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    Plenarprotokoll 10/147 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 147. Sitzung Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Inhalt: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz) — Drucksache 10/2677 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3526 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz) — Drucksache 10/3483 — in Verbindung mit Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1985) — Drucksache 10/2608 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuß) — Drucksache 10/3518 — Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuß) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3527 — in Verbindung mit Beratung des Antrags des Abgeordneten Bueb und der Fraktion DIE GRÜNEN Grundrente statt Altersarmut — Drucksache 10/3496 — Ströbele GRÜNE (zur GO) 10910 A Seiters CDU/CSU (zur GO) 10910 B Porzner SPD (zur GO) 10910 D Günther CDU/CSU 10911 B Glombig SPD 10915A Frau Dr. Adam-Schwaetzer FDP . . . 10921A Bueb GRÜNE 10925 C Seehofer CDU/CSU 10929 C Heyenn SPD 10931 D Dr. Blüm, Bundesminister BMA . . . 10936 D Frau Fuchs (Köln) SPD 10942 D Frau Verhülsdonk CDU/CSU 10944 D Frau Steinhauer SPD 10947 A Müller (Wesseling) CDU/CSU 10949 B Frau Dempwolf CDU/CSU 10950 D Urbaniak SPD 10951 D II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 Bredehorn FDP 10952 D Schartz (Trier) CDU/CSU 10954A Namentliche Abstimmungen . . 10955B, 10957 A, 10959 A Frau Dr. Lepsius SPD (Erklärung nach § 31 GO) 10961 A Nächste Sitzung 10961 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10963* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10963* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10909 147. Sitzung Bonn, den 21. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 21. 6. Bayha 21. 6. Dr. Blank 21. 6. Böhm (Melsungen) * 21. 6. Dr. Bötsch 21. 6. Borchert 21. 6. Ertl 21. 6. Franke (Hannover) 21. 6. Gattermann 21. 6. Dr. von Geldern 21. 6. Haase (Fürth) 21. 6. Dr. Hackel 21. 6. Dr. Hauff 21. 6. Hiller (Lübeck) 21. 6. Hoffie 21. 6. Horacek** 21. 6. Frau Hürland 21. 6. Keller 21. 6. Kittelmann** 21. 6. Kroll-Schlüter 21. 6. Dr. Meyer zu Bentrup 21. 6. Michels 21. 6. Möllemann 21. 6. Dr. Müller** 21. 6. Petersen 21. 6. Pöppl 21. 6. Polkehn 21. 6. Rode (Wietzen) 21. 6. Dr. Rumpf** 21. 6. Schlatter 21. 6. Schmidt (Hamburg) 21. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 21. 6. Schmidt (Wattenscheid) 21. 6. Frau Seiler-Albring 21. 6. Stobbe 21. 6. Stommel 21. 6. Stücklen 21. 6. Voigt (Sonthofen) 21. 6. Wartenberg (Berlin) 21. 6. Dr. Wulff 21. 6. Dr. Zimmermann 21. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates ** für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlage 2 Amtliche Mitteilungen Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Juni 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Viertes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten Anlagen zum Stenographischen Bericht Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) Neuntes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (9. BAföGÄndG) Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnPG) Gesetz zu der in Rom am 28. November 1979 angenommenen Fassung des Internationalen Pflanzenschutzübereinkommens Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Elftes Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 - StSenkG 1986/1988) Zu den vier letztgenannten Gesetzen hat der Bundesrat folgende Entschließungen gefaßt: I. Entschließung zum Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren 1. Der Bundesrat weist darauf hin, daß mit der Abschaffung der Streitwertrevision nicht die Erwartung verbunden sein darf, daß im finanzgerichtlichen Verfahren eine zweite Tatsacheninstanz eingeführt wird. 2. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Zusammenhang mit einer Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs über den 31. Dezember 1987 hinaus zu prüfen, ob sich die Abschaffung der Streitwertrevision nachteilig auf den Rechtsschutz des Bürgers ausgewirkt hat und welche Folgen sich für die Belastung der Gerichte dadurch ergeben haben. II. Entschließung zum Gesetz zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts Der Bundesrat begrüßt es, daß der Bundestag insbesondere bei der Neuregelung des Vergütungsanspruchs für Bild- und Tonaufzeichnungen sowie bei der Neuregelung der Vergütungspflicht für Reprographien teilweise Vorschläge des Bundesrates aufgegriffen hat. Damit wird - unter Wahrung der berechtigten Interessen der Urheber - besser als nach dem Regierungsentwurf den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und dem Erfordernis der Verminderung bürokratischer Belastungen Rechnung getragen. Die nunmehr vorgesehene Gerätevergütung für Kopiergeräte bietet mit einem voraussichtlichen jährlichen Aufkommen von nahezu 25 Millionen DM einen angemessenen Ausgleich für die aus Praktikabilitätsgründen vorgesehene Beschränkung der Betreibervergütung auf bestimmte „Großbetreiber" und für die Begrenzung des allgemeinen Vergütungssatzes auf 0,02 DM pro DIN-A-4-Seite. Die jetzt gefundene Lösung trägt nach Auffassung des Bundesrates der Bedeutung des Urheberrechts als grundrechtlich geschütztes Eigentum im Sinne des Artikel 14 GG Rechnung. Im übrigen tritt der Bundesrat dem an die Bundesregierung gerichteten Ersuchen des Bundestages bei, alle drei Jahre ab Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütung nach § 54 UrhG sowie über die Einwirkungen der technischen Entwicklung auf das Urheberrecht und die Leistungsschutzrechte zu erstatten und ggf. geeignete Maßnahmen zur Sicherung des geistigen Eigentums auch in seinem wirtschaftlichen Bestand vorzuschlagen (zu BR-Drucksache 246/ 85, Buchstabe a). Der Bundesrat bittet die Bundesregierung überdies, ihm auch die in der Entschließung des Bundestages erbetene Unterrichtung über das Ergebnis der Untersuchung über die volkswirtschaftliche Bedeutung des Urheberrechts (zu BR-Drucksache 246/85, Buchstabe b) zu gegebener Zeit vorzulegen. 