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    Plenarprotokoll 10/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung und Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 10315A Begrüßung des Präsidenten des kanadischen Senats und einer Delegation des kanadischen Parlaments 10339 D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1984 — Drucksache 10/2979 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3100 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 78 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3362 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 79 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3363 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 10315C Meininghaus SPD 10318 A Neuhausen FDP 10319C Mann GRÜNE 10322 A Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU . 10324 B von der Wiesche SPD 10325 D Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 10327 B Hansen (Hamburg) SPD 10329 B Schlottmann CDU/CSU 10330 A Reuter SPD 10331 D Dr. Göhner CDU/CSU 10334 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts — Drucksache 10/837 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3366 — Saurin CDU/CSU 10336 D Stiegler SPD 10338 B Kleinert (Hannover) FDP 10340A Mann GRÜNE 10341 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10343 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes- Seuchengesetzes — Drucksache 10/2709 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3174 — Müller (Düsseldorf) SPD 10344 D Werner (Ulm) CDU/CSU 10345 A Frau Wagner GRÜNE 10345 C Frau Dr. Segall FDP 10346 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10346 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/1729 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3132 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10347 C Delorme SPD 10348 B Frau Augustin CDU/CSU 10348 D Frau Wagner GRÜNE 10349 B Frau Dr. Segall FDP 10350 A Aktuelle Stunde betr. die Äußerungen des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD- Fraktion Schmude zum Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes Lintner CDU/CSU (zur GO) 10368 C Dr. Vogel SPD 10369 B Ronneburger FDP 10370 C Windelen, Bundesminister BMB . . . 10371B Dr. Schierholz GRÜNE 10372 C Dr. Miltner CDU/CSU 10373 D Büchler (Hof) SPD 10374 C Hoppe FDP 10376 A Werner (Ulm) CDU/CSU 10376 C Löffler SPD 10377 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 10378 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10379C Lowack CDU/CSU 10380 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/3079 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3378 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3379 — Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/2577 — Braun CDU/CSU 10382A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10383 B Eimer (Fürth) FDP 10385A Bueb GRÜNE 10385 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10387 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern (Arzneimittelversorgungsrecht) — Drucksache 10/2633 — Weinhofer SPD 10389A Cronenberg (Arnsberg) FDP 10390 C Frau Wagner GRÜNE 10392 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 10393 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Militarisierung des Weltraums — Drucksache 10/2378 — Lange GRÜNE 10395 D Dr. Abelein CDU/CSU 10397 C Dr. Klejdzinski SPD 10399A Dr. Feldmann FDP 10400 D Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 10402A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — aus Drucksache 10/171 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 III Zweite Beschlußempfehlung und zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3368 — Buschbom CDU/CSU 10404 A Fischer (Osthofen) SPD 10404 D Kleinert (Hannover) FDP 10406A Mann GRÜNE 10407 A Dr. Eyrich, Minister des Landes BadenWürttemberg 10407 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10408 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Gansel, Amling, Bachmaier, Bahr, Bernrath, Bindig, Frau Blunck, Brück, Büchner (Speyer), Catenhusen, Collet, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Horn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jahn (Marburg), Jungmann, Kiehm, Kisslinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Klose, Kühbacher, Kuhlwein, Lambinus, Löffler, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Neumann (Bramsche), Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Paterna, Peter (Kassel), Rapp (Göppingen), Frau Renger, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Schanz, Dr. Scheer, Schlaga, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Schröer (Mülheim), Schulte (Unna), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Steiner, Stiegler, Stobbe, Toetemeyer, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Westphal, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle — Drucksache 10/3342 — Gansel SPD 10409 D Lamers CDU/CSU 10412 C Frau Borgmann GRÜNE 10414 C Beckmann FDP 10416 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Burundi über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3286 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dominicanischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3287 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 10/3312 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz) — Drucksache 10/3323 — 10419 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie — Drucksachen 10/2849 Nr. 9, 10/3265 — . 10419C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Gemeinschaftsmaßnahmen zur Sanierung der Binnenschiffahrt — Drucksachen 10/1607, 10/3101 — . . . 10419 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Erzeugungserstattungen in den Sektoren Getreide und Reis Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsvorschriften für die Gewährung von Erstattungen im Sektor Getreide und Reis für die Erzeugung von Kartoffelstärke — Drucksachen 10/2751 Nr. 14, 10/3133 — 10420A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 219/84 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Grenzgebiete Irlands und Nordirlands Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Förderung neuer Wirtschaftszweige in bestimmten von der Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Gebieten — Drucksachen 10/3075, 10/3324 — . . . 10420C Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Huonker, Dr. Jens, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Purps, Ranker, Reschke, Roth, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Waltemathe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit — Drucksache 10/3274 — 10420 D Fragestunde — Drucksache 10/3359 — Wahrung der Planungshoheit der Gemeinden bei von der Bundesbahn veräußerten Liegenschaften MdlAnfr 56, 57 17.05.85 Drs 10/3359 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10351 B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10351 B Subventionierungspraktiken zu Lasten der deutschen Seehäfen durch Unterstützung der Ausgleichskassen der Partikulier-Genossenschaften MdlAnfr 58, 59 17.05.85 Drs 10/3359 Hettling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10352 A ZusFr Hettling SPD 10352A ZusFr Ewen SPD 10353A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Deutschen Lufthansa auf Empfehlungen von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 62 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10353 C ZusFr Schily GRÜNE 10353 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 10353 D Gespräche des Bundespostministers in Dacca über die Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes MdlAnfr 65 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Dr. Florian BMP 10354A ZusFr Frau Schmedt (Lengerich) SPD 10354 D ZusFr Brück SPD 10354 B ZusFr Schanz SPD 10354 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 10354 C Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Bodenverseuchung und deren Finanzierung MdlAnfr 67, 68 17.05.85 Drs 10/3359 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 10355A ZusFr Urbaniak SPD 10355 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10355 D ZusFr Reimann SPD 10356A Zahl der Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz beim Bund, insbesondere bei Bahn, Post und Bundeswehr, 1984 und 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 V MdlAnfr 70 17.05.85 Drs 10/3359 Vogelsang SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10356 C ZusFr Vogelsang SPD 10356 C ZusFr Kuhlwein SPD 10356 D ZusFr Kastning SPD 10357 A ZusFr Urbaniak SPD 10357 B Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen 1985 MdlAnfr 71 17.05.85 Drs 10/3359 Kastning SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10357 B ZusFr Kastning SPD 10357 C ZusFr Kuhlwein SPD 10357 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10358 A ZusFr Urbaniak SPD 10358 B Verschärfung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt, insbesondere für Mädchen MdlAnfr 72 17.05.85 Drs 10/3359 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10358 C ZusFr Kuhlwein SPD 10358 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10359 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 10359 A Maßnahmen zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahre 1985 MdlAnfr 73 17.05.85 Drs 10/3359 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10359 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 10359 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10360 A ZusFr Reimann SPD 10360 B ZusFr Urbaniak SPD 10360 C ZusFr Kuhlwein SPD 10360 D