausschuß Anlagen zum Stenographischen Bericht Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß des Verfahrens der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine vierte Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft (Drucksache 10/1711) Bericht der Bundesregierung über das Realsplitting (Drucksachen 9/1772, 10/358 Nr. 42) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 83/181/EWG zur Festlegung des Anwendungsbereichs von Artikel 14 Abs. 1 Buchstabe d) der Richtlinie 77/388/EWG hinsichtlich der Mehrwertsteuerbefreiung bestimmter endgültiger Einfuhren von Gegenständen und Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 68/297/EWG zur Vereinheitlichung der Vorschriften über die abgabenfreie Einfuhr des in den Treibstoffbehältern der Nutzkraftfahrzeuge enthaltenen Treibstoffe - KOM (84) 171 endg. - (Drucksache 10/1404 Nr. 26) Vorschlag für eine Vierte Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 74/651/EWG über Steuerbefreiungen bei der Einfuhr von Waren in Kleinsendungen nichtkommerzieller Art innerhalb der Gemeinschaft (Drucksachen 10/873 Nr. 11, 10/929 [Berichtigung]) Die in Drucksache 10/3352 unter Nummer 17 aufgeführte EG-Vorlage: Vorschlag für einen Beschluß des Rates über eine vorbereitende Aktion für ein Forschungs- und Entwicklungsprogramm der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Telekommunikationstechnologien Forschung und Entwicklung im Bereich der fortgeschrittenen Kommunikationstechnologien für Europa (R& D) in Advanced Communicationstechnologies for Europe (RACE) - KOM (85) 113 endg. - wird als Drucksache 10/3561 verteilt. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Hansen (Hamburg) (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 10 und 11): Welche Erfahrungen ergeben sich für den Bundesminister der Verteidigung aus der Einführung des modifizierten Schichtdienstes beim Brandschutzpersonal der Bundeswehr hinsichtlich der Besatzungsstärken und der tariflich vorgeschriebenen Ruhezeiten des Personals? In welchem Umfang mußten nach Einführung des modifizierten Schichtdienstes Überstunden angeordnet werden, und wie wirkt sich die Überstundenvergütung auf die Sollstärken der Brandschutzwachen aus? Zu Frage 10: Auf Antrag des Bundesrechnungshofes und des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages werden derzeit Möglichkeiten einer wirtschaftlicheren Organisation des Brandschutzes 11278* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 der Bundeswehr untersucht. Hierzu wurden für die hauptberuflichen Feuerwehren entsprechend der unterschiedlichen Brandrisiken während und außerhalb der Betriebszeiten neue Schichtstärken und Schichtzeiten festgelegt (modifizierter Schichtdienst). Die neuen Organisationsmodelle werden z. Z. in den Teilstreitkräften erprobt. Erst nach Auswertung der Erfahrungsberichte — voraussichtlich im Laufe des nächsten Jahres — werden Entscheidungen im personellen Bereich möglich sein. Zu Frage 11: Ein Ziel der Modifizierung des Schichtdienstes ist der Abbau von Mehrarbeitsstunden. Wenn Überstunden angeordnet wurden, kann dies Folge überhöhter Personalausfälle sein. Genauere Erkenntnisse darüber soll der Truppenversuch erbringen. Anlage 4 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Sielaff (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 43 und 44): Beabsichtigt die Bundesregierung, den Vereinigten Staaten von Amerika — im Rahmen der Verpflichtungen als NATO-Partner — anzubieten, auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland die neu zu produzierenden binären C-Waffen der USA zu lagern? Liegen der Bundesregierung Informationen vor, welche NATO-Länder der US-Regierung signalisiert haben könnten, daß sie mit einer Lagerung von binären C-Waffen innerhalb ihres Territoriums einverstanden wären? Zu Frage 43: Auf diese Frage kann ich mit einem klaren „Nein" antworten. Zu Frage 44: Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Informationen vor. Anlage 5 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Neumann (Bramsche) (SPD) (Drucksache 10/3539 Frage 45): Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, den afghanischen Freiheitskämpfern humanitäre Hilfe, aber auch politische Unterstützung bei der Befreiung ihres Landes zu gewähren? Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1982 und 7. Juni 1984 Maßnahmen der humanitären Hilfe für Konfliktopfer und Widerstandskämpfer in Afghanistan. Sie wird auch weiterhin Maßnahmen der humanitären Hilfe unterstützen, die diesem Personenkreis zugute kommen. Die Bundesregierung hat den afghanischen Freiheitskämpfern stets die volle politische Unterstützung bei der Förderung ihres Anliegens gewährt, dies sowohl in internationalen Gremien, im Rahmen der Europäischen Zusammenarbeit sowie auf bilateraler Ebene. Zuletzt hat sie durch die Haupteinbringerschaft der Resolution zu Menschenrechtsfragen der VN-Menschenrechtskommission im März dieses Jahres ihren Standpunkt eindeutig bekräftigt. Die Bundesregierung ist entschlossen, diesen Weg zur politischen Unterstützung der afghanischen Freiheitskämpfer weiter zu beschreiten. Dazu gehört auch die Unterstützung der Haltung Pakistans in der Afghanistanfrage sowie derjenigen der Blockfreienbewegung sowie der Staaten der Islamischen Konferenz. Anlage 6 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Schlaga (SPD) (Drucksache 10/3539 Frage 48): Wann ist der Bundeskanzler außerhalb von „working funerals" bereit — ebenso wie der Vorsitzende der SPD und ehemalige Bundeskanzler Brandt es kürzlich getan hat — mit dem Generalsekretär der KPdSU, Gorbatschow, über eine schnelle Beendigung der Besetzung Afghanistans durch sowjetische Truppen zu sprechen? Der Bundeskanzler hat anläßlich der Trauerfeierlichkeiten für den verstorbenen GS Tschernenko den neuen Generalsekretär des ZK der KPdSU, M. S. Gorbatschow, zu einem Besuch in die Bundesrepublik Deutschland eingeladen. Sobald der Besuch stattfindet, wird der Bundeskanzler die Gelegenheit nutzen, das Thema „Afghanistan" zur Sprache zu bringen. Der Bundeskanzler hat dies seit seinem Amtsantritt bei allen seinen, aus unterschiedlichen Anlässen geführten Gesprächen mit sowjetischen Generalsekretären getan und dabei den bekannten Standpunkt der Bundesregierung in dieser Frage unmißverständlich zum Ausdruck gebracht. Anlage 7 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Todenhöfer (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 49 und 50): Trifft es zu, daß die Sowjets afghanische Kinder gegen ihren Willen und den Willen ihrer Eltern zur ideologischen Indoktrination für mehrere Jahre in die Sowjetunion bringen? Trifft es zu, daß die Sowjets mittels sogenannter Spielzeugbomben gezielt gegen afghanische Kinder vorgehen, und wie viele afghanische Kinder sind im Laufe des Krieges getötet bzw. verletzt worden? Zu Frage 49: Zur Durchsetzung ihrer Ziele in Afghanistan setzt Moskau u. a. auf den Generationswechsel. Es fördert massiv die Ausbildung und Indoktrinierung Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 11279* Jugendlicher in der Sowjetunion. Neben der bisher schon praktizierten kurz- und mittelfristigen Ausbildung flog im November 1984 erstmals eine Gruppe 7-10jähriger Kinder aus Kabul für eine bis zu 10jährige Ausbildung in die Sowjetunion. Künftig sollen rund 3 000 Kinder jährlich Afghanistan zu einer entsprechenden Ausbildung verlassen. Ein Teil der Kinder sind Waisen bzw. Halbwaisen. Man kann davon ausgehen, daß die überwiegende Mehrzahl der betroffenen Eltern ihre Kinder unter Zwang bzw. aus materieller Not ziehen lassen müssen. Zu Frage 50: Es trifft zu, daß die sowjetischen Truppen mittels sogenannter Spielzeugbomben gezielt gegen die afghanische Zivilbevölkerung vorgehen. Diese Bomben verursachen schwere Verstümmelungen, sofern sie nicht unmittelbar zum Tode führen. Die Zahl der Kinder, die dieser heimtückischen Waffe zum Opfer fielen und fallen, ist bedeutend. Genaue Angaben liegen der Bundesregierung nicht vor. Viele verletzte Kinder konnten innerhalb Afghanistans und in Pakistan behandelt werden, es gibt jedoch eine hohe Dunkelziffer von Kindern, denen keine medizinische Hilfe zuteil werden konnte. Anlage 8 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Werner (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 51 und 52): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um die mangelhafte Berichterstattung der deutschen Medien über den Krieg in Afghanistan nachhaltig zu verbessern? In welcher Weise hat die Bundesregierung den einstimmigen Beschluß des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1982 zum Anlaß genommen, afghanische Freiheitskämpfer humanitär zu unterstützen? Zu Frage 51: Die Bundesregierung kann und will die freie Berichterstattung der deutschen Medien nicht beeinflussen. Ich halte es nicht für die Aufgabe der Bundesregierung, irgendwelche Zensuren an Journalisten zu verteilen; dies tun wir auch nicht. Ich habe aber an die Journalisten, die Staatsbürger sind wie wir auch, appelliert, ihrer Verpflichtung, sich für den Frieden und die Freiheit in diesem Land einzusetzen, gerecht zu werden. Es steht meines Erachtens nicht mehr in einer vernünftigen Relation zueinander, wenn andere Krisenregionen große Aufmerksamkeit finden, dieser andauernde Krieg aber so gut wie keinerlei Beachtung findet. Ich habe deshalb öffentlich die Journalisten gebeten, diesen Standpunkt einmal zu überprüfen und künftig mit ihrem Einsatz und mit ihrer Berichterstattung ihren Beitrag