10964* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 III. Entschließung zum Elften Gesetz zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes Der Bundesrat hält die Verbesserung des Familienlastenausgleichs für ein wichtiges politisches Anliegen. Er sieht in dem vorliegenden Gesetzesbeschluß einen Beitrag zur Erreichung dieses Zieles. Der Bundesrat bedauert jedoch zugleich, daß wesentliche Anregungen und Verbesserungsvorschläge, die er im ersten Durchgang zu dem Gesetzentwurf beschlossen hat, im weiteren Gesetzgebungsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben. Der Bundesrat ist nach wie vor der Auffassung, daß unterschiedliche Einkommensbegriffe in vielen Fällen zu ungereimten Ergebnissen führen werden. Die gebotene soziale Treffsicherheit der Wirkungen des Gesetzes wird damit nicht in vollem Umfange erreicht. Auch wird sich das Verwaltungsverfahren zu kompliziert gestalten. Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, unter Berücksichtigung der Bedenken des Bundesrates die Auswirkungen beim Gesetzesvollzug genau zu beobachten, damit Unzulänglichkeiten aus dem Verhältnis zwischen Kürzung des Kindergeldes und Kindergeldzuschlag frühzeitig erkannt und durch Korrekturen beseitigt werden können. IV. Entschließung zum Gesetz zur leistungsfördernden Steuersenkung und zur Entlastung der Familie (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 — StSenkG 1986/1988) Die Zustimmung zum sogenannten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) gilt derzeit für jeweils einen Veranlagungszeitraum. An dieser Rechtslage sollte sich auch in Zukunft nichts ändern. Entgegen der Auffassung des Deutschen Bundestages (vgl. Buchstabe b der Entschließung in zu — Drucksache 240/85) sollte die Ausdehnung der Wirksamkeit auf mehr als einen Veranlagungszeitraum nicht erwogen werden. Begründung: Das sog. Realsplitting, bei dem die Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beim unterhaltsverpflichteten Ehegatten als Sonderausgaben abgezogen und beim unterhaltsberechtigten Ehegatten als steuerpflichtige Einkünfte erfaßt werden, ist gesetzlich von der Zustimmung des Unterhaltsberechtigten abhängig. Dies ist in der Regel die Frau. Ihre Entscheidung zur Zustimmung ist u. a. davon abhängig, ob sich für sie Mehrbeträge an Einkommensteuer oder Kirchensteuer ergeben, ob ihr einkommensabhängige staatliche Leistungen (z. B. Wohngeld, BAföG) entgehen und davon, ob der Unterhaltsverpflichtete bereit ist, ihr evtl. finanzielle Einbußen zu ersetzen. Eine für einen längeren Zeitraum als den einjährigen Veranlagungszeitraum erteilte Zustimmung setzt sie außerstande, Veränderungen im eigenen Bereich (z. B. Einkommen, Wohnverhältnisse, Alter zu betreuender Kinder) bei der Erteilung der Zustimmung zu berücksichtigen. Da der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben ohnehin für jedes Kalenderjahr neu zu stellen ist, ist auch aus diesem Grunde nicht ersichtlich, warum die Zustimmung für einen längeren Zeitraum erteilt werden soll. Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehende Vorlage überwiesen: Unterrichtung durch den Bundesrat: Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 1982 (Jahresrechnung 1982) (Drucksache 10/3492) zuständig: Haushaltsausschuß Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den peripheren Küsten- und Inselregionen der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/111) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Konsultation des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat für eine Verordnung über die Gewährung einer finanziellen Unterstützung der Gemeinschaft zugunsten der Industrien, die feste Brennstoffe erzeugen, und zu den Vorschlägen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften an den Rat über eine ausgewogene Politik im Bereich der festen Brennstoffe (Drucksache 10/ 1213) Unterrichtung duch das Europäische Parlament: Entschließung „Plan für den wirtschaftlichen Wiederaufschwung in Europa" (Drucksache 10/1263) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gaspolitik der Europäischen Gemeinschaft (Drucksache 10/1264) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Stand der Konvergenz unter besonderer Würdigung der Interdependenz aller Politik (Drucksache 10/1266) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einem energiepolitischen Solidaritätsprogramm zur Nutzung der europäischen Kohle (Drucksache 10/1405) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Zukunft der Erdölversorgung aus dem Nahen Osten für die Länder außerhalb des kommunistischen Machtbereichs (Drucksache 10/1597) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Einfuhrbeschränkung der USA für Stahlröhren aus der EG (Drucksache 10/2683) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu dem 13. Bericht der Europäischen Kommission der Europäischen Gemeinschaften über die Wettbewerbspolitik (Drucksache 10/2691) Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG-Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1224/80 über den Zollwert der Waren — KOM (85) 25 endg. — EG-Dok. Nr. 4779/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 1) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 706/84 zur Erhebung eines endgültigen Ausgleichszolls im Rahmen des Antisubventionsverfahrens betreffend die Einfuhren von Rohrformstücken, Rohrverschlußstücken