Rede:
ID1013900100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 10139

  • date_rangeDatum: 22. Mai 1985

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    Plenarprotokoll 10/139 Deutscher Bundestag Stenographischer Bericht 139. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 Inhalt: Begrüßung von Mitgliedern des Verteidigungsausschusses der französischen Nationalversammlung 10295 B Aktuelle Stunde betr. die Europapolitik der Bundesregierung Dr. Vogel SPD 10293 B Dr. Kohl, Bundeskanzler 10294 B Dr. Todenhöfer CDU/CSU 10295C Dr. Müller (Bremen) GRÜNE 10296 C Paintner FDP 10297 A Kiechle, Bundesminister BML 10298 A Dr. Apel SPD 10299 B Dr. Stavenhagen CDU/CSU 10300 A Roth SPD 10301 A Lenzer CDU/CSU 10301 D Mann GRÜNE 10302 C Dr. Ehmke (Bonn) SPD 10303A Freiherr Heereman von Zuydtwyck CDU/ CSU 10304 A Dr. Mertes, Staatsminister AA 10305 B Müller (Schweinfurt) SPD 10307 A Klein (München) CDU/CSU 10307 C Dr. Wulff CDU/CSU 10308 C Fragestunde — Drucksache 10/3359 — Verbesserung der Wohnungsfürsorge für häufig versetzte Soldaten MdlAnfr 1, 2 17.05.85 Drs 10/3359 Steiner SPD Antw PStSekr Dr. Jahn BMBau . . . 10275 B ZusFr Steiner SPD 10275 D Investitionsbedarf für den Umweltschutz; Aufträge für die Bauwirtschaft MdlAnfr 3 17.05.85 Drs 10/3359 Müntefering SPD Antw StSekr Kroppenstedt BMI . . . 10276 B ZusFr Müntefering SPD 10276 C ZusFr Stiegler SPD 10276 D ZusFr Dr. Sperling SPD 10277 A ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 10277 A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10277 B Bereitstellung von Haushaltsmitteln bis 1990 für seit 1980 zurückgestellte kommunale Investitionen MdlAnfr 4 17.05.85 Drs 10/3359 Müntefering SPD Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10277 C ZusFr Müntefering SPD 10277 D ZusFr Dr. Sperling SPD 10278A ZusFr Menzel SPD 10278 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 10278 C Genehmigung privater Pflegefallversicherungen durch das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen MdlAnfr 6, 7 17.05.85 Drs 10/3359 Müller (Wesseling) CDU/CSU Antw PStSekr Dr. Voss BMF 10278 D ZusFr Müller (Wesseling) CDU/CSU . 10279 B II Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 Kapazitätsabbau der Bauwirtschaft MdlAnfr 8, 9 17.05.85 Drs 10/3359 Ranker SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10279 D ZusFr Ranker SPD 10279 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10280 A ZusFr Müntefering SPD 10280A ZusFr Dr. Sperling SPD 10280 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10280 C ZusFr Meininghaus SPD 10280 D ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 10281A ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 10282 B ZusFr Frau Weyel SPD 10282 C Investitionsstau, insbesondere in der Bauwirtschaft, seit 1982 MdlAnfr 10, 11 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Sperling SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10282 C ZusFr Dr. Sperling SPD 10282 D ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10283 B ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10283 C ZusFr Müntefering SPD 10283 D ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 10284A ZusFr Menzel SPD 10284 B Zahl der Beschäftigten, Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit in der Bauwirtschaft seit 1980 MdlAnfr 12, 13 17.05.85 Drs 10/3359 Menzel SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10285A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10285 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10285 C ZusFr Müntefering SPD 10286 A ZusFr Frau Weyel SPD 10286 B ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10286 C ZusFr Frau Hürland CDU/CSU 10286 D ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 10287 A Zahl der Konkurse und Aufträge in der Bauwirtschaft seit 1980 MdlAnfr 14, 15 17.05.85 Drs 10/3359 Schmitt (Wiesbaden) SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10287 B ZusFr Schmitt (Wiesbaden) SPD . . . 