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    Plenarprotokoll 10/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung und Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 10315A Begrüßung des Präsidenten des kanadischen Senats und einer Delegation des kanadischen Parlaments 10339 D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1984 — Drucksache 10/2979 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3100 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 78 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3362 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 79 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3363 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 10315C Meininghaus SPD 10318 A Neuhausen FDP 10319C Mann GRÜNE 10322 A Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU . 10324 B von der Wiesche SPD 10325 D Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 10327 B Hansen (Hamburg) SPD 10329 B Schlottmann CDU/CSU 10330 A Reuter SPD 10331 D Dr. Göhner CDU/CSU 10334 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts — Drucksache 10/837 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3366 — Saurin CDU/CSU 10336 D Stiegler SPD 10338 B Kleinert (Hannover) FDP 10340A Mann GRÜNE 10341 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10343 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes- Seuchengesetzes — Drucksache 10/2709 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3174 — Müller (Düsseldorf) SPD 10344 D Werner (Ulm) CDU/CSU 10345 A Frau Wagner GRÜNE 10345 C Frau Dr. Segall FDP 10346 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10346 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/1729 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3132 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10347 C Delorme SPD 10348 B Frau Augustin CDU/CSU 10348 D Frau Wagner GRÜNE 10349 B Frau Dr. Segall FDP 10350 A Aktuelle Stunde betr. die Äußerungen des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD- Fraktion Schmude zum Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes Lintner CDU/CSU (zur GO) 10368 C Dr. Vogel SPD 10369 B Ronneburger FDP 10370 C Windelen, Bundesminister BMB . . . 10371B Dr. Schierholz GRÜNE 10372 C Dr. Miltner CDU/CSU 10373 D Büchler (Hof) SPD 10374 C Hoppe FDP 10376 A Werner (Ulm) CDU/CSU 10376 C Löffler SPD 10377 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 10378 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10379C Lowack CDU/CSU 10380 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/3079 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3378 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3379 — Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/2577 — Braun CDU/CSU 10382A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10383 B Eimer (Fürth) FDP 10385A Bueb GRÜNE 10385 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10387 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern (Arzneimittelversorgungsrecht) — Drucksache 10/2633 — Weinhofer SPD 10389A Cronenberg (Arnsberg) FDP 10390 C Frau Wagner GRÜNE 10392 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 10393 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Militarisierung des Weltraums — Drucksache 10/2378 — Lange GRÜNE 10395 D Dr. Abelein CDU/CSU 10397 C Dr. Klejdzinski SPD 10399A Dr. Feldmann FDP 10400 D Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 10402A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — aus Drucksache 10/171 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 III Zweite Beschlußempfehlung und zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3368 — Buschbom CDU/CSU 10404 A Fischer (Osthofen) SPD 10404 D Kleinert (Hannover) FDP 10406A Mann GRÜNE 10407 A Dr. Eyrich, Minister des Landes BadenWürttemberg 10407 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10408 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Gansel, Amling, Bachmaier, Bahr, Bernrath, Bindig, Frau Blunck, Brück, Büchner (Speyer), Catenhusen, Collet, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Horn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jahn (Marburg), Jungmann, Kiehm, Kisslinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Klose, Kühbacher, Kuhlwein, Lambinus, Löffler, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Neumann (Bramsche), Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Paterna, Peter (Kassel), Rapp (Göppingen), Frau Renger, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Schanz, Dr. Scheer, Schlaga, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Schröer (Mülheim), Schulte (Unna), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Steiner, Stiegler, Stobbe, Toetemeyer, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Westphal, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle — Drucksache 10/3342 — Gansel SPD 10409 D Lamers CDU/CSU 10412 C Frau Borgmann GRÜNE 10414 C Beckmann FDP 10416 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Burundi über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3286 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dominicanischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3287 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 10/3312 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz) — Drucksache 10/3323 — 10419 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie — Drucksachen 10/2849 Nr. 9, 10/3265 — . 10419C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Gemeinschaftsmaßnahmen zur Sanierung der Binnenschiffahrt — Drucksachen 10/1607, 10/3101 — . . . 10419 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Erzeugungserstattungen in den Sektoren Getreide und Reis Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsvorschriften für die Gewährung von Erstattungen im Sektor Getreide und Reis für die Erzeugung von Kartoffelstärke — Drucksachen 10/2751 Nr. 14, 10/3133 — 10420A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 219/84 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Grenzgebiete Irlands und Nordirlands Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Förderung neuer Wirtschaftszweige in bestimmten von der Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Gebieten — Drucksachen 10/3075, 10/3324 — . . . 10420C Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Huonker, Dr. Jens, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Purps, Ranker, Reschke, Roth, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Waltemathe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit — Drucksache 10/3274 — 10420 D Fragestunde — Drucksache 10/3359 — Wahrung der Planungshoheit der Gemeinden bei von der Bundesbahn veräußerten Liegenschaften MdlAnfr 56, 57 17.05.85 Drs 10/3359 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10351 B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10351 B Subventionierungspraktiken zu Lasten der deutschen Seehäfen durch Unterstützung der Ausgleichskassen der Partikulier-Genossenschaften MdlAnfr 58, 59 17.05.85 Drs 10/3359 Hettling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10352 A ZusFr Hettling SPD 10352A ZusFr Ewen SPD 10353A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Deutschen Lufthansa auf Empfehlungen von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 62 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10353 C ZusFr Schily GRÜNE 10353 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 10353 D Gespräche des Bundespostministers in Dacca über die Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes MdlAnfr 65 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Dr. Florian BMP 10354A ZusFr Frau Schmedt (Lengerich) SPD 10354 D ZusFr Brück SPD 10354 B ZusFr Schanz SPD 10354 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 10354 C Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Bodenverseuchung und deren Finanzierung MdlAnfr 67, 68 17.05.85 Drs 10/3359 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 10355A ZusFr Urbaniak SPD 10355 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10355 D ZusFr Reimann SPD 10356A Zahl der Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz beim Bund, insbesondere bei Bahn, Post und Bundeswehr, 1984 und 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 V MdlAnfr 70 17.05.85 Drs 10/3359 Vogelsang SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10356 C ZusFr Vogelsang SPD 10356 C ZusFr Kuhlwein SPD 10356 D ZusFr Kastning SPD 10357 A ZusFr Urbaniak SPD 10357 B Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen 1985 MdlAnfr 71 17.05.85 Drs 10/3359 Kastning SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10357 B ZusFr Kastning SPD 10357 C ZusFr Kuhlwein SPD 10357 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10358 A ZusFr Urbaniak SPD 10358 B Verschärfung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt, insbesondere für Mädchen MdlAnfr 72 17.05.85 Drs 10/3359 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10358 C ZusFr Kuhlwein SPD 10358 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10359 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 10359 A Maßnahmen zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahre 1985 MdlAnfr 73 17.05.85 Drs 10/3359 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10359 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 10359 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10360 