Entwicklung der Zahl der Altbewerber auf dem Ausbildungsstellenmarkt seit 1982 MdlAnfr 74 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10360 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10361 A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10361A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch MdlAnfr 75, 76 17.05.85 Drs 10/3359 Schanz SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10361 B ZusFr Schanz SPD 10361C Brück SPD 10362 A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 77 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10362 B ZusFr Brück SPD 10362 C Veröffentlichung des DIW-Gutachtens „Bedingungen erfolgreicher Entwicklungspolitik der Länder der Dritten Welt" durch das BMZ MdlAnfr 78, 79 17.05.85 Drs 10/3359 Volmer GRÜNE Antw StSekr Lengl BMZ 10362 D ZusFr Volmer GRÜNE 10362 D ZusFr Brück SPD 10363 A ZusFr Frau Dann GRÜNE 10363 B Bewertung der Broschüre „Die Freiheit — Kern der deutschen Frage" im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Nation MdlAnfr 80, 81 17.05.85 Drs 10/3359 Lutz SPD Antw StMin Vogel BK 10363 C ZusFr Lutz SPD 10363 D ZusFr Urbaniak SPD 10364 B ZusFr Schily GRÜNE 10364 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 10364 C ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 10365 C Teilnahme des Bundeskanzlers am Schlesiertreffen angesichts der Artikel im „Schlesier" MdlAnfr 82 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10366A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10366 B ZusFr Lutz SPD 10366 D ZusFr Kastning SPD 10366 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10367 A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Firma Deutsche Anlagen Leasing auf Empfehlung von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 83 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10367 B ZusFr Schily GRÜNE 10367 C ZusFr Dr. Struck SPD 10367 C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Errichtung eines Ehrenmahls in Warschau für die in Katyn ermordeten polnischen Offiziere; Bezeichnung der Deutschen als Mörder auf der Inschrift MdlAnfr 86, 87 17.05.85 Drs 10/3359 Stockhausen CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10368 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 10368 B Nächste Sitzung 10420 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10421*A Anlage 2 Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 22 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421*C Anlage 3 Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich des Unterhaltsgeldes für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger bei Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen MdlAnfr 24 17.05.85 Drs 10/3359 Amling SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421* D Anlage 4 Manöver auf dem Truppenübungsplatz Bergen am 8. 5. 1985; Störung einer Mahnfeier MdlAnfr 45, 46 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10422* A Anlage 5 Korrektur der Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen angesichts der Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung im Frühjahr 1985 MdlAnfr 49, 50 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10422* B Anlage 6 Erneute Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts, Dr. Fülgraff, für dieses Amt MdlAnfr 51 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423*A Anlage 7 Nebentätigkeiten des Kandidaten für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes MdlAnfr 52, 53 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Seiler-Albring SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* A Anlage 8 Auswirkungen der geplanten Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes auf die Einkommen unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Kinderfreibeträge MdlAnfr 54 17.05.85 Drs 10/3359 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* C Anlage 9 Reduzierung der Grenzwerte für Phosphate und Silikate in der Trinkwasseraufbereitungsverordnung MdlAnfr 55 17.05.85 Drs 10/3359 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* D Anlage 10 Untertunnelung der Stadt Gernsbach im Zuge der B 462 MdlAnfr 60, 61 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 10424*A Anlage 11 Auswahlverfahren für die Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Bundespost MdlAnfr 63; 64 17.05.85 Drs 10/3359 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 VII Anlage 12 Anbindung Ostbayerns an das ISDN unter besonderer Berücksichtigung des Zonenrandgebiets MdlAnfr 66 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* C Anlage 13 Unterstützung der von Währungsdisparitäten betroffenen Mitarbeiter deutscher Vertretungen im Ausland MdlAnfr 84, 85 17.05.85 Drs 10/3359 Würtz SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10424*D Anlage 14 Weigerung Großbritanniens, Akten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele herauszugeben MdlAnfr 88, 89 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Zutt SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* C Anlage 15 Erörterung der Fälle in Polen zurückgehaltener Familienmitglieder deutscher Aussiedler auf der KSZE-Menschenrechtskonferenz MdlAnfr 92 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10315 140. Sitzung Bonn, den 23. Mai 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 24. 5. Antretter* 24. 5. Dr. Barzel 24. 5. Böhm (Melsungen) * 24. 5. Brandt 23. 5. Büchner (Speyer) * 24. 5. Buschfort 24. 5. Egert 23. 5. Dr. Enders* 24. 5. Frau Fischer* 24. 5. Franke (Hannover) 24. 5. Gansel* 24. 5. Gerstl (Passau)* 23. 5. Haase (Fürth) * 24. 5. Dr. Hackel* 24. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 24. 5. von Hammerstein 24. 5. Hauck 24. 5. Dr. Holtz * 24. 5. Immer (Altenkirchen) 24. 5. Frau Kelly* 24. 5. Kittelmann* 24. 5. Dr. Köhler (Wolfsburg) 24. 5. Dr. Kreile 24. 5. Lemmrich* 24. 5. Frau Matthäus-Maier 24. 5. Dr. Müller* 24. 5. Nelle 24. 5. Neumann (Bramsche) * 24. 5. Dr. Pohlmeier 23. 5. Polkehn 24. 5. Rawe 24. 5. Reddemann* 24. 5. Dr. Rumpf* 24. 5. Dr. Scheer* 23. 5. Schluckebier 24. 5. Schmidt (Hamburg) 24. 5. Schmidt (München) * 24. 5. Schmitz (Baesweiler) * 24. 5. Dr. Schmude 24. 5. Schröder (Hannover) 24. 5. Schulte (Unna) * 24. 5. Schwarz a 24. 5. Sielaff 24. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 5. Dr. Unland* 24. 5. Verheugen 24. 5. Vogt (Kaiserslautern) 24. 5. Voigt (Sonthofen) 24. 5. Vosen 23. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 24. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 22): Wird die Bundesregierung durch ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit dafür eintreten, einen Nachtragshaushalt zur Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu beschließen, und wie steht der Bundesminister der Finanzen zu solchen Initiativen? Die Frage eines Nachtragshaushalts zur Aufstokkung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist derzeit nicht aktuell. Erst Mitte Mai sind rund 200 Millionen DM übertragene Restmittel aus früheren Haushaltsjahren auf die Landesarbeitsamtsbezirke verteilt worden. Damit stehen nunmehr insgesamt fast 2,5 Mrd. DM zur Verfügung, die in diesem Jahr für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgegeben werden können. Das ist das höchste Förderungsvolumen, das wir je hatten. Die Zielgröße von 80 000 ABM-Beschäftigten im Jahresdurchschnitt ist damit gewährleistet. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 24): Kann die Bundesregierung begründen, warum sie trotz der von ihr hervorgehobenen Bedeutung, die der beruflichen Fortbildung für die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer zukommt, und trotz der mit dem Schlußkommuniqué zum Weltwirtschaftsgipfel von ihr abgegebenen Erklärung, diese Anpassungsfähigkeit fördern zu wollen, nicht bereit ist, endlich die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit bereits Ende letzten Jahres gegebenen Anregung aufzugreifen und das AFG dahin gehend zu ändern, daß zukünftig einmal grundsätzlich alle Arbeitslosengeld- bzw. Hilfeempfänger für die Zeit ihrer Teilnahme an einer notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahme einen Unterhaltsgeldanspruch haben und zum anderen Unterhaltsgelddarlehen nicht als Kann-, sondern als Pflichtleistung zu gewähren ist? Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluß vom 9. Dezember 1983 die Bundesregierung aufgefordert, im Frühjahr 1985 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus den Einschränkungen, insbesondere in § 44 Arbeitsförderungsgesetz vom Dezember 1981 und das Haushaltsbegleitgesetz 1984 ergeben haben. Die Bundesregierung wird den Bericht dem Deutschen Bundestag in Kürze zuleiten. In diesem Bericht wird die Bundesregierung auch die Auswirkungen der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderungen eingehend darlegen. Ob und in welchem Umfange danach Änderungen des Förderungsrechts geboten erscheinen und vertretbar sind, wird in der Diskussion über den Bericht der Bundesregierung zu erörtern sein. 10422* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 45 und 46): Welche militärischen Notwendigkeiten waren es im einzelnen, die die Bundeswehr veranlaßten, ausgerechnet am 8. Mai 1985 auf dem Truppenübungsplatz Bergen Manöver durchzuführen, die es erforderlich machten, die Zufahrt zum sowjetischen Kriegsgräberfriedhof in Oerbke zu sperren und eine Delegation des DGB-Kreises Soltau/Fallingbostel, die dort einen Kranz niederlegen wollte, durch militärisches Sperrgebiet zu eskortieren? Wie vereinbart es die Bundesregierung mit dem würdigen Ablauf einer Mahnfeier und Kranzniederlegung, wenn diese dem DGB-Kreis Soltau/Fallingbostel zunächst verboten und nach endlicher Genehmigung in mehrfacher Weise behindert wurde? 