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    Plenarprotokoll 10/144 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 144. Sitzung Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 Inhalt: Begrüßung einer Delegation der Schweizer Kantonsregierung von Solothurn 10693 C Aktuelle Stunde betr. Nordseesterben Frau Hönes GRÜNE 10669 A Dr. Olderog CDU/CSU 10670 C Jansen SPD 10671C Wolfgramm (Göttingen) FDP 10672 B Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . 10673A Tietjen SPD 10674C Bohlsen CDU/CSU 10675 B Frau Blunck SPD 10676 B Baum FDP 10677A Dr. Lippold CDU/CSU 10678A Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU . . 10679A Kiehm SPD 10679 D Fischer (Hamburg) CDU/CSU 10680 C Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Stopp der Kohleimporte aus Südafrika — Drucksache 10/2417 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion DIE GRÜNEN Kündigung des Kulturabkommens mit Südafrika — Drucksache 10/3166 — Frau Borgmann GRÜNE 10681 D Dr. Hornhues CDU/CSU 10682 C Verheugen SPD 10684 B Frau Dr. Hamm-Brücher FDP 10686 B Auhagen GRÜNE 10687 D Möllemann, Staatsminister AA 10689 B Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Abfallbeseitigungsgesetzes — Drucksache 10/2885 — in Verbindung mit Beratung des Antrags der Fraktion der SPD Konzept für eine umweltverträgliche Abfallwirtschaft — Drucksache 10/2601 — Spranger, Parl. Staatssekretär BMI . . . 10693 D Frau Dr. Hartenstein SPD 10694 C Schmidbauer CDU/CSU 10696 B Frau Hönes GRÜNE 10698 B Baum FDP 10699 D Collet SPD 10701 C Fellner CDU/CSU 10703 C Nächste Sitzung 10705 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10707* A Anlage 2 Amtliche Mitteilungen 10707* B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 Anlage 3 Vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung von 1979 bis 1984 für das Zentrale Dokumentationssystem ausgewertete und für die Beantwortung von Anfragen herangezogene Quellen MdlAnfr 10, 11 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Klejdzinski SPD SchrAntw StSekr Boenisch BPA . . . 10708* D Anlage 4 Interesse deutscher Firmen am SDI-Programm MdlAnfr 47 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Jens SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10709* B Anlage 5 Finanzielle Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts über die Gleichbehandlung verheirateter Frauen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe; Zahl der zusätzlichen Leistungsempfänger MdlAnfr 39, 40 07.06.85 Drs 10/3448 Sieler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 10709* C Anlage 6 Haltung der Bundesregierung zum Ausbau der Mitbestimmungsrechte der Betriebs-und Personalräte MdlAnfr 43 07.06.85 Drs 10/3448 Amling SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA 10709* D Anlage 7 Information der USA über die deutsche und europäische Haltung zur Modernisierung der amerikanischen C-Waffen MdlAnfr 54, 55 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Feldmann FDP SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10710* A Anlage 8 Einberufung Jugendlicher zum Wehrdienst unmittelbar nach Abschluß der Lehre MdlAnfr 56 07.06.85 Drs 10/3448 Lowack CDU/CSU SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10710* C Anlage 9 Transportgutaufkommen der Bundeswehr auf Schiene und Straße MdlAnfr 57, 58 07.06.85 Drs 10/3448 Pauli SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10711* A Anlage 10 Anzahl der am „plötzlichen Kindstod" gestorbenen Kleinkinder in der Bundesrepublik Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern; Förderung der Ursachenforschung MdlAnfr 63, 64 07.06.85 Drs 10/3448 Müller (Schweinfurt) SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10711* C Anlage 11 Entsendung getrennter Teilnehmerdelegationen aus dem Bundesgebiet und Berlin (West) zu den XII. Weltjugendfestspielen in Moskau MdlAnfr 66, 67 07.06.85 Drs 10/3448 Kalisch CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10712* B Anlage 12 Öffentlich zugängliche Datenbanken für Tierversuche MdlAnfr 71, 72 07.06.85 Drs 10/3448 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10712* D Anlage 13 Vergabe von Studien zur Arbeitsplatzwirksamkeit neuer Informations- und Kommunikationstechnologien MdlAnfr 73 07.06.85 Drs 10/3448 Peter (Kassel) SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 10713* A Anlage 14 Unterstützung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen; Aufgaben des geplan- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 III ten geisteswissenschaftlichen Japan-Instituts MdlAnfr 74, 75 07.06.85 Drs 10/3448 Carstensen (Nordstrand) CDU/CSU SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 10713* B Anlage 15 Innovationsschub durch militärische Forschung MdlAnfr 80, 81 07.06.85 Drs 10/3448 Vahlberg SPD SchrAntw PStSekr Dr. Probst BMFT . 10714* C Anlage 16 Beteiligung deutscher Unternehmen am SDI-Programm MdlAnfr 87 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. von Bülow SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 10714* D Anlage 17 Erarbeitung einer Verfassung für Namibia MdlAnfr 88, 89 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Hauchler SPD SchrAntw StMin Möllemann AA 10715* A Anlage 18 Verwendung der humanitären Hilfe für Äthiopien zur Finanzierung von Umsiedlungsprogrammen MdlAnfr 90, 91 07.06.85 Drs 10/3448 Frau Eid GRÜNE SchrAntw StMin Möllemann AA 10715* C Anlage 19 Besuch des kommunistischen peruanischen Präsidentschaftskandidaten Dr. Barrantes in der Bundesrepublik Deutschland MdlAnfr 92, 93 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Rose CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 10716* B Anlage 20 Äußerungen des Koordinators für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit, Berndt von Staden, gegen eine politische Aktivierung des Friedensvertragsvorbehalts MdlAnfr 94 07.06.85 Drs 10/3448 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA 10716* C Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 10669 144. Sitzung Bonn, den 14. Juni 1985 Beginn: 8.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens * 14. 6. Austermann 14. 6. Bindig 14. 6. Büchner (Speyer) 14. 6. Dörflinger 14. 6. Eimer (Fürth) 14. 6. Franke (Hannover) 14. 6. Dr. Glotz 14. 6. Grünbeck 14. 6. Grüner 14. 6. Dr. Haack 14. 6. Dr. Häfele 14. 6. von Hammerstein 14. 6. Hiller (Lübeck) 14. 6. Horacek 14. 6. Frau Huber 14. 6. Dr. Hupka 14. 6. Jaunich 14. 6. Kretkowski 14. 6. Dr. Kübler 14. 6. Dr. Graf Lambsdorff 14. 6. Dr. Langner 14. 6. Lenzer 14. 6. Dr. Marx 14. 6. Polkehn 14. 6. Rapp (Göppingen) 14. 6. Frau Renger 14. 6. Schmidt (Hamburg) 14. 6. Frau Schmidt (Nürnberg) 14. 6. Schmidt (Wattenscheid) 14. 6. Schröder (Hannover) 14. 6. Schröer (Mülheim) 14. 6. Sielaff 14. 6. Dr. Stoltenberg 14. 6. Stücklen 14. 6. Frau Terborg 14. 6. Vahlberg 14. 6. Vosen 14. 6. * für die Teilnahme an Sitzungen des Europäischen Parlaments Anlage 2 Amtliche Mitteilungen ohne Verlesung Der Bundesrat hat in .seiner Sitzung am 24. Mai 1985 den nachstehenden Gesetzen zugestimmt bzw. einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 GG nicht gestellt: Gesetz über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1985 Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit wissenschaftlichem Personal an Hochschulen und Forschungseinrichtungen Einundzwanzigstes Strafrechtsänderungsgesetz (21. StrÄndG) Anlagen zum Stenographischen Bericht Gesetz zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada über die gegenseitige Unterstützung und die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen Gesetz zu dem Protokoll vom 28. Juni 1984 zur Änderung des am 18. März 1959 in Neu-Delhi unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Indien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung des Einkommens Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz) Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV) Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985) Entschließung des Bundesrates zum Gesetz zur Durchführung einer Repräsentativstatistik über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensusgesetz): Der Bundesrat bedauert, daß im Gesetzesbeschluß des Bundestages auf eine Erhebung der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft verzichtet wird. Der Bundesrat geht davon aus, daß daraus kein Präjudiz für die auch künftig notwendige statistische Erfassung der Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft hergeleitet und bei künftigen Erhebungen, insbesondere bei der anstehenden Volkszählung die Vertriebenen- und Flüchtlingseigenschaft wieder erfaßt wird. Im Hinblick darauf und wegen der gebotenen Eile bei der Verwirklichung des Mikrozensusgesetzes sieht der Bundesrat davon ab, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die vierzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Vierzehntes Anpassungsgesetz-KOV - 14. AnpG-KOV): Entsprechend der Rechtsnatur der Kriegsopferfürsorge als Teil des sozialen Entschädigungsrechts und der politischen Absichtserklärung, Kriegsopfer von Sparmaßnahmen weitgehend auszunehmen, hält es der Bundesrat für notwendig und zweckmäßig, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge zunächst wenigstens in den Bereichen der Hilfen in besonderen Lebenslagen selbständig zu regeln, die für die Berechtigten wegen des zunehmenden Alters von besonderer Bedeutung sind. Dies gilt insbesondere für die Krankenhilfe, die Hilfe zur Pflege, die Hilfe zur Weiterführung des Haushalts und die Altenhilfe. Der Bundesrat bedauert deshalb, daß der Bundestag seinen Vorschlag, die Kriegsopferfürsorge in diesen Bereichen von der Sozialhilfe zu trennen, im Rahmen des vierzehnten Anpassungsgesetzes nicht übernommen hat. Er bittet die Bundesregierung und den Bundestag, diesem Anliegen im fünfzehnten Anpassungsgesetz Rechnung zu tragen. Entschließung des Bundesrates zum Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 1985 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 1985): Der Bundesrat hält es für wünschenswert, den Kreditrahmen der ERP-Umweltprogramme in den Bereichen Abwasserreinigung, Abfallwirtschaft und Luftreinhaltung in den nächsten Jahren spürbar zu erhöhen. Gleichzeitig könnten durch solche umweltverbessernden Investitionsmaßnahmen Arbeitsplätze in der mit schwierigen strukturellen Problemen kämpfenden Bauwirtschaft gesichert werden. Dazu ist eine Anhebung des Gesamtvolumens des ERP-Wirtschaftsplans erforderlich, weil die regional- und mittelstandspolitischen ERP-Programme schon mit Rücksicht auf die gegenwärtige Arbeitsmarktlage keine Schmälerung erfahren dürfen. Hierfür könnte die Umwandlung von ERP-Vermögenswerten in liquide Mittel in Betracht kommen. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung außerdem, bei der Bewirtschaftung des ERP-Wirtschaftsplans die Vergabekonditio- 10708* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 nen für die ERP-Umweltprogramme nach Möglichkeit so zu verbessern, daß ihre Anreizwirkung gegenüber den normalen Marktbedingungen deutlich gestärkt wird. Der Bundesrat erwartet, daß die Kommunen ihren im Bundesdurchschnitt erweiterten Investitionsspielraum für zusätzliche Investitionsmaßnahmen unter Ausschöpfung der ERP-Umweltprogramme nutzen, um den ihnen möglichen Beitrag zur Stabilisierung der Arbeitsmarktlage im Bereich der Bauwirtschaft zu leisten. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat mit Schreiben vom 22. Mai 1985 mitgeteilt, daß sie ihren Antrag betr. Haltung der Bundesregierung zur US-Weltraumrüstung (SDI) — Drucksache 10/3149 — zurückzieht. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahreswirtschaftsbericht 1985 (Drucksache 10/2817) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Jahresgutachten 1984/85 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (Drucksache 10/2541) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zwölfter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 10/303) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Dreizehnter Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (Drucksache 10/1279) Der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses hat mitgeteilt, daß der Ausschuß von einer Berichterstattung gemäß § 80 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung über die nachstehenden Vorlagen absieht: Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 72. Jahreskonferenz der IPU vom 24. bis 29. September 1984 in Genf (Drucksache 10/2548) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Konsultation des Europäischen Parlaments zum Beitritt Spaniens und Portugals zu den Europäischen Gemeinschaften (Drucksache 10/2816) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Gedenken an den 8. Mai 1945 (Drucksache 10/2971) Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu einer Gedenkfeier anläßlich des vierzigsten Jahrestages des Kriegsendes in Europa (Drucksache 10/2978) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Bericht der Bundesregierung über die Integration in den Europäischen Gemeinschaften (Berichtszeitraum April bis September 1984) (Drucksache 10/2603) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Versammlung der Westeuropäischen Union über die Sondersitzung der Versammlung am 29. Oktober 1984 in Rom sowie den Zweiten Teil der 30. ordentlichen Sitzungsperiode der Versammlung vom 3. bis 6. Dezember 1984 in Paris (Drucksache 10/2694) Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Nordatlantischen Versammlung vom 12. bis 16. November 1984 in Brüssel (Drucksache 10/2829) Der Präsident hat gemäß § 80 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung die nachstehenden Vorlagen überwiesen: Unterrichtung durch die deutsche Delegation in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates über die Tagung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 22. bis 26. April 1985 in Straßburg (Drucksache 10/3322) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Delegation der Gruppe der Bundesrepublik Deutschland in der Interparlamentarischen Union über die 73. Interparlamentarische Konferenz vom 25. bis 30. März 1985 in Lomé (Drucksache 10/3358) zuständig: Auswärtiger Ausschuß (federführend) Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit Unterrichtung durch die Bundesregierung: Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Vierteljahr des Haushaltsjahres 1985 (Drucksache 10/3413) zuständig: Haushaltsausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zum Abschluß der Verhandlungen mit Portugal und Spanien (Drucksache 10/3427) zuständig: Auswärtiger Ausschuß Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zur Reaktion der Gemeinschaft auf das Versäumnis einiger Mitglieder der internationalen Walfangkommission, dem Beschluß der IWC über die Beendigung des kommerziellen Walfangs Folge zu leisten (Drucksache 10/3428) zuständig: Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Unterrichtung durch das Europäische Parlament: Entschließung zu den Kooperationsabkommen mit den Entwicklungsländern des Mittelmeerraums im Rahmen einer umfassenden Mittelmeerpolitik der Gemeinschaft (Drucksache 10/3429) zuständig: Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit (federführend) Haushaltsausschuß Unterrichtung durch die Bundesregierung: Koalitionsrecht der Angehörigen der Streitkräfte (Drucksache 10/3436) zuständig: Verteidigungsausschuß Die in Drucksache 10/3406 unter Nummer 6 aufgeführte EG-Vorlage Vorschlag für einen Beschluß des Rates zur Festlegung des Verfahrens zur Ernennung der Mitglieder des Rates der Europäischen Stiftung, die von der Gemeinschaft zu benennen sind wird als Drucksache 10/3451 verteilt. Anlage 3 Antwort des Staatssekretärs Boenisch auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Klejdzinski (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 10 und 11): Welche Agenturen, Zeitungen, Zeitschriften und andere Presseveröffentlichungen hat das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung für sein Zentrales Dokumentationssystem bis zum 30. September 1982 bezogen, und welche bezieht es heute? Wie viele Anfragen wurden im Zeitraum von 1979 bis 1984 jährlich an das Zentrale Dokumentationssystem des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung gerichtet, und welche Quellen wurden dabei am häufigsten zur Beantwortung der Anfragen herangezogen? Zu Frage 10: Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung bezieht Agenturmaterial, Zeitungen, Zeitschriften und andere Publikationen zu allgemeinen Informationszwecken. Einige dieser Informationsquellen werden für das Zentrale Dokumentationssystem des Presse- und Informationsamtes ausgewertet und erfaßt. Das Amt unterhält dieses System, um Informationsmaterial für Bundesorgane und Bundesdienststellen bereitzustellen. Mit Stichtag 30. September 1982 wurden für das Zentrale Dokumentationssystem 66 Tageszeitun- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 10709* gen, Wochenblätter und Zeitschriften ausgewertet. Am 1. Juni 1985 waren es 61 Tageszeitungen, Wochenblätter und Zeitschriften. Zusätzlich werden bei der Einspeicherung Presseausschnitte aus weiteren 25 Regionalzeitungen berücksichtigt. Gegenüber 1982 ist daher eine Ausweitung des Auswertungsspektrums eingetreten. Weiterhin werden Informationen aus 53 Pressediensten der Bundesministerien, Parteien und Verbände sowie Meldungen in Volltext aus sechs deutschsprachigen Nachrichtenagenturen eingespeichert. Bei Pressediensten und Agenturmeldungen hat sich gegenüber 1982 keine Veränderung ergeben. Zu Frage 11: Im Jahre 1980 wurden 5 224 Anfragen beantwortet, 1981 5 548, 1982 5 668, 1983 5 716 und 1984 5 918. Für das Jahr 1979 bestehen keine Statistiken, da in diesem Jahr das Zentrale Dokumentationssystem neu organisiert wurde. Bei der Beantwortung von Anfragen werden am häufigsten Presseausschnitte herangezogen. Zweitwichtigste Quelle sind die Dienste des Presse- und Informationsamtes, vor allem Rundfunk- und Fernsehauswertung. Detailstatistiken wurden bei dem Zentralen Dokumentationssystem nicht geführt, so daß eine Quantifizierung leider nicht möglich ist. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Dr. Jens (SPD) (Drucksache 10/3448 Frage 47): Welche deutschen Firmen bzw. Firmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben bisher gegenüber der Bundesregierung bzw. gegenüber den Beauftragten der US-Regierung ihr Interesse an der Teilnahme an dem Forschungsprogramm zur Strategischen Verteidigungsinitiative der Vereinigten Staaten von Amerika bekundet, und welche Themenfelder haben sie genannt? Die Bundesregierung hat am 13. Mai 1985 ein erstes Gespräch mit Repräsentanten der deutschen Industrie geführt. Diese Gespräche werden fortgesetzt. Im übrigen existiert in der Bundesrepublik keine gesetzliche Meldepflicht von Firmen über ihre Geschäftskontakte. Informationen über Kontakte deutscher Firmen würden der Bundesregierung bekannt, wenn bei Entscheidung zu einer Forschungsbeteiligung die Bundesregierung z. B. einen Lenkungs- und Managementausschuß zur Steuerung der Zusammenarbeit einsetzen würde. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Fragen des Abgeordneten Sieler (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 39 und 40): Mit welchen finanziellen Auswirkungen für den Bundeshaushalt (Einzelplan 11) 1985 rechnet die Bundesregierung insgesamt nach dem Urteil des 7. Senats des Bundessozialgerichts (7 RAr 104/84) über die Gleichbehandlung verheirateter Frauen bei der Gewährung von Arbeitslosenhilfe? Von wie vielen zusätzlichen Leistungsempfängern geht die Bundesregierung nach dieser Entscheidung aus? Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 10. Juni 1984 entschieden, daß § 139 des Arbeitsförderungsgesetzes mit Artikel 3 Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist. Dementsprechend erhalten jetzt grundsätzlich beide Ehegatten — und nicht nur ein Ehegatte — Arbeitslosenhilfe, wenn sie zugleich die Voraussetzungen für diese Leistung erfüllen. Im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung ist jedoch die höhere Arbeitslosenhilfe wie anderes Einkommen bei der Arbeitslosenhilfe des anderen Ehegatten teilweise zu berücksichtigen. Gesicherte Erkenntnisse, in wie vielen Fällen Ehegatten zugleich die Voraussetzungen des Anspruches auf Arbeitslosenhilfe erfüllen, liegen nicht vor. Die Zahl dieser Fälle dürfte jedoch unbedeutend sein. Die Mehrausgaben dürften sich — grob geschätzt — auf weniger als 30 Millionen DM jährlich belaufen. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3448 Frage 43): Teilt die Bundesregierung die von Bundesminister Dr. Blüm und von seinem Parlamentarischen Staatssekretär Vogt, anläßlich der Bundesarbeiterkonferenz des DGB vertretene Auffassung, daß für eine menschengerechte Gestaltung des technischen Fortschritts die Mitbestimmungsrechte der Betriebs- und Personalräte ausgebaut werden müssen, und wie bewertet die Bundesregierung den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen (MindRG)", dessen Inkrafttreten die Möglichkeit für eine wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Betriebs- und Personalräte nicht stärken, sondern durch die mit diesem Entwurf offensichtlich beabsichtigte Spaltung und Fraktionierung der Betriebs- und Personalräte schwächen würde? Die Bundesregierung sieht die Chancen der Technologischen Entwicklung durchaus im Zusammenhang mit ernstzunehmenden sozialen Risiken. Zur Abwehr auch dieser Risiken sieht schon das geltende Recht eine Reihe von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten der Betriebs- und Personalräte vor. Einige dieser Beteiligungsrechte erscheinen mittlerweile zum Teil als unzureichend. Deshalb tritt der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung für einen Ausbau der Beteiligungsrechte bei der Einführung und Anwendung neuer Techniken ein. Innerhalb der Bundesregierung ist die Mei- 10710* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 nungsbildung noch nicht abgeschlossen. Auf diesem sehr komplizierten Gebiet ist eine gründliche Prüfung erforderlich. Der von den Koalitionsfraktionen eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Verstärkung der Minderheitenrechte in den Betrieben und Verwaltungen wird von der Bundesregierung befürwortet. Handlungsbedarf für eine Verstärkung der Minderheitenrechte war schon durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Oktober 1984 entstanden. Nach diesem Urteil sind Unterschriftenquoten für Wahlvorschläge verfassungswidrig, die den Zugang zur Wahl übermäßig erschweren. Der Gesetzgeber zieht aus dem Urteil die notwendigen Konsequenzen. Außerdem gewährleistet er, daß Minderheiten im Betriebsrat bei der Besetzung von Ausschüssen und bei der Freistellung von der Arbeit nicht übergangen, sondern angemessen berücksichtigt werden. Die wirksame Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Betriebsräte und Personalräte wird dadurch nicht beeinträchtigt. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Feldmann (FDP) (Drucksache 10/3448 Fragen 54 und 55): Läßt der Auftrag der von der US-Review Commission on Chemical Warfare engagierten defense consulting firm, „to assess European attitudes on binaries", den Schluß zu, daß die amerikanische Regierung über die Haltung der Bundesregierung und der anderen europäischen Verbündeten zu der in den USA umstrittenen Modernisierung des amerikanischen C-Waffenpotentials nicht oder nicht ausreichend informiert ist? Welche Gespräche haben zwischen der amerikanischen Administration und der Bundesregierung über die geplante Modernisierung der US-C-Waffen, ihre mögliche Stationierung und ihre rüstungskontrollpolitischen Auswirkungen stattgefunden, und welche Haltung hat die Bundesregierung hierbei eingenommen? Zu Frage 54: Die amerikanische Regierung ist über die Haltung der Bundesregierung zur gesamten C-Waffenproblematik informiert. Hierzu gehört auch die deutsche Haltung zur Modernisierung des amerikanischen C-Waffenpotentials. Über einen Auftrag der Kommission an eine „defense consulting firm", die Haltung der Europäer zu binären Waffen in Erfahrung zu bringen, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu Frage 55: Fragen über C-Waffen wurden in den verschiedensten bi- und multilateralen sowie Bündnisforen erörtert. Dabei haben die Vereinigten Staaten wiederholt die beabsichtigte Modernisierung ihres C-Waffenpotentials erläutert, das seit dem einseitigen Produktionsstopp im Jahre 1969 nicht erneuert worden ist. Die Vereinigten Staaten versprechen sich von einer Produktionsaufnahme einen positiven Impuls auf die Genfer Verhandlungen über ein umfassendes und nachprüfbares Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung von C-Waffen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß eine Wiederaufnahme der Produktion von C-Waffen allein in die souveräne Entscheidung der Vereinigten Staaten fällt. Bezüglich einer eventuellen Stationierung binärer C-Waffen haben Vertreter der amerikanischen Regierung und General Rogers mehrfach erklärt, daß an eine Lagerung außerhalb der Vereinigten Staaten nicht gedacht werde. Auch die STOESSEL- Kommission kommt in ihrem Bericht zu diesem Ergebnis. Die Bundesregierung hat weiterhin ein überragendes Interesse an der Erarbeitung eines weltweiten und verläßlich verifizierbaren Abkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung chemischer Waffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen und ihrer Produktionsstätten. Dieses Ziel wird sie gemeinsam mit ihren Verbündeten in Zukunft mit großem Nachdruck in der Genfer Abrüstungskonferenz verfolgen. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Frage des Abgeordneten Lowack (CDU/CSU) (Drucksache 10/3448 Frage 56): Welche Gründe sprechen eigentlich dagegen, daß Jugendliche, die ihre Lehre absolviert haben und ihre Wehrdienstzeit ableisten möchten, zum frühestmöglichen Termin zur Bundeswehr eingezogen werden, so daß z. B. vermieden werden könnte, daß Jugendliche, die ohne Wehrdienst kaum eine Chance haben, einen Arbeitsplatz zu finden, arbeitslos würden? Die Wehrersatzbehörden sind bemüht, die Wehrpflichtigen, die nach Abschluß einer Berufsausbildung nicht weiterbeschäftigt werden, möglichst umgehend zum Grundwehrdienst einzuberufen. Diese Bemühungen der Bundesregierung haben bereits erhebliche Erfolge gehabt, weil sie möglichst Rücksicht auf die Besonderheiten der Einzelfälle nehmen und insgesamt flexibel gehandhabt werden. So wurden seit Oktober 1983 — seit diesem Termin wird die Einberufung von arbeitslosen Wehrpflichtigen besonders beachtet — bis zum Einberufungstermin April 1985 im Durchschnitt knapp 30% aller Stellen mit arbeitslosen Wehrpflichtigen besetzt. Allerdings gibt es — insbesondere aus folgenden Gründen — gewisse Grenzen: 1. Nach den Erkenntnissen der Bundesanstalt für Arbeit laufen allein in 1985 rund 300 000 Ausbildungsverhältnisse von wehrdienstfähigen Wehrpflichtigen ab. Der größte Teil dieser Wehrpflichtigen beendet seine Ausbildung zu den Einberufungsterminen Juli und Oktober. Zu diesen Terminen stehen auch über 70 000 Abiturienten und Fachoberschulabsolventen zur Einberufung heran, denen unverhältnismäßig hohe Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 10711* Zeitverluste in ihrer Ausbildung bei einer späteren Heranziehung entstehen können. 2. Einberufungen zum Grundwehrdienst sind nur im Rahmen des festgelegten Friedensumfangs der Bundeswehr und der im Bundeshaushalt festgesetzten Geldansatzstärke möglich, das bedeutet, daß nur rund 50 000 Wehrpflichtige pro Quartal einberufen werden können. 3. Schließlich setzt die Einberufung eines Wehrpflichtigen seine Wehrdienstfähigkeit und seine Eignung für die zu besetzende Stelle bei der Truppe voraus. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen des Abgeordneten Pauli (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 57 und 58): In welchem Ausmaß wird Transportgut der Bundeswehr auf der Schiene einerseits und in welchem Ausmaß wird Transportgut der Bundeswehr auf der Straße andererseits befördert? Welche Entwicklung der relativen Anteile sieht die Bundesregierung für die Zukunft, und trifft es zu, daß auf Grund der Durchführungsbestimmungen für den Straßentransportverbund der Bundeswehr Transportgut der Bundeswehr von der Schiene auf die Straße verlegt wird? Zu Frage 57: Transportmengenstatistiken über die Anteile des Eisenbahn- und Straßentransports der Transportgüter der Bundeswehr werden nicht geführt. Für Transportkosten an die Deutsche Bundesbahn wurden aufgewendet: 1983 208 Millionen DM 1984 195 Millionen DM 1985 225 Millionen DM (voraussichtlich). Für Transportkosten an Transportunternehmen (Straße): 1983 7 Millionen DM 1984 6,5 Millionen DM 1985 7,5 Millionen DM (voraussichtlich). Zu Frage 58: Die Relation zwischen kostenpflichtigen Schienen- und Straßentransporten ist seit Jahren konstant. Der Straßentransportverbund der Bundeswehr (StrTrspVbuBw) wurde mit dem Ziel eingerichtet, mit bundeswehreigenen Mitteln die bisher transportierten Versorgungsgüter — zu wirtschaftlichen Ladungsgrößen zusammenzufassen, — die eingesetzten Transportfahrzeuge optimal auszulasten und — Leerfahrten einzuschränken. Damit dient der Straßentransportverbund der wirtschaftlicheren bundeswehrinternen Transportabwicklung. Das Gebot der Sparsamkeit bei der Verwendung von Haushaltsmitteln ist dabei nach wie vor zu beachten. Es war nicht Absicht, durch diesen Verbund Bundeswehrtransporte von der Deutschen Bundesbahn abzuziehen und auf die Straße zu verlagern. Der überwiegende Anteil der durchzuführenden Transporte blieb hiervon unberührt. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Müller (Schweinfurt) (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 63 und 64): Kann die Bundesregierung angeben, wie viele Kleinkinder in der Bundesrepublik Deutschland jährlich am sogenannten „plötzlichen Kindstod" sterben, und wie verhält sich diese Zahl im Vergleich zur Anzahl der plötzlichen Kindstode in anderen Ländern? Wie weit ist die Erforschung der Ursachen dieses Phänomens in der Bundesrepublik Deutschland gediehen, und hält es die Bundesregierung für erforderlich, die Forschung auf diesem Gebiet durch den Einsatz von Bundesmitteln weiter voranzutreiben? Zu Frage 63: Der plötzliche Kindstod unbekannter Ursache (Sudden Infant Death Syndrom, SIDS) wird seit 1979 nach der Internationalen Klassifikation der Krankheiten, Verletzungen und Todesursachen (ICD, 9. Revision 1979) in der amtlichen Statistik unter der Position 798 geführt. In der Bundesrepublik ergeben sich danach zwischen 1979 und 1982, bezogen auf 100 000 Lebendgeborene, 103 bis 133 SIDS-Fälle jährlich. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist wegen unterschiedlicher Definitionen und unterschiedlicher Meldegewohnheiten nicht ohne weiteres zulässig. In der Weltgesundheitsstatistik der WHO des Jahres 1984 (World Health Statistics Annual 1984) sind für 23 Mitgliedsländer entsprechende Angaben enthalten. Während in der Bundesrepublik im Jahr 1982 von 100 000 Lebendgeborenen 130 an plötzlichem Kindstod verstorben sind, sind z. B. in den USA 153 (1980), in Irland 189 (1980), in England und Wales 181 (1982), in Schottland 191 (1983) Todesfälle jeweils pro 100 000 Lebendgeborene bekannt geworden. In den Niederlanden waren es 99 (1982), in Frankreich 119 (1981) und Österreich 63,3 (1982). Zu Frage 64: Forschungsvorhaben in Kliniken und in entsprechenden Instituten der Bundesrepublik stehen in engem Forschungszusammenhang mit anderen internationalen Gruppen. Die Bundesregierung ist bemüht, besonders epidemiologische Untersuchungen zu fördern, weil regionale Unterschiede bestehen. So wurden bei verschiedenen wissenschaftlichen 10712* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 Arbeiten je nach Region unterschiedliche Daten gemessen, die mangels standardisierter Methoden jedoch nicht vergleichbar sind. Die Differenzen zur amtlichen Statistik zeigen ebenfalls die Notwendigkeit eines standardisierten Vorgehens. Deswegen hat die Bundesregierung eine Tagung von internationalen Experten der WHO in Berlin vom 3. bis 6. Juli 1984 (Organisation: Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes) veranlaßt, auf der folgender Forschungsbedarf genannt wurde: 1. Jeder unerwartete Tod eines Säuglings sollte bis ins einzelne untersucht werden. 2. Der unerwartete Kindstod sollte international auf eine Position in den Todesursachenstatistiken festgelegt werden. 3. Nationale und internationale Statistiken sollten die Spät- und Nachsterblichkeit gesondert herausbringen. 4. Epidemiologische Studien sollten die Effekte der allgemeinen Umgebung und diejenigen der unmittelbaren Umgebung erfassen. 5. Solche Studien sollten regional durchgeführt, jedoch international koordiniert werden. 6. Studien sollten sowohl auf europäischer Basis als auch auf internationaler Basis durchgeführt werden. Das Institut für Sozialmedizin und Epidemiologie des Bundesgesundheitsamtes hat mit den Vorbereitungen zu einer Studie bereits begonnen. Der internationale Forschung ist es bisher nicht gelungen, diese Krankheit in Entstehung und Ablauf klar zu erfassen. Bekannt sind hingegen gewisse soziale und Risikokonstellationen, bei denen die Unreife des Atmungsmechanismus im Mittelpunkt steht. Anlage 11 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kalisch (CDU/CSU) (Drucksache 10/3448 Fragen 66 und 67): Ist der Bundesregierung bekannt, welche Jugendorganisationen aus dem Bundesgebiet einschließlich dem Land Berlin Teilnehmer zu den XII. Weltfestspielen nach Moskau entsenden wollen, und trifft es zu, daß die hiesigen Vorbereitungsorganisationen für die XII. Weltfestspiele entsprechend der kommunistischen „Drei-Staaten-Theorie" getrennte Teilnehmerdelegationen aus dem Land Berlin und dem übrigen Bundesgebiet entsenden wollen? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es für die Bindungen des Landes Berlin an das übrige Bundesgebiet schädlich ist, wenn Jugendverbände aus der Bundesrepublik Deutschland getrennte Delegationen nach Moskau entsenden, obgleich ihre Untergliederungen im Land Berlin gleichberechtigte Bestandteile ihrer jeweiligen Bundesorganisation sind? Zu Frage 66: Die Delegation aus der Bundesrepublik Deutschland, die beabsichtigt, zu den XII. Weltjugendfestspielen zu reisen, umfaßt Teilnehmer aus dem Bundesgebiet und Westberlin. Dieser Delegation werden — soweit der Bundesregierung derzeit bekannt ist — Vertreter aus der Mehrzahl der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Bundesjugendringes und seiner angeschlossenen Verbände, Vertreter der Deutschen Sportjugend, der Jungsozialisten und der Jungdemokraten sowie einige kommunistisch orientierte Jugendgruppen angehören. Neben dem „Gemeinsamen Arbeitsausschuß", der von den interessierten Jugendorganisationen zur Vorbereitung der XII. Weltjugendfestspiele für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) gegründet wurde, haben kommunistisch orientierte Jugendgruppen aus Berlin (West) ein eigenes Vorbereitungskomitee für Berlin (West) gebildet, das beabsichtigt, eine eigenständige Delegation nach Moskau zu entsenden. Zu Frage 67: Die Bundesregierung teilt diese Auffassung. Auch unter den demokratischen Jugendverbänden ist unbestritten, daß Jugendverbände, die in Berlin (West) Untergliederungen haben, keine getrennten Delegationen nach Moskau entsenden, sondern ihre Berliner Mitglieder in die Gesamtdelegation aus der Bundesrepublik Deutschland einbeziehen. Anlage 12 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 71 und 72): Gibt es öffentlich zugängliche Datenbanken, bei denen Ergebnisse von Tierversuchen gespeichert und bei Bedarf abgerufen werden können, und wenn ja, in welchem Umfang stehen Datenbanken mit gespeicherten Daten zur Verfügung? Wenn nein, wie ist dies zu rechtfertigen im Hinblick der zur Verfügung stehenden Technik und der Vermeidung von unnötigen Doppel- und Mehrfachtierversuchen? Verschiedene deutsche wie auch ausländische Datenbanken erfassen Literaturquellen zu Ergebnissen von Tierversuchen, soweit es sich um veröffentlichte Angaben handelt. Diese Literaturdatenbanken stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung und ermöglichen somit den Zugriff zu diesen Ergebnissen. Derartige Informationen können z. B. von dem Deutschen Institut für Dokumentation und Information (DIMDI), Köln, abgerufen werden. Die Datenbank des DIMDI hat außerdem noch die Möglichkeit der Datenbeschaffung von anderen internationalen Datenbanken wie MEDLARS, BIOSIS PREVIEWS, SCISEARCH, RTECS sowie TOXLINE/TOXBACK. Gleichwohl finden z. Z. noch Doppelversuche statt, zu deren weiteren Abbau die Qualität, Kenntnis und Verfügbarkeit der Datenbänke beitragen werden, soweit sie nicht zur Erhöhung des Kennt- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 10713* nisstandes auch im Sinne des Verbraucherschutzes notwendig sind. Anlage 13 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Frage des Abgeordneten Peter (Kassel) (SPD) (Drucksache 10/3448 Frage 73): Welche Studien und wissenschaftlichen Untersuchungen zur Arbeitsplatzwirksamkeit neuer Informations- und Kommunikationstechnologien hat die Bundesregierung bisher gemäß ihrer Ankündigung im Regierungsbericht Informationstechnik vergeben, und wann werden die Ergebnisse vorliegen? Mit Ihrer Frage nehmen Sie auf den im März letzten Jahres verabschiedeten Regierungsbericht Informationstechnik Bezug. Auf Initiative des Bundesministers für Forschung und Technologie wurde kürzlich der 1. Fortschrittsbericht hierzu erarbeitet und als Bilanz nach einem Jahr Laufzeit des Regierungskonzepts am 29. Mai 1985 der Öffentlichkeit vorgestellt. Eine hierzu ergänzende Pressemitteilung füge ich bei. Im Kapitel II dieses Fortschrittsberichts ist zu jeder der im Regierungsbericht enthaltenen Maßnahmen der bisher erreichte Stand dargelegt. Dies betrifft auch die beiden Maßnahmen. ( 9) Internationale Konferenz „1984 und danach" (10) Studien und wissenschaftliche Untersuchungen zur Arbeitsplatzwirkung, auf die Sie sich bei Ihrer Frage beziehen. Den mit allen Bundesministerien abgestimmten derzeitigen Ergebnisstand können Sie den Seiten 16 bis 19 des Fortschrittsberichts entnehmen, den ich Ihnen ebenfalls beifüge. Anlage 14 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Carstensen (Nordstrand) (CDU/ CSU) (Drucksache 10/3448 Fragen 74 und 75): Von welchen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der Abgasreinigung bei Kraftfahrzeugen hat die Bundesregierung Kenntnis, und wie werden diese Vorhaben unterstützt? Welche Aufgaben soll das geplante geisteswissenschaftliche Japan-Institut wahrnehmen, und inwieweit wird bei der Planung und Vorbereitung eine ausreichende Mitarbeit der mit den Problemen der Praxis in den Handelsbeziehungen vertrauten Institutionen in Japan gesucht'? Zu Frage 74: Im Umweltprogramm von 1971 hat die Bundesregierung Zielvorstellungen entwickelt, innerhalb von 10 Jahren die Schadstoffe Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoffe, Stickoxide, Blei und Geruchsstoffe im Abgas von Kraftfahrzeugen mit Ottomotoren schrittweise auf ein Zehntel der Durchschnittswerte von 1969 zu vermindern. 1971 wurden die CO- und HC-Emissionen erstmalig gesetzlich begrenzt und seither in mehreren Stufen herabgesetzt. 1977 wurden die Stickoxide mit einbezogen. Ebenfalls 1971 wurde das Benzin-Blei-Gesetz verabschiedet, mit dem der Bleigehalt im Benzin in zwei Stufen ab 1. Januar 1976 auf 0,15 g/1 herabgesetzt wurde. Das Benzin-Blei-Gesetz führte zur Verabschiedung einer EG-Bleirichtlinie, mit der die EG verhinderte, daß niedrigere Bleigehalte als 0,15 g/1 vorgeschrieben werden konnten. Die das Kraftfahrzeug betreffenden umweltpolitischen Ziele wurden in den USA, in Japan und in der Bundesrepublik Deutschland gleichartig formuliert; eine 90 %ige Minderung der durchschnittlichen Fahrzeugemissionen wurde angestrebt. Die gesetzgeberischen Maßnahmen auf dem Weg zum Ziel waren unterschiedlich. Anders als in Europa hatte man in den USA dem Ziel entsprechende Schadstoffgrenzwerte bereits frühzeitig im Clean-Air-Act gesetzlich verankert. Die Folge waren erhebliche Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in der Industrie, deren Ergebnis eine Schadstoffminderungstechnik ist, die sich in den USA zu 100% durchgesetzt hat. In der Bundesrepublik dagegen wurde im Vergleich zu der für 1980 angestrebten 90% Reduzierungsrate bei CO etwa 50% bis 60 und bei HC etwa 40% Reduzierung, bei NO„ dagegen eine Erhöhung um etwa 30 % erreicht. Die Bleiemission wurde mit Hilfe des Benzin-Blei-Gesetzes um etwa 70 % gesenkt. Erst die angesichts der zunehmenden Waldschäden von der Bundesregierung gefaßten Beschlüsse, die US-amerikanischen Schadstoffgrenzwerte einschließlich der Prüfvorschriften in einer gleichwertigen EG-harmonisierten Abgasgesetzgebung zu übernehmen, könnten zu einer wirklich deutlichen Verminderung der Gesamtemissionen des Kraftfahrzeugverkehrs führen. Seit 1972 fördert das Bundesministerium für Forschung und Technologie unter dieser umweltpolitischen Perspektive mit gezielten Maßnahmen die technologische Weiterentwicklung von Antriebssystemen und Kraftstoffen. Grundlage der Förderung blideten die im Umweltprogramm der Bundesregierung festgelegten Ziele der Schadstoffminderung. Mitbestimmende Zielsetzung ist die Verbesserung der Energie- und Rohstoffnutzung. Das Maßnahmenbündel konzentriert sich auf — Grundlagenforschung zum besseren Verständnis der Reaktionskinetik der Verbrennung im Motor — Katalysatorenentwicklung — Weiterentwicklung konventioneller Otto- und Dieselmotoren und — unkonventionelle Antriebssysteme 10714* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 — alternative Kraftstoffe. Bis einschließlich 1985 wurden 212 Millionen DM für Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die überwiegend im Verbund zwischen Industrie und Wissenschaft durchgeführt werden, bereitgestellt. Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten befaßten sich mit der Katalysatorentwicklung in Verbindung mit der Gemischregelung durch die Sauerstoff-Zirkonsonde. Das Dreiwegekatalysatorkonzept mit Lambdaregelung ist aus dieser Entwicklung abgeleitet. Ebenso wurden Untersuchungen zum Magerbetrieb mit Oxidationskatalysator sowie Zweiwegekatalysator mit zusätzlicher Lufteinblasung durchgeführt. Schichtlademotoren ermöglichen eine Verbrennung bei erheblichem Luftüberschuß bei verminderten Schadstoffemissionen. Mit Untersuchungen zur Gemischaufbereitung und Zündung, der geregelten Gemischbildung in Verbindung mit der katalytischen Abgasnachbehandlung wurden weitere Möglichkeiten der Schadstoffminderung entwickelt. Zur Verringerung der gasförmigen und der Partikelemission bei Dieselmotoren wurden Grundsatzuntersuchungen durchgeführt und sowohl katalytische Nachverbrennungsverfahren als auch kombinierte Abscheide- und Nachverbrennungsverfahren untersucht. Bei den unkonventionellen Antrieben wurden verschiedene arbeitsraumbildende Motoren mit innerer kontinuierlicher Verbrennung analysiert sowie der Rotationskolben-Stirlingmotor und die vollkeramische Gasturbine entwickelt. Unter den alternativen Kraftstoffen erscheinen unter Energie- und Umweltgesichtspunkten Alkoholkraftstoffe für den mittelfristigen Einsatz am besten geeignet. Für Sonderanwendungen kann das Elektrofahrzeug in Betracht gezogen werden, und längerfristig könnte Wasserstoff eine Einsatzchance erhalten. Zu Frage 75: Um die deutsche Japan-Forschung in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu verstärken und wegen des ingesamt unbefriedigenden Zustands der gegenwartsbezogenen Japan-Forschung, prüft der BMFT gegenwärtig die Errichtung eines geistes- und sozialwissenschaftlichen Instituts in Japan. Die an Japan interessierten Forschungsdisziplinen können ohne eine solche Einrichtung ihre Aufgaben nicht angemessen lösen. Der Wissenschaftsrat wurde gebeten, sich zu der Institutsgründung zu äußern. Sein Gutachten wird voraussichtlich im November 1985 vorgelegt werden. Nach dem gegenwärtigen Überlegungsstand sollen sich die Forschungsaufgaben des Instituts auf die Untersuchung des modernen Japan, z. B. in Politik, Recht und Wirtschaft, konzentrieren. Die Gebiete Geschichte und Kulturwissenschaften sollen insoweit einbezogen werden, als sie zum Verständnis des modernen Japan erforderlich sind. Im Hinblick auf den in Deutschland bestehenden Bedarf an Kenntnissen japanischer Verhältnisse und der japanischen Sprache soll das Institut auch Serviceleistungen (z. B. Kontaktvermittlung, Beratung) erbringen und sich der Ausbildung von Nachwuchswissenschaftlern widmen. Anlage 15 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Probst auf die Fragen des Abgeordneten Vahlberg (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 80 und 81): Welche wissenschaftlichen Analysen über einen durch militärische Forschung generell induzierten oder induzierbaren ziviltechnologischen Innovationsschub liegen der Bundesregierung vor, und inwieweit wird durch sie die These eines Spin-offs aus militärischer Forschung für zivile Zwecke gestützt? Auf welchen Technologiefeldern sieht die Bundesregierung die europäische und insbesondere die zivile Forschung und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland dem Stand vergleichbarer Aktivitäten in den Vereinigten Staaten von Amerika als überlegen an? Zu Frage 80: Die Aufgaben an wehrtechnische Forschung und Technologie ergeben sich aus der Bedrohung. Das gilt auch für das Forschungsprogramm SDI. Obwohl die Ziele der wehrtechnischen Forschung verschieden sind von denen für zivile Anwendungen, können die Methoden übertragbar sein. So haben z. B. Untersuchungen zur Regenerosion an der Abdeckung des Radargerätes für ein Kampfflugzeug Erkenntnisse über Stoßwelleneffekte als physikalische Grundlage für die nichtoperative Nierensteinzertrümmerung gebracht. Zu Frage 81: Die Bundesregierung hat sich zuletzt in dem Bundesbericht FORSCHUNG 1984 (BT-Drucksache 10/1543, S. 23ff.) zur technologischen Wettbewerbsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland geäußert. Auf diese Ausführungen wird Bezug genommen. Anlage 16 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. von Bülow (SPD) (Drucksache 10/3448 Frage 87): Wie beurteilt die Bundesregierung die Äußerung des BDI- Präsidenten Dr. Langmann, wonach deutschen Unternehmen die Beteiligung an der Strategischen Verteidigungsinitiative der USA nicht verwehrt werden könne, vor dem Hintergrund der eigenen Erklärung gegenüber der Westeuropäischen Union, wonach sich die Bundesrepublik Deutschland an der Entwicklung oder Herstellung strategischer Waffen nicht beteiligen werde? Die Bundesregierung sieht zwischen den Äußerungen des Präsidenten des BDI und ihrer Erklärung, wonach die Bundesregierung nicht