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    Plenarprotokoll 10/140 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 140. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Inhalt: Erweiterung der Tagesordnung und Absetzung eines Punktes von der Tagesordnung 10315A Begrüßung des Präsidenten des kanadischen Senats und einer Delegation des kanadischen Parlaments 10339 D Beratung des Berichts des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages im Jahre 1984 — Drucksache 10/2979 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 73 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3100 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 78 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3362 — in Verbindung mit Beratung der Sammelübersicht 79 des Petitionsausschusses über Anträge zu Petitionen — Drucksache 10/3363 — Frau Berger (Berlin) CDU/CSU 10315C Meininghaus SPD 10318 A Neuhausen FDP 10319C Mann GRÜNE 10322 A Schneider (Idar-Oberstein) CDU/CSU . 10324 B von der Wiesche SPD 10325 D Wittmann (Tännesberg) CDU/CSU . . 10327 B Hansen (Hamburg) SPD 10329 B Schlottmann CDU/CSU 10330 A Reuter SPD 10331 D Dr. Göhner CDU/CSU 10334 A Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Urheberrechts — Drucksache 10/837 — Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3360 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3366 — Saurin CDU/CSU 10336 D Stiegler SPD 10338 B Kleinert (Hannover) FDP 10340A Mann GRÜNE 10341 C Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10343 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundes- Seuchengesetzes — Drucksache 10/2709 —Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3174 — Müller (Düsseldorf) SPD 10344 D Werner (Ulm) CDU/CSU 10345 A Frau Wagner GRÜNE 10345 C Frau Dr. Segall FDP 10346 B Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10346 C Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Ausübung der Berufe des Masseurs, des Masseurs und medizinischen Bademeisters und des Krankengymnasten — Drucksache 10/1729 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3132 — Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10347 C Delorme SPD 10348 B Frau Augustin CDU/CSU 10348 D Frau Wagner GRÜNE 10349 B Frau Dr. Segall FDP 10350 A Aktuelle Stunde betr. die Äußerungen des Stellvertretenden Vorsitzenden der SPD- Fraktion Schmude zum Wiedervereinigungsgebot des Grundgesetzes Lintner CDU/CSU (zur GO) 10368 C Dr. Vogel SPD 10369 B Ronneburger FDP 10370 C Windelen, Bundesminister BMB . . . 10371B Dr. Schierholz GRÜNE 10372 C Dr. Miltner CDU/CSU 10373 D Büchler (Hof) SPD 10374 C Hoppe FDP 10376 A Werner (Ulm) CDU/CSU 10376 C Löffler SPD 10377 B Schulze (Berlin) CDU/CSU 10378 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10379C Lowack CDU/CSU 10380 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/3079 — Beschlußempfehlung und Bericht des Ausschusses für Jugend, Familie und Gesundheit — Drucksache 10/3378 — Bericht des Haushaltsausschusses gemäß § 96 der Geschäftsordnung — Drucksache 10/3379 — Erste Beratung des von der Fraktion DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes — Drucksache 10/2577 — Braun CDU/CSU 10382A Frau Schmidt (Nürnberg) SPD 10383 B Eimer (Fürth) FDP 10385A Bueb GRÜNE 10385 D Frau Karwatzki, Parl. Staatssekretär BMJFG 10387 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Herstellern (Arzneimittelversorgungsrecht) — Drucksache 10/2633 — Weinhofer SPD 10389A Cronenberg (Arnsberg) FDP 10390 C Frau Wagner GRÜNE 10392 B Dr. Becker (Frankfurt) CDU/CSU . . . . 10393 C Beratung der Großen Anfrage der Fraktion DIE GRÜNEN Militarisierung des Weltraums — Drucksache 10/2378 — Lange GRÜNE 10395 D Dr. Abelein CDU/CSU 10397 C Dr. Klejdzinski SPD 10399A Dr. Feldmann FDP 10400 D Dr. Wörner, Bundesminister BMVg . . 10402A Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Gerichte in der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung — aus Drucksache 10/171 — Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 III Zweite Beschlußempfehlung und zweiter Bericht des Rechtsausschusses — Drucksache 10/3368 — Buschbom CDU/CSU 10404 A Fischer (Osthofen) SPD 10404 D Kleinert (Hannover) FDP 10406A Mann GRÜNE 10407 A Dr. Eyrich, Minister des Landes BadenWürttemberg 10407 D Engelhard, Bundesminister BMJ . . . 10408 D Erste Beratung des von den Abgeordneten Gansel, Amling, Bachmaier, Bahr, Bernrath, Bindig, Frau Blunck, Brück, Büchner (Speyer), Catenhusen, Collet, Conradi, Frau Dr. Däubler-Gmelin, Dreßler, Duve, Dr. Ehmke (Bonn), Dr. Emmerlich, Fischer (Homburg), Fischer (Osthofen), Frau Fuchs (Verl), Gerstl (Passau), Frau Dr. Hartenstein, Dr. Hauchler, Heistermann, Hiller (Lübeck), Dr. Holtz, Horn, Frau Huber, Immer (Altenkirchen), Jahn (Marburg), Jungmann, Kiehm, Kisslinger, Klein (Dieburg), Dr. Klejdzinski, Klose, Kühbacher, Kuhlwein, Lambinus, Löffler, Frau Luuk, Frau Dr. Martiny-Glotz, Neumann (Bramsche), Dr. Nöbel, Frau Odendahl, Paterna, Peter (Kassel), Rapp (Göppingen), Frau Renger, Reuter, Roth, Schäfer (Offenburg), Schanz, Dr. Scheer, Schlaga, Frau Schmidt (Nürnberg), Dr. Schmude, Schröer (Mülheim), Schulte (Unna), Frau Simonis, Frau Dr. Skarpelis-Sperk, Dr. Soell, Steiner, Stiegler, Stobbe, Toetemeyer, Verheugen, Voigt (Frankfurt), Waltemathe, Wartenberg (Berlin), Weisskirchen (Wiesloch), Westphal, Dr. de With, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Sicherung der Kriegswaffenkontrolle — Drucksache 10/3342 — Gansel SPD 10409 D Lamers CDU/CSU 10412 C Frau Borgmann GRÜNE 10414 C Beckmann FDP 10416 D Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 10. September 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Burundi über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3286 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 1. Oktober 1984 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Dominicanischen Bund über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen — Drucksache 10/3287 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Untersuchung von Seeunfällen (Seeunfalluntersuchungsgesetz) — Drucksache 10/3312 — in Verbindung mit Erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshofgesetz) — Drucksache 10/3323 — 10419 B Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1883/78 über die allgemeinen Regeln für die Finanzierung der Interventionen durch den Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft, Abteilung Garantie — Drucksachen 10/2849 Nr. 9, 10/3265 — . 10419C Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr zu der Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung zu Gemeinschaftsmaßnahmen zur Sanierung der Binnenschiffahrt — Drucksachen 10/1607, 10/3101 — . . . 10419 D Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2727/75 über die gemeinsame Marktorganisation für Getreide Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1418/76 über die gemeinsame Marktorganisation für Reis IV Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates zur Festlegung der Grundregeln für die Erzeugungserstattungen in den Sektoren Getreide und Reis Vorschlag einer Verordnung (EWG) des Rates mit Durchführungsvorschriften für die Gewährung von Erstattungen im Sektor Getreide und Reis für die Erzeugung von Kartoffelstärke — Drucksachen 10/2751 Nr. 14, 10/3133 — 10420A Beratung der Beschlußempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 2617/80 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Schiffbauindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 219/84 zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung von Entwicklungshemmnissen für neue Wirtschaftszweige in bestimmten von der Umstrukturierung der Textil- und Bekleidungsindustrie betroffenen Gebieten Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Lage der Grenzgebiete Irlands und Nordirlands Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Einführung einer spezifischen Gemeinschaftsmaßnahme zur regionalen Entwicklung im Hinblick auf die Förderung neuer Wirtschaftszweige in bestimmten von der Einführung der gemeinsamen Fischereipolitik betroffenen Gebieten — Drucksachen 10/3075, 10/3324 — . . . 10420C Beratung des Antrags der Abgeordneten Müntefering, Conradi, Huonker, Dr. Jens, Lohmann (Witten), Meininghaus, Menzel, Polkehn, Purps, Ranker, Reschke, Roth, Schmitt (Wiesbaden), Dr. Sperling, Waltemathe, Frau Weyel, Wolfram (Recklinghausen) und der Fraktion der SPD Stärkung und Verstetigung der Bautätigkeit — Drucksache 10/3274 — 10420 D Fragestunde — Drucksache 10/3359 — Wahrung der Planungshoheit der Gemeinden bei von der Bundesbahn veräußerten Liegenschaften MdlAnfr 56, 57 17.05.85 Drs 10/3359 Rapp (Göppingen) SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10351 B ZusFr Rapp (Göppingen) SPD 10351 B Subventionierungspraktiken zu Lasten der deutschen Seehäfen durch Unterstützung der Ausgleichskassen der Partikulier-Genossenschaften MdlAnfr 58, 59 17.05.85 Drs 10/3359 Hettling SPD Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10352 A ZusFr Hettling SPD 10352A ZusFr Ewen SPD 10353A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Deutschen Lufthansa auf Empfehlungen von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 62 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw PStSekr Dr. Schulte BMV . . . 10353 C ZusFr Schily GRÜNE 10353 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 10353 D Gespräche des Bundespostministers in Dacca über die Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes MdlAnfr 65 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Dr. Florian BMP 10354A ZusFr Frau Schmedt (Lengerich) SPD 10354 D ZusFr Brück SPD 10354 B ZusFr Schanz SPD 10354 B ZusFr Pfeffermann CDU/CSU 10354 C Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Bodenverseuchung und deren Finanzierung MdlAnfr 67, 68 17.05.85 Drs 10/3359 Urbaniak SPD Antw PStSekr Dr. Probst BMFT . . . 10355A ZusFr Urbaniak SPD 10355 B ZusFr Frau Steinhauer SPD 10355 D ZusFr Reimann SPD 10356A Zahl der Ausbildungsplätze nach dem Berufsbildungsgesetz beim Bund, insbesondere bei Bahn, Post und Bundeswehr, 1984 und 1985 Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 V MdlAnfr 70 17.05.85 Drs 10/3359 Vogelsang SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10356 C ZusFr Vogelsang SPD 10356 C ZusFr Kuhlwein SPD 10356 D ZusFr Kastning SPD 10357 A ZusFr Urbaniak SPD 10357 B Angebot und Nachfrage bei Ausbildungsplätzen 1985 MdlAnfr 71 17.05.85 Drs 10/3359 Kastning SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10357 B ZusFr Kastning SPD 10357 C ZusFr Kuhlwein SPD 10357 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10358 A ZusFr Urbaniak SPD 10358 B Verschärfung der Situation auf dem Lehrstellenmarkt, insbesondere für Mädchen MdlAnfr 72 17.05.85 Drs 10/3359 Kuhlwein SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10358 C ZusFr Kuhlwein SPD 10358 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10359 A ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . 10359 A Maßnahmen zur Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Jahre 1985 MdlAnfr 73 17.05.85 Drs 10/3359 Weisskirchen (Wiesloch) SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10359 B ZusFr Weisskirchen (Wiesloch) SPD . . 10359 D ZusFr Frau Steinhauer SPD 10360 A ZusFr Reimann SPD 10360 B ZusFr Urbaniak SPD 10360 C ZusFr Kuhlwein SPD 10360 D Entwicklung der Zahl der Altbewerber auf dem Ausbildungsstellenmarkt seit 1982 MdlAnfr 74 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Odendahl SPD Antw PStSekr Pfeifer BMBW 10360 D ZusFr Frau Odendahl SPD 10361 A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10361A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch MdlAnfr 75, 76 17.05.85 Drs 10/3359 Schanz SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10361 B ZusFr Schanz SPD 10361C Brück SPD 10362 A Einführung eines digitalen Fernmeldevermittlungsnetzes in Bangladesch unter entwicklungspolitischen Gesichtspunkten MdlAnfr 77 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Schmedt (Lengerich) SPD Antw StSekr Lengl BMZ 10362 B ZusFr Brück SPD 10362 C Veröffentlichung des DIW-Gutachtens „Bedingungen erfolgreicher Entwicklungspolitik der Länder der Dritten Welt" durch das BMZ MdlAnfr 78, 79 17.05.85 Drs 10/3359 Volmer GRÜNE Antw StSekr Lengl BMZ 10362 D ZusFr Volmer GRÜNE 10362 D ZusFr Brück SPD 10363 A ZusFr Frau Dann GRÜNE 10363 B Bewertung der Broschüre „Die Freiheit — Kern der deutschen Frage" im Zusammenhang mit dem Bericht der Bundesregierung über die Lage der Nation MdlAnfr 80, 81 17.05.85 Drs 10/3359 Lutz SPD Antw StMin Vogel BK 10363 C ZusFr Lutz SPD 10363 D ZusFr Urbaniak SPD 10364 B ZusFr Schily GRÜNE 10364 C ZusFr Frau Steinhauer SPD 10364 C ZusFr Werner (Ulm) CDU/CSU 10365 C Teilnahme des Bundeskanzlers am Schlesiertreffen angesichts der Artikel im „Schlesier" MdlAnfr 82 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Schierholz GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10366A ZusFr Dr. Schierholz GRÜNE 10366 B ZusFr Lutz SPD 10366 D ZusFr Kastning SPD 10366 D ZusFr Voigt (Frankfurt) SPD 10367 A Beratervertrag zwischen Dr. Scholl und der Firma Deutsche Anlagen Leasing auf Empfehlung von Bundeskanzler Dr. Kohl MdlAnfr 83 17.05.85 Drs 10/3359 Schily GRÜNE Antw StMin Vogel BK 10367 B ZusFr Schily GRÜNE 10367 C ZusFr Dr. Struck SPD 10367 C VI Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Errichtung eines Ehrenmahls in Warschau für die in Katyn ermordeten polnischen Offiziere; Bezeichnung der Deutschen als Mörder auf der Inschrift MdlAnfr 86, 87 17.05.85 Drs 10/3359 Stockhausen CDU/CSU Antw StMin Möllemann AA 10368 A ZusFr Stockhausen CDU/CSU 10368 B Nächste Sitzung 10420 D Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10421*A Anlage 2 Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen MdlAnfr 22 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421*C Anlage 3 Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes hinsichtlich des Unterhaltsgeldes für Arbeitslosengeld- und Arbeitslosenhilfeempfänger bei Teilnahme an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen MdlAnfr 24 17.05.85 Drs 10/3359 Amling SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10421* D Anlage 4 Manöver auf dem Truppenübungsplatz Bergen am 8. 