10287 C ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10287 D ZusFr Dr. Sperling SPD 10288 A ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10288 B ZusFr Menzel SPD 10288 C ZusFr Müntefering SPD 10288 C ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 10288 D Öffentliche Aufträge für die Bauwirtschaft seit 1980; Entwicklung des Auftragsvolumens MdlAnfr 16, 17 17.05.85 Drs 10/3359 Meininghaus SPD Antw PStSekr Grüner BMWi 10289 C ZusFr Meininghaus SPD 10289 D ZusFr Dr.-Ing. Kansy CDU/CSU . . . 10290 A ZusFr Menzel SPD 10290A ZusFr Dr. Jahn (Münster) CDU/CSU . 10290 B ZusFr Dr. Sperling SPD 10290 C ZusFr Müntefering SPD 10291A ZusFr Becker (Nienberge) SPD 10291 A Maßnahmen gegen den Preiszusammenbruch bei Sauerkirschenkonserven; Unterlaufen der Mindestpreisvereinbarung durch Jugoslawien MdlAnfr 20, 21 17.05.85 Drs 10/3359 Eigen CDU/CSU Antw PStSekr Gallus BML 10291 D ZusFr Eigen CDU/CSU 10292 B ZusFr Vogel (München) GRÜNE . . . 10293A ZusFr Frau Weyel SPD 10293A Nächste Sitzung 10309 C Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten 10311*A Anlage 2 Schaffung neuer Arbeitsplätze in der chemischen Industrie durch Überstundenabbau MdlAnfr 49 10.05.85 Drs 10/3326 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10311* C Anlage 3 Verbesserung der Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt MdlAnfr 50 10.05.85 Drs 10/3326 Amling SPD SchrAntw PStSekr Vogt BMA . . . . 10311*D Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 III Anlage 4 Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit MdlAnfr 106 10.05.85 Drs 10/3326 Amling SPD SchrAntw PStSekr Pfeifer BMBW . . 10312* B * Anlage 5 Kürzung der Sozialausgaben 1983 bis 1985, Rückgabe im Rahmen der Steuerreform und des geplanten Bundeskindergeldgesetzes MdlAnfr 5 17.05.85 Drs 10/3359 Reimann SPD SchrAntw PStSekr Dr. Voss BMF . . . 10312* D Anlage 6 Zahl der Tierversuche 1984, Bundesmittel für diese Versuche sowie für alternative Forschungen MdlAnfr 18, 19 17.05.85 Drs 10/3359 Kirschner SPD SchrAntw PStSekr Gallus BML . . . 10313*A Anlage 7 Beurteilung des von Dienststellen benutzten Begriffs des Verteibungsdruckes MdlAnfr 91 17.05.85 Drs 10/3359 Dr. Hupka CDU/CSU SchrAntw StSekr Kroppenstedt BMI . 10313* B Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 10275 139. Sitzung Bonn, den 22. Mai 1985 Beginn: 13.00 Uhr
  • folderAnlagen
    Berichtigung 138. Sitzung, Seite 10259 D: In der Fußnote ist statt „100 bis 106" zu lesen „100 bis 105". Anlage 1 Liste der entschuldigten Abgeordneten Abgeordnete(r) entschuldigt bis einschließlich Dr. Ahrens* 24. 5. Antretter* 24. 5. Dr. Barzel 24. 5. Bastian 22. 5. Böhm (Melsungen) * 24. 5. Büchner (Speyer) * 24. 5. Buschfort 24. 5. Dr. Enders* 24. 5. Frau Fischer* 24. 5. Franke (Hannover) 24. 5. Frau Fuchs (Köln) 22. 5. Gansel* 24. 5. Gerstel (Passau) * 23. 5. Glos* 24. 5. Haase (Fürth) * 24. 5. Dr. Hackel* 24. 5. Frau Dr. Hamm-Brücher 24. 5. von Hammerstein 24. 5. Handlos 22. 5. Hauck 24. 5. Hedrich 22. 5. Frau Dr. Hellwig 22. 5. Dr. Holtz* 24. 5. Horacek* 24. 5. Dr. Hornhues* 24. 5. Immer (Altenkirchen) 24. 5. Frau Kelly* 24. 5. Kittelmann* 24. 5. Dr. Klejdzinski* 24. 5. Kolbow 22. 5. Lemmrich* 24. 5. Frau Matthäus-Maier 24. 5. Dr. Müller* 24. 5. Nelle 24. 5. Neumann (Bramsche) * 24. 5. Polkehn 24. 5. Rawe 24. 5. Reddemann* 24. 5. Dr. Rumpf* 24. 5. Dr. Scheer* 23. 5. Schluckebier 24. 5. Schmidt (Hamburg) 24. 5. Schmidt (München) * 24. 5. Schmidt (Wattenscheid) 22. 5. Schmitz (Baesweiler) * 24. 5. Dr. Schmude 24. 5. Schröder (Hannover) 24. 5. Schulte (Unna) * 24. 5. Schwarz* 24. 5. Sielaff 24. 5. Dr. Freiherr Spies von Büllesheim* 24. 5. Dr. Unland* 24. 5. Verheugen 24. 5. Vogt (Kaiserslautern) 24. 5. Voigt (Sonthofen) 22. 5. Wartenberg (Berlin) 22. 5. Wissmann 22. 