beabsich- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 10715* tige, strategische Raketen und Bomber herzustellen, keinen Widerspruch. Die Beteiligung von Unternehmen an einem Forschungsprogramm hat nichts mit der Herstellung von Waffen zu tun. Anlage 17 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Hauchler (SPD) (Drucksache 10/3448 Fragen 88 und 89): Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß in diesen Tagen Repräsentanten der „Viel-Parteien-Konferenz" aus Namibia mit namhaften Juristen und CDU-Politikern in der Konrad Adenauer-Stiftung eine Verfassung für Namibia vorbereiten, obwohl die Resolution 435 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bestimmt, daß eine aus freien Wahlen in Namibia hervorgegangene Versammlung die Verfassung für das unabhängige Namibia erarbeiten soll? Sieht die Bundesregierung im Plan der südafrikanischen Regierung, im Juni 1985 in Namibia eine Interimsregierung einzusetzen, einen Vorstoß gegen die Resolution 435 der Vereinten Nationen, die von der Bundesregierung bisher als verbindliche Grundlage ihrer Namibia-Politik erklärt wurde, und in welcher Weise wird die Bundesregierung auf die Konrad-Adenauer-Stiftung einwirken, damit von deutscher Seite nicht gegen den Beschluß der Vereinten Nationen gehandelt wird? Zu Frage 88: Vom 18. bis zum 25. Mai 1985 hielt sich eine Delegation der sogenannten Viel-Parteien-Konferenz auf Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung in Bonn auf. Es handelte sich um den privaten Besuch namibischer Politiker auf Einladung einer privaten politischen Stiftung. Solche Kontakte mit allen politischen Parteien Namibias sind bereits in der Vergangenheit von politischen Stiftungen in der Bundesrepublik Deutschland gepflegt worden. Die Bundesregierung benutzte die Gelegenheit, um den Vertretern der namibischen Parteien deutlich zu machen, daß die Bundesregierung ein demokratisches Mandat oder eine institutionelle Rolle der „Viel-Parteien-Konferenz" nicht anerkennt. Die Verfassung für ein unabhängiges Namibia ist gemäß Res. 435 von einer aus freien und fairen Wahlen hervorgegangenen verfassungsgebenden Versammlung zu erarbeiten. Zu Frage 89: Die Bundesregierung hat ebenso wie ihre Partner in der westlichen Kontaktgruppe und in der Europäischen Gemeinschaft die Einsetzung einer Interrimsregierung in Namibia für null und nichtig erklärt. Der Bundeskanzler hat am 22. Mai 1985 gegenüber dem tansanischen Staatspräsidenten Nyerere bekräftigt, daß für uns und unsere westlichen Partner der westliche Lösungsplan die alleinige Grundlage für eine international anerkannte Unabhängigkeit Namibias bleibt, die so bald wie möglich angestrebt wird. Die Bundesrepublik Deutschland bleibt auch in Zukunft dem Lösungsplan der Vereinten Nationen gemäß Sicherheitsratsresolution 435 verpflichtet. Die Bundesregierung wird jedem Versuch entgegentreten, der darauf abzielt, ihre Verpflichtung gegenüber dem UNO-Plan zu gefährden. Anlage 18 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen der Abgeordneten Frau Eid (DIE GRÜNEN) (Drucksache 10/3448 Fragen 90 und 91): Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus der vom Berliner Missionswerk in Auftrag gegebenen Studie des schweizer Journalisten Peter Niggli ziehen, die auf Grund umfangreicher Recherchen überzeugend belegt, daß die äthiopische Regierung die Hilfsorganisationen, die Hungerhilfe leisten, faktisch dazu zwingt, Umsiedlungsprogramme zu finanzieren, die vor allem dazu dienen, den im Norden agierenden Befreiungsbewegungen die politische Basis zu entziehen und nicht wie behauptet, das Hungerproblem wirksam zu bekämpfen? Mit welchen konkreten Schritten will die Bundesregierung Druck auf die äthiopische Regierung ausüben, damit die Forderungen nach sofortigem Stopp der Umsiedlungsprogramme und nach Erlaubnis für die Hilfsorganisationen, die Nahrungsmittel selbst in allen Lagern verteilen zu dürfen, eingelöst werden können, um damit zu gewährleisten, daß die humanitäre Hilfe nicht länger dazu benutzt wird, die machtpolitischen Interessen der äthiopischen Zentralregierung durchzusetzen? Zu Frage 90: Der Bundesregierung ist die Studie von Herrn Peter Niggli bekannt. Sie sieht jedoch keinen Anlaß, aufgrund der dort getroffenen Feststellungen ihre Haltung gegenüber der äthiopischen Regierung in bezug auf die Durchführung humanitärer Hilfsmaßnahmen zu überprüfen. Die Hilfsorganisationen haben gegenüber der Bundesregierung keine Äußerungen über Zwangsfinanzierung des Umsiedlungsprogramms der äthiopischen Regierung gemacht. Die Aktion Menschen für Menschen beabsichtigt vielmehr nach Kenntnis der Bundesregierung, aufgrund des positiven Eindrucks, den ihr Initiator K.-H. Böhm während einer Informationsreise in die Umsiedlungsgebiete gewonnen hat, sich mit Kleidung, Saatgut, Zusatznahrung und Zugtieren sowie mit Beiträgen zu Gesundheits- und Erziehungsmaßnahmen am Umsiedlungsprogramm zu beteiligen. Zu Frage 91: Die Bundesregierung teilt nicht die Auffassung, die humanitäre Hilfe diene machtpolitischen Interessen der äthiopischen Regierung. Es gibt keine Anhaltspunkte für den mißbräuchlichen Einsatz unserer Hilfsgüter. Die staatliche äthiopische Hilfsorganisation Relief and Rehabilitation Commission (RRC) hat sich im Gegenteil als effizienter Partner bei der Durchführung der humanitären Hilfe in den Hungergebieten erwiesen. Die Bundesregierung beteiligt sich — wie die anderen westlichen Geber — nicht an dem Umsiedlungsprogramm der äthiopischen Regierung, weil sie Zweifel an der humanitären Zielrichtung und 10716* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 144. Sitzung. Bonn, Freitag, den 14. Juni 1985 Effizienz des Programms hegt. Eine Einmischung in die äthiopische Entscheidung, das Umsiedlungsprogramm durchzuführen, kommt jedoch für die Bundesregierung nicht in Frage, da sie die territoriale Integrität und Souveränität Äthiopiens respektiert. Die Bundesregierung hat keinen Anlaß, an die äthiopische Regierung heranzutreten, um die Arbeitsmöglichkeit der Hilfsorganisationen in den Lagern zu gewährleisten, da ihr keine Fälle bekannt sind, wo Hilfsorganisationen außer aus Sicherheitsgründen die Erlaubnis verweigert würde, Nahrungsmittel selbst in den Lagern zu verteilen. So beteiligen sich z. B. die kirchlichen Hilfswerke, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Welthungerhilfe, das Komitee Cap Anamur/Initiativen Deutscher Not-Ärzte und die Aktion Menschen für Menschen an der Lebensmittelverteilung in Äthiopien. Anlage 19 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Rose (CDU/CSU) (Drucksache 10/3448 Fragen 92 und 93): Wie beurteilt die Bundesregierung den Besuch des kommunistischen Präsidentschaftskandidaten Perus Dr. Barrantes (Bürgermeister der Stadt Lima) in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Wahlkampf durch Geldmittel aus der Bundesrepublik Deutschland mit finanziert wurde, sowie die näheren Umstände dieser Einladung? Ergibt sich aus diesem Besuch oder aus Gegenbesuchen eine Belastung der offiziellen deutsch-peruanischen Beziehungen? Zu Frage 22: Der Bürgermeister von Lima und Präsidentschaftskandidat des Bündnisses marxistischer Parteien „Izquierda Unida" (Vereinigte Linke), Dr. Alfonso Barrantes, hielt sich im November 1984 auf Einladung der Fraktion „DIE GRÜNEN" und von Peru-Solidaritätsgruppen in der Bundesrepublik Deutschland auf. Der Besuch des Vertreters einer politischen Partei eines anderen Landes in der Bundesrepublik Deutschland ist ein normaler Vorgang. Zu den näheren Umständen der Einladung, an der die Bundesregierung nicht beteiligt war, kann sie keine Stellungnahme abgeben. Zu Frage 93: Die Bundesregierung hat keinerlei Anhaltspunkte dafür, daß sich aus dem Besuch von Dr. Barrantes oder aus Gegenbesuchen eine Belastung der offiziellen deutsch-peruanischen Beziehungen ergeben hätte. Anlage 20 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3448 Frage 94): Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Koordinators für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit, Staatssekretär a. D. von Staden, in den „Baltischen Blättern": „Wir handelten gegen unsere eigenen Interessen, wenn wir den Friedensvertragsvorbehalt politisch aktivierten"? Die Haltung der Bundesregierung ist bekannt. Ich verweise insbesondere auf die Äußerungen des Bundeskanzlers in seinem Bericht zur Lage der Nation vom 27. Februar 1985. Er erklärte: „Wir bekräftigen jetzt und für die Zukunft den Warschauer Vertrag und die darin zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen verankerte ,Unverletzlichkeit der Grenzen und die Achtung der territorialen Integrität und der Souveränität aller Staaten in Europa in ihren gegenwärtigen Grenzen` als ,eine grundlegende Bedingung für den Frieden'. Wir, die Bundesrepublik Deutschland und die Volksrepublik Polen, haben gegeneinander keinerlei Gebietsansprüche und werden solche auch in Zukunft nicht erheben. Meine Damen und Herren, in den Gebieten jenseits der polnischen Westgrenze leben heute polnische Familien, denen diese Landschaften in zwei Generationen zur Heimat geworden sind. Wir werden dies achten und nicht in Frage stellen". Die von Staatssekretär a. D. von Staden in dem von Ihnen zitierten Artikel zum Verhältnis von Deutschen und Polen geäußerten Auffassungen, zu deren Verständnis der von Ihnen zitierte Satz in seinem Zusammenhang zu sehen ist, weichen von der Haltung der Bundesregierung, wie sie in dieser Erklärung des Bundeskanzlers zum Ausdruck kommt, nicht ab.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Günter Verheugen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage unserer Beziehungen zur Republik Südafrika steht mit Recht auf der Tagesordnung. Südafrika hat mit seinem Übergriff auf das so gut wie wehrlose Botswana, den wir als weiteren Ausdruck der Aggressivität des Apartheidssystems aufs Schärfste verurteilen müssen, in den letzten Stunden noch einen aktuellen Anlaß geboten.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Der weltweite Widerstand gegen das in Südafrika praktizierte System nimmt zu. Die Bundesregierung muß sich die Frage gefallen lassen, ob es nicht einen bedrückenden Widerspruch zwischen ihren Worten und ihren Taten gibt. Offiziell verurteilt sie die rassistische Politik der weißen Minderheit, in der Wirklichkeit ist sie in den letzten Jahren jedoch zur wichtigsten Stütze des Regimes Botha geworden. Was nützen Bekundungen des Abscheus, wenn der Bundeskanzler die südafrikanische Politik hoffähig macht, indem er ihren ersten Repräsentanten hier in Bonn empfängt, und was bleibt vom kritischen Dialog, wenn die Bundesrepublik zwar zum wichtigsten Handelspartner Südafrikas wird, aus dieser Position aber keinen erkennbaren Einfluß auf die Politik gewinnt?
    Der kritische Dialog ist ebenso gescheitert wie die amerikanische Variante, das constructive engagement. Südafrika hat das System der Apartheid eben nicht verändert: Die Mehrheit der Schwarzen und Farbigen in diesem Land bleibt rechtlos, unterdrückt und ausgebeutet. Auch in unserem Land, sogar hier in diesem Haus, gibt es immer noch eine Tendenz zur Verharmlosung des tatsächlichen Gesichts der Apartheid. Man muß sich klarmachen, daß Apartheid heute im wesentlichen ein Wirtschaftssystem ist, das dazu dient, die Privilegien der weißen Minderheit gegenüber den Ansprüchen der überwältigenden Mehrheit zu verteidigen.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es gibt — leider — viele Länder, in denen die Menschenrechte verletzt werden. Aber der Fall Südafrika ist deshalb einmalig, weil nirgendwo sonst auf der Welt eine Minderheit der großen Mehrheit eines Volkes nur wegen der unterschiedlichen Hautfarbe die elementarsten Menschenrechte vorenthält.