A ZusFr Reimann SPD 10360 B ZusFr Urbaniak SPD 10360 C ZusFr Kuhlwein SPD 10360 D Entwicklung der Zahl der Altbewerber auf dem Ausbildungsstellenmarkt seit 1982 MdlAnfr 74 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10360 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10361 A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10361A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch MdlAnfr 75, 76 17.05.85 Drs 10/3359 Schanz SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10361 B ZusFr Schanz SPD 10361C Brück SPD 10362 A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 77 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10362 B ZusFr Brück SPD 10362 C Veröffentlichung des DIW-Gutachtens „Bedingungen erfolgreicher Entwicklungspolitik der Länder der Dritten Welt" durch das BMZ MdlAnfr 78, 79 17.05.85 Drs 10/3359 Volmer GRÜNE Antw StSekr Lengl BMZ 10362 D ZusFr Volmer GRÜNE 10362 D ZusFr Brück SPD 10363 A ZusFr Frau Dann GRÜNE 10363 B Bewertung der Broschüre „Die Freiheit — Kern der deutschen Frage" im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Nation MdlAnfr 80, 81 17.05.85 Drs 10/3359 Lutz SPD Antw StMin Vogel BK 10363 C ZusFr Lutz SPD 10363 D ZusFr Urbaniak SPD 10364 B ZusFr Schily GRÜNE 10364 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 10364 C ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 10365 C Teilnahme des Bundeskanzlers am Schlesiertreffen angesichts der Artikel im „Schlesier" MdlAnfr 82 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10366A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10366 B ZusFr Lutz SPD 10366 D ZusFr Kastning SPD 10366 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10367 A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Firma Deutsche Anlagen Leasing auf Empfehlung von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 83 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10367 B ZusFr Schily GRÜNE 10367 C ZusFr Dr. Struck SPD 10367 C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Errichtung eines Ehrenmahls in Warschau für die in Katyn ermordeten polnischen Offiziere; Bezeichnung der Deutschen als Mörder auf der Inschrift MdlAnfr 86, 87 17.05.85 Drs 10/3359 Stockhausen CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10368 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 10368 B Nächste Sitzung 10420 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10421*A Anlage 2 Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 22 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421*C Anlage 3 Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich des Unterhaltsgeldes für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger bei Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen MdlAnfr 24 17.05.85 Drs 10/3359 Amling SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421* D Anlage 4 Manöver auf dem Truppenübungsplatz Bergen am 8. 5. 1985; Störung einer Mahnfeier MdlAnfr 45, 46 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10422* A Anlage 5 Korrektur der Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen angesichts der Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung im Frühjahr 1985 MdlAnfr 49, 50 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10422* B Anlage 6 Erneute Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts, Dr. Fülgraff, für dieses Amt MdlAnfr 51 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423*A Anlage 7 Nebentätigkeiten des Kandidaten für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes MdlAnfr 52, 53 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Seiler-Albring SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* A Anlage 8 Auswirkungen der geplanten Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes auf die Einkommen unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Kinderfreibeträge MdlAnfr 54 17.05.85 Drs 10/3359 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* C Anlage 9 Reduzierung der Grenzwerte für Phosphate und Silikate in der Trinkwasseraufbereitungsverordnung MdlAnfr 55 17.05.85 Drs 10/3359 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* D Anlage 10 Untertunnelung der Stadt Gernsbach im Zuge der B 462 MdlAnfr 60, 61 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 10424*A Anlage 11 Auswahlverfahren für die Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Bundespost MdlAnfr 63; 64 17.05.85 Drs 10/3359 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 VII Anlage 12 Anbindung Ostbayerns an das ISDN unter besonderer Berücksichtigung des Zonenrandgebiets MdlAnfr 66 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* C Anlage 13 Unterstützung der von Währungsdisparitäten betroffenen Mitarbeiter deutscher Vertretungen im Ausland MdlAnfr 84, 85 17.05.85 Drs 10/3359 Würtz SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10424*D Anlage 14 Weigerung Großbritanniens, Akten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele herauszugeben MdlAnfr 88, 89 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Zutt SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* C Anlage 15 Erörterung der Fälle in Polen zurückgehaltener Familienmitglieder deutscher Aussiedler auf der KSZE-Menschenrechtskonferenz MdlAnfr 92 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10315 140. Sitzung Bonn, den 23. Mai 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 24. 5. Antretter* 24. 5. Dr. Barzel 24. 5. Böhm (Melsungen) * 24. 5. Brandt 23. 5. Büchner (Speyer) * 24. 5. Buschfort 24. 5. Egert 23. 5. Dr. Enders* 24. 5. Frau Fischer* 24. 5. Franke (Hannover) 24. 5. Gansel* 24. 5. Gerstl (Passau)* 23. 5. Haase (Fürth) * 24. 5. Dr. Hackel* 24. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 24. 5. von Hammerstein 24. 5. Hauck 24. 5. Dr. Holtz * 24. 5. Immer (Altenkirchen) 24. 5. Frau Kelly* 24. 5. Kittelmann* 24. 5. Dr. Köhler (Wolfsburg) 24. 5. Dr. Kreile 24. 5. Lemmrich* 24. 5. Frau Matthäus-Maier 24. 5. Dr. Müller* 24. 5. Nelle 24. 5. Neumann (Bramsche) * 24. 5. Dr. Pohlmeier 23. 5. Polkehn 24. 5. Rawe 24. 5. Reddemann* 24. 5. Dr. Rumpf* 24. 5. Dr. Scheer* 23. 5. Schluckebier 24. 5. Schmidt (Hamburg) 24. 5. Schmidt (München) * 24. 5. Schmitz (Baesweiler) * 24. 5. Dr. Schmude 24. 5. Schröder (Hannover) 24. 5. Schulte (Unna) * 24. 5. Schwarz a 24. 5. Sielaff 24. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 5. Dr. Unland* 24. 5. Verheugen 24. 5. Vogt (Kaiserslautern) 24. 5. Voigt (Sonthofen) 24. 5. Vosen 23. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 24. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 22): Wird die Bundesregierung durch ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit dafür eintreten, einen Nachtragshaushalt zur Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu beschließen, und wie steht der Bundesminister der Finanzen zu solchen Initiativen? Die Frage eines Nachtragshaushalts zur Aufstokkung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist derzeit nicht aktuell. Erst Mitte Mai sind rund 200 Millionen DM übertragene Restmittel aus früheren Haushaltsjahren auf die Landesarbeitsamtsbezirke verteilt worden. Damit stehen nunmehr insgesamt fast 2,5 Mrd. DM zur Verfügung, die in diesem Jahr für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgegeben werden können. Das ist das höchste Förderungsvolumen, das wir je hatten. Die Zielgröße von 80 000 ABM-Beschäftigten im Jahresdurchschnitt ist damit gewährleistet. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 24): Kann die Bundesregierung begründen, warum sie trotz der von ihr hervorgehobenen Bedeutung, die der beruflichen Fortbildung für die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer zukommt, und trotz der mit dem Schlußkommuniqué zum Weltwirtschaftsgipfel von ihr abgegebenen Erklärung, diese Anpassungsfähigkeit fördern zu wollen, nicht bereit ist, endlich die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit bereits Ende letzten Jahres gegebenen Anregung aufzugreifen und das AFG dahin gehend zu ändern, daß zukünftig einmal grundsätzlich alle Arbeitslosengeld- bzw. Hilfeempfänger für die Zeit ihrer Teilnahme an einer notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahme einen Unterhaltsgeldanspruch haben und zum anderen Unterhaltsgelddarlehen nicht als Kann-, sondern als Pflichtleistung zu gewähren ist? Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluß vom 9. Dezember 1983 die Bundesregierung aufgefordert, im Frühjahr 1985 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus den Einschränkungen, insbesondere in § 44 Arbeitsförderungsgesetz vom Dezember 1981 und das Haushaltsbegleitgesetz 1984 ergeben haben. Die Bundesregierung wird den Bericht dem Deutschen Bundestag in Kürze zuleiten. In diesem Bericht wird die Bundesregierung auch die Auswirkungen der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderungen eingehend darlegen. Ob und in welchem Umfange danach Änderungen des Förderungsrechts geboten erscheinen und vertretbar sind, wird in der Diskussion über den Bericht der Bundesregierung zu erörtern sein. 10422* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 45 und 46): Welche militärischen Notwendigkeiten waren es im einzelnen, die die Bundeswehr veranlaßten, ausgerechnet am 8. Mai 1985 auf dem Truppenübungsplatz Bergen Manöver durchzuführen, die es erforderlich machten, die Zufahrt zum sowjetischen Kriegsgräberfriedhof in Oerbke zu sperren und eine Delegation des DGB-Kreises Soltau/Fallingbostel, die dort einen Kranz niederlegen wollte, durch militärisches Sperrgebiet zu eskortieren? Wie vereinbart es die Bundesregierung mit dem würdigen Ablauf einer Mahnfeier und Kranzniederlegung, wenn diese dem DGB-Kreis Soltau/Fallingbostel zunächst verboten und nach endlicher Genehmigung in mehrfacher Weise behindert wurde? 