5. 1985; Störung einer Mahnfeier MdlAnfr 45, 46 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Fuchs (Verl) SPD SchrAntw PStSekr Würzbach BMVg . 10422* A Anlage 5 Korrektur der Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen angesichts der Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung im Frühjahr 1985 MdlAnfr 49, 50 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Lammert CDU/CSU SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10422* B Anlage 6 Erneute Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamts, Dr. Fülgraff, für dieses Amt MdlAnfr 51 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Weng (Gerlingen) FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423*A Anlage 7 Nebentätigkeiten des Kandidaten für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes MdlAnfr 52, 53 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Seiler-Albring SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* A Anlage 8 Auswirkungen der geplanten Änderungen des Bundeskindergeldgesetzes auf die Einkommen unter Berücksichtigung der abzugsfähigen Kinderfreibeträge MdlAnfr 54 17.05.85 Drs 10/3359 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* C Anlage 9 Reduzierung der Grenzwerte für Phosphate und Silikate in der Trinkwasseraufbereitungsverordnung MdlAnfr 55 17.05.85 Drs 10/3359 Grünbeck FDP SchrAntw PStSekr Frau Karwatzki BMJFG 10423* D Anlage 10 Untertunnelung der Stadt Gernsbach im Zuge der B 462 MdlAnfr 60, 61 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Dr. Lepsius SPD SchrAntw PStSekr Dr. Schulte BMV . 10424*A Anlage 11 Auswahlverfahren für die Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Bundespost MdlAnfr 63; 64 17.05.85 Drs 10/3359 Michels CDU/CSU SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 VII Anlage 12 Anbindung Ostbayerns an das ISDN unter besonderer Berücksichtigung des Zonenrandgebiets MdlAnfr 66 17.05.85 Drs 10/3359 Stiegler SPD SchrAntw StSekr Dr. Florian BMP . . 10424* C Anlage 13 Unterstützung der von Währungsdisparitäten betroffenen Mitarbeiter deutscher Vertretungen im Ausland MdlAnfr 84, 85 17.05.85 Drs 10/3359 Würtz SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10424*D Anlage 14 Weigerung Großbritanniens, Akten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele herauszugeben MdlAnfr 88, 89 17.05.85 Drs 10/3359 Frau Zutt SPD SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* C Anlage 15 Erörterung der Fälle in Polen zurückgehaltener Familienmitglieder deutscher Aussiedler auf der KSZE-Menschenrechtskonferenz MdlAnfr 92 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StMin Möllemann AA . . . 10425* D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10315 140. Sitzung Bonn, den 23. Mai 1985 Beginn: 9.00 Uhr
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    Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 24. 5. Antretter* 24. 5. Dr. Barzel 24. 5. Böhm (Melsungen) * 24. 5. Brandt 23. 5. Büchner (Speyer) * 24. 5. Buschfort 24. 5. Egert 23. 5. Dr. Enders* 24. 5. Frau Fischer* 24. 5. Franke (Hannover) 24. 5. Gansel* 24. 5. Gerstl (Passau)* 23. 5. Haase (Fürth) * 24. 5. Dr. Hackel* 24. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 24. 5. von Hammerstein 24. 5. Hauck 24. 5. Dr. Holtz * 24. 5. Immer (Altenkirchen) 24. 5. Frau Kelly* 24. 5. Kittelmann* 24. 5. Dr. Köhler (Wolfsburg) 24. 5. Dr. Kreile 24. 5. Lemmrich* 24. 5. Frau Matthäus-Maier 24. 5. Dr. Müller* 24. 5. Nelle 24. 5. Neumann (Bramsche) * 24. 5. Dr. Pohlmeier 23. 5. Polkehn 24. 5. Rawe 24. 5. Reddemann* 24. 5. Dr. Rumpf* 24. 5. Dr. Scheer* 23. 5. Schluckebier 24. 5. Schmidt (Hamburg) 24. 5. Schmidt (München) * 24. 5. Schmitz (Baesweiler) * 24. 5. Dr. Schmude 24. 5. Schröder (Hannover) 24. 5. Schulte (Unna) * 24. 5. Schwarz a 24. 5. Sielaff 24. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 5. Dr. Unland* 24. 5. Verheugen 24. 5. Vogt (Kaiserslautern) 24. 5. Voigt (Sonthofen) 24. 5. Vosen 23. 5. Dr. Weng (Gerlingen) 24. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 22): Wird die Bundesregierung durch ihre Vertreter in den Selbstverwaltungsorganen der Bundesanstalt für Arbeit dafür eintreten, einen Nachtragshaushalt zur Aufstockung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu beschließen, und wie steht der Bundesminister der Finanzen zu solchen Initiativen? Die Frage eines Nachtragshaushalts zur Aufstokkung der Mittel für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ist derzeit nicht aktuell. Erst Mitte Mai sind rund 200 Millionen DM übertragene Restmittel aus früheren Haushaltsjahren auf die Landesarbeitsamtsbezirke verteilt worden. Damit stehen nunmehr insgesamt fast 2,5 Mrd. DM zur Verfügung, die in diesem Jahr für die Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen ausgegeben werden können. Das ist das höchste Förderungsvolumen, das wir je hatten. Die Zielgröße von 80 000 ABM-Beschäftigten im Jahresdurchschnitt ist damit gewährleistet. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 24): Kann die Bundesregierung begründen, warum sie trotz der von ihr hervorgehobenen Bedeutung, die der beruflichen Fortbildung für die Anpassungsfähigkeit der Arbeitnehmer zukommt, und trotz der mit dem Schlußkommuniqué zum Weltwirtschaftsgipfel von ihr abgegebenen Erklärung, diese Anpassungsfähigkeit fördern zu wollen, nicht bereit ist, endlich die vom Verwaltungsrat der Bundesanstalt für Arbeit bereits Ende letzten Jahres gegebenen Anregung aufzugreifen und das AFG dahin gehend zu ändern, daß zukünftig einmal grundsätzlich alle Arbeitslosengeld- bzw. Hilfeempfänger für die Zeit ihrer Teilnahme an einer notwendigen beruflichen Bildungsmaßnahme einen Unterhaltsgeldanspruch haben und zum anderen Unterhaltsgelddarlehen nicht als Kann-, sondern als Pflichtleistung zu gewähren ist? Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluß vom 9. Dezember 1983 die Bundesregierung aufgefordert, im Frühjahr 1985 über die Auswirkungen zu berichten, die sich aus den Einschränkungen, insbesondere in § 44 Arbeitsförderungsgesetz vom Dezember 1981 und das Haushaltsbegleitgesetz 1984 ergeben haben. Die Bundesregierung wird den Bericht dem Deutschen Bundestag in Kürze zuleiten. In diesem Bericht wird die Bundesregierung auch die Auswirkungen der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderungen eingehend darlegen. Ob und in welchem Umfange danach Änderungen des Förderungsrechts geboten erscheinen und vertretbar sind, wird in der Diskussion über den Bericht der Bundesregierung zu erörtern sein. 10422* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Würzbach auf die Fragen der Abgeordneten Frau Fuchs (Verl) (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 45 und 46): Welche militärischen Notwendigkeiten waren es im einzelnen, die die Bundeswehr veranlaßten, ausgerechnet am 8. Mai 1985 auf dem Truppenübungsplatz Bergen Manöver durchzuführen, die es erforderlich machten, die Zufahrt zum sowjetischen Kriegsgräberfriedhof in Oerbke zu sperren und eine Delegation des DGB-Kreises Soltau/Fallingbostel, die dort einen Kranz niederlegen wollte, durch militärisches Sperrgebiet zu eskortieren? Wie vereinbart es die Bundesregierung mit dem würdigen Ablauf einer Mahnfeier und Kranzniederlegung, wenn diese dem DGB-Kreis Soltau/Fallingbostel zunächst verboten und nach endlicher Genehmigung in mehrfacher Weise behindert wurde? 1. Am 8. Mai 1985 führten alliierte und deutsche Truppenteile auf dem NATO-Truppenübungsplatz Bergen Schieß- und Übungsvorhaben durch. Wie üblich war der Übungsraum etwa 8 Wochen zuvor für eine Überprüfung der Einsatzbereitschaft (Tactical Evaluation) eines Flugabwehr-Raketen-Bataillons (FlaRakBtl) der deutschen Luftwaffe vergeben worden. Zwischen dem DGB-Kreisverband Soltau-Fallingbostel und der Kommandantur wurde daher am 6. Mai vereinbart, daß eine Kranzniederlegung durch eine Delegation des DGB-Kreisverbandes am Nachmittag des 8. Mai erfolgen solle. Die Delegation wurde durch einen Offizier der Kommandantur durch das Übungsgebiet zum Friedhof und wieder zurück begleitet. Ein Hinweis der Kommandantur auf die Möglichkeit, eine Gedenkfeier auf einem der drei anderen sowjetischen Soldatenfriedhöfe im Bereich des Truppenübungsplatzes durchzuführen, die frei zugänglich sind, wurde vom DGB-Kreisverband nicht aufgegriffen. 2. Die Kranzniederlegung auf dem sowjetischen Soldatenfriedhof hat ungestört und würdig stattgefunden. Das FlaRakBtl hat wegen der Feier seine Übung unterbrochen. Allerdings haben sich andere Teilnehmer der DGB-Veranstaltung eigenmächtig und abseits des eigentlichen Weges auf den Friedhof begeben. Bei ihrem Abmarsch sind diese durch das übende FlaRakBtl gelaufen. Diese Personen haben damit eine Ordnungswidrigkeit begangen. Die Kommandantur hat jedoch auf eine Verfolgung der Angelegenheit verzichtet. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Lammert (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 49 und 50): Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen fachlichen, rechtlichen und politischen Regelungen des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz für korrekturbedürftig, und hat sie bereits entsprechende Initiativen ergriffen? Wie beurteilt die Bundesregierung die spektakulären Ergebnisse der ärztlichen Vorprüfung (Physikum) an den deutschen Hochschulen im Frühjahr 1985, und strebt sie nachträgliche Korrekturen an, wie sie 1981 schon einmal stattgefunden haben? Zu Frage 49: § 14 Abs. 3 der Approbationsordnung für Ärzte schreibt inhaltlich und terminlich bundeseinheitlich durchzuführende schriftliche Prüfungen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren vor. Bei der Festlegung der Prüfungsfragen und der als zutreffend anzuerkennenden Antworten sollen sich die Landesprüfungsämter nach Maßgabe einer Vereinbarung der Länder einer Einrichtung bedienen, die diese Aufgaben wahrnimmt. Dementsprechend haben die Länder auf der Grundlage eines Staatsvertrages das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen in Mainz errichtet. Der Staatsvertrag und die auf seiner Grundlage erlassenen Richtlinien regeln die Arbeit dieses Instituts im einzelnen. Die wesentliche Grundlage für die Gestaltung der Prüfungsfragen enthält § 14 Abs. 2 der Approbationsordnung für Ärzte, wonach die Prüfungsfragen auf die für den Arzt allgemein erforderlichen Kenntnisse abgestellt sein und zuverlässige Prüfungsergebnisse ermöglichen müssen. Die Bundesregierung hat derzeit nicht die Absicht, die genannten Regelungen der Approbationsordnung für Ärzte zu ändern. Sie prüft jedoch insgesamt die Möglichkeiten für eine Verbesserung des Prüfungswesens der ärztlichen Ausbildung, weil sie ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen schriftlichen und mündlichen Prüfungen anstrebt. Die Zuständigkeit für den Staatsvertrag und die hierauf basierenden Richtlinien für die Arbeit des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen liegt ausschließlich bei den Ländern. Aus der Sicht der Bundesregierung sind diese Regelungen nicht zu beanstanden. Zu Frage 50: Bei der Ärztlichen Vorprüfung im März dieses Jahres betrug die durchschnittliche Mißerfolgsquote ca. 42 %. Die Gesundheitsministerkonferenz der Länder, die die Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte als eigene Angelegenheit durchführen, hat am 30. März 1985 übereinstimmend festgestellt, daß diese Prüfung inhaltlich und formal ordnungsgemäß durchgeführt worden ist und damit rechtmäßig war. Gegenteilige Behauptungen sind unbegründet. Das zeigt sich auch daran, daß die Mißerfolgsquote an einigen Hochschulen mit 25% bis 30 % in einer Größenordnung wie bei den voraufgegangenen Prüfungen war. Das Institut für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen hat auch das ihm vorgeschriebene Verfahren eingehalten. Die Prüfungsaufgaben sind von einer unabhängigen Kontrollkommission aus sachverständigen Hochschullehrern überprüft worden. Die Gesundheitsministerkonferenz hat unter den gegebenen Umständen weder Anlaß noch Möglich- Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10423* keit gesehen, das Prüfungsergebnis nachträglich zu korrigieren. Die Bundesregierung beurteilt dies ebenso. Sie spricht sich gegen besondere Maßnahmen zur Korrektur des Prüfungsergebnisses aus und ist auch nicht bereit, die Regelung für das Bestehen der schriftlichen Prüfungen in der Approbationsordnung für Ärzte rückwirkend zu ändern, wie es von einigen Ländern vorgeschlagen wird. Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Dr. Weng (Gerlingen) (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 51): Trifft es zu, daß sich der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Fülgraff, wieder für dieses Amt beworben hat? Eine Bewerbung des ehemaligen Präsidenten des Bundesgesundheitsamtes, Professor Dr. Fülgraff, liegt nicht vor. Anlage 7 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Fragen der Abgeordneten Frau Seiler-Albring (FDP) (Drucksache 10/3359 Fragen 52 und 53): Trifft es zu, daß der Kandidat für das Präsidentenamt des Bundesgesundheitsamtes als Veterinärmediziner Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa und Berliner Fleischwarenfabriken hat? Trifft es zu, daß der Leiter der Personalabteilung im Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit die Institutsleiter des Bundesgesundheitsamtes nach ihren Nebeneinkünften befragt hat und sich entsprechende Erklärungen unterschreiben ließ? Zu Frage 52: Es trifft nicht zu, daß der kommissarische Leiter des Bundesgesundheitsamtes Beraterverträge mit der Deutschen Lufthansa hat. Als Leiter des Instituts für Veterinärmedizin des Bundesgesundheitsamtes war Prof. Großklaus in früheren Jahren Mitglied des Wissenschaftlichen Beirates für die Bordverpflegung der Lufthansa-Service GmbH. Der Beirat wurde schon vor Jahren aufgelöst. Die unentgeltliche Mitwirkung im Wissenschaftlichen Beirat der Lufthansa lag im dienstlichen Interesse. Prof. Großklaus hat eine im Jahre 1962 als Nebentätigkeit genehmigte betriebsberatende Tätigkeit auf dem Gebiet der tierärztlichen Lebensmittelhygiene für zwei Lebensmittelfilialbetriebe ausgeübt. Diese Tätigkeit, die ohne jede Beeinträchtigung der dienstlichen Belange ausgeübt worden ist, war von den damaligen Dienstvorgesetzten wegen ihres Nutzens für die dienstlichen Aufgaben im Bereich der Lebensmittelhygiene ausdrücklich begrüßt worden. Prof. Großklaus hat diese Tätigkeit vom Tage der kommissarischen Amtsleitung an beendet. Zu Frage 53: Ich beantworte Ihre Frage mit j a. Auf Grund des Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetzes, das am 1. März 1985 in Kraft getreten ist, werden zur Zeit auch im Bundesgesundheitsamt alle Nebentätigkeiten überprüft. In diesem Zusammenhang hat der Leiter der Personalabteilung des Bundesministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit am 26. April 1985 mit den Institutsleitern gesprochen. Der Bezug zum Nebentätigkeitsbegrenzungsgesetz ist dabei ausdrücklich hergestellt worden. Die Angaben der Institutsleiter wurden schriftlich festgehalten und von den Institutsleitern und dem Leiter der Personalabteilung des Ministeriums unterschrieben. Alle Institutsleiter haben dieses Verfahren befürwortet. Anlage 8 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 54): Kann die Bundesregierung Beispiele nennen, wie sich das geplante Bundeskindergeldgesetz — pro Jahr — auf Familien mit höherem, mittlerem und niedrigem Einkommen unter Berücksichtigung von abzugsfähigen Kinderfreibeträgen auswirken wird? Beispiele der von Ihnen genannten Art sind — allerdings auf Monatsbasis — auf Seite 26 der Nr. 3 des Bulletins des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 5. Januar 1985 aufgeführt. Ich darf hierauf verweisen, kann Ihnen aber auch die Jahresbeträge zuleiten oder — wenn Sie das möchten — hier nennen. Anlage 9 Antwort des Parl. Staatssekretärs Frau Karwatzki auf die Frage des Abgeordneten Grünbeck (FDP) (Drucksache 10/3359 Frage 55): Beabsichtigt die Bundesregierung, in der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Grenzwerte für Phosphate und Silikate als Zusatzstoffe wesentlich zu reduzieren, und welchen Anlaß hierzu sieht sie? Bei der Festlegung von Grenzwerten für zugesetzte Phosphate und Silikate in Trinkwasser werden bei der Neufassung der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung die Ergebnisse berücksichtigt werden, die in einer Anhörung zum Verordnungsentwurf in der vergangenen Woche erzielt worden sind. In dieser Anhörung ist dargelegt worden, daß die technologischen Erfordernisse nur dann ausreichend berücksichtigt sind, wenn für die Zugabe von Phosphaten der jetzt geltende Grenzwert beibehalten wird. Dagegen könne der Grenzwert für zugesetzte Silikate um die Hälfte herabgesetzt werden, 10424* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 sofern die natürlichen Silikatgehalte des aufzubereitenden Trinkwassers unberücksichtigt bleiben. Die Zulassung von Zusatzstoffen ist nach § 12 des Lebensmittel- und Bedarfgegenständegesetzes, auf die die genannten Bestimmungen der Trinkwasseraufbereitungs-Verordnung gestützt sind, nur möglich, soweit dies unter Berücksichtigung technologischer Erfordernisse mit dem Schutz des Verbrauchers vereinbar ist. Anlage 10 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Schulte auf die Fragen der Abgeordneten Frau Dr. Lepsius (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 60 und 61): Hat das Gutachten der Universität Aachen die Untertunnelung der Stadt Gernsbach auf der B 462 als vordringlichen Bedarf ausgewiesen, nachdem die Kosten-Nutzen-Analyse der Wertskala (1 bis 6) den hohen Faktor 5.31 enthält, wenn nicht, mit welcher Begründung? Wird die Bundesregierung entsprechend der im Gutachten der Universität Aachen enthaltenen Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten Ausbaumaßnahmen der B 462 bei Gaggenau mit einem Faktor von 2.7 im Verhältnis zu Gernsbach mit 5.31 die Untertunnelung von Gernsbach als vordringlichen Bedarf einstufen und erste Priorität vor allen anderen Ausbaumaßnahmen der B 462 einräumen? Zu Frage 60: Das Projekt: B 462 Verlegung in Gernsbach erreichte bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung ein Nutzen/Kosten-Verhältnis von 5,31; es wurde vom Gutachter dennoch nicht für die Einstufung „Vordringlichen Bedarf" vorgeschlagen. Dies beruhte auf einem EDV-technischen Irrtum. Der Irrtum wird korrigiert. Zu Frage 61: Der Bundesminister für Verkehr wird wegen des günstigen Bewertungsergebnisses bei den bevorstehenden Abstimmungsgesprächen von einer Priorität der Verlegung der B 462 in Gernsbach ausgehen. Welche Projekte letztlich zur Aufnahme in den „Vordringlichen Bedarf" als höchste Priorität vorgeschlagen werden, hängt von dem Ergebnis der Abstimmungsgespräche mit dem Land Baden-Württemberg ab. Anlage 11 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Fragen des Abgeordneten Michels (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Fragen 63 und 64): Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird? Nach welchen Kriterien wird das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost durchgeführt? Die Bundesregierung kann ganz entschieden nicht bestätigen, daß die Deutsche Bundespost bei ihrer technischen Ausrüstung mit Informations- und Kommunikationssystemen hauptsächlich von der Firma Siemens beliefert wird. Das Auswahlverfahren zwischen verschiedenen Firmen bei der Vergabe von Aufträgen zur technischen Ausrüstung der Deutschen Bundespost wird nach den Kriterien Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit durchgeführt. Sie sind durch die Verdingungsordnung für Leistungen — ausgenommen Bauleistungen (VOL) — für alle öffentlichen Auftraggeber, also auch für die Deutsche Bundespost, verbindlich vorgegeben. Anlage 12 Antwort des Staatssekretärs Dr. Florian auf die Frage des Abgeordneten Stiegler (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 66): Nach welchem Zeitplan plant die Deutsche Bundespost die Anbindung Ostbayerns (Oberpostdirektion Regensburg) an das geplante integrierte schmalbandige digitalisierte Netz (ISDN), und in welcher Weise wird dabei das Zonenrandgebiet dem Gesetz entsprechend bevorzugt berücksichtigt werden? Einer gesonderten Anbindung bestimmter Regionen an das ISDN bedarf es nicht. Vielmehr entwikkelt sich das ISDN aus dem heute bestehenden Fernsprechnetz, durch welches auch Ostbayern erschlossen ist. Eine der Voraussetzungen für ISDN ist neben digitaler Übertragungstechnik die Digitalisierung der Vermittlungsstellen. Entsprechend einer bundesweit abgestimmten Entwicklungsplanung ist im OPD-Bezirk Regensburg der Einsatz digitaler Vermittlungstechnik in folgenden Städten von 19861990 vorgesehen: Regensburg, Deggendorf, Weiden, Landshut und Passau. Für die einzelnen Teilnehmer — im Zonenrandgebiet ebenso wie im übrigen Bundesgebiet — werden ISDN-Anschlüsse durch geeignete technische Maßnahmen auch an solchen Orten eingerichtet werden, an denen aus netztechnischen oder wirtschaftlichen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt ISDN-Vermittlungsstellen errichtet werden können. Anlage 13 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Würtz (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 84 und 85): Welche Maßnahmen wird der Bundesminister des Auswärtigen noch in diesem Jahr durchführen bzw. einleiten, um die durch Währungsdisparitäten entstandenen sozialen Probleme der Mitarbeiter in den deutschen Vertretungen im Ausland kurzfristig zu beheben? Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 10425* Sieht der Bundesminister des Auswärtigen einen besonderen Handlungsbedarf gerade für die unteren Einkommensgruppen? Zu Frage 84: Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen: 1. Die Angehörigen des mittleren und einfachen Dienstes in den USA und Kanada erhalten seit dem 1. November 1984 einen Sonderzuschlag zum Auslandszuschlag in Höhe von DM 150,—bis DM 300,— zusätzlich Kaufkraftausgleich, der für New York im Augenblick bei 70 Prozent liegt. 2. Durch eine beschleunigte Festsetzung des Kaufkraftausgleichs ist seit Ende 1984 sichergestellt, daß bei rapidem Dollar-Anstieg der finanzielle Ausgleich über den Kaufkraftausgleich schneller an die Bediensteten ausgezahlt werden kann. 3. Schließlich enthalten die neuen Schul- und Kinderreisebeihilfen sozialpolitische Elemente. So entfällt rückwirkend ab 1. Januar 1985 die Höchstgrenze beim Schulgeld (bisher DM 600,—pro Monat) für alle Bediensteten. Daneben erhöht sich der Bemessungssatz für den einfachen und mittleren Dienst von 80 % auf 90 %, wenn der Bedienstete Schulbeihilfe für mehr als ein Kind erhält. Bisher lag der Bemessungssatz bei 80 % für alle Besoldungsgruppen. Auch bei Internats- oder Privatunterbringung im Inland erhöhen sich die Bemessungssätze von 50 % auf 70 % für die Besoldungsgruppen A 1 bis A 8. Darüber hinaus ist nach derzeitigem Stand der Ressortgespräche über das 4. Besoldungsänderungsgesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft treten soll, vorgesehen, beim Kaufkraftausgleich eine günstigere Bemessungsgrundlage einzuführen. Ferner soll bei den Besoldungsgruppen A 1 bis A 8 eine Mieteigenbelastung von 21 % der Inlandsbezüge genügen, um den erhöhten Mietsonderzuschuß von 97 % zu erhalten. Diese Neuregelung ist ebenfalls weltweit vorgesehen, so daß an Dienstorten mit hoher Mieteigenbelastung die unteren Besoldungsgruppen eine zusätzliche Erleichterung erfahren. Zu Frage 85: Meine Antwort zur 1. Frage zeigt, daß gerade für die unteren Einkommensgruppen nicht unerhebliche Verbesserungen entweder bereits eingeführt wurden oder beabsichtigt sind. Anlage 14 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Fragen des Abgeordneten Zutt (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 88 und 89): Ist der Bundesregierung eine Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt (abgedruckt in der „Süddeutschen Zeitung" vom 9. Mai 1985), wonach die britische Premierministerin Margaret Thatcher die Herausgabe britischer Geheimakten über den ehemaligen KZ-Arzt Josef Mengele verweigert, und wie steht sie zu dieser Meldung? Welche Wege sieht die Bundesregierung, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und angesichts des begründeten Interesses der Bundesrepublik Deutschland an der Ergreifung Mengeles auf die britische Premierministerin einzuwirken, daß sie ihre Position möglicherweise revidiert? Zu Frage 88: Der Bundesregierung ist die Meldung der AP aus London vom 8. Mai 1985 bekannt. Sie bezieht sich auf eine mündliche Anfrage des Labour-Abgeordneten Reginald Freeson an Premierministerin Thatcher in der Fragestunde des Unterhauses vom 7. Mai 1985. Wie die Bundesregierung von britischer Seite weiß, verwahrt das Verteidigungsministerium (Ministry of Defence) Unterlagen über Auschwitz, in denen auch der Name Mengele erscheint. Die britische Regierung hat von einer Veröffentlichung dieses Materials nach der üblichen 30-Jahresfrist abgesehen, weil es sensitive Einzelheiten enthalten soll, die bei den Überlebenden oder Angehörigen der Opfer qualvolle Erinnerungen wecken könne. Die Bundesregierung respektiert diese Entscheidung. Zu Frage 89: Die britische Regierung hat einem offiziellen Vertreter des amerikanischen Justizministeriums Gelegenheit gegeben, das Material über Mengele zu sichten. Die Bundesregierung bezweifelt deshalb nicht, daß auch einem deutschen Rechtshilfeersuchen entsprochen werden würde. Es bleibt Aufgabe der Justizbehörden zu entscheiden, ob ein solches für erforderlich gehalten wird. Dabei ist die Frage einer möglichen britischen Unterstützung der deutschen Ermittlungen gegen Mengele, bei der auch die zum Schutze Dritter erforderliche Vertraulichkeit gewahrt werden kann, selbstverständlich von der Frage nach einer möglichen Veröffentlichung von britischen Unterlagen zu unterscheiden. Anlage 15 Antwort des Staatsministers Möllemann auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Frage 92): 10426* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 140. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 23. Mai 1985 Wird die Bundesregierung in die Menschenrechtskonferenz in Ottawa auch die Verweigerung von Interventionsnotizen für die von den Behörden der Volksrepublik Polen gewaltsam zurückgehaltenen Familienmitglieder der deutschen Aussiedler einbringen? Es ist vorgesehen, die polnische Seite während des KSZE-Expertentreffens über Menschenrechte in Ottawa auf die sogenannten „Illegalen"-Fälle (1981-1984: 63 824; Januar—April 1985: 4 956), in denen einzelne Mitglieder von Familien genehmigte Besuchs- oder Touristenreisen für die (oft jahrelang nicht genehmigte) Aussiedlung nutzten, anzusprechen. Dabei soll unter Hinweis auf die Zurückweisung diplomatischer Interventionen im Einzelfall allgemein um größeres Wohlwollen bei der Bearbeitung von Ausreiseanträgen ersucht werden, für Ehegatten und minderjährige Kinder insbesondere um eine Herabsetzung der derzeitigen „Wartezeit" von rund drei Jahren.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Friedrich Neuhausen