dazu zu leisten, daß dieser Krieg zu Ende geht. Zu Frage 52: Die Bundesregierung fördert auf der Grundlage der Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 9. Juni 1982 und 7. Juni 1984 Maßnahmen der humanitären Hilfe für afghanische Konfliktopfer und Widerstandskämpfer. Der Schwerpunkt der Maßnahmen liegt im Bereich der medizinischen Unterstützung. Anlage 9 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Klein (München) (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 53 und 54): Wie hoch sind im Durchschnitt pro Jahr die staatlichen Aufwendungen für humanitäre Hilfe für Freiheitskämpfer in Afghanistan, und wie verteilen sich diese Aufwendungen? Wie viele Tote und Verletzte hat der Krieg der Sowjets in Afghanistan bisher gefordert? Zu Frage 53: Ich habe mich zu dieser Frage vor kurzem im Auswärtigen Ausschuß ausführlich geäußert. Die Bundesregierung hält es im Interesse der Sache für angebracht, daß die Unterrichtung über Einzelheiten der humanitären Hilfe wie bisher im Auswärtigen Ausschuß und seinem Unterausschuß für humanitäre Hilfe vorgenommen wird. Zu Frage 54: Gesicherte Erkenntnisse über die Anzahl der Opfer, die der Krieg der Sowjetunion in Afghanistan seit Ende 1979 gefordert hat, liegen der Bundesregierung nicht vor. Schätzungen gehen davon aus, daß es auf afghanischer Seite mehrere Hunderttausend Opfer an Toten und Verwundeten gegeben hat. Anlage 10 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Geiger (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 55 und 56): Trifft es zu, daß die Sowjets an afghanischen Gefangenen schwere Folterungen begehen? Für wie aussichtsreich hält die Bundesregierung diplomatische Bemühungen mit dem Ziel, die Sowjetunion zu veranlassen, zumindest dem Internationalen Roten Kreuz Zutritt nach Afghanistan zu gewähren? Zu Frage 55: Professor Ermacora führt in seinem, im Auftrag der UN-Menschenrechtskommission gefertigten und im Februar 1985 veröffentlichten Bericht aus, daß schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen an Gefangenen in Afghanistan vorkommen. Die Beteiligung sowjetischer Stellen an derartigen Menschenrechtsverletzungen wird von ihm zwar nicht ausdrücklich erwähnt, der Bundesregierung ist je- 11280* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 doch bekannt, daß auch sowjetische Truppen an derartigen Ausschreitungen beteiligt waren. Die Bundesregierung verurteilt alle Menschenrechtsverletzungen auf das entschiedenste. Zu Frage 56: Die Bundesregierung tritt seit Jahren dafür ein, daß internationalen und privaten Hilfsorganisationen ein Tätigwerden in Afghanistan ermöglicht wird. Der Deutsche Bundestag ist in seinen Entschließungen vom 9. Juni 1982 und 7. Juni 1984 nachdrücklich dafür eingetreten, daß das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) seine Tätigkeit in Afghanistan wieder aufnehmen kann. Staatsminister Dr. Mertes hat am 7. Juni 1984 vor dem Deutschen Bundestag darauf hingewiesen, daß vor allem den internationalen Hilfsorganisationen die Möglichkeit geboten werden muß, den Opfern der Kämpfe in Afghanistan zu helfen. Wir wissen, daß das IKRK sich weiterhin darum bemüht, Hilfsmaßnahmen in Afghanistan durchzuführen. Die Bundesregierung steht in dieser Frage im Kontakt mit dem IKRK und wird dessen Bemühungen in jeder Hinsicht unterstützen. Anlage 11 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Lamers (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 57 und 58): Gibt es Erkenntnisse dafür, daß die Sowjetunion in Afghanistan zumindest punktuell auch chemische bzw. biologische Waffen einsetzt und damit gegen das Genfer Protokoll von 1925 und das B-Waffen-Übereinkommen von 1972 verstößt? Ist der Bundesregierung bekannt, in wie vielen Fällen sowjetische Truppen gewaltsame militärische Aktionen gegen pakistanische Grenzorte durchgeführt haben, und wie viele Pakistaner sind bei solchen Aktionen getötet worden? Zu Frage 57: Gesicherte Erkenntnisse über den Einsatz chemischer bzw. biologischer Waffen durch die Sowjetunion in Afghanistan, die den Nachweis eines Verstoßes gegen das Genfer Protokoll von 1925 und das B-Waffen-Übereinkommen von 1972 erbrächten, liegen nicht vor. Hingegen gibt es Hinweise in dem Bericht einer VN-Kommission und aufgrund von Zeugenaussagen afghanischer Flüchtlinge in Pakistan, die auf den Einsatz solcher Waffen hindeuten. Professor Ermacora hat darauf in seinem für die VN-Menschenrechtskommission erstellten und im Februar 1985 veröffentlichten Bericht hingewiesen. Zu Frage 58: Pakistanischen Erkenntnissen zufolge haben Flugzeuge des Regimes Babrak Karmal bis Mitte Dezember 1984 den pakistanischen Luftraum 634mal verletzt. Im selben Zeitraum ist das pakistanische Territorium durch Artilleriebeschuß 131 