und Rohrverbindungsstücken aus Temperguß mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 41 endg. — EG-Dok. Nr. 4946/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 2) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3072/80 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf bestimmte nahtlose Rohre aus nichtlegierten Stählen mit Ursprung in Spanien — KOM (85) 39 endg. — EG-Dok. Nr. 4960/85 — (Drucksache 10/3043 Nr. 3) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Ausfuhren von Stahlröhren nach den Vereinigten Staaten — KOM (85) 59 endg. — EG-Dok. Nr. 5037/85 — (Drucksache 10/3116 Nr. 1) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Nutzung alternativer Energiequellen, der Energieeinsparung und der Substitution von Kohlenwasserstoffen durch Gewährung einer finanziellen Unterstützung und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Förderung von industriellen Pilot- und Demonstrationsvorhaben auf dem Gebiet der Verflüssigung und der Vergasung fester Brennstoffe durch Gewährung einer finanziellen Unterstüt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 147. Sitzung. Bonn, Freitag, den 21. Juni 1985 10965* zung — KOM (85) 29 endg. und KOM (85) 29 endg. /2 — EG-Dok. Nr. 5078 (ADD 1 + ADD 2) — (Drucksache 10/3352 Nr. 1) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei den betrieblichen Systemen der sozialen Sicherheit — EG-Dok. Nr. 6871/83 — (Drucksache 10/133 Nr. 8) Der Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlage abgesehen hat: Leitlinien für eine Wanderungspolitik der Gemeinschaft — KOM (85) 48 endg. — EG-Dok. Nr. 5377/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 10) Der Vorsitzende des Finanzausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehende EG-Vorlage zur Kenntnis genommen hat: Entwurf für einen Beschluß des Rates EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen und Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates über die Anwendung des Beschlusses Nr.... des Gemischten Ausschusses EWG-EFTA zur Änderung der in ECU ausgedrückten Beträge in Artikel 8 des Protokolls Nr. 3 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in" oder „Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen — KOM (85) 73 endg. — EG-Dok. Nr. 5461/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 13) Der Vorsitzende des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen abgesehen hat: Entwurf einer Verordnung (EWG) des Rates zur Eröffnung, Aufteilung und Verwaltung eines Gemeinschaftszollkontingents für Süßkirschen, in Alkohol eingelegt, zur Herstellung von Schokoladenwaren, der Tarifstelle ex 20.06 B I e) 2 bb) des Gemeinsamen Zolltarifs — KOM (84) 600 endg. — EG-Dok. Nr. 10463/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 4) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur fünften Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 171/83 über technische Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände — KOM (84) 637 endg. — EG-Dok. Nr. 10697/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 5) Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Aufteilung der Gemeinschaftsfangquote für das Jahr 1985 in den Kanadischen Gewässern auf die Mitgliedstaaten — KOM (84) 627 endg. — EG-Dok. Nr. 10698/84 — (Drucksache 10/2580 Nr. 6) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß die nachstehenden EG- Vorlagen zur Kenntnis genommen hat: Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Regelung gesundheitlicher und tierseuchenrechtlicher Fragen bei der Einfuhr von Fleischerzeugnissen aus Drittländern — KOM (84) 530 endg. — EG-Dok. Nr. 9789/84 — (Drucksache 10/2286 Nr. 14) Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 358/79 über in der Gemeinschaft hergestellte Schaumweine von Nummer 13 des Anhangs II der Verordnung (EWG) Nr. 337/79 und Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 338/79 des Rates zur Festlegung besonderer Vorschriften für Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Änderung des Vorschlags für eine Verordnung des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Bezeichnung und Aufmachung von Schaumwein und Schaumwein mit zugesetzer Kohlensäure aufgrund von Artikel 149 Abs. 2 des Vertrags — KOM (84) 283 endg. — EG-Dok. Nr. 7698/84 — (Drucksache 10/1691 Nr. 15) Bericht der Kommission an den Rat über die mikrobiologischen Kontrollen für eine hygienische Erzeugung von frischem Fleisch und Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung der Richtlinie 64/433/EWG zur Regelung gesundheitlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit frischem Fleisch — KOM (84) 439 endg. — EG-Dok. Nr. 9118/84 — (Drucksache 10/2154 Nr. 17) Entwurf einer Entschließung des Rates über ein Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaften zum Thema Toxikologie im Rahmen des Gesundheitsschutzes — KOM (84) 284 endg. — EG-Dok. Nr. 7764/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 35) Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit hat mitgeteilt, daß der Ausschuß auf eine Beratung der nachstehenden EG-Vorlagen verzichtet hat: Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Genehmigung des Verschnitts von deutschem Rotwein mit eingeführtem Rotwein — KOM (85) 92 endg. — EG-Dok. Nr. 5505/85 — (Drucksache 10/3228 Nr. 12) Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Änderung einer ersten Serie von Richtlinien betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten im Lebensmittelbereich in bezug auf die Intervention des Ständigen Lebensmittelausschusses — KOM (84) 334 endg. — EG-Dok. Nr. 8167/84 — (Drucksache 10/1946 Nr. 36)
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    Rede von Horst Günther