1. Am 8. Mai 1985 führten alliierte und deutsche Truppenteile auf dem NATO-Truppenübungsplatz Bergen Schieß- und Übungsvorhaben durch. Wie üblich war der Übungsraum etwa 8 Wochen zuvor für eine Überprüfung der Einsatzbereitschaft (Tactical Evaluation) eines Flugabwehr-Raketen-Bataillons (FlaRakBtl) der deutschen Luftwaffe vergeben worden. Zwischen dem DGB-Kreisverband Soltau-Fallingbostel und der Kommandantur wurde daher am 6. Mai vereinbart, daß eine Kranzniederlegung durch eine Delegation des DGB-Kreisverbandes am Nachmittag des 8. Mai erfolgen solle. Die Delegation wurde durch einen Offizier der Kommandantur durch das Übungsgebiet zum Friedhof und wieder zurück begleitet. Ein Hinweis der Kommandantur auf die Möglichkeit, eine Gedenkfeier auf einem der drei anderen sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Bereich des Truppenübungsplatzes durchzuführen, die frei zugänglich sind, wurde vom DGB-Kreisverband nicht aufgegriffen. 2. Die Kranzniederlegung auf dem sowjetischen Soldatenfriedhof hat ungestört und würdig stattgefunden. Das FlaRakBtl hat wegen der Feier seine Übung unterbrochen. Allerdings haben sich andere Teilnehmer der DGB-Veranstaltung eigenmächtig und abseits des eigentlichen Weges auf den Friedhof begeben. Bei ihrem Abmarsch sind diese durch das übende FlaRakBtl gelaufen. Diese Personen haben damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Kommandantur hat jedoch auf eine Verfolgung der Angelegenheit verzichtet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 49 und 50): Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen fachlichen, rechtlichen und politischen Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz für korrekturbedürftig, und hat sie bereits entsprechende Initiativen ergriffen? Wie beurteilt die Bundesregierung die spektakulären Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung (Physikum) an den deutschen Hochschulen im Frühjahr 1985, und strebt sie nachträgliche Korrekturen an, wie sie 1981 schon einmal stattgefunden haben? Zu Frage 49: § 14 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte schreibt inhaltlich und terminlich bundeseinheitlich durchzuführende schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren vor. Bei der Festlegung der Prüfungsfragen und der als zutreffend anzuerkennenden Antworten sollen sich die Landesprüfungsämter nach Maßgabe einer Vereinbarung der Länder einer Einrichtung bedienen, die diese Aufgaben wahrnimmt. Dementsprechend haben die Länder auf der Grundlage eines Staatsvertrages das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz errichtet. Der Staatsvertrag und die auf seiner Grundlage erlassenen Richtlinien regeln die Arbeit dieses Instituts im einzelnen. Die wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Prüfungsfragen enthält § 14 Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte, wonach die Prüfungsfragen auf die für den Arzt allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen müssen. Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, die genannten Regelungen der Approbationsordnung für Ärzte zu ändern. Sie prüft jedoch insgesamt die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Prüfungswesens der ärztlichen Ausbildung, weil sie ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungen anstrebt. Die Zuständigkeit für den Staatsvertrag und die hierauf basierenden Richtlinien für die Arbeit des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen liegt ausschließlich bei den Ländern. Aus der Sicht der Bundesregierung sind diese Regelungen nicht zu beanstanden. Zu Frage 50: Bei der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres betrug die durchschnittliche Mißerfolgsquote ca. 42 %. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die die Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte als eigene Angelegenheit durchführen, hat am 30. März 1985 übereinstimmend festgestellt, daß diese Prüfung inhaltlich und formal ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und damit rechtmäßig war. Gegenteilige Behauptungen sind unbegründet. Das zeigt sich auch daran, daß die Mißerfolgsquote an einigen Hochschulen mit 25% bis 30 % in einer Größenordnung wie bei den voraufgegangenen Prüfungen war. Das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen hat auch das ihm vorgeschriebene Verfahren eingehalten. Die Prüfungsaufgaben sind von einer unabhängigen Kontrollkommission aus sachverständigen Hochschullehrern überprüft worden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat unter den gegebenen Umständen weder Anlaß noch Möglich- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10423* keit gesehen, das Prüfungsergebnis nachträglich zu korrigieren. Die Bundesregierung beurteilt dies ebenso. Sie spricht sich gegen besondere Maßnahmen zur Korrektur des Prüfungsergebnisses aus und ist auch nicht bereit, die Regelung für das Bestehen der schriftlichen Prüfungen in der Approbationsordnung für Ärzte rückwirkend zu ändern, wie es von einigen Ländern vorgeschlagen wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 51): Trifft es zu, daß sich der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Fülgraff, wieder für dieses Amt beworben hat? Eine Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Fülgraff, liegt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Seiler-Albring (FDP) (Drucksache 10/3359 Fragen 52 und 53): Trifft es zu, daß der Kandidat für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes als Veterinärmediziner Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa und Berliner Fleischwarenfabriken hat? Trifft es zu, daß der Leiter der Personalabteilung im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Institutsleiter des Bundesgesundheitsamtes nach ihren Nebeneinkünften befragt hat und sich entsprechende Erklärungen unterschreiben ließ? Zu Frage 52: Es trifft nicht zu, daß der kommissarische Leiter des Bundesgesundheitsamtes Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa hat. Als Leiter des Instituts für Veterinärmedizin des Bundesgesundheitsamtes war Prof. Großklaus in früheren Jahren Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für die Bordverpflegung der Lufthansa-Service GmbH. Der Beirat wurde schon vor Jahren aufgelöst. Die unentgeltliche Mitwirkung im Wissenschaftlichen Beirat der Lufthansa lag im dienstlichen Interesse. Prof. Großklaus hat eine im Jahre 1962 als Nebentätigkeit genehmigte betriebsberatende Tätigkeit auf dem Gebiet der tierärztlichen Lebensmittelhygiene für zwei Lebensmittelfilialbetriebe ausgeübt. Diese Tätigkeit, die ohne jede Beeinträchtigung der dienstlichen Belange ausgeübt worden ist, war von den damaligen Dienstvorgesetzten wegen ihres Nutzens für die dienstlichen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelhygiene ausdrücklich begrüßt worden. Prof. Großklaus hat diese Tätigkeit vom Tage der kommissarischen Amtsleitung an beendet. Zu Frage 53: Ich beantworte Ihre Frage mit j a. Auf Grund des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes, das am 1. März 1985 in Kraft getreten ist, werden zur Zeit auch im Bundesgesundheitsamt alle Nebentätigkeiten überprüft. In diesem Zusammenhang hat der Leiter der Personalabteilung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit am 26. April 1985 mit den Institutsleitern gesprochen. Der Bezug zum Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz ist dabei ausdrücklich hergestellt worden. Die Angaben der Institutsleiter wurden schriftlich festgehalten und von den Institutsleitern und dem Leiter der Personalabteilung des Ministeriums unterschrieben. Alle Institutsleiter haben dieses Verfahren befürwortet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 54): Kann die Bundesregierung Beispiele nennen, wie sich das geplante Bundeskindergeldgesetz — pro Jahr — auf Familien mit höherem, mittlerem und niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung von abzugsfähigen Kinderfreibeträgen auswirken wird? Beispiele der von Ihnen genannten Art sind — allerdings auf Monatsbasis — auf Seite 26 der Nr. 3 des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 5. Januar 1985 aufgeführt. Ich darf hierauf verweisen, kann Ihnen aber auch die Jahresbeträge zuleiten oder — wenn Sie das möchten — hier nennen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 55): Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Grenzwerte für Phosphate und Silikate als Zusatzstoffe wesentlich zu reduzieren, und welchen Anlaß hierzu sieht sie? Bei der Festlegung von Grenzwerten für zugesetzte Phosphate und Silikate in Trinkwasser werden bei der Neufassung der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Ergebnisse berücksichtigt werden, die in einer Anhörung zum Verordnungsentwurf in der vergangenen Woche erzielt worden sind. In dieser Anhörung ist dargelegt worden, daß die technologischen Erfordernisse nur dann ausreichend berücksichtigt sind, wenn für die Zugabe von Phosphaten der jetzt geltende Grenzwert beibehalten wird. Dagegen könne der Grenzwert für zugesetzte Silikate um die Hälfte herabgesetzt werden, 10424* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 