Rede von
Dr.
Dietrich
Sperling
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Staatssekretär, können Sie im Gegensatz zu der Antwort auf Herrn Staatssekretär Jahn auch die Aussage des Präsidenten des Deutschen Städtetags bestätigen, daß die kommunalen Investitionen in diesem Jahr entgegen den bisher gehegten Erwartungen leider noch einmal abnehmen werden und daß dies auf unser beider gemeinsames Verhalten in der sozialliberalen Koalition mit der Änderung von Steuerrecht zu Lasten der kommunalen Einnahmen zurückzuführen ist, und haben Sie mir irgend etwas an Hoffnung mitzugeben, daß das, was wir damals gemeinsam falsch gemacht haben, durch die Regierung, in der Sie jetzt tätig sind, richtiger gemacht wird, indem das, was Sie über die bessere Finanzausstattung der Gemeinden gesagt haben, doch noch in dieser Legislaturperiode passieren soll?
Grüner, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege, ich kann mich nicht erinnern, daß wir Maßnahmen getroffen haben, die zu Lasten der Gemeindefinanzen gegangen sind,
sondern wir haben den Einkommensteueranteil der Gemeinden erhöht. Aber es ist richtig, daß in der Diskussion mit anderen Körperschaften ständig und zu allen Zeiten eine gegenseitige Schuldzuweisung stattgefunden hat und daß die Aussagen, die hier gemacht werden, eben auch vor dem Hintergrund zu sehen sind, daß die Gemeinden mit vollem Recht aus ihrer Interessenlage so viel wie möglich an Entlastung zu Lasten des Bundes oder der Länder erhalten wollen, wobei nach der Verfassung die alleinige Verantwortung für die Finanzausstattung der Gemeinden bei den Ländern liegt. Das muß hier gesehen werden. Wir haben jedenfalls bei all unseren Maßnahmen, besonders im Bereich der Steuern, den Versuch gemacht, den Einnahmeausfall bei den Gemeinden auszugleichen. Wir haben ihn zum Teil sogar überkompensiert, aus der wirtschaftlichen Einsicht heraus, daß die Investitionsfähigkeit der Gemeinden ausschlaggebend ist für die öffentlichen Investitionen, aber natürlich auch mit dem Vorbehalt, daß wir keinerlei gesetzliche oder moralische Möglichkeit haben, im Einzelfall in die Hoheit der Kommunen einzugreifen und sie zu veranlassen, Ausgaben zu tätigen, die sie in ihrer eigenen Hoheit, aus welchen Gründen auch immer, nicht für richtig halten.