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    Plenarprotokoll 10/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz) — Drucksache 10/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3526 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 10/3483 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3527 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut — Drucksache 10/3496 — Ströbele GRÜNE (zur GO) 10910 A Seiters CDU/CSU (zur GO) 10910 B Porzner SPD (zur GO) 10910 D Günther CDU/CSU 10911 B Glombig SPD 10915A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10921A Bueb GRÜNE 10925 C Seehofer CDU/CSU 10929 C Heyenn SPD 10931 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10936 D Frau Fuchs (Köln) SPD 10942 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10944 D Frau Steinhauer SPD 10947 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 10949 B Frau Dempwolf CDU/CSU 10950 D Urbaniak SPD 10951 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Bredehorn FDP 10952 D Schartz (Trier) CDU/CSU 10954A Namentliche Abstimmungen . . 10955B, 10957 A, 10959 A Frau Dr. Lepsius SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10961 A Nächste Sitzung 10961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10963* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10963* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10909 147. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 6. Bayha 21. 6. Dr. Blank 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Borchert 21. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 21. 6. Dr. von Geldern 21. 6. Haase (Fürth) 21. 6. Dr. Hackel 21. 6. Dr. Hauff 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Kroll-Schlüter 21. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 6. Michels 21. 6. Möllemann 21. 6. Dr. Müller** 21. 6. Petersen 21. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Rode (Wietzen) 21. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Frau Seiler-Albring 21. 6. Stobbe 21. 6. Stommel 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 21. 6. Wartenberg (Berlin) 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (9. BAföGÄndG) Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnPG) Gesetz zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: I. Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren 1. Der Bundesrat weist darauf hin, daß mit der Abschaffung der Streitwertrevision nicht die Erwartung verbunden sein darf, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine zweite Tatsacheninstanz eingeführt wird. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über den 31. Dezember 1987 hinaus zu prüfen, ob sich die Abschaffung der Streitwertrevision nachteilig auf den Rechtsschutz des Bürgers ausgewirkt hat und welche Folgen sich für die Belastung der Gerichte dadurch ergeben haben. II. Entschließung zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag insbesondere bei der Neuregelung des Vergütungsanspruchs für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie bei der Neuregelung der Vergütungspflicht für Reprographien teilweise Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen hat. Damit wird - unter Wahrung der berechtigten Interessen der Urheber - besser als nach dem Regierungsentwurf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erfordernis der Verminderung bürokratischer Belastungen Rechnung getragen. Die nunmehr vorgesehene Gerätevergütung für Kopiergeräte bietet mit einem voraussichtlichen jährlichen Aufkommen von nahezu 25 Millionen DM einen angemessenen Ausgleich für die aus Praktikabilitätsgründen vorgesehene Beschränkung der Betreibervergütung auf bestimmte „Großbetreiber" und für die Begrenzung des allgemeinen Vergütungssatzes auf 0,02 DM pro DIN-A-4-Seite. Die jetzt gefundene Lösung trägt nach Auffassung des Bundesrates der Bedeutung des Urheberrechts als grundrechtlich geschütztes Eigentum im Sinne des Artikel 14 GG Rechnung. Im übrigen tritt der Bundesrat dem an die Bundesregierung gerichteten Ersuchen des Bundestages bei, alle drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung nach § 54 UrhG sowie über die Einwirkungen der technischen Entwicklung auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte zu erstatten und ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums auch in seinem wirtschaftlichen Bestand vorzuschlagen (zu BR-Drucksache 246/ 85, Buchstabe a). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung überdies, ihm auch die in der Entschließung des Bundestages erbetene Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts (zu BR-Drucksache 246/85, Buchstabe b) zu gegebener Zeit vorzulegen. 10964* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 III. Entschließung zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Der Bundesrat hält die Verbesserung des Familienlastenausgleichs für ein wichtiges politisches Anliegen. Er sieht in dem vorliegenden Gesetzesbeschluß einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles. Der Bundesrat bedauert jedoch zugleich, daß wesentliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die er im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, daß unterschiedliche Einkommensbegriffe in vielen Fällen zu ungereimten Ergebnissen führen werden. Die gebotene soziale Treffsicherheit der Wirkungen des Gesetzes wird damit nicht in vollem Umfange erreicht. Auch wird sich das Verwaltungsverfahren zu kompliziert gestalten. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, unter Berücksichtigung der Bedenken des Bundesrates die Auswirkungen beim Gesetzesvollzug genau zu beobachten, damit Unzulänglichkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kürzung des Kindergeldes und Kindergeldzuschlag frühzeitig erkannt und durch Korrekturen beseitigt werden können. IV. Entschließung zum Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — StSenkG 1986/1988) Die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gilt derzeit für jeweils einen Veranlagungszeitraum. An dieser Rechtslage sollte sich auch in Zukunft nichts ändern. Entgegen der Auffassung des Deutschen Bundestages (vgl. Buchstabe b der Entschließung in zu — Drucksache 240/85) sollte die Ausdehnung der Wirksamkeit auf mehr als einen Veranlagungszeitraum nicht erwogen werden. Begründung: Das sog. Realsplitting, bei dem die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtige Einkünfte erfaßt werden, ist gesetzlich von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig. Dies ist in der Regel die Frau. Ihre Entscheidung zur Zustimmung ist u. a. davon abhängig, ob sich für sie Mehrbeträge an Einkommensteuer oder Kirchensteuer ergeben, ob ihr einkommensabhängige staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld, BAföG) entgehen und davon, ob der Unterhaltsverpflichtete bereit ist, ihr evtl. finanzielle Einbußen zu ersetzen. Eine für einen längeren Zeitraum als den einjährigen Veranlagungszeitraum erteilte Zustimmung setzt sie außerstande, Veränderungen im eigenen Bereich (z. B. Einkommen, Wohnverhältnisse, Alter zu betreuender Kinder) bei der Erteilung der Zustimmung zu berücksichtigen. Da der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben ohnehin für jedes Kalenderjahr neu zu stellen ist, ist auch aus diesem Grunde nicht ersichtlich, warum die Zustimmung für einen längeren Zeitraum erteilt werden soll. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) (Drucksache 10/3492) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den peripheren Küsten- und Inselregionen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/111) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe (Drucksache 10/ 1213) Unterrichtung duch das Europäische Parlament: Entschließung „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa" (Drucksache 10/1263) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gaspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/1264) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Stand der Konvergenz unter besonderer Würdigung der Interdependenz aller Politik (Drucksache 10/1266) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle (Drucksache 10/1405) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — KOM (85) 25 endg. — EG-Dok. Nr. 4779/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 41 endg. — EG-Dok. Nr. 4946/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 39 endg. — EG-Dok. Nr. 4960/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhren von Stahlröhren nach den Vereinigten Staaten — KOM (85) 59 endg. — EG-Dok. Nr. 5037/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von industriellen Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und der Vergasung fester Brennstoffe durch Gewährung einer finanziellen Unterstüt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10965* zung — KOM (85) 29 endg. und KOM (85) 29 endg. /2 — EG-Dok. Nr. 5078 (ADD 1 + ADD 2) — (Drucksache 10/3352 Nr. 1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit — EG-Dok. Nr. 6871/83 — (Drucksache 10/133 Nr. 8) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Leitlinien für eine Wanderungspolitik der Gemeinschaft — KOM (85) 48 endg. — EG-Dok. Nr. 5377/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 10) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf für einen Beschluß des Rates EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — KOM (85) 73 endg. — EG-Dok. Nr. 5461/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 13) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (84) 600 endg. — EG-Dok. Nr. 10463/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände — KOM (84) 637 endg. — EG-Dok. Nr. 10697/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung der Gemeinschaftsfangquote für das Jahr 1985 in den Kanadischen Gewässern auf die Mitgliedstaaten — KOM (84) 627 endg. — EG-Dok. Nr. 10698/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 6) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern — KOM (84) 530 endg. — EG-Dok. Nr. 9789/84 — (Drucksache 10/2286 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 338/79 des Rates zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Änderung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure aufgrund von Artikel 149 Abs. 2 des Vertrags — KOM (84) 283 endg. — EG-Dok. Nr. 7698/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 15) Bericht der Kommission an den Rat über die mikrobiologischen Kontrollen für eine hygienische Erzeugung von frischem Fleisch und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (84) 439 endg. — EG-Dok. Nr. 9118/84 — (Drucksache 10/2154 Nr. 17) Entwurf einer Entschließung des Rates über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zum Thema Toxikologie im Rahmen des Gesundheitsschutzes — KOM (84) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7764/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 35) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Verschnitts von deutschem Rotwein mit eingeführtem Rotwein — KOM (85) 92 endg. — EG-Dok. Nr. 5505/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 12) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung einer ersten Serie von Richtlinien betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich in bezug auf die Intervention des Ständigen Lebensmittelausschusses — KOM (84) 334 endg. — EG-Dok. Nr. 8167/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 36)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Frau Kollegin Verhülsdonk, wie kommt es eigentlich, daß ausgerechnet Sie sich, die Sie doch die ganze Zeit in der Kommission '84 mitgearbeitet und dort eine ganz andere Meinung vertreten haben, hier nur für die berufstätigen Frauen einsetzen und glauben, die Hausfrauen über Ihr Modell vernachlässigen zu können, indem Sie ihnen nichts geben?


