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  • tocInhaltsverzeichnis
    Plenarprotokoll 10/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz) — Drucksache 10/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3526 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 10/3483 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3527 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut — Drucksache 10/3496 — Ströbele GRÜNE (zur GO) 10910 A Seiters CDU/CSU (zur GO) 10910 B Porzner SPD (zur GO) 10910 D Günther CDU/CSU 10911 B Glombig SPD 10915A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10921A Bueb GRÜNE 10925 C Seehofer CDU/CSU 10929 C Heyenn SPD 10931 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10936 D Frau Fuchs (Köln) SPD 10942 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10944 D Frau Steinhauer SPD 10947 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 10949 B Frau Dempwolf CDU/CSU 10950 D Urbaniak SPD 10951 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Bredehorn FDP 10952 D Schartz (Trier) CDU/CSU 10954A Namentliche Abstimmungen . . 10955B, 10957 A, 10959 A Frau Dr. Lepsius SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10961 A Nächste Sitzung 10961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10963* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10963* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10909 147. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 6. Bayha 21. 6. Dr. Blank 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Borchert 21. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 21. 6. Dr. von Geldern 21. 6. Haase (Fürth) 21. 6. Dr. Hackel 21. 6. Dr. Hauff 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Kroll-Schlüter 21. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 6. Michels 21. 6. Möllemann 21. 6. Dr. Müller** 21. 6. Petersen 21. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Rode (Wietzen) 21. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Frau Seiler-Albring 21. 6. Stobbe 21. 6. Stommel 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 21. 6. Wartenberg (Berlin) 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (9. BAföGÄndG) Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnPG) Gesetz zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: I. Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren 1. Der Bundesrat weist darauf hin, daß mit der Abschaffung der Streitwertrevision nicht die Erwartung verbunden sein darf, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine zweite Tatsacheninstanz eingeführt wird. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über den 31. Dezember 1987 hinaus zu prüfen, ob sich die Abschaffung der Streitwertrevision nachteilig auf den Rechtsschutz des Bürgers ausgewirkt hat und welche Folgen sich für die Belastung der Gerichte dadurch ergeben haben. II. Entschließung zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag insbesondere bei der Neuregelung des Vergütungsanspruchs für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie bei der Neuregelung der Vergütungspflicht für Reprographien teilweise Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen hat. Damit wird - unter Wahrung der berechtigten Interessen der Urheber - besser als nach dem Regierungsentwurf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erfordernis der Verminderung bürokratischer Belastungen Rechnung getragen. Die nunmehr vorgesehene Gerätevergütung für Kopiergeräte bietet mit einem voraussichtlichen jährlichen Aufkommen von nahezu 25 Millionen DM einen angemessenen Ausgleich für die aus Praktikabilitätsgründen vorgesehene Beschränkung der Betreibervergütung auf bestimmte „Großbetreiber" und für die Begrenzung des allgemeinen Vergütungssatzes auf 0,02 DM pro DIN-A-4-Seite. Die jetzt gefundene Lösung trägt nach Auffassung des Bundesrates der Bedeutung des Urheberrechts als grundrechtlich geschütztes Eigentum im Sinne des Artikel 14 GG Rechnung. Im übrigen tritt der Bundesrat dem an die Bundesregierung gerichteten Ersuchen des Bundestages bei, alle drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung nach § 54 UrhG sowie über die Einwirkungen der technischen Entwicklung auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte zu erstatten und ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums auch in seinem wirtschaftlichen Bestand vorzuschlagen (zu BR-Drucksache 246/ 85, Buchstabe a). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung überdies, ihm auch die in der Entschließung des Bundestages erbetene Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts (zu BR-Drucksache 246/85, Buchstabe b) zu gegebener Zeit vorzulegen. 10964* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 III. Entschließung zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Der Bundesrat hält die Verbesserung des Familienlastenausgleichs für ein wichtiges politisches Anliegen. Er sieht in dem vorliegenden Gesetzesbeschluß einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles. Der Bundesrat bedauert jedoch zugleich, daß wesentliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die er im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, daß unterschiedliche Einkommensbegriffe in vielen Fällen zu ungereimten Ergebnissen führen werden. Die gebotene soziale Treffsicherheit der Wirkungen des Gesetzes wird damit nicht in vollem Umfange erreicht. Auch wird sich das Verwaltungsverfahren zu kompliziert gestalten. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, unter Berücksichtigung der Bedenken des Bundesrates die Auswirkungen beim Gesetzesvollzug genau zu beobachten, damit Unzulänglichkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kürzung des Kindergeldes und Kindergeldzuschlag frühzeitig erkannt und durch Korrekturen beseitigt werden können. IV. Entschließung zum Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — StSenkG 1986/1988) Die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gilt derzeit für jeweils einen Veranlagungszeitraum. An dieser Rechtslage sollte sich auch in Zukunft nichts ändern. Entgegen der Auffassung des Deutschen Bundestages (vgl. Buchstabe b der Entschließung in zu — Drucksache 240/85) sollte die Ausdehnung der Wirksamkeit auf mehr als einen Veranlagungszeitraum nicht erwogen werden. Begründung: Das sog. Realsplitting, bei dem die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtige Einkünfte erfaßt werden, ist gesetzlich von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig. Dies ist in der Regel die Frau. Ihre Entscheidung zur Zustimmung ist u. a. davon abhängig, ob sich für sie Mehrbeträge an Einkommensteuer oder Kirchensteuer ergeben, ob ihr einkommensabhängige staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld, BAföG) entgehen und davon, ob der Unterhaltsverpflichtete bereit ist, ihr evtl. finanzielle Einbußen zu ersetzen. Eine für einen längeren Zeitraum als den einjährigen Veranlagungszeitraum erteilte Zustimmung setzt sie außerstande, Veränderungen im eigenen Bereich (z. B. Einkommen, Wohnverhältnisse, Alter zu betreuender Kinder) bei der Erteilung der Zustimmung zu berücksichtigen. Da der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben ohnehin für jedes Kalenderjahr neu zu stellen ist, ist auch aus diesem Grunde nicht ersichtlich, warum die Zustimmung für einen längeren Zeitraum erteilt werden soll. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) (Drucksache 10/3492) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den peripheren Küsten- und Inselregionen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/111) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe (Drucksache 10/ 1213) Unterrichtung duch das Europäische Parlament: Entschließung „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa" (Drucksache 10/1263) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gaspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/1264) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Stand der Konvergenz unter besonderer Würdigung der Interdependenz aller Politik (Drucksache 10/1266) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle (Drucksache 10/1405) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — KOM (85) 25 endg. — EG-Dok. Nr. 4779/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 41 endg. — EG-Dok. Nr. 4946/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 39 endg. — EG-Dok. Nr. 4960/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhren von Stahlröhren nach den Vereinigten Staaten — KOM (85) 59 endg. — EG-Dok. Nr. 5037/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von industriellen Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und der Vergasung fester Brennstoffe durch Gewährung einer finanziellen Unterstüt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10965* zung — KOM (85) 29 endg. und KOM (85) 29 endg. /2 — EG-Dok. Nr. 5078 (ADD 1 + ADD 2) — (Drucksache 10/3352 Nr. 1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit — EG-Dok. Nr. 6871/83 — (Drucksache 10/133 Nr. 8) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Leitlinien für eine Wanderungspolitik der Gemeinschaft — KOM (85) 48 endg. — EG-Dok. Nr. 5377/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 10) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf für einen Beschluß des Rates EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — KOM (85) 73 endg. — EG-Dok. Nr. 5461/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 13) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (84) 600 endg. — EG-Dok. Nr. 10463/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände — KOM (84) 637 endg. — EG-Dok. Nr. 10697/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung der Gemeinschaftsfangquote für das Jahr 1985 in den Kanadischen Gewässern auf die Mitgliedstaaten — KOM (84) 627 endg. — EG-Dok. Nr. 10698/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 6) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern — KOM (84) 530 endg. — EG-Dok. Nr. 9789/84 — (Drucksache 10/2286 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 338/79 des Rates zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Änderung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure aufgrund von Artikel 149 Abs. 2 des Vertrags — KOM (84) 283 endg. — EG-Dok. Nr. 7698/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 15) Bericht der Kommission an den Rat über die mikrobiologischen Kontrollen für eine hygienische Erzeugung von frischem Fleisch und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (84) 439 endg. — EG-Dok. Nr. 9118/84 — (Drucksache 10/2154 Nr. 17) Entwurf einer Entschließung des Rates über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zum Thema Toxikologie im Rahmen des Gesundheitsschutzes — KOM (84) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7764/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 35) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Verschnitts von deutschem Rotwein mit eingeführtem Rotwein — KOM (85) 92 endg. — EG-Dok. Nr. 5505/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 12) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung einer ersten Serie von Richtlinien betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich in bezug auf die Intervention des Ständigen Lebensmittelausschusses — KOM (84) 334 endg. — EG-Dok. Nr. 8167/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 36)
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, darf ich, Herr Abgeordneter Glombig, auf Ihre kritischen Anmerkungen, was die Reihenfolge der Tagesordnung betrifft, zurückkommen. Wie Sie wissen, wird die Tagesordnung einvernehmlich im Ältestenrat festgelegt. Ich habe inzwischen nachprüfen lassen, daß es