mal verletzt worden. Dabei sind 158 Personen ums Leben gekommen, 171 wurden verletzt. Inwieweit sowjetische Truppen daran beteiligt waren, ist nicht feststellbar. Die Flugzeuge trugen, sofern identifizierbar, afghanische Hoheitszeichen. Von Dezember 1984 bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden die Grenzübergriffe in vergleichbarer Intensität fortgesetzt. Der folgenschwerste Zwischenfall der jüngsten Zeit trug sich am 31. Mai 1985 in der Gegend von Chitral zu, als bei Angriffen zweier afghanischer Flugzeuge auf pakistanischem Gebiet 13 Menschen getötet und 35 verletzt wurden. Anlage 12 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Stercken (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Fragen 59 und 60): Wie viele Afghanen sind seit dem Einmarsch der Sowjets aus ihrer Heimat geflohen? Trifft es zu, daß es eine gezielte sowjetische Kriegführung gegen die afghanische Zivilbevölkerung gibt? Zu Frage 59: Die pakistanische Regierung hat 2,9 Millionen afghanische Flüchtlinge registriert, die in 342 Lagern leben. Darüber hinaus dürfte es in Pakistan eine der Bundesregierung nicht bekannte Zahl nicht registrierter afghanischer Flüchtlinge in Pakistan geben. Die Zahl der afghanischen Flüchtlinge im Iran wird auf 1,6 Millionen geschätzt. Damit haben über 4,5 Millionen Menschen Afghanistan verlassen, dessen Bevölkerung nach der 1979 durchgeführten Volkszählung 15,5 Millionen Einwohner betrug. Danach hat fast ein Drittel der Bevölkerung Afghanistans ihr Land verlassen. Zu Frage 60: Den der Bundesregierung vorliegenden Berichten zufolge gehen die sowjetischen Truppen im Rahmen ihrer Auseinandersetzung mit den afghanischen Widerstandskämpfern gezielt gegen die afghanische Zivilbevölkerung vor. Dabei kommt es zu umfangreichen Menschenrechtsverletzungen, die die Bundesregierung auf das entschiedenste verurteilt. Aus dieser Haltung resultiert auch unsere Haupteinbringerschaft bei der Resolution über die Menschenrechtslage in Afghanistan in der VN-Menschenrechtskommission vom März dieses Jahres. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Frage des Abgeordneten Clemens (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Frage 78): Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, um eine mißbräuchliche Verwendung des Begriffes „Polizei" von Polizei-Emblemen etwa zur Anzeigenwerbung in der Öffentlichkeit zu unterbinden, und gedenkt die Bundesregierung zu diesem Zweck rechtliche Maßnahmen zu ergreifen, nachdem Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 11281* sich in letzter Zeit in der Tagespresse wieder Warnungen vor irreführender Anzeigenwerbung unter Verwendung des Namens „Polizei" häufen? Die §§ 3 und 13 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) bieten nach Auffassung der Bundesregierung ausreichende Möglichkeiten, um irreführende Anzeigenwerbung unter Verwendung des Begriffes „Polizei" und von Polizei-Emblemen zu unterbinden. Dies ist bereits gerichtlich entschieden. Nach den genannten Bestimmungen kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs über geschäftliche Verhältnisse irreführende Angaben macht. Einer der Kernpunkte des Schutzsystems gegen Irreführung ist dabei der anzulegende Maßstab: Es reicht bereits aus, wenn die Angabe geeignet ist, einen nicht völlig unerheblichen Teil der angesprochenen Verkehrskreise in kauferheblicher Weise irrezuführen. Zudem geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, daß Inserate nur oberflächlich gelesen werden. Dies hat zur Folge, daß in der Praxis für die Annahme des irreführenden Charakters einer Angabe bereits geringe Anforderungen als ausreichend angesehen werden. Nach der zivilrechtlichen Konzeption des UWG ist es Aufgabe der Konkurrenten des Werbenden, ihrer Verbände und der Verbraucherverbände, diesen Schutz durchzusetzen. Die Entscheidung im Einzelfall ist den Gerichten vorbehalten. Die Bundesregierung sieht danach keinen Anlaß, weitere rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Erhard auf die Fragen des Abgeordneten Bachmaier (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 79 und 80): Wie läßt sich die Aussage, die Insolvenzrechtsreform sei „eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der Bundesregierung" (Erklärung des Bundesministers der Justiz bei der Übergabe des Abschlußberichts der Insolvenzrechtskommission am 15. Dezember 1984) damit vereinbaren, daß von der „in einigen Wochen" angekündigten Drucklegung bis zum tatsächlichen Erscheinen des Berichts fast fünf Monate vergangen sind und sodann 14 Verbände Zeit und Gelegenheit gegeben wurde (Schreiben des Bundesministeriums der Justiz vom 6. Mai 1985 AZ: 3760/7 — 2 — 14498/85) innerhalb weiterer sieben Monate eine Stellungnahme abzugeben? Besteht