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal ist es nützlich, sich der Bedeutung des eigenen Tuns durch einen Blick in die Vergangenheit zu vergewissern. Das gilt, wie Frau Berger eben an Hand des Dokuments von 1848 ausgeführt hat, auch für die Arbeit des Petitionsausschusses.
    Das „Vollständige politische Taschenwörterbuch" von E. L. F. Hoffmann aus dem Jahre 1849, ein Werk mit dem umfassenden Untertitel:
    Ein Handbuch zur leichten Verständigung der Politik, der Staatswissenschaften und Rechtsurkunden sowie
    — wie es weiter heißt —
    überhaupt eine ausführliche Erklärung aller politischen und sozialen Fragen, constitutionellen und staatsrechtlichen Begriffe, Ausdrücke, Parteinamen und Fremdwörter
    sagt zum Begriff der Petitionen folgendes:
    Das Recht zu bitten, sei es des eigenen Wohls oder auch des Wohls der Mitmenschen wegen ist ein natürliches, allgemeines Menschenrecht; es ist das Recht aller Bürger eines freien Staates, eines freien würdigen Menschenvereins. Deshalb muß auch in jedem zivilisierten Staate der Bürger das Recht haben, wegen Abhülfe von Beschwerden oder anderen Zwecken, durch Bittschriften, Adressen oder Vorstellungen sich an die Regierungsgewalten zu wenden.
    So geschrieben ein Jahr nach dem Jahr, aus dem das von Ihnen zitierte Dokument stammt.
    Meine Damen und Herren, der vorliegende Bericht über „Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag" des Jahres 1984 gibt — wie in jedem Jahr; wir haben es schon gehört — einen Einblick in die Themenvielfalt aktueller „Beschwerden", „Bittschriften, Adressen oder Vorstellungen", und wie in jedem Jahr sollte diese Aussprache auch dazu dienen, dem gesamten Parlament und der Öffentlichkeit einen Überblick über diese Vielfalt zu geben. Denn das durch Art. 17 des Grundgesetzes verbriefte Recht, daß sich jedermann einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung wenden kann, entspricht jenem „natürlichen, allgemeinen Menschenrecht".
    Aber, meine Damen und Herren, es wird auch deutlich, wie sich die Zeiten verändert haben, wenn man bedenkt, daß jenes Buch aus dem Jahre 1849 seinen hohen Anspruch, eine ausführliche Erklärung aller „politischen und sozialen Fragen" usw.