Rede von Roswitha Verhülsdonk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Glombig, in der Sachverständigenkommission haben wir zusammengesessen, als die Lage der Rentenversicherung und des Bundeshaushalts eine völlig andere war; die hat sich erst geändert, nachdem das Gutachten erstellt war. Und von den Hausfrauen rede ich jetzt gerade. Was zu den Hausfrauen zu sagen ist, kommt jetzt, Herr Glombig.
Den Hausfrauen würden wir von Herzen gern eine 10%ige Aufstockung ihrer zumeist nicht üppigen Witwenrente gönnen; aber zahlen müßten das doch nach Ihrem Modell die erwerbstätigen Frauen.

(Widerspruch bei der SPD)

Ein Drittel dieser Frauen würde zur Kasse gebeten. Das Schlimme ist, auch Frauen mit eigenen kleinen Renten wären von diesen Kürzungen betroffen.

(Widerspruch bei der SPD) Wir, die Union, machen keine Reform auf dem Rükken der erwerbstätigen Frauen mit.


(Beifall bei der CDU/CSU)

Deshalb gehen wir den sozialpolitisch richtigen Weg zur Besserstellung der Hausfrauen und Mütter. Wir führen für die Leistung der Kindererziehung Erziehungsjahre im Rentenrecht ein, die den Frauen eigene Rentenanwartschaften bringen. Das Freibetragsmodell ist außerdem sozial gerechter. Wer noch arbeiten und seinen Unterhalt verdienen kann, der muß Abstriche an der Hinterbliebenenrente hinnehmen. Wer, und zwar Mann oder Frau, im Rentenalter auf die volle Hinterbliebenenrente von 60 % angewiesen ist, der erhält diese auch; denn ruhende Anwartschaften leben in diesem Falle wieder auf.
Die Frauen, die schon in jungen Jahren ihren Mann verlieren, wenn sie noch waisenrentenberechtigte Kinder erziehen, haben wir im Gesetz zusätzlich berücksichtigt. Von deren eigenem Einkommen wird neben dem Freibetrag von 900 DM ein zusätzlicher Freibetrag von 200 DM für jedes Kind gewährt. Dies halten wir für eine wesentliche Verbesserung, die notwendig und gerecht ist.
Wir haben großzügige Übergangsregelungen eingeführt. Für Rentenfälle bis zum Jahre 1995 tritt die Einkommensanrechnung allmählich und schrittweise in Kraft, in Schritten von 10 % bis 40 %. Ehepaare über 50 Jahre können innerhalb von drei Jahren entscheiden, ob sie nach altem oder nach neuem Recht veranlagt werden wollen; auch dies eine Verbesserung, die auf die Lage vieler Frauen Rücksicht nimmt.
Ich habe bisher überwiegend von Frauen gesprochen. Ich will auch die Vorteile für die Männer noch einmal deutlich machen. Viele Männer mit kleinen Renten werden nach unserem Modell in Zukunft Witwerrente erhalten.
Die ganze Reform wäre trotzdem unausgewogen, wenn wir nicht einen mutigen Schritt in sozialpolitisches Neuland machen würden. In Zukunft erhalten erstmals Mütter, die durch Kindererziehung ja dafür sorgen, daß auch die nächste Generation noch Renten bekommt, für ihre Leistung eigene Rentenanwartschaften.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, daß dies schon jetzt mitten in der Phase der Haushaltskonsolidierung gelungen ist, das halten wir für eine großartige Sache. So sehen es auch die Frauen landauf, landab, die das mittlerweile begriffen haben. Erstmals gilt eine Neuregelung solchen Ausmaßes nicht nur für die Zukunft. Wir greifen so weit zurück, wie das finanziell überhaupt möglich ist, und beziehen all die Frauenjahrgänge ein, die noch nicht im Rentenalter sind, also alle Mütter ab dem Jahrgang 1921. In der Geschichte der Sozialpolitik ist das überhaupt noch nicht vorgekommen, daß eine neue Leistung rückwirkend gegolten hat, wie es diese tut. Das geht auch überhaupt nur deshalb, weil die Kosten für unser Modell erst allmählich mit jedem neuen Rentnerinnenjahrgang ansteigen. Am Ende