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz und auch das Rentenreformgesetz 1985 der SPD behandeln eine der schwierigsten Materien und Problembereiche auf sozialpolitischem Felde überhaupt.

    (Frau Steinhauer [SPD]: Und dann noch so schnell!)

    — Ausgangspunkt für das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz der Bundesregierung ist, Frau Kollegin Steinhauer, das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 12. März 1975, in dem dem Gesetzgeber eine Neuordnung der Hinterbliebenenrenten, die dem Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau besser Rechnung trägt als das geltende Recht, als Aufgabe auferlegt wurde. Eine entsprechende Neuordnung sollte bis Ende 1984 in Kraft gesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat demnach in Kenntnis der Schwierigkeit der zu lösenden Probleme dem Gesetzgeber zeitlichen Spielraum gewährt.
    Trotz dieses zeitlichen Spielraums von fast zehn Jahren ist die Gesetzgebung zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten in Zeitnot geraten, weil dem Deutschen Bundestag in der Zeit der sozialliberalen
    Koalition, bis 1982, kein entsprechender Gesetzentwurf zur Beratung vorgelegt wurde.

    (Glombig [SPD]: Einen solchen Unsinn habe ich selten gehört!)

    — Dies ist kein Unsinn, Kollege Glombig, sondern nachweisbare Tatsache,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    und Sie wissen das viel besser als ich, denn Sie gehören schon in dieser ganzen Zeit dem Bundestag an. Das Rentenreformgesetz 1985 hat die SPD erst Ende 1984, wenige Tage vor Einbringung des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes eingebracht.
    Zunächst wurde, wie Ihnen bekannt ist, im Jahre 1977 eine unabhängige Sachverständigenkommission berufen, die 1979 ein Abschlußgutachten über Modelle zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten vorlegte. In dem Gutachten wurde aber nicht nur eine kostenneutrale Neuregelung der Hinterbliebenenrente, sondern auch die Verbesserung der Hinterbliebenenversorgung insgesamt und das Ziel einer eigenständigen sozialen Sicherung der Frau angeregt.
    In der Zeit der Gutachtenserstellung und auch noch nach Abgabe des Gutachtens entstand in der Öffentlichkeit und auch im politischen Raum der Eindruck, man könne aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine Reform zugunsten der Hinterbliebenen insgesamt ableiten und durchführen. Die Gleichstellung von Frau und Mann im Rentenrecht geriet seltsamerweise in den Hintergrund. Es wurde in diesem Stadium der Diskussion um die Neuregelung der Hinterbliebenenversorgung viel zuwenig Augenmerk darauf gelegt, daß das Bundesverfassungsgerichtsurteil ein Witwerrentenurteil ist und die Gleichstellung des Mannes mit der Frau im Rentenrecht fordert. Kritisiert wurde vom Bundesverfassungsgericht, daß Witwen in jedem Fall eine Witwenrente aus der Rente ihres Ehegatten erhalten, Witwer aber nur dann eine Witwerrente aus der Rente der Ehefrau erhalten, wenn die Frau im Zeitpunkt des Versicherungsfalles überwiegend den Lebensunterhalt der Familie bestritten hat.

    (Kolb [CDU/CSU]: Dieses Urteil wollen aber viele vergessen!)

    Das Bundesverfassungsgerichtsurteil intendiert also eine Besserstellung der Witwer, ohne daß das Bundesverfassungsgericht Hinweise gegeben hätte, wie diese Besserstellung, die Witwerrentenzahlung also, finanziert werden soll. Die Problematik der Neuregelung liegt demnach eindeutig darin, daß eine Besserstellung der Witwer ohne zusätzliche Finanzmittel zwangsläufig andere Rentenbezieher bzw. Rentenanspruchsinhaber negativ tangieren muß.
    Die Frage war: Wer sollte Opfer zur Finanzierung der zusätzlichen Witwerrenten bringen? Da die Alterssicherung der Frauen als ohnehin verbesserungswürdig und -bedürftig angesehen wurde, waren Modelle zur Neuregelung, die eine Umverteilung von Rentenfinanzen von Frauen auf Männer beinhalteten von vornherein problembehaftet.