1. Am 8. Mai 1985 führten alliierte und deutsche Truppenteile auf dem NATO-Truppenübungsplatz Bergen Schieß- und Übungsvorhaben durch. Wie üblich war der Übungsraum etwa 8 Wochen zuvor für eine Überprüfung der Einsatzbereitschaft (Tactical Evaluation) eines Flugabwehr-Raketen-Bataillons (FlaRakBtl) der deutschen Luftwaffe vergeben worden. Zwischen dem DGB-Kreisverband Soltau-Fallingbostel und der Kommandantur wurde daher am 6. Mai vereinbart, daß eine Kranzniederlegung durch eine Delegation des DGB-Kreisverbandes am Nachmittag des 8. Mai erfolgen solle. Die Delegation wurde durch einen Offizier der Kommandantur durch das Übungsgebiet zum Friedhof und wieder zurück begleitet. Ein Hinweis der Kommandantur auf die Möglichkeit, eine Gedenkfeier auf einem der drei anderen sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Bereich des Truppenübungsplatzes durchzuführen, die frei zugänglich sind, wurde vom DGB-Kreisverband nicht aufgegriffen. 2. Die Kranzniederlegung auf dem sowjetischen Soldatenfriedhof hat ungestört und würdig stattgefunden. Das FlaRakBtl hat wegen der Feier seine Übung unterbrochen. Allerdings haben sich andere Teilnehmer der DGB-Veranstaltung eigenmächtig und abseits des eigentlichen Weges auf den Friedhof begeben. Bei ihrem Abmarsch sind diese durch das übende FlaRakBtl gelaufen. Diese Personen haben damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Kommandantur hat jedoch auf eine Verfolgung der Angelegenheit verzichtet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 49 und 50): Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen fachlichen, rechtlichen und politischen Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz für korrekturbedürftig, und hat sie bereits entsprechende Initiativen ergriffen? Wie beurteilt die Bundesregierung die spektakulären Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung (Physikum) an den deutschen Hochschulen im Frühjahr 1985, und strebt sie nachträgliche Korrekturen an, wie sie 1981 schon einmal stattgefunden haben? Zu Frage 49: § 14 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte schreibt inhaltlich und terminlich bundeseinheitlich durchzuführende schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren vor. Bei der Festlegung der Prüfungsfragen und der als zutreffend anzuerkennenden Antworten sollen sich die Landesprüfungsämter nach Maßgabe einer Vereinbarung der Länder einer Einrichtung bedienen, die diese Aufgaben wahrnimmt. Dementsprechend haben die Länder auf der Grundlage eines Staatsvertrages das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz errichtet. Der Staatsvertrag und die auf seiner Grundlage erlassenen Richtlinien regeln die Arbeit dieses Instituts im einzelnen. Die wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Prüfungsfragen enthält § 14 Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte, wonach die Prüfungsfragen auf die für den Arzt allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen müssen. Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, die genannten Regelungen der Approbationsordnung für Ärzte zu ändern. Sie prüft jedoch insgesamt die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Prüfungswesens der ärztlichen Ausbildung, weil sie ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungen anstrebt. Die Zuständigkeit für den Staatsvertrag und die hierauf basierenden Richtlinien für die Arbeit des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen liegt ausschließlich bei den Ländern. Aus der Sicht der Bundesregierung sind diese Regelungen nicht zu beanstanden. Zu Frage 50: Bei der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres betrug die durchschnittliche Mißerfolgsquote ca. 42 %. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die die Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte als eigene Angelegenheit durchführen, hat am 30. März 1985 übereinstimmend festgestellt, daß diese Prüfung inhaltlich und formal ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und damit rechtmäßig war. Gegenteilige Behauptungen sind unbegründet. Das zeigt sich auch daran, daß die Mißerfolgsquote an einigen Hochschulen mit 25% bis 30 % in einer Größenordnung wie bei den voraufgegangenen Prüfungen war. Das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen hat auch das ihm vorgeschriebene Verfahren eingehalten. Die Prüfungsaufgaben sind von einer unabhängigen Kontrollkommission aus sachverständigen Hochschullehrern überprüft worden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat unter den gegebenen Umständen weder Anlaß noch Möglich- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10423* keit gesehen, das Prüfungsergebnis nachträglich zu korrigieren. Die Bundesregierung beurteilt dies ebenso. Sie spricht sich gegen besondere Maßnahmen zur Korrektur des Prüfungsergebnisses aus und ist auch nicht bereit, die Regelung für das Bestehen der schriftlichen Prüfungen in der Approbationsordnung für Ärzte rückwirkend zu ändern, wie es von einigen Ländern vorgeschlagen wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 51): Trifft es zu, daß sich der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Fülgraff, wieder für dieses Amt beworben hat? Eine Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Fülgraff, liegt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Seiler-Albring (FDP) (Drucksache 10/3359 Fragen 52 und 53): Trifft es zu, daß der Kandidat für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes als Veterinärmediziner Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa und Berliner Fleischwarenfabriken hat? Trifft es zu, daß der Leiter der Personalabteilung im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Institutsleiter des Bundesgesundheitsamtes nach ihren Nebeneinkünften befragt hat und sich entsprechende Erklärungen unterschreiben ließ? Zu Frage 52: Es trifft nicht zu, daß der kommissarische Leiter des Bundesgesundheitsamtes Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa hat. Als Leiter des Instituts für Veterinärmedizin des Bundesgesundheitsamtes war Prof. Großklaus in früheren Jahren Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für die Bordverpflegung der Lufthansa-Service GmbH. Der Beirat wurde schon vor Jahren aufgelöst. Die unentgeltliche Mitwirkung im Wissenschaftlichen Beirat der Lufthansa lag im dienstlichen Interesse. Prof. Großklaus hat eine im Jahre 1962 als Nebentätigkeit genehmigte betriebsberatende Tätigkeit auf dem Gebiet der tierärztlichen Lebensmittelhygiene für zwei Lebensmittelfilialbetriebe ausgeübt. Diese Tätigkeit, die ohne jede Beeinträchtigung der dienstlichen Belange ausgeübt worden ist, war von den damaligen Dienstvorgesetzten wegen ihres Nutzens für die dienstlichen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelhygiene ausdrücklich begrüßt worden. Prof. Großklaus hat diese Tätigkeit vom Tage der kommissarischen Amtsleitung an beendet. Zu Frage 53: Ich beantworte Ihre Frage mit j a. Auf Grund des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes, das am 1. März 1985 in Kraft getreten ist, werden zur Zeit auch im Bundesgesundheitsamt alle Nebentätigkeiten überprüft. In diesem Zusammenhang hat der Leiter der Personalabteilung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit am 26. April 1985 mit den Institutsleitern gesprochen. Der Bezug zum Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz ist dabei ausdrücklich hergestellt worden. Die Angaben der Institutsleiter wurden schriftlich festgehalten und von den Institutsleitern und dem Leiter der Personalabteilung des Ministeriums unterschrieben. Alle Institutsleiter haben dieses Verfahren befürwortet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 54): Kann die Bundesregierung Beispiele nennen, wie sich das geplante Bundeskindergeldgesetz — pro Jahr — auf Familien mit höherem, mittlerem und niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung von abzugsfähigen Kinderfreibeträgen auswirken wird? Beispiele der von Ihnen genannten Art sind — allerdings auf Monatsbasis — auf Seite 26 der Nr. 3 des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 5. Januar 1985 aufgeführt. Ich darf hierauf verweisen, kann Ihnen aber auch die Jahresbeträge zuleiten oder — wenn Sie das möchten — hier nennen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 55): Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Grenzwerte für Phosphate und Silikate als Zusatzstoffe wesentlich zu reduzieren, und welchen Anlaß hierzu sieht sie? Bei der Festlegung von Grenzwerten für zugesetzte Phosphate und Silikate in Trinkwasser werden bei der Neufassung der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Ergebnisse berücksichtigt werden, die in einer Anhörung zum Verordnungsentwurf in der vergangenen Woche erzielt worden sind. In dieser Anhörung ist dargelegt worden, daß die technologischen Erfordernisse nur dann ausreichend berücksichtigt sind, wenn für die Zugabe von Phosphaten der jetzt geltende Grenzwert beibehalten wird. Dagegen könne der Grenzwert für zugesetzte Silikate um die Hälfte herabgesetzt werden, 10424* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 sofern die natürlichen Silikatgehalte des aufzubereitenden Trinkwassers unberücksichtigt bleiben. Die Zulassung von Zusatzstoffen ist nach § 12 des Lebensmittel- und Bedarfgegenständegesetzes, auf die die genannten Bestimmungen der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung gestützt sind, nur möglich, soweit dies unter Berücksichtigung technologischer Erfordernisse mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 60 und 61): Hat das Gutachten der Universität Aachen die Untertunnelung der Stadt Gernsbach auf der B 462 als vordringlichen Bedarf ausgewiesen, nachdem die Kosten-Nutzen-Analyse der Wertskala (1 bis 6) den hohen Faktor 5.31 enthält, wenn nicht, mit welcher Begründung? Wird die Bundesregierung entsprechend der im Gutachten der Universität Aachen enthaltenen Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Ausbaumaßnahmen der B 462 bei Gaggenau mit einem Faktor von 2.7 im Verhältnis zu Gernsbach mit 5.31 die Untertunnelung von Gernsbach als vordringlichen Bedarf einstufen und erste Priorität vor allen anderen Ausbaumaßnahmen der B 462 einräumen? Zu Frage 60: Das Projekt: B 462 Verlegung in Gernsbach erreichte bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 5,31; es wurde vom Gutachter dennoch nicht für die Einstufung „Vordringlichen Bedarf" vorgeschlagen. Dies beruhte auf einem EDV-technischen Irrtum. Der Irrtum wird korrigiert. Zu Frage 61: Der Bundesminister für Verkehr wird wegen des günstigen Bewertungsergebnisses bei den bevorstehenden Abstimmungsgesprächen von einer Priorität der Verlegung der B 462 in Gernsbach ausgehen. Welche Projekte letztlich zur Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf" als höchste Priorität vorgeschlagen werden, hängt von dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit dem Land Baden-Württemberg ab. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 63 und 64): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird? Nach welchen Kriterien wird das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost durchgeführt? Die Bundesregierung kann ganz entschieden nicht bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird. Das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost wird nach den Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durchgeführt. Sie sind durch die Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen (VOL) — für alle öffentlichen Auftraggeber, also auch für die Deutsche Bundespost, verbindlich vorgegeben. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 66): Nach welchem Zeitplan plant die Deutsche Bundespost die Anbindung Ostbayerns (Oberpostdirektion Regensburg) an das geplante integrierte schmalbandige digitalisierte Netz (ISDN), und in welcher Weise wird dabei das Zonenrandgebiet dem Gesetz entsprechend bevorzugt berücksichtigt werden? Einer gesonderten Anbindung bestimmter Regionen an das ISDN bedarf es nicht. Vielmehr entwikkelt sich das ISDN aus dem heute bestehenden Fernsprechnetz, durch welches auch Ostbayern erschlossen ist. Eine der Voraussetzungen für ISDN ist neben digitaler Übertragungstechnik die Digitalisierung der Vermittlungsstellen. Entsprechend einer bundesweit abgestimmten Entwicklungsplanung ist im OPD-Bezirk Regensburg der Einsatz digitaler Vermittlungstechnik in folgenden Städten von 19861990 vorgesehen: Regensburg, Deggendorf, Weiden, Landshut und Passau. Für die einzelnen Teilnehmer — im Zonenrandgebiet ebenso wie im übrigen Bundesgebiet — werden ISDN-Anschlüsse durch geeignete technische Maßnahmen auch an solchen Orten eingerichtet werden, an denen aus netztechnischen oder wirtschaftlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt ISDN-Vermittlungsstellen errichtet werden können. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 84 und 85): Welche Maßnahmen wird der Bundesminister des Auswärtigen noch in diesem Jahr durchführen bzw. einleiten, um die durch Währungsdisparitäten entstandenen sozialen Probleme der Mitarbeiter in den deutschen Vertretungen im Ausland kurzfristig zu beheben? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10425* Sieht der Bundesminister des Auswärtigen einen besonderen Handlungsbedarf gerade für die unteren Einkommensgruppen? Zu Frage 84: Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die Angehörigen des mittleren und einfachen Dienstes in den USA und Kanada erhalten seit dem 1. November 1984 einen Sonderzuschlag zum Auslandszuschlag in Höhe von DM 150,—bis DM 300,— zusätzlich Kaufkraftausgleich, der für New York im Augenblick bei 70 Prozent liegt. 2. Durch eine beschleunigte Festsetzung des Kaufkraftausgleichs ist seit Ende 1984 sichergestellt, daß bei rapidem Dollar-Anstieg der finanzielle Ausgleich über den Kaufkraftausgleich schneller an die Bediensteten ausgezahlt werden kann. 3. Schließlich enthalten die neuen Schul- und Kinderreisebeihilfen sozialpolitische Elemente. So entfällt rückwirkend ab 1. Januar 1985 die Höchstgrenze beim Schulgeld (bisher DM 600,—pro Monat) für alle Bediensteten. Daneben erhöht sich der Bemessungssatz für den einfachen und mittleren Dienst von 80 % auf 90 %, wenn der Bedienstete Schulbeihilfe für mehr als ein Kind erhält. Bisher lag der Bemessungssatz bei 80 % für alle Besoldungsgruppen. Auch bei Internats- oder Privatunterbringung im Inland erhöhen sich die Bemessungssätze von 50 % auf 70 % für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8. Darüber hinaus ist nach derzeitigem Stand der Ressortgespräche über das 4. Besoldungsänderungsgesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft treten soll, vorgesehen, beim Kaufkraftausgleich eine günstigere Bemessungsgrundlage einzuführen. Ferner soll bei den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 eine Mieteigenbelastung von 21 % der Inlandsbezüge genügen, um den erhöhten Mietsonderzuschuß von 97 % zu erhalten. Diese Neuregelung ist ebenfalls weltweit vorgesehen, so daß an Dienstorten mit hoher Mieteigenbelastung die unteren Besoldungsgruppen eine zusätzliche Erleichterung erfahren. Zu Frage 85: Meine Antwort zur 1. Frage zeigt, daß gerade für die unteren Einkommensgruppen nicht unerhebliche Verbesserungen entweder bereits eingeführt wurden oder beabsichtigt sind. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Zutt (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 88 und 89): Ist der Bundesregierung eine Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt (abgedruckt in der „Süddeutschen Zeitung" vom 9. Mai 1985), wonach die britische Premierministerin Margaret Thatcher die Herausgabe britischer Geheimakten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele verweigert, und wie steht sie zu dieser Meldung? Welche Wege sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und angesichts des begründeten Interesses der Bundesrepublik Deutschland an der Ergreifung Mengeles auf die britische Premierministerin einzuwirken, daß sie ihre Position möglicherweise revidiert? Zu Frage 88: Der Bundesregierung ist die Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt. Sie bezieht sich auf eine mündliche Anfrage des Labour-Abgeordneten Reginald Freeson an Premierministerin Thatcher in der Fragestunde des Unterhauses vom 7. Mai 1985. Wie die Bundesregierung von britischer Seite weiß, verwahrt das Verteidigungsministerium (Ministry of Defence) Unterlagen über Auschwitz, in denen auch der Name Mengele erscheint. Die britische Regierung hat von einer Veröffentlichung dieses Materials nach der üblichen 30-Jahresfrist abgesehen, weil es sensitive Einzelheiten enthalten soll, die bei den Überlebenden oder Angehörigen der Opfer qualvolle Erinnerungen wecken könne. Die Bundesregierung respektiert diese Entscheidung. Zu Frage 89: Die britische Regierung hat einem offiziellen Vertreter des amerikanischen Justizministeriums Gelegenheit gegeben, das Material über Mengele zu sichten. Die Bundesregierung bezweifelt deshalb nicht, daß auch einem deutschen Rechtshilfeersuchen entsprochen werden würde. Es bleibt Aufgabe der Justizbehörden zu entscheiden, ob ein solches für erforderlich gehalten wird. Dabei ist die Frage einer möglichen britischen Unterstützung der deutschen Ermittlungen gegen Mengele, bei der auch die zum Schutze Dritter erforderliche Vertraulichkeit gewahrt werden kann, selbstverständlich von der Frage nach einer möglichen Veröffentlichung von britischen Unterlagen zu unterscheiden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Frage 92): 10426* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Wird die Bundesregierung in die Menschenrechtskonferenz in Ottawa auch die Verweigerung von Interventionsnotizen für die von den Behörden der Volksrepublik Polen gewaltsam zurückgehaltenen Familienmitglieder der deutschen Aussiedler einbringen? Es ist vorgesehen, die polnische Seite während des KSZE-Expertentreffens über Menschenrechte in Ottawa auf die sogenannten „Illegalen"-Fälle (1981-1984: 63 824; Januar—April 1985: 4 956), in denen einzelne Mitglieder von Familien genehmigte Besuchs- oder Touristenreisen für die (oft jahrelang nicht genehmigte) Aussiedlung nutzten, anzusprechen. Dabei soll unter Hinweis auf die Zurückweisung diplomatischer Interventionen im Einzelfall allgemein um größeres Wohlwollen bei der Bearbeitung von Ausreiseanträgen ersucht werden, für Ehegatten und minderjährige Kinder insbesondere um eine Herabsetzung der derzeitigen „Wartezeit" von rund drei Jahren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Norbert Schlottmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich habe deutlich zu machen versucht, daß wir uns dann, wenn der Bürger hier von einer Maßnahme betroffen ist wie beim Wehr- und Ersatzdienst, schon vor langer Zeit dazu verstanden haben, über die Altersgrenze hinauszugehen. Das ist eine Frage des Prinzips. Ich hoffe, daß ich Ihnen da die richtige Antwort gegeben habe.