die Absicht, vor oder nach Ablauf der den 14 Verbänden im Schreiben vom 6. Mai 1985 gesetzten Frist weitere Stellungnahmen zum Bericht der Insolvenzrechtskommission einzuholen, oder sind mit dem Adressatenkreis des genannten Schreibens „alle interessierten Kreise" (Bundesminister Engelhard am 15. Dezember 1984) erfaßt? Zu Frage 79: Die Kommission für Insolvenzrecht hat Herrn Bundesminister Engelhard ihren Ersten Bericht am 12. Dezember 1984 übergeben. Erst dann konnte das aus haushaltsrechtlichen Gründen für die Vergabe des Verlagsauftrags erforderliche Ausschreibungsverfahren durchgeführt und der Verlagsvertrag abgeschlossen werden. Das — immerhin rund 500 Druckseiten starke — Werk wurde mit großem Nachdruck hergestellt, so daß es Anfang Mai 1985 ausgeliefert werden konnte. Der Erste Bericht der Kommission wurde sofort nach Erscheinen insgesamt 36 Spitzenverbänden und besonders interessierten Fachverbänden der Wirtschaft sowie 14 Verbänden und Standesorganisationen im Bereich der Justiz zur Stellungnahme übersandt; die Stellungnahmefrist endet am 15. Dezember 1985. In einer Presseerklärung aus Anlaß der Übergabe des Ersten Berichts hat Herr Bundesminister Engelhard am 12. Dezember 1984 ausgeführt: Die Reform des Insolvenzrechts ist ... eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Wir wollen sie aber nicht übers Knie brechen, sondern vorher politisch und fachlich sorgfältig erörtern. Gerade die auch von Ihnen anerkannte Bedeutung des Vorhabens macht es erforderlich, der interessierten Öffentlichkeit ausreichend Zeit für eine intensive Diskussion der Kommissionsvorschläge zu geben. Dies gilt um so mehr, als viele Verbände ihre Willensbildung in besonderen Fachgremien vorbereiten. Die Bundesregierung erkennt — anders als es in der Frage anklingt — keinen Gegensatz zwischen der Bedeutung eines Vorhabens und seiner gründlichen Vorbereitung und Absicherung. Zu Frage 80: Der Erste Bericht der Kommission wurde, wie in der Antwort auf Frage 79 ausgeführt, nicht nur 14 Verbänden und Standesorganisationen im Bereich der Justiz, sondern auch 36 Verbänden der Wirtschaft und der Sozialpartner zur Stellungnahme übersandt. Darüber hinaus wurden die Landesjustizverwaltungen und die beteiligten Bundesressorts um Stellungnahme gebeten. Durch die Veröffentlichung des Berichts ist gewährleistet, daß die gesamte Öffentlichkeit, auch Wissenschaft und Praxis, Gelegenheit hat, sich mit den Vorschlägen der Kommission für Insolvenzrecht gründlich auseinanderzusetzen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Kißlinger (SPD) (Drucksache 10/3539 Frage 84): Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, daß insbesondere in den Alpen- und Mittelgebirgsregionen die Waldschäden vor allem in der mittleren und starken Schadensklasse ständig und mit hoher Geschwindigkeit zunehmen, wie dies in letzter Zeit von Fachleuten immer wieder behauptet wird? Der Bundesregierung liegen keine neueren Erkenntnisse über die Entwicklung der Waldschäden 11282* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 vor. Gesicherte Aussagen können nur durch flächenrepräsentative Erhebungen gewonnen werden. Die Bundesregierung ist daher mit den Ländern übereingekommen, daß die nächste Waldschadenserhebung im Spätsommer diesen Jahres durchgeführt wird. Bei den bisherigen Erhebungen hat sich gezeigt, daß für die Erfassung der Schäden bei Nadel- und Laubbäumen der Spätsommer (August/ September) am besten geeignet ist. Die Ergebnisse der diesjährigen Erhebungen werden voraussichtlich im November vorliegen. Anlage 16 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Grunenberg (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 90 und 91): Wann sind die Bundesländer und die Unternehmen der Hochseefischerei von dem neuen Strukturkonzept der Bundesregierung in Kenntnis gesetzt worden, und sind dabei ihre Anregungen im Konzept berücksichtigt worden? Hat die Bundesregierung Kenntnis von der gutachterlichen Stellungnahme der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuarbeit AG über den geeigneten Standort einer zu gründenden Fangunion, und wie beurteilt sie die Frage des Standortes? Zu Frage 90: Den hauptsächlich betroffenen Bundesländern Bremen und Niedersachsen sowie den Unternehmen der Hochseefischerei sind die Grundzüge der Überlegungen meines Hauses zum Strukturkonzept durch laufende Kontakte seit Anfang Juni bekannt; ihre Anregungen sind schon bei der Erstellung des Konzepts berücksichtigt worden. Zu Frage 91: Die Bundesregierung geht nach wie vor davon aus, daß die Entscheidung über den Standort einer Fangunion von der Wirtschaft selbst zu treffen ist. Die endgültige Fassung des vom Land Bremen in Auftrag gegebenen Gutachtens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Treuarbeit