Frau Verhülsdonk
werden es allerdings 2,7 Milliarden DM jährlich sein. Das ist immerhin ein dicker Brocken.
Ich verhehle nicht, meine Damen und Herren, uns Frauen in der Union schneidet es ins Herz, daß wir diesen Schnitt beim Jahrgang 1921 machen müssen.

(Zuruf von Abgeordneten der CDU/CSU: Uns auch!)

Ich sage das ausdrücklich im Namen meiner Kolleginnen, und ich füge hinzu, den männlichen Kollegen fällt das nicht minder schwer.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Aber wir können leider die Finanzmittel nicht herbeischaffen, um alle Mütter im Rentenalter einzubeziehen. Wir Sozialpolitiker haben alles versucht und alles ausgelotet, ob es einen Weg gibt. Wir mußten uns überzeugen lassen: Es gibt ihn nicht.
Die Finanzmittel zur Einbeziehung der Rentnerinnen müßten auf einen Schlag aufgebracht werden. Das wären jährlich 5 bis 6 Milliarden DM mehr, ab sofort. Wir standen leider vor folgender Alternative: Entweder machen wir mit der Einführung der Erziehungsjahre jetzt einen Anfang und beziehen so viele Jahrgänge ein wie finanzierbar sind, oder wir belassen alles beim alten, beim alten Unrecht, daß Kindererziehung im Rentenrecht überhaupt nicht berücksichtigt wird.
Uns Sozialpolitikern der Union war eines klar: Für eine solch grundsätzliche Korrektur im Rentenrecht, wie wir sie hier vornehmen, ist jetzt wohl eine einmalige, eine letzte Chance gegeben. Denn die großen Finanzprobleme, die auf die Rentenversicherung zukommen, kennt jeder hier im Hause.
Wir alle sind uns bewußt, daß es gerade die Generation unserer Mütter — um die handelt es sich ja — besonders schwer hatte, ihre Kinder aufzuziehen in Kriegs- und Nachkriegszeit. Sie haben in besonderem Maße unseren Respekt und unsere Anerkennung für ihre Leistungen verdient.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Deswegen ist ernstlich die Frage zu stellen: Kann man ihnen zumuten, nicht berücksichtigt zu werden? Ich habe ebenso wie meine Kolleginnen und sicher viele Kollegen in den vergangenen Monaten, in der Beratungszeit dieses Gesetzes, in unzähligen Gesprächen und Versammlungen mit Frauen aller Generationen diese Frage diskutiert. Was sollen wir tun: gar keine Erziehungszeiten einführen, um auf diese Weise alle gleich zu behandeln, oder jetzt einen Anfang machen? Ich kann Ihnen sagen: Oft waren es gerade die Großmütter, die dann gesagt haben: Fangt auf jeden Fall mit den Erziehungsjahren an. Wir sind zwar traurig, daß wir nicht berücksichtigt werden können. Aber unsere Töchter und Enkelinnen sollen nicht darunter leiden, daß wir nicht einbezogen werden. Fangt an!