    Günther
    Das von der Sachverständigenkommission erarbeitete Modell einer 70%igen Teilhaberente mit Garantie der selbsterworbenen Ansprüche, das von allen Parteien letztlich akzeptiert worden war,

    (Heyenn [SPD]: War eine gute Sache!) war kostenneutral nicht zu realisieren.


    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Doch!)

    Eine 70%ige Teilhaberente wie sie nunmehr auch von der SPD in ihrem Reformgesetz vorgeschlagen wird, hätte einerseits zu einer Verschlechterung der Rentensituation der berufstätigen Frauen und aller Frauen mit Rentenansprüchen von über einem Drittel der Ansprüche der Ehegatten geführt, andererseits die Männer in jedem Falle begünstigt.
    In der Sachverständigenkommission und auch in der anschließenden Diskussion in allen Parteien und Fachkreisen sprach man in diesem Zusammenhang oft von einem notwendigen Abbau der Überversorgung, die man bei den berufstätigen Frauen entdeckt zu haben glaubte, da sie 100 % der eigenerworbenen Ansprüche und 60 % abgeleitete Ansprüche aus der Rente des Mannes als Alterversorgung erhalten.

    (Zuruf der Abg. Frau Steinhauer [SPD])

    Ich will hier anmerken: Die Benachteiligung der berufstätigen Frau in nicht zu vertretender Größenordnung ist natürlich grundsätzlich ein Nachteil des Teilhabemodells.
    Trotz grundsätzlichen Konsenses aller Parteien zur 70%igen Teilhaberente wurde bald deutlich, daß das Modell nicht kostenneutral zu verwirklichen war und mit steigenden Problemen bei der Rentenfinanzierung immer weniger realisierbar wurde.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Das stimmt doch nicht!)

    Das Modell einer 70%igen Teilhaberente würde nach VdR-Berechnungen im Jahre 2000 — so lange ist das für Rentenpolitik nicht hin — zu Mehraufwendungen von 1,7 % der Rentenausgaben und damit zu Beitragssatzerhöhungen führen.
    Die christlich-liberale Regierung stand nach der Regierungsübernahme auch hier, wie in vielen anderen Bereichen, meine Kolleginnen und Kollegen, vor einem Scherbenhaufen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Jetzt kommt die Erblast! — Lutz [SPD]: Das ödet einen schon langsam an!)

    Von 1975 bis September 1982 hat es die Regierung Schmidt nicht fertiggebracht, wenigstens einen Gesetzentwurf vorzulegen.

    (Lachen bei der SPD — Zurufe von der SPD: Unglaublich!)

    Mit der Teilhaberente lag zwar ein Modell in der Schublade, das aber noch nicht voll ausgearbeitet war, das keine sozialpolitisch befriedigende Lösung, insbesondere für die Frauen, brachte und vor allen Dingen auch nicht kostenneutral war.
    Es galt deshalb, ein neues, weniger kostenaufwendiges Modell zu erarbeiten, das dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gerecht und von den Betroffenen akzeptiert wurde.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Von den Betroffenen? Das werden Sie noch erleben!)

    Die Bundesregierung Kohl hat bei dieser Sachlage das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag entwickelt, das als kostenneutral angesehen werden kann. Die Hinterbliebenenrente mit Freibetrag sieht für Männer und Frauen als Hinterbliebene jeweils 60 % als Hinterbliebenenrente bei Garantie der eigenen Versichertenrente vor. Allerdings wird Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen oberhalb eines Betrages von 900 DM zuzüglich eventueller Kinderzuschläge von 190 DM je Kind zu 40 % auf die hinzufließende Hinterbliebenenrente angerechnet. Die Dynamisierung dieser Freibeträge ist ebenfalls Gesetzesinhalt.
    Die eigenerworbene Rente wird also nicht angetastet; nur bei Hinterbliebenenfällen, wo Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen — z. B. Beamtenpensionen oder Leistungen aus berufsständischen Versorgungswerken — vorliegen, wird nach Abzug des Freibetrages, eventueller Kinderzuschläge und eines Abschlags für Steuern und Sozialabgaben sowie des Anteils der Alterssicherung mit Zusatzcharakter, Einkommen teilweise, nämlich zu 40% vom Rest, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet.

    (Bueb [GRÜNE]: Und was ist mit den Kapitaleinkünften?)