AG über die Frage eines geeigneten Standortes liegt noch nicht vor. Das Land hat mir die spätere Zusendung zugesagt. Anlage 17 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/3539 Fragen 92 und 93): Wieviel Vollerwerbsbetriebe mit vorwiegendem Anbau von Marktfrüchten gibt es in der Bundesrepublik Deutschland, die dem von Bundesminister Kiechle in der Bundespressekonferenz am 13. Juni 1985 vorgestellten Betriebstyp entsprechen, nämlich eine Durchschnittsgröße von 20 Hektar LF, einen Getreideanteil von 15 Hektar LF und davon Weizenanbau von zwölf Hektar LF haben? Welche Auswirkungen hat ein Absinken des Getreidepreises um 1 v. H. auf die Einkommen des landwirtschaftlichen Sektors insgesamt und auf die Einkommen in den verschiedenen Betriebsformen (Marktfrucht-, Futterbau-, Gemischt- und Veredlungsbetriebe) und Betriebsgrößenklassen? In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 605 000 Betriebe mit Anbau von Getreide. Die Getreidefläche dieser Betriebe beträgt im Durchschnitt 8,3 ha. Einen relativ hohen Anteil an Getreide weisen die Marktfruchtbetriebe auf. Ihre Zahl beträgt rund 183 500. Bei einer durchschnittlichen Flächenausstattung von 17,4 ha LF bewirtschaften diese Betriebe im Durchschnitt 11,3 ha Getreide (einschl. Körnermais). Die Vollerwerbsbetriebe innerhalb dieser Gruppe bewirtschaften nach den Ergebnissen der Testbetriebe im Durchschnitt 39,4 ha LF und davon 28,4 ha Getreide. Die kleineren Vollerwerbsbetriebe dieser Gruppe bewirtschaften im Durchschnitt 19,1 ha LF und davon 15 ha Getreide. Der gewählte Modellbetrieb entspricht also in etwa der Gruppe der kleineren Vollerwerbsbetriebe, deren Schwerpunkt im Marktfruchtanbau liegt. Eine Absenkung des Getreidepreises mindert kurzfristig die Verkaufserlöse und entlastet die Ausgaben für zugekaufte Futtermittel. Je 1 % Senkung gehen die Verkaufserlöse gegenwärtig um etwa 60 Millionen DM und die Nettowertschöpfung des landwirtschaftlichen Sektors um 55 Millionen DM zurück. Eine Senkung der Interventionspreise um 1,8 Vo und ein Fortfall der Brotweizenstützung hätte den deutschen Getreidepreis praktisch um 4 bis 4,5 % gesenkt. Dadurch wäre die Nettowertschöpfung der Landwirtschaft insgesamt um 200240 Millionen DM zurückgegangen. Die Einkommen der getreidestarken Marktfruchtbetriebe hätten sich um 4 bis 6 % vermindert. Bei geringeren negativen Effekten in den übrigen Betriebsformen hätten praktisch nur die (rund 49 000) Veredlungsbetriebe, und zwar nur kurzfristig einen leicht positiven Einkommenseffekt erwarten können. Die Auswirkungen nach Betriebsformen überlagern die geringen Unterschiede nach Betriebsgrößen. Zu den aufgezeigten kurzfristigen Einkommenswirkungen kommen erhebliche mittel- und längerfristige Wirkungen aufgrund der Eckpreisfunktion des Getreides und der Interdependenz der Agrarpreise hinzu. Sie werden gegenwärtig nach Betriebsgruppen wissenschaftlich untersucht. Anlage 18 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. von Geldern auf die Frage des Abgeordneten Eigen (CDU/CSU) (Drucksache 10/3539 Frage 94): Hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft nach Meinung der Bundesregierung das Recht, ohne Beschluß des Ministerrates der Europäischen Gemeinschaft, die Marktordnungspreise für Raps und Getreide zu Bedingungen festzu- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 150. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Juni 1985 11283* setzen, die nicht die Billigung des Ministerrates gefunden haben, und wenn nein, welche Folgerungen zieht die Bundesregierung? Die Kommission ist nach dem EWG-Vertrag verpflichtet, das ordnungsgemäße Funktionieren der Agrarmärkte zu gewährleisten. Mit dem Auslaufen der Wirtschaftsjahre für Raps und Hartweizen am 30. Juni 1985 verlieren die Agrarpreise ihre Gültigkeit. Da der Agrarrat bis zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zusammentritt, können keine neuen Beschlüsse gefaßt werden. Um die Verwaltung der Märkte sicherzustellen, hat daher die Kommission Übergangsmaßnahmen getroffen, die sich entsprechend der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes an ihren letzten Vorschlägen orientieren. Bei den übrigen Getreidearten endet das Wirtschaftsjahr erst am 31. Juli 1985. Die Kommission hat daher noch keine formelle Entscheidung getroffen, sondern in einer politischen Erklärung die Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, daß sie im Falle einer Nichtentscheidung der Agrarminister, die gleichen Übergangsmaßnahmen erlassen werde. Einigen sich die Agrarminister am 15./16. Juli 1985, so werden die getroffenen bzw. angekündigten Maßnahmen der Kommission gegenstandslos.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hans de With