5. * für die Teilnahme an Sitzungen der Westeuropäischen Union Anlagen zum Stenographischen Bericht Anlage 2 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 49): Kann die Bundesregierung ihre Aussage aufrechterhalten zur Schaffung von Arbeitsplätzen durch Überstundenabbau, nachdem der Überstundenanteil höchstens 1 v. H. bzw. ca. 0,5 v. H. bei Abzug der regulären Reparaturstunden laut Befragungen der chemischen Industrie beträgt, bzw. welche anderen Maßnahmen werden von ihr in Betracht gezogen zwecks Abbau der hohen Arbeitslosigkeit? Die Bundesregierung bleibt bei ihrer Auffassung, daß auch durch einen Verzicht auf Überstunden zugunsten von Neueinstellungen ein beschäftigungspolitischer Beitrag geleistet werden kann. Sie war und ist jedoch weder der Auffassung, daß ein Überstundenabbau das einzige oder wichtigste beschäftigungspolitische Mittel noch daß jede Überstunde verzichtbar ist. Die betriebliche Flexibilität erfordert viel mehr die Möglichkeit, vorübergehend Überstunden ohne bürokratische Hemmnisse und gesetzliche Starrheiten ansetzen zu können. Aus diesem Grunde konnte die Bundesregierung auch den Entwurf eines Arbeitszeitgesetzes der Opposition nicht befürworten. Sie hat statt dessen mit dem Beschäftigungsförderungsgesetz Regelungen geschaffen, die auch den Verzicht auf einen Teil der Überstunden betriebswirtschaftlich ermöglichen. Dies gilt insbesondere für die Möglichkeit, leichter und für eine verlängerte Zeit befristete Arbeitsverträge abschließen zu können. Das Schwergewicht der Beschäftigungspolitik der Bundesregierung liegt in der weiteren Verbesserung der Funktionsvoraussetzungen unserer Sozialen Marktwirtschaft. Darüber hinaus leistet auch der offensive Einsatz des Instrumentariums des Arbeitsförderungsgesetzes seinen erheblichen arbeitsmarktpolitischen Beitrag. Ich darf - beispielhaft - daran erinnern, daß sich die Zahl der Arbeitnehmer in Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen von 1982 bis heute (Stichtag April 1985) fast verdreifacht hat. Anlage 3 Antwort des Parl. Staatssekretärs Vogt auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 50): Was meint die Bundesregierung konkret, wenn sie erklärt, die Anpassungs- und Reaktionsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern zu wollen, und kann die Bundesregierung die einzelnen Maßnahmen, mit denen sie dieses Ziel erreichen will, benennen? Durch berufliche Ausbildung, Fortbildung und Umschulung wird die berufliche Anpassungsfähigkeit an veränderte Anforderungen aufrechterhalten und gefördert. Die Chancen für beruflichen Aufstieg durch Umqualifizierung oder berufliche Neuorientierung werden damit verbessert. Berufliche Qualifikation ist nach wie vor der beste individuelle 10312* Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 Schutz gegen Arbeitslosigkeit. Nach dem Haushaltsansatz der Bundesanstalt für Arbeit wird sich die Teilnehmerzahl an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 1985 auf 231 000 weiter erhöhen. Das sind 14 % mehr als 1982. Am 1. Mai 1985 ist das Beschäftigungsförderungsgesetz 1985 in Kraft getreten. Es baut Einstellungshemmnisse ab und stellt damit einen wesentlichen Beitrag zur Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes dar. In einer Aufschwungphase folgt der Arbeitsmarkt der konjunkturellen Entwicklung immer mit großer Verzögerung. Die Betriebe warten mit Neueinstellungen, solange sie nicht sicher sind, ob die verbesserte Auftragslage anhält. Die zusätzliche Arbeit wird zunächst durch Überstunden und Sonderschichten aufgefangen. Dem soll das Beschäftigungsförderungsgesetz insbesondere mit zwei Maßnahmen entgegenwirken: 1. Bis zum 1. Januar 1990 ist die einmalige Befristung eines Arbeitsvertrages bis zur Dauer von 18 Monaten zulässig, wenn ein Arbeitnehmer neu eingestellt oder ein Auszubildender, für den kein Dauerarbeitsplatz vorhanden ist, im bisherigen Betrieb befristet weiterbeschäftigt wird. Damit werden Zugangsbrücken zum Arbeitsmarkt für Arbeitslose geschaffen. 