    (Hansen [Hamburg] [SPD]: Nein!)

    Ich erwähnte unsere Initiativen zur Änderung des Kindergeldgesetzes. Sie hätten sich dabei mit Ihrer heutigen Sorge anschließen können, wenn Sie so davon bedrückt sind. Ich verweise in diesem Zusammenhang aber auch auf unsere neuen familienpolitischen Initiativen, die über steuerliche Erleichterungen für die Familien hinaus — wir werden morgen früh darüber reden — in bestimmten Fällen Kinderzuschläge vorsehen, die in der Auswirkung zu einer Verdoppelung des Kindergeldes führen und in der Tat dringend notwendige Verbesserungen — darauf möchte ich hinaus — für die Familien im Lande bewirken.
    Hier also lagen und liegen unsere Schwerpunkte, die sich auch auf die Veränderung des Kindergeldgesetzes auswirken. Hier haben Sie also Beweise unserer Politik. Ich muß noch einmal sagen: Ihr Versuch, hier etwas zu ändern, ist nicht richtig, nicht gut plaziert worden.
    Meine Damen und Herren, im Verbunde dieser Debatte und mit Blickrichtung auf den Jahresbericht möchte ich jetzt auf eine Reihe von hochinteressanten Initiativen mit mehr als fünfzigtausend Unterschriften des letzten Jahres eingehen, Petitionen, die auf die wachsende Bereitschaft in der Bevölkerung gegen das Problem der Jugendgefährdung durch gewaltverherrlichende und pornogra-