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Stark, ich schätze sehr die Kürze Ihres Berichts, aber es ist unumgänglich, daß ich dazu von seiten der Opposition in drei Punkten Ergänzungen anbringe:
    Erstens. Es handelt sich bei der zweiten Fassung nicht um eine „gewisse Änderung", sondern um eine Änderung an Haupt und Gliedern.

    (Beifall bei der SPD)

    Es werden mit der neuen Änderung Begriffe eingeführt, die es bisher noch in keinem Gesetz gab, z. B. der Begriff „Schutzwaffe".
    Zweitens. Nach der von Ihnen vorgeschlagenen zweiten Fassung zur Änderung von Abs. 2 des Landfriedensbruchparagraphen hat zum erstenmal in der Geschichte des Strafgesetzbuches der einzelne Polizeibeamte vor Ort nicht nur die Möglichkeit, Vermummte und solche, die mit Schutzwaffen versehen sind, insgesamt in der Demonstration anzugehen oder einige anzugehen; nein, zum erstenmal kann der Polizeibeamte vor Ort auch gegenüber einem einzelnen eine Erklärung mit der Folge abgeben, daß er diesen kriminalisiert und aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat macht.
    Drittens. Sie haben gegenüber der ersten Fassung auch das Versammlungsgesetz einbezogen und dort folgende Änderung vorgenommen: Während es nach dem Versammlungsrecht bisher erlaubt war, daß jemand vermummt oder passiv bewaffnet auftreten konnte — es sei denn, es war durch eine Auflage ausdrücklich verboten —, haben Sie das Prinzip jetzt genau umgekehrt; die Vermummung und das Mittragen von Schutzwaffen sind grundsätzlich verboten, allerdings kann es, wenn die Demonstration angemeldet ist, erlaubt werden. Damit greifen Sie nach Meinung der Opposition das Recht auf Spontandemonstration entscheidend an.
    Die SPD-Bundestagsfraktion hat als Minderheit Bedenken gegen Ihre erweiterte Vorlage deswegen geltend gemacht, weil erstens wegen Unkalkulierbarkeit der Bestimmtheitsgrundsatz verletzt ist und deswegen verfassungsmäßig Hindernisse bestehen, weil es zweitens durch die Änderungen fraglich sein kann, ob Ihre Fassung vor Ort noch praktikabel ist, und drittens weil wir meinen, daß durch diese Formulierung das Recht, spontan zu demonstrieren, unziemlich eingeschränkt wird.
    Ich habe mich bemüht, mich ebenso kurz zu fassen wie Sie.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, da ich selbst irritiert war, glaube ich, den Stenographen eine Hilfe leisten zu müssen. Irritiert war ich, weil der Begriff „Schußwaffen" neu sein soll, aber es geht nicht um Schußwaffen, sondern um Schutzwaffen.
Jetzt eröffne ich die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stark.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Anton Stark