    (Dr. Barzel [CDU/CSU]: Wie ist das in der DDR?)

    Ein solches System kann nur gewaltsam errichtet und aufrecht erhalten werden. Gewalt, tödliche Gewalt gehört heute zum südafrikanischen Alltag, und diese Gewalttätigkeit des Systems strahlt aus auf die ganze Region und wächst sich zu einer Gefahr für den Weltfrieden aus. Die westlichen Länder sind sehr geduldig gewesen mit Südafrika, nicht nur hinsichtlich der Apartheid, sondern auch hinsichtlich der illegalen Besetzung Namibias. Es wird Zeit, daß man sich die Frage stellt, warum die westliche Initiative im südlichen Afrika so kläglich gescheitert ist. Das lag nicht nur an der Uneinsichtigkeit und Sturheit, die dem rassistischen System eigen ist, das lag auch daran, daß in Wahrheit kein ernsthafter Druck versucht worden ist. Die Kontaktgruppe war ein Papiertiger.
    Die Bundesregierung weiß das wohl auch, denn anders ist ihr Zurückfallen in völlige Passivität im südlichen Afrika nicht zu erklären. Diese Passivität wollen wir nicht hinnehmen, weil sie gewollt oder ungewollt in die Rolle eines Komplicen führt. Das ist die Schlüsselfrage der Beziehungen zu Südafrika, ob diese Beziehungen ein Beitrag zur Überwindung der Apartheid sind oder ob sie in Wahrheit ein unmenschliches System stützen.