sofern die natürlichen Silikatgehalte des aufzubereitenden Trinkwassers unberücksichtigt bleiben. Die Zulassung von Zusatzstoffen ist nach § 12 des Lebensmittel- und Bedarfgegenständegesetzes, auf die die genannten Bestimmungen der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung gestützt sind, nur möglich, soweit dies unter Berücksichtigung technologischer Erfordernisse mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 60 und 61): Hat das Gutachten der Universität Aachen die Untertunnelung der Stadt Gernsbach auf der B 462 als vordringlichen Bedarf ausgewiesen, nachdem die Kosten-Nutzen-Analyse der Wertskala (1 bis 6) den hohen Faktor 5.31 enthält, wenn nicht, mit welcher Begründung? Wird die Bundesregierung entsprechend der im Gutachten der Universität Aachen enthaltenen Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Ausbaumaßnahmen der B 462 bei Gaggenau mit einem Faktor von 2.7 im Verhältnis zu Gernsbach mit 5.31 die Untertunnelung von Gernsbach als vordringlichen Bedarf einstufen und erste Priorität vor allen anderen Ausbaumaßnahmen der B 462 einräumen? Zu Frage 60: Das Projekt: B 462 Verlegung in Gernsbach erreichte bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 5,31; es wurde vom Gutachter dennoch nicht für die Einstufung „Vordringlichen Bedarf" vorgeschlagen. Dies beruhte auf einem EDV-technischen Irrtum. Der Irrtum wird korrigiert. Zu Frage 61: Der Bundesminister für Verkehr wird wegen des günstigen Bewertungsergebnisses bei den bevorstehenden Abstimmungsgesprächen von einer Priorität der Verlegung der B 462 in Gernsbach ausgehen. Welche Projekte letztlich zur Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf" als höchste Priorität vorgeschlagen werden, hängt von dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit dem Land Baden-Württemberg ab. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 63 und 64): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird? Nach welchen Kriterien wird das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost durchgeführt? Die Bundesregierung kann ganz entschieden nicht bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird. Das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost wird nach den Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durchgeführt. Sie sind durch die Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen (VOL) — für alle öffentlichen Auftraggeber, also auch für die Deutsche Bundespost, verbindlich vorgegeben. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 66): Nach welchem Zeitplan plant die Deutsche Bundespost die Anbindung Ostbayerns (Oberpostdirektion Regensburg) an das geplante integrierte schmalbandige digitalisierte Netz (ISDN), und in welcher Weise wird dabei das Zonenrandgebiet dem Gesetz entsprechend bevorzugt berücksichtigt werden? Einer gesonderten Anbindung bestimmter Regionen an das ISDN bedarf es nicht. Vielmehr entwikkelt sich das ISDN aus dem heute bestehenden Fernsprechnetz, durch welches auch Ostbayern erschlossen ist. Eine der Voraussetzungen für ISDN ist neben digitaler Übertragungstechnik die Digitalisierung der Vermittlungsstellen. Entsprechend einer bundesweit abgestimmten Entwicklungsplanung ist im OPD-Bezirk Regensburg der Einsatz digitaler Vermittlungstechnik in folgenden Städten von 19861990 vorgesehen: Regensburg, Deggendorf, Weiden, Landshut und Passau. Für die einzelnen Teilnehmer — im Zonenrandgebiet ebenso wie im übrigen Bundesgebiet — werden ISDN-Anschlüsse durch geeignete technische Maßnahmen auch an solchen Orten eingerichtet werden, an denen aus netztechnischen oder wirtschaftlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt ISDN-Vermittlungsstellen errichtet werden können. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 84 und 85): Welche Maßnahmen wird der Bundesminister des Auswärtigen noch in diesem Jahr durchführen bzw. einleiten, um die durch Währungsdisparitäten entstandenen sozialen Probleme der Mitarbeiter in den deutschen Vertretungen im Ausland kurzfristig zu beheben? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10425* Sieht der Bundesminister des Auswärtigen einen besonderen Handlungsbedarf gerade für die unteren Einkommensgruppen? Zu Frage 84: Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die Angehörigen des mittleren und einfachen Dienstes in den USA und Kanada erhalten seit dem 1. November 1984 einen Sonderzuschlag zum Auslandszuschlag in Höhe von DM 150,—bis DM 300,— zusätzlich Kaufkraftausgleich, der für New York im Augenblick bei 70 Prozent liegt. 2. Durch eine beschleunigte Festsetzung des Kaufkraftausgleichs ist seit Ende 1984 sichergestellt, daß bei rapidem Dollar-Anstieg der finanzielle Ausgleich über den Kaufkraftausgleich schneller an die Bediensteten ausgezahlt werden kann. 3. Schließlich enthalten die neuen Schul- und Kinderreisebeihilfen sozialpolitische Elemente. So entfällt rückwirkend ab 1. Januar 1985 die Höchstgrenze beim Schulgeld (bisher DM 600,—pro Monat) für alle Bediensteten. Daneben erhöht sich der Bemessungssatz für den einfachen und mittleren Dienst von 80 % auf 90 %, wenn der Bedienstete Schulbeihilfe für mehr als ein Kind erhält. Bisher lag der Bemessungssatz bei 80 % für alle Besoldungsgruppen. Auch bei Internats- oder Privatunterbringung im Inland erhöhen sich die Bemessungssätze von 50 % auf 70 % für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8. Darüber hinaus ist nach derzeitigem Stand der Ressortgespräche über das 4. Besoldungsänderungsgesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft treten soll, vorgesehen, beim Kaufkraftausgleich eine günstigere Bemessungsgrundlage einzuführen. Ferner soll bei den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 eine Mieteigenbelastung von 21 % der Inlandsbezüge genügen, um den erhöhten Mietsonderzuschuß von 97 % zu erhalten. Diese Neuregelung ist ebenfalls weltweit vorgesehen, so daß an Dienstorten mit hoher Mieteigenbelastung die unteren Besoldungsgruppen eine zusätzliche Erleichterung erfahren. Zu Frage 85: Meine Antwort zur 1. Frage zeigt, daß gerade für die unteren Einkommensgruppen nicht unerhebliche Verbesserungen entweder bereits eingeführt wurden oder beabsichtigt sind. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Zutt (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 88 und 89): Ist der Bundesregierung eine Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt (abgedruckt in der „Süddeutschen Zeitung" vom 9. Mai 1985), wonach die britische Premierministerin Margaret Thatcher die Herausgabe britischer Geheimakten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele verweigert, und wie steht sie zu dieser Meldung? Welche Wege sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und angesichts des begründeten Interesses der Bundesrepublik Deutschland an der Ergreifung Mengeles auf die britische Premierministerin einzuwirken, daß sie ihre Position möglicherweise revidiert? Zu Frage 88: Der Bundesregierung ist die Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt. Sie bezieht sich auf eine mündliche Anfrage des Labour-Abgeordneten Reginald Freeson an Premierministerin Thatcher in der Fragestunde des Unterhauses vom 7. Mai 1985. Wie die Bundesregierung von britischer Seite weiß, verwahrt das Verteidigungsministerium (Ministry of Defence) Unterlagen über Auschwitz, in denen auch der Name Mengele erscheint. Die britische Regierung hat von einer Veröffentlichung dieses Materials nach der üblichen 30-Jahresfrist abgesehen, weil es sensitive Einzelheiten enthalten soll, die bei den Überlebenden oder Angehörigen der Opfer qualvolle Erinnerungen wecken könne. Die Bundesregierung respektiert diese Entscheidung. Zu Frage 89: Die britische Regierung hat einem offiziellen Vertreter des amerikanischen Justizministeriums Gelegenheit gegeben, das Material über Mengele zu sichten. Die Bundesregierung bezweifelt deshalb nicht, daß auch einem deutschen Rechtshilfeersuchen entsprochen werden würde. Es bleibt Aufgabe der Justizbehörden zu entscheiden, ob ein solches für erforderlich gehalten wird. Dabei ist die Frage einer möglichen britischen Unterstützung der deutschen Ermittlungen gegen Mengele, bei der auch die zum Schutze Dritter erforderliche Vertraulichkeit gewahrt werden kann, selbstverständlich von der Frage nach einer möglichen Veröffentlichung von britischen Unterlagen zu unterscheiden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Frage 92): 10426* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Wird die Bundesregierung in die Menschenrechtskonferenz in Ottawa auch die Verweigerung von Interventionsnotizen für die von den Behörden der Volksrepublik Polen gewaltsam zurückgehaltenen Familienmitglieder der deutschen Aussiedler einbringen? Es ist vorgesehen, die polnische Seite während des KSZE-Expertentreffens über Menschenrechte in Ottawa auf die sogenannten „Illegalen"-Fälle (1981-1984: 63 824; Januar—April 1985: 4 956), in denen einzelne Mitglieder von Familien genehmigte Besuchs- oder Touristenreisen für die (oft jahrelang nicht genehmigte) Aussiedlung nutzten, anzusprechen. Dabei soll unter Hinweis auf die Zurückweisung diplomatischer Interventionen im Einzelfall allgemein um größeres Wohlwollen bei der Bearbeitung von Ausreiseanträgen ersucht werden, für Ehegatten und minderjährige Kinder insbesondere um eine Herabsetzung der derzeitigen „Wartezeit" von rund drei Jahren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Gerhard Braun