    Neuhausen
    zu geben, auf 236 Seiten im Taschenformat erfüllt, also mit einem Umfang, der vom Bericht des Petitionsausschusses, aufs gleiche Format gebracht, für ein einziges Jahr leicht erreicht wird. Deswegen kann sich ein Beitrag zu diesem Punkt hier heute morgen auch nicht unmittelbar an die Kollegen aus diesem Ausschuß richten. Sie kennen das alle gut genug. Ich für meinen Teil widerstehe auch der Versuchung, auf einige sehr interessante Einzelfälle einzugehen. Das wird j a von anderer Seite getan.
    Ich halte die Betonung des Grundsätzlichen wieder einmal für sehr wichtig. Die Arbeit des Petitionsausschusses ist nicht nur ein Stück unmittelbarer demokratisch-parlamentarischer Kontrolle, wie Sie dargestellt haben, Frau Berger, sondern mehr ein Instrument, über den großen Themen der Politik die Einzelfälle wahrzunehmen und zu behandeln. Es handelt sich also um ein Mittel, Bürgernähe nicht nur zu beschwören, sondern, soweit es irgend geht, zu verwirklichen.

    (Beifall bei der FDP und der CDU/CSU)

    Ich sage das, meine Damen und Herren, ganz bewußt und betont, weil, wenn mit Recht über Parlamentsreform, über die Verringerung des Abstandes zwischen Bürgern und Entscheidungsgremien diskutiert und nach neuen Wegen gesucht wird, j a vor allem die schon vorhandenen Instrumente gestärkt werden müßten,