    Die Anrechnung erscheint auf den ersten Blick sehr problematisch. Stellt man sich aber die Frage, wer belastet wird, so ergibt sich folgendes Bild. Nur 10 % der künftigen Witwen mit eigenen Versichertenrenten fallen unter die Anrechnung. Bei 90 % der künftigen Witwen — die Regelung gilt ab 1. 1. 1986 — ändert sich gegenüber dem heutigen Stand überhaupt nichts. Auch für Frauen, die lediglich eine Witwenrente beziehen, ändert sich nichts. Von der Anrechnung stärker betroffen werden die etwa 220 000 erwerbstätigen Witwen. Hier kommt es bei 70% zu einem teilweisen, in Einzelfällen völligen Ruhen der Witwenrente, allerdings nur so lange, wie sie erwerbstätig sind.
    Im Vergleich mit der Teilhaberente der SPD, wo eine Rentenreduzierung auf Dauer erfolgt, lebt nach dem Regierungsentwurf des Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetzes die Witwen- und Witwerrente wieder auf, wenn die Erwerbstätigkeit entfällt. Bei 30 % der erwerbstätigen Witwen wird die volle Witwenrente gezahlt.
    Meine Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzgebungsverfahren haben die Koalitionsfraktionen die Wirkung der Anrechnung von Erwerbseinkommen auf diesen Personenkreis durch Kinderzuschläge von je 190 DM pro Kind noch wesentlich abgemildert und damit noch sozial verträglicher gestaltet. Begünstigt sind durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz theoretisch durchschnittlich 500 000 künftige Witwer. 300 000 davon erhalten im Durchschnitt in Zukunft Versichertenrente und Witwerrente, die allerdings in 77% der Fälle durch die vorgesehene Anrechnung voll oder teilweise ruht, während 23 % dieses Personenkrei-



    Günther
    ses die eigene Rente zuzüglich einer vollen Witwerrente beziehen werden.
    Die Verbesserung der Witwerrente entsprechend dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erfaßt demnach einen relativ geringen Personenkreis. Die Regierung und die CDU/CSU-Fraktion haben bei der Erarbeitung des Konzepts der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag besonders darauf geachtet, daß die Anrechnung, wo sie nicht zu vermeiden war, schonend erfolgt. Es muß darauf hingewiesen werden, daß trotz gewisser Härten das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag von allen diskutierten Modellen das frauenfreundlichste ist.

    (Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Die Teilhaberente mit 70% und erst recht die Teilhaberente mit 65% wirken sich auf die Rentensituation der Frauen wesentlich negativer aus.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Deswegen kriegen sie auch nur Verschlechterungen und keine Verbesserungen!)

    Die Frauenverbände, zusammengefaßt im Deutschen Frauenrat, und auch der DGB und die DAG haben dem Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag deshalb auch entsprechend früh zugestimmt und es ausdrücklich begrüßt.
    Das Gesetz soll am 1. Januar 1986 in Kraft treten. Entsprechend sind auch nur Hinterbliebenenfälle nach dem 1. Januar 1986 davon betroffen. Das möchte ich ausdrücklich noch einmal sagen, weil es in der Öffentlichkeit oft falsch diskutiert wird.

    (Jagoda [CDU/CSU]: Bewußt!)

    Alle laufenden Hinterbliebenenrenten — dies zur Beruhigung hauptsächlich der Rentnerinnen — bleiben von der Neuregelung völlig unberührt, es sei denn positiv. Durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten kann sich nämlich für Frauen, die Kinder erzogen haben, eine Erhöhung der Rente um 25 DM pro Kind ergeben.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Aber erst, wenn sie nach 1921 geboren sind!)

    — Ja, ich komme noch dazu, Frau Fuchs. Warten Sie ein bißchen ab. Seien Sie nicht so ungeduldig. — Voraussetzung ist allerdings, daß die Mütter am 1. Januar 1986 noch keine 65 Jahre alt sind.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Sehr beruhigend!)

    — So sind Sie zufrieden, nicht?
    Im übrigen gibt es eine Übergangsregelung, die eventuelle Belastungen aus der Anrechnung erst allmählich eintreten läßt. Im ersten Jahr nach dem Tode des Ehegatten findet überhaupt keine Anrechnung statt. In den folgenden drei Jahren setzt die Einkommensberücksichtigung allmählich und in Stufen von 10 Prozentpunkten ein und erreicht im fünften Jahr nach dem Tode des Ehegatten 40%.
    Die dem Vertrauensschutz dienende Übergangsregelung gilt für Hinterbliebenenfälle bis zum Jahre 1995. Ebenfalls aus Gründen des Vertrauensschutzes wurde für Ältere eine weitere Übergangsregelung eingeführt, die den Betroffenen in den drei Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes bei Vorliegen bestimmter Bedingungen ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht gewährt.
    Meine Damen und Herren, die Versicherten sollten sich durch den politischen Streit und auch durch den Streit der betroffenen Gruppen nicht irritieren lassen. Der politische Streit über das beste Verfahren — einerseits Teilhaberente, andererseits Hinterbliebenenrente mit Freibetrag — dürfte sehr bald nach Verabschiedung dieses Gesetzes beendet sein.

    (Lutz [SPD]: Wir streiten über ein schlechtes Gesetz!)