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Vielen Dank, Herr Präsident.
    Die Grundlage für den Leistungsrahmen, nämlich der Warenkorb, der einen Querschnitt der zum Lebensunterhalt benötigten Güter darstellt, ist letztmalig im Jahre 1970 zusammengestellt worden. Inzwischen hat sich gezeigt, daß der Inhalt und die Zusammensetzung der einzelnen Güter dieses Warenkorbes nicht mehr den wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Gegebenheiten in unserem Lande entsprechen. Eine Neuordnung war daher längst überfällig. Hinzu kommt, daß die Anpassung der Regelsätze, die sich in ihrer Höhe am Warenkorb ausrichten, insbesondere in den Jahren 1982 bis Mitte 1984 nicht in vollem Umfang entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten vorgenommen wurde.
    Die Arbeits- und Sozialminister der Länder haben sich nunmehr auf eine teilweise neue Zusammenstellung des Warenkorbs verständigt, die den gewandelten Verbrauchsgewohnheiten entspricht und eine zeitgemäße Neuordnung bei der Bemessung der Regelsätze vorsieht. Diese Neufestsetzung im Umfang und in der Art der Zusammensetzung des Warenkorbs — so wurden z. B. Energiekosten eines Haushalts genauer und stärker berücksichtigt als bisher — hat zur Folge, daß damit auch eine entsprechende Auswirkung auf die Höhe der Regelsätze von annähernd 5 % verbunden ist. Weiterhin ist zu beachten, daß mit der jährlichen Anpassung der Regelsätze zum 1. Juli dieses Jahres unter Beachtung der Preisentwicklung eine weitere Steigerung in Höhe von etwa 2 bis 3% zu erwarten ist. Die endgültige Festsetzung der Höhe der Regelsätze wird rechtzeitig vor dem 1. Juli 1985 von den dafür zuständigen Ländern erfolgen.
    Gleichzeitig mit der Verbesserung des Warenkorbes und der sich daraus ergebenden Erhöhung der Regelsätze durch die Länder soll den Erfahrungen der Praxis Rechnung getragen werden, nach denen bei zwei Personengruppen, nämlich alleinerziehenden Elternteilen mit einem Kind unter sieben Jahren und bei älteren Hilfsbedürftigen schon vorn 60. Lebensjahr an, ein erhöhter Bedarf anerkannt werden muß. Sozialhilfeempfängern dieser beiden Personengruppen wird ein Mehrbedarf von 20 v. H. des maßgebenden Regelsatzes zuerkannt. Zusammengerechnet erhält eine alleinstehende Mutter mit einem Kleinkind in Zukunft monatlich zirka 100 DM mehr Sozialhilfe. In gleicher Höhe beläuft sich der Betrag für einen Mitbürger über 60 Jahre.
    Des weiteren sollen nach dem Vorschlag des Bundesrats die Grundbeträge, die Bestandteil der Einkommensgrenze für die Hilfe in besonderen Lebenslagen sind, als Festbeträge ausgewiesen werden.
    Die Umsetzung des neuen Warenkorbs und die Gesetzesänderung verursachen für die Träger der Sozialhilfe bundesweit Mehrkosten von jährlich insgesamt rund 281 Millionen DM. Für viele ist diese Leistungsverbesserung noch zu gering, wie u. a. die Forderung der GRÜNEN auf Erhöhung der Regelsätze um 30 % zeigt. Das ist nicht nur unrealistisch im Hinblick auf die kostenmäßige Belastung der Länder und Gemeinden, sondern es fehlt auch an der Begründung dafür, warum bei einer Erhöhung des Mehrbedarfs um 20%, der sich vom neuen Regelsatz berechnet, dieser Betrag nicht ausreichen sollte. Von anderen wird der Vorwurf erhoben, die Sozialhilfe habe inzwischen ein Ausmaß erreicht, das nicht mehr der Forderung entspricht, daß grundsätzlich die Leistungen, die der einzelne in seinem Berufs- und Erwerbsleben erbringt, in der Höhe seines Verdienstes zum Ausdruck kommen soll. Bei dieser Betrachtungsweise, meine Damen und Herren, darf nicht übersehen werden, daß der Leistungsrahmen der Sozialhilfe einen Nachholbedarf hat, der ausgeglichen werden muß.
    In den Ausschußberatungen haben wir zudem eine größere Beweglichkeit in der Frage der Anpassung der Grundbeträge bei der Bemessung der Einkommensgrenze für die Hilfen in besonderen Lebenslagen durchgesetzt. Die Bundesregierung wird nunmehr den Zeitraum der Anpassungen von bisher zwei Jahren auf ein Jahr herabsetzen.
    Bei den Ausschußberatungen spielte die Behandlung von Grundrenten, Entschädigungsleistungen und Vermögen eine Rolle. Mit dem Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung gebeten, auf die Träger der Sozialhilfe einzuwirken, daß eine Gleichbehandlung der Leistungsempfänger erfolgt.
    Mit der Verbesserung der Sozialhilfeleistungen ist ein erster Schritt getan, um unser gesamtes soziales Leistungssystem wieder in einen überschaubaren und berechenbaren Orientierungsrahmen zu stellen. Wir alle aber wissen, wie notwendig es ist, insbesondere im Bereich der Familienpolitik eine Neuordnung des Familienlastenausgleichs vorzunehmen. Das Steuersenkungsgesetz und die Verbesserung der Kindergeldleistungen werden dazu