    (Zustimmung bei allen Fraktionen)

    womit ich ganz konkret auch an das denke, was Herr Meininghaus und Frau Berger sagten, auch an die personelle Ausstattung des Ausschußbüros. Dieses Büro leistet eine vorzügliche Arbeit. Für diese ist zu danken. Aber es bleibt ja, wie wir alle wissen, angesichts der erwähnten Vielfalt, die sich in Zahlen und in Aktenzahlen niederschlägt, manche Engstelle zu beheben, wofür auch hier geworben werden soll.
    Meine Damen und Herren, es gibt — sehr grob gesagt — drei Fallgruppen von Petitionen, nämlich erstens Beschwerden oder Bitten, die sich aus dem Handeln von Verwaltungen ergeben, zweitens solche, die vor dem Hintergrund wirklicher oder, Herr Meininghaus, vermeintlicher Härten und Unstimmigkeiten, die durch die Gesetzgebung selbst verursacht wurden, vorgetragen werden, und drittens gibt es Anregungen und Forderungen zur Gesetzgebung, also in weitestem Sinn allgemeinpolitische Anliegen. Die Grenzen zwischen diesen Gruppen, natürlich insbesondere zwischen der ersten und der zweiten und dann wieder zwischen der zweiten und der dritten Gruppe sind schwimmend, stehen also nicht fest. Allein ein Blick auf das Inhaltsverzeichnis des Berichts zeigt j a nicht nur die erwähnte Vielfalt, sondern auch die sehr verschiedenen Arten von Anliegen, wobei der Bericht den Zuständigkeitsbereichen der Bundesministerien folgt und deshalb für jeden dieser Zuständigkeitsbereiche einmal auf diese drei Gruppen hin zu untersuchen wäre. So finden Sie im Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes sowohl Petitionen zu Fragen der Familienzusammenführung, der Betreuung inhaftierter Deutscher im Ausland, der Transferschwierigkeiten bei Auslandsforderungen als auch zu Anliegen allgemeinpolitischer Natur, was etwa die Nachrüstung, die Bündnispolitik usw. betrifft. Im Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums werden Bitten zu besoldungs- und dienstrechtlichen Fragen oder zum Ausländerrecht ebenso wie grundsätzliche Anregungen zum Umweltschutz, zum Wahlrecht oder gar zur Einführung eines Volksentscheids auf der Grundlage eines von den Petenten erarbeiteten „Entwurfs eines Bundesabstimmungsgesetzes" vorgelegt. Diese Liste könnte für die übrigen Ministerien fortgesetzt werden.
    Ich trage das hier vor nicht einfach als Aufzählung aus dem Bericht, weil ich sehe — Herr Meininghaus hat von seiner Seite darauf hingewiesen —, daß daraus Probleme für die Arbeit des Petitionsausschusses entstehen. Denn dieser Ausschuß ist ja kein unpolitischer Ausschuß, und seine Mitglieder sind keine parteipolitischen Neutren, sondern natürlich in die Willensbildung ihrer Fraktionen eingebunden. Das wird ganz besonders bei den allgemeinpolitischen Anregungen immer wieder deutlich und kann ja gar nicht anders sein. Und doch liegt — das meine ich sehr im Ernst — in der politischen Abgrenzung bei der Meinungsbildung im Ausschuß die Gefahr, daß man, bezogen auf Probleme, die sich an Einzelfällen oder deren Summe zeigen -- und jetzt klopfe ich an die eigene Brust —, die Unbefangenheit gegenüber den Auswirkungen auch solcher gesetzlicher Bestimmungen, die von der eigenen Fraktion initiiert oder mitgetragen wurden, verlieren kann. Oppositionen haben es da allerdings leichter, weil sie, da sie ja gegen vieles sind, was von der Regierung und den sie tragenden Fraktionen kommt, auch für vieles sein können, was von Petenten gewünscht wird.

    (Zuruf des Abg. Kühbacher [SPD])

    — Sie können dabei auch großzügig sein und großzügig mit dem umgehen, lieber Herr Kühbacher, was Sie einst selber beschlossen oder mit beschlossen haben.

    (Weitere Zurufe von der SPD)

    — Ja, davon verstehen wir eine ganze Menge. Werte Herren von der Opposition, indem ich zuerst einmal Selbstkritik geübt habe und mich an die Unbefangenheit des Blicks herantasten wollte, habe ich gedacht, Sie würden mit den zu erwartenden Zwischenrufen etwas zurückhaltender sein. Aber was soll's? Ich unterstelle ja niemandem aus dem Ausschuß konkret, daß er so denkt, wie ich hier befürchtet habe. Aber die Versuchung liegt immer in der Luft. Wird die Versuchung zu stark, dann ruft das natürlich Reaktionen hervor. Beides zusammen unterbindet dann leicht die Möglichkeit, tatsächliche Härten zu beheben.
    Ich möchte aber lieber nicht von der Gefahr sprechen — gerade weil das für die Morgenruhe der Kollegen störend wirkt —, sondern davon, wie man ihr entgangen ist. Ein Beispiel findet sich im Bericht. Es ist das des BAföG, konkret der Schülerförderung für den Monat August. Die hierzu eingebrachten Petitionen haben dazu beigetragen, unter-



    Neuhausen
    halb der grundsätzlichen Auseinandersetzungen Härten und Unstimmigkeiten zu erkennen und zu beheben, was kürzlich durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes geschehen ist.

    (Beifall des Abg. Kühbacher [SPD])

    — Vielen Dank, Herr Kühbacher. Sehr liebenswürdig!