    Es ist letztlich ein Streit über die Finanzierung der Neuregelung, oder, konkreter gesagt, ein Streit, wer die zusätzlichen Witwerrenten finanzieren soll. CDU/CSU und FDP waren gezwungen — ich möchte das ausdrücklich noch einmal sagen —, angesichts der zukünftigen Finanzprobleme der Rentenversicherung, die sich insbesondere aus der demographischen Entwicklung unserer Bevölkerung ergeben, ein Modell zu erarbeiten, das dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gerecht wird, das sozialpolitisch akzeptabel, langfristig kostenneutral und finanzierbar ist.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Mit zusätzlichen Mitteln wäre es leichter gewesen, ein Modell zu erarbeiten, das dann von noch breiteren Kreisen akzeptiert und sicher begrüßt worden wäre.
    Meine Damen und Herren, wir leben in einer Welt der begrenzten Finanzen.

    (Lutz [SPD]: Wir leben in einer Welt der Beschränkheiten! — Zuruf von der CDU/ CSU: Und der großen Schulden!)

    Deshalb war ein weniger aufwendiges, aber solides und praktikables Modell zu erarbeiten. Wer Geld für diese Reform für andere Dinge verfrühstückt hat, der soll sich jetzt nicht beschweren, daß kein Geld mehr da ist, meine Damen und Herren.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Aber für Offiziere!)

    Das sage ich besonders an die Adresse aller Versicherten.
    Dabei kam es uns auch darauf an, trotz der Fessel der Kostenneutralität eine sozialpolitisch befriedigende und von den Betroffenen akzeptierbare Regelung zu realisieren. Eigene Beitragsleistungen und soziale Verträglichkeit waren bei diesem Gesetzentwurf tragende Säulen und Leitmotive unseres Handelns. Ich gehe davon aus, daß das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz bald noch größere Akzeptanz findet, als es zur Zeit nach dem Diskussionsstand den Anschein hat.

    (Toetemeyer [SPD]: Keine Hoffnung!)

    Selbst wenn die besonders umstrittene Berücksichtigung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkom-



    Günther
    men, wie von einigen betroffenen Verbänden angedroht

    (Zuruf von der SPD: Nicht nur von Verbänden!)

    verfassungsrechtlich in Karlsruhe überprüft werden sollte, glauben wir, daß das Gesetz Bestand haben wird. Die Fraktion der CDU/CSU hält den Gesetzentwurf nach sorgfältiger monatelanger Prüfung für verfassungsgemäß.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Mein Kollege Seehofer wird dazu gleich noch dezidiert sprechen.
    Die Akzeptanz des Gesetzes wird sicher nicht zuletzt wegen der erstmaligen Anrechnung von Kindererziehungszeiten größer sein als erwartet.

    (Bueb [GRÜNE]: Almosen! — Zuruf des Abg. Lutz [SPD])

    Die Einrechnung von Kindererziehungszeiten stellt einen Durchbruch im Rentenrecht zugunsten der Familie dar.

    (Zuruf von der CDU/CSU: So ist es!)

    Die Regelung, die auf den Rentenzugang, soweit die Begünstigten nicht älter als 65 Jahre sind, beschränkt ist, mildert wieder einige Härten für Frauen im Hinterbliebenenrententeil des Gesetzes, soweit sie unter die 10 % der Betroffenen fallen.
    Die Anrechnung eines Jahres der Kindererziehung ist rentenbegründend und rentensteigernd. Sie erfaßt nicht nur leibliche Mütter und Väter, sondern auch Adoptiv-, Stief- und Pflegemütter und -väter.
    Eine Ausweitung der Regelung auch auf den Bestand der Rentnerinnen des Jahrgangs 1920 und älterer Rentnerinnen ist aus finanziellen Gründen nicht möglich, meine Kolleginnen und Kollegen.

    (Dr. Dregger [CDU/CSU]: Leider! — Zuruf des Abg. Lutz [SPD])

    Meine Kollegen werden zu Einzelheiten gleich noch sprechen.

    (Zuruf des Abg. Hornung [CDU/CSU])

    Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen; ich bin der festen Überzeugung, daß das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz jedem Vergleich mit den entsprechenden Regelungen des Rentenreformgesetzes 1985, also des Teilhaberentenentwurfs der SPD, der in Wahrheit ein Anrechnungsmodell ist, standhält.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Die dort scheinbar günstigeren Regelungen für enige Personenkreise sind nicht finanzierbar bzw. die entsprechende Finanzmasse muß erst anderen Rentnern weggenommen werden.

    (Dr. George [CDU/CSU]: Wie immer bei Sozis!)

    Dazu, meine Kolleginnen und Kollegen, geben wir uns nicht her.
    Die SPD rühmt sich schon jetzt, den Entwurf eines Rentenstrukturreformgesetzes — oder zumindest Teile davon — vorgelegt zu haben. Sie hat diese Teile meines Erachtens nur deshalb vorgelegt, um ihr wenig kostenneutrales und deshalb nicht finanzierbares Teilhabemodell überhaupt einbringen zu können. Im übrigen ist das SPD-Gesetz in den Rentenstrukturteilen zur Zeit überhaupt nicht realisierbar.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Wieso das denn nicht?)