    Braun
    beitragen, daß zukünftig Familien mit Kindern nicht schlechtergestellt werden als Bezieher von Sozialhilfe.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Meine Damen und Herren, wenn ich vorhin erwähnte, daß die Gemeinden und Kreise durch diese Vierte Änderung des Bundessozialhilfegesetzes mit rund 281 Millionen DM jährlich belastet werden, dann muß auch betont werden, daß die Bundesregierung inzwischen erste Schritte unternommen hat, die zu einer Entlastung der Kommunen führen. So wird die deutliche Verlängerung der Zeiten für den Bezug von Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose ab 1. Januar 1985 zu einer Entlastung in der Sozialhilfe von mehr als 100 Millionen DM führen. Die Kindergeldzahlungen für arbeitslose Jugendliche führen zu einer Entlastung der Kommunen in der Sozialhilfe von gut 30 Millionen DM. Durch die Anhebung des Wohngeldes am 1. Januar 1986 wird die Sozialhilfe erneut um rund 300 Millionen DM pro Jahr entlastet. Auch die Anhebung des Kindergeldes für die Einkommensschwachen in der Neuordnung des Familienlastenausgleichs ab 1. Januar 1986 wird zu einer Entlastung der Sozialhilfe führen.
    Diese Beispiele zeigen, meine Damen und Herren: Während die SPD bei ihren Leistungskürzungen einen Verschiebebahnhof zu Lasten der Kommunen praktizierte,