    Präsident Dr. Jenninger
    keinen Antrag Ihrer Fraktion auf eine andere Reihenfolge der zur Beratung anstehenden Punkte gegeben hat. Deswegen ist in der Weise verfahren worden, wie dies in diesem Hause seit 1949 üblich war. Ich muß deswegen Ihre Kritik insoweit zurückweisen.

    (Beifall bei der CDU/CSU — Zurufe von der SPD)

    Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Adam-Schwaetzer.


Rede von Dr. Irmgard Adam-Schwaetzer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Glombig, ich fühle mich ja richtig gebeugt, seitdem Sie uns zum willenlosen Wesen der Regierung gemacht haben. Ich meine, Sie müßten dies aus der Ausschußarbeit eigentlich besser wissen. Ich hätte es begrüßt, wenn Sie hier deutlich gemacht hätten, daß es nicht so ist.

(Beifall bei der FDP)

Ich finde, wir haben im Ausschuß hart gearbeitet, wir haben vor allen Dingen unter einem fleißigen Vorsitzenden hart gearbeitet.

(Feilcke [CDU/CSU]: Vor allem in Geschäftsordnungsdebatten!)

— Wir haben uns mit vielen Geschäftsordnungsanträgen des Kollegen Lutz auseinanderzusetzen gehabt, wir haben viele Provokationen des Kollegen Lutz zu ertragen gehabt. Das alles machte nicht immer den Eindruck, als würde die Arbeit mit Willen befördert, sondern viel häufiger den Eindruck, als würde die Arbeit nicht mit Willen befördert.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Feilcke [CDU/CSU]: Weil die SPD zur Sache nichts zu sagen hatte!)

Aber wir haben es geschafft. Dafür danke ich ich auch Ihnen, Herr Kollege Glombig, als Vorsitzendem des Ausschusses.
Meine Damen und Herren, die Koalitionsfraktionen haben sich für das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag entschieden, um den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts zur Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung zu erfüllen. Die Einzelheiten des Modells hat der Kollege Günther j a bereits dargelegt.
So kurz vor der Sommerpause werden überall im Lande Zeugnisse verteilt. Deshalb sollte man vielleicht auch einmal mit einer Bewertung an das herangehen, was wir da gemacht haben, und sich noch einmal vor Augen führen, welchen Schwierigkeiten, welchen unterschiedlichen Anforderungen wir uns gegenübersahen. Wir hatten nicht nur die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, sondern wir hatten auch die langfristige Situation der Rentenversicherung zu beachten. Und wir hatten natürlich dafür zu sorgen, daß die Erwartungen, die seit 1979 von allen Seiten dieses Hauses in der Bevölkerung geweckt worden sind, zumindest in etwa mit dem Ergebnis in Einklang stehen. Wenn ich mir dieses Dreieck der Zwänge betrachte, dann muß ich sagen: Das, was wir gemacht haben, verdient die Note ausreichend.

(Toetemeyer [SPD]: Nein, noch weniger! — Lohmann [Lüdenscheid]: [CDU/CSU]: Ein bißchen besser ist das schon! Also sagen wir 3 + !)

In Abwandlung eines Churchill-Wortes, daß die Demokratie die schlechteste aller Staatsformen sei — mit Ausnahme aller anderen —, hat der Vorsitzende des Sozialbeirates diesen Gesetzentwurf mit den Worten charakterisiert: Ich sehe keine bessere Lösung als diese schlechte, also auch nicht die Lösung, die Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, vorschlagen. Er hat ausdrücklich gesagt, daß er unsere Lösung als annehmbarer bewertet als die Lösung der SPD.
In diesem Zusammenhang muß auch an die Erklärungen der DAG und des DGB erinnert werden, die zu der Feststellung kommen, daß dem Modell der Bundesregierung unter pragmatischen Gesichtspunkten der Vorzug zu geben ist, weil es vor allem der Prämisse, daß keine gravierenden Verschlechterungen für schutzbedürftige Personenkreise eintreten sollen, stärker Rechnung trägt als ein anderes Modell.

(Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

Auch der Deutsche Frauenrat kommentiert den Gesetzentwurf mit folgenden Worten:
Der deutsche Frauenrat stimmt — wenn auch nicht mit fliegenden Fahnen und mit großer Begeisterung — dem Anrechnungsmodell als dem weniger frauenunfreundlichen Modell zu.

(Beifall bei der FDP)

Insofern kommt der Deutsche Frauenrat zu einer anderen Bewertung, als Sie, Herr Kollege Glombig, sie gerade vorgenommen haben.

(Vogt [Düren] [CDU/CSU]: Sehr richtig!)

Es gibt also keine überschäumende Begeisterung. Aber das, was jetzt folgen muß, ist eben eine sachgerechte Bewertung auch in der Öffentlichkeit.
Meine Damen und Herren, den Freien Demokraten ist es nicht leichtgefallen — im Gegenteil, es ist uns schwergefallen —, von dem auch von uns zunächst beschlossenen Modell einer 70 %igen Teilhaberente Abschied zu nehmen. Wir sind ja die ersten gewesen, die dieses Teilhabemodell mit den programmatischen Beschlüssen zur Alterssicherung 1979 auf ihre Fahnen geschrieben haben. Aber wir haben einsehen müssen, daß dieses Modell kostenneutral nicht zu verwirklichen ist. Wir haben einsehen müssen, daß ein kostenneutraler Teilhabesatz so gravierende Nachteile, vor allen Dingen für berufstätige Frauen, bringen würde, daß wir uns auf diesem Hintergrund entschlossen haben, das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag mitzutragen.
Für die FDP-Bundestagsfraktion sind für die Beratung dieses Gesetzentwurfs und für die Verabschiedung folgende sechs Punkte entscheidend:



Frau Dr. Adam- Schwaetzer
Erstens. Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen wird — entsprechend der Forderung des Bundesverfassungsgerichts — verwirklicht.
Zweitens. Eine möglichst weitgehende Kostenneutralität bei der Regelung der Hinterbliebenenversorgung ist sichergestellt. Denn zusätzliche Belastungen kann diese Rentenversicherung wirklich nicht mehr verkraften.
Drittens. Die Einführung von Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung wird für die Zukunft festgeschrieben.
Viertens. Die Finanzierung dieser Kindererziehungszeiten muß aus dem Bundeshaushalt erfolgen, weil es sich hierbei um eine Maßnahme des Familienlastenausgleichs handelt, die man nicht der Versichertengemeinschaft aufbürden kann.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Fünftens. Wir brauchen eine systematisch ausreichende Abgrenzung der anzurechnenden Einkommen, die dafür sorgt, daß die drei Säulen unserer Alterssicherung erhalten bleiben: die gesetzliche Rentenversicherung, ergänzt durch die betriebliche Altersversorgung und — darüber hinaus — durch eine Eigenvorsorge, über die jeder für sich selbst entscheiden kann.
Sechstens. Wir wollen, daß die unterschiedlichen Funktionen von Versicherten- und Hinterbliebenenrente auch für die Zukunft festgeschrieben sind.
All dies sehen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verwirklicht, und deshalb werden wir diesem Gesetz zustimmen.
In der Diskussion der letzten Monate hat das SPD-Modell einer Teilhaberente mit einem Teilhabesatz von 70 % überhaupt keine Rolle mehr gespielt. Das ist, so glaube ich, auch verständlich, denn der SPD-Gesetzentwurf ist nicht kostenneutral, und auf dem Hintergrund auch dessen, was Sie, Herr Kollege Glombig, über die finanzielle Situation der Rentenversicherung gesagt haben, scheint es mir nicht tragbar zu sein, weiter darauf zu bestehen, der Rentenversicherung zusätzliche Belastungen aufzubürden.
Zum anderen schlagen die Elemente, die von Ihnen zum Ausgleich der Kosten vorgetragen werden, kurzfristig in der Rentenversicherung nicht positiv zu Buche, das heißt, das, was als finanzieller Ausgleich vorgesehen wird, ist, wenn überhaupt, erst langfristig realisierbar und möglicherweise nicht mit den Beträgen, die Sie errechnet haben.