    Verheugen
    Es sollte zu denken geben, daß die beiden großen Kirchen immer drängender wirksamen Druck gegenüber Südafrika verlangen, und es sollte zu denken geben, daß der amerikanische Kongreß mit großer Mehrheit wirtschaftliche Sanktionen gegenüber Südafrika verlangt, auch die Parteifreunde des Präsidenten Reagan.
    Die bisherige Politik war erfolglos. Eingeredet wird auf Südafrika seit Jahrzehnten. Aber gleichzeitig macht man gute Geschäfte, die man nicht stören will. Mit dieser doppelten Moral muß endlich Schluß sein. Es müssen deutliche Zeichen gesetzt werden.

    (Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

    Mit Ausnahme des vielfach umgangenen Rüstungsembargos und des ebenfalls durchlöcherten Teilembargos beim Erdöl sind ernsthafte Sanktionen gegenüber Südafrika bisher nicht beschlossen worden.
    Die Bundesregierung hat zuletzt in ihrer Antwort auf die Große Anfrage meiner Fraktion zur Politik im südlichen Afrika erklärt, sie halte wirtschaftlichen Druck generell für kein geeignetes politisches Instrument.

    (Dr. Hornhues [CDU/CSU]: So ist es!)

    Diesen Grundsatz hat sie aber schon oft durchbrochen und durchbricht ihn in bezug auf die Warschauer Paktstaaten täglich, so daß die Beharrlichkeit des Arguments im Falle Südafrika Verdacht erregen muß.
    Der zweite Einwand ist pragmatischer Art und lautet, Sanktionen seien erfahrungsgemäß wirkungslos. Tatsächlich darf man hier skeptisch sein. Aber man darf . auch unterstellen, daß es enorme Auswirkungen haben müßte, wenn die zwei wichtigsten Handelspartner Südafrikas, die Bundesrepublik und die USA, in empfindlichen ausgewählten Bereichen ihre Haltung ändern würden, wie es gerade jetzt in den USA geschieht.
    Das dritte Argument ist moralischer Art und sagt: Mit Sanktionen trifft man immer nur die Falschen. Nun hat j a die südafrikanische Regierung als Reaktion auf die amerikanische Diskussion schon von der Folge höherer Arbeitslosigkeit unter den Schwarzen gesprochen. Ich glaube, daß in dieser Frage das Wort der Betroffenen besonderes Gewicht haben sollte. Von den Betroffenen, nämlich den schwarzen Gewerkschaften, den Bürgerrechtsorganisationen, den schwarzen Kirchen und den Befreiungsbewegungen hören wir: Tut endlich etwas, und laßt euch nicht einreden, daß wir uns unser Streben nach Freiheit und Menschenwürde abkaufen lassen würden!
    Die beiden hier vorliegenden Anträge der GRÜNEN greifen nun in etwas willkürlicher Form aus der reichen Palette der Möglichkeiten zwei recht problematische heraus. Unsere Haltung zu diesen Anträgen ist bestimmt von unseren Zielen im südlichen Afrika.
    Erstens. Wir fordern die südafrikanische Regierung auf, eine Politik des grundlegenden Wandels einzuleiten, durchaus in Form eines Prozesses, der nicht von heute auf morgen abgeschlossen sein kann, an dessen Ende aber eine Ordnung stehen muß, in der Menschen aller Hautfarben gleichberechtigt und friedlich miteinander leben können.
    Zweitens. Wir fordern die Freilassung der politischen Gefangenen, die Einstellung des Hochverratsprozesses gegen die Führer der UDF. Wir fordern das Recht auf freie Betätigung der Schwarzen in gesellschaftlichen und politischen Organisationen. Wir fordern die Freilassung von Nelson Mandela.
    Drittens. Wir fordern die unverzügliche Einleitung des Unabhängigkeitsprozesses für Namibia entsprechend der Sicherheitsratsentschließung 435. Die unmittelbar bevorstehende Einsetzung einer sogenannten Übergangsregierung in Namibia verurteilen wir als erneuten Versuch, Namibia das Selbstbestimmungsrecht zu verweigern.
    Viertens. Wir fordern Südafrika dringlich auf, die Souveränität und territoriale Integrität seiner Nachbarn zu respektieren, sich aus Botswana und Angola vollständig zurückzuziehen und jede Unterstützung für die Rebellen in Angola und Mosambik zu unterlassen.
    Gemessen an diesen Zielen können die in den Anträgen der GRÜNEN geforderten Maßnahmen nur erste Schritte sein. Notwendig ist eine Neuformulierung der deutschen Politik im südlichen Afrika. Wir werden in diesem Sinne in Kürze einen umfassenden Antrag vorlegen.
    Die vorgeschlagene Kündigung des Kulturabkommens ist ein Schritt, den auch wir für angemessen halten. Wir müssen einsehen, daß sich die Erwartungen nicht erfüllt haben, die einmal mit dem Kulturabkommen verknüpft waren. Es war eine Illusion, zu glauben, man könne mit dem Kulturabkommen das ungerechte Bildungssystem im Apartheidsystem unterlaufen. Was zur Überwindung der Apartheid gedacht war, wird von der südafrikanischen Regierung eher als Ausdruck unseres Einverständnisses mit der kulturellen Wirklichkeit des Landes verstanden, und diese Wirklichkeit ist so häßlich, wie sie es sein muß, wo es keine Freiheit der Kultur gibt.
    Wir verkennen nicht, daß es im Rahmen des Sonderprogramms südliches Afrika Maßnahmen gibt, die den Interessen der Mehrheit dienen, und daß diejenigen, die vor Ort die Kulturbeziehungen betreuen, sehr oft mit großem persönlichen Mut versucht haben, das System der Apartheid wenigstens hier und da zu durchbrechen und Freiräume für Schwarze und Farbige zu schaffen.