    Schlottmann
    phische Videofilme hinweisen. Das klare, eindeutige Ziel dieser vielen Petitionen war eine Verschärfung des gesetzlichen Jugendschutzes gegen das stark angestiegene Angebot jugendgefährdender Horrorfilme. Diese bedeutsamen Petitionen stehen stellvertretend für die allgemeine große Besorgnis von Jugendlichen, Eltern und Erziehern gegen den von Videobändern übertragenen Schmutz und Schund, wie er von vielen zwar in Unkenntnis, von manchen aber auch durch skrupellose Geschäftemacherei in höchst unverantwortlicher Weise an Kinder und Jugendliche herangetragen wird.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Sehr wahr!)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben diese Entwicklung und die damit verbundene negative gesellschaftliche Wirkung frühzeitig erkannt und zu einer intensiven Kontrolle des Videomarktes aufgerufen. Aber nicht nur das. Die längst fällige Novellierung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit wurde von uns in Gang gesetzt, so daß der Jugendschutz in der Bundesrepublik Ende des letzten Jahres neu und abschließend geregelt werden konnte.

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    Der Kollege Sauer, der diese Arbeit betrieben hat, sitzt unter uns. Herr Kollege Sauer, herzlichen Dank nochmals dafür.

    (Repnik [CDU/CSU]: Sauer [Stuttgart]!)

    Das neue Gesetz berücksichtigt schwerpunktmäßig das von den Petenten geforderte Gebot einer Verschärfung der Verkaufs- und Verleihbestimmungen. Seit dem 1. April dieses Jahres ist das Gesetz in Kraft und fordert eine äußerst strenge Handhabung des Verkaufs und Verleihs von Videokassetten. Gleichzeitig wurden die Strafbestimmungen wesentlich verschärft. Das war notwendig.
    Besonders grausame und unmenschliche Gewaltdarstellungen auf Videokassetten dürfen nicht mehr hergestellt und verbreitet werden. Das ist neu. Nunmehr — das ist die Auffassung der CDU/ CSU — muß das Gesetz durch die tatkräftige Mitarbeit der zuständigen Behörden, aber auch durch die Mitwirkung der Bürger im Interesse des Jugendschutzes verwirklicht, d. h. konsequent angewandt werden. Hier möchte ich bei dieser Gelegenheit einmal einen Schwerpunkt setzen.
    Deshalb gilt unser Appell an alle Bürger, meine Damen und Herren, insbesondere an die Eltern, an die Erzieher und auch an die Politiker auf allen Ebenen, Verantwortung für unsere Kinder und Jugendlichen zu tragen und tatkräftig dafür zu sorgen, daß das Gesetz angewandt wird, aber auch Jugendhilfe- und Freizeiteinrichtungen im Sinne vorbeugender Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden.
    In manchen Orten sind bereits Bürgerinitiativen für den Jugendschutz entstanden. Ich bin der Auffassung, daß derartige Initiativen in möglichst allen Gemeinden des Landes gebildet werden sollten. Neben Eltern, den Jugendlichen selbst und den Erziehern, sollten auch Vertreter der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Gewerbetreibenden, der Bibliothekare, der zuständigen Behörden und auch Politiker solchen Initiativen auf kommunaler Ebene beitreten. Hauptaufgabe dieser Arbeit wäre es, neben den gesetzlichen insbesondere erzieherische Maßnahmen mit dem Ziel der Aufklärung und Hilfe durchzuführen.
    Neben einem attraktiven Angebot an Jugendfreizeitmaßnahmen — hier spreche ich mal unsere Kommunalpolitiker in besonderem Maße an, aber auch die freien Träger der Jugendhilfeeinrichtungen aller Art — sollten im Hinblick auf die Video-Problematik Angebote an guten und wertvollen Filmen und Kassetten gemacht werden. Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, daß der gute Videofilm auch jugendfördernd sein kann. So ist zu fordern, daß neben das Verbot untauglicher Kassetten die Förderung guter Filme tritt. Ich begrüße in diesem Zusammenhang die gleichlautende Absicht des Bundesministers für Jugend, Familie und Gesundheit, der, wie ich hoffe, noch in diesem Jahr einen Bundes-Video-Preis ausschreiben wird. Durch diesen Preis sollen vor allem Jugendliche angeregt werden, selbst Videofilme herzustellen, wobei gleichzeitig das Angebot jugendgeeigneter wertvoller Videofilme erhöht werden könnte. Ich appelliere in diesem Zusammenhang an die Länder und Kommunen, auch hier mit gutem Beispiel zu folgen und eigene Preise zur Förderung guter Filme auszuschreiben.
    Wenn wir es schaffen, meine Damen und Herren, im Bereich der Jugendgefährdungen — und dazu gehört mehr —, aber auch im Videobereich, viele Erwachsene, Jugendliche selbst und Politiker für verantwortliche Mitarbeit zu interessieren, werden auch die zuständigen Behörden alles daransetzen, das Gesetz in ihrer Verantwortung auszufüllen — und das einzig und allein im Interesse unserer Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien. So verstehen sich meines Erachtens die im Jahresbericht des Petitionsausschusses erwähnten Initiativen der ca. 50 000 Bürger und so versteht sich ganz sicher, meine Damen und Herren, unsere Antwort darauf in Form des neuen Jugendschutzgesetzes, das ab 1. April 1985 wirksam ist und konsequent — ich sage es noch einmal: konsequent — angewandt werden muß.
    Ich bedanke mich.