(Lutz [SPD]: Kein Experte hat unsere Berechnungen bezweifelt!)

Hinzu kommt, meine Damen und Herren, daß in dem SPD-Modell Frauen schlechter behandelt werden als in dem Regierungsmodell.

(Bueb [GRÜNE]: Und was macht ihr mit den alten Frauen?)

Nach dem SPD-Modell sind all die Frauen, deren
eigene Altersrente mehr als ein Drittel der Mannesrente beträgt, schlechter gestellt als im geltenden Recht.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Außerdem erfolgt nach dem SPD-Modell auch schon bei kleinsten eigenen Renten eine Anrechnung, wenn Mann und Frau in etwa Altersrenten in der gleichen Höhe haben. Dies kann ich nicht als eine sehr frauenfreundliche Regelung betrachten, und ich muß Ihnen sagen: Auch deshalb habe ich — wahrscheinlich leichter als viele meiner Kollegen — Abstand vom Teilhabemodell genommen, das auch wir zunächst favorisiert hatten.

(Zuruf von der CDU/CSU: Da ist die SPD stumm!)

Im SPD-Modell wird außerdem nicht geregelt, wie denn der Übergang vom alten zum neuen Recht auszusehen habe. Schon das macht diesen Entwurf angreifbar und eigentlich nicht verabschiedungswürdig.
Richtig ist, daß in dem SPD-Entwurf ein paar Elemente für die Strukturreform, die wir ja auch in Angriff nehmen müssen, enthalten sind, die durchaus diskutabel sind.
Aber, Herr Kollege Glombig, eines möchte ich nun wirklich zurückweisen, nämlich die Behauptung, wir seien nicht bereit gewesen, in Fragen des Rentenrechts mit der SPD zusammenzuarbeiten. Die Tatsache, daß wir die Reform der Hinterbliebenenrenten jetzt verabschieden wollen, hat natürlich auch damit zu tun, daß nichts dauerhafter ist als eine Übergangsregelung; das „Provisorium Bonn" zeigt das. Wenn wir uns jetzt, wie Sie es vorgeschlagen haben, für eine bis zur Strukturreform geltende Übergangslösung hätten gewinnen lassen, hätte man also mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen können, daß sich diese Übergangsregelung mit den zu erwartenden Schwierigkeiten und Problemen zu einer Dauerlösung ausgewachsen hätte.
Meine Damen und Herren, all dies hat uns dazu geführt, den jetzt vorliegenden Entwurf mit zu verabschieden.
Ein Teil der in der Öffentlichkeit und in Anhörungen gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung geäußerten Besorgnisse gilt der Befürchtung, hier würden Weichenstellungen auch für die Versichertenrente getroffen. Diese Befürchtungen waren für uns Gegenstand ausführlicher Diskussionen, denn wir kennen ja die Neigung vieler Finanzminister, sich immer wieder neue Dinge auszudenken, um ihre eigenen Kassen zu füllen. Wir wissen außerdem, daß etwas dran ist an dem, was man so landläufig sagt, daß nämlich bei Gott, auf hoher See und vor deutschen Gerichten alles möglich ist.

(Seiters [CDU/CSU]: Siehe Frankfurt! — Dr. George [CDU/CSU]: Vor allem in Hessen! — Lutz [SPD]: Und bei diesem Kanzler erst recht!)

Um es ganz deutlich zu machen: Wir haben deshalb besonderen Wert darauf gelegt, daß ganz klar wird, daß dieser Gesetzentwurf eine auf die Hinterbliebenenrente begrenzte Regelung darstellt, und wir wollen, daß das so bleibt. Das Element der Un-



Frau Dr. Adam-Schwaetzer
terhaltsersatzfunktion — im Gegensatz zur Lohnersatzfunktion der Versichertenrente — sowie die prägenden Elemente des sozialen Ausgleichs sprechen eindeutig gegen eine Anwendung dieses Modells auf die Versichertenrente.

