Rede von
Hermann
Wimmer
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das zur Debatte stehende Forstschäden-Ausgleichsgesetz, das das Gesetz von 1969 ändert, ist richtig und auch nach unserer Auffassung dringend erforderlich. Ich begrüße deshalb ausdrücklich die Gesetzesinitiative des Bundesrates.
Bei den bisherigen großen Katastrophen — vor einigen Jahren in Schleswig-Holstein und in den letzten Jahren in Süddeutschland — hat sich das bisherige Gesetz als vernünftiges Instrument bewährt. Die in der heutigen Debatte behandelten Änderungen werden dazu beitragen, daß das Gesetz noch wirksamer wird, als es bisher gewesen ist.
Wir haben uns bei der Beratung des Gesetzentwurfs davon leiten lassen, alle denkbaren katastrophenbedingten Schadholzanfälle einzubauen. Wir versuchten aber zu gleicher Zeit, zu vermeiden, daß dauernde und laufende steuernde Eingriffe in die Holzwirtschaft erfolgen, weil das nicht unser Ansinnen ist.
Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuß so ausgestaltet, daß im Falle von Kalamitäten möglichst schnell und ohne großen Verwaltungsaufwand geholfen werden kann.
Ich möchte aber ganz ausdrücklich betonen, daß dieses Gesetz ein Ausnahmegesetz darstellt. Es soll nicht fortwährend seine Gültigkeit haben, sondern nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 1 vorliegen. Es wäre nicht richtig, dieses Gesetz als Steuerungsgesetz oder als protektionistisches Gesetz im Bereich der Holzwirtschaft auszugestalten und zu betrachten.
Der bisherige Katalog von bekannten Katastrophen durch Schneebruch, Sturmwurf, Insektenfraß und vieles andere mehr mußte nach unserer Auffassung um neuartige Waldschäden ergänzt werden, die durch Immissionsschäden auftreten. Denn es besteht der berechtigte Eindruck, daß durch diese Waldschäden in Zukunft ein bedeutend größerer Schadholzanfall eintreten kann, als es bisher der Fall ist. Diesem Ansinnen wurde in der Neufassung des § 1 Rechnung getragen.
Neben der Ausdehnung des Katalogs der Schadensereignisse ist es aber auch notwendig geworden, eine Absenkung der Schwellenwerte herbeizuführen. Dies wurde in dem Gesetzentwurf jetzt ebenfalls berücksichtigt. Wir sind mit den Schwellenwerten, ab denen das Gesetz greifen soll, nach unten gegangen. Wir konnten allerdings nicht dem Vorschlag des Bundesrats folgen, weil wir der Auffassung gewesen sind, daß durch eine noch weitere Absenkung und zugleich durch die Hereinnahme neuer Schadensformen das Gesetz unter Umständen eine Dauerwirkung bekommen könnte. Wir waren der Meinung, daß die vom Ausschuß jetzt vorgeschlagene Absenkung der Prozentsätze richtig ist.
Vor allen Dingen betone ich, daß es auch richtig war, eine Länderkomponente einzuführen. Danach soll das Gesetz auch dann greifen, wenn in einem Land der Schadholzanfall bei allen Holzarten voraussichtlich mindestens 45 v. H. oder bei einer Holzartgruppe mindestens 75 v. H. beträgt. Wir haben damit Prozentzahlen gewählt, die nach unserer Auffassung den derzeitigen Gegebenheiten Rechnung tragen.
Für den Fall, daß der Erfolg einer Einschlagsbeschränkung durch die Einfuhr von Holz erheblich gefährdet würde, ist in § 2 eine Einfuhrbeschränkung vorgesehen. Ich möchte herausstellen, daß von dieser Einfuhrbeschränkung nur Holzarten betroffen sind, bei denen es in der Bundesrepublik tatsächlich Schadensfälle gibt. Hier sind einige Bedenken von betroffenen Verbänden vorgebracht worden, die ich mit dieser Bemerkung sicherlich ausgeräumt habe.
Mit dem Gesetzesvorschlag wird auch den Forderungen nach steuerlichen Erleichterungen Rechnung getragen.
Einer Schwierigkeit, die bisher im Zusammenhang mit Waldschäden aufgetreten ist, haben wir mit dem Art.1 a, durch den der § 19 des Güterkraftverkehrsgesetzes geändert werden soll, Rechnung getragen. Von den Ländern wurde zu Recht bekrittelt, daß eine beschleunigte Abfuhr manchmal an Verwaltungsproblemen gescheitert ist. Mit der Formulierung, daß „derartige Nachteile insbesondere für die Dauer einer Einschlagsbeschränkung im
10658 Deutscher Bundestag — 10.Wahlperiode — 143. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 13. Juni 1985
Wimmer
Sinne des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes anzunehmen sind", haben wir, glaube ich, eine Erleichterung geschaffen, wodurch Engpässe im Rahmen des Transports von Kalamitätsholz beseitigt werden können.
Wir empfehlen neben der Annahme des Änderungsgesetzentwurfs auch die Annahme des Entschließungsantrags. Wir sind der festen Überzeugung, daß außer dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz in Zukunft sicher noch eine Reihe von Maßnahmen notwendig sein werden. Wir sind auch dafür, daß im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Zukunft noch mehr Mittel auch für die Probleme der Waldschäden und für die Verbesserung der Waldstruktur zur Verfügung gestellt werden.
Wir stimmen auch für die Aufforderung an die Bundesregierung, im Bericht für die Gemeinschaftsaufgabe beim Rahmenplan 1986/89 auf diesen Aspekt einzugehen; denn wir halten das für dringend notwendig.
Die vom Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten angeforderten schriftlichen Stellungnahmen der einzelnen Verbände haben wir zur Kenntnis genommen und konnten ihnen weitestgehend folgen. Wenn wir dies nicht in allen Positionen tun konnten, so lag das daran, daß die von den Verbänden vorgebrachten Anliegen teilweise einander entgegenstanden.
Die SPD-Bundestagsfraktion stimmt der Beschlußempfehlung zu und hofft, damit einen Beitrag zur wesentlichen Verbesserung des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes zu leisten. Sicher in Übereinstimmung auch mit den anderen Fraktionen wollen wir hoffen, daß die Anwendung dieses Gesetzes in Zukunft so selten wie nur möglich erfolgen muß.