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU — Dr. Klejdzinski [SPD]: In welchem Zeitalter leben Sie eigentlich?)

    nimmt die Regierung Kohl mit fortschreitender Konsolidierung Schritt für Schritt diese Belastung von der Sozialhilfe weg.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP — Zurufe von der SPD)

    Gleichzeitig werden aber mit diesem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der SPD, die Sozialhilfeleistungen insgesamt und gezielt für bestimmte Personengruppen verbessert.
    Ich danke Ihnen.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Heinz Westphal
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat die Abgeordnete Frau Schmidt (Nürnberg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Renate Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Sehr verehrter, lieber Herr Braun! Sie wissen, daß wir gut miteinander auskommen. Jetzt ist es aber beinahe so weit, daß das nicht mehr der Fall ist.
    Zwei Bemerkungen.
    Erstens. In den Jahren, in denen diese Regierung, die Regierung Kohl, das Sagen hat, sind in meiner Stadt, in der Stadt Nürnberg, die Sozialhilfeaufwendungen von 10 Millionen DM auf 40 Millionen DM gestiegen,

    (Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Da können Sie mal sehen, was Sie uns hinterlassen haben!)

    und zwar deshalb, weil genau diese Regierung die Lasten auf die Kommunen gelegt hat und nicht etwa umgekehrt, wie Sie es dargestellt haben.

    (Beifall bei der SPD — Kroll-Schlüter [CDU/CSU]: Das ist eindeutig falsch!)

    Die zweite Anmerkung zu dem, was Sie hier gesagt haben: Gerade wir Sozialpolitiker sollten uns davor hüten, jedesmal wieder und jedesmal einmal zuviel diejenigen, die in dieser Gesellschaft durch ihre Arbeit viel zuwenig verdienen, gegen diejenigen auszuspielen, die Sozialhilfe beziehen. Wenn es so ist, daß es tatsächlich in einem Einzelfall vorkommen kann, daß die Familie eines Sozialhilfeempfängers mehr bekommt als die eines Lohnempfängers oder eines kleinen Beamten, muß es darum gehen, dafür zu sorgen, daß der kleine Beamte und der kleine Arbeiter mehr bekommen, und nicht etwa darum, die Sozialhilfe zu diskriminieren.

    (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

    Meine Damen und Herren, uns liegen heute zwei Gesetzentwürfe vor. Die Fraktion DIE GRÜNEN hat in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, die Regelsätze in der Sozialhilfe um 30 % zu erhöhen. Finanziert werden soll dies aus der Bundeskasse. Na* türlich ist es richtig, daß in diesem und in den nächsten Jahren deutliche Anhebungen der Regelsätze in der Sozialhilfe erforderlich sind, dies nicht zuletzt, weil die Bundesregierung durch fortwährende Deckelungen und Einführungen restriktiver Vorschriften die Sozialhilfe ihrer Funktionsfähigkeit als unterstes Netz des sozialen Sicherungssystems praktisch beraubt hat, andererseits den Gemeinden in ständig steigendem Maße die Folgelasten ihrer Untätigkeitspolitik gegenüber der Massenarbeitslosigkeit vor die Türen kehrt.

    (Zustimmung bei der SPD)

    Aber wir Sozialdemokraten sind keine Traumtänzer.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Doch!)

    Wir wissen, daß die Realisierung solcher im Prinzip begrüßenswerter Regelsatzanhebungen im Hauruck-Verfahren, so, wie es von den GRÜNEN vorgeschlagen wird, nicht zu machen ist. Wir können nicht hier im Deutschen Bundestag eine 30%ige Anhebung der Eckregelsätze in der Sozialhilfe beschließen und anschließend den Gemeinden sagen: Nun seht mal zu, wo ihr das Geld hernehmt. Eine, wie es von Ihnen, Herr Bueb, vorgeschlagen wird, die Finanzverfassung berührende Lösung kann ebenfalls nicht auf die Schnelle beschlossen werden.
    Nun aber zum Gesetzentwurf des Bundesrats, der heute hier in zweiter und dritter Lesung zu beraten ist. Zunächst will ich die positiven Aspekte des Entwurfs erwähnen, sozusagen das Bonbon, obwohl auch dies im Grunde eine Mogelpackung ist. Es handelt sich um die Einführung von Mehrbedarfszuschlägen in Höhe von 20% für ältere Sozialhilfeempfänger — ab dem 60. Lebensjahr — und für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter sieben Jahren. Es handelt sich also bei diesem Ge-



    Frau Schmidt (Nürnberg)