(Zustimmung bei der FDP und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Der durch Art. 14 des Grundgesetzes gewährte Eigentumsschutz der Versichertenrente ist in unseren Augen ein entscheidender Schutzwall gegen weitergehende Überlegungen. Dabei machen wir uns nichts vor: Soweit nicht in den durch die Verfassung geschützten Bereich der Rentenanwartschaft eingegriffen wird, hat der Gesetzgeber Gestaltungsmöglichkeiten. Dies war und ist schon im geltenden Recht so und folgt aus unserer Verfassungsordnung. Wir sind uns deshalb der Gratwanderung bewußt, die wir zwischen Anpassungszwang und Bestandsschutz gemacht haben.
Wir sind der Auffassung, daß die Hinterbliebenenrente mit Freibetrag auch dem Versicherungsprinzip Rechnung trägt. Ich verweise insofern auf die Witwerregelung des geltenden Rechts, die nur wegen der unterschiedlichen Anwendung auf Männer und Frauen für verfassungswidrig erklärt worden ist und nicht, weil eine derartige Regelung gegen die Grundsätze der Verfassung verstoßen würde.

(Beifall bei der CDU/CSU: So ist das!)

Hinterbliebenenrenten bleiben Versicherungsleistungen, die sich grundlegend von Sozialhilfeleistungen unterscheiden.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Sie werden durch Beitragsleistungen erworben und grundsätzlich immer gewährt und ruhen nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen. Da das versicherte Risiko bei der Hinterbliebenenrente nicht der ausgefallene Lohn, sondern der Unterhaltsersatz ist, läßt es sich unseres Erachtens rechtfertigen, auch nach dem Versicherungsfall erzieltes Erwerbs- oder Erwerbsersatzeinkommen zu berücksichtigen.
Sozialhilfeleistungen — auch dies sei noch einmal hervorgehoben — berücksichtigen nur den im Einzelfall konkret ermittelten Mindestbedarf und unterscheiden sich deshalb grundlegend von diesem durch Versicherungsleistungen erworbenen Anspruch.
Unserer Ansicht nach bewegt sich der Gesetzentwurf in dem zulässigen Rahmen einer Inhaltsbestimmung des Eigentums, selbst dann, wenn man in Abweichung von der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch bei Hinterbliebenenrenten Elemente des Eigentumsschutzes bejaht.
Verständlicherweise hat sich die öffentliche Diskussion auch noch an einem anderen Punkt festgemacht, nämlich an dem anzurechnenden Einkommen. Für uns waren bei der Abgrenzung der anzurechnenden Einkommen zwei Überlegungen wichtig und entscheidend.
Erstens. Die Gliederung unseres Alterssicherungssystems in drei Säulen muß erhalten bleiben.
Zweitens. Die Anrechnung von Einkommen bei der Hinterbliebenenrente muß sich an Grundsätzen orientieren, die dem Rentenversicherungsrecht immanent sind.
Wir Liberalen haben uns nachdrücklich dafür eingesetzt, die betriebliche Altersversorgung aus der Anrechnung herauszuhalten, weil sie, wenn sie einbezogen würde, die zweite Säule unseres Alterssicherungssystems unterminieren würde. Wir haben uns auch dafür ausgesprochen, weil die betriebliche Altersversorgung eine wesentliche Absicherung älterer Arbeitnehmer darstellt und für viele Element der Lebensstandardsicherung ist. Wir haben uns drittens dafür ausgesprochen, daß sie nicht angerechnet wird, weil sie durch Tarifverträge bestimmt wird und wir in Tarifverträge nicht eingreifen dürfen.
Konsequent ist demnach auch, daß wir nur durch Beiträge erworbene Ansprüche in die Anrechnung einbeziehen.
Überraschend ist in diesem Zusammenhang, daß die SPD in ihrem eigenen Gesetzentwurf und im Bericht zu den Ausschußberatungen zu unterschiedlichen Auffassungen kommt, was die Anrechnung der betrieblichen Altersversorgung angeht. Ist sie in ihrem eigenen Gesetzentwurf noch der Meinung, daß die betriebliche Altersversorgung nicht in die Teilhaberente einbezogen werden soll, so moniert sie im Ausschußbericht, daß die Koalitionsfraktionen darauf bestanden haben, daß sie nicht angerechnet werden kann. Nun wird die SPD wahrscheinlich damit argumentieren, daß j a das Teilhabemodell ein anderes sei als das Modell der Hinterbliebenenversorgung mit Freibetrag.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Richtig!)

— Aber, Frau Kollegin Fuchs, dies ist natürlich vom Grundsatz her nicht so.

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Doch!)

Auch Ihr Teilhabemodell ist ein Anrechnungsmodell,

(Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Eben nicht!)

was in den Anhörungen von den Wissenschaftlern bestätigt worden ist.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Es ist so schade, daß Sie das nicht begreifen wollen! Das ist etwas anderes!)