    (Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Reuter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Bernd Reuter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die jährliche Debatte über den Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses ermöglicht es, einmal einer breiteren Öffentlichkeit Einblick in die Arbeitsweise und die Aufgaben eines Ausschusses dieses Parlaments zu geben, der seine Arbeit meistens in aller Stille und Zurückgezogenheit vollzieht. Insofern will ich auch gern einmal das Argument der Frau Kollegin Berger aufgreifen, daß es richtig und vernünftig wäre, wenn



    Reuter
    das Fernsehen diese Diskussion übertrüge, nicht, weil wir da rein wollten,

    (Kirschner [SPD]: Aber auch deshalb!)

    sondern damit unsere Bürger einmal deutlich sehen könnten, wie das Parlament ihre Sorgen auch ernst nimmt.

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)

    Meine Damen und Herren, es ist sehr viel Richtiges und Wichtiges über unsere Arbeit heute schon ausgeführt worden. Auch ist die Bedeutung unserer Arbeit gebührend herausgestellt worden. Aber es ist heute morgen auch etwas Polemik verbreitet worden. Herr Kollege Wittmann, wenn Sie hier kritisieren, daß Fraktionen dieses Hauses die Rechte wahrnehmen, die ihnen in der Geschäftsordnung verbrieft sind, dann finde ich das schon etwas grotesk. Ich muß Ihnen sagen: Verbale Kraftakte des Kollegen Schneider, den ich ansonsten sehr schätze, von dieser Stelle aus tragen doch mehr dazu bei, daß eine gedeihliche Arbeit im Ausschuß not leidet, als wenn hier kontrovers kritische Themen diskutiert werden. Meine Damen und Herren, Demokratie ist der Kampf um den richtigen Weg. Wer davor Angst hat, muß eben in ein Mädchenpensionat gehen und darf nicht in das Parlament kommen.

    (Beifall bei der SPD)

    Ich freue mich mit der Frau Berger, daß die Regierungsbank zu Beginn der Debatte ordentlich besetzt war. Es ist aber auch hier wie in der Kirche so, daß die, die da sein sollten, um zu hören, was wir diskutieren, fehlen.

    (Frau Berger [Berlin] [CDU/CSU]: Aber es sind doch noch eine ganze Menge!)

    Ich freue mich aber, daß die Regierungsbank heute so gut besetzt ist, weil ich meine, meine Damen und Herren, daß hier die Mitglieder des Kabinetts eine sehr wichtige Aufgabe haben, denn sie sind aufgefordert, sich in ihrem Verantwortungsbereich nachhaltig für die Respektierung unserer Ausschußarbeit einzusetzen.
    Hier möchte ich einmal einige Kritikpunkte aufgreifen, die mir bei der Bearbeitung von Petitionen aufgefallen sind, und einige Anmerkungen machen, wie ich mir eine noch höhere Effizienz unserer Arbeit vorstellen könnte. Es haben mir Petitionen vorgelegen, in denen Petenten sich darüber beschwerten, daß sie auf ein Schreiben an ein Ministerium nicht einmal eine Antwort erhalten haben. Auch die hier in der Diskussion laut gewordene Kritik an den langen Bearbeitungszeiten zeigt, daß man in manchem Ministerium die Bedeutung des Petitionsrechtes und der sich daraus ergebenden Konsequenzen noch nicht hinlänglich erkannt hat. Es ist, meine Damen und Herren, ein immerwährender Auftrag der verantwortlichen Minister, Staatssekretäre und sonstigen Vorgesetzten, ihre Mitarbeiter in den Ministerien und darüber hinaus in allen Bundesbehörden anzuhalten und zu motivieren, sich als Dienstleistungsunternehmen zu begreifen. Es darf nicht der Eindruck entstehen, daß der Bürger für die Behörden da ist. Auch der letzte Mitarbeiter einer Behörde muß wissen, daß seine Behörde und er selber für den Bürger da zu sein haben und nicht umgekehrt der Bürger für die Behörde.
    Es muß in allen Verwaltungen Allgemeingut werden, daß ein Bürger, der eine Petition einreicht, ein im Grundgesetz verbrieftes Recht wahrnimmt. Deshalb dürfen ihm hierdurch keine Nachteile entstehen. Auch hierzu könnte ich Beispiele vortragen, in denen diesem Prinzip nicht immer gefolgt wurde und Petenten Nachteile zumindest befürchten mußten, weil sie eine Petition eingereicht haben.
    Lassen Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren noch etwas zum Selbstverständnis unserer Ausschußarbeit ausführen. Die Aufgabenstellung des Petitionsausschusses ist etwas anders zu sehen als diejenige bei anderen Ausschüssen dieses Parlaments. Im Petitionsausschuß darf zunächst nicht das parteipolitische Kalkül im Vordergrund stehen, sondern vielmehr das Anliegen des Petenten,

    (Beifall bei der CDU/CSU)

    die Sorgen, die Nöte von Menschen, für die der Weg zum Petitionsausschuß manchmal der letzte Hoffnungsschimmer ist.

    (Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Im großen und ganzen möchte ich für alle Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses feststellen, was sicher auch für die Bürger unseres Landes wichtig ist, daß sich alle Mitglieder des Ausschusses weitestgehend an dieser Maxime orientieren.
    Ich will allerdings nicht verschweigen, daß es auch Konstellationen gibt und gegeben hat, in denen der Eindruck vorherrschte, daß sich Mitglieder des Ausschusses zunächst einmal vor die eigene Regierung stellten oder selbst mitgetragene Entscheidungen als unumstößlich ansehen. Abgeordnete unseres Ausschusses dürfen sich nicht als verlängerter Arm einer Regierung verstehen und auch nicht als zusätzliche Korsettstange einer Koalition.

    (Beifall bei der SPD und der CDU/CSU)

    Gerade im Petitionsausschuß ist es wichtig, daß man auch einmal den Mut hat, die Entscheidungen seiner eigenen Parteifreunde in Frage zu stellen. Es gehört sicher auch eine gewisse Hartnäckigkeit, mit Sicherheit aber eine große Geschlossenheit des Ausschusses dazu, Petitionen gegenüber den Ministerien nachhaltig und erfolgreich zu vertreten.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das tun wir aber doch!)

    Ich will etwas drastischer formulieren. Man muß schon hin und wieder durch ständiges Nachbohren den Verantwortlichen auf die Nerven gehen, um einen Erfolg zu erzielen. Hier, meine Damen und Herren, hat sich insbesondere auch die Kollegin Berger bleibende Verdienste erworben,

    (Beifall bei der SPD, der CDU/CSU und der FDP)




    Reuter
    indem sie in der ihr eigenen charmanten Art so manchen Staatssekretär und Minister zur Räson gebracht hat.