    — Das sage ich Ihnen jetzt. Sie waren doch in der Anhörung anwesend, Frau Fuchs. Die Rentenversicherungsträger haben in der Anhörung übereinstimmend erklärt, daß Übergangs- und Überleitungsregelungen fehlen. Das Schwierigste, was man in dieser Frage überhaupt regeln muß, ist im SPD-Gesetz überhaupt nicht geregelt. Die Rentenversicherungsträger haben erklärt, daß sie mindestens zwei Jahre Vorlauf- und Programmierzeit brauchen, um es überhaupt praktikabel zu machen.

    (Erneuter Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Für die Verabschiedung hatten Sie zehn Jahre Zeit, aber Sie haben nichts gemacht.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Nun reklamieren Sie hier die Verabschiedung. Von 1975 bis September 1982 — auch wenn Sie das nicht hören wollen, halte ich Ihnen das immer wieder vor; genauso lange, wie wir Ihnen die Zeit vorhalten, die wir benötigen, um die Schulden abzubauen, die wir von Ihnen übernommen haben — haben Sie nicht einen Gesetzentwurf vorgelegt. Nun wissen Sie auf einmal alles besser. Woher haben Sie eigentlich die Weisheit in wenigen Monaten bezogen?

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Dr. George [CDU/CSU]: Unsozial! Herzlos! — Zuruf der Abg. Frau Fuchs [Köln] [SPD])

    Meine Kolleginnen und Kollegen, die Bundesregierung wird die Rentenstrukturprobleme in der nächsten Legislaturperiode gezielt angehen. Deshalb brauchen wir heute auch keinen Entschließungsantrag vorzulegen. Es besteht keine Eile, und es gibt keinen Grund für übereilte Maßnahmen. Mit dem Hinterbliebenenrenten- und ErziehungszeitenGesetz wird zunächst eine dringliche Problemstellung gelöst. Die Regierung und die sie tragenden Fraktionen haben sich für das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag entschieden, das weniger verspricht, aber mehr hält.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

    Das Modell der Hinterbliebenenrente mit Freibetrag ist praktikabel, systemkonform, führt zu sozialpolitisch akzeptablen Lösungen, wird dem Bundesverfassungsgerichtsurteil gerecht und ist finanzierbar.

    (Lutz [SPD]: Das werden Sie noch spüren!)




    Günther
    Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bitten heute um Zustimmung zu einem Gesetzentwurf, der in der breiten Bevölkerung begrüßt wird.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Glombig.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Eugen Glombig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die Freude, die die Bevölkerung empfindet — wenn sie überhaupt Gelegenheit gehabt hat, sich den Gesetzentwurf der Bundesregierung bis jetzt anzusehen, denn der Bundestag hatte kaum Gelegenheit, dies zu tun, geschweige denn der Ausschuß für Arbeit und Sozialordnung —,

    (Beifall bei der SPD)

    wollen wir einmal das Urteil der Bevölkerung vor allem im Sommerloch, das Sie so schmerzlich erwarten, abwarten.
    Bevor ich zur Sache komme, möchte ich vorweg einen kurzen Blick auf die Tagesordnung des heutigen Tages richten. Da steht für Freitag unter Punkt 19 a: „Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs ... (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz ...)". Unter 19b steht: „Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes ... (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz ...)". In der verteilten Tagesordnung ist von dem Gesetzentwurf der SPD, der im Dezember vorigen Jahres als erster eingereicht worden ist, überhaupt nicht die Rede.

    (Frau Fuchs [Köln] [SPD]: Unglaublich!)

    Es mag j a sein — es ist j a wohl auch so; ich habe es soeben gehört; der Präsident hat es aufgerufen —, daß dies nun geheilt worden ist, indem der Gesetzentwurf der SPD als Zusatzpunkt aufgerufen worden ist.

    (Kuhlwein [SPD]: Hört! Hört!)

    Ich finde, daß der Gesetzentwurf der SPD unter a) hätte aufgerufen werden müssen, weil alles andere gegen die Geschäftsordnung verstößt.

    (Beifall bei der SPD — Zurufe von der CDU/CSU)

    Dieser Vorgang im Zusammenhang mit der Neuordnung der Hinterbliebenenversorgung ist nicht der erste Fall, sondern auch bei anderer Gelegenheit stelle ich fest, daß es hier eine Benachteiligung
    — entweder im Rahmen der Geschäftsordnung oder außerhalb des Rahmens der Geschäftsordnung
    — für die Opposition dieses Hauses gibt. Dies möchte ich vorher einmal ganz grundsätzlich feststellen.

    (Zustimmung des Abg. Kuhlwein [SPD])

    Ich komme darauf auch bei anderer Gelegenheit im Zuge meiner Rede noch zu sprechen.

    (Feilcke [CDU/CSU]: Herr Glombig, das lenkt von der Sache ab!)