Daß die Einbeziehung der berufsständischen Versorgungswerke, die auch aus finanziellen Gründen nicht geboten ist, nicht unser Herzenswunsch war, wird niemanden überraschen. Wir begrüßen aber, daß durch entsprechende Abschläge den Besonderheiten dieses Sicherungssystems Rechnung getragen wird.

(Beifall bei der FDP)

Denn vergessen wir nicht: im Gegensatz zu den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern finanzieren sich die berufsständischen Versorgungswerke selbst. Ein Beispiel, das Schule machen sollte!



Frau Dr. Adam-Schwaetzer
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch ein Wort zum Antrag der GRÜNEN sagen, den wir heute ja auch behandeln. Die GRÜNEN wollen weg vom beitragsfinanzierten System; sie wollen weg vom gegliederten Aufbau der Alterssicherung,

(Dr. George [CDU/CSU]: Weg von allem! — Zurufe von den GRÜNEN)

sie wollen eine Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten; sie rechnen abenteuerliche Kosten vor, ohne zu sagen, wo sie die Finanzmittel dafür hernehmen wollen.

(Kolb [CDU/CSU]: Wer wird sich mit solchen Lappalien abgeben! — Weitere Zurufe)

Das ganze System aus dem Vorschlag der GRÜNEN, meine Damen und Herren, ist schon ungerecht gegenüber den Beitragszahlern, die in vielen Fällen schon viele Jahre lang nun Monat für Monat ihre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

(Beifall bei der FDP und der CDU/CSU — Dr. George [CDU/CSU]: Das kümmert die GRÜNEN wenig!)

Lassen Sie mich zum Schluß noch ein Wort zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht sagen. Die FDP hat seit langem in ihren programmatischen Aussagen die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten gefordert. Deshalb sind wir froh, daß mit der jetzt vorliegenden Vorlage eine Regelung getroffen wird und damit ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung getan wird. Die Regelung, die wir heute verabschieden, kann nicht in allen Punkten befriedigen. Das ist häufig so. Es wäre wünschenswert, wenn man mehr machen könnte. Wir hätten uns auch vorstellen können, daß manches anders gestaltet wird.

(Feilcke [CDU/CSU]: Aber das ist ein großer Durchbruch!)

Aber aus finanziellen Gründen — der Bundesfinanzminister hält nun mal zu Recht den Daumen auf die Kasse — ist das nicht zu realisieren.
Herr Kollege Glombig, wenn Sie hier der Koalition vorwerfen, sie sei kaltherzig,

(Zuruf von der SPD)

weil sie mit der Stichtagsregelung den Frauen eine Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Rentenrecht nicht zukommen läßt, die bereits in Rente sind, dann müssen Sie ja wohl sagen, daß Ihre eigene Fraktion 1972 besonders kaltherzig gewesen ist, weil Sie das nämlich damals auch nicht vorhatten. Ich darf aus dem Bundestagsprotokoll vom 20. September 1972 zitieren. Da sagte die damalige Kollegin Frau Schlei von der SPD-Fraktion:
Besonders gründlich wurde auch die Frage der sogenannten alten Last geprüft, also das Hineinnehmen der Mütter, die bereits Rentnerinnen sind, in die Vergünstigung.
— Genau zu der Frage der Anrechnung von Kindererziehungszeiten —
Diese Frauen haben ihre Mutterschaft unter viel schwierigeren materiellen Bedingungen bestehen müssen, als das heute allgemein der Fall ist. In der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs hatte ich bereits zum Ausdruck gebracht, daß es wünschenswert und gerecht wäre, auch diesen Frauen das Baby-Jahr zu gewähren. Leider hat der zu enge Finanzrahmen hier keine Lösung zugelassen.

(Hört! Hört! und weitere Zurufe von der CDU/CSU)

Dies, meine Damen und Herren, auf dem Hintergrund der finanziellen Situation von 1972, wo es sowohl dem Bundeshaushalt als auch den Rentenkassen wesentlich besser ging als heute.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

Ganz großen Wert legt meine Fraktion darauf, daß die Kindererziehungszeiten aus dem Bundeshaushalt gezahlt werden. Dies ist eine Aufgabe des Familienlastenausgleichs und nicht der Rentenversicherung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Philipp Jenninger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Glombig?