(Beifall bei der CDU/CSU)

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, all diesen Frauen, die so großherzig denken, herzlichst dafür zu danken, daß sie so einsichtig sind. Ich möchte die
Frauen, die das noch nicht richtig verstanden haben,

(Lutz [SPD]: Das ist wirklich frivol! — Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Die von der SPD aufgehetzt sind!)

um Verständnis für die finanzielle Zwangslage bitten, in der wir uns befinden, die wir, die Union, weiß Gott nicht verschuldet haben.

(Beifall bei der CDU/CSU — Hornung [CDU/CSU]: Das ist die Erblast!)

Das Erziehungsjahr bringt der Mutter pro Kind 25 DM Rente im Monat. Bei Mehrlingsgeburten gibt es diesen Betrag für jedes Kind. Adoptivmütter werden berücksichtigt, auch Väter, wenn sie Kinder erziehen. Das Erziehungsjahr ist rentenbegründend. Das ist eine ganz wichtige Sache. Ein Heer von Frauen, die nie ein eigenes Rentenkonto besessen haben, werden, weil sie Kinder hatten, vom 1. Januar 1986 an zu Mitgliedern der Rentenversicherung. Wer fünf Kinder hatte, erfüllt sofort die Mindestvoraussetzungen für eine eigene Altersrente. Wer weniger als fünf Erziehungsjahre hat, kann die fehlenden Beitragsmonate mit freiwilligen Beiträgen belegen.
Meine Damen und Herren von der SPD, wir haben eben erlebt, mit welcher Polemik Sie in die Lande ziehen werden, was Sie draußen alles erzählen werden, um die gute Sache der Erziehungsjahre vor allem bei den älteren Frauen madig zu machen, um Neidkomplexe zu säen.

(Zuruf von der SPD: Na, na!)

Wir wissen, was Sie sagen werden. Das sei alles böser Wille. Das sei blanke Mißachtung der älteren Frauen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

Wenn wir bloß gewollt hätten, wäre das machbar gewesen.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Ja!)

— Sie bestätigen, daß Sie das so machen werden. Das zeigt, wie unverantwortlich Sie handeln und wie wenig Sie sich darüber im klaren sind, daß Sie an der Lage, die wir heute hier zu regeln haben, entscheidend mit schuld sind.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das stimmt nicht!)

Als Opposition hat man gut fordern. Als Regierung muß man für das geradestehen, was man tut.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Lohmann [Lüdenscheid] [CDU/CSU]: Und was die anderen übriggelassen haben!)

Norbert Blüm hat Sie daran erinnert, wie es 1972 war: ein Babyjahr nur für die Zukunft — ungerecht; für kleine Rentnerinnen kleines Babyjahr, für große Rentnerinnen großes Babyjahr. Ich bin sicher, wenn das Gesetz geworden wäre, hätten Sie bis heute noch nie daran gedacht, für die Haus-



Frau Verhülsdonk
frauen etwas zu tun und diese einzubeziehen. Die wären immer noch draußen.

(Beifall bei der CDU/CSU — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das ist eine unglaubliche Behauptung, Frau Verhülsdonk! Unglaublich! Wer hat die Witwenrente eingeführt? Wir doch nicht!)

1981 hat Bundeskanzler Helmut Schmidt gesagt: Für Erziehungsjahre gibt es kein Geld. Das war damals die Wahrheit. Es waren nur Schulden da.
Jetzt machen wir es, und ich bin sicher: Die Frauen draußen werden sich von Ihnen nicht hinters Licht führen lassen. Sie werden sehr schnell erkennen, daß unser Gesetz eine frauenfreundliche und eine familienpolitisch zukunftsweisende Lösung ist.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dieter-Julius Cronenberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Steinhauer.