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit Jahren bemüht sich die CDU/CSU-Fraktion, wirksamere strafrechtliche Vorschriften zur besseren Verfolgung von Gewalttätern und Chaoten bei Demonstrationen oder anderen Menschenansammlungen zu schaffen. Wir begrüßen es deshalb lebhaft, daß wir am heutigen Tage damit auf Grund einer Vorlage der Bundesregierung Erfolg haben werden — und dies, obwohl die große Oppositionspartei SPD mit allen Mitteln, die überhaupt denkbar und möglich waren, versucht hat, eine vernünftige Beratung zu verhindern, vor allem eine Verabschiedung.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU — Widerspruch bei der SPD)

    — Mit allen möglichen und unmöglichen Mitteln.

    (Zurufe von den GRÜNEN)




    Dr. Stark (Nürtingen)

    — Zu den GRÜNEN komme ich noch später. Auf die werde ich in diesem Zusammenhang noch besonders eingehen.

    (Senfft [GRÜNE]: Wo ist der Vermummungs-Minister?)

    Meine Damen und Herren, es ist eine nicht wegzudiskutierende Tatsache, daß es neben den Tausenden von friedlichen Demonstrationen, welche von dem heute zu verabschiedenden Gesetz überhaupt nicht berührt werden, jährlich in Hunderten von Fällen unter dem jetzt geltenden Recht zu gewalttätigen Ausschreitungen anläßlich von Demonstrationen oder sonstigen Menschenansammlungen kommt.

    (Tischer [GRÜNE]: Herr Kollege, wann haben Sie zuletzt demonstriert? — Ströbele [GRÜNE]: Noch nie!)

    — Es ist nicht meine Eigenart zu demonstrieren. Ich bin mehr fürs Arbeiten.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Die dabei zum Ausdruck kommende Intensität und Brutalität der Gewalt nimmt ständig zu. Hunderte von verletzten Polizisten, verletzte friedliche Demonstranten, zerstörte Pkw und sonstige Schäden in Millionen-Höhe sind ein beredtes Zeugnis für den Vandalismus solcher Gewalttäter, die ihr Werk häufig wie ein „ambulantes Gewerbe" ausüben und von Stadt zu Stadt reisen. Einzelne besonders exorbitante Fälle von gewalttätigen Demonstrationen der letzten Jahre wie in Berlin, Frankfurt, Bielefeld und anderen Städten brauche ich hier nicht zu schildern. Das haben meine Kollegen Wittmann und Olderog in der ersten Lesung bereits getan.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen, der tatsächliche Zustand auf diesem Gebiet ist schlimm. Er ist völlig unbefriedigend und eine Gefahr für den inneren Frieden und die innere Sicherheit.

    (Ströbele [GRÜNE]: Woher wissen Sie denn das?)

    Ganz schlimm und für einen Rechtsstaat unerträglich ist aber die Tatsache, daß unter der jetzigen Rechtslage wenige der Tausenden von Gewalttätern überhaupt bestraft werden, weil sie überhaupt nicht gefaßt werden können. Das ist für einen Rechtsstaat ein höchst unbefriedigender Zustand.

    (Schmidt [Hamburg-Neustadt] [GRÜNE]: Wie Bestechungsfälle!)

    Dies ist im wesentlichen darauf zurückzuführen, daß die Gewalttäter häufig vermummt und passiv bewaffnet ihre Straftaten aus der Menge der sie umgebenden — selbst nicht gewalttätigen — Demonstranten heraus begehen. Der Polizei ist es aus den genannten Gründen nur in den wenigsten Fällen möglich, die Gewalttäter zu fassen bzw. ihren Tatbeitrag beweiskräftig festzustellen.
    Die Kriminalstatistik weist auch aus, daß praktisch ganz wenige Straftäter und Gewalttäter nach dem § 125 StGB in der heutigen Form bestraft worden sind. Man kann deshalb mit Fug und Recht
    behaupten, daß der heutige § 125 StGB ins Leere läuft, überhaupt nicht greift.
    Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es uns völlig unverständlich, wie verantwortliche Rechtspolitiker sagen können, daß sich die bisherige Regelung des Landfriedensbruchs in § 125 StGB bewährt habe und deshalb kein Handlungs- und Regelungsbedarf auf diesem Gebiet bestehe. Das ist die stereotype Formel, die uns von der Opposition entgegengebracht wurde.
    Ich bin überzeugt, daß die große Mehrheit unseres Volkes und, wie ich weiß, auch die große Mehrheit der aktiv tätigen Polizeibeamten für eine solche Einstellung überhaupt kein Verständnis haben.

    (Marschewski [CDU/CSU]: Auch die SPD)

    Meines Erachtens kann man diese Einstellung einnehmen, wenn man, wie der Abgeordnete Fischer von der GRÜNEN-Fraktion — hören Sie gut zu, weil Sie ständig dazwischen rufen —, der inzwischen allerdings wegrotiert wurde

    (Tischer [GRÜNE]: Er ist rotiert! Eine freie Gewissensentscheidung! — Ströbele [GRÜNE]: Keine Angst, er wird wiederkommen! Weitere Zurufe von den GRÜNEN)

    — ob das bedauerlich ist oder nicht, müssen Sie beurteilen — —