    setz mitnichten — wie es in den Medien verbreitet worden ist — um eine Erhöhung der Sozialhilferegelsätze, sondern um eine Verbesserung der Situation zweier sehr eng begrenzter Personengruppen.
    Im Klartext bedeutet die vorgeschlagene Änderung des § 23 BSHG, daß den erwähnten beiden Personengruppen statt heute 356 DM bundesdurchschnittlich dann bundesdurchschnittlich 427 DM zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts zur Verfügung stehen. Das sind übrigens Monatsbeiträge; dies sage ich weil sich das viele Leute im Land überhaupt nicht mehr vorstellen können. Wir halten diesen Vorschlag für einen kleinen, aber wichtigen Zwischenschritt auf dem Wege, in die völlig verkrustete Regelsatzdiskussion wieder etwas Bewegung zu bringen.
    Die Situation der Sozialhilfeempfänger ist inzwischen derart erbärmlich, daß jetzt nach jedem Strohhalm gegriffen werden muß, um — und wenn es nur für einige wenige ist — deren Lage zu verbessern.
    Dennoch ist dieser Vorschlag eine Mogelpackung. Er beruht nämlich auf der in der von den Herren Geißler und Stoltenberg losgetretenen Mißbrauchsdebatte enthaltenen Behauptung, die sogenannten großen Bedarfsgemeinschaften — Familien mit mehreren Kindern — seien durch Sozialhilfe überversorgt. Das ist eine Behauptung, deren Beweis bis heute aussteht und die mit Sicherheit unrichtig ist. Sonst wären diese beiden Herren bestimmt in ihrem irrationalen Eifer der Abwehr von angeblichem Mißbrauch in der Sozialhilfe schon längst auf die Idee gekommen, statt Bargeld Nahrungsmittelmarken an die Sozialhilfeempfänger auszugeben. Entsprechende Ansätze haben sie durch das diskriminierende und entwürdigende Wertgutscheinverfahren bei Ausländern und Asylbewerbern schon gezeigt. Nur bei der einheimischen Bevölkerung haben sie sich das noch nicht getraut, weil sie dann nämlich selber den Beweis dafür anzutreten hätten, daß sechs Tomaten und zwei Pfund neue Kartoffeln pro Person und Monat nicht als Überversorgung zu betrachten sind.
    All diesen Bedenken zum Trotz ist der Argumentation der sozialistischer Neigungen gewiß unverdächtigen Landesregierungen Bayerns und Niedersachsens im Bundesrat zuzustimmen, daß der von diesen Vorschlägen betroffene Personenkreis gegenwärtig seinen notwendigen Lebensunterhalt mit den bisherigen Leistungen nicht mehr decken kann.
    Ein zweites Kapitel ist die vorgeschlagene Veränderung der Vorschriften über die Ermittlung von Einkommensgrenzen für die Hilfe in besonderen Lebenslagen. Seit dem 2. Haushaltsstrukturgesetz sind die für die Hilfe in besonderen Lebenslagen maßgebenden Einkommensgrenzen in den §§ 79 und 81 BSHG an das unterschiedliche Vielfache des bestehenden Eckregelsatzes gekoppelt. Nun sagen die Länder, diese seit 1982 geltende Regelung, die auf ihr Betreiben eingeführt worden ist, habe sich nicht bewährt. Wir brauchen uns hier wohl nicht darüber zu streiten, was richtig und was falsch ist.
    Es bleibt aber festzuhalten, wie die Erfahrung besonders der letzten zwei Jahre zeigt, daß Einkommensgrenzen immer manipuliert werden können, egal, woran sie gerade gekoppelt sind. Wenn nun aber schon Umwandlung in Festbeträge, dann müssen diese so gestaltet werden, daß alle, die heute Sozialhilfe beziehen, an der angekündigten Regelsatzdynamisierung teilhaben und nicht schon wieder derselbe Personenkreis in die Röhre guckt, der schon 1982 durch die Umwandlung von Festbeträgen ins Vielfache der Regelsätze benachteiligt worden ist.
    Es geht hier vorwiegend um die Eltern behinderter Kinder und um Mehrfachbehinderte, deren Berechtigung zum Bezug von Pflegegeld weitgehend von diesen Einkommensgrenzen abhängig ist. Die neuen Festbeträge, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen worden sind, entsprächen einer Regelsatzanhebung von etwas über 3 %. Da allerdings fragen wir uns, wie das mit der Ankündigung des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe Jugend, Familie und Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, dem Kollegen Kroll-Schlüter, im Pressedienst seiner Partei vom 17. April 1985 zusammenpaßt. Herr Kroll-Schlüter sagt in diesem Pressedienst, durch strukturelle Verbesserungen des Warenkorbes erhöhe sich der Regelsatz ab 1. Juli 1985 um zirka 5 %, und hinzu kämen etwa 2 bis 3 % zum Ausgleich der Steigerung der Lebenshaltungskosten. Obwohl einigermaßen unklar ist, ob der Kollege Kroll-Schlüter von den für Regelsatzanpassungen zuständigen Bundesländern zu diesen Äußerungen ermächtigt worden ist, wäre die auf dieser Basis vorgenommene 8%ige Regelsatzerhöhung für die Änderung der Einkommensgrenzen falsch. Die errechneten neuen Festbeträge liegen Ihnen in Form eines Änderungsantrags zur zweiten Lesung vor.
    Wenn Sie Familienpolitik nicht nur für Begüterte machen wollen, sondern auch für die Eltern behinderter Kinder, dann bitte ich Sie, diesem Antrag in zweiter Lesung doch noch zuzustimmen.
    Ein weiterer Punkt, der mir sehr am Herzen liegt, ist die von uns in Übereinstimmung mit den sozialdemokratisch geführten Ländern vorgeschlagene Änderung des § 76 BSHG betreffend die Anrechnung von Entschädigungsleistungen auf die Sozialhilfe. 40 Jahre nach Beendigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft gibt es immer noch Opfer dieses Regimes, die erst jetzt Entschädigungsleistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz beziehungsweise der Härteregelung erhalten. Der Bundespräsident hat uns an diese Personengruppen eindrucksvoll erinnert. Diese späte Hilfe hat vielfältige Gründe, zum Teil in der Rechtsprechung, zum Teil in sehr schwierigen Ermittlungen, zum Teil auch in Umständen, die für sich allein schon beschämend genug sind. Ein Skandal ist es aber, wenn den Opfern dieser Gewaltherrschaft, die sich nach 40 Jahren eine Entschädigung erkämpft haben, sozialhilferechtlich nicht wenigstens alle übrigen Kriegsopfer gleichgestellt werden.

    (Beifall bei der SPD)

    Nun sagen Sie mir nicht wieder, wir hätten 13 Jahre Zeit gehabt. Wir wissen, daß da auch Sie in



    Frau Schmidt (Nürnberg)

    der Verantwortung gewesen wären. Wenn Sie sich schon nicht dazu durchdringen können, unserem konkreten Änderungsantrag zuzustimmen, sollten Sie wenigstens mit uns gemeinsam der Bundesregierung eine Frist setzen, innerhalb deren eine vernünftige gesetzliche Regelung gefunden werden muß,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie verwechseln Einkommen mit Vermögen!)

    um den Betroffenen — und hier handelt es sich besonders um den schwergeprüften Personenkreis der Roma und Sinti — deutlich zu machen, daß es dem Deutschen Bundestag mit der Umsetzung dieser Forderung ernst ist. Wenigstens auf diesem Gebiet sollten wir uns darauf verständigen, 40 Jahre nach dem Ende der dunkelsten Epoche deutscher Geschichte den Opfern gemeinsam Gerechtigkeit widerfahren zu lassen. Es reicht nicht, moralische Appelle mit unserem Beifall zu bedenken; auf unser Handeln kommt es an.

    (Beifall bei der SPD)