    (Zustimmung des Abg. Wolfram [Recklinghausen] [SPD])

    Ich nenne besonders die Weiterbildungseinrichtungen für schwarze Lehrer in Soweto und die Stipendien für schwarze Studenten an südafrikanischen Universitäten. Tief enttäuscht sind wir allerdings über die dürftigen Ergebnisse des Versuchs, die amtlich geförderten deutschen Schulen in Süd-



    Verheugen
    afrika für schwarze und farbige Kinder zu öffnen. So schmerzlich die Einsicht ist: Wir finanzieren dort faktisch immer noch Apartheidsschulen.
    Wir sollten also aus politischen Gründen auf die Weiterführung des Kulturabkommens verzichten, die positiven Ansätze des Sonderprogramms jedoch fortsetzen und weiterentwickeln. Andere Länder zeigen, daß das auch ohne Kulturabkommen möglich ist. Aus aktuellem Anlaß füge ich hinzu: Gerade jetzt, wo in der ganzen Welt auf mehr Distanz zum Apartheidsystem geachtet wird, die Idee eines Goethe-Instituts in Südafrika zu lancieren ist eine Instinktlosigkeit.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Die guten Absichten können nur mißverstanden werden.
    Ich komme zum Schluß. Die Frage der Kohleimporte muß im Gesamtzusammenhang der wirtschaftlichen Sanktionen gesehen werden. Südafrikanische Kohle wird im Rahmen der gegebenen Kontingentierung verstärkt eingeführt, weil sie zur Zeit die billigste auf dem Weltmarkt ist. Ursache sind nicht nur die geologischen Verhältnisse, sondern auch die extrem niedrigen Lohnkosten. Das ist ein Skandal.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es ist unrichtig, wenn in der Antragsbegründung gesagt wird, der Verzicht auf Kohleimporte würde die Beschäftigungssituation im deutschen Bergbau verbessern. Die Frage kann sinnvoll erst dann entschieden werden, wenn man alle Sanktionsmöglichkeiten geprüft hat. Ich kann mir wirkungsvollere vorstellen mit geringeren Auswirkungen auf Arbeitsplätze von Schwarzen. Für diese schwierige Abwägung wird die Ausschußberatung nützlich sein.
    Wir stimmen der vorgeschlagenen Überweisung zu.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der GRÜNEN)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Dr. Hamm-Brücher.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Hildegard Hamm-Brücher


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Wie meine Vorredner bedauern die Liberalen die als Folge einer allen Menschenrechtsgeboten hohnsprechende Rassenpolitik in Südafrika, als Folge verspäteter und unzulänglicher Reformschritte eingetretene Zuspitzung der politischen Situation im ganzen südlichen Afrika und hier besonders in Namibia. Vor diesem Hintergrund müssen die beiden vorliegenden Anträge diskutiert werden. Es ist ein wenig schwierig, in einer verbundenen Aussprache mit Kurzbeiträgen den beiden sehr brisanten Problemen einigermaßen gerecht zu werden. Wir werden das dann in den Ausschüssen versuchen.
    Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte die Frage der Boykottmaßnahmen im Bereich der Wirtschaftsbeziehungen nicht so leicht abtun, nachdem in anderen westlichen Ländern über mögliche wirksame Maßnahmen im Wirtschafts-und im Finanzbereich sehr ernsthafte Überlegungen angestellt werden. Ich meine, daß wir auch im Rahmen der EG durchaus Überlegungen anstellen sollten, was über den bisherigen Verhaltenskodex hinaus — der tatsächlich einiges bewirkt hat — an Maßnahmen getroffen werden kann.
    Auch unsere Kulturbeziehungen zu Südafrika sollten wir doch noch ein bißchen genauer daraufhin durchleuchten — Herr Kollege Verheugen hat das gerade getan; Herr Kollege Hornhues hat das für seine Fraktion ebenfalls angedeutet —, ob die Gewichtung unserer Programme im Bereich der Kulturbeziehungen eine Aufrechterhaltung des Kulturabkommens rechtfertigt oder nicht. Hier möchte ich das Auswärtige Amt schon heute bitten, uns hierzu eine ganz klare Übersicht und Stellungnahme zu geben, auf deren Grundlage das möglich ist. Es war in den letzten Tagen sehr schwierig, die nötigen Zahlen zu erhalten, um eine Art Röntgenbild zu bekommen, was in welchen Bereichen mit welchen Mitteln von uns in Südafrika eigentlich versucht wird.
    Meine Damen und Herren, es sind zwei Kategorien, ein durchaus traditioneller und ein bewußt gegen die Apartheid gerichteter Programmteil, den ich in der Zeit meiner Tätigkeit im Auswärtigen Amt in besonderer Weise aufgebaut und gefördert und dessen erste Finanzierung ich vertreten habe. Aber, meine Damen und Herren, wenn man sich die Relation der Zahlen einmal anschaut, wird man den Verdacht nicht los, daß das sogenannte Sonderprogramm Südafrika nach den ersten Anfängen stagniert und leider immer mehr nicht mehr als Alibifunktion hat. Sehen Sie sich die Zahlen an: Für unsere sechs Schulen mit 3 200 fast ausschließlich weißen Kindern — mittlerweile sind von den 3 200 Kindern insgesamt nur 35 Nichtweiße, der Löwenanteil davon in Windhuk; da kann man doch nicht davon sprechen, daß sich unsere Schulen geöffnet hätten,

    (Beifall des Abg. Baum [FDP], bei der SPD und bei den GRÜNEN)

    das ist eine Minimalkonzession, die wir nicht für befriedigend halten — zahlen wir 14,5 Millionen DM Zuschüsse, aus dem Kulturfonds, Stipendienprogramme etc., ungefährt 3,5 Millionen DM. Das macht präterpropter etwas über 17 Millionen DM für Programme, die absolut traditionell strukturiert sind, der herrschenden weißen Minderheit zugute kommen. Dem stehen ganze 1,7 Millionen DM entgegen, die noch nicht einmal ganz ausgegeben worden sind, für das sogenannte Sonderprogramm, in dem wir dankenswerter- und verdienstvollerweise durch Förderung schwarzer Lehrer, Sur-place-Stipendien, durch Sprachkurse usw. tatsächlich das machen, was wir eigentlich überwiegend, zumindestens aber gleichgewichtig im Kulturprogramm machen sollten. Es ist sehr leicht auszurechnen, daß diese 1,7 Millionen nur knapp 10 % von etwa 17 Millionen DM sind. Eigentlich sollte eine glaubwürdige Aufrechterhaltung eines Kulturabkommens zumin-



    Frau Dr. Hamm-Brücher
    dest eine Gleichgewichtigkeit der Programmteile zur Voraussetzung haben.

    (Beifall des Abg. Baum [FDP], bei der SPD und bei den GRÜNEN)

    Wenn es nach meinen Wünschen ginge, sollte das Verhältnis eher umgekehrt sein, 10:90, um erst einmal den Unterdrückten und Diskriminierten zu helfen.

    (Beifall des Abg. Baum [FDP], bei der SPD und den GRÜNEN)

    Es wäre einen gemeinsamen Versuch wert — Herr Kollege Hornhues, ich habe mich über Ihre Ausführungen sehr gefreut —, das derzeit ungewichtete Sammelsurium von Maßnahmen, über das das Auswärtige Amt einem nicht einmal in drei Tagen einen Überblick verschaffen kann,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    zu einem echten Konzept umzuarbeiten und dieses Kulturabkommen dazu zu nutzen, unsere Gegnerschaft zum Apartheid- und Rassismusregime wenigstens im Bereich der Kulturbeziehungen glaubwürdig und stimmig zu machen.

    (Zustimmung bei der SPD und den GRÜNEN)

    Wir sollten — und darum sage ich, die Anträge, die uns hier vorliegen, sind diskussionswürdig, eben weil sie uns ermöglichen, dieser Sache politische Gestalt zu geben — daraus etwas machen, auch wenn das schwierig ist, wie wir wissen. Für die Ansätze sind wir dankbar. Aber sie reichen bei weitem nicht aus.
    Ich möchte unsere Kollegen von den GRÜNEN, Frau Borgmann und die anderen Kolleginnen und Kollegen, darauf aufmerksam machen, daß wir in den 70er Jahren eine Enquetekommission Auswärtige Kulturpolitik gehabt haben. Alle Fraktionen sind damals übereingekommen, Kulturbeziehungen unabhängig von außenpolitischen Befindlichkeiten zu fördern und zu pflegen. Es hat sich gerade im Verhältnis West-Ost im Entspannungsprozeß als sehr wichtig erwiesen, daß wir Kulturabkommen haben und sie genutzt haben. Es hat sich in der Zeit des Obristenregimes in Griechenland als außerordentlich wertvoll erwiesen, daß wir die Kulturabkommen nicht gekündigt hatten. Das war in Spanien die Voraussetzung, daß wir nach dem Tod von Franco dort sofort einsteigen konnten. In Argentinien — da habe ich es noch vor wenigen Jahren erlebt — war es unsere kleine Insel, waren es unsere Beziehungen zur geistigen Opposition, die geholfen haben, daß wir jetzt ohne jede Schwierigkeit ein angesehener Partner in allen Bereichen der Zusammenarbeit sind. Deshalb muß man immer wieder das Für und Wider der Nutzung eines solchen Instruments abwägen.
    Ich neige dazu — unter der Voraussetzung, daß es uns gelingt, unser Programm etwas glaubwürdiger zu konturieren —, daß wir nicht kündigen sollten. Wir sollten vielmehr an die Zukunft denken. Es wird doch ganz sicher dazu kommen, daß die heute in Südafrika unterdrückte Mehrheit auf die Dauer ein wichtiger Partner für die Bundesrepublik
    Deutschland wird. Darum sollten wir unsere Anstrengungen darauf richten.
    Herr Verheugen, so gesehen würde ich auch nicht von vornherein sagen: auf keinen Fall ein GoetheInstitut. Wenn es uns gelänge, eine Filiale eines Goethe-Instituts sagen wir einmal in Soweto zu errichten, dann fände ich das eine großartige Maßnahme.

    (Beifall des Abg. Baum [FDP] und des Abg. Dr. Hornhues [CDU/CSU])

    Wir können das aber ganz sicher nicht, wenn wir das Kulturabkommen kündigen. Dies alles ist abzuwägen.
    Herr Staatsminister Möllemann, bitte sagen Sie uns doch einmal, ob Sie es ernst meinen, ob es wirklich bei diesen Relationen bleiben soll. 90 % der Mittel stehen für die traditionellen Programme zur Verfügung, während mühsam zusammengekratzte 10 % für den eigentlichen Aufgabenbereich vorgesehen sind. Das ist für uns undiskutabel. Wollen Sie das ändern? Wir werden Sie dabei unterstützen.
    Die Freien Demokraten werden noch ein wenig Geduld haben — aber nicht mehr sehr lange —, wenn es um die Frage geht, ob unsere Kulturpolitik wirklich glaubwürdig mit unseren Grundsätzen übereinstimmt.
    Vielen Dank.

    (Beifall des Abg. Baum [FDP], bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie bei der SPD und den GRÜNEN)