    (Heiterkeit)

    Dabei konnte auch das im Jahresbericht noch als negativ erledigt erwähnte Problem der Ausbildungsförderung bei früheren Zeitsoldaten für die, die sich für eine Dienstzeit von zwei Jahren bei der Bundeswehr verpflichtet hatten, positiv gelöst werden.
    Trotz aller politischen Einbindung darf man also weder die Unbefangenheit des Blicks noch den Sinn für die Realitäten der politischen Willensbildung verlieren. Ich vermeide jetzt den Begriff der Parteipolitik für einen Augenblick. Jenes zitierte Handbuch von 1849 sieht diesen Begriff nicht so eng, wie wir uns das angewöhnt haben. Es sagt dazu, unter einer Partei verstehe man „im politischen Verkehr mehrere Personen, welche einerlei Meinungen, Grundsätze und Glauben haben, im Gegensatz derer, welche entgegengesetzter Meinung sind. Die bekanntesten Parteinamen sind: Radicale, Liberale, Conservative, Aristokraten, Demokraten, Absolutisten, Reactionärs, Doctrinärs und Sozialisten". So betrachtet, meine Damen und Herren, stellen unsere Fraktionen keine homogenen Gruppen dar. Die hier genannten politisch-psychologischen Typen finden sich in jeder.
    Also, meine Damen und Herren, im Ernst: Es ist immer eine Grenze zwischen dem Erkennen von Härten und Unstimmigkeiten einerseits und — da wiederhole ich meine Aussage aus dem Vorjahr — der Fortsetzung der politischen Auseinandersetzung mit anderen Mitteln, denen der Petition also, zu ziehen. Das sage ich wiederum nicht so sehr den Kollegen aus dem Ausschuß — sie wissen es ohnehin —, sondern vor allem den Petenten, die schon angesprochen wurden, die den Petitionsausschuß als einen Überausschuß mißverstehen.
    Wenn ich z. B. an die erwähnte Petition zum Volksentscheid denke, fällt mir eine Anekdote ein, die der Philosoph Hermann Graf Keyserling erzählte. Er ging am 9. November 1918, einem bedeutenden Tag für die Geschichte, mit einem damals bekannten Gelehrten in Berlin Unter den Linden spazieren. Dieser Gelehrte „schnupperte in der Luft und meinte: Es ist, so fühle ich, allerhöchste Zeit, die Republik zu proklamieren. Kommen Sie mit zum Reichskanzlerpalais? Ich tat es, obwohl es mich nichts anging. Der Gelehrte wollte einen der Volksbeauftragten sprechen. Die hätten keine Zeit, er möge seine Anregung dem Adjutanten zur Weitergabe mündlich mitteilen. Der Professor erklärte daraufhin, die Republik müsse sofort proklamiert werden. Bald stürzte der Adjutant zurück und fragte, die Hacken zusammenschlagend: Meinen Herr
    Geheimrat, daß eine Republik genügt, oder muß es eine demokratische Republik sein?"

    (Heiterkeit)

    Keyserling führte diese Anekdote als Beleg für deutsche Sachlichkeit an. Ich habe sie als Beleg für eine Petition, für eine Anregung gehalten. Ob die Geschichte nun stimmt oder nicht, ob sie Einfluß auf die folgenden Ereignisse hatte, spielt keine große Rolle. Hier wird eine Petition beschrieben. Ich sehe jetzt an Stelle der Volksbeauftragten die Ausschußvorsitzende, Frau Berger, vor mir, die heute ebenso souverän ihre Adjutanten aussendet, noch offene Fragen zu klären.

    (Heiterkeit und Beifall bei allen Fraktionen)

    Meine Damen und Herren, hier soll trotz dieser Bemerkungen nicht der Ernst verkannt werden, der, ob es sich um Fragen der Friedenssicherung, des Umweltschutzes oder des Tierschutzes handelt, die Unterzeichner von Sammel- oder Massenpetitionen bewegt. Ich weiß, daß ihre Anliegen, ob ihnen nun im Wege einer Petition Erfolg beschieden ist oder nicht, auch so ernst genommen werden, wie sie es verdienen, und auf jeden Fall einen Beitrag zur Diskussion in den Fraktionen darstellen. Aber für mich steht doch im Mittelpunkt der Arbeit dieses Ausschusses die Beschäftigung mit dem Einzelfall und dem Einzelschicksal. Trotz der erheblichen Belastungen, die diese Beschäftigung mit den Petitionen j a mit sich bringt, ist es doch auch eine wesentliche Bereicherung, diese vielen verschiedenen Fälle, in denen sich die Konsequenzen gesetzgeberischer Regelungen und ihres Vollzugs widerspiegeln, kennenzulernen, insbesondere, wenn das in guter Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg und unter dem konsequenten Vorsitz geschieht.
    Meine Damen und Herren, was die erwähnten Belastungen angeht, so gilt auch hier das Wort des griechischen Philosophen Demokrit, der einmal sagte, daß fortgesetzte Mühe durch Gewöhnung immer leichter werde. Und bei aller Skepsis gegenüber allzu hohen Worten möchte ich doch das Petitionswesen als einen Beitrag zu einer Haltung verstehen, die jener Demokrit schon 600 v. Chr. so beschrieben hat:
    Die Pflichten für die Staatsgemeinde soll man unter allen für die größten halten, auf daß sie gut verwaltet werde; dabei darf man weder streitsüchtig gegen die Billigkeit handeln noch sich selbst wider das allgemeine Beste eine Gewalt anmaßen. Denn ein wohlverwaltetes Gemeindewesen ist die größte Stütze, und hierin ist alles enthalten; ist dieses gesund, so bleibt alles gesund, und, geht dieses zugrunde, so geht alles zusammen zugrunde.
    Meine Damen und Herren, aber Demokrit sagte auch:
    Eigentümliches Zeichen freier Gesinnung ist offene Sprache, aber die Gefahr liegt dabei in der Abmessung des richtigen Zeitpunktes.



    Neuhausen
    Ich hoffe, Ihre Geduld nicht allzusehr strapaziert zu haben.

    (Beifall bei allen Fraktionen)



Rede von Dr. Philipp Jenninger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat Herr Abgeordneter Mann.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Norbert Mann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GRÜNE)

    Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Bürgerinnen und Bürger!

    (Frau Hürland [CDU/CSU]: „Mitbürger" auch noch! — Weiterer Zuruf von der CDU/ CSU: „Freunde"!)

    Herr Neuhausen, ich werde Sie an Witz und auch an Alter der Zitate sicherlich nicht übertreffen können. Da sind Sie heute in dieser Debatte sicherlich der Beste.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Ich fürchte, auch nicht an Tiefgang!)

    Ich möchte mit einer mehr persönlichen Bemerkung als wohl dienstjüngstes Mitglied dieses Ausschusses, das in dieser Debatte reden darf, beginnen und mich ganz ausdrücklich im Namen unserer Fraktion für die sachliche Verhandlungsführung der Frau Vorsitzenden bedanken. Ebenso möchte ich dem Ausschußsekretariat unseren Dank für die gute Zusammenarbeit im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger und im Sinne der grundgesetzlich verbürgten Aufgabe, der dieser Ausschuß nachkommt, aussprechen. Ich glaube, es ist das Wichtigste hier, daß das auch einmal über alle Fraktionsgrenzen hinweg sichtbar wird.

    (Beifall bei allen Fraktionen)

    Zu Beginn möchte auch ich Herrn Vitzthum aus seinem Gutachten „Petitionsrecht und Volksvertretung" zitieren. Es ist ein etwas längeres Zitat, im Hinblick auf die Debatte, die uns bevorsteht, ist es vielleicht wichtig, dies am Anfang zu zitieren. Es heißt dort auf Seite 39, Frau Vorsitzende:
    Der Sinn liegt vielmehr in der Aufrechterhaltung, Verbreiterung und Intensivierung der Verbindung Volk — Parlament, Gesellschaft — Staat, in der Offenhaltung des Zugangs zu den Vertretern des Volkes, in der Information des Parlaments. Der Petent
    — also der Bürger mit seiner Eingabe —
    soll über die sachlich vorbelastete und insofern möglicherweise „voreingenommene" oder „bürokratisch" reagierende Stelle hinaus ein staatliches Willensbildungsorgan vorfinden, das von der ihm zur Kenntnis gebrachten Entscheidung im wesentlichen unberührt ist, das besetzt ist mit Volksvertretern (nicht mit „Beamten") und das sich gerade wegen dieser Distanz zum angegriffenen Vorgang und zur zuständigen Behörde der Sache mit einer nur ihm eigenen Dynamik, Methode und Zielrichtung annehmen kann.
    Dann darf ich noch die daran anschließende Fußnote von Herrn Kollmann zitieren:
    ... das Petitionsrecht beruht letzten Endes auf
    dem Vertrauen zum Parlament, auf dem Vertrauen, daß das Parlament jedes Vorbringen wirklich, und zwar sorgfältig prüfen und danach beurteilen und bescheiden wird.
    Ich finde, das ist eine sehr gute und sehr wichtige Stelle für unsere Arbeit am Einzelfall, Herr Neuhausen, aber auch für die politische Bewertung dessen, was aus der Vielzahl der Einzelfälle — in diesem Berichtszeitraum fast 14 000 — für uns an großen politischen Problemen sichtbar wird.
    Wir werden uns bei der weiteren Arbeit dieses Ausschusses über die politische Auswertung dieser vielen Anregungen sicherlich Gedanken machen müssen. Da ist bisher noch nicht genügend geschehen. Ich bin mir allerdings im klaren darüber, daß das mit der gegenwärtigen Ausstattung des Ausschußsekretariats nicht zu leisten ist. Das würde vielleicht doch ein anderes Selbstverständnis des Ausschusses gegenüber dem übrigen Parlament voraussetzen. Wir sind nämlich im Grunde genommen — meine Kollegin Nickels hat von „Arbeitseseln" gesprochen, die sich zu besonders früher Stunde am Dienstagmorgen manchmal um halb acht, manchmal um acht Uhr versammeln —

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Mittwochs und ehemalige Kollegin!)

    auch wegen der Belastung durch die Mitgliedschaft in anderen Ausschüssen nicht genügend in der Lage, gegenüber der Ministerialbürokratie, aber auch gegenüber den Fraktionen, was die Anregungen der Bevölkerung angeht, das zu leisten, was von diesem Ausschuß vielleicht geleistet werden könnte.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Sie sind erst dreimal dagewesen! — Weitere Zurufe von der CDU/CSU)

    — Diese Zwischenrufe wundern mich nicht, sie sollten uns aber nicht von der Ernsthaftigkeit dieses Problems ablenken.
    Ich möchte nicht ein Zitat aus dem Jahre 1848 oder 1849 bringen, sondern aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, im 20. Band, zitieren.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Hier arbeiten Kollegen schon Jahrzehnte! — Warum sind Sie denn eigentlich nie da!)