2. Durch die Aufwertung von Teilzeitarbeit, die künftig arbeitsrechtlich grundsätzlich ebenso abgesichert ist wie Vollzeitarbeit, wird der Übergang von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern in Teilzeitarbeit erleichtert. Damit werden zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen. Zugleich werden neue Formen der Teilzeitarbeit, die sich in der Praxis in den letzten Jahren herausgebildet haben, nämlich das job-sharing und die variable Arbeitszeit, sozialverträglich gestaltet. Im Frühjahrsgutachten der fünf Wirtschaftsforschungsinstitute sind die jetzt in Kraft getretenen Regelungen ausdrücklich als geeignet anerkannt worden, für eine Vermehrung der Beschäftigung zu sorgen. Anlage 4 Antwort des Parl. Staatssekretärs Pfeifer auf die Frage des Abgeordneten Amling (SPD) (Drucksache 10/3326 Frage 106): Durch welche noch einzuleitenden Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildung, insbesondere der Jugend, zu unterstützen und damit Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen und die berufliche Qualifikation zu verbessern? Die Bundesregierung hält an ihrer erfolgreichen Berufsbildungspolitik fest. Diese hat bewirkt, daß in den letzten beiden Jahren die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge um rund 74 000 gestiegen ist. Wie 1983 und 1984 wird die Bundesregierung durch zahlreiche flankierende Maßnahmen die strukturellen Voraussetzungen für die Ausbildung in der Wirtschaft insbesondere für Mädchen, Behinderte und Benachteiligte verbessern. Bei der Bewältigung der Ausbildungsprobleme geht der Bund selbst mit gutem Beispiel voran. Das Bundeskabinett hat am 27. Februar 1985 beschlossen, in diesem Jahr insgesamt 31 500 Ausbildungsplätze bereitzustellen. Dies entspricht einer Steigerung um 4,3 % gegenüber dem Ist-Ergebnis von 1984. Das Benachteiligtenprogramm wird auf hohem Niveau weitergeführt. Die bereitgestellten Mittel sind von 67 Millionen DM im Jahre 1982 auf 256 Millionen DM in diesem Jahr gestiegen. Hiermit können 1985 rund 18 500 benachteiligte Jugendliche eine Ausbildungschance erhalten. Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, daß die Bundesregierung am 29. März 1985 weitere 25 Millionen DM für Bildungsbeihilfen an arbeitslose Jugendliche aus den Ausgaberesten des Vorjahres zur Verfügung gestellt hat. Mit diesen Bildungsbeihilfen wird arbeitslosen Jugendlichen insbesondere die Teilnahme an Vorbereitungslehrgängen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses ermöglicht. Anlage 5 Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Voss auf die Frage des Abgeordneten Reimann (SPD) (Drucksache 10/3359 Frage 5): Auf welche Gesamtsumme beliefen sich die Kürzungsmaßnahmen im Sozialbereich — von 1983 bis 1985 —, und wieviel DM insgesamt werden davon im Rahmen der Steuerreform sowie des geplanten Bundeskindergeldgesetzes an Betroffene zurückgegeben? Die finanziellen Auswirkungen der beiden Haushaltsbegleitgesetze sind in Veröffentlichungen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung dargestellt („Aktuelle Beiträge zur Wirtschafts- und Finanzpolitik Nr. 90/1982 vom 17. Dezember 1982 und Nr. 80/1983 vom 16. Dezember 1983"). Eine Zusammenfassung beider Tabellen, aus der ein Gesamtbetrag der finanziellen Auswirkungen im Sozialbereich abgeleitet werden könnte, ist nicht möglich, da die beiden Aufstellungen von unterschiedlichen gesamtwirtschaftlichen Eckwerten, unterschiedlichem Rechtsstand und unterschiedlichen Zeiträumen ausgehen. Im übrigen sind auch die von der Tarifentlastung 1986/88 und den familienpolitischen Maßnahmen begünstigten Personengruppen nicht mit den von den Haushaltsbegleitgesetzen betroffenen identisch, so daß sich der von Ihnen angestrebte Vergleich nicht ziehen läßt. Deutscher Bundestag — 10. Wahlperiode — 139. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 22. Mai 1985 10313* Anlage 6 Antwort des Parl. Staatssekretärs Gallus auf die Fragen des Abgeordneten Kirschner (SPD) (Drucksache 10/3359 Fragen 18 und 19): Wie hoch lag nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Zahl der Tierversuche im Jahr 1984, und in welcher Höhe sind diese Versuche durch öffentliche Mittel finanziell bezuschußt worden? Wie hoch war im Vergleichszeitraum der Einsatz öffentlicher Finanzmittel für alternative Forschung (Forschung nach Ersatz für Tierversuche)? Die Zahl der Tierversuche im Jahre 1984 ist der Bundesregierung nicht bekannt, da nach geltendem Recht noch keine Verpflichtung zu statistischen Angaben über Tierversuche besteht. Von dem im Jahre 1984 für Tierversuche ausgegebenen öffentlichen Mitteln hat die Bundesregierung rund 66,2 Millionen DM aufgewandt. Die Bundesregierung hat im Jahre 1984 zur Erforschung und Entwicklung von Methoden zum Ersatz oder zur Ergänzung von Tierversuchen öffentliche Mittel in Höhe von 8,5 Millionen DM bereitgestellt. Anlage 7 Antwort des Staatssekretärs Kroppenstedt auf die Frage des Abgeordneten Dr. Hupka (CDU/CSU) (Drucksache 10/3359 Frage 91): Wie beurteilt die Bundesregierung den entgegen dem Bundesvertriebenengesetz von Dienststellen benutzten Begriff des Vertreibungsdruckes, wenn jetzt Aussiedler zu uns kommen? Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes ist auch Vertriebener (Aussiedler), wer die Aussiedlungsgebiete als deutscher Staatsangehöriger oder deutscher Volkszugehöriger verläßt. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen zur Anerkennung als Aussiedler vorliegen, prüfen die zuständigen Behörden der Länder, die das Bundesvertriebenengesetz als eigene Angelegenheit ausführen. Der Begriff des Vertreibungsdrucks ist im Rahmen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts entwickelt worden. Danach — unterstellt der Gesetzgeber durch den Regelungszusammenhang im Bundesvertriebenengesetz einen fortdauernden Druck auf den deutschen Bevölkerungsteil in den Vertreibungsgebieten, der seine Ausprägung insbesondere in der Vereinsamung der dort verbliebenen Deutschen findet, — ist dieser Vertreibungsdruck bei jedem Aussiedler grundsätzlich anzunehmen, — dürfen die Ausreisemotive im Einzelfall ausnahmsweise nur dann geprüft werden, wenn wegen eines besonders gelagerten Sachverhalts anzunehmen ist, daß der allgemein unterstellte Vertreibungsdruck nicht Anlaß für das Verlassen der Aussiedlungsgebiete war. Die Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen bemüht sich derzeit um Richtlinien, die in der 61. Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder im Herbst 1985 behandelt werden und eine bundeseinheitliche Verwaltungspraxis bei der Anwendung des § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes sicherstellen sollen. Die Bundesregierung ist der Auffassung, daß die deutschen Staatsangehörigen und deutschen Volkszugehörigen in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes genannten Aussiedlungsgebieten nach wie vor weitestgehend unter Bedingungen leben, die ihnen die Wahrnehmung grundlegender Menschenrechte als Deutsche nicht gestatten. Sie sind als Volksgruppe nicht anerkannt und können ihre kulturelle Identität nicht wahren. Sie sind einer fortdauernden Bedrückung ausgesetzt, die als Nachwirkung der allgemeinen Vertreibung angesehen werden muß. Deshalb kann in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht — von wenigen Ausnahmen abgesehen — den zu uns kommenden Aussiedlern die Zuerkennung der Vertriebeneneigenschaft im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 3 des Bundesvertriebenengesetzes nicht versagt werden. Es ist zu hoffen, daß die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft der Landesflüchtlingsverwaltungen dazu führen werden, auch die bei Berücksichtigung dieses Grundsatzes noch vereinzelt auftretenden Zweifelsfälle in befriedigender Weise zu lösen.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Damen und Herren, die Sitzung ist eröffnet.
    Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Fragestunde
    — Drucksache 10/3359 —
    Wir kommen zuerst zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau. Zur Beantwortung steht der Herr Parlamentarische Staatssekretär Dr. Jahn zur Verfügung.
    Ich rufe die Frage 1 des Herrn Abgeordneten Steiner auf:
    Warum hat sich der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei den dem Deutschen Bundeswehrverband (DBwV) am 14. Februar 1984 zugesagten Untersuchungen und Prüfungen für eine Verbesserung der Wohnungsfürsorge für häufig versetzte Soldaten nur auf die von ihm vermuteten Lösungsvorschläge des DBwV beschränkt, ohne dabei die vom DBwV konkret erhobenen Forderungen und vorgeschlagenen Lösungen zu berücksichtigen, und warum wurde deshalb an der eigentlichen Zielsetzung des DBwV vorbei etwas untersucht was nicht dem eigentlichen Anliegen des Verbandes entspricht?
    Bitte sehr, Herr Staatssekretär.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Kollege Steiner, Ihre Frage geht von Unterstellungen aus, die sachlich nicht gerechtfertigt sind. Richtig ist folgendes: Der Deutsche Bundeswehrverband trug dem Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau mit Schreiben vom 23. September 1983 seine Vorstellungen einer neuen Wohnungsfürsorgekonzeption vor. In seinem Antwortschreiben vom 11. November 1983 nahm Herr Bundesminister Dr. Schneider hierzu umfassend Stellung. Dem Briefwechsel folgte am 14. Februar 1984 ein Gespräch des Ministers mit dem Vorstand des Bundeswehrverbandes.
Das Gespräch hatte zum Ergebnis, daß Minister Dr. Schneider ankündigte, er werde im Rahmen des finanzpolitisch Vertretbaren und dienstrechtlich Zulässigen Möglichkeiten der Hilfe für häufig versetzte Soldaten untersuchen lassen. Das Bundesbauministerium führte diese Prüfung gemeinsam mit dem Bundesminister der Verteidigung durch. Über das Ergebnis der Prüfung hat Herr Bundesminister Dr. Schneider den Deutschen Bundeswehrverband mit Schreiben vom 25. September 1984 unterrichtet.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Annemarie Renger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Keine Zusatzfrage. — Dann rufe ich die Frage 2 des Herrn Abgeordneten Steiner auf:
    Hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau bei seinen Überlegungen, für häufig versetzte Soldaten und ihre Familien eine bessere Wohnungsfürsorge als bisher zu erreichen, berücksichtigt, daß diese Soldatenfamilien bei einem sich ständig verringernden Bestand an Bundesdarlehenswohnungen kaum eine Chance haben, in einem angemessenen zeitlichen Abstand zu einer Versetzung eine ihren Wohnbedürfnissen entsprechende Wohnung zugewiesen zu bekommen?
    Bitte.
    Dr. Jahn, Parl. Staatssekretär: Herr Kollege Steiner, mit dem Bundesminister der Verteidigung stimmt der Bundesbauminister überein, daß der jetzige Bestand von rund 152 000 Bundesdarlehenswohnungen, Bundesmietwohnungen und mit Bundesmitteln geförderten Familienheimen ausreicht, um den versetzten Soldaten alsbald eine Wohnung am neuen Dienstort zur Verfügung zu stellen. Das gilt um so mehr, als in den meisten Standorten ein Teil der Soldatenfamilien von sich aus Wohnungen des freien Wohnungsmarktes in Anspruch nimmt. Es bedarf daher keiner Neukonzeption, sondern vielmehr einer Anpassung der Wohnungsfürsorge an den sich ändernden Wohnungsmarkt, insbesondere in Ballungsgebieten. Diese Anpassung wird dadurch erreicht, daß die Verlängerung abgelaufener Besetzungsrechte an Bundesdarlehenswohnungen, weiter der Erwerb von Besetzungsrechten an Wohnungen des freien Marktes erfolgt und die Förderung von Neubauten vorgenommen wird, sofern ein Bedarf das erfordert.