    (Heiterkeit bei der CDU/CSU und der FDP)

    Öfter wird die Frage gestellt: Was hat der Petitionsausschuß eigentlich erreicht? Ich will unsere Erfolge jetzt nicht im einzelnen aufzählen, da ja schon meine Vorredner auf einige positive Beispiele eingegangen sind. Ich möchte hier jedoch die Feststellung treffen, daß allein schon die Tatsache, daß ein solches Petitionsrecht nach Art. 17 des Grundgesetzes existiert und daß ein entsprechender Ausschuß dieses Hauses tätig ist, dazu beiträgt, daß Fehlentwicklungen im Verhältnis zwischen Staat und Bürger sich in Grenzen halten.
    Eine solche Debatte soll uns auch ermuntern, Überlegungen anzustellen, wie wir das bestehende Petitionsrecht noch verbessern können. Ich meine hierbei die Bindungswirkungen unserer Entscheidungen. Manche Mitarbeiter in den Ministerien, die mit Petitionen konfrontiert werden, handeln nach dem Motto: Faßt ihr in eurem Ausschuß nur eure Beschlüsse; was wir dann damit machen, ist unsere Sache. So darf nach meinem Dafürhalten eine Petition nicht ihre Erledigung finden.

    (Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der CDU/CSU)

    Auch das Beispiel der Bundesstraße 33, das von der Frau Kollegin Berger schon angesprochen wurde, gibt mir Veranlassung, über eine Weiterentwicklung des Petitionsrechts nachzudenken. Es muß nach meinem Dafürhalten sichergestellt werden, daß dann, wenn eine Petition sich gegen Maßnahmen richtet, bei denen zu befürchten ist, daß während der Bearbeitung endgültige Fakten geschaffen werden, der Petitionsausschuß das Recht erhält, hier einen Stopp zu erwirken, bis eine endgültige Entscheidung über die Petition erfolgt ist.
    Natürlich kann man keinen Automatismus dergestalt verlangen, daß bei Vorliegen einer Petition schon automatisch ein Baustopp z. B. eintritt. Hierzu wäre eine Mehrheitsentscheidung des Ausschusses notwendig, die dann aber für die zuständigen Behörden verbindlich sein müßte.
    Das gleiche gilt für die Abschiebung von Ausländern, die sich mit Petitionen an den Deutschen Bundestag gewandt haben. Das derzeitige Verfahren, wonach während der Bearbeitung einer Petition schon Fakten geschaffen werden können, die die positive Erledigung dieser Petition unmöglich machen, führt nach meinem Dafürhalten das Petitionsrecht ad absurdum.

    (Beifall bei der SPD)

    Bevor jedoch die von mir aufgezeigte Weiterentwicklung des Petitionsrechts realisiert werden kann, scheint es mir wichtig, einmal darauf hinzuweisen, die zur Zeit dem Petitionsausschuß zur Verfügung stehenden Instrumentarien offensiv zu nutzen. Sehr energisch muß ich daher an uns alle die Aufforderung richten, gerade das Befugnisgesetz mehr als seither auszuschöpfen und insbesondere
    Akteneinsicht bei der Bearbeitung von Petitionen zu verlangen. Hierbei kann manchmal mehr für die positive Erledigung einer Petition ereicht werden als mit manchem qualifiziertem Votum an die Regierung.
    Die seitherige Erfahrung hat gezeigt, daß Petitionen, die Einzelfälle zum Inhalt haben, manchmal schon im Vorfeld der Ausschußberatung einer positiven Erledigung zugeführt werden konnten. Schwieriger ist es allerdings bei den Petitionen, die die Forderung nach einer Gesetzesänderung zum Inhalt haben.
    Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch drei Beispiele dafür anführen, daß die Bundesregierung tätig geworden ist, ohne daß einer breiten Öffentlichkeit deutlich wurde, daß hier der Petitionsausschuß oder die vorliegenden Petitionen den entsprechenden Druck gemacht haben.
    Es handelt sich zum einen um das hier schon angesprochene Kindergeld für Vollwaise. Hier lagen dem Ausschuß wiederholt Petitionen vor, bei denen uns immer wieder erklärt wurde, daß man diesem Anliegen nicht folgen könne. Die Bundesregierung hat dann erst gehandelt, nachdem auch der Bundesrat eine entsprechende Initiative ergriffen hat. Zu der Frage der Augustzahlungen des BAföG lagen dem Ausschuß massenhaft Petitionen vor. Immer wieder wurde auch hier die Meinung vertreten: Weil der Gesetzgeber erst kurz vorher so entschieden habe, könne man von der Bundesregierung keine Änderung verlangen. Trotzdem stellen wir aber jetzt fest, daß die Augustzahlung wieder eingeführt wird, wobei wir auch gern in Kauf nehmen, daß der zuständige Minister das dann als seinen Erfolg öffentlich vorführt.
    Auch soll jetzt das Schwerbehindertengesetz wieder zugunsten der Behinderten rückreformiert werden. Nun gibt es schon Kollegen aus der Koalition, die dies als einen besonderen Erfolg feiern. Auch hier möchte ich mit Nachdruck darauf hinweisen, daß eine Anzahl von Petitionen zu diesem Problemkreis bei uns im Ausschuß vorlag. Ich freue mich darüber, daß hier das Petitionsrecht auch indirekt dazu beiträgt, daß Fehlentwicklungen bei beschlossenen Gesetzen wieder rückgängig gemacht werden.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Ganz gleich, von wem beschlossen!)

    — Vollkommen klar: ganz gleich, von wem beschlossen. Ich will aber dazu ergänzend sagen: Es ist nicht angemessen, wenn man tiefe Einschnitte in das soziale Netz vornimmt und dann wieder einen kleinen Schritt zurückgeht, dies als großen politischen Erfolg zu feiern.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Wie bei dem Kindergeld für jugendliche Arbeitslose!)

    — D'accord! — Es ist sicher schwierig für unsere Bürger, diese Zusammenhänge zu erkennen. Deshalb wollte ich einmal mit diesen Beispielen auf die Wichtigkeit und Bedeutung des Petitionsrechts hinweisen. Ohne Art. 17 unseres Grundgesetzes wür-



    Reuter
    den manche Gesetze nicht so schnell novelliert wie in den von mir geschilderten Fällen.
    Die Zahl der eingehenden Petitionen zeigt eine leicht steigende Tendenz, was auch deutlich macht, daß immer mehr Bürger ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte kennen.
    Wir alle sollten mit dafür werben, daß die Existenz dieses demokratischen Grundrechts noch mehr als bisher bei unseren Bürgern bekannt wird. Dadurch wird die positive Einstellung unserer Bürger zum Staat gefördert, und außerdem wird hierdurch sichergestellt, daß die Abgeordneten ihre Aufgabe als Vertreter des Volkes auch direkt wahrnehmen können.
    Schönen Dank.

    (Beifall bei der SPD)