    — Sie dürfen uns zugestehen, daß wir erst zwei Jahre in diesem Hohen Hause vertreten sind und hoffentlich noch recht lange hier sein werden, im Gegensatz zur Auffassung des Bundeskanzlers, der zur Zeit bemüht ist, das bei jeder Gelegenheit zu erwähnen.

    (Bohl [CDU/CSU]: Dann müssen Sie aber auch einmal in den Ausschuß gehen!)

    Das Bundesverfassungsgericht — Herr Bohl — sagt über die politische Willensbildung folgendes — vielleicht hören Sie mir zu —:
    Willensbildung des Volkes und staatliche Willensbildung sind auf vielfältige Weise miteinander verschränkt. In einer Demokratie muß sich diese Willensbildung aber vom Volk zu den Staatsorganen, nicht umgekehrt von den Staatsorganen zum Volk hin, vollziehen. Die



    Mann
    Staatsorgane werden durch den Prozeß der politischen Willensbildung des Volkes, der
    — wohlgemerkt — in die Wahlen einmündet,
    — auch in die Wahl vom 6. März ist er sicherlich eingemündet —,
    erst hervorgebracht.
    So weit das Bundesverfassungsgericht.
    Nun komme ich zu unserem Bericht, über den wir heute reden. Dazu ist schon einiges gesagt worden. Vor allen Dingen Herr Neuhausen hat die Vielzahl der verschiedenen Petitionen auch nach den Sachanliegen benannt. Ich möchte mich trotzdem dieser Aufgabe noch einmal stellen, weil ich es gerade im Sinne meiner bisherigen Ausführungen für sehr wichtig halte. Ich finde hier auf der sechsten Seite die Angabe — ich sehe, der Herr Bundesjustizminister ist noch da —, daß wir im Bereich des Bundesjustizministers 526 Eingaben haben und der Schwerpunkt wiederum beim Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht liegt, Herr Minister Engelhard. Wir haben ja im nächsten Monat eine Anhörung zur Neuregelung des Unterhaltsrechtes. Dabei wird argumentiert, es gebe keine rechtstatsächlichen Angaben. Wenn wir die Petitionen wirklich ernst nehmen würden, dann hätte man ohne weiteres über verschiedene Zeiträume der letzten Jahre diese Petitionen einmal untersuchen können. Ich glaube, wir wären bei der wichtigen rechtspolitischen Entscheidung im nächsten Monat durch die vorliegenden Petitionen durchaus rechtstatsächlich gut beraten

    (Beifall bei der SPD)

    und würden nicht rechtspolitisch mit der Stange im Nebel herumfuhrwerken, wie dies eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der GRÜNEN sehr deutlich gezeigt hat.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Vorsicht! Vorsicht!)

    Ich möchte den zweiten Problemkreis, Herr Dr. Göhner, anführen. Wir hatten gestern im Ausschuß — da war ich übrigens da —

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Das ist eine bemerkenswerte Ausnahme!)

    über eine Petition aus dem Bereich des Umweltschutzes zu reden. Ich darf den Bericht hier zitieren:
    Immer mehr Bürger engagieren sich in Fragen des Umweltschutzes auch durch Petitionen. Häufig in Form von Sammel- und Massenpetitionen wenden sie sich z. B. gegen die Verunreinigung von Luft, Wasser und Boden, gegen Straßen- und Liegenschaftsplanungen, gegen Geruchs- und Lärmbelästigungen, oder sie treten für den Tier- und Artenschutz und für die Schonung der Rohstoffe ein.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Eine gute Sache!)

    — Das ist eine gute Sache. Ich lobe auch an dieser
    Stelle uns alle, auch das Ausschußsekretariat, dafür, daß das am Anfang als ein wesentlicher Punkt genannt ist.

    (Zuruf von der CDU/CSU: Das ist doch selbstverständlich!)

    Trotzdem müssen wir uns als Parlament natürlich der Frage stellen, ob in unseren politischen Umsetzungen, in den Gesetzen — beispielsweise im Immissionsschutzgesetz; ich erwähne hier weiter die TA-Luft, die Großfeuerungsanlagen-Verordnung und die Diskussion um den Katalysator — tatsächlich diese Sorgen der Bürger hinreichend berücksichtigt worden sind.
    Unsere Auffassung ist: Es geschieht einiges — das sollte man auch einmal positiv sagen —, aber es geschieht beispielsweise angesichts der sterbenden Wälder viel zu wenig und viel zu spät. Ich glaube, es ist auch Aufgabe dieses Ausschusses, da initiativ zu werden.

    (Beifall bei den GRÜNEN)

    Ich will aus dem Bereich des Umweltschutzes hier einen weiteren Punkt nennen, nämlich die Deutsche Bundesbahn. Bei den Beschwerden zeigt sich, wieviel Sachverstand — das finde ich immer wieder toll, wenn Bürgerinitiativen an uns herantreten — hier vorhanden ist. Auf Seite 27 des Berichts heißt es unter „Verkehrspolitik der Deutschen Bundesbahn" — jetzt bürokratisch: 2.10.2.1 Rationalisierungsmaßnahmen; das ist die Gliederung —:
    Den Schwerpunkt bilden Beschwerden gegen Streckenstillegungen der Deutschen Bundesbahn. Häufig befürchteten Bürger Nachteile durch die Verlagerung der Personenbeförderung vom Schienen- auf den Busbetrieb. Der Bundesminister des Verkehrs legte in seinen Stellungnahmen dar, daß die beanstandeten Maßnahmen aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten seien. Die hierfür maßgeblichen Erwägungen entsprachen auch dem vom Deutschen Bundestag getragenen Konzept der Bundesregierung zur Bundesbahnpolitik. Die Eingaben konnten daher nicht unterstützt werden.
    Hier sieht man, worum es geht. Hier geht es nämlich dann doch um Politik; hier geht es dann doch um Mehrheiten. Hier wird nämlich nur die von einer Mehrheit des Hauses getragene Verkehrspolitik

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Sehen Sie die B 33! Da ist es das Gegenteil!)

    zur Beurteilung der Petition herangezogen. Ich meine, wir wären gut beraten, wenn wir solche Petitionen in Zukunft noch ernster nehmen als bisher.

    (Dr. Göhner [CDU/CSU]: Ich sage B 33, der Beweis!)

    Ich muß zum Schluß kommen. Ich möchte aus einem Schreiben zitieren, das uns Bürger der Bremer Abrüstungsinitiative — gestern ist es bei mir eingegangen — zugesandt haben. Ich durfte vor einem Monat hier zu dieser Petition reden. Ich darf aus diesem Brief vom 14. Mai zitieren; dort schrie-



    Mann
    ben die Petenten — diese Petition wurde ja von uns als erledigt betrachtet —:
    Unsere Erfahrungen aber lassen kein anderes Urteil zu. Die gegenwärtige Petitionsbehandlung wirkt auf uns wie die institutionalisierte Mißachtung der Petenten. Die Verständigung zwischen Ihnen, dem Staat, und uns Bürgern wäre zerrissen, wenn wir nicht aus Gesprächen mit Abgeordneten und der Petitionsdebatte vom 18. April 1985 erfahren hätten, daß es über den Umgang mit Massenpetitionen erhebliche Differenzen in Ihrem Hause gibt.
    Ich möchte damit abschließen. Ich denke, wir werden uns mit diesen Problemen der Massenpetitionen weiter zu beschäftigen haben. Wir sollten es
    — sine ira et studio — einfach sehr ernst nehmen, daß ein großer Teil der Bürger mit unserer Arbeit noch nicht zufrieden ist. Wir sollten uns gemeinsam, wie ich es am Anfang betont habe, der Aufgabe stellen, den Abstand zwischen denen da unten
    — wie es oft heißt — und uns hier in Bonn, zwischen dem Volk, dem eigentlichen Souverän, und dem Parlament zu verkürzen.
    Vielen Dank.

    (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)